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Erbregelungen bei selbstbewohnten Immobilien Gefahr: Verlust der Immobilie, wenn der Partner stirbt Mit einer Immobilienrente die Immobilie sichern Hintergründe / Beispiele / Lösungen Sie sind Eigentümer einer Immobilie und über 65 Jahre alt? Sie fragen sich: Was passiert mit meiner Immobilie, wenn mein Partner stirbt? Was passiert mit meinem Haus, wenn ein Kind sein Erbe oder Pflichtteil fordert? Wir erklären Ihnen die Hintergründe und die unterschiedlichen Gestaltungsalternativen. Wir zeigen Ihnen, wie Immobilienrenten helfen können, Ihr Eigentum nach Ihren Vorstellungen zu erhalten.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Seitenzahl: 35
Sie sind Eigentümer einer Immobilie und über 65 Jahre alt? Sie möchten in der eigenen Immobilie jetzt im Alter wohnen bleiben?
Ein Problem, das bereits oft an uns herangetragen wurde:
Es gibt ein Kind, zu dem ein gestörtes Verhältnis besteht. Stirbt jetzt ein Ehepartner und fordert das Kind sein Erbe ein, kann diese Situation zum Verlust des selbstbewohnten Hauses oder der Wohnung führen. Denn woher soll das Geld zur Befriedigung der Erbansprüche kommen, wenn die Immobilie das einzige Vermögen ist?
In unserem Leitfaden nennen wir Ihnen detaillierte Handlungsoptionen und Strategien, um Ihre Immobilie zu sichern. Die unterschiedlichen Formen der Immobilienrente können hierbei einen Lösungsbeitrag liefern. Wir erklären Ihnen die unterschiedlichen Alternativen und helfen Ihnen, die für Sie am besten geeignete Lösung zu finden.
Letztendlich kann aber auch ein guter Leitfaden ein ausführliches Beratungsgespräch nicht ersetzen, das auf Ihre individuellen Wünsche und Gegebenheiten eingehen kann.
Wenn Sie Interesse an weiteren Informationen haben, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme
unter www.immorente.de oder
unter 040 / 78 10 27 – 00.
Hinweis: Die nachstehenden Ausführungen sind ein Leitfaden zur ersten Orientierung und stellen in keiner Weise eine Rechts- oder Steuerberatung dar.
Vorwort
Wer sind wir?
Jede Situation ist anders
Erste Orientierung
Die Ausgangssituation
Wer erbt was?
Die Erbfolge
Unser Beispiel – Familie Steinreich
Für Fortgeschrittene
Das Erbe – das Nachlassverzeichnis
Das Nachlassverzeichnis
Unser Beispiel – Familie Steinreich
Für Fortgeschrittene
Den Ehepartner finanziell absichern
Das Berliner Testament
Unser Beispiel – Familie Steinreich
Für Fortgeschrittene
Wenn Kinder Ihren Pflichtteil einfordern
Der Pflichtteil
Unser Beispiel – Familie Steinreich
Für Fortgeschrittene
Lösung: Die Leibrente
Beschreibung
Unser Beispiel – Familie Steinreich
Für Fortgeschrittene
Lösung: Die Umkehrhypothek
Beschreibung
Unser Beispiel – Familie Steinreich
Für Fortgeschrittene
Exkurs: Erbschaftsteuer
Die Erbschaftsteuer
Unser Beispiel – Familie Steinreich
Für Fortgeschrittene
Ihr Weg zur Immobilienrente
Glossar
Index
Wir, die WIR WohnImmobilienRente GmbH, richten uns an Menschen, die mindestens 65 Jahre alt sind und vom Wert ihrer selbstgenutzten Immobilie profitieren oder diese schützen möchten. Unter der Marke immorente.debieten wir Ihnen Angebote für die Leibrente, die Umkehrhypothek, den Seniorenkredit sowie den Teilverkauf an.
Der Leitfaden „Erbregelungen bei selbstbewohnten Immobilien - Verlust der Immobilie, wenn der Partner stirbt“ soll Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten aufzeigen, Ihre Immobilie zu schützen, wenn der Erbfall eintritt.
Gemeinsam mit Ihnen die für Sie passende Lösung zu finden, ist unser Ziel.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf: 040 / 78 10 27 – 00.
Ihre Notizen
„Wichtig ist, dass die gewählte Lösung genau zu Ihren Bedürfnissen passt.“
Sie sind Eigentümer einer abbezahlten oder nahezu abbezahlten und selbstbewohnten Immobilie.
Aber was passiert, wenn ein Ehepartner stirbt und ein Kind sein Erbe oder seinen Pflichtteil einfordert?
Was passiert, wenn Erbschaftsteuer fällig wird?
Was passiert, wenn der überlebende Ehepartner kein freies Vermögen hat, um die Erbschaft oder die Erbschaftsteuer zu begleichen?
Viele Menschen wollen über das Thema „Erben“ nicht nachdenken und verschieben die Beschäftigung damit immer weiter in die Zukunft. Andere verlassen sich darauf, dass der Gesetzgeber eine gesetzliche Erbfolge geregelt hat, die keiner weiteren Überlegung bedarf.
Aber die Gestaltung der Erbfolge ist höchst individuell und auch von der Art der Vermögensgegenstände abhängig. Man denke nur an Immobilien, in denen für sehr viele Haushalte der Großteil ihres Vermögens gebunden ist. Im Erbfall sind Immobilien aber kaum geeignet, unter mehreren Erben aufgeteilt zu werden. Gerade für den überlebenden Ehepartner kann das zu Problemen führen.
Grundsätzlich kann jeder seine Erben selbst bestimmen und festlegen, wer was erben soll. Jeder kann auch verfügen, wer von der Erbfolge ausgeschlossen wird. Mit der Veränderung der Lebensweisen in unserer Gesellschaft hinsichtlich der Anzahl von Ehen und dem Aufkommen verschiedener Lebensgemeinschaften wird dieses Thema immer wichtiger – Stichwort: Patchwork-Familien. Die bewusste Gestaltung der Erbfolge wird aber zunehmend als komplex angesehen.