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Die neue Schule schafft eine Verbindung der Integrationsbestrebungen im Pflichtschulbereich und dem berufsbildenden Bereich. Sie entspricht der UNO-Menschenrechtskonvention mit dem Ziel, jungen Menschen mit leichteren Behinderungen als auch ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen den Zugang zum Arbeitsmarkt am Übergang Schule-Beruf zu erleichtern sowie verschiedene Formen des lebenslangen Lernens, auch nach Abschluss der Schule, anzubieten. Die Schule vereint in neuer Weise berufliche Bildung, sonderpädagogische Begleitung und wirtschaftliche Ausrichtung unter einem inklusiven gemeinsamen Dach. Die zwei Zielgruppen sind ausgrenzungsgefährdete Jugendliche sowie benachteiligte Jugendliche mit und ohne Behinderung, die nach Abschluss der Pflichtschule keine Berufsausbildungsstelle finden, eine solche abgebrochen haben oder/und arbeitslos sind und darum von Ausgrenzung bedroht sind.
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Seitenzahl: 118
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für Jugendliche und junge Erwachsene mit Ausgrenzungsgefährdung undBehinderungen / Benachteiligungendes Evangelischen Schulwerks A.B Wien
Inhalte:
Artikel I. Organisationsstatut und Zeugnisformulare
Artikel II. Lehrpläne und Stundentafel
Artikel III. Prüfungsordnung
Mag. Veronika Weisskircher
Thorsten Gegenwarth MBA
Mag. Monika Hoffmann
Helga Keil-Bastendorff
PRÄAMBEL ORGANISATIONSSTATUT
ARTIKEL I ORGANISATIONSSTATUT
V
ORBEMERKUNGEN
§ 1 B
EZEICHNUNG
& A
RT
§ 2 S
CHULERHALTER
§ 3 S
CHULSTANDORT UND
E
XPOSITUR
§ 4 B
ILDUNGSZIEL
/ A
UFGABE DER
S
CHULE
4.1 Z
IELGRUPPEN
4.2 Z
WECK
, B
ILDUNGSZIELE
& A
NGESTREBTE
L
ERNERGEBNISSE
(L
EARNING
O
UTCOMES
)
4.3 A
LLGEMEINE
A
UFGABEN
4.4 S
PEZIFISCHE
A
UFGABEN
§ 5 A
UFBAU
5.1 V
ORBEMERKUNG
5.2 S
TUFENPLAN
5.3 G
RUNDLEGENDE
A
SPEKTE
5.4 A
USBILDUNGSERGEBNIS
5.5 L
ERNORTE
5.6 F
ORMEN
§ 6 A
UFNAHMEVORAUSSETZUNGEN
, A
USSCHLUSSBESTIMMUNGEN
& A
BSCHLUSS
6.1 A
UFNAHME
6.2 A
USSCHLUSSBESTIMMUNGEN
6.3 A
BSCHLUSS
§7 K
LASSENSCHÜLER
I
NNENANZAHL
7.1 I
N DEN
U
NTERRICHTSGEGENSTÄNDEN
7.2 I
N DEN
P
RAXISGRUPPEN
7.3 B
EI
F
ORT
-
UND
W
EITERBILDUNGSANGEBOTEN
§ 8 L
EHRPLAN
8.1 L
EHRPLAN DER
I-FIT
8.2 G
LIEDERUNG DER
U
NTERRICHTSGEGENSTÄNDE
§ 9L
EHRER
I
NNEN UND
S
CHULLEITER
I
N
9.1 L
EHRBEFÄHIGUNG DER
L
EHRER
I
NNEN
9.1 B
EFÄHIGUNG DES
S
CHULLEITERS BZW
.
DER
S
CHULLEITERIN
§ 10 R
ÄUME
, A
USSTATTUNG
& L
EHRMITTEL
§ 11 S
CHULZEIT
11.1 D
AS
S
CHULJAHR
11.2 D
ER
U
NTERRICHT
11.3 D
IE
U
NTERRICHTSZEIT
§ 12 D
IE
U
NTERRICHTSSPRACHE IST
D
EUTSCH
.
§ 13 S
CHULVERANSTALTUNGEN
§14 P
FLICHTPRAKTIKA
§ 15 E
NTWICKLUNGSBEGLEITUNG
, L
EISTUNGSBEURTEILUNG
/Z
EUGNISSE
15.1 E
NTWICKLUNGSBEGLEITUNG DER
S
CHÜLER
I
NNEN DURCH
B
EZUGSBETREUER
I
NNENSYSTEM
15.2 L
EISTUNGSBEURTEILUNG
/Z
EUGNISSE
§ 16 A
UFSTEIGEN
§ 17 W
IEDERHOLEN UND
W
ECHSELN
17.1 W
IEDERHOLEN
17.2 W
ECHSEL
§ 18 S
CHULORDNUNG
§ 19 L
EHRERKONFERENZEN
§ 20 A
NHANG
: Z
EUGNISFORMULARE
ARTIKEL II LEHRPLÄNE UND STUNDENTAFEL
I. V
ORBEMERKUNGEN
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
III. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
A. A
RT UND
G
LIEDERUNG DES
L
EHRPLANES
B. F
ACHBEREICHE
(W
AHLPFLICHTBEREICHE
)
C. F
ACHPRAKTIKA
D. A
LLGEMEINE
U
NTERRICHTSPRINZIPIEN UND
-
ZIELE
E. D
IFFERENZIERUNGSFORMEN
F. F
ÖRDERMAßNAHMEN
IV. LEHRPLANBESTIMMUNGEN
V. STUNDENTAFEL
A. L
ERNORT
S
CHULISCHE
P
ERSÖNLICHKEITS
- & A
LLGEMEINBILDUNG
B. L
ERNORTSCHULISCHE INTERNE UND EXTERNE
P
RAXIS ALS
W
AHLPFLICHTGEGENSTÄNDE
C. Z
USAMMENFASSUNG
VI. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. L
ERNORT
S
CHULISCHE
P
ERSÖNLICHKEITS
- & A
LLGEMEINBILDUNG
A.1 A
LLGEMEINBILDENDE
F
ÄCHER ALS
P
FLICHTGEGENSTÄNDE
A.2 P
ERSÖNLICHKEITSBILDENDE
F
ÄCHER ALS
P
FLICHTGEGENSTÄNDE
A.3 P
ERSÖNLICHKEITSBILDENDE
F
ÄCHER ALS
W
AHLPFLICHTFÄCHER
A.4 B
ERUFSORIENTIERUNG
(BO)
ALS
P
FLICHTGEGENSTÄNDE
B. L
ERNORT
S
CHULISCHE INTERNE UND EXTERNE
P
RAXIS ALS
W
AHLPFLICHTGEGENSTÄNDE
B.1 B
ÜRO MIT
S
CHWERPUNKT
R
AUM
-
UND
V
ERANSTALTUNGSMANAGEMENT UND
A
RBEIT MIT NEUEN
M
EDIEN
B.2 L
ANDWIRTSCHAFT MIT
S
CHWERPUNKT
G
ARTENBAU
(B
IOLOG
. G
EMÜSE
-
UND
O
BSTBAU
, L
ANDSCHAFTSPFLEGE
)
B.3 P
ERSONENBETREUUNG MIT
S
CHWERPUNKT
K
INDERGARTEN UND
H
AUSHALT
B.4 K
ÜCHE MIT
S
CHWERPUNKT
K
OCHEN UND
G
ÄSTEBETREUUNG
B.5 T
IERPFLEGE MIT
S
CHWERPUNKT
P
FERDEPFLEGE
ARTIKEL III PRÜFUNGSORDNUNG
A. A
LLGEMEINE
B
ESTIMMUNGEN
§ 1 A
UFGABE UND
I
NHALTE DER
A
BSCHLUSSPRÜFUNG
§ 2 D
URCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN
§ 3 G
RUNDSÄTZE FÜR DIE
L
EISTUNGSBEURTEILUNG
B. A
BSCHLUSSPRÜFUNG
§ 1 F
ORM DER
A
BSCHLUSSPRÜFUNG
§ 2 G
RUNDSÄTZE
§ 3 U
MFANG DER
A
BSCHLUSSPRÜFUNG
§ 4 A
NMELDUNG ZUR
A
BSCHLUSSPRÜFUNG
§ 5 P
RÜFUNGSTERMINE UND
Z
ULASSUNG ZUR
A
BSCHLUSSPRÜFUNG
§ 6 D
URCHFÜHRUNG DER
A
BSCHLUSSPRÜFUNG
§ 7 U
MFANG UND
I
NHALT DER
A
BSCHLUSSPRÜFUNG
§ 8 A
UFGABENSTELLUNGEN DER
A
BSCHLUSSPRÜFUNG
§ 9 B
EURTEILUNG DER
P
RÜFUNGSTEILE UND
G
ESAMTBEURTEILUNG DER
A
BSCHLUSSPRÜFUNG
§ 10 W
IEDERHOLUNG DER
P
RÜFUNG
§ 11 A
BSCHLUSSPRÜFUNGSZEUGNIS
C. S
EMESTER
-
UND
J
AHRESPRÜFUNGEN
§ 1 A
LLGEMEINE
B
ESTIMMUNGEN
§ 2 P
RÜFUNGSVORAUSSETZUNGEN
§ 3 P
RÜFUNGSARTEN
§ 4 P
RÜFER
I
NNEN
§ 5 P
RÜFUNGSGESTALTUNG
§ 6 P
RÜFUNGSABLAUF
§ 7 P
RÜFUNGSBEURTEILUNG
§ 8 P
RÜFUNGSKRITERIEN
§ 9 P
RÜFUNGSINHALT
Das Evangelische Schulwerk A.B. Wien und die gemeinnützige ITA gGmbH der Helga Keil-Bastendorff Stiftung planen gemeinsam eine neue Schule in Anlehnung an und auf den Erfahrungen der schon bestehenden Fachspezifischen Schule für Individualisierte Teilausbildungen (FIT).
Die neue Schule schafft eine Verbindung der Integrationsbestrebungen im Pflichtschulbereich und dem berufsbildenden Bereich. Sie entspricht dem Leitbild der Diakonie, „(…) mit und nicht für Menschen zu arbeiten, um zu stärken und zu verändern“1 und der UNO-Menschenrechtskonvention mit dem Ziel jungen Menschen mit leichteren Behinderungen als auch ausgrenzungsgefährdeten Jugendlichen den Zugang zum Arbeitsmarkt am Übergang Schule-Beruf zu erleichtern sowie verschiedene Formen des lebenslangen Lernens auch nach Abschluss der Schule anzubieten.
Die geplante und vom Evangelischen Schulwerk A.B. Wien getragene Schule vereint in neuer Weise berufliche Bildung, sonderpädagogische Begleitung und wirtschaftliche Ausrichtung unter einem inklusiven gemeinsamen Dach.
Die zwei Zielgruppen sind ausgrenzungsgefährdete Jugendliche sowie benachteiligte Jugendliche mit und ohne Behinderung, die nach Abschluss der Pflichtschule keine Berufsausbildungsstelle finden, eine solche abgebrochen haben oder/und arbeitslos sind und darum von Ausgrenzung bedroht sind.
Beide Gruppen können in einem (sonder-)pädagogisch gut geführten Setting sozial und das Arbeitsverhalten betreffend von einander lernen, und beide Gruppen bilden ihre Kompetenzen und Qualifikationen schon ab Beginn der Berufsorientierung an den an der Schule vorhandenen/bestehenden internen als auch teilweise externen Wirtschaftsbetrieben (Dienstleistungs- und Produktionsbetrieben) aus.
Unseren fast 10 jährigen Erfahrungen auf diesem Gebiet entsprechend, sind folgende Parameter dieser Schule am ehesten dazu geeignet, für oben genannten Zielgruppen eine positive Entwicklung zur Partizipation am beruflichen und gesellschaftlichen Leben zu erreichen:
Genügend Zeit
zur umfassenden Persönlichkeitskonsolidierung (vor allem in den Bereichen Sozial-, Lern- und Arbeitsverhalten)
Stabile menschliche Beziehungen
in Form systemischer Kooperation der
sonderpädagogisch erfahrenen LehrerInnen und AusbildnerInnen
mit dem sozialen Umfeld und den späteren MentorInnen in den Wirtschaftsbetrieben
Ein hohes Maß an Individualisierung,
was die Klassengruppenbildung, die Schwerpunktsetzung der Inhalte und die gesamte Ausbildungsdauer betrifft
Ein
komplexes mehrdimensionales Ausbildungssetting
Von Anfang begleitete und angeleitete
Mitarbeit in den vorhandenen Wirtschaftsbetrieben.
1 Bratislava - Erklärung der Konferenz Europäischer Kirchen zur Diakonie 1995
Vorbemerkungen
Das vorliegende Organisationstaut der Inklusiven Fachspezifischen Schule für Individualisierte Teilausbildungen (I-FIT) orientiert sich u.a. auf folgenden Unterlagen/Grundlagen/Konzepten:
Dem aus Dänemark stammenden Produktionsschule
2
- Konzept und im Speziellen an konkreten Umsetzungen, wie z.B. der Altona Produktionsschule Hamburg
3
, mit einem besonderen pädagogischen Konzept der Verbindung von Arbeiten und Lernen und dem Ziel, Jugendliche beim Übergang von der Schule in den Beruf nachhaltig zu fördern.
Dem von Helga Keil-Bastendorff entwickelten Konzept der Integrative Lebenstätigkeit (= ILT)
4
Dem vom Unterrichtsministerium genehmigten letztgültigen Organisationsstatut der FIT Schule der ITA gem. GmbH (Geschäftszahl: BMUKK-32.025/0003-III/3a/2010 vom 13.9.2010)
1.1 „I-FIT“ (=InklusiveFachspezifische Schule für Individualisierte Teilausbildungen) des Evangelischen Schulwerks A.B Wien für junge Menschen mit Ausgrenzungsgefährdung und Behinderung/Benachteiligung
1.2 Berufsbildende Schule mit sonderpädagogischem Schwerpunkt5
Evangelisches Schulwerk A.B Wien, Steinergasse 3/12, 1170 Wien
Schulstandort: 1020 Wien, Obere Donaustraße 21
Expositur: 2230 Gänserndorf Süd, Hochwaldstraße 41
4.1.1 Zielgruppen im weiteren Sinn:
a) Junge Menschen mit leichter Behinderung die aufgrund ihrer derzeitigen Voraussetzungen keine andere mittlere oder höhere Berufsausbildungsstelle finden, eine solche abgebrochen haben oder/und arbeitslos sind.
b) Jugendliche mit vor allem sozialer Benachteiligung, die aufgrund ihrer derzeitigen Voraussetzungen keine andere mittlere oder höhere Berufsausbildungsstelle finden, eine solche abgebrochen haben oder/und arbeitslos sind. Bei dieser Zielgruppe handelt es sich um sogenannte „ausgrenzungsgefährdete Jugendliche“.
4.1.2 Zielgruppe im engeren Sinn:
Junge Menschen nach Abschluss der Schulpflicht (9. Schulstufe) mit folgenden Behinderungen/Benachteiligungen mit/ohne festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf:
Entwicklungsbeeinträchtigungen/- verzögerungen
Lernschwierigkeiten
Körperlichen Behinderungen
Sinnesbeeinträchtigungen
Disharmonischen Entwicklungsverlängerungen/-profilen
Zweck ist die Erreichung der jeweils individuell höchst möglichen Kompetenzen an den schulischen Lernorten6 sowie interne und externe Praxis (in den angeschlossenen internen und tw. externen Wirtschaftsbetrieben):
Entwicklung der Entscheidungskompetenz für ein Berufsfeld oder eine Kombination aus den unter § 4.4.2 angeführten Berufsfeldern
Entwicklung der Fähigkeit zu entsprechender Vor- & Weiter-Qualifizierung in einem der unter § 4.4.2 genannten Berufsfeldern oder in einer Kombination aus denselben
Im Detail definieren sich diese Lernergebnisse als individuelle Kompetenzen, die mit Abschluss der Ausbildungsteile (§ 4.2.1 & § 4.2.2) bzw. weiterführender Ausbildungselemente (§ 4.2.3) erreicht werden sollen.
4.2.1 Branchenspezifische Berufsorientierung und Vorqualifizierung mit dem Bildungsziel der weiterführenden vertiefenden Bildungs- und Berufswahlentscheidung – Lernergebnis: Der/die SchülerIn erwirbt die theoretischen und praktischen Kompetenzen, die für sie bzw. ihn notwendig sind, um eine möglichst optimale Übertrittsentscheidung in weiterführende bzw. andere Ausbildungsgänge oder in eine Berufstätigkeit zu treffen.
4.2.2 Ausbildung (Vorqualifizierung und Qualifizierung) hat das Bildungsziel nach einer praktischen und theoretischen fachlichen Abschlussprüfung die SchülerInnen zu berechtigen, die Bezeichnung „Qualifizierte Fachhelfer bzw. Fachhelferinnen“ in den in § 4.4.2 angeführten Berufsfeldern zu führen. – Lernergebnis: Der/die SchülerIn hat die theoretischen und praktischen Kompetenzen, die für sie bzw. ihn notwendig sind füreinen begleiteten Eintritt in einen der nachfolgenden weiterführenden bzw. anderen Ausbildungsgängeoder in eine Berufstätigkeit erworben:
Höherqualifizierende Ausbildungen (z.B. Lehrlingsausbildung) oder
Selbsterhaltende sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse oder
Sozialversicherungspflichtige Teilarbeitsverhältnisse oder
Integrative Lebenstätigkeit (= ILT nach H. Keil)
7
4.2.3 Weiterqualifizierung und Weiterbildung für AbsolventInnen als Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase. – Lernergebnis: Der/die SchülerIn erwirbt die theoretischen und praktischen Kompetenzen, die für sie bzw. ihn zur Sicherung eines bestehenden Arbeitsplatzes oder Verbesserung der Vermittlungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt notwendig sind.
4.3.1 Das Annehmen der jungen Menschen mit Ausgrenzungsgefährdung und Behinderungen als biopsycho-soziale Ganzheit und dementsprechend ein komplexesBildungsangebot zur Verfügung zu stellen, das Erziehung, Allgemein- und Persönlichkeitsbildung und fachliche Wissens- und Fertigkeitenvermittlung sowie körperliche Ausbildung oder/und Therapie zu einer untrennbaren Einheit verbindet8.
4.3.2 Die Vorbereitung der SchülerInnen auf die Eingliederung in soziale Lebens- und Arbeitsgemeinschaften.
4.3.3 Die Kooperation mit anderen Einrichtungen zur Weiterentwicklung der Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene auf dem Gebiet der beruflichen (Re)habilitation und Eingliederung.
4.4.1 Berufsorientierung als Vorbereitung auf weitere Bildungswegs- und Berufsentscheidungen basierend auf drei Säulen:
Berufsorientierungsunterricht
Individuelle Information, Beratung &Begleitung und
Praktische Erfahrungen (=Praktika, Vorqualifizierung und Exkursionen) schwerpunktmäßig in den unter §4.4.2 aufgezählten Berufsfeldern.
4.4.2 Individualisierte Teilausbildungen in nachfolgenden fünf Berufsfeldern:
Büro mit Schwerpunkt Raum- & Veranstaltungsmanagement und Arbeit mit neuen Medien
Landwirtschaft mit Schwerpunkt Gartenbau (biolog. Gemüse- und Obstbau, Anlagenpflege)
Personenbetreuung mit Schwerpunkt Kindergarten und Haushalt
9
Küche mit Schwerpunkt Kochen und Gästebetreuung
Tierpflege mit Schwerpunkt Pferdepflege
4.4.3 Weiterbildung & - Qualifizierung nach individuellem Bedarf bestehend aus:
Arbeitsplatzbezogener Nachschulung
Arbeitsplatzbezogenem, persönlichen Coaching
Fachlicher Weiterbildung
Persönlicher beruflicher Beratung und Zukunftsplanung
Die Schule gliedert sich in zwei Teile und vier Schulstufen (siehe Graphik/Stufenplan § 5.2). Daran kann gegebenenfalls eine berufliche Integrations- & Begleitphase anschließen. Die Teile und Stufen definieren sich wie folgt:
a) Teil 1 „Arbeits- & Dienstleistungsschulteil“
10
Stufe1: Berufsorientierung
Stufe 2: Vorqualifizierung
b) Teil 2 „Ausbildungsschul – und Beruflicher Integrationsteil“
Stufe 3: Fachliche (Teil-)Qualifizierung 1
Stufe 4: Fachliche (Teil-)Qualifizierung 2
Die sozialen und ökologischen Dienstleistungs- und Produktionsbetriebe sind integraler Bestandteil dieses Schulangebots, welches vor allem dadurch dem Anspruch auf Sinnhaftigkeit der Arbeitsanforderungen von Anfang an bis zur Abschlussprüfung gerecht wird.
5.2 Stufenplan (Inklusive Fachspezifische Schule für Individualisierte Teilausbildungen – insgesamt 4 Jahre)
5.3.1 In den an den unterschiedlichen Lernorten vermittelten persönlichkeits- und allgemeinbildenden Gegenständen sowie in den in der Fachpraxis vermittelten Grundlagen wird stets
eine fächerübergreifende Verschränkung der Inhalte angeboten sowie
die Vermittlung von Alltagsrelevanz beachtet.
5.3.2 Ein hohes und systematisch zunehmendes Ausmaß an betrieblichen Praxisanteilen (begleitet und reflektiert, anfangs intern, später extern) gewährleistet eine fundierte Berufsentscheidung und -vorbereitung sowie eine weitest mögliche Sicherung eines beruflichen Einstiegs.
5.3.3 Der stufenförmige Aufbau von persönlichkeits- und allgemeinbildenden und fachlichen Unterrichtsinhalten
5.3.4 Der Unterricht in Leistungsgruppen in den allgemeinbildenden Unterrichtsgegenständen (Deutsch, Mathematik und EDV)
5.3.5 Möglichkeiten der Individualisierung (siehe § 5.6.2 Individualisierte Form): Strategien während der Ausbildung in allen Ausbildungsstufen:
Individuelle Zusammenstellung und Gewichtung der Lehrangebote
diverse methodisch-didaktische Maßnahmen beim Unterricht und bei den Prüfungen
zeitliche, örtliche und gegebenenfalls personelle Anpassung des Ausbildungsangebotes
5.4.1 Begriffsbestimmung
Kompetenzen sind längerfristig verfügbare praktische und theoretische Fähigkeiten und Fertigkeiten, die die SchülerInnen befähigen im Rahmen branchenspezifischer Tätigkeitsfelder an sie gestellte Aufgaben erfolgreich zu lösen und die dazu benötigte motivationale und soziale Bereitschaft zu zeigen. Die angestrebten Kompetenzen definieren sich als grundlegende, übergreifende und fachspezifische Kompetenzen (siehe Artikel II Lehrplan).
5.4.2 Arbeits- & Dienstleistungsschulteil
Jede(r) AbsolventIn der den Arbeits- & Dienstleistungsschulteil positiv absolviert, muss
praktische und theoretische Ausbildungsinhalte der gewählten Teilausbildung absolviert haben
grundlegende, übergreifende
und
fachspezifische Kompetenzen
im Rahmen einer praktischen und theoretischen Zwischenprüfung nachweisen
5.4.3 Ausbildung
Jede(r) AbsolventIn, der bzw. die die Berufsbezeichnung „Geprüfte/r Fachhelfer/in im Bereich…..“ erhält, muss
den
Arbeits- & Dienstleistungsschulteil oder gleichwertige Formen
und
praktische und theoretische Ausbildungsinhalte der gewählten Teilausbildung im Rahmen des
Ausbildungsschulteils
positiv absolviert haben
grundlegende, übergreifende
und
fachspezifische Kompetenzen
im Rahmen einer praktischen und theoretischen Abschlussprüfung nachweisen
Ein Lernort11 ist ein Bereich, in dem im Rahmen definierter Lernbedingungen strukturierte und begleitete Lernprozesse stattfinden. Die nachfolgenden Lernorte sind integraler Bestandteil des I-FIT Konzeptes. Die Kooperation (Inhalte, Verfahren, Zeitplanung, gemeinsame Erziehungsarbeit) aller Lernorte ist eine wichtige Voraussetzung für eine stärker handlungsorientiert ausgerichtete berufliche (Teil-)Ausbildung
5.5.1 Schulische Persönlichkeits- & Allgemeinbildung
Der Lernort Schulische Persönlichkeits- & Allgemeinbildung bietet unter methodischdidaktisch fundierten Bedingungen (siehe Artikel II) nachfolgende Unterrichtsgegenstände an:
5.5.2 Schulische Praxis in innerbetrieblichen Praxisfeldern
Der Lernort Schulische Praxis in innerbetrieblichen Praxisfeldern bietet unter methodischdidaktisch fundierten Bedingungen (siehe Artikel II) in den oben genannten 5 Berufsfeldern (§ 4.4.2) nachfolgende Unterrichtsgegenstände an: