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Die etablierte Fallsammlung zum Wirtschaftsprivatrecht in der nunmehr 4. Auflage mit den behandelten Rechtsgebieten Bürgerliches Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht bietet Studierenden der Rechtswissenschaften sowie in Bachelor- und Masterstudiengängen mit privatrechtlichen Vorlesungen an Universitäten, Fachhochschulen sowie Berufs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, an denen es für ein erfolgreiches Studium ebenso erforderlich ist, auch Rechtsklausuren mit Falllösungen zu bestehen, zahlreiche praxisnahe Übungsfälle mit kurzen, problemorientierten Lösungen im Gutachtenstil und eine verständliche Darstellung der Methodik der Fallbearbeitung.
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Seitenzahl: 234
Veröffentlichungsjahr: 2023
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von
Prof. Dr. Friedrich Schade, MBAUniversität Sopron
Prof. Dr. Andreas Teufer, C.F.M.FOM Hochschule Düsseldorf; Middlesex University London;KMU-Akademie, Linz, Wien
Prof. Dr. Daniel Graewe, LL.M.HSBA Hamburg School of Business Administration
Prof. Dr. Eva FeldmannFachhochschule Südwestfalen, Hagen
4., überarbeitete Auflage
Verlag W. Kohlhammer
4. Auflage 2023
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-043560-5
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-043561-2
epub: ISBN 978-3-17-043562-9
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Die etablierte Fallsammlung zum Wirtschaftsprivatrecht in der nunmehr 4. Auflage mit den behandelten Rechtsgebieten Bürgerliches Recht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht bietet Studierenden der Rechtswissenschaften sowie in Bachelor- und Masterstudiengängen mit privatrechtlichen Vorlesungen an Universitäten, Fachhochschulen sowie Berufs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien, an denen es für ein erfolgreiches Studium ebenso erforderlich ist, auch Rechtsklausuren mit Falllösungen zu bestehen, zahlreiche praxisnahe Übungsfälle mit kurzen, problemorientierten Lösungen im Gutachtenstil und eine verständliche Darstellung der Methodik der Fallbearbeitung.
Prof. Dr. Friedrich Schade, MBA, lehrt an zahlreichen Universitäten und Hochschulen. Prof. Dr. Andreas Teufer, C.F.M., Rechtsanwalt, lehrt Wirtschaftsprivatrecht und Wirtschaftsstrafrecht an Hochschulen und Universitäten. Prof. Dr. Daniel Graewe, LL.M., Rechtsanwalt, lehrt an der HSBA Hamburg School of Business Administration. Prof. Dr. Eva Feldmann lehrt seit 2010 an Universitäten und Hochschulen, seit 2019 Rechtsprofessur an der Fachhochschule Südwestfalen.
Die Autoren der „Fälle zum Wirtschaftsprivatrecht“ freuen sich, nunmehr die 4. Auflage der „Fälle zum Wirtschaftsprivatrecht“ vorlegen zu können. Neu zum Autorenteam gehört seit dieser Auflage Frau Prof. Dr. Eva Feldmann.
Von vielen Studierenden an den eigenen Hochschulen, aber auch an weiteren Universitäten, Fachhochschulen, Berufs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien wird die Fallsammlung erfreulich häufig genutzt. Gerne haben die Autoren die vielfältigen Hinweise, insbesondere aus dem Studierendenkreis, bei der Überarbeitung der Fallsammlung berücksichtigt. Im Rahmen einer vollständigen Überarbeitung der Fälle haben auch neue Fälle Aufnahme in die Fallsammlung gefunden, so z. B. zur Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen (digitale Produkte).
Neben dem Studium der Rechtswissenschaften sind heutzutage an den verschiedenen Hochschulen und Universitäten auch bei Bachelor- und Masterstudiengängen in Rechtsklausuren weiterhin Fälle zu lösen. Die Fallsammlung soll den Studierenden dazu dienen, sich mit der Lösung von Fällen im Gutachtenstil vertraut zu machen, um in Klausuren erfolgreich zu sein.
An dieser Stelle möchten die Autoren auf das folgende, absichtlich in ungekürzter Form abgedruckte Vorwort zur 1. Auflage hinweisen und darum bitten, es auf jeden Fall durchzulesen. Denn das Vorwort zur 1. Auflage soll weiterhin als Leitfaden zum Studieren der Fallsammlung, speziell auch als Einstieg zur Erarbeitung der Fälle im Selbststudium dienen. Insbesondere das Begreifen und die Anwendung des Gutachtenstils, mit denen die Fälle in Rechtsklausuren zu lösen sind, bedürfen des ausgiebigen Trainings, insbesondere auch unter Beachtung eines vorgegebenen begrenzten Zeitrahmens. Dafür ist insbesondere das Kapitel „Methodik der Fallbearbeitung“ gedacht, welches wir bewusst den Fällen mit Lösungen vorangestellt haben.
Wir freuen uns, wenn auch die 4. Auflage der Fallsammlung ihre Aufnahme im Studierendenkreis finden wird. Gerne nehmen wir Anregungen und Kritik zur Verbesserung der Fallsammlung entgegen. Zuschriften erreichen uns am besten unter der E-Mail-Adresse von Prof. Dr. Friedrich Schade: [email protected].
Sopron/Hamburg/Essen/Hagen, im Juli 2023
Friedrich SchadeAndreas TeuferDaniel GraeweEva Feldmann
Das Wirtschaftsprivatrecht wird im nationalen wie im internationalen Wirtschaftsverkehr immer bedeutsamer. Es umfasst so wichtige Rechtsgebiete wie das Bürgerliche Recht oder das Handels- und Gesellschaftsrecht.
Die vorliegende Fallsammlung „Wirtschaftsprivatrecht – Fälle und Lösungen“ lehnt sich inhaltlich an das Lehrbuch von Friedrich Schade, Wirtschaftsprivatrecht. Grundlagen des Bürgerlichen Rechts sowie des Handels- und Wirtschaftsrechts, 2006, XXIV, 274 Seiten, kart., € 28,00, ISBN 978-3-17-018915-7 an. Die Autoren haben es mit ihrer langjähriger Lehrerfahrung für Studierende der Rechtswissenschaften sowie von Bachelor- und Masterstudiengängen mit privatrechtlichen Lehrinhalten an Universitäten, Fachhochschulen, Verwaltungs, Berufs- und Wirtschaftsakademien verfasst, an denen es ebenfalls für ein erfolgreiches Studium erforderlich ist, auch Rechtsklausuren zu bestehen. Dabei werden in juristischen Klausuren selbst bei Bachelor- und Masterstudiengängen nicht nur rechtlich relevante Fragen zu beantworten sein. Auch Studierende, die nicht in rechtswissenschaftlichen Studiengängen immatrikuliert sind, haben in Klausuren Rechtsfälle im Gutachtenstil zu lösen.
Besonderes Augenmerk haben wir zu Beginn der Fallsammlung auf eine verständliche Darstellung der Methodik bei der Lösung von Klausurfällen gelegt. Wer die Technik der Fallbearbeitung nicht beherrscht, wird keine guten Ergebnisse bei der Anfertigung von Falllösungen juristischer Sachverhalte erzielen. Daher sollten sich die Studierenden vor der Übung von Klausurfällen intensiv mit der Methodik der Fallbearbeitung, insbesondere mit der Technik des Gutachtenstils auseinandersetzen.
Den einzelnen Fall und die jeweilige Falllösung haben wir in drei Hauptteile gegliedert: Den Sachverhalt, das Prüfungsschema und den Lösungsvorschlag im Gutachtenstil. Zur Klausurvorbereitung empfehlen wir, die jeweiligen Fälle erst einmal eigenständig zu lösen, ohne vorher das Prüfungsschema und den Lösungsvorschlag durchzuarbeiten. Das beginnt mit einem mindestens dreimaligen Lesen des Sachverhalts, der sich nur so im Detail richtig einprägen kann. Danach schlagen wir aus Erfahrung vor, zuerst ein Prüfungsschema selbstständig zu erarbeiten, bevor die eigentliche Falllösung im Gutachtenstil erfolgt. Die Erstellung eines Prüfungsschemas birgt in der Klausur keinen Zeitverlust – im Gegenteil: Es ist immer wieder erkennbar, dass Studierende, die vor der eigentlichen Falllösung im Gutachtenstil ein ausführliches Prüfungsschema erstellen, die Falllösung zügiger, detaillierter und somit letztlich erfolgreicher anfertigen. Erst nachdem das Prüfungsschema und die Falllösung selbstständig erarbeitet sind, soll danach der Vergleich mit den angebotenen Lösungsvorschlägen zur Überprüfung des eigenen Kenntnisstandes führen. Aus eigener Erfahrung dürfen wir hier anmerken: Nur durch häufiges Lösen von Rechtsfällen eignet man sich das für das erfolgreiche Bestehen einer Rechtsklausur notwendige Wissen an. Es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen.
Ziel dieser Fallsammlung ist es zum einen, gerade auch Studierenden außerhalb rechtswissenschaftlicher Studiengänge die Scheu vor der Anfertigung von Falllösungen im Gutachtenstil zu nehmen. Zum anderen sollen die Studierenden durch ständiges Lösen von Klausurfällen auch lernen, eine exakte Zeiteinteilung vorzunehmen, die für eine solche Klausur – meistens 60 oder 90 Minuten lang – notwendig ist. Erfolgreiches Zeitmanagement spielt für das gute Bestehen einer Rechtsklausur eine nicht zu unterschätzende Rolle.
Vorwort zur 4. Auflage
Vorwort zur 1. Auflage
Abkürzungsverzeichnis
Methodik der Fallbearbeitung
I.Das juristische Denken
1.Der Gutachtenstil
2.Der Urteilsstil
II.Die Subsumtionstechnik
III.Wer will was von wem woraus?
Fallsammlung zum Wirtschaftsprivatrecht
Fall 1:Zustandekommen eines Vertrages, Willenserklärung, Angebot und Annahme, invitatio ad offerendum, Rechtsbindungswille
Fall 2:Bestandteile der Willenserklärung, Handlungswille, Erklärungsbewusstsein, Anfechtung, Schadensersatzanspruch
Fall 3:Abgabe und Zugang einer Willenserklärung, Möglichkeit der Kenntnisnahme einer Willenserklärung, Herrschaftsbereich, Zugang von E-Mails via Internet
Fall 4:Minderjährige, Vorteilhaftes Rechtsgeschäft, Einwilligung, Genehmigung, Generalkonsens, Taschengeldparagraf, Deliktischer Schadensersatz, Herausgabe der Bereicherung
Fall 5:Annahme eines Angebots unter geänderten Bedingungen, Schweigen im Rechtsverkehr, Privatautonomie
Fall 6:Anfechtung, Inhaltsirrtum, § 119 I BGB, Rückwirkung der Anfechtung gemäß § 142 I BGB, Ersatz des Vertrauensschadens aus § 122 I BGB, Auslegung
Fall 7:Anfechtung, Arglistige Täuschung durch aktives Tun und durch Unterlassen, § 123 BGB
Fall 8:Stellvertretung, schwebende Unwirksamkeit, Heilung gemäß § 177 ff. BGB, Vertretung ohne Vertretungsmacht, Anspruch gemäß § 179 BGB
Fall 9:Schuldverhältnis, Schadensersatz wegen Pflichtverletzung, Haftung für Verrichtungsgehilfen
Fall 10:Kaufpreisanspruch, typische Unmöglichkeit, Gefahrübergang bei zufälligem Untergang
Fall 11:Faktische Unmöglichkeit, Befreiung von der Gegenleistung
Fall 12:Verzug, Entbehrlichkeit der Mahnung
Fall 13:Verzug, Schadensersatz neben der Leistung, Schadensersatz statt der Leistung
Fall 14:Gläubigerverzug, Keine Befreiung von der Gegenleistung
Fall 15:Kaufvertrag, Gewährleistungsrecht, gewöhnliche Beschaffenheit
Fall 16:Kaufvertrag, Gewährleistungsrecht, Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen (digitale Produkte)
Fall 17:Verbrauchsgüterkauf, Rückgriff des Unternehmers, Verjährung von Rückgriffsansprüchen
Fall 18:Bereicherungsrecht, Leistungskondiktion
Fall 19:Bereicherungsrecht, Nichtleistungskondiktion
Fall 20:Bereicherungsrecht, Verfügung eines Nichtberechtigten
Fall 21:Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung, Sachbeschädigung
Fall 22:Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung, Körperverletzung, Gesundheitsbeschädigung
Fall 23:Haftung für den Verrichtungsgehilfen
Fall 24:Eigentümer, Besitzer, Herausgabeanspruch
Fall 25:Herausgabeanspruch des Eigentümers, gutgläubiger Erwerb des Eigentums vom Nichtberechtigten
Fall 26:Herausgabeanspruch des Eigentums, kein gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
Fall 27:Grundstückskaufvertrag, Formvoraussetzungen, Herausgabeanspruch
Fall 28:Grundstückserwerb vom Nichtberechtigten, Gutgläubigkeit
Fall 29:Kaufmannseigenschaft, Bürgschaft
Fall 30:Kaufmannseigenschaft, beiderseitiges Handelsgeschäft, Rügepflicht
Fall 31:Kaufmannseigenschaft, Haftung bei Firmenfortführung, Enthaftung des früheren Geschäftsinhabers
Fall 32:Handelsregister, Prokura, Erlöschen der Prokura, negative Publizität
Fall 33:GbR, Gründung, Rechtsfähigkeit, Vertretung, Haftung, Haftungsbeschränkung
Fall 34:OHG, Abgrenzung zur GbR, Gründung, Vertretungsbefugnisse, Haftung der Gesellschaft
Fall 35:Offene Handelsgesellschaft (oHG), Umfang der Geschäftsführung, Zustimmung einzelner oder aller Gesellschafter
Fall 36:Kaufpreisanspruch gegenüber der KG, Haftung des Komplementärs, Wiederaufleben der Haftung des Kommanditisten
Fall 37:GmbH, verdeckte Sacheinlage, Hin- und Herzahlen
Fall 38:Vor-GmbH, Haftung
Fall 39:Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Gründung, Mindeststammkapital, gesetzliche Rücklage
Fall 40:AG, Stammkapital, Rückzahlung von Einlagen, Gesellschafterdarlehen, Geschäfte mit Aktionären