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Bürgerenergiegesellschaften sollen die Akzeptanz von Erneuerbare-Energie-Anlagen stärken und dezentrale effiziente Versorgungsstrukturen ermöglichen. Ihre Förderung steht im Steuerungskonflikt mit der kosteneffizienten Förderung Erneuerbarer Energien, der im ersten Teil der Arbeit ausgerollt wird. Das Scheitern eines ersten Regelungsversuchs dieses Konflikts im EEG 2017 wird analysiert. Der Rechtsrahmen, den RED III und EltRL zur Förderung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften und anderen sog. „Prosumenten“ vorgeben, wird untersucht und ausgeleuchtet. Auf der Basis dieser Analyse überprüft die Autorin die Regelungen des EEG 2023 und landesrechtlicher Regelungen auf die Auflösung des Steuerungskonfliktes und deren Unionsrechtskonformität.
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