Freiberufler-Atlas - Martin Massow - E-Book

Freiberufler-Atlas E-Book

Martin Massow

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Beschreibung

Diese E-Book-Version entspricht der aktualisierten und überarbeiteten Neuausgabe von 2019.  Das Standardwerk für alle, die keinen Chef mehr wollen – komplett aktualisiert "Absolut empfehlenswert für jeden, der sich im weiteren freiberuflichen Bereich selbbständig machen möchte." Der Freie Beruf - Bundesverband der freien Berufe. Vom  App-Programmierer bis zum Youtuber – wer gut ist, stellt sich beruflich auf eigene Füße. Jährlich tun dies über eine halbe Million Deutsche. Für alle, die den Sprung in die haupt- oder nebenberufliche Selbständigkeit wagen wollen, bietet Martin Massow mit diesem Buch eine kompetente Hilfestellung. Ausführlich informiert er über die verschiedenen Formen der Freiberuflichkeit und die wichtigsten Aspekte des Steuer-, Sozial- und Arbeitsrechts. Mit umfangreichen Hinweisen zu Planung und Finanzierung.

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Das Buch

Ob nach Feierabend oder vollberuflich: Freiberuflichkeit ist die schnellste, preiswerteste und flexibelste Art, sich erfolgreich selbständig zu machen und verschiedene Formen neuen Arbeitens auszuprobieren. Ob als Online-Starter im World Wide Web oder jenseits rein digitaler Wirkräume, bieten die vielfältigen Facetten freiberuflichen Schaffens »New Workern« oder denen, die es werden möchten, ungeahnte neue Möglichkeiten relativ ortsungebunden, mobil oder stationär tätig zu werden – sei es, um sich selbst zu verwirklichen, eigene Grenzen auszuloten oder um neue Verdienst- oder Sinnquellen aufzutun.

Dieses Buch kann und will Ihnen jedoch nicht die Entscheidung ­abnehmen, ob und was Sie eventuell unternehmen wollen oder lieber nicht. Es informiert Sie aber über die wichtigsten steuer-, wirtschafts-, vertrags-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Basics sowie über so tröge Dinge wie die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ­E-Registrier-Kassennachschau, Social-Media-Marketing, Fotonutzung in elektronischen Medien und vielem mehr. Da müssen Sie leider durch!

Sie erhalten einen Überblick über den ­Einstieg in die Selbständigkeit und ihre verschiedenen Formen als frei­beruflicher und gewerblicher Freiberufler, Freelancer, Klein- oder Reise­gewerbetreibender, Marktverkehrstreibender etc., inklusive der 1-Euro-UG und 1-Mann-GmbH. Außerdem werden etliche Gestaltungsmöglichkeiten vertraglicher Vereinbarungen von freier Mitarbeit, Dienstverträgen, von Werkverträgen über Urheber- und Lizenzverträge bis hin zu Handelsvertreter-, Network und Kaufverträgen erläutert.

Über 700 Job- und Geschäftsideen vom Handelsvertreter, Künstler- und Kulturdienstleister, Trainer, Coach, Berater, Network-Marketing-Berater bis zum Blogger, Youtuber, Instagram-Influencer, E- und Print-Book-Autor als Self-Publisher, Online-Redakteur sowie IT-Dienstleister vom App-Programmierer bis Wartungsexperten mit Honorartabelle runden das Werk über den erfolgreichen Einstieg ab.

Der Autor

Martin Massow kommt aus der beruflichen Erwachsenenbildung. Seit vielen Jahren ist er erfolgreicher Fachautor und Karriereberater.

Martin Massow

Freiberufler-Atlas

Schnell und erfolgreich selbständig werden

EDV und elektronische Medien

Kultur- und Heilberufe

Rechts-, Wirtschafts- und Steuerberatung

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Alle Berufsbezeichnungen in diesem Buch sind aus Gründen der ­Einheitlichkeit in der männlichen Form genannt. Selbstverständlich beziehen sich alle Berufsbezeichnungen und sonstigen Angaben ebenso auf Frauen. Verlag und Autor bitten für diese Sprachregelung um Verständnis.

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter

www.freiberufler-atlas.de und www.jobidee.de

ISBN 978-3-8437-0576-9

Komplett aktualisierte Neuausgabe im Ullstein Taschenbuch

1. aktualisierte Auflage 2019

© für diese Ausgabe Ullstein Buchverlage GmbH, Berlin 2009

© 2003 by Ullstein Heyne List GmbH & Co. KG, München

© 2002 by Econ Ullstein List Verlag GmbH & Co. KG, München

Die Ratschläge in diesem Buch sind von Autor und Verlag sorgfältig erwogen und geprüft. Dennoch kann eine Garantie nicht übernommen werden. Eine Haftung des Autors bzw. des Verlages und seiner Beauftragten für Personen-, Sach- und Ver­mögensschäden ist ausgeschlossen.

Umschlaggestaltung: zero-media.net, München

Titelabbildung: © FinePic®, München

E-Book: LVD GmbH, Berlin

Alle Rechte vorbehalten.

Inhalt
Über das Buch/ Über den Autor
Titel
Impressum
Formen von Freiberuflichkeit
Die Freiheit, zu werden, wer man ist!
Vom Schülerjournalisten zum Filmexperten und Vortragsstar
Auf das Unverhoffte vertrauen – wie Spörri zum Vortragsredner avancierte
Rock-Artist – vom Air-Berliner zum begnadeten Holzdesigner
Im Reisegepäck die Idee für transkulturelle Mode
Vom angestellten Organisten zum freiberuflichen Fahrradkantor
Von der Schüler-App zur Software-Schmiede Sdui
Leonies nebenberuflicher Social-Media-Service
Von der Igel»mutter« zum Instagram-Star
Von Jugend forscht zur Schülergründung
Freiberuflichkeit im Trend
Gründungsgründe
Nicht jeder ist ein Gründertyp
Wachstumsmotor Freiberufler
New Working – eine Denkart fürs Überleben
Als Freiberufler schneller und preiswerter in die Selbständigkeit
Vorteile freiberuflicher Selbständigkeit (§ 18 EStG)
Freiberuflichkeit ist nicht gleich Freiberuflichkeit
Freiberufler nach EStG (§ 18 Abs. 1, Nr. 1)
Gewerbetreibender
Freier Mitarbeiter
Freelancer
Freiberuflicher Mitarbeiter
Honorarkraft
Pauschalisten
Freiberuflicher, freier Mitarbeiter
Gewerbetreibender, freier Mitarbeiter
Werkvertragsmitarbeiter
Subunternehmer
Dienstvertragsmitarbeit
Haupt- und nebenberufliche Freiberuflichkeit?
Übungsleiterjob (§ 3 Abs. 26 EStG)
Scheinselbständigkeit – erkennen und verhindern
So werde ich Freiberufler nach EStG
Was sind echte freie Berufe?
Rechtliche Definitionen
Allgemeine Merkmale freiberuflicher Tätigkeit
Einstufungskriterium »Katalogberufe«
Einstufungskriterium »katalogähnliche Berufe«
Prüfungsschema für die Feststellung eines ähnlichen Berufes
ABC der katalogähnlichen freien Berufe
Einstufungskriterium »Tätigkeitsberufe«
Was sind wissenschaftliche Tätigkeiten?
Was sind künstlerische Tätigkeiten?
Was sind schriftstellerische Tätigkeiten?
Was sind unterrichtende Tätigkeiten?
Was sind erzieherische Tätigkeiten?
Tätigkeitsberufe als Tür zum Freiberuflichkeitsstatus
Weitere Kriterien für die Einstufung als freier Beruf
Leitende und eigenverantwortliche Tätigkeit
Gemischte freiberufliche und gewerbliche Tätigkeit
Nichttrennbare freiberufliche und gewerbliche Tätigkeiten
Standes- und berufsrechtliche Besonderheiten
Berufsrechtlich geregelter Zugang
Kammerberufe
Ohne beruflich gebundene Zugangsregelungen
Einstieg in die Freiberuflichkeit
Schon die richtige Studien- und Berufswahl kannentscheidend sein
Vom Angestellten oder Gewerbetreibenden in die Freiberuflichkeit
Zunächst als Angestellter im Freiberuflerberuf
Die ersten Schritte
Freiberufler als Steuerzahler
Gewinnermittlung nach Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Systematik der EÜR-Gewinnermittlung
Belegsammlung der Systematik der EÜR-Anlage anpassen
EÜR-Formularpflicht – auch für Kleinunternehmer
Gewerbesteuerbefreiung
Umsatzsteuer-Pflicht, -Termine, -Zahllast
17 500-Euro-USt-Pflichtgrenze
Vor- und Nachteile der USt-Pflicht auf Antrag
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.)
Umsatzsteuersätze (USt-Sätze)
USt-Ermäßigungen und -Befreiungen
Umsatzsteuerermittlung
Elektronische Steuererklärung – Elster & Co
Härtefall-Argumente gegen Datenfernübertagungs-Pflicht
Freiberufler und Mitarbeiter
Finanzierung der freiberuflichen Existenz
Mut zur Preisforderung finden
Partnerschaftsgesellschaft – Absicherung nach außen hin
Soziale Absicherung als Freiberufler
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Zugangsvoraussetzungen freiwillig Versicherter
Neue Berechnung der Beitragsbemessungsgrenzen
Private Krankenversicherung (PKV)
Kostenfalle bei Basistarif beachten
Kaum Rückkehr in GKV und umgekehrt
Pflegeversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Altersvorsorge Selbständiger
Renten-Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte
Versorgungswerke der Freiberufler
Künstlersozialkasse – wer ist berechtigt?
Ergänzter Künstlerkatalog nach KSK
Private Basisrente – Rürup-Rente
Sonstige Vorsorgeaufwendungen
Arbeitslosenversicherung für Selbständige
Unfallversicherung/Berufsgenossenschaft
Geschäftsrisiken absichern
Gefährdungshaftung
Verschuldenshaftung
Das Erste Gesetz zur Schuldrechtsänderung
Freiberuflerverträge
Das Spektrum der freien Berufe
Heilkundliche und Heilhilfsberufe
Gewerbliche Künstlerberufe, von KSK anerkannt
Tätowierer in Einzelfällen als Künstler anerkannt
So werde ich gewerblicher Freiberufler
Abgrenzung Gewerbetreibender und freier Beruf
ABC gewerblicher Tätigkeiten
Was ist ein Gewerbe?
Gewerbeanmeldung
Stehendes und wanderndes Gewerbe
Erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie Gewerbe
Erlaubnispflichtige Gewerbe
Erlaubnisfreie, aber überwachungsbedürftige Gewerbe
Erlaubnispflichtige Gewerbe mit besonderer Rechtsgrundlage
IHK-Mitgliedschaft
Handelsregistereintrag
Elektronische Handels- und Unternehmensregister
Kleingewerbetreibende nach Handelsrecht
Die Wahl des Firmennamens
Rechtsformen des Unternehmens
Die wichtigsten Rechtsformen
(1-Euro-)Unternehmergesellschaft u. (Mini-)GmbH
Handwerk mit Meisterpflicht
Altgesellenregelung
Handwerk ohne Meisterbrief
Zulassungsfreie Handwerke – Rückmeisterung
Handwerksähnliche Gewerbe
Kleingewerbehandwerk
Künstlerisch betriebene Handwerke
Gartenbau, Land- und Forstwirtschaftshandwerk
Einstellen eines Meisters
Handwerklicher Hilfsbetrieb
Ehrenamtliches Handwerk
Handwerk im Marktverkehr
Reisehandwerker
Reisegewerbe
Wer benötigt eine Reisegewerbekarte?
Reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten
Marktverkehrstreibender
Marktveranstalter (Festsetzungsbeantragung)
Was bedeutet Gewerbetätigkeit steuerrechtlich?
Steuerpflicht Gewerbetreibender
Einnahme-Überschuss-Rechnung per EÜR-Anlage
Zufluss-Abfluss-Prinzip
Buchhaltungspflicht nach HGB
Doppelte Buchhaltung
Bilanz und Inventur
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
Doppelte Buchhaltung
Grundsätze ordnungsgemäßer elektronischer Buchführung (GoBD)
E-Registrierkassen-Nachschau und Kontroll-Zertifikate
E-Bilanzpflicht
Gewerbesteuer
Umsatzsteuer – Auf Antrag Ist-Besteuerung
Steuerpflicht für Einpersonen-UG/(Mini-)GmbH
Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit
Einkünfte aus Kapitalvermögen bei UG- und GmbH-Gewinn
Körperschaftssteuer
Gewerbesteuer
Publizitätspflicht im EHUG
Umsatzsteuer – Soll-Versteuerung
E-Rech-VO – E-Rechnung im XML-Standard
Gewerbetreibende und Mitarbeiter
Arbeitsrecht
Datenschutzerklärung und Fotoerlaubnis am Arbeitsplatz
Sozialversicherungen – Einzugsstelle Krankenkasse
Pflicht zur elektronischen Datenmeldung
Meldetermine
Beitragshöhe
Besonderheit bei der Arbeitslosenbeitragspflicht
Online-Zuteilung der Betriebsnummer
Lohnsteuer abführen – ELStAM-Verfahren
Minijobber und Aushilfen beschäftigen
Kurzfristige Beschäftigung
Midijobs
Hausnahe Beschäftigungen
Besonderheiten bestimmter Berufsgruppen
Unfallversicherungspflicht beachten
Scheinselbständigkeitsfalle bei Beschäftigungfreier Mitarbeiter
Finanzen im Griff – Business-Plan
Business-Plan
Business-Cavan
Preiswert gründen – Geschäftsideen klug variieren
Kosten und Aufwand vermeiden
Aufwand-Leistung-Relation
Internet-Plattform-Gründung
Finanzbedarfsermittlung – Finanzplan
Der Finanzplan
So erschließt man sich Finanzierungsquellen
Eigenkapital
Einkommensquellen aktivieren
Vorschüsse und Forderungseinzug nutzen
Fremdkapital
Crowdfunding – Fremdfinanzierung 4.0
Bankkredit – Kreditantrag
Kreditwürdigkeitsprüfung – die neue ImmoKWPLV
»Kreditanfrage« kann Schufa-Score-Wert senken!
Online-Kredite von Privat als Alternative?
Inhalt von Kreditverträgen
Kreditfallen erkennen und umgehen
Kreditsicherheiten
Bürgschaft durch Bürgschaftsbanken
Förderprogramme für Selbständige
INVEST – Zuschuss für Wagniskapital
Messeförderprogramm innovativer Jungunternehmen
Existenzgründungsberatungs-Förderung
EXIST-Gründerstipendium
Exist-Forschungstransfer
Erasmus für Young Entrepreneurs
Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit
Einstiegsgeld für Hartz-IV-Gründer
Arbeitslosen-Bildungsgutscheine – Gründerschulung
Preisfindung – Stundensatzkalkulation
Allgemeine Stundensatzermittlung
Stundenschnellkalkulation
Preisfindung
Bonitätsprüfung im Internet
Mahnverfahren und Verzugszinsen
Mahnbescheid und gerichtliches Mahnverfahren
Risikovorsorge als Unternehmer
Gegen Unfall- und Berufskrankheit absichern
Gewerbebetrieb als Altersvorsorge
Geschäftsrisiken absichern und minimieren
Mit Unternehmensrechtsform Geschäftsrisiko begrenzen
Brexit-Risiko Limited und Ltd. & Co. KG
Insolvenz statt Überschuldung
Kundenakquise und Werbung für Freiberufler
Persönlichkeit ist Trumpf
Mit Qualität überzeugen
Nischenmarketing – Anders sein als die Konkurrenz
Erstellen Sie Ihren individuellen Marketing- und -Werbemix
PR und Social-Media-Marketing für Freiberufler
Die wichtigsten Netzwerke auf einen Blick:
Bloggen oder nicht?
Datenschutzkonforme Website
Website-Software zur Erleichterung der -DS-GVO-Pflichten
Was ins Web-Impressum muss
Online-Shop-Impressum
Datenschutzerklärung
Fotos und Bilder nutzen in elektronischen Medien
Nutzung urheberrechtlich geschützter Fremd- Bilder
Die Nutzung selbstgemachter Fotos!
Personenfotografie in Zeiten von DS-GVO
Medienprivileg der (Bild-)Journalisten – KUG vor DS-GVO
Einstieg als Freier – Verträge bestimmen Status
Selbständigkeit als Geistes-, Sozial- und Naturwissenschaftler
Freie Mitarbeiter/IT-Freelancer
Ärzte – Praxisvertretung
Dozenten/freie Lehrkräfte
Fahrer
Familienhelfer
Interviewer
Freizeitbetreuer (Jugend-, Klinik-, Alten-, Behindertenarbeit)
Psychologe
Sozialarbeiter und Sozialpädagogen (siehe »Psychologe«)
Heilberufe
Rechtsanwalt
Journalist
Steuerberater
Softwarespezialist
Telearbeiter
Telefonberater/-verkäufer
Wissenschaftler
Dienstleistungsvertragstätigkeit
Werkvertragstätigkeit
Gewährleistungspflicht, Haftung und Verjährung
Kaufrecht statt Werklieferungsvertrag
Neue Annahme- und Zahlungspflicht bei Werkverträgen
Dienstvertrag oder Werkvertrag abschließen?
Vorteil Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB)
Datenschutzgrundverordnung für Freiberufler
Keine Datenverarbeitung ohne Erlaubnistatbestand
Information zum Datenschutz – Betroffenenrechte
Einwilligungserklärung zur personenbezogenen -Datenverarbeitung
Urheberrechtsvertrag
Lizenzvertrag
Freier Handelsvertreter, Immoblienmakler
Nebenberuflicher freier Handelsvertreter
Freier Handelsvertreter oder Makler?
Immobililenmakler und Wohnimmobilienverwalter
Unterschied Reisender und Handelsvertreter
Arbeits- und vertragsrechtliche Aspekte
Vertragsregelungen – Gebiet und Provision sichern
Wie finde ich eine Vertretung?
Händler – Kaufvertrag
Zwei Jahre Gewährleistung
Freie Versand- und Online-Händler
E-Commerce-Regeln für Online-Händler
Direktvertrieb – MLM – Dialog-Marketing
Direktvertrieb lebt von persönlicher Ansprache
Kaum mehr als ein Nebenverdienst
Künstler- und Kultur-Dienstleistungen
Wort-, Bild- und Sprech-Dienstleistungen
Kulturwissenschaftliche Dienstleitungen
Kultur- und museumspädagogische Funktionen
Gästeführer/Cicerone
Kulturmanagement
Künstler- und Kultur-Dienstleister-Honorare
Heimarbeiter
Coaching – Online-Coaching
Freiberuflich tätige Coachs
Gewerblich tätige Coachs und Therapeuten
Tätigkeiten von Coachs
Coachingvertrag vereinbaren
Online-Coaching und Tele-Coaching
Trainer
Freiberufliche Tätigkeit
Tätigkeiten – Trainer arbeiten beispielsweise als:
Erfolg als Trainer
Honorar und Vertrag
Berater
Freiberuflich tätige Berater
Gewerblich tätige Berater
Tätigkeiten – Wo Berater benötigt werden:
Honorare und Vertrag
Social-Media-Experte
Neue Social-Media-Berufsbilder
Beruflicher Zugang
Social-Media-Honorare
Berufs- und Steuerrechtliches
Sozialversicherungsrechtliches
E-Book- und Print-Book-Self-Publisher
Mit E-Book und Book-on-Demand risikoarm publizieren
BoD-Autor?
epubli-Autor?
Neobooks – Die Chance, als Autor entdeckt zu werden
Kindle-Book-Autor: E-Book und Print?
Apple Books
Texte lektorieren lassen
Titelschutz, Text- und Bild-Urheberrechte
ISBN, VLB-Meldung, Bibliotheksabgabe
Berufs- und Steuerrechtliches
Freiberufliches Self-Publishing
Gewerbliches Self-Publishing
Hauptberufliche Autoren und Sozialversicherung
Nebenberufliche Autoren und Sozialversicherung
Online-Redakteur – werbefinanzierter Journalist
Zugangsvoraussetzungen
Publizistisches Fachgebiet finden
Online-Honorare und Web-Werbeeinnahmen
Berufs- und Steuerrechtliches
Sozialversicherungsrechtliches
Blogger – Mit Weblog dazuverdienen?
Was ist eigentlich ein Weblog?
Zugang
Blog-Thema finden, strukturieren und ergänzen
Suchmaschinenoptimierung
Geldquellen für Weblogger?
Berufs- und Steuerrechtliches
Sozialversicherungsrechtliches:
Youtuber – Videoblogger
Erfolgreiche Video-Themenwahl
Persönliche Voraussetzungen
Berufs- und Steuerrechtliches
Sozialversicherungsrechtliches
Mit Instagram Geld verdienen
Geschäftsmodelle auf Instagram
Harte Arbeit bis zum Erfolg
KSK-berechtigte und nichtberechtigte Influencer
Sozialversicherung – Achtung: Familienversicherungsfalle
IT-Dienstleister – Vom App- bis Wartungs-Experten
Digital-Nomade und andere IT-Existenzformen
Nachfrageboom nach Computer- und Internet-Know-how
Beruflicher Zugang zum IT-Freelancer-Markt
Einkommensmöglichkeiten als IT-Dienstleister
Berufsstatus- und Werkvertrag-Rechtliches
Sozialversicherungsrechtliches
Job- und Geschäftsideen für Freie, Kleingewerbetreibende und Freelancer
Übersicht über die im Buch genannten Job- und Geschäftsideen
Sozialer Bereich/Nachbarschaft/Gesundheit/Esoterik
Body/Fitness/Kosmetik/Erotik
Bildung/Wissenschaft/Sprachen/Kommunikation
E-Jobs/Computer/Software/Internet
Verkauf/Handel/Transport/Verkehr
Büro/Service/Vermittlung/Beratung
Kreativ-künstlerischer Bereich/Entertainment
Handwerk(ähn)liches/Basteln/Reinigung
Haus/Sicherheit/Garten/Tier/Natur
Food/Party/Freizeit/Touristik
Anhang
Feedback an den Verlag
Empfehlungen

Formen von Freiberuflichkeit

Die Freiheit, zu werden, wer man ist!

Der Kern des Glücks ist, der sein zu können, der du bist, wusste schon Erasmus von Rotterdam (1466–1636), und das wissen auch immer mehr junge Leute, die, allem Sicherheitsdenken und Zukunftsängsten zum Trotz, lieber die Freiheit zum Glück eines selbstgeschmiedeten Lebens wagen, als ­womöglich ein Arbeitsleben lang am Leben vorbeizuarbeiten. Wir haben nur ein einziges Leben, eine einmalige Lebenszeit, eine geschenkte Zeitspanne, die wir intensiv im eigenen Takt für ein immer wieder inspirierendes gelingendes Leben nutzen können oder eben auch nicht. Zeit heißt dabei die neue Währung, denn »Die Zeit der nächsten 24 Stunden ist das größte Geschenk, was wir haben«. So bringt »Shift-Pho­nes«-Gründer und Aufs-Land-Rückkehr-Enthusiast Samuel Waldeck das Lebensgefühl einer neuen Gründerszene bei der Verleihung des 16. Hessischen Gründerpreises im ­Wiesbadener RheinMain-CongressCenter auf den Punkt (siehe IT-Dienstleis­ter, Seite 476). Weil Zeit zu haben ihm wichtiger ist, als sich im Hamsterrad monetären Erfolgs bis zur Erschöpfung aufzureiben, verhandelt Stadtkulturluft-Freund und Film­experte Urs Spörri inzwischen »genauso hart um Zeit wie um Geld«.

Vom Schülerjournalisten zum Filmexperten und Vortragsstar

»Freiberuflichkeit ist ein anderes Denken, ein anderes Leben. Man hat das Gefühl, mehr bei sich selbst zu sein. Dadurch kann man ganz andere Dinge erreichen, die man sich vorher vielleicht gar nicht zugetraut hat. Da gibt es Durststrecken, klar, und da zweifelt man mitunter daran. Aber man muss einfach dabei bleiben, dann kann es klappen. Ich bin heute glücklicher denn je!«, schwärmt Filmexperte und Vortragsred­ner Urs Spörri (https://kultur-event.com), der immer wieder diesen Weg ohne Netz und doppelten Boden als Freiberufler wählen würde. In Freiberufler stecke das Wort Freiheit. Und Freiheit brauche er, denn »ich weiß, dass ich meine beste Leistung bringe, wenn ich mich frei fühle, weswegen ich jedem, der es sich zutraut, immer ermutigen will, ja zurufen möchte: Versuch’s!«.

Der freiberufliche Fachmann für den aktuellen deutschen Film, Kurator von Filmreihen im Kino des Deutschen Filmmuseums Frankfurt am Main, Gutachter bei der Deutschen Film- und Medienbewertung, Moderator und Vortragsredner (https://kultur-event.com) finanzierte bereits sein Studium mit freiem Journalismus. Als 16-jähriger Schüler war er nebenher als Lokalreporter über Ereignisse seines Heimatortes für die »Bruchsaler Rundschau« unterwegs. Von der Karlsruher Wochenzeitung »Der Kurier« als Berichterstatter zur Berlinale (https://www.berlinale.de) entsandt, erlebte er schon in sehr jungen Jahren hautnah die facettenreiche Welt der Filmbranche. »Das war schon ein guter Einstieg«, aber keinesfalls eine Erfolgsgarantie. Nach Mainz zum Studieren von Filmwissenschaft, Publizistik und Politikwissenschaft gekommen, später folgte noch ein berufsbegleitendes Kulturmanagement­studium in Ludwigsburg, avancierte Spörri über seinen Freundeskreis vorübergehend selbst zum Filme-Macher und be­gleitete 12 Jahre lang in diversen Funktionen, bis hin zur Festival­leitung, ehrenamtlich das Mainzer »FILMZ – Festival des deutschen Kinos« (http://www.filmz-mainz.de). Spörri konnte in dieser Zeit die verschiedensten Filmfestivals bereisen, zum Filmexperten heranreifen. Seit ihn Gabriella Bandel, Festivalleiterin von Deutschlands wichtigstem Nachwuchsfilmfestival, dem Saarbrücker Max Ophüls Preis (http://www.max-ophuels-preis.de), erstmals für Moderationen von Wett­be­werbs­filmen verpflichtete, entdeckte Spörri, wohl mehr ­Talent zur Präsentation denn zum Machen von Filmen zu haben. Das war der Beginn seiner Moderatorenkarriere, mit dem inzwischen alljährlichen Höhepunkt beim Filmfest ­München (http://www.filmfest-muenchen.de),wo ihm Programmer Christoph ­Gröner, an dessen Seite er inzwischen für den ­aktuellen deutschen Film kämpft, Gala-Premieren in der ­renommierten Sektion Neues Deutsches Kino bis hin zur ­öffentlichen Deutschlandpremiere von Maren Ades Über­raschungs-Hit »Toni Erdmann« anvertraut.

Gut vernetzt, und zur rechten Zeit am richtigen Ort, holte die noch von Kulturpolitik-Koryphäe Hilmar Hoffmann eingesetzte legendäre Direktorin Claudia Dillmann den damals 28-jährigen Spörri auf Werkvertragsbasis für die Betreuung mehrerer Filmreihen ins Deutsche Filmmuseum Frankfurt ­(www.dff.film). In der monat­lichen Reihe »Was tut sich – im Deutschen Film?« (www.was-tut-sich-im-deutschen-film.de) präsentieren er und sein Mitstreiter Rudolf Worschech, Chefredakteur von Deutschlands führender Fachzeitschrift epd film, ein herausragendes aktuel­les deutsches Kinowerk in Kombination mit einem einstündigen Werkstattgespräch. Bei »Carte Blanche« (www.dff.film) darf er zweimal im Jahr einer Person der Filmgeschichte, die tatsächlich auch im Idealfall einen etwas größeren Namen trägt (2018 waren das Michael Haneke, Wim Wenders), einen ganzen Monat lang eine Reihe widmen.

Spörri, der sich bis dahin als freiberuflicher Online-Redakteur bei »Herzenssache«, der Kinderhilfsaktion von Südwestrundfunk (SWR), Saarländischem Rundfunk (SR), über Wasser gehalten hatte und merkte: beides, »tagsüber schreiben« und »bis in die Nächte hinein Filmmoderationen«, funktioniert auf Dauer nicht, entschied sich für seine Leidenschaft, nämlich für das Kulturmanagement im Filmbereich. »Es war eine bewusste Entscheidung, die natürlich finanzielle Einbußen zur Folge hatte«, aber den Weg aus dem Hamsterrad bedeutete: »Diese Freiheiten zu haben, sich zu erlauben, einen Traumjob zu leben – inhaltlich wie von den Rahmenbedingungen her – sind für mich tatsächlich mindestens genauso viel wert wie Geld. Ich sehe heute die zeitliche Freiheit als gleichwertig an. Wenn ich einen neuen Auftraggeber habe, verhandle ich ­genauso hart um Zeit wie um Geld, weil mir das wichtig ist«, so ­Spörri.

Auf das Unverhoffte vertrauen – wie Spörri zum Vortragsredner avancierte

Kuriert ist der Filmexperte inzwischen auch von der typischen Freiberufler-Krankheit, nämlich in Zeiten, in denen es gut läuft, so viele Aufträge wie möglich anzunehmen, um für schlechte Zeiten vorzusorgen, »weil ich gemerkt habe: es kommen auch immer Dinge, mit denen man nicht rechnet, also Aufträge, von denen man vorher noch nie gehört hat«. Inzwischen ist Spörri so gelassen, dass er es schafft, einmal jährlich für drei Wochen völlig abzutauchen, »ohne Handy, Konzepte oder Berufsrelevantes«. Und so kam es auch völlig unverhofft, dass der Olympische Sportbund eines Tages bei ihm anfragte, ob er nicht etwas zu Leni Riefenstahl und ihren Olympiafilmen vortragen könne. »Und da habe ich daraus halt mal meinen allerersten großen Vortrag im Frankfurter Gallustheater gehalten.« Weil der so gut ankam, »dachte ich: Komm, beschäftige dich mal weiter damit.« Daraus ist dann witzigerweise als Zweites der Vortrag »Donald Trump, der ­Schauspieler« entstanden. Dieser habe ihm tatsächlich eine gewisse Berühmtheit eingebracht. Stern, dpa, taz, Frankfurter Allgemeine usw. berichteten über den ersten Auftritt seiner Vortragstour im Hamburger Metropolis-Kino (https://www.stern.de/politik/ausland/donald-trump-die-skurrile-filmkarriere-des-donald-trump-7570854.html). Es sei zwar immer »ein bisschen fragwürdig, wenn man in einem Atemzug mit Trump genannt« werde, bekennt Spörri. Aber das habe tatsächlich »eingeschlagen wie eine Bombe«. Denn Filmexperte Spörri fand heraus, das Trump zwischen 2004 und 2015 als eine Art Dieter Bohlen Amerikas mit dem Leitspruch »You’re fired« (»Du bist gefeuert«) mit seiner Show »The Apprentice« (Der Lehrling) auf NBC nicht nur über 300 Millionen Dollar verdient hatte. Was praktisch hierzulande niemand wusste, war, dass Trump auch 25 Einsätze als Schauspieler in Spielfil­men und Fernsehserien hatte und damit für sich gezielt eine bestimmte Imagestrategie als unangreifbare Kunstfigur ver­folg­te. Der Trump-Vortrag ist mit über 40 Auftritten der ­Renner.

Gefragt ist auch Spörris Leonard-Cohen-Vortrag. Der ­entstand infolge Leonard Cohens Tod, der ihn besonders bewegte, in zwei, drei schlaflosen durchrecherchierten »Internetnächten«. »Aus diesen drei Nächten ist ein Stream of Consciousness entstanden, gedacht als Hommage. In Hamburg schloss sich dann der Kreis in dem Kino, in dem ich auch meinen ersten ›Trump‹ hatte. Das war dann zum ersten Mal eine so richtig große ausverkaufte Location mit, ich glaube, 280 Plätzen.« Man habe noch vor Spörris Auftritt einen Chor aus der Nachbarschaft singen lassen, der populäre Stücke Cohens wie »Hallelujah« intonierte.

Inzwischen ist die Vortragsschiene zu einem unverhofften, aber wichtigen weiteren existentiellen Standbein Spörris geworden. Es sei noch nicht mal nur der Spaß: Es sei Leidenschaft, es ist wirklich »dieses dafür Brennen«, was ihn treibt, anspornt, neue Kraft gibt. Auf der Bühne zu stehen, Menschen diese Leidenschaft für ein Thema zu vermitteln und im Idealfall auf unterhaltsame Weise neue Gedankenanreize zu setzen – das ist Spörris Ziel.

Rock-Artist – vom Air-Berliner zum begnadeten Holzdesigner

Während Urs Spörri schon recht zeitig zu seinem Talent fand, bedurfte es bei Alexander Molter einer regelrechten existentiellen Katastrophe, nämlich den insolvenzbedingten Verlust seines Jobs nach 17 Jahren Chefflugbegleiter bei Air Berlin, damit der Berliner sein wohl größtes Talent, nämlich die Holzbildhauerei, entdeckte. Von seinen Holzarbeiten für die Musik-Szene kann er mittlerweile leben. Rock-Artist nennt er sich, hat nie den Tischlerberuf gelernt oder Holzbildhauerei studiert, und kreiert seine wundersam teuflischen Werke – ohne Vorzeichnungen – direkt aus dem Kopf ins Material. Weil ihm, arbeitslos geworden, die Decke auf den Kopf fiel und Bewerbungsschreiben frustrierten, schuf er für seine Kinder im Kinderzimmer Wanddekorationen und ein Schloss aus Holz, später auch eine 3D-Dschungelbuch-Wandgestaltung für den Kindergarten seiner Kids. Doch er merkte, dass er hiervon nicht wird leben können, als ihn ein glücklicher Zufall in die Metal-Szene brachte und er, inspiriert durch den Song »Luzifer« von »Lautstark«, eine rote Luzifer-Gitarre mit Teufelsschwanz erschuf, ein Kunstwerk mit dem teuflischen Gag eines eingebauten Bluetooth Speakers. Molters richtiger Durchbruch in der Szene kam erst mit dem sensationellen »Metal-Throne« und der Einladung zum Wacken Open Air Heavy Metal Festival (www.wacken.com/de). Dort durfte er den »Throne of Rock« im Backstage-Bereich der Bands Judas Priest und Ghost ausstellen und mit anderen Werken den VIP-Bereich schmücken. Seither läuft’s. Zurzeit, so Molter voller Freude, baut er die offizielle Rückwand für die Wacken-­Pressekonferenzen. Molter ist jetzt bei sich selbst angekommen, angekommen im New Living! Ohne seinen Schwager allerdings, der ihm seine Dachdecker-Werkstatt im richtigen Moment zur Verfügung stellte, hätte es Molter, der ­inzwischen zudem das Label Roxxta (http://roxxta.com) gründete, vielleicht nicht so schnell geschafft. Aber solch glückliche ­Fügungen und wohlgesonnene Menschen sind für einen Gründungserfolg eben auch elementar.

Im Reisegepäck die Idee für transkulturelle Mode

Weltmode wäre wohl ein zutreffenderer Begriff für »Theresa Andani«s Dirndl- und Kleider-Kreationen, die durch sehr aparte und originelle Kombinationen aus oberbayerischen Trachten und vor allem westafrikanischen Farbmustern überzeugen (www.instagram.com/theresa_andani/).

Auch bei der Modedesignerin gab es Umwege, bis sie zu ­ihrem Stil fand. Für ihre gambischen, ghanaischen und ­usbekischen Dirndl erhielt die 32-jährige Modedesignerin und Maßschneiderin Theresa Klinkenberg mit ihrem Label »Theresa Andani« im Sommer 2017 den 16. Hessischen Gestaltungspreis in der Kategorie »Mode und Accessoires« des Hessischen Wirtschaftsministeriums und der Arbeitsgemeinschaft der hessischen Handwerkskammern Frankfurt, Wiesba­den und Kassel. »Ihre kulturell übergreifende Arbeit schaffte es, das klassische Dirndl in das 21. Jahrhundert zu transformieren«, heißt es in der Begründung. Und wo anders als in Offenbach – Heimat von Menschen aus 150 Nationen – könnte ihr transkultureller Schaffensprozess wohl besser gelingen. Dort lebt die Mutter mit ihrem Mann aus Ghana. Bei Be­suchen seiner Familie (Andani) in Westafrika lernte sie zahlreiche traditionelle Farbmuster und Stoffe mit ihren Geschichten kennen und lieben. So entstand die Idee, Dirndl mit vorwiegend westafrikanischen Materialien unter dem Label »Theresa Andani« zu kreieren. Die maßgeschneiderten – zu praktisch allen ­kulturellen, geschäftlichen und festlichen Anlässen bestens tragbaren – transkulturellen Modelle sind schon ab 800 bis 1 000 Euro zu haben – jedes ein Unikat!

Ihre Dirndl-Linie hat sie bereits um eine Kleider- und Accessoire-Linie erweitert. So kreiert sie unter anderem Jerseykleider aus schwarzer Biobaumwolle mit ghanaischen Stickereien bzw. Perlenbesätzen und kunstvolle Kissen (www.theresa-andani.com).

Bis zu diesem Erfolg war es jedoch ein langer Weg: So kam es, dass sich die Modeschöpferin, die nebenher als Garde­robiere beim Hessischen Rundfunk jobbt, nach erfolgreichen Stationen an Bühnen und Sets diverser Theater-, Opern- und Filmproduktionen (zuletzt in Frankfurt an Oper und Schauspielhaus) neu orientieren musste. Hilfe kam vom Netzwerk »Gründerstadt Offenbach« der IHK Offenbach, dem Gründercampus Ostpol und der KIZ Sinnova GmbH. KIZ kümmert sich um Gründungen aller Branchen »von Hightech bis Handwerk« und richtet für das Hessische Wirtschaftsministerium den Hessischen Gründerpreis aus. Mit einem ­Bildungsgutschein der Arbeitsagentur und ihrer grandiosen Idee transkultureller Mode fand sie offene Türen und professionelle Hilfe zur Planung eines zukunftsfähigen Konzeptes zur ­Existenz­grün­dung.

Vom angestellten Organisten zum freiberuflichen Fahrradkantor

Es gibt Gründer-Geschichten, die würden nicht einmal einem Romancier einfallen, etwa wie die von Martin Schulze, einem einst festangestellten Kantor, der zum freiberuflichen Flying Organist avancierte. Der wohl ungewöhnlichste Organist Deutschlands hat mittlerweile seine Erlebnisse in dem Buch »Meister der Pedale« festgehalten. In Greifswald Kirchen­musik studiert, später im »glücklichen Besitz« einer der rar ge­säten Kantoren-Stellen, merkte der leidenschaftliche Organist bei Gastkonzerten immer häufiger, dass die klassische Arbeit als Kantor nicht wirklich sein Ding ist. Seine Sehnsucht war: Orgelspielen und Fahrradfahren. 2011 wurde der Wunsch so stark, dass er – beinahe lutherisch – nicht anders konnte, als den sicheren Job zu kündigen, um seine beiden Leidenschaften miteinander verbinden und sich den Lebenstraum eines freiberuflichen Fahrrad-Kantors zu erfüllen. Seither radelt der »Flying Organist«, der sich Fahrrad-Kantor nennt, jährlich zwischen Mai und September von Kirche zu Kirche quer durch die Republik, zumeist an kleinere Orte, wo sonst kaum etwas los ist. Dort kümmert der Fahrrad-Kantor sich um selten gespielte Orgeln und führt ganz zur Freude seiner Gast­geber vor Konzerten häufig noch Reparaturen durch. Für seine Auftritte berappen die Kirchengemeinden ein knappes Honorar, bisweilen muss auch schon mal die Kollekte reichen. Geld ist ihm aber nicht so wichtig. Das Glück, was er radelnd und orgelnd erfährt, ist ohnehin un­bezahlbar. Mit seiner Isomatte und Rucksack findet er stets ein ­Übernachtungsplätzchen, sei es bei einer Gastfamilie oder auch schon mal im Gemeinde-Saal. Kaum zu glauben: Gut 15 000 Kilometer strampelt der Fahrrad-Kantor auf diese Weise für seine Konzertreisen jährlich im Schnitt zusammen, inklusive kleinen Stippvisiten daheim bei Frau und seinen zwei Kindern in Frankfurt an der Oder. Seine unglaublichen Erlebnisse hielt Martin Schulze fest im Buch: »Meister der Pedale: Mit dem Fahrradkantor unterwegs«, St. Benno Verlag, 128 Seiten, 12,95 Euro.

Von der Schüler-App zur Software-Schmiede Sdui

Bereits als Schüler des Martin-Butzer-Gymnasiums in ­Dierdorf entdeckten Daniel Zacharias und seine Freunde Jan-Micha Kroll und René Meyenburg ihre Programmiertalente, als sie aus Frust über die miserable Schule-Schüler-Kommunikation per Schwarzem Brett zu spät mitgeteilten Schulstundenausfällen die Schul-App »Sdui« für eine zeitgemäße Kommunikation zwischen Schulverwaltung, Lehrern und Schülern kreierten. Mit ihrer App waren sie mehrmals bei Jugend forscht erfolgreich und siegten schließlich bei zwei Start-up-Wett­bewerben. Noch während ihrer Schulzeit professionalisierten die Jungprogrammierer »Sdui« bis zur Marktreife. Sie gewannen das Martin-Butzer-Gymnasium in Dierdorf als ersten Kunden, wo 1 425 Schüler, das sind fast 94 Prozent aller Schüler, die App nutzen. Sdui ermöglicht die automatische Synchronisation von Stunden- und Vertretungsplänen ebenso wie den datensicheren Versand von Mitteilungen, Informationen und Dokumenten, bündelt eine ganze Reihe von Funktionen, ohne auf E-Mail-Adressen und das private Dateisystem der Nutzer zuzugreifen. Sdui ist absolut DS-GVO-konform und freut jeden Datenschützer. Da die Schule die jährlichen Gebühren zahlt, entstehen Lehrern und Schülern keine Kosten. Als Sdui dann 2017 vom Taunussteiner Start-up-Förderer Pando Ventures (https://pando-ventures.com) aus 100 Bewerbern als aussichtsreichste Start-up ins Accelerator-Programm aufgenommen und auch beim Markteintritt begleitet wurde, ging alles ganz schnell: Noch als Abiturienten und Auszubildende gründeten sie Ende August 2017 das Software-Unternehmen Sdui (https://sdui.de). Pendo half den Kontakt zu mehr als 90 Schulen im Rhein-Main-Gebiet und in anderen Bundesländern zu knüpfen. 2017 gilt Sdui als jüngstes Start-up von Rheinland-Pfalz.

Die wertvollste Lektion im vergangenen Jahr war, so die Jungunternehmer, gelernt zu haben, einfach mal zu machen. Als Gründer kämen viele Herausforderungen und Zweifel auf ­einen zu. Die Kunst dabei sei es, »diese nicht zu ignorieren und trotzdem den Mut zu haben, Projekte voranzubringen. In so vielen Momenten standen wir gefühlt vor verschlossenen Türen. Dabei hilft manchmal, einfach anzuklopfen.« Wie wahr: 2018 beteiligte sich Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) an dem Start-up mit einem sechsstelligen Betrag. Seither expandiert die Sdui-GmbH weiter und sucht ihrerseits kreative Köpfe, solche wie etwa die Bad Kreuznacherin Leonie Leppla, die noch vor Studienbeginn bei Sdui freiberuflich fürs Online-Marketing und Social Media zuständig wurde.

Leonies nebenberuflicher Social-Media-Service

Gerade das Abi in der Tasche, danach auf 30-tägiger Europa-Tour, erreichte Leonie Leppla die Nachricht eines Freundes, dass »Sdui« jemanden suchte, der sich mit Schülervertretungen und der Bürokratie im Schulsystem gut auskannte. Noch von Wien aus der Straßenbahn nach einem Museumsbesuch mailte sie ein paar Zeilen an Daniel Zacharias, bekam eine Einladung zum Kennenlernen. Direkt nach der Europa-Tour trafen sich die beiden und konnten sich eine Zusammenarbeit bedenkenlos vorstellen. Während der Tätigkeit bei Sdui und bei einem anderen Unternehmen im Bereich Online-Marketing konnte sich Leonie Leppla immer besser in den Bereich einfinden und beschloss schließlich, ihre eigene Online-­Mar­keting-Agentur aufzubauen. Mit Leppla Consulting gelang es ihr, sich ein zweites Standbein aufzubauen.

Das geschah noch alles, bevor die freiberufliche Social-­Media-Kundige ab Herbst 2018 ihr duales Studium im ­Bereich BWL startete. Das PR- und Social-Media-Marketing soll da­runter nicht leiden, und obwohl die Zusammenarbeit mit ­ihren alten Kunden abnahm, hat Leonie Leppla große Ambitionen, ihre Online-Marketing-Agentur weiter zu vergrößern und sich so ein zweites Standbein aufzubauen.

Von der Igel»mutter« zum Instagram-Star

Wochenlang kreisten die Gedanken der Wiesbadener Hochschulabsolventin Talitha Girnus im Anschluss an die Vor­lesung »Entrepreneurship« der Hochschule Fresenius noch um das Thema sich selbständig zu machen »Ich wollte unbedingt etwas gründen, aber ich wusste nicht was«, als der Igel-»Mutter« ihr afrikanischer Weißbauch-Igel unverhofft zu ­Hilfe kam. Als Gag postete Sie ein Bild von Mr. Pokee, als er aus einer großen Tasse herausschaute, bei Instagram, und binnen kurzer Zeit hatte sie 10 000 Follower. Das war der unglaubliche Beginn einer einzigartigen Instragram-Karriere als Influencerin. Inzwischen kann die Wiesbadenerin davon leben (www.mrpokee.com/), und freut sich, wie alles so un­geplant sich schließlich gut gefügt habe (siehe »Mit Instagram Geld verdienen«, Seite 480). Leider verstarb Mr. Pokee kürzlich, doch seine Bedeutung als Pionier der Instagramm-Welt bleibt.

Von Jugend forscht zur Schülergründung

Großes Potential hat auch die geniale Fuldaer Schülergründung des Netzwerkes www.praktikumsjahr.de von Malte Bürger, Jan Herold und Johannes Feik aus Fulda, die im November 2018 den 16. Hessischen Gründerpreis in der Kategorie »Gründung aus der Hochschule« holten. Denn über ihre Plattform Praktikumsjahr.de bringen sie Schuler, Azubis und Studenten auf der Suche nach einem Prkatikumsplatz zusammen mit Unternehmen, vornehmlich aus Technologiebranchen. Der Clou: Die kostenfrei vermittelten Praktikanten können alle zwei Monate in ein anderes Unternehmen wechseln und somit in kurzer Zeit verschiedene Unternehmen ­kennenlernen. Die Unternehmen, die eine Eintrittsgebühr von 250 Euro an die Plattformbetreiber je rotierenden Praktikanten und ­eine monatliche Praktikantenvergütung von 325 Euro bezahlen, profitieren von der einfacheren Rekrutierung hochmotivierter junger potentieller Nachwuchskräfte. Inzwischen haben die drei, die 2017 Jugend-forscht-Regionalsieger im Fachbereich Arbeitswelt und vom Marianum Darmstadt betreut wurden, ihre Praktikumsjahr GbR als Gewerbe angemeldet. Ihr Ziel: diesen Service deutschlandweit anzubieten und für sich eine feste Existenzbasis aufzubauen.

So werde ich Freiberufler nach EStG

Dieses Kapitel behandelt die selbständige Tätigkeit als Angehöriger eines in Einkommensteuerrecht und Partnerschaftsgesellschaftsgesetz sowie in der Rechtsprechung definierten freien Berufes, die sogenannte echte Freiberuflichkeit. Nur die in den Abschnitten dieses Kapitels behandelten ­Berufsgruppen und Berufe sind als »freie Berufe« anerkannt und in den einschlägigen Freiberufler-Standesorganisationen wie Berufsfachverbänden und ihrer Dachorganisation »Bundesverband der freien Berufe« sowie in Kammern organisiert. Wer einen hier nicht aufgeführten Beruf »freiberuflich« ausübt, ist im Sinne des Gesetzes nicht Freiberufler, sondern Gewerbetreiben­der, siehe Seite 179. Er kann dieses Kapitel überschlagen und im zweiten Abschnitt »So werde ich gewerblicher Frei­beruf­ler« weiterlesen.

Im folgenden Kapitel ist alles zusammengefasst, was es beim Einstieg in die echte Freiberuflichkeit zu beachten gilt, wie man als Freiberufler steuerrechtlich anerkannt werden kann und vieles mehr.

Betriebswirtschaftliche Punkte, die sowohl für Freiberufler als auch für Gewerbetreibende gelten, wie »So bekommt man die Finanzen in den Griff« u. Ä., werden im nächsten Kapitel »So werde ich gewerblicher Freiberufler« beschrieben. Das Kapitel »Einstieg als Freier« widmet sich dem Vertragswesen, das für Freiberufler und Gewerbetreibende gleichermaßen gilt bzw. in dem gezeigt wird, wie auch ein Vertragsstatus etwa als Handelsvertreter, Networker, Makler oder Heimarbeiter usw. auch über den Existenzstatus (hier als Gewerbe) bestimmen kann.

Was sind echte freie Berufe?

Wie erkenne ich, ob es sich um eine Gewerbetätigkeit oder einen freien Beruf handelt? Äußerlich ist dies manchmal gar nicht zu unterscheiden. Pauschal gelten folgende Merkmale für eine freiberufliche Tätigkeit, nämlich wenn

kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt,

die Aufgabenerfüllung inhaltlich von Ihrer persönlichen Eigenleistung und weniger vom Kapitaleinsatz und der Betriebsausstattung abhängen und weder Handel noch Mehrfachproduktion vorliegen,

ein spezielles persönliches Vertrauensverhältnis zum Kunden besteht,

Sie persönlich, zumeist aufgrund einer höheren bzw. speziellen Bildung sowie einer schöpferischen Begabung tätig sind,

der selbstschöpferische und kreative Anteil Ihrer Tätigkeit hoch ist,

Sie lehren, beraten, coachen, wissenschaftlich, erzieherisch, künst­lerisch oder schriftstellerisch tätig sind,

Sie die berufsrechtlichen Merkmale nach § 1 Abs. 2 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG) sowie die steuerrechtlichen Merkmale gemäß § 18 Abs. 1, Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) erfüllen, worauf in den folgenden Abschnitten eingegangen wird.

Entscheidend für die genaue Abgrenzung einer echten frei­beruflichen Tätigkeit von einer gewerblichen Selbständigkeit sind die rechtlichen Merkmale.

Rechtliche Definitionen

Kennzeichnend für die freien Berufe ist laut Bundesverfassungsgericht »der persönliche Einsatz bei der ­Berufsausübung, der Charakter des jeweiligen Berufs, wie er sich in der all­gemeinrechtlichen und berufsrechtlichen Ausgestaltung und in der Verkehrsanschauung darstellt, die Stellung und Be­deutung des Berufs im Sozialgefüge sowie die Qualität und Länge der erforderlichen Berufsausbildung (BVerfG 46, 224, 241 f.)«. Dennoch sei der freie Beruf kein eindeutiger Rechtsbegriff, sondern ein soziologischer Terminus, ein Begriff also, der von vornherein nicht eindeutig abgrenzbar erscheint, sondern bei dessen definitorischer Bestimmung jeweils auf die Tatbestandsvielfalt der beruflichen Wirklichkeit und auf ihren stetigen Wandel eingegangen werden solle (BVerfG 10, 354, 364).

Aus diesem Grund besteht bis heute keine umfassend verbindliche spezielle Freie-Berufe-Ordnung – vergleichbar der Gewerbeordnung für Gewerbetreibende (GewO).

Berufsrechtliche Merkmale

Erstmals wird der freie Beruf auf der Grundlage des Einkommensteuergesetzes (unten) im Partnerschaftsgesellschafts­gesetz § 1 (2) (PartGG) ausführlich berufsrechtlich definiert:

»Die freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikationen oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum ­Inhalt.«

Das heißt: typisch berufsrechtliche Merkmale eines freien ­Berufs sind Tätigkeiten,

die persönlich aufgrund eigener geistiger und schöpferischer Leistungen,

aufgrund von Fachkenntnissen und/oder besonderer Begabungen,

in leitender und eigenverantwortlicher Weise und

in einem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen ihm und seinen Kunden

erbracht werden.

Steuerrechtliche Merkmale

Ob Tätigkeiten, die die typischen berufsrechtlichen Merkmale eines freien Berufs erfüllen, dies auch steuerrechtlich tun, ­regelt das letztlich für die Ausübung der Freiberuflichkeit maßgeblichere Einkommensteuergesetzbuch in § 18 Abs. 1, Nr. 1 (EStG) wie folgt:

Tätigkeitsberufe

»Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit«

Katalogberufe

»die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungs­ingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer (vereidigten Bücherrevisoren), Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen«

Katalogähnliche Berufe

»und ähnlicher Berufe.« (§ 18 Abs. 1, Nr. 1 EStG)

Zusammenfassend betrachtet, unterscheidet der Gesetzgeber im Einkommensteuerrecht, § 18 Abs. 1, Nr. 1 drei steuerrechtliche freiberufliche Berufsgruppen:

Tätigkeitsberufe, das sind die selbständig ausgeübten wissenschaft­lichen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder erzieherischen Tätigkeiten;

Katalogberufe, das sind die im Gesetz so aufgeführten;

Katalogähnliche Berufe sind den aufgelisteten Berufen hinsichtlich Ausbildung und staatlicher Kontrolle ähnlich, z. B. Arztähnlich: ­Psychotherapeut.