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Es ist traurige Realität. In dem vorherrschenden Geldsystem ist es den Wirtschaftsteilnehmern mit Banklizenz (Banken) möglich, unbemerkt Leistungen zu beziehen, ohne dafür eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Wir werden über die wahre Geschäftstätigkeit von Banken getäuscht. - Horst Seiffert ist dem Geheimnis der Einkommenserzielung von Banken auf den Grund gegangen. Die Geldschöpfung spielt dabei eine Schlüsselrolle. Die Gesellschaft lässt zu, dass private Banken Geld erschaffen (schöpfen) können. Dieses Privileg der Banken entstand aus einer Nachlässigkeit der Politik während der Herausbildung des Giralgeldes (auf Bankkonten angeschriebenes Geld). Dadurch kam eine Lawine ins Rollen, die die Macht hat, unsere demokratische Grundordnung zu verschütten. - Der Autor analysiert die Geldschöpfung, die Darstellung des Geschäftserfolges der Banken mittels der Bilanz, die Schulden der Banken, das Zinssystem und die daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Zusammenhänge.
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Seitenzahl: 225
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
Alle Rechte vorbehalten
1. Auflage Oktober 2012 2. überarbeitete Auflage August 2014
© 2012 Verlag Horst Seiffert Hauplanweg 1, 14641 Nauen http://www.horstseiffert.de
Druck: Schaltungsdienst Lange oHG, Berlin
ISBN 978-3-9816804-1-6
Vorwort zur 2. Auflage
In dieser Auflage habe ich einen Abschnitt zur „Ertragsunabhängigen Einkommenserzielung“ hinzugefügt (Kap. 3.1). Schon der Begriff soll neugierig machen. Ist es möglich Einkommen zu erzielen, ohne Erträge erwirtschaften zu müssen? In der Realwirtschaft sind Erträge zwingend notwendig. Wir kennen Erträge aus Umsatz, entweder aus dem Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen. Weiterhin kann man Kapitalerträge erzielen, z.B. über Zinseinnahmen. Und in einer dritten Kategorie erhält man Erträge aus Vermietung. Banken dagegen erzielen Einkommen ertragsunabhängig. Wie ist das möglich? Das war Ziel meiner Untersuchung.
Im Weiteren habe ich mir in der 2. Auflage die Aufgabe stellt, die Sichtweise der vorherrschenden Wirtschaftswissenschaft näher zu betrachten und stieß dabei auf eine Denkblockade der Wirtschaftswissenschaftler. Diese drückt sich in einer tiefen Bilanzgläubigkeit aus. Am Ende von Kap. 3.1 beleuchte ich dieses Phänomen. Die bezeichnete Denkblockade ist der Freibrief für die Banken, die fehlende Gegenleistung für das selbst hergestellte Geld in der Bilanz mittels Scheinerträgen darstellen zu können. Vertieft habe ich das Thema an Hand der „Abschreibungen von Sachanlagen“ (Kap. 3.3.2). Dort gehe ich der Täuschung der Buchführungsexperten auf den Grund.
In der 2. Auflage hinzugekommen ist auch das Kap. 3.3.4 „Täuschendes Vermögen“. Es stellt sich heraus, dass das in der Bilanz als Vermögen ausgewiesene für die Bank zum größten Teil kein Vermögen ist. Daraus zog ich die Erkenntnis, dass die Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden, wie sie in Bilanzform für die Realwirtschaft ursprünglich entwickelt wurde, auf die heutigen Banken nicht angewendet werden kann. Wird die Bilanzform auf Banken angewendet, kommt es zur Darstellung von Scheinvermögen.
Am Ende von Kap. 4.6 habe ich ein weiteres Beispiel zur Erhöhung der Eigenmittelquote hinzugefügt und in Kap. 4.7 das Zusammenspiel der großen Banken mit Offshore-Finanzplätzen ausführlicher erläutert und weitere Gedanken zum Scheinbaren und realen Geschäftserfolg niedergeschrieben (Kap. 4.8). In Kap. 6.4 bin ich detaillierter auf die möglichen Ursachen der Finanzkrise ab 2008 eingegangen.
Berlin im August 2014
Einführung
Der überwiegende Teil allen Geldes ist auf Bankkonten registriert. Geld und Bankkonten hängen in der heutigen Zeit eng miteinander zusammen. Nur ein kleiner Teil der verwendeten Zahlungsmittel ist Bargeld.
Was bedeutet es, dass Geld auf Bankkonten registriert ist? Das Geld ist dort nicht physisch in Form von Geldscheinen oder Münzen vorhanden, sondern es wird dort angeschrieben. Dieses auf Bankkonten angeschriebene Geld nennt man Buchgeld oder als Fachbegriff auch Giralgeld. Die Bankkonten werden von Banken verwaltet.
Was wissen wir im Allgemeinen über Banken? Den ersten Kontakt zu einer Bank hatten die meisten Menschen bereits als Kind oder Jugendlicher, wenn zu besonderen Anlässen von Verwandten und Bekannten Geldgeschenke kamen, die die Sparbüchse nicht mehr aufnehmen konnte oder der Lohn für die Ferienarbeit gespart werden sollte. Das Bargeld wurde gemeinsam mit den Eltern zur Bank gebracht und das erste Bankkonto auf eigenen Namen eröffnet.
Dabei lernten wir die erste Funktion von Banken kennen. Die Bank wurde zur sicheren Verwahrung von Geld benutzt und obendrauf konnte man noch Zinsen erhalten. Diese Dienstleistung der Banken wird in der Bankbetriebswirtschaftslehre unter der Rubrik Geldanlageleistungen aufgeführt. Der Bankkunde bringt das Geld zur Bank und erhält dafür Zinsen.
Die zweite wichtige Gruppe der Bankdienstleistungen sind die Zahlungsverkehrsleistungen. Das betrifft den Transfer von Geld in Form von Bargeld oder Giralgeld. Der Bankkunde kann Bargeld auf sein Bankkonto einzahlen, es wieder in bar abheben oder es zu einem anderen Bankkonto eines anderen Bankkunden überweisen. Dieser kann das Geld sparen, es in bar abheben oder wiederum auf ein anderes Bankkonto überweisen. Die Banken gewährleisten mit dieser zweiten Bankdienstleistung den reibungslosen Geldtransfer.
Als Bankdienstleistungen sind im Allgemeinen noch die Finanzierungsleistungen bekannt. Man kann sich bei Banken Geld ausleihen. Privatpersonen, Betriebe oder die Öffentliche Hand können einen Kredit erhalten um z. B. ein Haus zu finanzieren, eine neue Maschine zu kaufen oder eine Straße zu bauen. Der Kredit muss nach einiger Zeit natürlich zurückgezahlt werden, nebst Zinsen und Gebühren.
Weiterhin ist bekannt, dass Banken mit Wertpapieren handeln. Man kann über sie Wertpapiere aller Art kaufen und verkaufen. Soweit unser gängiges Allgemeinwissen über Banken. Was wissen wir nicht über Banken? Wir wissen nicht, wie Banken wirtschaften und wie sie ihre Gewinne erzielen.
Beschäftigt man sich mit diesem Thema, so stößt man schnell auf unterschiedliche Sichtweisen über Geld. Banken haben eine völlig andere Sicht auf Geld als die anderen Wirtschaftsteilnehmer, die keine Banklizenz besitzen. Die Wirtschaftsteilnehmer ohne Banklizenz nennt man Nichtbanken.
Für Nichtbanken ist Geld ein Maß für Leistungsversprechen. Will z.B. ein Betrieb eine Leistung für andere bereitstellen, so erstellt er ein Profil von der zu erbringenden Leistung (ein Leistungsversprechen), geht damit zu einer Bank und erhält bei positiver Bewertung von der Bank Geld (einen Kredit). Mit dem Geld bezieht er seinerseits Leistungen aus der Gesellschaft, um sein Leistungsversprechen realisieren zu können. Er muss sich streng daran orientieren hauptsächlich die Leistungen anzubieten, für die er Geld von den Leistungsempfängern erhält. Mit diesem Geld kann er den Kredit zurückzahlen und darüber hinaus das Geld für eigene Zwecke verwenden.
Für Banken dagegen ist das Erbringen von Leistungen nur nebensächlich. Das, was Nichtbanken als Geld ansehen, ist für Banken eine Methode zur Ausstellung von Geschenkgutscheinen an sich selbst. Wie ist das zu verstehen? Wie macht man das: Geschenkgutscheine an sich selbst ausstellen? Von wem kann man dann dafür ein Geschenk einfordern? Wer ist bereit, gegen diesen Schein eine Leistung zu erbringen?
Derjenige, der die Leistung für die Bank erbringt, weiß nicht, dass er der Schenkende ist. Das ist das Geheimnis dieser Methode. Will eine Bank eine Leistung beziehen, so gibt sie dem Leistungserbringer (der Nichtbank) einen Gutschein auf Bargeld (Giralgeld). Aber der Leistungserbringer fordert das Bargeld von der Bank nicht ab. Er verwendet stattdessen den Gutschein als Geld. Das machen alle Nichtbanken so. Weil auf ewige Zeiten niemand das Bargeld beansprucht, wird der Gutschein auf Bargeld, gegeben von der Bank an die Nichtbank, zum Geschenkgutschein für die Bank. Es ist ein Geschenkgutschein, weil die Bank das Bargeld nicht auszahlen muss. Die Nichtbanken, die anstelle des Bargeldes Giralgeld verwenden, sind damit zufrieden. Sie können ihre Leistungsversprechen auch ohne Bargeld untereinander tauschen. So merken sie bei ihrem emsigen Wirtschaften nicht, dass sie dem Aussteller des Giralgeldes laufend Geschenke machen. Der Geschenkgutschein ist hier das Symbol für den Bezug von Leistungen ohne Gegenleistung.
Banken können Geschenkgutscheine an sich selbst ausstellen, weil sie die Möglichkeit haben, Geld zu schöpfen. Es ist ihnen nicht verboten, Gutscheine auf Bargeld (Giralgeld) auszustellen, von denen die Nichtbanken annehmen, es wäre Geld. So werden die Nichtbanken getäuscht. Eine zweite Täuschung wird vollzogen, indem die Banken nicht nur Leistungen von Nichtbanken beziehen, sondern auch Leistungen erbringen, wie z. B. dem Angebot von Geldanlageleistungen, Zahlungsverkehrsleistungen oder Finanzierungsleistungen. Die Nichtbanken werten diese als Gegenleistung für ihre erbrachte Leistung. Für die Banken ist die Erbringung von Leistungen aber nur Teil der Inszenierung. Mit diesen werden die Nichtbanken animiert den Geldersatz als Geld zu verwenden, im Sinne eines Katalysators, der sie in Bewegung hält, um die Geschenke produzieren zu können.
Die Banken sind daran interessiert, diese Art der Vorteilsnahme vor der Öffentlichkeit zu verbergen. Deshalb erstellen sie mittels einer weiteren Täuschung ihre Geschäftsberichte mittels einer Bilanz, als wären sie Betriebe der Realwirtschaft. Sie deklarieren das Geld ihrer Kunden in ihrer Bilanz zum Schein als Verbindlichkeiten, und zur Legalisierung ihrer hohen Ausgaben (erhaltenen Geschenke) stellen sie scheinbar erwirtschaftete Erträge dar. Da die Öffentlichkeit nur in einem begrenzten Umfang Erträge als erwirtschaftet akzeptiert, ist es den unter Aufsicht stehenden Banken nur möglich, Geschenkgutscheine auf Bargeld in einer begrenzten Anzahl herzustellen. Ihre Vorteilsnahme wird dadurch geschmälert. Die Begrenzung wird aber wieder aufgehoben, wenn sie außerhalb der Bilanz auf Offshore-Finanzplätzen Geschäfte machen. Dort werden Banken nur in einem geringen Maße beaufsichtigt.
Mittels Giralgeldschöpfung können Banken große Macht ausüben und ganze Volkswirtschaften in ihrem Sinne beeinflussen. Wir werden über die wahre Geschäftstätigkeit von Banken getäuscht. Die Banken präsentieren das uns aus der Realwirtschaft bekannte Prinzip „Leistung gegen Gegenleistung“ im Vordergrund, erzielen aber ihr wahres Einkommen mittels Geldschöpfung im Hintergrund.
Um diese Aussagen verständlich darzulegen, wurde dieses Buch geschrieben.
„Wir sind vollständig abhängig von den Banken. Jemand muss jeden einzelnen Dollar, der im Umlauf ist, leihen. Wenn die Banken ausreichend künstliches Geld herstellen, dann sind wir reich, wenn nicht, verhungern wir. Wir haben kein stabiles Geldsystem. Wenn man das Bild im Ganzen erfasst, ist die tragische Absurdität unserer hoffnungslosen Position regelrecht unglaublich, aber sie ist wahr. Das ist das allerwichtigste Thema, dem sich intelligente Menschen überhaupt widmen können. Es ist derart wichtig, dass unsere ganze Zivilisation zusammenbrechen könnte, wenn die Wahrheit nicht allgemein bekannt wird und die Missstände nicht wirklich schnell angegangen werden.“
Robert H. Hamphill, Kredit-Manager, Atlanta Federal Reserve Bank (1935)
Bei der Beschäftigung mit dem Thema hat sich herausgestellt, dass gerade im Bankensystem eine sehr große Differenz zwischen dem realen Geschäftserfolg und dem gegenüber der Öffentlichkeit dargestellten Geschäftserfolg besteht. Für den Leser wird es eine spannende Herausforderung sein, die realen Abläufe von den scheinbaren zu unterscheiden.
Ich habe ganz bewusst versucht, die Fachbegriffe der Finanzwirtschaft weitgehend zu vermeiden. Diese Begriffe beinhalten häufig eine Verschleierung des tatsächlichen Geschehens.
1. Geldschöpfung der Geschäftsbanken
Was soll das bedeuten, dass Banken das Geld zur eigenen Verwendung wie aus dem «Nichts» schöpfen? Soll man sich darunter vorstellen, dass die Banken das Geld einfach so selbst erschaffen und damit einkaufen gehen? Das kann doch wohl nicht sein. Dann wären es ja Geldfälscher, die ins Gefängnis gehörten.
Die oberste Prämisse, wie sie dem Erdenbürger gelehrt wird, heißt: „Wer Geld haben will, muss dafür arbeiten“. Nun gut, es gibt Ausnahmen, da hat einer was geerbt oder im Lotto gewonnen. Aber Geld für den Eigenverbrauch selbst herstellen, das ist verboten und muss bestraft werden.
Ja, wo kommt das Geld denn her? Wer stellt es uns zur Verfügung? Wir wollen uns Schritt für Schritt an des Rätsels Lösung herantasten.
Wir nehmen als Beispiel eine große Bank mit mehreren Niederlassungen. Wir stellen uns vor, die Bankmanager beschließen, sich zur Erhöhung der Effizienz ihrer Arbeit einen Hubschrauber zu kaufen. Der Lieferant des Hubschraubers hat ein Bankkonto bei unserer Bank. Den Hubschrauber bezahlt die Bank nicht bar mit Euroscheinen, sondern sie schreibt die vereinbarte Summe dem Konto des Lieferanten gut. Parallel dazu schreibt sie in ihre Bestandsliste: „Anschaffung eines Hubschraubers für x-Tausend Euro“. Rein rechtlich gesehen genügen diese beiden Eintragungen. Eine Bank ist formal berechtigt das Konto ihres Kunden durch einen Schreibvorgang zu erhöhen, um eine Rechnung eines Lieferanten, in unserem Beispiel des Hubschrauberlieferanten, auszugleichen. In Abb. 1.1 ist dieser Vorgang grafisch dargestellt.
Durch diesen Schreibvorgang erzeugt die Bank für ihren Lieferanten das geforderte Geld. Die Bank benötigt zu diesem Zeitpunkt nur die technischen Voraussetzungen für das Darstellen oder Ausdrucken eines Kontoauszuges für ihren Bankkunden, den Hubschrauberlieferanten. Der Bankkunde akzeptiert diese Zahlen als Geld, da er dem Geldsystem vertraut und die Erfahrung gemacht hat, dass andere Marktteilnehmer diese Zahlen ebenfalls als Geld akzeptieren.
Im Gegensatz zu anderen Wirtschaftsteilnehmern benötigt eine Bank selbst kein eigenes Bankkonto, um eine Rechnung eines eigenen Bankkunden, z.B. Hubschrauberlieferanten, in Giralgeld zu bezahlen. Sie braucht nur dessen Bankkonto durch einen Schreibvorgang zu erhöhen.
Hat die Bank den Hubschrauber umsonst bekommen? Bisher schon. Sie hat dem Lieferanten «ein paar Zahlen mehr» auf sein Konto geschrieben. Die Rechnung gilt als bezahlt. Für die Bank sind lediglich nur die Darstellungskosten entstanden und der Hubschrauber ist in den Besitz der Bank übergegangen. Das hört sich unglaublich an und lässt einen Denkfehler vermuten. Solch eine Ungeheuerlichkeit kann unsere demokratische Rechtsordnung doch nicht zulassen, oder? Aber wir wollen sehen, wie sich die Geschichte weiter entwickelt.
Der Lieferant des Hubschraubers will natürlich das auf seinem Konto gutgeschriebene Geld verwenden, um z.B. neue Hubschrauberteile zu kaufen. Dazu überweist er eine entsprechende Summe von seinem Konto auf das Konto seines Lieferanten. Dieses Konto kann zufällig bei derselben Bank geführt werden, aber auch bei einer anderen Bank. Wird es bei derselben Bank geführt, so erfolgt nur eine Übertragung innerhalb der Bank von einem Konto auf das andere Konto ohne weitere Auswirkungen für die Bank, s. Abb. 1.2.
2. Wie erwirtschaften die heutigen Geschäftsbanken ihr Geld?
Wie wir wissen, wird von den heutigen Geschäftsbanken statt Bargeld hauptsächlich Giralgeld verwendet, welches nicht von den Bankkunden zur Geschäftsbank gebracht wird, sondern durch einen geldschöpfenden Schreibvorgang entsteht. Inwieweit diese geschriebenen Zahlen als Geld angesehen werden, das handeln die Geschäftsbanken unter sich aus. Entscheidend dabei ist die Differenz der Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge zwischen den Geschäftsbanken. Gleichen sich diese aus, so werden die geschriebenen Zahlen als Geld untereinander akzeptiert. Ein Zahlungseingang von anderen Geschäftsbanken wird in gleicher Höhe als Geld akzeptiert, wie als Zahlungsausgang an diese zurückfließt. Die Differenz der Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge zwischen den Geschäftsbanken hängt zusammen mit den Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen bei jeder einzelnen Geschäftsbank.
Im Folgenden sehen wir uns die Giralgeldflüsse in einer Geschäftsbank an. Was passiert innerhalb der Geschäftsbank? Wie erhält die Geschäftsbank Zinserträge, Kontoführungsgebühren, Wertpapiererträge usw.? Wir wollen uns im Einzelnen die wichtigsten Geschäftsfelder einer Geschäftsbank genauer ansehen.
Vorweg wollen wir eine These aufstellen und diese in den folgenden Ausführungen anhand der Geschäftsfelder der Banken überprüfen. Gegenüber der Öffentlichkeit wird allgemein kommuniziert, dass Geschäftsbanken ihr Einkommen aus den Gebühren der Zahlungsverkehrsleistungen und aus der entstehenden Zinsdifferenz zwischen Finanzierungsleistungen und Geldanlageleistungen erhalten. Also Geschäftsbanken bekämen von ihren Kunden zum einen Kontoführungsgebühren, die sie als Einnahme verbuchen könnten. Und zum anderen erhielten sie einen Zinsgewinn aus der Differenz der erhaltenen Zinsen aus der Kreditvergabe und den zu zahlenden Zinsen an die Anleger (Sparer).
Unsere These lautet:
Die Einkommen der großen Geschäftsbanken entstehen nicht aus den bekannten Bankdienstleistungen, den Zahlungsverkehrsleistungen, den Geldanlageleistungen und den Finanzierungsleistungen. Die Erträge aus diesen Bankdienstleistungen kompensieren sich zwischen den großen Geschäftsbanken fast vollständig auf Null.
2.1 Kreditvergabe
Ein Geschäftsbereich der Geschäftsbanken ist die Kreditvergabe. Wir betrachten an dieser Stelle die Kreditvergabe in der Publikumsebene. In der Publikumsebene schreiben die Geschäftsbanken die vereinbarte Kreditsumme dem Konto des Kreditnehmers gut. Die Geschäftsbank ist formal berechtigt die Giralgeldmenge auf dem Konto des Kreditnehmers (ihres Kunden) durch einen geldschöpfenden Schreibvorgang zu erhöhen. Das macht sie genauso, wie in dem Beispiel mit dem Hubschrauberkauf in Kap. 1.
In der nachfolgenden Abbildung werden die internen Abläufe einer Geschäftsbank veranschaulicht, s. Abb. 2.1.
Die Geschäftsbank ist in Abb. 2.1 als ein Behälter, gefüllt mit Giralgeld ihrer Kunden, dargestellt. Die Menge Giralgeld in dem Behälter verdeutlicht das in der Bank auf Kundenkonten angeschriebene Geld. Am Boden des Behälters fließt Giralgeld aus Überweisungen von Bankkunden anderer Banken in die Geschäftsbank hinein und zu Bankkonten anderer Geschäftsbanken hinaus. In Anlehnung an die Darstellung der 3 Ebenen des Giralgeldverkehrs (s. Kap. 1.2), wurden die Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge zu zwei anderen Geschäftsbanken dargestellt, Geschäftsbank B2 und B3. Die in die Bank hineinfließenden Gelder werden mit F1 bezeichnet und die herausfließenden mit F2. Ein Durchflussmesser misst, wie bereits in Kap. 1 erklärt, die Differenz der Zahlungsströme F1 und F2 und stellt sie als ΔF auf den Interbank-Kreditkonten dar. Die Menge des zu den anderen Geschäftsbanken wegfließenden Giralgeldes wird durch die Drehzahl der Umwälzpumpe P gesteuert. Die Umwälzpumpe ist in unserer Grafik das Symbol für die Aktion des Überweisungsvorganges. Die Drehzahl der Umwälzpumpe bestimmen vor allem die Bankkunden durch Anzahl und Höhe der Überweisungen zu anderen Geschäftsbanken und die Banken selbst durch das Tempo der Abwicklung der Zahlungen. Alle Geschäftsbanken kann man sich so untereinander verbunden vorstellen. Zusätzlich gibt es oben am Behälter einen Zulaufhahn für Giralgeld und in der Mitte des Behälters einen Ablaufhahn von Giralgeld. Diese beiden Hähne werden zum größten Teil von der Geschäftsbank selbst gesteuert. Die Bedeutung wird sich aus den nachfolgenden Ausführungen erschließen.
Wir wenden uns jetzt wieder der Kreditvergabe zu. Wie oben bereits beschrieben, werden bei der Kreditvergabe die Konten der Kreditnehmer durch einen geldschöpfenden Schreibvorgang erhöht. Dieser Vorgang wird durch das Aufdrehen des Zulaufhahns oben am Behälter in Abb. 2.1 verdeutlicht. Über den Zulaufhahn fließt das Giralgeld in den Behälter auf das Konto des Kreditnehmers. Der Giralgeldpegel im Behälter steigt dadurch. Der Kreditnehmer verwendet das Geld, in dem er es an andere Kundenkonten anderer Geschäftsbanken oder an Kundenkonten derselben Geschäftsbank überweist. Überweist er es an andere Konten anderer Geschäftsbanken, so wird das Giralgeld mittels der Umwälzpumpe P über den Zahlungsausgang F2 zu anderen Geschäftsbanken befördert. Der Giralgeldpegel im Behälter sinkt dadurch und die Durchflussmesser registrieren gleichzeitig eine Differenz ΔF zwischen den Zahlungsausgängen F2 und den Zahlungseingängen F1. In unserem Beispiel wird somit eine Schuld der Geschäftsbank B1 gegenüber den Geschäftsbanken B2 oder B3 auf die Interbank-Kreditkonten geschrieben. Auf diese Weise wird das Giralgeld für den Kredit von der Geschäftsbank bereitgestellt und von dem Kreditnehmer verwendet.
Nun ist es aber so, dass im gleichen Zeitraum auch die anderen Geschäftsbanken ebenfalls Kredite mittels geldschöpfender Schreibvorgänge an ihre Bankkunden vergeben und im Nachgang dessen auch Überweisungen an andere Geschäftsbanken von den Kreditnehmern getätigt werden. So treffen auch Überweisungen von anderen Geschäftsbanken, in unserem Beispiel von Geschäftsbank B2 und B3, bei unserer Geschäftsbank B1 über den Zahlungseingang F1 ein. Die Durchflussmesser registrieren dadurch eine Zahlungsdifferenz ΔF und schreiben eine Gutschrift auf die Interbank-Kreditkonten zugunsten der Geschäftsbank B1. Die noch eben erhaltenen Schulden auf den Interbank-Kreditkonten infolge der nachgeschalteten Überweisungen aus der Kreditvergabe unserer Bank werden durch die jetzt erfolgten Zahlungseingänge, die aus der Kreditvergabe der anderen Banken entstehen, wieder gemindert. Die Schulden werden vollständig neutralisiert, wenn in unserem Beispiel alle drei Geschäftsbanken in gleicher Höhe Kredite bereitstellen und im Nachgang von allen Kreditnehmern Überweisungen in gleicher Höhe an die anderen Geschäftsbanken getätigt werden. In diesem Fall stellt keiner der vergebenen Kredite für keine Geschäftsbank eine Belastung dar, da auf den Interbank-Kreditkonten bei keiner Geschäftsbank eine Schuld verbleibt. Nur bei ungleichen Kreditvergaben und nachfolgend ungleichen Überweisungen zwischen den Banken gleichen sich die Schulden auf den Interbank-Kreditkonten nicht aus. Bei den Kreditvergaben wird sich aber immer ein großer Teil der Zahlungsströme zwischen den Geschäftsbanken neutralisieren. Dieses Giralgeld haben die Geschäftsbanken mittels eines Schreibvorganges selbst geschöpft.
3. Die Darstellung des Geschäftserfolges der Banken gegenüber der Öffentlichkeit
3.1 Ertragsunabhängige Einkommenserzielung
In der Konstruktion des heutigen Geldsystems ist die Vorteilsnahme für die Geschäftsbanken gleich mit eingebaut. Zur Verdeutlichung der Vorteilsnahme der Banken habe ich eine Formel zur Berechnung des möglichen Einkommens von Geschäftsbanken entwickelt. Aus dem Verständnis des Prinzips der kooperativen Geldschöpfung heraus ergibt sich folgende Formel:
mögliches Einkommen
Aus der Differenz der Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge bilden sich die Gutschriften und Schulden auf den Interbank-Kreditkonten und dem Zentralbankkonto. Die Formel sagt aus, wenn die Geschäftsbanken miteinander kooperieren, also eine ausgeglichene Zahlungsbilanz untereinander herstellen, sodass die Summen der Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge sich gegeneinander aufheben, dann bleiben als mögliches Einkommen die Entnahmen übrig, die die Banken im Gleichschritt aus ihrer Sicht mit aus dem „Nichts“ geschöpften Geld tätigen können.
In dieser Formel enthalten sind die von den Bankkunden mittels Überweisungen initiierten Zahlungen von Bank zu Bank, die Bargeldeingänge und Bargeldausgänge von und an Bankkunden, wie auch der Bargeldtausch zwischen Zentralbank und Geschäftsbank. Weiterhin enthalten ist auch der direkte Giralgeldtausch zwischen den Geschäftsbanken und zwischen Geschäftsbank und Zentralbank.
Alle internen Buchungen von Kundenkonto zu Kundenkonto und zwischen Kundenkonto und Bank sind keine Giralgeldzahlungen zwischen Banken. Diese fließen deshalb nicht in die Summe der Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge ein. Sie verändern das mögliche Einkommen nicht. Zum Beispiel verändert eine Zinszahlung an ein Kundenkonto das mögliche Einkommen nicht, solange der Bankkunde dieses erhaltene Geld nicht verwendet. Erst wenn es zu einem Zahlungsausgang zu einer anderen Bank kommt, dann verändert sich das mögliche Einkommen der Bank.
Das Prinzip der kooperativen Geldschöpfung, welches seinen Ausdruck in dieser Formel findet, versetzt die Geschäftsbanken in die Lage auch ohne Erträge Einkommen zu erzielen. Das ist eine grundlegende Erkenntnis.
Dagegen sind Erträge für Betriebe der Realwirtschaft Grundvoraussetzung zur Erlangung von Einkommen. Jeder Betrieb der Realwirtschaft arbeitet nach dem Ertragsprinzip. Er benötigt in irgendeiner Weise Erträge, um Einkommen zu erhalten. Das Grundprinzip der Realwirtschaft lautet: „Ohne Erträge kein Einkommen“.
Die heutigen Banken erzielen mittels des Prinzips der kooperativen Geldschöpfung ihr Einkommen ertragsunabhängig. Die Höhe ihres Einkommens wird dabei durch die Entnahmen selbst bestimmt. Gleichen sich die Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge einander aus, so sind die Entnahmen die Quelle ihres Einkommens. Es werden keine Erträge benötigt bei der Einkommenserzielung mittels Giralgeldschöpfung.
Diese Aussage klingt für den in der Realwirtschaft tätigen Menschen sehr paradox. Ist er es doch gewohnt, in Ertragskategorien zu denken. Wir kennen Erträge aus Umsatz entweder aus dem Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen. Weiterhin kann man Kapitalerträge erzielen, z. B. über Zinseinnahmen. Oder man erhält Erträge aus Vermietung. Der realwirtschaftlich denkende Mensch setzt bei der Einkommenserzielung Erträge voraus.
Banken dagegen können mit selbst erzeugtem Geld einkaufen gehen. Sie benötigen keine Erträge. Kann man sich nämlich das Geld selbst herstellen, so ist man auf Erträge nicht angewiesen. Diese Erkenntnis über die Einkommenserzielung von Banken wird von der Wirtschaftswissenschaft ignoriert.
Das Prinzip der kooperativen Geldschöpfung wird bei der Ermittlung des Geschäftserfolges von Banken nicht berücksichtigt. In der Praxis wird sämtliches Einkommen der Banken nach dem Ertragsprinzip errechnet, als wenn eine Bank ein Betrieb der Realwirtschaft wäre. Die Bilanz der Banken beruht auf dem Ertragsprinzip. Es wird so getan, als wenn Banken Erträge benötigen würden, auch bei der Einkommenserzielung mittels Giralgeldschöpfung. Warum ignoriert man das Prinzip der kooperativen Geldschöpfung bei der Ermittlung des Geschäftserfolges von Banken?
4. Das Ausmaß der Giralgeldschöpfung der Geschäftsbanken
Wie aus den bisherigen Betrachtungen hervorging, haben Geschäftsbanken infolge des Prinzips der kooperativen Geldschöpfung die Möglichkeit, große Vorteilsnahmen gegenüber dem Rest der Gesellschaft zu erlangen. Dabei stecken sie in einem Dilemma. Würden die Vorteilsnahmen bekannt, so würde man sie ihnen wegnehmen. Somit dokumentieren sie ihren Geschäftserfolg zur Verschleierung weiterhin in der alten vor Einführung der Giralgeldes gebräuchlichen Form mittels der Bilanz.
Da sie aber die Bilanz als Darstellungsform benutzen, wird es ihnen erschwert das mögliche Einkommen, welches mit kooperativer Geldschöpfung erzielt werden kann, legal in Anspruch zu nehmen. Das Dokumentationsprinzip mittels der Bilanz begrenzt somit ihr Einkommen.
In diesem Kapitel soll untersucht werden, welche Faktoren das mögliche Einkommen der Banken begrenzen. Ich unterscheide zwischen zwei Hauptgruppen der Begrenzung:
Begrenzung durch das Prinzip der kooperativen Geldschöpfung selbst.
Begrenzung infolge der Verwendung des Dokumentationsprinzips mittels der Bilanz und der daraus resultierenden Buchführungs- und Regulierungsvorschriften.
Bevor wir diese beiden Gruppen der Begrenzung ausführlich behandeln, wollen wir uns an einem Beispiel die Dimensionen der Giralgeldschöpfung vor Augen führen. Zur Veranschaulichung führen wir unsere Beispielbilanz aus Kap. 3, Abb. 3.5, in Abb. 4.1 weiter.
Die Untersuchung wird anhand der Bilanz durchgeführt, die gegenüber der Öffentlichkeit dargestellt wird, die praktizierte Bilanz13. In Abb. 4.1 sind alle Werte in Mill. Euro eingetragen. Unter Sachanlagen sollen sämtliche Bankgebäude incl. deren Einrichtung und alle Fahrzeuge der Geschäftsbank zusammengefasst sein.
Als theoretisches Extrembeispiel nehmen wir als Erstes an, dass unsere Geschäftsbank Wertpapiere in einem Volumen von 3000 Mill. Euro erwerben soll. Die Geschäftsbank kauft die Wertpapiere von Nichtbanken (Öffentliche Hand, Zweckgesellschaften, Industrieunternehmen, Privatperson). Sie hat beim Erwerb der Wertpapiere die Geschäftstätigkeit der anderen Geschäftsbanken beobachtet und sich mit ihnen auch abgestimmt14, sodass sie eine ausgeglichene Zahlungsbilanz gegenüber den anderen Geschäftsbanken vorweisen kann. Die Bankkonten der Nichtbanken werden durch einen Schreibvorgang erhöht und die Wertpapiere im Wert von 3000 Mill. gelangen in den Besitz der Geschäftsbank. In der Praxis wird der Geschäftsfall Wertpapierkauf analog dem Geschäftsfall Kreditvergabe in der Bilanz wie folgt dargestellt, s. Abb. 4.2.
Auf der Aktiva-Seite der Bilanz werden die Wertpapiere eingetragen. Auf der Passiva-Seite stehen die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden. Auch der Wertpapierkauf wird in der praktizierten Bilanz falsch dargestellt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind nur scheinbare Verbindlichkeiten, wie schon bei den Geschäftsfällen Erwerb von Sachanlagen und Kreditvergabe beschrieben. Und die Wertpapiere sind genauso wie die Forderungen aus der Kreditvergabe oder die Sachanlagen zum größten Teil kein Vermögen der Bank.
Es war wiederum nur ein geldschöpfender Schreibvorgang erforderlich gewesen, um die Wertpapiere gegenüber den Nichtbanken zu bezahlen. Es kann aber nicht unermesslich so weiter gehen.
Wir kommen jetzt zu den Begrenzungen der Giralgeldschöpfung. Die im Folgenden beschriebenen ersten drei Grenzen zählen zu der Gruppe der Begrenzungen, die durch das Prinzip der Giralgeldschöpfung selbst hervorgerufen werden.
Eine Grenzeist das Volumen der am Markt verfügbaren Wertpapiere, Sachanlagen und verschuldungsbereiter Kreditnehmer. Die Verschuldungsbereitschaft der Marktteilnehmer ist begrenzt und es gibt nur ein begrenztes Volumen von Wertpapieren und Sachanlagen. Die Praxis hat aber gezeigt, dass das Gesamtvolumen der Wertpapiere durch sogenannte innovative Produkte, wie z.B. Derivate (s. Kap. 5.3), doch beträchtlich gesteigert werden kann.
Eine weitere Grenzeist die Neigung von einigen Geschäftsbanken zu nicht abgestimmtem Verhalten. Die Grenze ist erreicht, wenn die anderen Geschäftsbanken entsprechend ihrer Größe weniger Wertpapiere und Sachanlagen kaufen und Kredite vergeben als unsere Geschäftsbank. Würde unsere Geschäftsbank weiterhin Wertpapiere und Sachanlagen in größeren Mengen kaufen und Kredite vergeben, dann würde ein Ungleichgewicht zwischen ihren Zahlungsausgängen und Zahlungseingängen entstehen und sie würde auf den Interbank-Kreditkonten gegenüber den anderen Geschäftsbanken Schulden anhäufen. Der Kauf von Wertpapieren und Sachanlagen und die Vergabe von Krediten einer Geschäftsbank können nur dann beträchtlich gesteigert werden, wenn die anderen Geschäftsbanken im gleichen Zeitraum und ähnlichem Umfang ebenfalls Wertpapiere und Sachanlagen kaufen, Kredite vergeben oder anderweitig Entnahmen tätigen.
Damit im Zusammenhang steht die dritte Grenze. Das ist die Größe einer Geschäftsbank. Inwieweit eine Geschäftsbank mit aus ihrer Sicht wie aus dem «Nichts» geschöpften Giralgeld Wertpapiere und Sachanlagen kaufen, Kredite vergeben und Entnahmen tätigen kann, hängt vor allem von ihrer Größe ab. Mit der Größe einer Geschäftsbank hängt auch ihr Anteil an den lokalen, nationalen und internationalen Zahlungsströmen zusammen. Je mehr Ein- und Auszahlungen in Anzahl und Summe auf der Publikumsebene getätigt werden, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich die laufenden Ein- und Auszahlungen einander zeitnah ausgleichen. Für kleine Geschäftsbanken ist es schwieriger Giralgeld zu schöpfen, da die Wahrscheinlichkeit, dass die daraus entstehenden Zahlungsströme relativ zeitnah über andere Geschäftsbanken als Zahlungseingang in voller Höhe zu ihnen zurückfließen, nicht so hoch ist. Es ist eher wahrscheinlich, dass bei kleinen Geschäftsbanken nur ein Teil zurückfließt. Dagegen ist die Wahrscheinlichkeit bei großen Geschäftsbanken sehr hoch. Hier kann sogar angenommen werden, dass der Teil, der den kleinen Geschäftsbanken verloren geht, zusätzlich bei den großen landet. Große Geschäftsbanken können, wenn sie gleichgeschaltet agieren, sehr hohe Summen für den Kauf von Wertpapieren und Sachanlagen, für die Vergabe von Krediten und für Entnahmen generieren.
Die nachfolgend beschriebenen Grenzen zählen zu der Gruppe der Begrenzung infolge der Verwendung des Dokumentationsprinzips mittels der Bilanz und der daraus resultierenden Buchführungs– und Regulierungsvorschriften.
Die vierte Grenzeist die Mindestreserve. Man unterscheidet zwischen gesetzlicher und banktechnischer Mindestreserve. Die gesetzliche Mindestreserve ist die Mindestmenge an Geld, welches die Geschäftsbanken auf ihren Konten bei der Zentralbank «lagern» müssen. Die gesetzliche Mindestreserve berechnet sich aus der Höhe der Kundeneinlagen mit einer vereinbarten Laufzeit oder Kündigungsfrist bis zu 2 Jahren und den von der Bank ausgegebenen Schuldverschreibungen (Wertpapiere) mit einer Laufzeit bis zu 2 Jahren. Für die im Euro-Raum niedergelassenen Geschäftsbanken wurde von der Europäischen Zentralbank (EZB) die Mindestreserve auf 1 % festgelegt. D.h., die Geschäftsbanken des Euro-Raumes müssen Zentralbankgeld in Höhe von 1 % der oben angeführten Kundeneinlagen und Schuldverschreibungen auf ihrem Konto bei der Zentralbank «lagern». Bezogen auf unser Beispiel, in welchem Kundeneinlagen (Verbindlichkeiten gegenüber Kunden) von 4000 Mill. aufgeführt sind, ergeben 1 % von 4000 Mill. gleich 40 Mill. Das Zentralbankguthaben beläuft sich in unserem Beispiel auf 200 Mill. Die gesetzliche Mindestreserveanforderung ist hier erfüllt.
Die Höhe der banktechnischen Mindestreserve wird von den Geschäftsbanken selbst bestimmt. Diese beziehen bei der Berechnung den Kassenbestand mit ein. Sie liegt über der gesetzlichen Mindestreserve und bewegt sich zwischen 3 und 4 % der Kundeneinlagen.15 Auch diese Mindestreserve (4 % von 4000 Mill. gleich 160 Mill.) erfüllt unsere Beispielbank. Die Beispielbank hat eine Reserve von 300 Mill.
4.1 Eigenmittelanforderungen
Die fünfte Grenze, das sind die Eigenmittelanforderungen. Eine internationale Bankenaufsicht, der „Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht“, tritt alle drei Monate bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel zusammen und erarbeitet Empfehlungen für einheitliche Standards der Bankenaufsicht. Diese Empfehlungen werden von den einzelnen Staaten und Staatengemeinschaften in nationales Recht umgesetzt. Unter anderem müssen Geschäftsbanken nach diesen Empfehlungen bestimmte Eigenmittelanforderungen erfüllen. In der zurzeit gültigen Empfehlung mit dem Namen „Basel II“, müssen Geschäftsbanken ihre auf der Aktivseite der Bilanz dargestellten Mittel einer Ausfallrisikobewertung unterziehen. Je nach Höhe des Ausfallrisikos muss den Positionen auf der Aktiva-Seite eine gewisse Menge Eigenmittel gegenüberstehen. Nachfolgend wollen wir diese Empfehlungen für die Eigenmittelanforderungen auf unser Bilanzbeispiel nach Abb. 4.2 anwenden. In unserem Beispiel verwenden wir die Eigenmittelanforderungen von Deutschland, die im Kreditwesengesetz (KWG, § 10) und in der Solvabilitätsverordnung (SolvV) verankert sind.
Eigenmittelanforderungen für Wertpapiere
Als Erstes betrachten wir in unserem Beispiel die Wertpapiere. Sie sind mit einem Gesamtvolumen von 3000 Mill. auf der Aktiva-Seite eingetragen. Wir nehmen an, dass davon Wertpapiere in einem Wert von 1000 Mill. von einer Zentralregierung mit einem Rating AAA (z.B. Bundesrepublik Deutschland) stammen und die restlichen 2000 Mill. von anerkannten Unternehmen, ebenfalls mit einem Rating AAA. Für die Wertpapiere von der Zentralregierung werden nach SolvV § 26 Abs. 2 keine Eigenmittel gefordert. Für die Wertpapiere der Unternehmen werden Eigenmittel gefordert. Die Forderung nach Eigenmitteln wird in der Solvabilitätsverordnung als regulatorische Eigenmittelanforderung bezeichnet. Die regulatorische Eigenmittelanforderung setzt sich zusammen aus der regulatorischen Eigenmittelanforderung für Adressrisiken, Marktrisiken und operationellen Risiken. Wir berechnen hier nur die regulatorischen Eigenmittelanforderungen für Adressrisiken, da sie den Hauptanteil der Eigenkapitalanforderungen ausmachen. Die Marktrisiken und die operationellen Risiken werden danach hochgerechnet.
Für die Wertpapiere der Unternehmen wird nach SolvV § 33 Standardansatz das Risikogewicht mit 20 % beurteilt und die regulatorische Eigenmittelanforderung für Adressrisiken nach § 2 Abs. 6 und § 8 SolvV wie folgt berechnet:
Die regulatorischen Eigenmittel für Adressrisiken werden in zwei Schritten errechnet.
Als Erstes wird das risikogewichtete Aktiva ermittelt:
Dann wird die regulatorische Eigenmittelanforderung für Adressrisiken nach folgender Formel berechnet:
5.2 Zins und Zinseszins
Bei den Geldsystemkritikern gibt es eine ambivalente Diskussion zur Wirkung des Zins- und Zinseszinses. Eine umfassende Untersuchung über die krisenverstärkende Wirkung des Zins- und Zinseszinses hat Bernd Senf in seinem Buch „Der Nebel um das Geld“29 durchgeführt. Er hat fünf Krisentendenzen, die durch den Zins verstärkt werden, untersucht: die Krise der Wirtschaft, der Umwelt, der Gesellschaft, des Staates und der Dritten Welt. Darüber hinaus hat der Zins noch eine Verschleierungsfunktion, wie in Kap. 2.4 „Täuschender Zinsgewinn“ beschrieben und in Kap. 4 nachgewiesen. Der Zins ist auch willfähriger Gehilfe zur Täuschung der Öffentlichkeit über den wahren Geschäftserfolg der Geschäftsbanken. Nachfolgend soll die Wirkung des Zinssystems unter Berücksichtigung der bisher gewonnenen Erkenntnisse näher untersucht werden.
Zur Einführung in das Thema erzähle ich die Geschichte von Robinson und Freitag, die auf einer Insel leben. Die Inspiration erhielt ich beim Nachhören eines Vortrages von Jörg Buschbeck über das Internet.30
Wir stellen uns vor, dass aus irgendwelchen Gründen als Dritter ein Banker auf die Insel kommt. Dieser beobachtet das Treiben der beiden anderen. Der Banker schlägt den beiden vor, statt Schuldscheine Geldscheine zu verwenden, da die Schuldscheine doch teilweise unleserlich sind und es deshalb zu Streit kommen kann. Robinson kennt das schon aus seinem früheren Leben und stimmt sofort zu. Freitag hat Robinson als fairen Geschäftspartner erlebt und lässt sich auch dazu überreden.
Wir nehmen an, die Kokosnussernte lässt mal wieder auf sich warten. Robinson will aber Fisch essen. Robinson geht zum Banker und nimmt einen Kredit über 10 Geldscheine auf, nebst 10 % Zinsen. Robinson kauft bei Freitag, der schon Bescheid weiß, das die Geldscheine genauso wie Schuldscheine verwendet werden können, für 5 Geldscheine Fische. Jeder von beiden besitzt danach 5 Geldscheine.
Wir sehen anhand dieser Geschichte, dass das Geldsystem funktionieren könnte, wenn alle Zinsen sofort wieder durch Nachfrage in den Geldkreislauf zurückgelangen würden. Wie sieht aber die Wirklichkeit aus? Wir verlassen gedanklich die Insel von Robinson und Freitag und nehmen die Inselgeschichte als Anstoß darüber nachzudenken, wie das in unserem Geldsystem abläuft. In unserem Geldsystem nehmen die Banken nicht nur Zinsen von den Kreditnehmern, sondern sie sind gezwungen auch Zinsen an ihre Bankkunden (Anleger) zu geben. Warum ist das so?
Banken brauchen Bankkunden. Ohne Kunden können Banken nicht existieren. Das leuchtet jedem ein. Wie kommen die Banken zu ihren Bankkunden? Sie werben mit günstigen Kreditvergaben, mit guten Anlagemöglichkeiten und mit geringen Kontoführungsgebühren, sodass möglichst viele bei ihnen ein Bankkonto einrichten. Die einen richten bei der Kreditname ein Konto ein, die anderen lassen ihr Geld von einer anderen Bank wegen der guten Anlagemöglichkeiten auf diese Bank überweisen und dritte richten ein Bankkonto ein, weil sie über diese Bank mit geringen Gebühren ihren Geldverkehr abwickeln können.
Wer legt denn fest, dass es Zinsen gibt? Wer verlangt nach Zinsen? Liegt es in der Hand der Banken, dieses zu beeinflussen? Wir erinnern uns an die grundlegenden Erkenntnisse von Kap. 1 und 2.
Die Geschäftsbanken müssen bestrebt sein, eine ausgeglichene oder positive Zahlungsbilanz gegenüber den anderen Banken zu erreichen. Das bedeutet, die Summe der Zahlungseingänge muss gleich oder höher sein, als die Summe der Zahlungsausgänge. Wird das nicht erreicht und die Zahlungsbilanz gegenüber den anderen Banken wird negativ, so entstehen Schulden gegenüber den anderen Banken. Können die Schulden in einer bestimmten Zeit von der Bank nicht verringert werden, so muss sie vermehrt Kredite bei der Zentralbank aufnehmen und daraus ihre Schulden gegenüber den anderen Geschäftsbanken begleichen. Entsteht dann in der Folgezeit wiederum eine negative Zahlungsbilanz gegenüber den anderen Geschäftsbanken, so beginnt das Spiel von Neuem. Das geht so lange gut, bis die Schuldnerbank ihre Kredite gegenüber der Zentralbank nicht mehr tilgen kann. Dann stellt die Zentralbank die Kreditvergabe für diese Bank ein. Die Folge ist dann die Zahlungsunfähigkeit der Bank.
Um diese Bredouille zu vermeiden, müssen die Geschäftsbanken alles daran setzen, eine ausgeglichene oder positive Zahlungsbilanz gegenüber den anderen Geschäftsbanken zu erreichen. Eine negative Zahlungsbilanz kann die Bank vermeiden, wenn sie potente Bankkunden gewinnt, die ihr Geld bei ihr einzahlen. Durch diese Bankkunden kommen mehr Zahlungseingänge in die Bank hinein als wieder herausfließen. Die potenten Bankkunden werden gelockt mit Zinsversprechen.
Geldverknappung in der Realwirtschaft
Die praktizierte Zinsgewährung der Banken an die Anleger hat eine große Auswirkung auf die Realwirtschaft. Die Anleger, das sind die Sparer und die Wertpapierkäufer, also die, die der Bank Geld geben und darauf warten, dass das Geld über Zinsen sich vermehrt. Da die Anleger der Teil der Bevölkerung sind, die nicht alles in ihrem Besitz befindliche Geld zur Bestreitung ihres Lebensunterhaltes ausgeben müssen, verlässt ein Teil ihres Geldes den Raum derRealwirtschaft. Um die Zusammenhänge näher zu betrachten, sehen wir uns Abb. 5.1 an.
In Abb. 5.1 ist das uns bekannte Bild der Darstellung der Geschäftsbanken als Giralgeldbehälter zu sehen. Zusätzlich ist der Giralgeldbehälter in einen Raumder Realwirtschaft und in einen Raum der Finanzwirtschaft unterteilt. Im Raum der Realwirtschaft befindet sich das Giralgeld, welches zur Geldversorgung der Wirtschaftsteilnehmer benötigt wird. Im Raum der Finanzwirtschaft befindet sich das Giralgeld der Anleger. Die Einteilung in diese beiden Räume ist funktionell und nicht örtlich zu verstehen. Geld für Anlagezwecke einerseits oder zur Bezahlung von Produkten und Dienstleistungen andererseits, kann sich auf ein und demselben Bankkonto befinden.
7. Vorschlag für eine Neuordnung des Geldsystems
Die vorangegangenen Ausführungen zeigen überaus deutlich, dass das derzeitige Geldsystem falsch konstruiert ist. Es entspricht bei Weitem nicht den Anforderungen einer demokratisch-gerechten Gesellschaftsordnung. Das Geldsystem muss dringend reformiert werden.
7.1 Forderung an die Geschäftsbanken ihre Schulden zu bezahlen
„Alles Geld entsteht infolge von Schulden. Geschäftsbanken müssen aber nicht alle ihre Schulden begleichen.“ Das war das Resümee aus Kap. 5.1. An mehreren Stellen unserer Untersuchung wurde festgestellt, dass die Geschäftsbanken hohe Schulden gegenüber dem Publikum angehäuft haben. Diese Schulden zahlen die Geschäftsbanken nur deshalb nicht zurück, weil das Publikum sie nicht dazu auffordert. Diese Schulden müssen bei einer Neuordnung des Geldsystems klar benannt und quantifiziert werden. Dahinter stehen jahrzehntelange Leistungen des Publikums an die Geschäftsbanken, die nicht bezahlt wurden.
Die aus dem «Nichts» geschöpften Giralgelder für getätigte Entnahmen (s. Kap. 2.5) sind entstanden aus Schulden aller Geschäftsbanken gegenüber der gesamten Bevölkerung. Diese Schulden können errechnet werden, indem zu der Giralgeldmenge der Publikumsebene der Anschaffungswert, der von Geschäftsbanken herausgegebenen und im Besitz des Publikums befindlichen Wertpapiere addiert werden und danach die Forderungen der Geschäftsbanken an Wirtschaft und Staaten abgezogen werden. Übrig bleibt das aus der Sicht der Geschäftsbanken in Kooperation aus dem «Nichts» geschöpfte Giralgeld, mit dem diese die Entnahmen getätigt hatten.
Zur Veranschaulichung dient die Darstellung der Geschäftsbanken als Giralgeldbehälter, s. Abb. 7.1.
In dieser Abbildung wird die gesamte Giralgeldmenge aller Geschäftsbanken in einem Giralgeldbehälter dargestellt. Über den Zulaufhahn fließen alle von Geschäftsbanken geschöpften Giralgelder hinein und über den Ablaufhahn wieder heraus. So bildet sich das Giralgeldvermögen der Publikumsebene. Es ist das auf Bankkonten angeschriebene Geld im Raum der Realwirtschaft und im Raum der Finanzwirtschaft. Die von Geschäftsbanken herausgegebenenund im Besitz des Publikums befindlichen Wertpapiere, einschließlich der Derivate, sind durch geldverringernde Schreibvorgänge entstanden. Diese sind Teil des Wertpapierverkaufs, in der Grafik am Ablaufhahn in der Mitte des Giralgeldbehälters dargestellt. Das dort für Bankpapiere abgeflossene Giralgeld ist in Wertpapieren gebunden, welches, genauso wie das Giralgeldvermögen der Publikumsebene, aus Schulden der Geschäftsbanken gegenüber dem Publikum entstanden ist.
Die Schulden aller Geschäftsbanken entstanden mittels dem in Kooperation geschöpften Giralgeld zum Tätigen von Entnahmen. Könnten die Geschäftsbanken ihre Schulden zurückzahlen? Das ist schlicht unmöglich. Die Geschäftsbanken haben das Meiste schon verbraucht. Das Publikum hat für sie über Jahrzehnte und Jahrhunderte Dienstleistungen erbracht und Waren geliefert, die entweder verbraucht oder an Günstlinge weiter gegeben wurden. Nur die im Besitz der Geschäftsbanken verbliebenen Sachvermögenswerte und Wertpapiere sind noch vorhanden. Es ist deshalb nur recht und billig eine Regelung zu finden, wie die Geschäftsbanken im Zuge einer Neuordnung des Bankensystems durch Rückgabe von Sachwertvermögen und Wertpapieren einen Teil ihrer Schulden tilgen können. In der Folge würden sich dadurch die Staatsschulden verringern.
Es bleibt nicht mehr viel Zeit. In der Vergangenheit wurden die Schulden der Geschäftsbanken bei besonderen Ereignissen, wie z. B. Währungsreformen, einfach vermindert. Die letzte derartige Währungsreform war in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 nach dem 2. Weltkrieg. Damals wurde das Geld im Verhältnis von ca. 10 zu 1 abgewertet. Für 10 Reichsmark bekam man 1 DM bei gleichbleibenden Verbraucherpreisen. Damit wurden die Schulden der Geschäftsbanken durch 10 geteilt. Die Geschichte zeigt, dass eine Währung von Zeit zu Zeit zusammenbricht. Die Nutznießer sind in jedem Fall die Geschäftsbanken.
Auch die Abschaffung des Bargeldes wird von den Banken vorangetrieben. Nach Wegfall des Bargeldes würde es dem Publikum nicht mehr möglich sein, das Giralgeld in Bargeld umzuwandeln. Das Giralgeld, welches von den Geschäftsbanken ausgestellte Gutscheine auf Bargeld sind, würde das Publikum alternativlos als Geld, so als wenn es von der Zentralbank kommen würde, anerkennen müssen. Die Geschäftsbanken müssten nicht mehr befürchten, dass das Publikum durch einen Bankenrun die Rückzahlung der Schulden fordert. Mit Abschaffung des Bargeldes wären die Geschäftsbanken mit einem Schlag praktisch von ihren Schulden befreit.
Fußnoten
13 Zur Vereinfachung nehmen wir an, dass die Darstellung sämtlicher laufender Kosten wie Gehälter, Gebäudenebenkosten und Verbrauchsmaterialien in der Beispielbilanz entfallen kann, da diese mit den in der Praxis darzustellenden Zinserträgen aus den Kreditgeschäften und den Provisionserträgen verrechnet werden sollen. Sie heben sich in unserer Bilanz gegeneinander auf.
14 s.a. Anhang A1.3 „Auswirkungen des Wertpapierhandels“
15 s. Geschäftsbericht 2011 der Deutschen Bank, Commerzbank, Bayern LB
29 Bernd Senf: Der Nebel um das Geld
30 Jörg Buschbeck: Soll=Haben, März 2011, Vortrag auf dem Geldkongress in Berlin
Ende der Fußnoten