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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Hochschule Pforzheim (Fakultät für Wirtschaft und Recht), Veranstaltung: Seminar 2, Hauptstudium, Sprache: Deutsch, Abstract: Ergänzungsbilanzen gehören zu den Steuerbilanzen und dienen der laufenden Gewinnermittlung. Das Handelsrecht kennt keine Ergänzungsbilanzen. Ergänzungsbilanzen existieren nur bei Personenhandelsgesellschaften nicht bei Kapitalgesellschaften. Grund hierfür ist, dass KapG selbst das Subjekt der Besteuerung darstellen. Dagegen müssen bei einer PersG die einzelnen Gesell-schafter die Einkünfte der Steuer unterwerfen. Deshalb sind evtl. Ergänzungsbilanzen aufzustellen, um eine sachgerechte Versteuerung der von der PersG erzielten Einkünfte bei den Gesell-schaftern sicherzustellen. Die Ergebnisse der Ergänzungsbilanzen sind in voller Höhe dem betreffenden Gesellschafter zuzuordnen. Zusammen mit seinem anteiligen Ergebnis der StB der Gesellschafte bildet es seinen steuerlichen Gewinnanteil i.S.d. § 15 Abs. 1. S. 1 Nr. 2 S. 1 EStG. Ergänzungsbilanzen sind strikt von Sonderbilanzen zu unter-scheiden. Sie weisen keine WG des Gesellschafter aus, sondern es erscheinen nur seine Mehr- oder Minderaufwendungen, die sich nicht in seinem in der Gesamthandsbilanz ausgewiesenen Kapital- konto niederschlagen. Strittig ist, ob Ergänzungsbilanzen lediglich rechnerische Korrekturposten zur Gesamthandsbilanz, Anteile an den WG des Gesellschaftsvermögens oder die Beteiligung an der PersG ausweisen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhof erwirbt der Käufer des Mitunternehmeranteils, Anteile an den einzelnen zum GesVermögen der PersG gehörende WG. Unstrittig ist, dass Ergänzungsbilanzen die Wertansätze der WG des GesVermögens in der StB korrigieren, und sich der Buchwert eines WG aus dem Wert der StB zuzüglich dem Wert aus der Ergänzungsbilanz zusammensetzt, und dass das Kapitalkonto der Ergänzungsbilanz zum Kapitalkonto i.S.d. des § 15a EStG eines Mitunternehmers zählt.
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Veröffentlichungsjahr: 2008
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Bauer, Nicole
Studiengang: Steuer- und Revisionswesen 8. Semester
Pforzheim, den 10. Oktober 2007
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Abkürzungsverzeichnis
Abs. Absatz a.A. anderer Ansicht a.F. alte Fassung AfA Absetzung für Abnutzung AHK Anschaffungs- und Herstellkosten AK Anschaffungskosten Anm. Anmerkung BA Betriebsausgaben BFH Bundesfinanzhof BGA Betriebs- und Geschäftsausstattung BGBl. Bundesgesetzblatt BMF Bundesministerium der Finanzen BMG Bemessungsgrundlage BStBl. Bundessteuerblatt BV Betriebsvermögen BW Buchwert (e) bzw. beziehungsweise EFG Entscheidungen der Finanzgerichte (=Zeitschrift) Ersatz-WG Ersatzwirtschaftsgut/güter EStG Einkommensteuergesetz EStR Einkommensteuer-Richtlinien evtl. eventuell FG Finanzgericht FinVerw Finanzverwaltung Ges Gesellschaft Gester Gesellschafter (s) Gestern Gesellschaftern GesVermögen(s) Gesellschaftsvermögen (s) GoF Geschäfts- oder Firmenwert
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GWG geringwertige Wirtschaftsgüter HHR Herrmann/Heuer/Raupach hM herrschende Meinung Hrsg. Herausgeber HS Halbsatz i.H.d. in Höhe der i.H.v. in Höhe von i.R.d. im Rahmen dieser i.S.d im Sinne des i.V.m. in Verbindung mit KapG Kapitalgesellschaft (en) KSM Kirchhof, Söhn, Mellinghof LBP Littmann, Bitz, Pust lt. laut max. maximal mind. mindestens MU Mitunternehmer (s) MU-Anteil Mitunternehmeranteil ND Nutzungsdauer Neu-Gester Neugesellschafter n.F. neue Fassung Nr. Nummer o.a. oben angeführt OHG Offene Handelsgesellschaft PersG Personenhandelsgesellschaft (en) Rdnr. Randnummer Rn Randnummer Rz. Randziffer stRspr. ständiger Rechtsprechung S. Satz/Seite SBV Sonderbetriebsvermögen StB Steuerbilanz