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Die Dissertation durchmisst ein ausweislich des Koalitionsvertrages für die 19. Legislaturperiode gesetzgeberisch noch unzulänglich strukturiertes Feld des Wirtschaftsstrafrechts. Oliver Jedynak untersucht die besonderen Schwierigkeiten bei internen Erhebungen, bei denen die Anforderungen unterschiedlicher Rechtsgebiete zu beachten sind. Auch die Tätigkeit eines Unternehmensanwalts wirft eine Reihe rechtlicher und praktischer Fragen auf, wenn es darum geht, Unternehmen im Hinblick auf drohende oder bereits anhängige Ermittlungsverfahren zu beraten. Hier spielt insbesondere die Frage nach der Beschlagnahmefreiheit von anwaltlichen Unterlagen eine große Rolle. Durch die aktuellen Fälle VW, DFB und FIFA sowie das Urteil des BVerfG in der Causa Jones-Day sind interne Erhebungen wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt.
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