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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,2, Philipps-Universität Marburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In Familien läuft nicht immer alles glatt. Immer wieder geraten Eltern an ihre Grenzen, wenn sie das Kindeswohl aus eigener Kraft nicht mehr gewährleisten können. Nicht gerade selten sehen wir in den Medien schwerwiegende Fälle von Kindesmisshandlung und Kindesvernachlässigung, die die Öffentlichkeit wachrütteln und ein Erschrecken in der Gesellschaft mit sich bringen. Daher steht in der öffentlichen Diskussion immer wieder die Frage über das Verständnis und Spannungsfeld zwi¬schen Kontrolle und Hilfemaßnahmen. Es gibt eine breite Palette an Hilfen zur Erziehung von der Erziehungsberatung über die soziale Gruppenarbeit, sozialpädagogische Familienhilfe bis hin zu teilstationären und stationären Angeboten. Dazu zählen die Tagesgruppen, Einzelbetreuungen sowie die Heimerziehung und die Vollzeitpflege. Diese Hilfen zur Erziehung sind in dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) gesetzlich geregelt. Nach diesem Gesetz besteht ein Anspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn ohne sie eine positive Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen gefährdet wird, so dass kör¬perliche, geistige, soziale oder seelische Beeinträchtigungen entstehen können oder befürchtet werden müssen. Jedoch muss betont werden, dass nicht immer ein schuldhaftes Versagen der Erziehungspersonen vorliegen muss. Wenn Schulschwierigkeiten überhand nehmen, Kinder ver¬haltensauffällig sind, Probleme im Freundeskreis auftreten, schlechte Lebensbedingungen in der Familie wie Trennung oder Scheidung, Arbeitslosigkeit oder Armut auftreten, können diese zu Situationen führen, Hilfen zur Erziehung in Anspruch zu nehmen.
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