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Schulen sollen ein Ort der Sicherheit sein, in dem Gewalt keinen Platz hat. Neben dem Bildungs- und Erziehungsauftrag kommt ihnen die Funktion zu, junge Menschen zu einem sozialverantwortlichen Handeln in der Gesellschaft zu befähigen. Trotz allem ist Gewalt an Schulen international präsent. Zählt Gewaltprävention zu den Aufgaben einer Schule? Wie muss Präventionsarbeit gestaltet sein, um nachhaltig wirksam zu sein? Welche Gütekriterien müssen Gewaltpräventionsprogramme erfüllen? Nicole Wagner befasst sich insbesondere mit Gewalt an Grundschulen und stellt ausgewählte Präventionsprogramme vor, um anschließend Hilfestellungen bei der Auswahl passender Programme zu geben. Aus dem Inhalt: - Kinder- und Jugendhilfe; - Schulsozialarbeit; - Aggression; - Präventionsarbeit; - Cybermobbing; - Schulgewalt
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Seitenzahl: 92
Veröffentlichungsjahr: 2021
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1... Einleitung
2... Begriffsklärung
2.1 Gewalt
2.2 Aggression
2.3 Prävention
3... Theoretischer Hintergrund
3.1 Aktueller Forschungsstand
3.2 Aufgabe der Schule?
3.3 Allgemeine Möglichkeiten schulischer Gewaltprävention
3.4 Merkmale guter Präventionsarbeit
3.5 Akteure im Bereich der schulischen Gewaltprävention
3.5.1 Lehrkräfte und Schulleitungen
3.5.2 Eltern
3.5.3 Kinder- und Jugendhilfe
3.5.4 Schulsozialarbeit
3.5.5 Polizei
4... Gewaltpräventionsprogramme in der Grundschule
4.1 Gütekriterien für wirksame Gewaltpräventionsprogramme
4.2 Hilfenbei der Auswahl der Präventionsprogramme
4.2.1 Roter Faden Prävention
4.2.2 Grüne Liste Prävention
4.3 Faustlos
4.3.1 Ziele und Hintergrund
4.3.2 Programm
4.3.3 Evaluation und Gesamteinschätzung
4.4 Klasse2000
4.4.1 Ziele und Hintergrund
4.4.2 Programm
4.4.3 Evaluation und Gesamteinschätzung
4.5 Lubo aus dem All!
4.5.1 Ziele und Hintergrund
4.5.2 Programm
4.5.3 Evaluation und Gesamteinschätzung
4.6 Verhaltenstraining in der Grundschule
4.6.1
CTC Communities that care
EFFEKT Entwicklungsförderung in Familien: Eltern- und Kinder-Training
HBSC Health Behaviour in School-aged Children
KMK Kultusministerkonferenz
LPR Landespräventionsrat Niedersachsen
MKJS Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
PISA Programme for International Student Assessment
VwV Verwaltungsvorschrift
„Erscheinungsformen von Gewalt machen vor unseren Schultoren nicht Halt.“ (Ministerium für Kultus, Jugend und SportBaden-Württemberg2008, S. 5).
Die Aussage der drei ehemaligen Mitglieder Helmut Rau, Heribert Rech und Dr. Monika Stolz des Landtages Baden-Württembergs, die im Reader Aktiv gegen Gewalt zu finden ist, unterstreicht die Präsenz von Gewalt an Schulen und damit auch die Handlungsnotwendigkeit.
Durch Schlagzeilen wie „Bluttat an Schule als Zeichen steigender Jugendgewalt?“ (Krefting 2020), „Cybermobbing: Schon Grundschüler werden zu Tätern“ (Zinkler 2020) oder „Gewalt gegen Lehrer steigt“ (Schmoll 2020), wie sie aktuell in Zeitungen zu lesen sind, wird die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit immer wieder auf das Thema Gewalt in der Schule gelenkt. Doch Gewalt ist in Schulen längst kein neues Thema. „Unabhängig von der öffentlichen Debatte, die häufig ein verzerrtes, dramatisierendes Bild von der Situation an Schulen zeichnet, ist Gewalt an Schulen ein ernstzunehmendes soziales Problem, das nicht verharmlost werden darf“ (Schubarth 2019, S. 39).
Deshalb beschäftigt sich die vorliegende Bachelorarbeit mit der Frage, ob Gewaltprävention zur Aufgabe von Schulen gehört und welche Gewaltpräventionsprogramme es für Grundschulen gibt, die bei der Bewältigung dieser Aufgabe herangezogen werden können. Hierfür werden Präventionsprogramme für Grundschulen, unter der Heranziehung von Befunden, vorgestellt und kritisch betrachtet. Außerdem bietet diese Abhandlung einen Überblick über allgemeine Möglichkeiten der Prävention und Hilfen bei der Auswahl von Präventionsprogrammen.
Das erste Kapitel der vorliegenden Bachelorarbeit widmet sich der allgemeinen Begriffsklärung. Da der Begriff Gewalt keine allgemeingültige Definition besitzt, jedoch für das Verständnis von Gewaltprävention unentbehrlich ist, wird er ausführlich dargestellt, wodurch eine Grundlage für weitere Ausführungen dieser Arbeit gebildet werden soll. Darauffolgend werden Typologien der Gewalt angeschnitten, da diese ebenfalls für das Verständnis von Gewalt von Bedeutung sind. Da ebenso Aggression häufig im Zusammenhang mit Gewalt verwendet wird, wird dieser Begriff im Anschluss erläutert und in Verbindung mit dem Gewaltbegriff gesetzt. Schließlich wird der Terminus Prävention in den Blick genommen und aus verschiedenen Betrachtungsweisen dargestellt.
Einen Überblick über den aktuellen Forschungsstand verschafft das zweite Kapitel. Daraufhin wird zunächst die Frage geklärt, ob Gewaltprävention eine Aufgabe der Schule ist. Anschließend werden allgemeine Möglichkeiten der schulischen Präventionsarbeit skizziert und Merkmale beschrieben, wie diese gestaltet werden muss, um wirksam zu sein. Daran anschließend werden Kooperationspartner vorgestellt, die dabei helfen, die Aufgabe der schulischen Gewaltprävention zu stemmen.
Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit einer konkreten Umsetzungsmöglichkeit der schulischen Gewaltprävention, den Gewaltpräventionsprogrammen. Zunächst werden Gütekriterien dargelegt, die Gewaltpräventionsprogramme erfüllen müssen, um effektiv zu sein. Anschließend werden ausgewählte Präventionsprogramme für die Grundschule vorgestellt und kritisch in Betracht gezogen sowie Hilfen für eine passende Auswahl erläutert.
Bei der Auseinandersetzung mit dem Thema Prävention von Gewalt an Schulen, finden sich zunächst zahlreiche Begrifflichkeiten auf.
Vor allem die Begriffe Aggression und Gewalt tauchen häufig auf. Sowohl in der Gesellschaft als auch in den Medien und in der wissenschaftlichen Literatur werden diese Begriffe different verwendet. Auf der einen Seite werden sie als Synonyme und auf der anderen Seite als eigenständige Begriffe verwendet (vgl. Hochmuth & Pickel 2009, S. 6). Dementsprechend besteht die Notwendigkeit, diese Begriffe näher zu betrachten.
Da die Begriffe Mobbing oder Bullying auch häufig bei der Auseinandersetzung mit dem Gewaltbegriff auftreten, werden diese Begrifflichkeiten ebenfalls beschrieben.
Schließlich wird der Terminus Prävention erläutert, da er im Rahmen dieser Arbeit bedeutend ist und zu ihrem Verständnis vorausgesetzt wird.
„Der wissenschaftliche Begriff der Gewalt wird bis heute kontrovers diskutiert“ (Gantzer 2011, S. 21) und zählt zu den „schwierigsten gesellschaftlichen und wissenschaftlichen Phänomenen“ (Heitmeyer&Schröttle 2006,S. 15,zit. n. Sobrino 2009, S. 13). „Die Betrachtung des Gewaltbegriffs führt zunächst zu einer unüberschaubaren Vielfalt, die nicht abschließend systematisierbar ist“ (ebd.). „Die Schwierigkeiten der Komplexität des Begriffes gerecht zu werden, bestehen vor allem darin, dass mit seiner Verwendung unterschiedliche Reichweiten, Gegenstände und Bewertungen verbunden werden“ (Melzer&Schubarth 2015, S. 25).
Dies spiegelt sich in den Definitionen der unterschiedlichen Wissenschaften wider. Eine rechtliche Definition, die beispielsweise als „Instrument des Strafvollzuges“(Weltgesundheitsorganisation 2003, S. 5)gedacht ist, unterscheidet sich natürlich deutlich von einer Definition, die für die Sozialarbeit brauchbar erscheint (vgl. ebd.).
Eine Übereinstimmung, die sich in den Definitionsversuchen der verschiedenen Wissenschaften finden lässt, ist „die zielgerichtete, direkte physische Schädigung von Menschen durch Menschen“ (Schwind et al. 1990, S. 36,zit. n. Sobrino 2009, S. 13 f.; vgl. Christ&Gudehus 2013, S. 2).
In einer engen Fassung wird Gewalt demnach auf solche Handlungen beschränkt, die eine physische Schädigung auf Seiten des Opfers zur Konsequenz haben. Diese Auffassung hat den Vorteil, dass sie greifbar ist und sich jeder darunter etwas vorstellen kann. Er lässt „wissenschaftliche und objektive Messungen zu, da man sich hier nur auf beobachtbare Elemente bezieht“ und kann daher sowohl im juristischen als auch rechtlichen Bereich ohne Spielraum für Interpretationen genutzt werden (Hochmuth & Pickel 2009, S. 9).
Diese enge Auslegung von Gewalt stößt allerdings auf ihre Grenzen, da sie zahlreiche Gewaltphänomene, insbesondere diejenigen, die in Schulen vorzufinden sind, außen vorlässt (vgl. Sobrino 2009, S. 14). „Verbales aggressives Verhalten“ (ebd.) wäre demnach keine Gewalt. Verbale Attacken können aus der Perspektive des Opfers jedoch ebenso einschneidend wie physische Gewalt sein und dementsprechend ebenfalls Schäden hinterlassen. Eine Definition, die sich lediglich auf physische Gewalt beschränkt, entspricht dem, was Opfer als Gewalt wahrnehmen, also überhaupt nicht.
Diese enge Auslegung des Gewaltbegriffs deckt sich auch mit der Gewaltdefinition von Kindern im Alter von neun bis vierzehn Jahren, die anhand einer repräsentativen Umfrage im Jahr 2001 festgestellt wurde. Kinderverstehen unter Gewalt meist physische Gewaltphänomene wie Körperverletzungen und verbinden damit Begriffe wie Töten, Ermorden sowie Misshandlung und Missbrauch (vgl. Griebel&Beisenkamp 2002, S. 127 ff.). Da aber bereits Hänseleien schwerwiegende Folgen haben können, sollte der Begriff Gewalt in der Schule unbedingt weitgehender thematisiert werden.
„Aus der Kritik der engen Fassung entstand der erweiterte Begriff“ (Hochmuth & Pickel 2009, S. 9). Dieser umfasst unter anderem verbale, psychische, sexuelle sowie fremdenfeindliche beziehungsweise rassistische Gewalt (vgl. ebd.). In der Literatur lassen sich jedoch verschiedene Definitionen finden, „die jeweils einen anderen Aspekt mit ein- bzw. ausschließen“ (ebd.). Diese Auffassung von Gewalt wird den Opfern eher gerecht, da ihrer individuellen Einschätzung Beachtung geschenkt wird. Nichtsdestotrotz bringt auch ein erweiterter Gewaltbegriff Nachteile mit sich. Gewalt lässt sich nach dieser Definition nicht mehr objektiv überprüfen und erschwert die Kommunikation über Gewalt, da keine einheitliche Übereinstimmung darüber existiert, was mitinbegriffen ist und was nicht.
Die Weltgesundheitsorganisation definiert im Weltbericht Gewalt und Gesundheit Gewalt sehr weitreichend und plädiert damit für einen erweiterten Gewaltbegriff:
„Der absichtliche Gebrauch von angedrohtem oder tatsächlichem körperlichem Zwang oder physischer Macht gegen die eigene oder eine andere Person, gegen eine Gruppe oder Gemeinschaft, der entweder konkret oder mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verletzungen, Tod, psychischen Schäden, Fehlentwicklungen oder Deprivation führt“ (Weltgesundheitsorganisation 2003, S. 6).
Dieser erweiterte Gewaltbegriff der Weltgesundheitsorganisation scheint im Hinblick auf die Schule sinnvoll, da er auch Gewaltphänomene miteinschließt, die in Schulen auftreten. Daher wird diese Definition als Grundlage für das Verständnis von Gewalt in dieser Bachelorarbeit betrachtet.
Im Zusammenhang mit Gewalt sind insbesondere auch die Bezeichnungen Mobbing und Bullying in das „Blickfeld der (fach-)öffentlichen Debatte gerückt, was eine weitere Begriffsbestimmung erforderlich macht“ (Schubarth 2019, S. 36).
Unter Mobbing wird eine „spezifische Gewalt- bzw. Aggressionsform“ (ebd.) verstanden, die durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist:
-„zielgerichtete Schädigungshandlungen: verbal (z. B. Drohen, Hänseln, Spotten, Beschimpfen), körperlich (Schlagen, Treten, Stoßen, Kneifen usw.), nonverbal (z. B. Gestik, aus Gruppe ausschließen, Ignorieren)
-Häufigkeit und Dauer: wiederholt oder über eine längere Zeit
-Ungleichgewicht der Kräfte: Der Schüler ist alleine nicht in der Lage aus der Mobbingsituation herauszukommen“ (Olweus 1995, S. 22, zit. n. Schubarth 2019, S. 36).
Dieselben Merkmale kennzeichnen den internationalen Begriff Bullying (vgl. ebd., S. 37). Beide Begriffe „weisen große Überschneidungen“ (ebd.) mit dem Gewaltbegriff auf, können jedoch nicht synonym verwendet werden (vgl. ebd.). Jannan (2015) hält dies vereinfacht fest: „Nicht jede Gewalt ist Mobbing, aber Mobbing ist immer Gewalt“ (S. 23).
Typologie der Gewalt
Ein Bezugsrahmen oder eine Typologie kann dabei helfen, den komplexen Begriff Gewalt zu verstehen und den „Charakter des Problems“ (Weltgesundheitsorganisation 2003, S. 6) zu verdeutlichen. Die wenigen, bisher existierenden Typologien sind weder „umfassend [noch] allgemein akzeptiert“ (ebd.).
Die von der Weltgesundheitsorganisation beschriebene „Typologie gliedert Gewalt in drei breite Kategorien, die darauf Bezug nehmen, von wem die Gewalt ausgeht: Gewalt gegen die eigene Person, zwischenmenschliche Gewalt und kollektive Gewalt“ (ebd.; vgl. Abbildung1). Die drei Kategorien werden weiter unterteilt in konkrete Formen der Gewalt, wie suizidales Verhalten, Kindesmissbrauch oder Gewalt im institutionellen Umfeld wie der Schule (vgl. ebd., S. 7; vgl. Abbildung1). Die Typologie der Weltgesundheitsorganisation erfasst daher auch Gewalttaten physischer, sexueller oder psychologischer Art sowie Deprivation oder Vernachlässigung (vgl. ebd., S. 8). „Berücksichtigt werden damit zudem die Bedeutung des Umfelds, die Beziehung zwischen Täter und Opfer und – im Fall von kollektiver Gewalt – die möglichen Motive der Gewalt“ (ebd.; vgl. Abbildung1).
Abbildung1: Typologie der Gewalt der Weltgesundheitsorganisation (Weltgesundheitsorganisation 2003, S. 7).
„Der norwegische Friedensforscher Johan Galtung hat des Weiteren die Unterscheidung zwischen personaler, struktureller und kultureller Gewalt eingeführt um auch Formen der Gewalt, die nicht personengebunden sind zu kennzeichnen“ (vgl. Galtung 1975; vgl. Galtung 1993, zit. n. Gugel 2016, S. 5). „Bei personaler Gewalt sind Opfer und Täter eindeutig identifizierbar und zuzuordnen“ (Gugel 2007, S. 3). Auch strukturelle Gewalt produziert Opfer, jedoch sind hierbei organisatorische oder gesellschaftliche Strukturen und Lebensbedingungen verantwortlich (vgl. Gugel 2007, S. 3). Kulturelle Gewalt ermöglicht und legitimiert direkte oder strukturelle Gewalt durch Ideologien, Überzeugungen oder Überlieferungen (vgl. ebd.). Dieser Gewaltbegriff nach Galtung verdeutlicht, dass es notwendig ist, „religiöse, kulturelle und gesellschaftliche Legitimationssysteme und auch gesellschaftliche Strukturen“ (ebd.) zu berücksichtigen, um Gewalt als „komplexes System“ (ebd.) zu verstehen.
Die folgende Abbildung stellt „eine Übersicht über die verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten des Gewaltbegriffs [dar,][…] wie man sie im wissenschaftlichen und politischen Raum findet“ (Melzer et al. 2011, S. 51).
Abbildung2: Dimensionen des Gewaltbegriffs (Melzer et al. 2011, S. 53)