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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Universität Hamburg (Department für Wirtschaft und Politik), Veranstaltung: Europäisches Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Während das Wirtschafts- und Unternehmensrecht in Europa stark vereinheitlicht ist, sind die Voraussetzungen zur Vereinbarung von Tarifverträgen in der Europäischen Union noch unterentwickelt. Dem unternehmensrechtlich Europäischen Binnenmarkt stehen nach wie vor nationale Tarifrechtsstrukturen gegenüber. Die Unternehmen Europas stehen heute in stärkerem Maße als zuvor in einem unmittlebarem Wettbewerb zu ihren Konkurrenten. Die wirtschaftliche Entwicklung Europas schreitet voran. Unternehmen schließen sich zusammen, fusionieren, bilden europäische Konzerne und lassen sich in europäischen Nachbarstaaten nieder. Aber bislang gibt es keine vergleichbare Europäisierung der Aktivitäten von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden. Die Vergleichbarkeit von Preisen und Einkommen nimmt zu. Der Konkurrenzdruck auf die nationalen Tarifpolitiken wird sich verstärken. Innerhalb eines gemeinsamen europäischen Marktes stehen nicht nur Betriebe in Konkurrenz zueinander, sondern auch die Systeme zur Regulierung der Arbeitsbeziehungen. Damit stellt sich die Frage, wie der Flächentarifvertrag, der auf einer nationalstaatlichen Rechtsordnung aufbaut, in einer europäischen Wirtschaft seine Funktion erfüllen kann und nicht durch die faktischen Zwänge des Marktes ausgehöhlt bzw. beseitigt wird.
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