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Nach Übergangsregelungen während der COVID-19-Pandemie wurde die Möglichkeit der virtuellen Hauptversammlung von Aktiengesellschaften nun dauerhaft gesetzlich verankert. Aufgrund des schnellen Gesetzgebungsverfahrens verbleiben aber noch Unklarheiten und Fragen für Wissenschaft und Praxis, insbesondere hinsichtlich des Auskunftsrechts der Aktionäre gemäß § 131 AktG. Die neue Form der Hauptversammlung muss mit dem bestehenden System in Einklang gebracht werden, was einige Anpassungen erfordert. Die Arbeit gibt Empfehlungen für eine praxisnahe Ausgestaltung des Auskunftsrechts.
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