Fallübungen Recht in der Pflege - Andrea Rust - E-Book

Fallübungen Recht in der Pflege E-Book

Andrea Rust

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Beschreibung

Sichere Rechtsanwendung am Arbeitsplatz Pflege ist eine zentrale Forderung an zukünftige und praktizierende Pflegekräfte. In den gesetzlichen Vorgaben zu Aus-, Fort- und Weiterbildungen spiegelt sich dies wider. Die grundlegend überarbeitete zweite Auflage des Arbeitsbuchs zum Recht in der Pflege knüpft genau hier an. Das Buch richtet sich an alle Pflegekräfte in Aus-, Fort- und Weiterbildung: Die vier Rechtsbereiche Ausbildungs- und Arbeitsrecht, Haftungsrecht, Betreuungsrecht und Sozialrecht werden ausführlich besprochen, wobei die wesentlichen rechtlichen Inhalte aus den elf Curricularen Einheiten des Rahmenlehrplans der generalistischen Pflegeausbildung integriert sind. Vielfältige Übungen ermöglichen das Wiederholen und Vertiefen der eigenen Rechtskenntnisse. Zahlreiche praxisnahe Fallübungen schulen den Umgang mit den für Prüfungsaufgaben typischen Operatoren. Lösungsvorschläge für alle Übungen und Fälle sowie Übersichten zu Strukturen rechtlichen Denkens und der juristischen Fachsprache vervollständigen das Buch. Es ist daher für alle in der Pflege Tätigen ideal zur Vorbereitung auf die Anforderungen in Prüfungen und im Arbeitsalltag geeignet.

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Die Autorin

Andrea Rust, Ass. Jur. Juristin, ist als freiberufliche Dozentin in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Pflegeberufen in Niedersachsen tätig.

Andrea Rust

Fallübungen Recht in der Pflege

Arbeitsbuch zur Prüfungsvorbereitung

2., überarbeitete Auflage

Verlag W. Kohlhammer

Dieses Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlags unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

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2., überarbeitete Auflage 2024

 

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

 

Print:

ISBN 978-3-17-043657-2

 

E-Book-Formate:

pdf:        ISBN 978-3-17-043658-9

epub:     ISBN 978-3-17-043659-6

Für alle,

die weit mehr als abendlichen Applaus verdienen,

und für die,

die von ihnen gepflegt werden.

 

Kein Übel ist so schlimm wie die Angst davor. (unbekannt)

… dass wir nicht nur Recht setzen, sondern es auch durchsetzen. (Wolfgang Reinhart im dlf-Interview vom 20.11.2019)

Wer dem Geringen Gewalt tut, lästert dessen Schöpfer; aber wer sich des Armen erbarmt, der ehrt Gott. Sprüche 14, 31

Keep up with God and the law. (frei nach Dietrich Bonhoeffer)

Vorwort

Als vor drei Jahren die erste Auflage des Arbeitsbuchs »Fallübungen Recht in der Pflege« erschien, hatte die generalistische Pflegeausbildung gerade begonnen und die Klassen des Vormodells mit drei separaten Pflegeausbildungen standen für das Ende einer Ausbildungsära. Seit dem Herbst 2022 ist diese Ära Vergangenheit und die Generalistik mit ihren Curricularen Einheiten (CE) im theoretischen Ausbildungsteil sowie den praktischen Einsätzen, die die ganze Vielfalt pflegerischer Arbeit abbilden, geht in die Phase der ersten Abschlussprüfungen. In theoretischer/praktischer Ausbildung sowie in den Zwischen- und Abschlussprüfungen wird der Erwerb von Kompetenzen trainiert bzw. abgeprüft.

Die Rechtsinhalte der Ausbildung sind nun im Schwerpunkt im Kompetenzbereich IV – namens »Das eigene Handeln auf der Grundlage von Gesetzen, Verordnungen und ethischen Leitlinien reflektieren und begründen« – der insgesamt fünf Kompetenzbereiche angesiedelt. Damit werden die Rechtskenntnisse und ihre Anwendung dem sognannten Makrobereich zugeordnet. Über diese Zuordnung hinaus hat das Recht, neben der von außen die Pflege reflektierenden Aufgabe, aber auch erheblichen Anteil an der Mikroebene – Gestaltung der Beziehung zwischen Pflegekraft und krankem oder pflegebedürftigem Menschen – und dem Mesobereich – Gestaltung der Arbeit in Kooperation mit anderen Berufsgruppen.

Die Rechtsinhalte spielen in schriftlichen und mündlichen Prüfungsteilen der Zwischen- und Abschlussprüfungen eine Rolle. Die auf Kompetenzerwerb ausgerichteten Prüfungen erfordern auch künftig ein Beherrschen der Fall-/Handlungssituationsbearbeitung anhand von Aufgabenstellungen der drei Anforderungsbereiche, ausgestaltet mit den dazugehörigen Operatoren.

Bei der Auswahl der Rechtsthemen für dieses Buch stand die fast drei Jahrzehnte umfassende Erfahrung der Autorin als Dozentin für Rechtskunde in der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Pflegeberufen Pate. Die Rechtsthemen sind auf dieser Grundlage unter Berücksichtigung der Vorgaben aus den Rahmenplänen nach § 53 PflBG so gewählt, dass die Bedeutung des Rechts für die Arbeit in der Pflege deutlich wird. Hervorzuheben sind dabei insbesondere: die Bedeutung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs, das Training von Rechtskenntnissen zur verantwortungsvollen Erfüllung der Vorbehaltsaufgaben aus § 4 Abs. 2 PflBG und die in nahezu jeder CE zu vermittelnde Kompetenz »Die Auszubildenden (Pflegekräfte) wahren das Selbstbestimmungsrecht des zu pflegenden Menschen, insbesondere auch, wenn dieser in seiner Selbstbestimmungsfähigkeit eingeschränkt ist«.

Im Teil I wird in die Aufgabenstellung mit Anforderungsbereichen und Operatoren eingeführt.

Im Teil II werden die Schwerpunktthemen zum Ausbildungs- und Arbeitsrecht, Haftungsrecht, Betreuungsrecht und Sozialrecht überblicksmäßig dargestellt und mit kleineren und umfangreicheren Fallübungen in den Abschnitten wiederholt und vertieft. Das Zuordnen zu den jeweiligen CEs wird durch ein am Ende des III. Teils zu findendem Verzeichnis erleichtert.

Im Teil III – dem Anhang – findet sich Material zum Wiederholen, Vertiefen, Strukturieren und Auswerten, um den Weg durch den Dschungel des Rechtswissens und -verständnisses zu erleichtern. Damit sich ein Lieblingsmotto der Autorin bewahrheite: Kein Übel ist so schlimm, wie die Angst davor!

Im Rahmen der Darstellung werden Personen/Leser überwiegend in der männlichen Variante angesprochen. Die weibliche und diverse Form wird bitte jeweils mitgedacht. Dieses Vorgehen erfolgt aus Gründen der Schwerpunktsetzung (Vereinfachung der Darstellung) und darf in keinem Fall als Diskriminierung missverstanden werden.

Schwerpunkt dieses Buches ist es, die gedankliche Arbeit der Fallbearbeitung bewusst zu machen. Es ist nicht als Schablone zu verstehen. In Prüfungen und Klausuren ist in ganzen Sätzen zu antworten!

Das vorliegende Arbeitsbuch ergänzt das bestehende Lehrbuchangebot um eine Darstellung, die den Fokus auf Wiederholungsmaterial und Fallübungen legt. Es wendet sich an zukünftige Pflegefachkräfte sowie an Fort- und Weiterbildungsteilnehmer und an alle in der Pflege Tätigen, die ihr Wissen wiederholen und vertiefen wollen, und lädt wiederum dazu ein, dies insbesondere unter dem Blickwinkel der Fallbearbeitung zu tun.

Andrea Rust, im September 2023

Piktogramme

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 Fall                         Aufgaben

   Antwort                Textarbeit

         Gesetzestext

Inhalt

Vorwort

Abkürzungsverzeichnis

Einleitung

Teil I – Aufgabenstellungen

1         Operatoren – Anforderungsbereich I

2         Operatoren – Anforderungsbereich II

3         Operatoren – Anforderungsbereich III

4         Anregungen und Hinweise

Teil II – Schwerpunktdarstellung zu Rechtsthemen in der Pflege mit Übungen

5         Beziehung von AN/Azubi zum AG – Ausbildungs- und Arbeitsrecht

5.1         Rechtsquellen im Ausbildungsverhältnis in der Reihenfolge der Anwendung

5.2         Rechtsquellen im Arbeitsverhältnis nach dem Rangprinzip

5.3         Vorstellungsgespräch

5.4         Nachweisgesetz

5.5         Vertragsarten

5.6         Vertragsvergleich

5.6.1      Grundlagen der generalistischen Pflegeausbildung

5.6.2      Exkurs: Delegation

5.6.3      Zurück zum Vertragsvergleich

5.7         Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz

5.7.1      Beispiel zum Arbeitsschutz: Mutterschutzgesetz

5.7.2      Arbeitszeitgesetz/Jugendarbeitsschutzgesetz

5.8         Die Pflicht zu schweigen

5.9         Einschub: Gesetz über Entgeltfortzahlung bei Krankheit

5.10      Arbeitsrechtliche Instrumente

5.10.1    Direktionsrecht

5.10.2    Ermahnung/Abmahnung als Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung

5.10.3    Kündigung durch den Arbeitnehmer

5.10.4    Kündigung durch den Arbeitgeber

5.11       Exkurs: Rechte und Pflichten – keine Vorteilsannahme in der Langzeitpflege oder der ambulanten Pflege – heimrechtliche Sonderregeln

5.12       Übungsfall zu CE 01 und 04

5.13       Übungsfall zu CE 01, 02 und 04

6         Haftungsrecht – Schutz bei Schäden in der Pflege

6.1         Erster Abschnitt: Aufbau des Haftungsrechts

6.1.1      Rechtsgebiete

6.1.2      Denken im Haftungsrecht

6.2         Zweiter Abschnitt: Haftungsrechtliche Einzelfragen

6.2.1      Tatbestand

6.2.2      Rechtswidrigkeit

6.2.3      Rechtsprobleme

6.2.4      Fazit: Haftungsrecht

6.3         Übungsfall zu CE 06, 08 und 11

6.4         Übungsfall zu CE 06 und 08

6.5         Übungsfall zu CE 02, 05, 08 und 11

7         Für einen anderen Erwachsenen entscheiden – Betreuungsrecht

7.1         Erster Abschnitt: Grundlagen/Formalien

7.1.1      Vorsorgemöglichkeiten

7.1.2      Voraussetzungen für eine Betreuung sind nach § 1814 BGB

7.1.3      Verfahren zur Bestellung eines Betreuers, FamFG iVm. §§ 1814 ff. BGB

7.1.4      Betreuerauswahl, § 1816 BGB

7.1.5      Pflichten aller Betreuer in allen Aufgabenbereichen, §§ 1821–1823 BGB

7.1.6      Betreuungsende (Gründe und Folgen)

7.2         Zweiter Abschnitt: Vorgaben für Entscheidungen in den Aufgabenbereichen

7.2.1      Post und Kommunikation, § 1815 Abs. 2 Ziff. 5 + 6 BGB

7.2.2      Besonderheit bei Vermögenssorge und anderen Aufgabenkreisen

7.2.3      Gesundheitsfürsorge

7.2.4      Aufenthaltsbestimmung/Freiheitsentzug oder -einschränkung

7.2.5      Zwang bei ärztlichen Maßnahmen

7.2.6      Nachtrag zu diesem Abschnitt

7.3         Exkurs: CE 10 – Rechte Minderjähriger in der medizinischen Versorgung

7.3.1      Einstieg: Rechtliche Folgerungen aus dem Alter

7.3.2      Fälle und Gesetzesauszüge – Einführung

7.3.3      Fälle und Gesetzesauszüge – Anwendungsfälle

7.4         Fallübung zu CE 06, 08, 11 (02)

7.5         Fallübung zu CE 08

7.6         Fallübung zu CE 02, 11

8         Finanzierung der Pflege – Sozialrecht

8.1         Erster Abschnitt: Einleitung

8.1.1      Wichtige Bücher des SGB

8.1.2      Soziale Sicherung

8.1.3      Themenauswahl

8.2         Zweiter Abschnitt: Exemplarische Darstellung zu Einzelthemen

8.2.1      Leistungsträger der Rehabilitation – Beispiel SGB VII

8.2.2      Die Leistungen der Krankenversicherung nach SGB V

8.2.3      Pflegeversicherung, SGB XI

8.2.4      Exkurs CE 11 – sozialrechtliche Vorgaben für die Psychiatrie

8.3         Fallübung mit Bezug zu CE 07 und 09

8.4         Fallübung mit Bezug zu CE 07

8.5         Fallübung mit Bezug zu CE 02 und CE 09

8.6         Fallübung mit Bezug zu CE 04, CE 05, CE 07 und CE 09

Teil III – Anhang

Anlage 1:     Aufgabenstellung – Anforderungsbereiche

Operatoren für Anforderungsbereich I

Operatoren – Anforderungsbereich II

Operatoren – Anforderungsbereich III

Anlage 2:     Fachbegriffe und Definitionen

Anlage 3:     Menschenbild im Recht

Anlage 4:     Selbstbestimmung im Pflegealltag

Anlage 5:     Vorsorgemöglichkeiten

Anlage 6:     Sorgeberechtigte für Volljährige

Anlage 7:     Betreuungs- und Haftungsrecht

Anlage 8:     Zwangsanwendung nach § 1832 BGB

Anlage 9:     Zusammenspiel von Haftungs- und Betreuungsrecht

Anlage 10:   Häusliche Krankenpflege, SGB V

Anlage 11:   Pflegebedürftigkeit – Pflegegrad

Anlage 12:   Exkurs zur CE 10: Rechte Minderjähriger in der medizinischen Versorgung

Anlage 13:   Erwartete Bearbeitung der Aufgabe zum Leistungsbegriff im Kapitel Sozialrecht ( Kap. 8)

Anlage 14:   Überblick zu Zuwendungen in der Pflege

Stichwortverzeichnis zu Recht in der generalistischen Ausbildung nach Kapiteln

Abkürzungsverzeichnis

(Angaben erfolgen, soweit sie über den Duden, die deutsche Rechtschreibung, hinausgehen.)

Abj.

Ausbildungsjahr

AD

Ausbildungsdrittel

AFB

Anforderungsbereich

AG

Arbeitgeber

Alt.

Alternative

AMG

Arzneimittelgesetz

AN

Arbeitnehmer

AP

Altenpfleger/-in

ArbZG

Arbeitszeitgesetz

B

Belgien

Begr.

Begründung

BG

Betreuungsgericht (Betreuungsrecht)

BG

Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung, Sozialrecht)

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGH

Bundesgerichtshof

BGW

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

BtMG

Betäubungsmittelgesetz

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BUrlG

Bundesurlaubsgesetz

CE

Curriculare Einheit

CH

Schweiz

dlf

Deutschlandfunk

DRV-bund

Deutsche Rentenversicherung Bund

FamFG

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

FSozJ

freiwilliges soziales Jahr

GG

Grundgesetz

ggü.

gegenüber

GKV

gesetzliche Krankenversicherung

GPV

gesetzliche Pflegeversicherung

GRV

gesetzliche Rentenversicherung

GUV

gesetzliche Unfallversicherung

HM

Hilfsmittel

HWR

Halbwaisenrente

IfSchG

Gesetz zum Schutz vor Infektionskrankheiten

JArbSchG

Jugendarbeitsschutzgesetz

JAV

Jahresarbeitsverdienst

NL

Niederlande

Nds.

Niedersachsen

PA

Praxisanleiter

PDL

Pflegedienstleitung

PflBG

Pflegeberufegesetz

PH

Pflegehelfer

PFK

Pflegefachkraft

PUEG

Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz

Rspr.

Rechtsprechung

SGB

Sozialgesetzbuch

SPV

soziale Pflegeversicherung

StGB

Strafgesetzbuch

str.

streitig

VO

Verordnung

Vor.

Voraussetzungen

vollständige Übernahme

VWR

Vollwaisenrente

WaffG

Waffengesetz

WBL

Wohnbereichsleitung

Kurzfassungen aus Lösungsskizzen im Teil II

Manchmal werden die in den Fallbeispielen verwendeten Namen in der Falllösung abgekürzt. Dann werden die Anfangsbuchstaben von Vor- und Nachname der benannten Person benutzt.

(−)    liegt nicht vor, ist nicht gegeben

(+)    liegt vor, ist gegeben

→     daraus folgt

Verweise im Text:

Verweise beziehen sich auf Kapitel (Kap.) in Teil II und den Anhang. Sie erfolgen unter Angabe der Abkürzung »Kap.« plus Gliederungsziffer. Beispiel: »(Kap. 6.2.1 – Freiheitsberaubung)« bedeutet im Teil II: 6.2.1 = Tatbestand; Freiheitsberaubung)

Verweise auf den Anhang erfolgen so: »im Anhang (Anlage 6)«.

Einleitung

Fallbearbeitung, Nähe zur Praxis, Schulung und Abprüfung von Kompetenzen, die weit über das reine Wiedergeben von Fachwissen hinausgehen, stehen seit 2003 im Fokus der Reformen der Pflegeausbildung. Das Prüfungsformat der mündlichen Prüfung scheint hierbei besonders gut geeignet, um die Praxisnähe der Anwendung von Fachwissen abzubilden: Auf ad hoc auftretende Fragen im Arbeitsalltag (wenn auch mit kurzer Bedenkzeit und anhand auf dem Papier simulierter Fallbeispiele) adäquat zu reagieren und zu vertretbaren Lösungen zu kommen, stellt eine Prüfungsleistung dar, die den praktischen Bedürfnissen – Rechtsfragen betreffend – gut entspricht: die vermittelten Inhalte beherrschen und anwenden.

Trotzdem sind Rechtsanteile in Prüfungen bei der Hauptzahl der Prüfungskandidaten eher angstbesetzt. Fallbearbeitung, d. h. einen Fall erfassen und Informationen mit dem erlernten Fachwissen verknüpfen, der Umgang mit den sogenannten Operatoren (Verben, die die Aufgabe bezeichnen) und dann die sinnvolle, Kompetenz zeigende Darstellung des Fachwissens sorgen immer wieder für Probleme und Unsicherheiten.

Was Fall erfassen, mit Fachwissen verknüpfen und Fallfrage anforderungsentsprechend zu bearbeiten bedeutet, wird im Folgenden an einem Beispiel demonstriert:

Fallbeispiel

Ilse Schmidt1 ist in ein Pflegeheim gezogen. Am ersten Tag hat sie eine Kopie ihrer Vorsorgevollmacht auf der Station abgegeben. Einige Monate später bricht Ilse Schmidt bei der morgendlichen Versorgung bewusstlos zusammen. Im Krankenhaus wird die Vorsorgevollmacht vorgelegt.

Aufgaben

 

1.  Stellen Sie in knapper Form Voraussetzung, Inhalt und Wirkung dieser Vorsorgemöglichkeit dar. (AFB I)

2.  Erläutern Sie die rechtlichen Vorgaben für die ärztliche Behandlung der immer noch bewusstlosen Frau Schmidt. (AFB II)

Erwartete Bearbeitung nach Vermittlung des betroffenen Unterrichtsstoffs:

Textarbeit:

Falllösung (mit Begründung):

Aufgabe 1)

Antwort entsprechend der Übersicht »Vorsorgemöglichkeiten« siehe im Anhang (Anlage 5)

Aufgabe 2)

Körperverletzung durch Arzt, Einwilligung der Patientin nötig

Sie selbst (−), da einwilligungsunfähig; bevollmächtigte Person kann direkt vom Arzt kontaktiert werden und entscheiden, § 1829 BGB ist hierfür die Grundlage.

So viel zum »Appetit machen auf mehr«. Doch nun genug der Vorrede. Ich wünsche Ihnen viel Vergnügen und Erkenntnisgewinn mit der Wiederholung und Vertiefung in diesem Buch und hoffe, dass es Ihnen für Ausbildungs-, Prüfungs- und Arbeitsalltag Orientierung und Handlungssicherheit vermittelt – zum Wohle der Patienten/Pflegebedürftigen und zu Ihrem eigenen.

1     In den Fallbeispielen verwendete Namen sind frei erfunden und haben keinerlei Bezug zu realen Personen. Ihre Verwendung dient einzig einer Darstellung in lebensnaher Form, Ausnahme: Zitate aus Zeitungsberichten. Ergänzend zu den Namen werden die betroffenen Personen als Patienten, Bewohner, Pflegebedürftige oder Kunden bezeichnet. Diese Begriffe stehen alle für die Menschen, die pflegerischer Versorgung bedürfen.

Teil I – Aufgabenstellungen

Widmen wir uns zunächst einem Kurzüberblick zu den Vorgaben für die Aufgaben in Leistungskontrollen bis hin zu den Prüfungen in Aus-, Fort- und Weiterbildung. Die erwartete Bearbeitung orientiert sich an den drei sogenannten Anforderungsbereichen. Diese bilden drei Arten von Aufgabenstellungen ab, die beherrscht werden müssen:

Anforderungsbereich I – Vokabelebene; Gelerntes wiedergeben können

Anforderungsbereich II – Fallanwendung und -lösung

Anforderungsbereich III – Reflexion über Lösungsalternativen, Probleme etc.

Zu den diese Aufgabenstellungen beschreibenden Operatoren vergleiche im Anhang (Anlage 1). Auf den nächsten Seiten werden die Operatoren zu den drei Anforderungsbereichen anhand von Definition und einer Beispielaufgabe mit Lösung vorgestellt. Die Rechtsthemen der Beispiele sind bewusst bunt gemischt und können neben Verständnis für die Aufgabenstellungen auch zur Wiederholung des eigenen Wissens genutzt werden.

Zum Abschluss ein Hinweis auf die hier empfohlene Fallbearbeitung:2

1.  Fall und Fragen einmal, ohne irgendetwas anderes zu tun, einfach nur durchlesen. Ziel ist es, den Bearbeitungsrahmen abzustecken. Oft geht einem beim Lesen des Falls mehr durch den Kopf als am Ende wirklich gefragt wird oder in der konkreten Situation problematisch ist. (Konzentrieren Sie sich auf das, worauf es ankommt. Alles andere ist Zeitverschwendung, mögen die Fragen, die Ihnen durch den Sinn gehen, auch noch so berechtigt erscheinen!) Bedenken Sie immer: Die Prüfungszeit ist begrenzt und der Prüfer wählt den Problemausschnitt aus, zu dem Sie Ihr Wissen zeigen dürfen. Auch in der Realität geht es immer um spezielle Probleme in einer speziellen Situation und nicht um allgemeine rechtliche Darlegungen, um Wissen zu zeigen!

2.  Lesen von Fall und Fragen mit Markieren entscheidender Informationen, u. U. mit unterschiedlichen Farben für die jeweiligen Fragen. Auch Randbemerkungen sind in dieser Phase hilfreich, z. B. Stichwort zu erkanntem Thema (Verknüpfung mit Fachwissen).

3.  Lesen nun verbunden mit Notizen zu den Fragen, um die Prüfungsleistung, sei es Klausur oder mündlicher Vortrag, endgültig vorzubereiten.

2     Die Darstellung dieses Buches verzichtet bewusst auf die Verwendung des seit 01.01.2020 geläufigen Begriffs »Handlungssituation«. Die dargestellten »Fälle«, Aufgaben und Übungen fokussieren Rechtsprobleme und wollen nicht möglichst viele Ausbildungsinhalte erfassen, sind demnach Ausschnitte von Handlungssituationen.

1          Operatoren – Anforderungsbereich I

(Der Schwerpunkt liegt auf Verben, die typisch sind für schriftliche und mündliche Prüfungen.)

Einführung:

Der AFB I umfasst Aufgabenstellungen, die auf der Vokabel- bzw. Reproduktionsebene angesiedelt sind. Durch die verschiedenartige Wiedergabe erlernten Wissens werden Kenntnisse nachgewiesen. Die nachfolgenden Übungsaufgaben veranschaulichen die Operatoren und trainieren deren Anwendung in unterschiedlichen rechtlichen Themengebiete.

NENNEN

einem Text Fakten entnehmen/etwas ohne Erläuterung aufzählen

Beispielaufgabe:

Nennen Sie die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten eines AN/Azubis, um auf Fehlverhalten seines AG zu reagieren.

Antwort:

•  Personalgespräch

•  Gefährdungsanzeige

•  Arbeitsverweigerung

•  Remonstration (insbesondere bei Delegation)

•  Whistle Blowing

•  Betriebsrat oder MAV einschalten, soweit vorhanden

BESCHREIBEN

Merkmale, Eigenschaften, Vorgänge möglichst genau darstellen

Beispielaufgabe:

Beschreiben Sie das Vorgehen bei der Remonstration durch den AN.

Antwort:

1.  Feststellung offenkundiger Fehler bzw. begründeter Zweifel im ärztlichen Anordnungsverhalten

2.  Pflicht zur sofortigen angemessenen Unterrichtung des Arztes und Aufforderung zur Inhaltskontrolle des eigenen Anordnungsverhaltens

3.  Beachtung des ärztlichen korrigierten Anordnungsrahmens; ggf. erneute Remonstration

4.  bei verbleibenden Zweifeln oder offenkundiger Fehlerhaftigkeit – Arbeitsverweigerung und Auslösung anderweitiger ärztlicher Hilfe

5.  Dokumentation der von der Pflegekraft veranlassten/durchgeführten Maßnahmen

WIEDERGEBEN

mit eigenen Worten wiederholen, reproduzieren, schildern

Beispielaufgabe:

Geben Sie die Pflichten eines Azubis in der Pflege nach § 17 PflBG wieder.

Antwort:

•  Bemühen um Kompetenzerwerb

•  Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen

•  sorgfältige Ausführung der übertragenen Aufgaben

•  Schweigepflicht und Verschwiegenheitspflicht einhalten

•  Rechte der Menschen achten, die gepflegt werden

ZUSAMMENFASSEN

Resultate in knapper Form zusammenhängend formulieren

Beispielaufgabe:

Fassen Sie die Vorgaben zur besonderen Bedarfskonstellation nach SGB XI zusammen. (Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegegebedürftigkeit, 3. Auflage vom Mai 2021, S. 42)

Antwort:

•  Grundlage: Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und Beine (Verlust von Geh-, Steh- und Greiffunktion nicht durch Hilfsmittel kompensierbar), z. B.: Wachkoma, Lähmungen, hochgradiger Tremor etc.

•  Folgen:

–  vollständig von Hilfe abhängig

–  nur in geringem Maße Hilfebedarf in den Modulen 2, 3 und 6 vorhanden

–  90 Punkte für Pflegegrad 5 werden nicht erreicht

•  Reaktion:

–  Pflegegrad 5 wird trotz niedrigerer Punktzahl zuerkannt

DARSTELLEN/DARLEGEN (zum Teil AFB II zugeordnet)

beschreiben, schildern, anschaulich machen

Beispielaufgabe:

Stellen Sie die haftungsrechtlichen Vorgaben zum Umgang mit indirekter aktiver Sterbehilfe in Deutschland dar.

Antwort:

Patientenwille

Straflos, wenn Patientenwille gegeben ist

•  Einwilligung des Patienten

•  Aufklärung über lebensverkürzende Wirkung

•  entsprechende Regelung in Patientenverfügung möglich

•  bei Einwilligungsunfähigkeit entscheidet Betreuer/Bevollmächtigter im Rahmen von § 1829 BGB

BENENNEN

etwas dem Fachwortschatz entsprechend genau angeben

Beispielaufgabe:

Benennen Sie die vier Abstufungen der Selbständigkeit nach dem SGB XI.

Antwort:

•  selbständig

•  überwiegend selbständig

•  überwiegend unselbständig

•  unselbständig

DEFINIEREN

Fachbegriffe allgemeinverständlich verdeutlichen

Beispielaufgabe:

Definieren Sie den arbeitsrechtlichen Fachbegriff Abmahnung.

Antwort:

Schriftlich erteilte Rüge bzgl. eines Fehlverhaltens des Mitarbeiters (AN) durch einen Vorgesetzten mit Direktionsrecht. Grundlage ist ein reduziertes Vertrauen in eine Verhaltensänderung des betroffenen AN ohne Druck seitens des AG.

Bestandteile:

•  genaue Beschreibung des Fehlverhaltens (Beantwortung aller diesbezüglichen W-Fragen)

•  genaue Benennung des in Zukunft in solchen Situationen vom AN erwarteten Verhaltens

•  Androhung rechtlicher Konsequenzen bei weiteren Verstößen

2          Operatoren – Anforderungsbereich II

(Der Schwerpunkt liegt auf Verben, die typisch sind für schriftliche und mündliche Prüfungen.)

Einführung:

Der AFB II umfasst Aufgabenstellungen, die auf der Anwendungsebene angesiedelt sind. Das erlernte Wissen muss jetzt mit den Angaben des Falls/des Sachverhalts/der Handlungssituation in Verbindung gebracht und angewendet werden. Es geht folglich im Schwerpunkt um Transferarbeit (Übertragung des Gelernten auf das/die dargestellte/n Problem/e!).

Die nachfolgenden Übungsaufgaben veranschaulichen die Operatoren und trainieren deren Anwendung in unterschiedlichen rechtlichen Themengebieten.

ERKLÄREN

etwas durch die Angabe von Ursachen und Bedingungen verständlich machen

Beispielaufgabe:

Erklären Sie den Umgang mit der Aufsichtspflicht in der Pflege.

Antwort:

Pflegekräfte kann eine Aufsichtspflicht ggü. einem zu versorgenden Menschen treffen, wenn bei diesem eine Situation gegeben ist, in der bestehende Gefahren nicht mehr erkannt werden oder angemessen mit ihnen umgegangen werden kann. Diese konkrete Gefahr müsste erkannt und festgestellt werden.

Dann müsste die Gefahr abgestellt werden. D. h.: Maßnahmen sind unter Berücksichtigung der Ressourcen des Betroffenen zu erwägen, um die Gefahr abzustellen. Die Abwägung des Für und Wider erfolgt unter besonderer Berücksichtigung

•  der Sicherheitsinteressen der Einrichtung und

•  der Gewährleistung einer freien, selbstbestimmten Lebensführung der betroffenen Person.

VERGLEICHEN

prüfend gegeneinander abwägen, Gemeinsamkeiten, Ähnlichkeiten, Unterschiede darstellen

Beispielaufgabe:

Vergleichen Sie Mord und Totschlag.

Antwort:

Beides sind Straftaten, die das Töten eines anderen Menschen verbieten. Totschlag erschöpft sich in diesen Vorgaben, ergänzt um die Vorgabe des vorsätzlichen Handelns. Mord beinhaltet den Totschlag und verlangt zusätzlich eine im StGB genannte besondere Begehungsweise oder ein besonderes Motiv (= Mordmerkmale).

ANALYSIEREN

aus einem Ganzen Einzelbestandteile untersuchen und geordnet darstellen

Beispielaufgabe:

Analysieren Sie die Vorgaben für eine ordentliche Kündigung durch den AG mit und ohne Beachtung des KSchG.

Antwort:

Die ordentliche oder auch fristgemäße Kündigung seitens des AG setzt voraus, dass

•  schriftlich gekündigt wird,

•  ein Grund nicht angegeben werden muss und

•  eine Frist (aus Vertrag oder Gesetz) einzuhalten ist.

Wenn in einem Betrieb allerdings mehr als fünf AN in Vollzeit arbeiten, muss der AG das KSchG beachten. Danach werden die AN, die bereits länger als sechs Monate im Betrieb arbeiten, durch die Vorlage eines Kündigungsgrundes (Person, Verhalten, Betrieb) vor Kündigungen besonders geschützt. Der AG muss im Zweifel das Bestehen des Grunds nachweisen (Kündigungsschutzklage). Die übrigen Vorgaben entsprechen den allgemeinen der ordentlichen Kündigung.

ERLÄUTERN

zusätzliche Informationen zum Verständnis heranziehen

Beispielaufgabe:

Ein Kollege von Ihnen arbeitet seit dem Eintritt der Demenz bei seiner Mutter nur noch halbtags in der Einrichtung Ihres AGs. In dieser Zeit ist die Mutter in der Tagespflege. Nach Dienstschluss holt der Kollege die Mutter nach Hause in den gemeinsamen Haushalt. Unbeaufsichtigt kann sie seiner Einschätzung nach nicht mehr bleiben.

Erläutern Sie die Leistungen der Pflegekasse für die Versorgung der Mutter Ihres Kollegen. Die Mutter hat Pflegegrad 3.

Antwort:

Die Mutter wird laut Fallschilderung von Sohn und Tagespflege arbeitsteilig versorgt. Es liegt hier eine Kombinationspflege vor. Für die Pflege durch den Sohn erhält die Mutter Pflegegeld (Höhe abhängig von ihrem Pflegegrad) und für den Tagespflegeaufenthalt die Leistung teilstationäre Pflege (Höhe ebenfalls abhängig vom Pflegegrad). Bei dieser Kombination stehen beide Leistungen ungekürzt nebeneinander. Es werden also jeweils 100 % von der Pflegekasse finanziert.

ABLEITEN

eine Sache von etwas herleiten bzw. auf etwas zurückführen

(Variante: NACHWEISEN – etwas mit Fakten, Theorien bestätigen)

Beispielaufgabe:

Leiten Sie aus der gerichtsmedizinischen Diagnose, ein Patient mit infauster Prognose ist an der Überdosis eines Präparats gestorben, die Bedingungen für seinen Tod durch Suizid oder Sterbehilfe ab.

Antwort:

Entscheidend ist die Frage, wie die Überdosis in den Körper des (sterbenskranken) Verstorbenen kam. Hat er sich die Überdosis wissentlich selbst zugeführt (mindestens letzter Akt der Einnahme), dann liegt ein Suizid vor. Ist die Überdosis durch eine Person von außen zugeführt worden (durch letzten Akt, z. B. Injektion), dann liegt Sterbehilfe vor.

BESTIMMEN

etwas durch analytische Arbeit herausfinden

Beispielaufgabe:

Einem Patienten (amb.)/Bewohner (stat.) wird im Rollstuhl ein von ihm nicht zu öffnender Gurt angelegt. Bestimmen Sie die Bedingungen, die zu einer Anwendung des § 1831 BGB führen.

Antwort:

Das Betreuungsrecht kommt zur Anwendung, wenn an einem einwilligungsunfähigen Menschen eine Freiheitsberaubung begangen wird und die Voraussetzungen des Betreuungsrechts gegeben sind: Patient ist nicht mehr einwilligungsfähig; Patient ist in der Situation zu eigenständiger Bewegung fähig (kann Rollstuhl ohne menschliche Hilfe verlassen), Maßnahme wird dauerhaft oder regelmäßig wiederkehrend angewandt; durch Pflegekräfte. Sind diese Bedingungen gegeben und kann der Betroffene zusätzlich den Gurt nicht selbständig öffnen, muss das Betreuungsrecht bei Durchführung dieser Maßnahme beachtet werden.

UNTERSUCHEN

mit Hilfe bestimmter Merkmale genau prüfen

Beispielaufgabe:

Pflegefachmann Georg stürzt auf dem morgendlichen Weg zur Arbeit im gut gebohnerten Hausflur des Mehrfamilienhauses, in dem er wohnt. Er verstaucht sich eine Hand und bricht sich den linken Knöchel. Untersuchen Sie, ob die BGW3 hier zahlen muss.

Antwort:

Die BGW müsste Leistungen erbringen, wenn ein Wegeunfall gegeben ist. Wegeunfall bedeutet, auf dem direkten Weg zur Arbeit kommt es zu einem Unfall mit Körperschaden beim Versicherten.