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Warum spielt für die entstehende Soziologie die Auseinandersetzung mit dem Recht eine zentrale Rolle? Und warum ist dies heute nicht mehr der Fall? Die genealogische Untersuchung zeigt, dass der Grund hierfür in den gegenseitigen Bezugnahmen von Privatrechtswissenschaft und Soziologie liegt. Denn die Art und Weise, wie ausgehend vom 19. Jahrhundert angesichts konkreter Problemlagen aus juristischer Perspektive das Recht als gesellschaftliches Phänomen adressiert wird, spiegelt sich in den frühen Soziologien von Émile Durkheim, Ferdinand Tönnies und Max Weber wider. Dies mündet in eine gegenseitige Abgrenzung, die für die Zukunft Recht und Soziologie in ein problematisches Verhältnis zueinander setzt.
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