Fälle zum Wirtschaftsprivatrecht - Georg Friedrich Schade - E-Book

Fälle zum Wirtschaftsprivatrecht E-Book

Georg Friedrich Schade

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Beschreibung

Die etablierte Fallsammlung zum Wirtschaftsprivatrecht in der nunmehr 4. Auflage mit den behandelten Rechtsgebieten Bürgerliches Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht bietet Studierenden der Rechtswissenschaften sowie in Bachelor- und Masterstudiengängen mit privatrechtlichen Vorlesungen an Universitäten, Fachhochschulen sowie Berufs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, an denen es für ein erfolgreiches Studium ebenso erforderlich ist, auch Rechtsklausuren mit Falllösungen zu bestehen, zahlreiche praxisnahe Übungsfälle mit kurzen, problemorientierten Lösungen im Gutachtenstil und eine verständliche Darstellung der Methodik der Fallbearbeitung.

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Fälle zum Wirtschaftsprivatrecht

von

Prof. Dr. Friedrich Schade, MBAUniversität Sopron

Prof. Dr. Andreas Teufer, C.F.M.FOM Hochschule Düsseldorf; Middlesex University London;KMU-Akademie, Linz, Wien

Prof. Dr. Daniel Graewe, LL.M.HSBA Hamburg School of Business Administration

Prof. Dr. Eva FeldmannFachhochschule Südwestfalen, Hagen

4., überarbeitete Auflage

Verlag W. Kohlhammer

4. Auflage 2023

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN 978-3-17-043560-5

E-Book-Formate:

pdf: ISBN 978-3-17-043561-2

epub: ISBN 978-3-17-043562-9

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

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Die etablierte Fallsammlung zum Wirtschaftsprivatrecht in der nunmehr 4. Auflage mit den behandelten Rechtsgebieten Bürgerliches Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht bietet Studierenden der Rechtswissenschaften sowie in Bachelor- und Masterstudiengängen mit privatrechtlichen Vorlesungen an Universitäten, Fachhochschulen sowie Berufs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, an denen es für ein erfolgreiches Studium ebenso erforderlich ist, auch Rechtsklausuren mit Falllösungen zu bestehen, zahlreiche praxisnahe Übungsfälle mit kurzen, problemorientierten Lösungen im Gutachtenstil und eine verständliche Darstellung der Methodik der Fallbearbeitung.

Prof. Dr. Friedrich Schade, MBA, lehrt an zahlreichen Universitäten und Hochschulen. Prof. Dr. Andreas Teufer, C.F.M., Rechtsanwalt, lehrt Wirtschaftsprivatrecht und Wirtschaftsstrafrecht an Hochschulen und Universitäten. Prof. Dr. Daniel Graewe, LL.M., Rechtsanwalt, lehrt an der HSBA Hamburg School of Business Administration. Prof. Dr. Eva Feldmann lehrt seit 2010 an Universitäten und Hochschulen, seit 2019 Rechtsprofessur an der Fachhochschule Südwestfalen.

Vorwort zur 4. Auflage

Die Autoren der „Fälle zum Wirtschaftsprivatrecht“ freuen sich, nunmehr die 4. Auflage der „Fälle zum Wirtschaftsprivatrecht“ vorlegen zu können. Neu zum Autorenteam gehört seit dieser Auflage Frau Prof. Dr. Eva Feldmann.

Von vielen Studierenden an den eigenen Hochschulen, aber auch an weiteren Universitäten, Fachhochschulen, Berufs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien wird die Fallsammlung erfreulich häufig genutzt. Gerne haben die Autoren die vielfältigen Hinweise, insbesondere aus dem Studierendenkreis, bei der Überarbeitung der Fallsammlung berücksichtigt. Im Rahmen einer vollständigen Überarbeitung der Fälle haben auch neue Fälle Aufnahme in die Fallsammlung gefunden, so z. B. zur Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen (digitale Produkte).

Neben dem Studium der Rechtswissenschaften sind heutzutage an den verschiedenen Hochschulen und Universitäten auch bei Bachelor- und Masterstudiengängen in Rechtsklausuren weiterhin Fälle zu lösen. Die Fallsammlung soll den Studierenden dazu dienen, sich mit der Lösung von Fällen im Gutachtenstil vertraut zu machen, um in Klausuren erfolgreich zu sein.

An dieser Stelle möchten die Autoren auf das folgende, absichtlich in ungekürzter Form abgedruckte Vorwort zur 1. Auflage hinweisen und darum bitten, es auf jeden Fall durchzulesen. Denn das Vorwort zur 1. Auflage soll weiterhin als Leitfaden zum Studieren der Fallsammlung, speziell auch als Einstieg zur Erarbeitung der Fälle im Selbststudium dienen. Insbesondere das Begreifen und die Anwendung des Gutachtenstils, mit denen die Fälle in Rechtsklausuren zu lösen sind, bedürfen des ausgiebigen Trainings, insbesondere auch unter Beachtung eines vorgegebenen begrenzten Zeitrahmens. Dafür ist insbesondere das Kapitel „Methodik der Fallbearbeitung“ gedacht, welches wir bewusst den Fällen mit Lösungen vorangestellt haben.

Wir freuen uns, wenn auch die 4. Auflage der Fallsammlung ihre Aufnahme im Studierendenkreis finden wird. Gerne nehmen wir Anregungen und Kritik zur Verbesserung der Fallsammlung entgegen. Zuschriften erreichen uns am besten unter der E-Mail-Adresse von Prof. Dr. Friedrich Schade: [email protected].

Sopron/Hamburg/Essen/Hagen, im Juli 2023

Friedrich SchadeAndreas TeuferDaniel GraeweEva Feldmann

Vorwort zur 1. Auflage

Das Wirtschaftsprivatrecht wird im nationalen wie im internationalen Wirtschaftsverkehr immer bedeutsamer. Es umfasst so wichtige Rechtsgebiete wie das Bürgerliche Recht oder das Handels- und Gesellschaftsrecht.

Die vorliegende Fallsammlung „Wirtschaftsprivatrecht – Fälle und Lösungen“ lehnt sich inhaltlich an das Lehrbuch von Friedrich Schade, Wirtschaftsprivatrecht. Grundlagen des Bürgerlichen Rechts sowie des Handels- und Wirtschaftsrechts, 2006, XXIV, 274 Seiten, kart., € 28,00, ISBN 978-3-17-018915-7 an. Die Autoren haben es mit ihrer langjähriger Lehrerfahrung für Studierende der Rechtswissenschaften sowie von Bachelor- und Masterstudiengängen mit privatrechtlichen Lehrinhalten an Universitäten, Fachhochschulen, Ver­wal­tungs­, Berufs- und Wirtschaftsakademien verfasst, an denen es ebenfalls für ein erfolgreiches Studium erforderlich ist, auch Rechtsklausuren zu bestehen. Dabei werden in juristischen Klausuren selbst bei Bachelor- und Masterstudiengängen nicht nur rechtlich relevante Fragen zu beantworten sein. Auch Studierende, die nicht in rechtswissenschaftlichen Studiengängen immatrikuliert sind, haben in Klausuren Rechtsfälle im Gutachtenstil zu lösen.

Besonderes Augenmerk haben wir zu Beginn der Fallsammlung auf eine verständliche Darstellung der Methodik bei der Lösung von Klausurfällen gelegt. Wer die Technik der Fallbearbeitung nicht beherrscht, wird keine guten Ergebnisse bei der Anfertigung von Falllösungen juristischer Sachverhalte erzielen. Daher sollten sich die Studierenden vor der Übung von Klausurfällen intensiv mit der Methodik der Fallbearbeitung, insbesondere mit der Technik des Gutachtenstils auseinandersetzen.

Den einzelnen Fall und die jeweilige Falllösung haben wir in drei Hauptteile gegliedert: Den Sachverhalt, das Prüfungsschema und den Lösungsvorschlag im Gutachtenstil. Zur Klausurvorbereitung empfehlen wir, die jeweiligen Fälle erst einmal eigenständig zu lösen, ohne vorher das Prüfungsschema und den Lösungsvorschlag durchzuarbeiten. Das beginnt mit einem mindestens dreimaligen Lesen des Sachverhalts, der sich nur so im Detail richtig einprägen kann. Danach schlagen wir aus Erfahrung vor, zuerst ein Prüfungsschema selbstständig zu erarbeiten, bevor die eigentliche Falllösung im Gutachtenstil erfolgt. Die Erstellung eines Prüfungsschemas birgt in der Klausur keinen Zeitverlust – im Gegenteil: Es ist immer wieder erkennbar, dass Studierende, die vor der eigentlichen Falllösung im Gutachtenstil ein ausführliches Prüfungsschema erstellen, die Falllösung zügiger, detaillierter und somit letztlich erfolgreicher anfertigen. Erst nachdem das Prüfungsschema und die Falllösung selbstständig erarbeitet sind, soll danach der Vergleich mit den angebotenen Lösungsvorschlägen zur Überprüfung des eigenen Kenntnisstandes führen. Aus eigener Erfahrung dürfen wir hier anmerken: Nur durch häufiges Lösen von Rechtsfällen eignet man sich das für das erfolgreiche Bestehen einer Rechtsklausur notwendige Wissen an. Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen.

Ziel dieser Fallsammlung ist es zum einen, gerade auch Studierenden außerhalb rechtswissenschaftlicher Studiengänge die Scheu vor der Anfertigung von Falllösungen im Gutachtenstil zu nehmen. Zum anderen sollen die Studierenden durch ständiges Lösen von Klausurfällen auch lernen, eine exakte Zeiteinteilung vorzunehmen, die für eine solche Klausur – meistens 60 oder 90 Minuten lang – notwendig ist. Erfolgreiches Zeitmanagement spielt für das gute Bestehen einer Rechtsklausur eine nicht zu unterschätzende Rolle.

Inhaltsverzeichnis

Vorwort zur 4. Auflage

Vorwort zur 1. Auflage

Abkürzungsverzeichnis

Methodik der Fallbearbeitung

I.Das juristische Denken

1.Der Gutachtenstil

2.Der Urteilsstil

II.Die Subsumtionstechnik

III.Wer will was von wem woraus?

Fallsammlung zum Wirtschaftsprivatrecht

Fall 1:Zustandekommen eines Vertrages, Willenserklärung, Angebot und Annahme, invitatio ad offerendum, Rechtsbindungswille

Fall 2:Bestandteile der Willenserklärung, Handlungswille, Erklärungsbewusstsein, Anfechtung, Schadensersatzanspruch

Fall 3:Abgabe und Zugang einer Willenserklärung, Möglichkeit der Kenntnisnahme einer Willenserklärung, Herrschaftsbereich, Zugang von E-Mails via Internet

Fall 4:Minderjährige, Vorteilhaftes Rechtsgeschäft, Einwilligung, Genehmigung, Generalkonsens, Taschengeldparagraf, Deliktischer Schadensersatz, Herausgabe der Bereicherung

Fall 5:Annahme eines Angebots unter geänderten Bedingungen, Schweigen im Rechtsverkehr, Privatautonomie

Fall 6:Anfechtung, Inhaltsirrtum, § 119 I BGB, Rückwirkung der Anfechtung gemäß § 142 I BGB, Ersatz des Vertrauensschadens aus § 122 I BGB, Auslegung

Fall 7:Anfechtung, Arglistige Täuschung durch aktives Tun und durch Unterlassen, § 123 BGB

Fall 8:Stellvertretung, schwebende Unwirksamkeit, Heilung gemäß § 177 ff. BGB, Vertretung ohne Vertretungsmacht, Anspruch gemäß § 179 BGB

Fall 9:Schuldverhältnis, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, Haftung für Verrichtungsgehilfen

Fall 10:Kaufpreisanspruch, typische Unmöglichkeit, Gefahrübergang bei zufälligem Untergang

Fall 11:Faktische Unmöglichkeit, Befreiung von der Gegenleistung

Fall 12:Verzug, Entbehrlichkeit der Mahnung

Fall 13:Verzug, Schadensersatz neben der Leistung, Schadensersatz statt der Leistung

Fall 14:Gläubigerverzug, Keine Befreiung von der Gegenleistung

Fall 15:Kaufvertrag, Gewährleistungsrecht, gewöhnliche Beschaffenheit

Fall 16:Kaufvertrag, Gewährleistungsrecht, Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen (digitale Produkte)

Fall 17:Verbrauchsgüterkauf, Rückgriff des Unternehmers, Verjährung von Rückgriffsansprüchen

Fall 18:Bereicherungsrecht, Leistungskondiktion

Fall 19:Bereicherungsrecht, Nichtleistungskondiktion

Fall 20:Bereicherungsrecht, Verfügung eines Nichtberechtigten

Fall 21:Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung, Sachbeschädigung

Fall 22:Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung, Körperverletzung, Gesundheitsbeschädigung

Fall 23:Haftung für den Verrichtungsgehilfen

Fall 24:Eigentümer, Besitzer, Herausgabeanspruch

Fall 25:Herausgabeanspruch des Eigentümers, gutgläubiger Erwerb des Eigentums vom Nichtberechtigten

Fall 26:Herausgabeanspruch des Eigentums, kein gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten

Fall 27:Grundstückskaufvertrag, Formvoraussetzungen, Herausgabeanspruch

Fall 28:Grundstückserwerb vom Nichtberechtigten, Gutgläubigkeit

Fall 29:Kaufmannseigenschaft, Bürgschaft

Fall 30:Kaufmannseigenschaft, beiderseitiges Handelsgeschäft, Rügepflicht

Fall 31:Kaufmannseigenschaft, Haftung bei Firmenfortführung, Enthaftung des früheren Geschäftsinhabers

Fall 32:Handelsregister, Prokura, Erlöschen der Prokura, negative Publizität

Fall 33:GbR, Gründung, Rechtsfähigkeit, Vertretung, Haftung, Haftungsbeschränkung

Fall 34:OHG, Abgrenzung zur GbR, Gründung, Vertretungsbefugnisse, Haftung der Gesellschaft

Fall 35:Offene Handelsgesellschaft (oHG), Umfang der Geschäftsführung, Zustimmung einzelner oder aller Gesellschafter

Fall 36:Kaufpreisanspruch gegenüber der KG, Haftung des Komplementärs, Wiederaufleben der Haftung des Kommanditisten

Fall 37:GmbH, verdeckte Sacheinlage, Hin- und Herzahlen

Fall 38:Vor-GmbH, Haftung

Fall 39:Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Gründung, Mindeststammkapital, gesetzliche Rücklage

Fall 40:AG, Stammkapital, Rückzahlung von Einlagen, Gesellschafterdarlehen, Geschäfte mit Aktionären

Abkürzungsverzeichnis

AGAktiengesellschaftAktGAktiengesetzAlt.AlternativeAppapplicationBGBBürgerliches Gesetzbuche. K.eingetragener Kaufmannevtl.eventuellff.fortfolgendeGbRGesellschaft bürgerlichen RechtsGmbHGesellschaft mit beschränkter HaftungGmbHGGmbH-Gesetzgrds.grundsätzlichHGBHandelsgesetzbuchHIVHumanes Immundefizienz-Virush. M.herrschende MeinungHS.Halbsatzi. G.in GründungInh.InhaberInsOInsolvenzordnungi. S. v.im Sinne voni. V. m.in Verbindung mitKfm.KaufmannKfz.KraftfahrzeugKGKommanditgesellschaftNr.NummerOHGOffene Handelsgesellschaftp.a.per annoS.Satzsog.sogenannterStGBStrafgesetzbuchStVGStraßenverkehrsgesetzStVOStraßenverkehrsordnungTÜVTechnischer Überwachungsvereinvgl.vergleichez.B.zum Beispiel€Euro§Paragraph%Prozent