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Dieser Klausurenkurs im Strafrecht für die Examensvorbereitung ist eine Kombination aus Fallbuch und problemorientierten Repetitionskurs. Er hilft Studierenden sowohl bei der Erarbeitung des examensrelevanten Stoffes, als auch bei der Lösung strafrechtlicher Fälle. Es werden nicht nur Probleme aus dem materiellen Recht, sondern auch aus dem Strafprozessrecht detailliert erörtert. Der Klausurenkurs umfasst: - 15 Klausuren mit ausformulierten Musterlösungen - neu aufgenommen wurde eine (nur leicht abgewandelte) Original-Examensklausur aus dem bayerischen Examenstermin 2021/I - 158 im Rahmen der Falllösung optisch hervorgehobene, besonders examensrelevante Hauptprobleme nebst Darstellung der Streitstände - eine nach Paragrafen geordnete, detaillierte Liste examensrelevanter Gerichtsentscheidungen mit Fundstellen und Leitsätzen - eine nach der Gesetzessystematik geordnete Zusammenstellung der wichtigsten Definitionen und Problemschwerpunkte mit Verweis auf Fundstellen in den Klausurlösungen - zahlreiche AufbauschemataZiel ist es, den systematisch erlernten Stoff am konkreten Fall anzuwenden, typische Musterklausuren exemplarisch zu lösen und dabei Klausurtechnik und sinnvolle Schwerpunktsetzung einzuüben. Zur Vertiefung einzelner Fragen nimmt der Examensklausurenkurs Bezug auf die Schwerpunkte-Lehrbücher (Wessels/Beulke/Satzger, Strafrecht AT; Wessels/Hettinger/Engländer, Strafrecht BT 1; Wessels/Hillenkamp/Schuhr, Strafrecht BT 2; Beulke/Swoboda, Strafprozessrecht).
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Veröffentlichungsjahr: 2023
Ein Fall- und Repetitionsbuch für die Examensvorbereitung
von
Dr. Dr. h.c. Werner Beulkeem. Professor an der Universität Passau
und
Dr. Frank ZimmermannProfessor an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster
6., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage
www.cfmueller.de
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <https://portal.dnb.de> abrufbar.
ISBN 978-3-8114-8819-9
E-Mail: [email protected]
Telefon: +49 6221 1859 599Telefax: +49 6221 1859 598
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© 2023 C.F. Müller GmbH, Heidelberg
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Mit der vorliegenden 6. Auflage des Klausurenkurses im Strafrecht III beginnt auch hier eine neue Ära. Zu dem von Werner Beulke seit der 1. Auflage allein verantworteten Werk stößt nunmehr Frank Zimmermann als Mitautor hinzu. Damit verbinden wir die Hoffnung, durch den bewährten Übergang auf einen jungen Strafrechtswissenschaftler langfristig die Kontinuität der Klausurenkurs-Reihe (neben dem vorliegenden Werk auch der Klausurenkurs I für das Grundstudium und der Klausurenkurs II für Fortgeschrittene) sicherzustellen. Mit großer Freude sehen wir dieser gemeinsamen Arbeit entgegen.
Ganz im Sinne des bisherigen Ansatzes soll der Klausurenkurs III vor allem Studierenden in der Examensvorbereitung profunde didaktische Hilfestellung bei der Lösung strafrechtlicher Fälle bieten; daneben kann das Buch punktuell aber natürlich auch schon in früheren Studienphasen verwendet werden. Der vorliegende Band ist darauf angelegt, den examensrelevanten Stoff umfassend abzudecken. Er behandelt deshalb viele Probleme aus dem materiellen Strafrecht wie auch dem Strafverfahrensrecht, die in den beiden anderen Bänden des Klausurenkurses noch nicht angesprochen wurden. Gleichzeitig baut er aber auch auf diesen auf. Dass einige dort bereits erörterte Themen hier nun in Fällen mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad vertieft werden, ist deshalb beabsichtigt und dient der effektiven Wiederholung des unverzichtbaren Grundwissens.
Im Zuge der Neuauflage wurde nicht nur der Literaturapparat umfassend aktualisiert, sondern das Werk inhaltlich noch breiter aufgestellt. Zusätzlich ist nun eine aktuelle Examensklausur enthalten, die in nur geringfügig abgewandelter Form im bayerischen Examenstermin 2021/I Gegenstand der Prüfung war. Daneben haben wir die bestehenden Fälle umfassend überarbeitet und so ergänzt, dass sie den heute im Examen geforderten Wissensstand abbilden. Da heute oftmals aktuelle Rspr Eingang in die Klausuren findet, wurde zudem eine detaillierte Liste examensrelevanter Gerichtsentscheidungen mit Fundstellen und Leitsätzen zusammengestellt, die einen raschen Überblick über aktuelle Entwicklungen bietet. Nicht länger fortgeführt wird dagegen die Liste von Klausuren in Ausbildungszeitschriften, die heute über die gängigen Datenbanken gut verfügbar sind.
Alle diese Arbeiten wären ohne den immensen Einsatz und so manche Überstunde unserer Teams nicht zu stemmen gewesen. Hierfür möchten wir uns sehr herzlich bedanken:
In Münster haben sich die wiss. Mitarbeiter Kilian Hallweger und Tobias Köpcke um die inhaltliche Weiterentwicklung des Werks sehr verdient gemacht und außerdem die vielfältigen Arbeitsschritte gekonnt koordiniert. Für zahllose Einzelarbeiten danken wir daneben – jeweils in alphabetischer Reihenfolge – den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sophia Jorczyk, Ronja Thümmler, Tobias Wirthle und Ronja Zerbst sowie den studentischen Hilfskräften Sebastian Ahlfs, Luisa Appel, Romy Barnbeck, Jana Gotthardt, Katharina Hentsch, Carolin Hoppe, Leonie Jürgens und Sebastian Molitor. Last, not least gilt unser besonderer Dank Gaby Kirstein, die den Münsteraner Lehrstuhl im Sekretariat zusammenhält.
Ebenso danken wir in Passau den studentischen Hilfskräften Katharina Schötter und Marco Zintl sowie der seit vielen Jahren treuen Sekretariatsleitung Olga Kuhls für ihr unermüdliches Engagement.
Einen besonderen Dank wollen wir aber auch für die zahlreichen Zuschriften entrichten, die über die vergangenen Jahre wesentlich dazu beigetragen haben, den Klausurenkurs III mit jeder Auflage noch ein wenig besser zu machen. Deshalb laden wir auch künftig alle Leserinnen und Leser herzlich ein, sich mit Anregungen, Kritik und Rückfragen an uns zu wenden. Hierfür haben wir folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:
Wir freuen uns auf den Austausch und wünschen alles Gute für die Examensvorbereitung!
Passau und Münster, im Februar 2023
Werner Beulke & Frank Zimmermann
Auch bei diesem Klausurenkurs III konnte ich auf die besondere Mithilfe von zwölf Hörerinnen und Hörern meines Examensrepetitoriums zurückgreifen, die das Buch Probe gelesen haben. Viele ihrer Anregungen und Verbesserungsvorschläge sind von mir aufgegriffen worden. Gedankt sei deshalb den Studentinnen und Studenten Isabel Bayer, Stefanie Bode, Thomas Eichacker, Michael v. Falkenhausen, Marie-Luise Kapp, Matthias Mock, Korbinian Ortner, Stefan Reckziegel, Anke Sommerfeld, Alexander Tauchert, Johannes Weichbrodt und Atina Zirooni-Mosiosian.
Für die Mitarbeit des über Jahrzehnte entstandenen Buches habe ich mehreren Assistentengenerationen zu danken, wobei es mir unmöglich wäre, alle Namen aufzulisten. Besonders intensive Mithilfe habe ich in früheren Phasen der Konzeption und Ausarbeitung der Fälle durch meinen ehemaligen wissenschaftlichen Assistenten, Prof. Dr. Helmut Satzger, meine wissenschaftlichen Assistenten, Priv.-Doz. Dr. Christian Fahl und Dr. Sabine Swoboda, und meine wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dr. Karin Franze, Kai Höltkemeier, Dr. Jutta Reil und Klaus Winkler erfahren. In der Endphase der Arbeit am Klausurenkurs III war insbesondere meine wissenschaftliche Mitarbeiterin Constanze Webers unermüdlich im Einsatz. Mitgewirkt haben ferner die wissenschaftlichen Mitarbeiter Sibylle von Coelln, Annika Dießner, Antonia Harbusch, Christoph Paglotke, Stefan Rathsack, Wolfgang Tiede, sowie die studentischen Hilfskräfte Gloria Berghäuser, Sabine Eichhorn, Inka Lüdke, Jan Schriever, Sandra Seidl, Anne Thalheim, Susanne Zech und Martin Strunz.
Passau, im Juli 2004
Werner Beulke
Das vorliegende Werk ist darauf ausgerichtet, Studierende in der Phase der strafrechtlichen Examensvorbereitung zu unterstützen. Dafür bietet es zum einen Übungsfälle, denn eine große Routine beim Lösen von Klausuren ist für ein erfolgreiches Abschneiden im Examen regelmäßig unabdingbar. Zum anderen wollen wir mit diesem Klausurenkurs aber auch Material für die gebündelte Wiederholung des wichtigsten examensrelevanten Stoffs an die Hand geben.
Bevor Sie Ihre Examensvorbereitung mit diesem Buch angehen, zunächst ein vielleicht banal klingender, aber dennoch ungemein wichtiger Hinweis: Lassen Sie sich durch die schiere Menge des Stoffs, die sich auch in der Länge des vorliegenden Klausurenkurses niederschlägt, nicht verrückt machen. Vor diesem Problem stehen alle Ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen gleichermaßen, und niemand wird es schaffen, in seiner Examensklausur „alles“ zu wissen. Machen Sie sich bewusst, dass die juristische Staatsprüfung darauf ausgelegt ist, Sie mit Ihnen unbekannten Rechtsfragen zu konfrontieren. Achten Sie deshalb bei der Vorbereitung wie in der Klausur stets darauf, methodisch sauber zu arbeiten – trainieren Sie den Gutachtenstil, der auch in Examensklausuren bei den wichtigen Punkten zu beachten ist, und ein gründliches Subsumieren unter die gesetzlichen Merkmale. Und wenn Sie vor einer unbekannten Auslegungsfrage stehen, ordnen Sie Ihre Ausführungen anhand von Wortlaut, Systematik und Telos der betreffenden Norm. Mit einer dergestalt strukturierten Herangehensweise werden Sie sich von vielen anderen Kandidatinnen und Kandidaten abheben.
Was nun die Arbeit mit diesem kombinierten Fall- und Repetitionsbuch angeht, ist Folgendes zu beachten:
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Allgemeine Hinweise zur Lösung strafrechtlicher Fälle finden sich zunächst bei Wessels/Beulke/Satzger, AT Rn 1362 ff sowie bei Beulke, Klausurenkurs I Rn 1 ff. Hierauf bauen die folgenden Erörterungen auf.
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Lit und Rspr werden in diesem Buch nur minimal zitiert, um Einstiegsmöglichkeiten für das vertiefte Studium zu bieten. Auch in diesem Klausurenkurs steht also der jeweilige Hinweis auf die entsprechenden Passagen in den „Schwerpunktbüchern“ im Vordergrund. Es ist daher sinnvoll, das Fallrepetitorium in Kombination mit den „Wessels-Bänden“ zu benutzen.
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Die Klausuren dieses Buches gehen auf Aufgaben für eine fünfstündige Bearbeitungszeit zurück; teilweise handelt es sich – wie bei der neuen Klausur Nr 16 – um Originalexamensklausuren. In dem Bemühen, mit möglichst wenigen Redundanzen einen möglichst großen Anteil des examensrelevanten Stoffs abzubilden, haben wir bei einigen Fällen allerdings auch Sachverhaltsteile ergänzt, die den Rahmen einer fünfstündigen Klausur überschreiten würden. Wenn Sie deshalb nicht alle Klausuren in dieser Zeitspanne lösen können, ist das kein Grund zur Sorge.
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Alle kursiv gedruckten weiterführenden Hinweise bzw Verweisungen sind für eine Klausurlösung im „Ernstfall“ wegzulassen. Das betrifft auch die kursiv gedruckten Aufbauhinweise, die niemals in eine abgegebene Lösung aufgenommen werden dürfen, denn der richtige Aufbau muss sich von selbst erklären.
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Ein mittlerweile vielfach übernommenes Charakteristikum unserer Klausurenkursreihe stellen die in die Klausurlösungen eingefügten grau schraffierten Problemkästen dar. Sie sind stets abstrakt gehalten, sodass sie sich auch für eine losgelöste, schnelle Stoffwiederholung eignen. Bei dem Durcharbeiten der Falllösungen kann man sie auch überspringen und es verbleibt sodann noch immer eine mustergültige, auf den konkreten Fall bezogene Klausurlösung. Bei der Arbeit mit den Problemkästen ist Folgendes zu beachten:
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Hat man selbst eine Examensklausur zu schreiben, sind die im Sachverhalt angelegten Probleme (und nur diese) nicht in abstrakter Form darzustellen, sondern stets bezogen auf den konkreten Einzelfall. Besonders ist darauf zu achten, dass die Entscheidung eines Meinungsstreits nur dann vorzunehmen ist, wenn die unterschiedlichen Ansichten zu abweichenden Ergebnissen führen – anderenfalls verzettelt man sich leicht zu Aspekten, für die es keine Punkte gibt, und vergeudet dabei wertvolle Bearbeitungszeit.
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Die Problemkästen können den sich ständig wandelnden Stoff selbstverständlich auch nicht in allen Details abdecken, die bei den jeweiligen Studienleistungen (hier: Erste Juristische Staatsprüfung) beherrscht werden müssen. Die Klausuren enthalten daher nur eine Auswahl der in den „Wessels-Bänden“ angesprochenen Probleme. Es handelt sich aber um den Kernbestand des Wissens, der nach Einschätzung der Verfasser etwa 60–80% aller einschlägigen Klausuren abdeckt.
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Innerhalb der Problemkästen werden wiederum nur die wichtigsten Lösungsansätze erörtert. Für umfassendere Informationen, speziell über die Hauptprobleme, stehen die „Wessels-Bände“ sowie zB die Problemübersichten von Hillenkamp/Cornelius(32 Probleme aus dem Strafrecht AT) und Hillenkamp/Cornelius (40 Probleme aus dem Strafrecht BT) zur Verfügung, im Übrigen die anderen bekannten Lehrbücher und Kommentare.
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Zwecks leichterer Wiederholung werden im 2. Kapitel nochmals zusammengestellt:
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die behandelten Problemschwerpunkte, und zwar inklusive der Klausurenkurse I und II (s Rn 1103),
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die wichtigsten Definitionen, und zwar auch hier inklusive der Klausurenkurse I und II (s Rn 1104),
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verkürzte Aufbauschemata (s Rn 1105 ff).
Für Studierende, die bereits mit unseren Klausurenkursen I und II gearbeitet haben, sind die dort behandelten Schwerpunkte und Definitionen im kursiven Kleindruck aufgelistet. Alles zusammen gehört zum Kernwissen für Examensklausuren.
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Die Auflistung der zentralen examensrelevanten Probleme und Definitionen soll freilich nicht zu unreflektiertem Auswendiglernen verleiten: Zwar hilft es in der Klausur natürlich sehr, die zentralen Definitionen parat zu haben. Niemand kann aber alle Definitionen im Kopf behalten, die im vorliegenden Buch aufgeführt sind – und das muss man auch nicht. Wenn Sie also in Ihrem Examen mit einem unbekannten Merkmal konfrontiert sind, bleiben Sie ruhig und erarbeiten Sie eine Definition, die dem allgemeinen Sprachgebrauch möglichst nahe kommt. Damit legen Sie gleichzeitig den Grundstein für ein Wortlautargument, dem im Strafrecht wegen Art. 103 II GG besonders große Bedeutung zukommt.
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Eine in der 6. Auflage eingeführte Neuerung ist die Übersicht über examensrelevante Rspr aus den letzten fünf Jahren vor Erscheinen des Buches (s Rn 1111). Denn Examensaufgaben sind heute regelmäßig aktuellen (besonders höchstrichterlichen) Gerichtsentscheidungen nachempfunden. Insofern ist es unerlässlicher Bestandteil der Examensvorbereitung, sich einen Überblick über die wichtigste aktuelle Rspr zu verschaffen. Mit der in diesem Buch enthaltenen Übersicht, in der die wichtigsten Aussagen enthalten und Fundstellen für eine detailliertere Nacharbeit angegeben sind, ist man auch insoweit gut vorbereitet.
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Im 2. Kapitel findet sich schließlich wie bisher ein Überblick über die derzeit aktuellen Fallanleitungsbücher für die Examensvorbereitung (s Rn 1110). Nicht mehr fortgeführt wird dagegen die in den Vorauflagen noch enthaltene Liste weiterer Übungsfälle in den Ausbildungszeitschriften. Diese lassen sich online mühelos finden.
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Der Zuschnitt auf die Examensvorbereitung begründet zuletzt manche stilistische Entscheidung in diesem Buch. Während manche Prüferinnen und Prüfer etwa in ersten Ober- und letzten Ergebnissätzen gern die Deliktsbeschreibung lesen („könnte sich wegen Körperverletzung gem § 223 I strafbar gemacht haben“ usw), wird hier eine Beschränkung auf das Normzitat bevorzugt. Denn das im Examen zu erstellende Gutachten richtet sich an eine rechtskundige Leserschaft; wird die geprüfte Norm exakt zitiert, ist eine weitere Beschreibung des Delikts daher entbehrlich und spart in der Klausursituation kostbare Zeit.
Das vorliegende Buch wendet sich zwar an Studierende in der Phase der Examensvorbereitung. Das bedeutet aber nicht, dass man in einer früheren Studienphase damit nichts anfangen könnte: Die hier als Klausuren vorgestellten Aufgaben ließen sich auch als 16 Hausarbeiten denken, bei denen überwiegend BT-Probleme im Vordergrund stehen. Die Art der Lösungstechnik ist selbstverständlich für alle Studienphasen im Grundsatz die gleiche. Lediglich die Schwerpunktbildung muss in der Examensvorbereitung zum Teil etwas anders ausfallen.
Wer neben dem vorliegenden Klausurenkurs III auch die Klausurenkurse I und II durchgearbeitet hat, kann sich als uneingeschränkt examensfit einstufen.
Viel Erfolg!
Vorwort
Aus dem Vorwort zur ersten Auflage
Wichtige Hinweise für die Arbeit mit dem Fallbuch
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Festschriftenverzeichnis
1. KapitelExamensklausuren
Fall 1Eine „Maidult“ mit Folgen
Problemschwerpunkte: Grad der Lebensgefährdung bei § 224 I Nr 5; § 239b im Zwei-Personen-Verhältnis; Erfolgszurechnung bei § 231; objektive Zurechnung: eigenverantwortliches Dazwischentreten eines Dritten; spezifischer Gefahrzusammenhang bei Erfolgsqualifikationen; Erlaubnistatbestandsirrtum; Rückgriff auf Befangenheitsregelung des § 24 II StPO bei Zurückverweisung gem § 354 II StPO; Befangenheit des Richters bei Handynutzung während der Hauptverhandlung
Fall 2Familienangelegenheiten
Problemschwerpunkte: Rechtswidrigkeit iSd § 32 eines nicht tatbestandsmäßigen Schwangerschaftsabbruchs; Nothilfe bei zwangsweiser Verhinderung eines straflosen Schwangerschaftsabbruchs; ärztlicher Heileingriff; Verfälschen von Urkunden – Herstellung unechter Urkunden; Konkurrenzverhältnis Herstellen/Verfälschen – Gebrauchmachen bei § 267; mittelbare Täterschaft bei vermeidbarem Verbotsirrtum des Vordermannes; Verhältnis § 212 zu § 211; Anwendbarkeit § 28 I/II/§ 29; private Kenntniserlangung von Straftat durch Polizei/StA
Fall 3Der Fluch der Toten Rosen
Problemschwerpunkte: Vorbereitung – Versuch (bei Beginn der Verwirklichung eines Regelbeispiels); „Versuch“ eines Regelbeispiels; gefährliches Werkzeug iSd § 244 I Nr 1 lit a; Gewahrsamsbegründung in fremder Gewahrsamssphäre; Zueignungsabsicht bei Rückführungswille; Gegenstand der Zueignung bei §§ 242 I, 246 I; Betrug – Diebstahl beim Passieren der Kasse in SB-Märkten; Grenzen eines generellen Zutrittsrechts bei § 123; Täterschaft – Teilnahme bei Beteiligung am Begehungsdelikt durch Unterlassen; Sachbeschädigung durch Zustandsveränderung; Strafbarkeit einer neutralen Beihilfehandlung; Ermittlung von Beweisverwertungsverboten; Folgen des Verstoßes gegen Belehrungspflicht gem § 136 I 2 StPO; qualifizierte Belehrung; Vernehmungsbegriff; analoge Anwendung des § 136 StPO bei Mithören eines initiierten privaten Telefongesprächs
Fall 4Alter schützt vor Torheit nicht
Problemschwerpunkte: Rechtswidrigkeit der Zueignung bei fälligem Anspruch auf Geldsumme; Tatbestandsirrtum – Verbotsirrtum; Zueignungshandlung iSv § 246 I; Analogiefähigkeit von „tätiger Reue“; Rücktritt bei mehraktigem Geschehen; Freiwilligkeit des Rücktritts iSd § 24; Rücktritt bei wertlosen Gegenständen; § 243: Diebstahl geringwertiger statt wertvoller Sache; Waffeneigenschaft geladener Schreckschusspistolen; Konkurrenzverhältnis Diebstahl in besonders schwerem Fall – Hausfriedensbruch bzw Sachbeschädigung; Beweisverwertungsverbot bei Verletzung des Rechts auf Verteidigerkonsultation, bei Belehrung durch eine außerhalb der Strafverfolgungsbehörden stehende Person, bei Verwehrung der Kontaktaufnahme mit einem Verteidiger; Unterlassen des Hinweises auf anwaltliche Notdienste, Verlesungs- und Verwertungsverbote bei § 252 StPO; qualifizierte Belehrung des Angehörigenzeugen, Genehmigung der Verwertung früherer Vernehmungen des Angehörigenzeugen
Fall 5Ostfriesland in Not
Problemschwerpunkte: Aufklärungspflicht bei nachträglich erkannter Leistungsunfähigkeit iRv Austauschverträgen; Irrtum iRd § 263 bei Zweifeln des Getäuschten; vermeintliche mittelbare Täterschaft; Versuchsbeginn bei mittelbarer Täterschaft; Anstiftungsvorsatz – Tätervorsatz; Lehre vom individuellen Schadenseinschlag; Übertragbarkeit der Grundsätze des Bettelbetruges auf Austauschverträge; strafrechtlicher Vermögensbegriff; Nichtleistung bei entgeltlichem Telefonsex als Schaden; Aufwendung von Arbeitsleistung zu sittenwidrigen Zwecken; Rechtsstellung des Strafverteidigers und seine Wahrheitspflicht; Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung
Fall 6Du sollst nicht begehren des Kommilitonen . . .
Problemschwerpunkte: Dreiecksbetrug; Wegnahme – Vermögensverfügung; Gegenstand der Zueignung (hier: bei § 246); gutgläubiger Erwerb als Vermögensschaden; Prozessbetrug; error in obiecto vel persona; Systematik der Beleidigungsdelikte; aberratio ictus; Nebenklage; Verständigung im Strafverfahren; Verständigung und Rechtsmittelverzicht
Fall 7Alles im Eimer
Problemschwerpunkte: Täterschaft – Teilnahme bei Beteiligung an Begehungsdelikt durch aktives Tun oder Unterlassen; sukzessive Mittäterschaft; sukzessive Beihilfe – Begünstigung; Überschneidung von § 259 I mit Vortat; Anstiftung durch Unterlassen; Vollendungszeitpunkt bei Absatzhilfe; Vortäter als Dritter iSd § 259 I; erneute Zueignung einer durch ein mit Zueignungsabsicht begangenes Vermögensdelikt erlangten Sache; Vollendungszeitpunkt bei der Strafvereitelung; Systematik der Strafbarkeit des Vortäters als Täter oder Anstifter einer Begünstigung (§ 257) und Strafvereitelung (§ 258); Begründung der Beschuldigtenstellung; Verdachtsgrade im Strafverfahren
Fall 8Leichen pflastern seinen Weg
Problemschwerpunkte: dolus eventualis – bewusste Fahrlässigkeit; Teilnahme an Selbstgefährdung – einverständliche Fremdgefährdung; Garantenstellung und Prinzip der Eigenverantwortlichkeit; Sachwertbegriff iRd § 242 I; § 242: Gewahrsamsbruch an aus Geldautomaten erlangtem Bargeld; Übereignung des vom Geldautomaten ausgegebenen Geldes durch die Bank an unbefugten Kartenbenutzer; „unbefugte“ Verwendung von Daten iSv § 263a I Var 3; Beeinflussung eines Datenverarbeitungsvorganges iSv § 263a durch Ingangsetzen; tatsächlich begangene Straftat als Voraussetzung des § 127 I 1 StPO; Verlesung von Protokollen; Verwertung von Tagebüchern; Verwertbarkeit heimlich aufgezeichneter Selbstgespräche im Strafverfahren
Fall 9Bewegte Knochen
Problemschwerpunkte: erfolgsqualifiziertes Delikt; Versuch des erfolgsqualifizierten Delikts; § 251 bei Tod aufgrund Patientenverfügung; Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch; Abgrenzung Raub – räuberische Erpressung; Zuvorkommen des Betroffenwerdens iSv § 252 durch Einsatz von Gewalt; Diebstahl unter „Mitwirkung“ eines Bandenmitglieds iSv § 244 I Nr 2; agent provocateur; Enteignungsvorsatz bei Rückführungswillen; unvorsätzliches Entfernen als „berechtigtes oder unentschuldigtes“ Entfernen iSv § 142 II Nr 2; Sperrung von Gewährspersonen für gerichtliches Verfahren; Zulässigkeit des Einsatzes von V-Personen; Zeuge vom Hörensagen; Lockspitzeleinsatz von V-Personen
Fall 10Die schlagkräftige Mieterin
Problemschwerpunkte: Vermögensbetreuungspflicht iRd § 266 I, insbesondere bei Mietkaution; spezifischer Gefahrzusammenhang bei Erfolgsqualifikationen; Zurechnung bei Suizid; Maßstab der Eigenverantwortlichkeit; „Versetzen“ in eine hilflose Lage iSv § 221 I Nr 1; „Aufstiftung“; Aufbauschen einer tatsächlich begangenen rechtswidrigen Tat als Vortäuschen iSd § 145d; Voraussetzungen einer Verfahrenseinstellung nach §§ 153, 153a StPO; Umfang der beschränkten Rechtskraft des Beschlusses nach § 153 II StPO
Fall 11Freundschaftsdienste
Problemschwerpunkte: „falsche“ Aussage iSd §§ 153, 154; Verleitung einer vermeintlich gutgläubigen/bösgläubigen Beweisperson zur Falschaussage; Anstiftung bei vorsatzloser uneidlicher Aussage der vermeintlich bösgläubigen Beweisperson; Folgen prozessualer Fehler für die Strafbarkeit gem §§ 153 ff; Garantenstellung aus Ingerenz aufgrund des Benennens einer Person als Zeuge und Pflicht zum Einschreiten gegen die Falschaussage des anderen; Zulässigkeit des Einsatzes eines Lügendetektors als Beweismittel; Voraussetzungen und Verfassungsmäßigkeit der „Wahlfeststellung“; prozessualer Tatbegriff bei Alternativität von Handlungsabläufen
Fall 12Autofahrer auf Abwegen
Problemschwerpunkte: alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit; „ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff“ iSv § 315b I Nr 3; § 315c: notwendiges Ausmaß der Gefährdung des Beifahrers; § 315c: Schutz tatbeteiligter Mitfahrer; § 315c: Einwilligung des Gefährdeten; § 315b I: Konkretheit der Gefahr; Maßstab des rechtmäßigen Alternativverhaltens bei Unfällen während einer Trunkenheitsfahrt; Garantenpflicht bei vorangegangenem pflichtgemäßem Tun; § 323c: Unzumutbarkeit der Hilfe bei Gefahr, sich der Strafverfolgung auszusetzen; Verhältnis von § 315c durch Herbeiführung des Unfalls zur Weiterfahrt nach dem Unfall; § 240 I: Blockieren der Fahrbahn als Gewalt; Zeugnisverweigerungsrecht des Angehörigen eines verstorbenen Beschuldigten im Prozess gegen Mitbeschuldigten; Beweisverwertungsverbot bei Verletzung der Belehrungspflicht über Auskunftsverweigerungsrecht des § 55 I StPO
Fall 13Warmer Abriss
Problemschwerpunkte: Einwilligung bei § 306 I; Entwidmung eines Gebäudes durch Inbrandsetzen seitens des Alleineigentümers; teleologische Reduktion des Tatbestandes bei § 306a I; eigenverantwortliche Selbstschädigung; erfolgsqualifizierter Versuch bei §§ 306b, 306c; Tatbeteiligte als Opfer von §§ 306b und 306c; Einschlägigkeit des § 306a bei gemischt genutzten Gebäuden; kontaktloses Zahlen mit fremder Geldkarte; Systematik der Brandstiftungsdelikte; Untersuchungshaft
Fall 14Geschenke aller Orten
Problemschwerpunkte: Fehlen des subjektiven Rechtfertigungselements; § 224 I Nr 1: Grad der Gefährlichkeit von Gift/gesundheitsschädlichem Stoff; Systematik der Amtsdelikte; Versuchsbeginn beim Unterlassungsdelikt; Verdeckungsabsicht bei nur bedingtem Tötungsvorsatz; Verdeckungsmord durch Unterlassen; raubspezifischer Zusammenhang zwischen qualifizierten Nötigungsmitteln und Wegnahme; Revision; Strafbefehlsverfahren
Fall 15Widerstand ist zwecklos
Problemschwerpunkte: Erfüllung eines Qualifikationstatbestandes nach Vollendung vor Beendigung; restriktive Auslegung des § 250 I Nr 1 lit b bei eindeutig ungefährlichen Gegenständen (Zigarre); räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; Zulässigkeit von Notwehr zugunsten von Allgemeinrechtsgütern; Zulässigkeit von Notstand zugunsten von Allgemeinrechtsgütern; wichtiges Körperglied iSv § 226 I Nr 2; mehrfache Anwendung von in dubio pro reo; Widerstand und tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte; Rechtsbehelfe gegen Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren; Verwertungsverbot bei willkürlicher Umgehung des Richterprivilegs zur Anordnung einer Ermittlungsmaßnahme
Fall 16Auf nichts und niemand ist Verlass
Problemschwerpunkte: Anforderungen an das gefährliche Werkzeug iSd § 244 I Nr 1 lit a; Wohnungseinbruchsdiebstahl bei gemischt genutzten Gebäuden; Konkurrenzverhältnis von § 244 I Nr 3, IV zu § 303 I; Garantenpflicht aus Gefahrengemeinschaft bei Verabredung zur Begehung einer Straftat; Garantenpflicht aus Ingerenz und Eigenverantwortlichkeit; Abgrenzung Vorsatz – Fahrlässigkeit; Habgier (§ 211) im Hinblick auf das Behaltendürfen der Tatbeute; Verdeckungsabsicht; Vermögensbegriff iSd § 263 und gestohlene Gegenstände; Sichverschaffen iSd § 259 I durch Täuschung; Tatbegriff (§ 264 StPO) und Dauerdelikte
2. KapitelZur Wiederholung und Vertiefung
I.Behandelte Problemschwerpunkte – geordnet nach der Gesetzessystematik1103
II.Definitionen – geordnet nach der Gesetzessystematik1104
III.Aufbau der Falllösung1105 – 1109
IV.Überblick über die wichtigsten Falllösungsbücher und Anleitungsaufsätze1110
V.Aktuelle examensrelevante Rechtsprechung 1111
Stichwortverzeichnis
aA
andere(r) Ansicht
abl
ablehnend
Abschn
Abschnitt
abw
abweichend
aE
am Ende
aF
alte Fassung
AG
Amtsgericht
alic
actio libera in causa
Alt
Alternative
Anm
Anmerkung
arg
argumentum
Art
Artikel
AT
Allgemeiner Teil
Aufl
Auflage
ausf
ausführlich
BAK
Blutalkoholkonzentration
BayObLG
Bayerisches Oberstes Landesgericht
Bd
Band
BeckOK
Beck‘scher Online-Kommentar zum Strafgesetzbuch oder zur Straf prozessordnung (-Bearbeiter)
Bem
Bemerkung
Bespr
Besprechung
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl
Bundesgesetzblatt
BGH
Bundesgerichtshof
BGHSt
Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen
BT
Besonderer Teil
BT-Drucks
Bundestags-Drucksache (Legislaturperiode/Nummer)
BtMG
Betäubungsmittelgesetz
BVerfG
Bundesverfassungsgericht
BVerfGE
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
CR
Computer und Recht
DAR
Deutsches Autorecht
ders
derselbe
dies
dieselbe
DJZ
Deutsche Juristenzeitung
EGMR
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
EGStGB
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
Einf
Einführung
Einl
Einleitung
EMRK
Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4.11.1950 (BGBl 1952 II S 686)
f
folgende(r)
ff
folgende (Plural)
Fn
Fußnote
FS
Festschrift
GA
Goltdammer‘s Archiv für Strafrecht
gem
gemäß
GewSchG
Gewaltschutzgesetz
GG
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHG
Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung
grds
grundsätzlich
GrS
Großer Senat für Strafsachen
GVG
Gerichtsverfassungsgesetz
hA
herrschende Ansicht
hL
herrschende Lehre
hM
herrschende Meinung
hrsg
herausgegeben
Hrsg
Herausgeber
HS
Halbsatz
idR
in der Regel
iE
im Ergebnis
ieS
im engeren Sinn
InsO
Insolvenzordnung
iRd
im Rahmen des
iS
im Sinne
iSd
im Sinne der/des
iSv
im Sinne von
iVm
in Verbindung mit
iwS
im weiteren Sinn
JA
Juristische Arbeitsblätter
JGG
Jugendgerichtsgesetz
JR
Juristische Rundschau
JSE
Jurastudium und Examen, Online-Zeitschrift
Jura
Juristische Ausbildung
JuS
Juristische Schulung
Justiz
Die Justiz; Amtsblatt des Justizministeriums Baden-Württemberg
JW
Juristische Wochenschrift
JZ
Juristenzeitung
Kap
Kapitel
KG
Kammergericht
krit
kritisch
L
Lernbogen der Juristischen Schulung (JuS)
LG
Landgericht
Lit
Literatur
lit
litera / Buchstabe
LK
Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch (-Bearbeiter)
L/K/H
Lackner/Kühl/Heger, Strafgesetzbuch (-Bearbeiter)
LPK
Lehr- und Praxiskommentar
LR
Löwe/Rosenberg, Die Strafprozessordung und das Gerichts verfassungsgesetz mit Nebengesetzen (-Bearbeiter)
MDR
Monatsschrift für Deutsches Recht
mE
meines Erachtens
M-G/Schmitt
Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung
MK
Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch oder zur Strafprozess ordnung (-Bearbeiter)
MM
Mordmerkmal
MMR
MultiMedia und Recht
M/R
Matt/Renzikowsi, Strafgesetzbuch (-Bearbeiter)
mwN
mit weiteren Nachweisen
nF
neue Fassung
NJ
Neue Justiz
NJW
Neue Juristische Wochenschrift
NK
Nomos-Kommentar zum Strafgesetzbuch (-Bearbeiter)
NStZ
Neue Zeitschrift für Strafrecht
NStZ-RR
NStZ-Rechtsprechungs-Report
NZV
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht
og
oben genannt
OLG
Oberlandesgericht
OWiG
Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Pkw
Personenkraftwagen
ProstG
Prostitutionsgesetz
RG
Reichsgericht
RGSt
Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen
Rn
Randnummer
Rspr
Rechtsprechung
Rw
Rechtswidrigkeit
S
Satz, Seite
s
siehe
SK
Systematischer Kommentar zum Strafgesetzbuch oder zur Straf prozessordnung (-Bearbeiter)
s o
siehe oben
S/S
Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch (-Bearbeiter)
SSW
Satzger/Schluckebier/Widmaier, Strafgesetzbuch oder Strafprozess ordnung (-Bearbeiter)
st
ständige(r)
StA
Staatsanwaltschaft
StGB
Strafgesetzbuch
St-K
Studienkommentar (Joecks/Jäger)
StPO
Strafprozessordnung
str
strittig
StraFo
Strafverteidiger-Forum
StrRG
Gesetz zur Reform des Strafrechts
StudZR
Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft
StV
Strafverteidiger
StVÄG 1999
Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 vom 2.8.2000 (BGBl I S 1253, 1262)
StVG
Straßenverkehrsgesetz
StVO
Straßenverkehrsordnung
s u
siehe unten
TB
Tatbestand
TK
Tatkomplex
ua
unter anderem, und andere
uU
unter Umständen
va
vor allem
Var
Variante
VE
Verdeckter Ermittler
vert
vertiefend
vgl
vergleiche
Vor/Vorbem
Vorbemerkung
VRS
Verkehrsrechts-Sammlung
WaffG
Waffengesetz
WiKG
Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität
wistra
Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
zB
zum Beispiel
ZIS
Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik
zit
zitiert
ZJJ
Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe
ZJS
Zeitschrift für das juristische Studium
ZPO
Zivilprozessordnung
ZRP
Zeitschrift für Rechtspolitik
ZStW
Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft
zT
zum Teil
zust
zustimmend
zutr
zutreffend
Anders/Gehle
Zivilprozessordnung, 80. Aufl 2022 (zit: Anders/Gehle, ZPO § Rn)
Arzt
Die Strafrechtsklausur, 7. Aufl 2006
Arzt/Weber/Heinrich/Hilgendorf
Strafrecht, Besonderer Teil, 4. Aufl 2021 (zit: Arzt/Weber/Heinrich/Hilgendorf, BT § Rn)
Barton/Jost
Anwaltsorientierung im rechtswissenschaftlichen Studium, Fälle und Lösungen in Ausbildung und Prüfung, 2002
Baumann/Weber/Mitsch/Eisele
Strafrecht, Allgemeiner Teil, 13. Aufl 2021 (zit: Baumann/Weber/Mitsch/Eisele, AT § Rn)
Beling
Die Lehre vom Verbrechen, 1906
Beulke
Klausurenkurs im Strafrecht I, 8. Aufl 2020 (zit: Beulke, Klausurenkurs I [Fall Nr] Rn)
Beulke/Ruhmannseder
Die Strafbarkeit des Verteidigers, 2. Aufl 2010 (zit: Beulke/Ruhmannseder, Rn)
Beulke/Swoboda
Strafprozessrecht, 16. Aufl 2022 (zit: Beulke/Swoboda, StPO Rn)
Beulke/Zimmermann
Klausurenkurs im Strafrecht II, 4. Aufl 2019 (zit: Beulke/Zimmermann, Klausurenkurs II [Fall Nr] Rn)
Bode/Niehaus
Hausarbeit im Strafrecht, 2016, hrsg v Bode/Niehaus (zit: Bode/Niehaus [Fall Nr] Rn)
Bockelmann/Volk
Strafrecht, Allgemeiner Teil, 4. Aufl 1987 (zit: Bockelmann/Volk, S)
Böse
Examensfälle Strafrecht AT, 2022 (zit: Böse, [Fall Nr] Rn)
Canaris
Bankvertragsrecht, 3. Aufl 1988
Ceffinato
Strafrecht BT1, 2. Aufl 2022 (zit: Ceffinato, BT1 Kap Rn)
Ceffinato
Strafrecht BT2, 2. Aufl 2022 (zit: Ceffinato, BT2 Kap Rn)
Ebert
Strafrecht, Allgemeiner Teil, 3. Aufl 2001 (zit: Ebert, AT S)
Eisele
Strafrecht – Besonderer Teil I, 6. Aufl 2021 (zit: Eisele, BT1 Rn)
Eisele
Strafrecht – Besonderer Teil II, 6. Aufl 2021 (zit: Eisele, BT2 Rn)
Eisenberg
Beweisrecht der StPO, 10. Aufl 2017 (zit: Eisenberg, Rn)
Engländer
Examens-Repetitorium Strafprozessrecht, 11. Aufl 2022 (zit: Engländer, StPO Rn)
Fahl/Winkler
Definitionen und Schemata Strafrecht, 9. Aufl 2021 (zit: Fahl/Winkler, Definitionen, § Rn)
Fahl/Winkler
Meinungsstreite Strafrecht AT und BT/1, 5. Aufl 2021 (zit: Fahl/Winkler, AT, § Rn)
Fahl/Winkler
Meinungsstreite Strafrecht BT/2, 5. Aufl 2021 (zit: Fahl/Winkler, BT/2, § Rn)
Fahl/Winkler
Meinungsstreite Strafrecht BT/3, 3. Aufl 2019 (zit: Fahl/Winkler, BT/3, § Rn)
Fischer
Strafgesetzbuch und Nebengesetze, 69. Aufl 2022 (zit: Fischer, § Rn)
Frank
Strafgesetzbuch, 18. Aufl 1931 (zit: Frank, StGB § Anm)
Freund/Rostalski
Strafrecht, Allgemeiner Teil, 3. Aufl 2019 (zit: Freund/Rostalski, AT § Rn)
Freund
Urkundenstraftaten, 2. Aufl 2010 (zit: Freund, Urkunden Rn)
Frisch
Strafrecht Examenswissen, Examenstraining, 2022 (zit: Frisch, Examenswissen § Rn)
Frister
Die strafrechtliche Klausur, 1998 (zit: Frister, [Fall Nr] S)
Frister
Strafrecht, Allgemeiner Teil, 9. Aufl 2020 (zit: Frister, AT Kap Rn)
Gössel
Strafrecht, Besonderer Teil 2, 1996 (zit: Gössel, BT2 § Rn)
Gössel
Strafverfahrensrecht, 1977 (zit: Gössel, StVR, S)
Gössel/Dölling
Strafrecht, Besonderer Teil 1, 2. Aufl 2004 (zit: Gössel/Dölling, BT1 § Rn)
Graf
Beck‘scher Online-Kommentar StPO, 46. Edition, 01.01.2023 (zit: BeckOK/StPO-Bearbeiter, § Rn)
Gropp/Sinn
Strafrecht, Allgemeiner Teil, 5. Aufl 2020 (zit: Gropp/Sinn, AT § Rn)
Grüneberg
Bürgerliches Gesetzbuch, 82. Aufl 2023 (zit: Grüneberg-Bearbeiter, § Rn)
Grünwald
Das Beweisrecht der Strafprozessordnung, 1993 (zit: Grünwald, S)
Haft
Strafrecht, Allgemeiner Teil, 9. Aufl 2004 (zit: Haft, AT S)
Haft/Hilgendorf
Strafrecht, Besonderer Teil, Teil I, 9. Aufl 2009 (zit: Haft/Hilgendorf, BT1 S)
Haft
Strafrecht, Besonderer Teil, Teil II, 8. Aufl 2005 (zit: Haft, BT2 S)
Harnisch/Knaupe/Schröder
Falltraining Strafrecht Allgemeiner Teil, 2023 (zit: Harnisch/Knaupe/Schröder, AT § Rn)
Hauf
Strafrecht, Besonderer Teil I, Vermögensdelikte, 2. Aufl 2002 (zit: Hauf, BT1 S)
Hauf
Strafrecht, Besonderer Teil II, Straftaten gegen Persönlichkeitswerte, 1997 (zit: Hauf, BT2 S)
Heghmanns
Strafrecht für alle Semester, Besonderer Teil, 2. Aufl 2021 (zit: Heghmanns, BT Rn)
Heidelberger Kommentar
zur Strafprozessordnung, hrsg von Gercke, ua, 6. Aufl 2019 (zit: HK-Bearbeiter, § Rn)
Heinrich, B.
Strafrecht, Allgemeiner Teil, 7. Aufl 2022 (zit: B. Heinrich, AT Rn)
Heinrich, M.
Rechtsgutszugriff und Entscheidungsträgerschaft, 2002
Hellmann
Strafprozessrecht, 2. Aufl 2005 (zit: Hellmann, StPO Rn)
Hellmann
Fälle zum Wirtschafsstrafrecht, 4. Aufl 2018 (zit: Hellmann, Wirtschaftsstrafrecht [Fall Nr] Rn)
Hellmann
Die Anwendbarkeit zivilrechtlicher Rechtfertigungsgründe im Strafrecht, Köln, 1987 (zit: Hellmann, S)
Hentschel/Krumm
Fahrerlaubnis – Alkohol – Drogen im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, 7. Aufl 2018 (zit: Hentschel/Krumm, Fahrerlaubnis Rn)
Hentschel/König/Dauer
Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl 2021 (zit: Hentschel/König/Dauer-Bearbeiter, Straßenverkehrsrecht, § Rn)
Heinrich/Reinbacher
Examinatorium Strafprozessrecht, 3. Aufl 2021 (zit: Heinrich/Reinbacher, [Problem] Rn)
Herzberg
Täterschaft und Teilnahme, 1977 (zit: Herzberg, Täterschaft S)
Hilgendorf
Fälle zum Strafrecht für Examenskandidaten, Klausurenkurs III, 3. Aufl 2022 (zit: Hilgendorf, Klausurenkurs III [Fall Nr] S)
Hilgendorf/Kudlich/Valerius
Handbuch des Strafrechts, Bd 7 (zit: Bearbeiter, Handbuch Strafrecht, Bd. § Rn)
Hilgendorf/Valerius
Strafrecht Besonderer Teil II, Vermögensdelikte, 2. Aufl 2021 (zit: Hilgendorf/Valerius, BT2 § Rn)
Hillenkamp
Die Bedeutung von Vorsatzkonkretisierungen, 1971
Hillenkamp/Cornelius
32 Probleme aus dem Strafrecht AT, 16. Aufl 2023 (zit: Hillenkamp/Cornelius, AT Problem S)
Hillenkamp/Cornelius
40 Probleme aus dem Strafrecht BT, 13. Aufl 2020 (zit: Hillenkamp/Cornelius, BT Problem S)
Himmelreich/Krumm/Staub/Nissen
Verkehrsunfallflucht, 7. Aufl 2019
HK-GS
Gesamtes Strafrecht, Handkommentar, hrsg von Dölling, Duttge, Rössner, 5. Aufl 2022 (zit: HK-GS-Bearbeiter, § Rn)
Hoffmann-Holland
Strafrecht, Allgemeiner Teil, 3. Aufl 2015 (zit: Hoffmann-Holland, AT Rn)
Hoffmann-Holland
Strafrecht Besonderer Teil, 2015 (zit: Hoffmann-Holland, BT Rn)
Hohmann/Sander
Strafrecht, Besonderer Teil, 4. Aufl 2021 (zit: Hohmann/Sander, BT § Rn)
Ibold
Beck'sches Examinatorium, Allgemeiner Teil, Besonderer Teil 1, 2019 (zit: Ibold, Examinatorium I [Fall Nr] Rn)
Ibold
Beck'sches Examinatorium, Besonderer Teil 2, 2020 (zit: Ibold, Examinatorium II [Fall Nr] Rn)
Jäger
Examens-Repetitorium, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. Aufl 2021 (zit: Jäger, AT Rn)
Jäger
Examens-Repetitorium, Strafrecht Besonderer Teil, 9. Aufl 2021 (zit: Jäger, BT Rn)
Jakobs
Strafrecht, Allgemeiner Teil, 2. Aufl 1991 (zit: Jakobs, AT Abschn Rn)
Jescheck/Weigend
Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil, 5. Aufl 1996 (zit: Jescheck/Weigend, § Abschn)
Joecks/Jäger
Studienkommentar StGB, 13. Aufl 2021 (zit: Joecks/Jäger, St-K-StGB, § Rn)
Karlsruher Kommentar
Strafprozessordnung, hrsg von Hannich, 9. Aufl 2023 (zit: KK-Bearbeiter, § Rn)
Kaspar
Strafrecht – Allgemeiner Teil, 4. Aufl 2022 (zit: Kaspar, AT § Rn)
Kaspar/Reinbacher
Casebook Strafrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl 2022 (zit: Kaspar/Reinbacher [Fall Nr] Rn)
Kaufmann
Die Dogmatik der Unterlassungsdelikte, 1959 (zit: Kaufmann, S)
Kindhäuser/Hilgendorf
Strafgesetzbuch, Lehr- und Praxiskommentar, 9. Aufl 2022 (zit: Kindhäuser/Hilgendorf, LPK § Rn)
Kindhäuser/Zimmermann
Strafrecht, Allgemeiner Teil, 10. Aufl 2022 (zit: Kindhäuser/Zimmermann, AT § Rn)
Kindhäuser/Schramm
Strafrecht, Besonderer Teil I, 10. Aufl 2022 (zit: Kindhäuser/Schramm, BT1 § Rn)
Kindhäuser/Böse
Strafrecht, Besonderer Teil II, 11. Aufl 2021 (zit: Kindhäuser/Böse, BT2 § Rn)
Kindhäuser
Strafrechtsrepetitorium, Besonderer Teil I, 2. Aufl 2003
Kindhäuser/Schumann
Strafprozessrecht, 6. Aufl 2022 (zit: Kindhäuser/Schumann, StPO § Rn)
Kindhäuser/Schumann/Liebig/Zimmermann
Klausurtraining Strafrecht, 5. Aufl 2023 (zit: Kindhäuser/Schumann/Liebig/Zimmermann, Teil [Fall Nr] S)
Kleinknecht/Müller/Reitberger
Loseblattkommentar zur Strafprozeßordnung, hrsg von Fezer/Paulus, ab 18. Lieferung von v. Heintschel-Heinegg/Bockemühl, jeweils mit Ergänzungslieferungen, 113. Lfg Juli 2022 (zit: KMR-Bearbeiter, § Rn)
Klesczewski
Strafrecht, Allgemeiner Teil, das examensrelevante Kernwissen im Grundriss, 3. Aufl 2017 (zit: Klesczewski, AT Rn)
Klesczewski
Strafrecht, Besonderer Teil, die examensrelevanten Delikte im Grundriss, Teil 1: Straftaten gegen die Person, 2010 (zit: Klesczewski, BT1 S)
Klesczewski
Strafrecht, Besonderer Teil, die examensrelevanten Delikte im Grundriss, Teil 2: Vermögensdelikte, 2012 (zit: Klesczewski, BT2 S)
Klesczewski
Strafrecht, Besonderer Teil, die examensrelevanten Delikte im Grundriss, Teil 3: Straftaten gegen Kollektivrechtsgüter, 2012 (zit: Klesczewski, BT3 S)
Knierim/Oehmichen/Beck/ Geisler
Gesamtes Strafrecht aktuell, 2017 (zit: Knierim/Oehmichen/Beck/Geisler/Autor, Kap Rn)
Köhler
Strafrecht, Allgemeiner Teil, 1997 (zit: Köhler, AT S)
Kohlrausch/Lange
Strafgesetzbuch, 43. Aufl 1961 (zit: Kohlrausch/Lange, § Bem)
Kramer
Grundlagen des Strafverfahrensrechts, Ermittlung und Verfahren, 9. Aufl 2021 (zit: Kramer, Rn)
Krey/Esser
Strafrecht, Allgemeiner Teil, 7. Aufl 2022 (zit: Krey/Esser, AT Rn)
Krey/Hellmann/Heinrich
Strafrecht, Besonderer Teil, Bd 1, 17. Aufl 2021 (zit: Krey/Hellmann/Heinrich, BT1 Rn)
Krey/Hellmann/Heinrich
Strafrecht, Besonderer Teil, Bd 2, 18. Aufl 2021 (zit: Krey/Hellmann/Heinrich, BT2 Rn)
Kudlich
Prüfe dein Wissen, Rechtsfälle in Frage und Antwort, Strafrecht, Allgemeiner Teil, 6. Aufl 2021 (zit: Kudlich, PdW AT S)
Kudlich
Prüfe dein Wissen, Rechtsfälle in Frage und Antwort, Strafrecht, Besonderer Teil I, Vermögensdelikte, 5. Aufl 2021 (zit: Kudlich, PdW BT1 S)
Kudlich
Die Unterstützung fremder Straftaten durch berufsbedingtes Verhalten, 2004 (zit: Kudlich, Unterstützung, S)
Kühl
Strafrecht, Allgemeiner Teil, 8. Aufl 2017 (zit: Kühl, AT § Rn)
Kühne
Strafprozessrecht, 9. Aufl 2015 (zit: Kühne, Strafprozessrecht, Rn)
Küper/Zopfs
Strafrecht, Besonderer Teil, Definitionen und Erläuterungen, 11. Aufl 2022 (zit: Küper/Zopfs, BT Rn)
Küpper/Börner
Strafrecht, Besonderer Teil 1, 4. Aufl 2017 (zit: Küpper/Börner, BT1 § Rn)
Lackner/Kühl/Heger
Strafgesetzbuch mit Erläuterungen, 30. Aufl 2023 (zit: L/K/H-Bearbeiter, § Rn)
Lagodny
Gesetzestexte suchen, verstehen und in der Klausur anwenden, 2. Aufl 2013
Leipziger Kommentar
Strafgesetzbuch, Bd 1, 13. Aufl 2020; Bd 2, 13. Aufl 2020; Bd 3, 13. Aufl 2019; Bd 4, 13. Aufl 2019; Bd 8, 13. Aufl 2020; Bd 17, 13. Aufl 2020 hrsg von Cirener, Radtke, Rissing-van Saan Bd 7 Teil 1, 12. Aufl 2019; Bd 8, 12. Aufl 2010; Bd 9 Teil 1, 12. Aufl 2012 hrsg von Laufhütte, Rissing-van Saan, Tiedemann(zit: LK-Bearbeiter, § Rn)
Lesch
Notwehrrecht und Beratungsschutz, 2000
Löwe/Rosenberg
Die Strafprozeßordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz mit Nebengesetzen, Großkommentar, Bd 2, 27. Aufl 2017, Bd 4/1 27. Aufl 2019, Bd 4/2, 27. Aufl 2020, Bd 5/1, 27. Aufl 2019, Bd 5/2, 27. Aufl 2018, Bd 6, 27. Aufl 2019 hrsg von Becker, Erb, Esser, Graalmann-Scheerer, Hilger, Ignor(zit: LR-Bearbeiter, § Rn)
Maiwald
Der Zueignungsbegriff im System der Eigentumsdelikte, 1970
Mansdörfer
Klausurenkurs im Strafprozessrecht zit: Mansdörfer, StPO [Fall Nr] Rn)
Marxen
Kompaktkurs Strafrecht, Besonderer Teil, 2004 (zit: Marxen, BT S)
Matt/Renzikowski
Strafgesetzbuch, 2. Aufl 2020 (zit: M/R-Bearbeiter, § Rn)
Maurach/Gössel/Zipf
Strafrecht, Allgemeiner Teil, Teilband 2, 8. Aufl 2014 (zit: Maurach/Gössel/Zipf, AT2 § Rn)
Maurach/Schroeder/Maiwald/Hoyer/Momsen
Strafrecht, Besonderer Teil, Teilband 1, 11. Aufl 2019 (zit: Maurach/Schroeder/Maiwald/Hoyer/Momsen, BT1 § Rn)
Maurach/Schroeder/Maiwald
Strafrecht, Besonderer Teil, Teilband 2, 10. Aufl 2013 (zit: Maurach/Schroeder/Maiwald, BT2 § Rn)
Mayer
Strafrecht, Allgemeiner Teil, 1967 (zit: Mayer, AT S)
Meyer-Goßner/Schmitt
Strafprozessordnung, 65. Aufl 2022 (zit: M-G/Schmitt, § Rn)
Mitsch
Strafrecht, Besonderer Teil 2, 3. Aufl 2015 (zit: Mitsch, BT2 S)
Mitsch/Ellbogen
Fälle zum Strafprozessrecht, 2. Aufl 2020 (zit: Mitsch/Ellbogen, [Fall Nr] S)
Müller/Opper/von Stetten
Berufsrisiko des Strafverteidigers, 2. Aufl 2021 (zit: Müller/Opper/v. Stetten, Berufsrisiko Rn)
Münchener Kommentar
Strafgesetzbuch, Bd 1, 4. Aufl 2020; Bd 3, 4. Aufl 2021; Bd 4, 4. Aufl 2021; Bd 5, 4. Aufl 2022, Bd. 6, 4. Aufl 2022, hrsg von Erb, Schäfer(zit: MK/StGB-Bearbeiter, § Rn)
Murmann
Grundkurs Strafrecht, 7. Aufl 2022 (zit: Murmann, Grundkurs, Rn)
Murmann
Prüfungswissen Strafprozessrecht, 5. Aufl 2022 (zit: Murmann, StPO Rn)
Noack
Drittzueignung und 6. Strafrechtsreformgesetz, 1999
Nomos-Kommentar
Strafgesetzbuch, hrsg von Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, 5. Aufl 2017 (zit: NK-Bearbeiter, § Rn)
Oğlakcıoğlu/Rückert
Fälle zum Strafrecht Besonderer Teil, 2. Aufl 2022 (zit: Oğlakcıoğlu/Rückert, Fälle BT, [Fall Nr] S)
Ostendorf/Brüning
Strafprozessrecht, 4. Aufl 2021 (zit: Ostendorf/Brüning, StPO Rn)
Otto
Grundkurs Strafrecht, Allgemeine Strafrechtslehre, 7. Aufl 2004 (zit: Otto, AT § Rn)
Otto/Bosch
Übungen im Strafrecht, 7. Aufl 2010 (zit: Otto/Bosch, Übungen [Fall Nr] S)
Otto
Grundkurs Strafrecht, Die einzelnen Delikte, 7. Aufl 2005 (zit: Otto, BT § Rn)
Peters
Der neue Strafprozeß 1975 (zit: Peters, Strafprozeß, § Abschn)
Pfeiffer
Strafprozeßordnung, Kommentar, 5. Aufl 2005 (zit: Pfeiffer, StPO § Rn)
Preis/Prütting/Sachs/Weigend
Die Examensklausur, 6. Aufl 2017 (zit: Preis/Prütting/Sachs/Weigend, Examensklausur [Fall Nr] S)
Puppe
Strafrecht, Allgemeiner Teil im Spiegel der Rechtsprechung, 4. Aufl 2019 (zit: Puppe, AT § Rn)
Putzke
Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben, 7. Aufl 2021 (zit: Putzke, Juristische Arbeiten, Rn)
Putzke/Scheinfeld/Putzke
Strafprozessrecht, 9. Aufl 2022 (zit: Putzke/Scheinfeld/Putzke, Rn)
Rauber
Mord durch Unterlassen, Baden-Baden, 2008 (zit: Rauber, S)
Rengier
Strafrecht, Allgemeiner Teil, 14. Aufl 2022 (zit: Rengier, AT § Rn)
Rengier
Strafrecht, Besonderer Teil I, Vermögensdelikte, 25. Aufl 2023 (zit: Rengier, BT1 § Rn)
Rengier
Strafrecht, Besonderer Teil II, Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit, 24. Aufl 2023 (zit: Rengier, BT2 § Rn)
Rössner/Safferling
30 Probleme aus dem Strafprozessrecht, 4. Aufl 2020 (zit: Rössner/Safferling, StPO, Problem Nr S)
Rotsch
Strafrechtliche Klausurenlehre, 4. Aufl 2022 (zit: Rotsch, [Fall Nr] Rn)
Roxin
Täterschaft und Tatherrschaft, 11. Aufl 2022 (zit: Roxin, Täterschaft S)
Roxin
Strafrecht, Allgemeiner Teil, Bd 2, Besondere Erscheinungs formen der Straftat, 2003 (zit: Roxin, AT2 § Rn)
Roxin/Achenbach/Jäger/ Heinrich
Prüfe dein Wissen, Rechtsfälle in Frage und Antwort, Straf prozessrecht, 17. Aufl 2019 (zit: Roxin/Achenbach/Jäger/Heinrich, PdW, S)
Roxin/Greco
Strafrecht, Allgemeiner Teil, Bd 1, Grundlagen, Aufbau der Verbrechenslehre, 5. Aufl 2020 (zit: Roxin/Greco, AT1 § Rn)
Roxin/Schünemann
Strafverfahrensrecht, ein Studienbuch, 30. Aufl 2022 (zit: Roxin/Schünemann, StPO § Rn)
Satzger/Schluckebier/Widmaier
Strafgesetzbuch, Kommentar, 5. Aufl 2021 (zit: SSW/StGB-Bearbeiter, § Rn)
Satzger/Schluckebier/Widmaier
Strafprozessordnung, Kommentar, 5. Aufl 2023 (zit: SSW/StPO-Bearbeiter, § Rn)
Schall
Die Schutzfunktionen der Strafbestimmung gegen den Haus friedensbruch, 1974
Schlüchter
Bochumer Erläuterungen zum 6. Strafrechtsreformgesetz, 1998 (zit: Schlüchter, S)
Schmidhäuser
Strafrecht, Allgemeiner Teil, Studienbuch, 2. Aufl 1984 (zit: Schmidhäuser, AT Kap Rn)
Schmidt
Nachträge und Ergänzungen zu Teil II/Strafprozeßordnung, 1970 (zit: Schmidt, Nachträge § Rn)
Schönke/Schröder
Strafgesetzbuch, 30. Aufl 2019, fortgeführt von Lenckner, Cramer, Eser, Stree, Heine, Perron, Sternberg-Lieben ua (zit: S/S-Bearbeiter, § Rn)
Schramm
Strafrecht Besonderer Teil II: Eigentums- und Vermögensdelikte, 2. Aufl 2021 (zit: Schramm, BT II § Rn)
Schroeder/Verrel
Strafprozessrecht, 8. Aufl 2022 (zit: Schroeder/Verrel, StPO Rn)
Schroth
Strafrecht, Besonderer Teil, 5. Aufl 2010 (zit: Schroth, BT S)
Soergel
Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetzen und Nebengesetzen, Band 14 (Sachenrecht 1 §§ 854-984), 13. Aufl 2002 (zit: Soergel-Bearbeiter, § Rn)
Sommer
Effektive Strafverteidigung, 4. Aufl 2020 (zit: Sommer, Strafverteidigung, Rn)
Sonnen
Strafrecht Besonderer Teil, 2005 (zit: Sonnen, BT S)
Staudinger
Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, Einleitung zum Sachenrecht, §§ 854–882, Neubearbeitung 2018, hrsg von Heinze, Gutzeit, Heinze, Herrler(zit: Staudinger-Bearbeiter, § Rn)
Stratenwerth/Kuhlen
Strafrecht, Allgemeiner Teil, 6. Aufl 2011 (zit: Stratenwerth/Kuhlen, AT § Rn)
Stoffer
Wie viel Privatisierung „verträgt“ das strafprozessuale Ermittlungsverfahren, Tübingen, 2016 (zit: Stoffer)
Systematischer Kommentar
Systematischer Kommentar zum Strafgesetzbuch, Bd 1, 9. Aufl 2017, Bd 3, 9. Aufl 2019, Bd 4, 9. Aufl 2017, Bd 5-6, 9. Aufl 2019 hrsg von Wolter(zit: SK/StGB-Bearbeiter, § Rn)
Systematischer Kommentar
Systematischer Kommentar zur Strafprozessordnung mit GVG und EMRK, 5. Aufl 2016 hrsg von Wolter / 6. Aufl 2023 hrsg von Wolter, Deiters (zit: SK/StPO-Bearbeiter, § Rn)
Thiel
Die Konkurrenz von Rechtfertigungsgründen, 2000 (zit: Thiel, S)
Valerius
Einführung in den Gutachtenstil, 4. Aufl 2017 (zit: Valerius, [Fall Nr] S)
Valerius/Ruppert
Examenskurs Strafrecht, 2023 (zit: Valerius/Ruppert, Examenskurs § Rn)
Volk/Engländer
Grundkurs StPO, 10. Aufl 2021 (zit: Volk/Engländer, StPO § Rn)
von Heintschel-Heinegg
Beck‘scher Online-Kommentar StGB, 55. Edition, 01.11.2022 (zit: BeckOK/StGB-Bearbeiter, § Rn)
Walter
Kleine Stilkunde für Juristen, 3. Aufl 2017
Wank
Die Auslegung von Gesetzen, 6. Aufl 2015
Weber
Betäubungsmittelgesetz, 5. Aufl 2017 (zit: Weber, BtMG § Rn)
Welzel
Das deutsche Strafrecht, 11. Aufl 1969 (zit: Welzel, S)
Wessels/Beulke/Satzger
Strafrecht, Allgemeiner Teil, Die Straftat und ihr Aufbau, 52. Aufl 2022 (zit: Wessels/Beulke/Satzger, AT Rn)
Wessels/Hettinger/Engländer
Strafrecht, Besonderer Teil 1, Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte, 46. Aufl 2022 (zit: Wessels/Hettinger/Engländer, BT1 Rn)
Wessels/Hillenkamp/Schuhr
Strafrecht, Besonderer Teil 2, Straftaten gegen Vermögenswerte, 45. Aufl 2022 (zit: Wessels/Hillenkamp/Schuhr, BT2 Rn)
Wittig
Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl 2020 (zit: Wittig, § Rn)
Zieschang
Strafrecht, Allgemeiner Teil, 6. Aufl 2020 (zit: Zieschang, AT Rn)
Knut Amelung
Berlin 2009
Stephan Barton
Heidelberg 2023
Werner Beulke
Heidelberg 2015
BGH (50 Jahre BGH – Festgabe aus der Wissenschaft)
München 2000
Festgabe aus der Wissenschaft
München 2000
Paul Bockelmann
München 1979
Eduard Dreher
Berlin 1977
Klaus Geppert
Berlin, New York 2011
Ernst-Walter Hanack
Berlin, New York 1999
Ernst Heinitz
Berlin 1972
Wolfgang Heinz
Baden-Baden 2012
Rolf Dietrich Herzberg
Tübingen 2008
Arthur Kaufmann
Heidelberg 1993
Kristian Kühl
München 2014
Hans-Heiner Kühne
Heidelberg 2013
Karl Lackner
Berlin 1987
Klaus Lüderssen
Baden-Baden 2002
Manfred Maiwald
Berlin 2010
Reinhart Maurach
Karlsruhe 1972
Hellmuth Mayer
Berlin 1966
Ulfrid Neumann
Heidelberg 2017
Dietrich Oehler
Köln, München 1985
Harro Otto
Köln, Berlin, München 2007
Karl Peters
Tübingen 1974
Ingeborg Puppe
Berlin 2011
Jörg Rehberg
Zürich 1996
Claus Roxin I
Berlin, New York 2001
Claus Roxin II
Berlin, New York 2011
Herbert Schimansky
Köln 1999
Reinhold Schlothauer
München 2018
Heinz Schöch
Berlin, New York 2010
Hans-Ludwig Schreiber
Heidelberg 2003
Günter Spendel
Berlin, New York 1989
Franz Streng
Heidelberg 2017
Walter Stree/Johannes Wessels
Heidelberg 1993
Ulrich Weber
Bielefeld 2004
1
I.
Der Niederbayer A begibt sich in rauflustiger Stimmung zur „Maidult“, dem lokalen Jahrmarkt, und stößt dort alsbald auf eine hochdeutsch sprechende Reisegruppe. Um den „Norddeutschen“ zu zeigen, woher der Wind in Niederbayern weht, legt A dem F, dem Führer der Reisegruppe, von hinten den Arm um den Hals, drückt kräftig zu und befiehlt dem aufgrund seiner Luftnot bereits röchelnden F, die Bayernhymne zu singen, da er sich sonst gezwungen sehe, den F zu erwürgen. F gehorcht daraufhin und säuselt so gut er kann die ihm vage bekannte Bayernhymne. Erst als er die drei Strophen fertig gesungen hat, lässt A von F ab, um in das Bierzelt zu eilen.
Dort erwarten ihn bereits seine Freunde B und C in bester Bierlaune und A berichtet begeistert, wie er es den „Preußen“ gezeigt habe. Wenig später trifft aber auch F mit seiner Reisegruppe ein. Als F auch noch lautstark „Fräulein, bitte ein Kölsch“ ruft, brennen bei den niederbayerischen Freunden alle Sicherungen durch. Spontan stürzen sich A, B und C auf die Mitglieder der „norddeutschen“ Reisegruppe und es entsteht über das Bierzelt verteilt eine große Rauferei, an der mindestens 20 Personen teilnehmen, deren genauer Verlauf sich aber nicht mehr rekonstruieren lässt. Fest steht, dass nach ca fünf Kampfminuten B keine Lust mehr hat und nach Hause geht und wenig später C sogar seinen Kumpel A – den er durchaus erkannt hat – ohne ersichtlichen Grund in den „Schwitzkasten“ nimmt. A kann sich dieses Griffes nur durch einen schmerzhaften, aber sonst folgenlosen Biss in den Oberarm des C entziehen.
Kurz darauf versetzt A dem F – seinem „Hauptfeind“ – mittels eines gekonnten Kung-Fu-Sprungs einen Tritt mit seinem beschuhten Fuß gegen den Oberkörper. F stürzt daraufhin zu Boden. Als er sich gerade wieder aufrichten möchte, nutzt ein nicht mehr zu ermittelnder Teilnehmer der Rauferei die Lage des F aus, indem er so auf F einschlägt, dass dessen Kopf am Fuß einer Bierbank auftrifft und F sich eine tödliche Verletzung zuzieht.
Noch bevor irgendjemand die gravierende Verletzung des F zur Kenntnis nimmt, eilt der streitfreudige D herbei und beteiligt sich an der Keilerei, wobei Einzelheiten wiederum ungeklärt bleiben. Mit der sich alsbald anschließenden Entdeckung des toten F kehrt unverzüglich Ruhe in das Bierzelt ein.
Geschockt stürzt A aus dem Bierzelt. Der Passant P, auf den A zu rennt, ist aufgrund des an sein Ohr gedrungenen Lärms aus dem Bierzelt überzeugt, A sei auf der Suche nach einer neuen Auseinandersetzung und wolle ihn angreifen. Er nimmt daher allen Mut zusammen und verpasst dem körperlich überlegenen A einen gezielten Schlag gegen die Schläfe, worauf A ins Taumeln gerät und P die kurze Benommenheit des A dazu nutzt, um zu fliehen.
Wie haben sich die Beteiligten strafbar gemacht? Evtl erforderliche Strafanträge sind gestellt.
II.
1.
Nennen Sie die wichtigsten Prozessmaximen.
2.
Welche Prozessvoraussetzungen kennen Sie? Was sind die prozessualen Folgen in den einzelnen Verfahrensstadien beim Fehlen einer Prozessvoraussetzung?
3.
Da der Tod des F (o I.) in der örtlichen Presse großes Aufsehen erregt hat, möchte die Staatsanwaltschaft den A auf jeden Fall vor dem Landgericht anklagen. Kann sie das, obwohl sie angesichts fehlender Vorstrafen bei A nur mit einer Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren rechnet?
4.
A wird von der Strafkammer des LG Passau zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Bei dem Urteil wirkt der Beisitzer R mit. A legt gegen dieses Urteil Revision ein, der das Revisionsgericht stattgibt und die Sache unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils zur erneuten Verhandlung an die 1. Strafkammer des LG Deggendorf verweist. Dort ist R inzwischen Kammervorsitzender. Am 4. Hauptverhandlungstag vor dem LG Deggendorf bedient die beisitzende Richterin S während der Vernehmung eines Zeugen über einen Zeitraum von etwa zehn Minuten mehrfach ihr Mobiltelefon. Hintergrund ist, dass die an diesem Tag angesetzte Sitzungszeit – wie von S im Vorfeld prognostiziert – bereits deutlich überschritten ist. Einen stummen Anruf von zu Hause beantwortet S daher mit einer schon vor der Hauptverhandlung vorgefertigten SMS des Inhalts „Bin in Sitzung“. Auf eine weitere dringende SMS-Anfrage bezüglich der weiteren Betreuung ihrer Kinder reagiert sie binnen Sekunden. Auf Rüge der Verteidigung macht sie diesen Sachverhalt öffentlich und entschuldigt sich.
a)
Welches Gericht war in diesem Fall Revisionsgericht?
b)
Kann A den R in der erneuten Hauptverhandlung vor dem LG Deggendorf wegen seiner Mitwirkung am später aufgehobenen Urteil des LG Passau mit Erfolg wegen Befangenheit ablehnen?
c)
Kann A die S in der Hauptverhandlung vor dem LG Deggendorf wegen ihrer privaten Handynutzung während der Zeugenvernehmung mit Erfolg wegen Befangenheit ablehnen?
2
Teil I. (materiell-rechtlicher Teil)
A.
Die Bayernhymne(Strafbarkeit des A)
1.
§§ 223 I (+), 224 I Nr 2 (–), Nr 3 (–), Nr 5 (+)
a)
Objektiver Tatbestand (+)
aa)
Grunddelikt (+)
bb)
Qualifikationen gem § 224 I
•
Nr 2 (gefährliches Werkzeug) (–)
•
Nr 3 (hinterlistiger Überfall) (–)
•
Nr 5 (Leben gefährdende Behandlung) (+)
Problem Nr 1: Setzt eine „das Leben gefährdende Behandlung“ iSv § 224 I Nr 5 eine konkrete oder nur eine abstrakte Lebensgefährdung voraus? (Rn 5)
b)
Subjektiver Tatbestand (+)
c)
Rechtswidrigkeit und Schuld (+)
d)
Ergebnis
2.
§ 239b I Alt 1 (–)
a)
Objektiver Tatbestand (+)
•
Entführen (–)
•
Sich-Bemächtigen (+)
b)
Subjektiver Tatbestand (+)
•
Vorsatz (+)
•
besondere Nötigungsabsicht (+)
c)
Teleologische Reduktion (+)
Problem Nr 2: Teleologische Reduktion der §§ 239a, 239b im Zwei-Personen-Verhältnis (Rn 9)
d)
Ergebnis
3.
§ 239 I Alt 2 (+)
4.
§ 240 I, II (+)
a)
Objektiver Tatbestand (+)
•
Gewalt (+)
•
Drohung (+)
•
Nötigen (+)
b)
Subjektiver Tatbestand (+)
•
Vorsatz (+)
c)
Rechtswidrigkeit (+)
•
Keine Rechtfertigungsgründe (+)
•
Verwerflichkeitsprüfung, § 240 II (+)
d)
Schuld (+)
e)
Ergebnis
5.
§ 241 II (+)
6.
Konkurrenzen
•
§ 224 – § 223
•
§ 240 – § 241
•
§ 224 I Nr 5 – § 239 I Alt 2 – § 240
7.
Ergebnis für A im Tatkomplex A
A hat sich gem § 224 I Nr 5 – § 52 – § 239 I Alt 2 – § 52 – § 240 I, II strafbar gemacht.
B.
Im Bierzelt
I.
Strafbarkeit des C
1.
§§ 223 I (+), 224 I Nr 4 (–), Nr 5 (–)
a)
Objektiver Tatbestand (+)
aa)
Grunddelikt (+)
bb)
Qualifikationen gem § 224 I
•
Nr 4 (gemeinschaftlich) (–)
•
Nr 5 (Leben gefährdende Behandlung) (–)
b)
Subjektiver Tatbestand (+)
c)
Rechtswidrigkeit (+)
•
Einwilligung (–)
d)
Schuld (+)
e)
Ergebnis
f)
Strafantragserfordernis, § 230 I (+)
2.
§ 239 I Alt 2 (+)
3.
§ 240 I, II (+)
a)
Tatbestand (+)
b)
Rechtswidrigkeit (+)
•
Keine Rechtfertigungsgründe (+)
•
Verwerflichkeitsprüfung, § 240 II (+)
c)
Schuld (+)
d)
Ergebnis
4.
§ 231 I (+)
a)
Objektiver Tatbestand (+)
•
von mehreren verübter Angriff (–) (aA vertretbar)
•
Schlägerei (+)
•
beteiligt (+)
b)
Subjektiver Tatbestand (+)
c)
Obj. Bedingung der Strafbarkeit (+)
d)
Strafbarkeitsausschluss gem § 231 II (–)
e)
Rechtswidrigkeit und Schuld (+)
f)
Ergebnis
5.
§ 125 I Nr 1 Alt 1 (–)
6.
Konkurrenzen
•
§ 223 – § 231
•
§ 239 I Alt 2 – § 240
•
§ 223 – § 52 – § 231 und § 240
7.
Ergebnis für C im Tatkomplex B
C ist strafbar gem § 240 I, II – § 52 – § 223 I – § 52 – § 231.
II.
Strafbarkeit des A
1.
§ 212 I bzgl F (–)
2.
§§ 223 I, 224 I Nr 2 (+), Nr 4 (–), Nr 5 (+) bzgl F
a)
Objektiver Tatbestand
aa)
Grunddelikt (+)
bb)
Qualifikationen gem § 224
•
Nr 2 (gefährliches Werkzeug) (+)
•
Nr 4 (gemeinschaftlich) (–) (aA vertretbar)
•
Nr 5 (Leben gefährdende Behandlung) (+)
b)
Subjektiver Tatbestand (+)
c)
Rechtswidrigkeit und Schuld (+)
d)
Ergebnis
3.
§ 222 bzgl F (+)
a)
Tatbestandsmäßigkeit (+)
•
Erfolgseintritt (+)
•
Kausalität (+)
•
objektive Sorgfaltspflichtverletzung bei objektiver Voraussehbarkeit des Erfolges (+)
•
Schutzzweckzusammenhang (+)
•
Pflichtwidrigkeitszusammenhang (+)
•
eigenverantwortliche Selbstgefährdung (–)
•
eigenverantwortliches Dazwischentreten Dritter (–)
Problem Nr 3: Wegfall der objektiven Zurechnung wegen eigenverantwortlichen Dazwischentretens eines Dritten? (Rn 29)
b)
Rechtswidrigkeit (+)
c)
Schuld (+)
•
subjektive Vorhersehbarkeit (+)
•
subjektive Vermeidbarkeit (+)
d)
Ergebnis
4.
§ 227 I bzgl F (–)
a)
Tatbestand (–)
•
Körperverletzung (+)
•
fahrlässige Todesherbeiführung (+)
•
spez. Gefahrzusammenhang (–)
Problem Nr 4: Knüpft § 227 an den Körperverletzungserfolg oder an die Körperverletzungshandlung an? (Rn 32)
b)
Ergebnis
5.
§ 221 I Nr 1, III bzgl F (–)
•
Zweiaktigkeit (–)
6.
§ 223 I bzgl C (–)
a)
Objektiver Tatbestand (+)
b)
Subjektiver Tatbestand (+)
c)
Rechtswidrigkeit (–)
aa)
Einwilligung (–)
bb)
Notwehr, § 32 (+)
•
Notwehrlage (+)
•
Notwehrhandlung (+)
•
subj. Rechtfertigungselement (+)
d)
Ergebnis
7.
§ 231 I (+)
a)
Tatbestand (+)
b)
Strafbarkeitsausschluss gem § 231 II (–)
c)
Rechtswidrigkeit (+)
d)
Schuld (+)
e)
Ergebnis
8.
Konkurrenzen
9.
Ergebnis für A im Tatkomplex B
A hat sich strafbar gemacht gem § 222 – § 52 – § 224 I Nr 2, Nr 5 – § 52 – § 231.
III.
Strafbarkeit des B
1.
§ 223 I (–)
•
in dubio pro reo (+)
2.
§§ 223 I, 27 (–)
3.
§ 231 I (+)
a)
Objektiver Tatbestand (+)
b)
Subjektiver Tatbestand (+)
c)
Obj. Bedingung der Strafbarkeit (+)
Problem Nr 5: Zurechnung des Erfolgs einer Schlägerei (§ 231), der nach Verlassen der Schlägerei eintritt (Rn 44)
d)
Strafbarkeitsausschluss gem § 231 II (–)
e)
Rechtswidrigkeit und Schuld (+)
f)
Ergebnis
4.
Ergebnis für B im Tatkomplex BB ist strafbar gem § 231 I.
IV.
Strafbarkeit des D
1.
§ 223 I (–)
2.
§ 231 I (+)
a)
Tatbestand (+)
b)
Obj. Bedingung der Strafbarkeit (+)
Problem Nr 6: Kann demjenigen, der sich erst nach Eintritt der schweren Folge an einer Schlägerei (§ 231) beteiligt, die schwere Folge zugerechnet werden? (Rn 49)
c)
Strafbarkeitsausschluss gem § 231 II (–)
d)
Rechtswidrigkeit und Schuld (+)
e)
Ergebnis
3.
Ergebnis für D im Tatkomplex B
D hat sich gem § 231 I strafbar gemacht.
V.
Gesamtergebnis im Tatkomplex B
A:
§ 222 – § 52 – § 224 I Nr 2, Nr 5 – § 52 – § 231 I
B:
§ 231 I
C:
§ 239 I Alt 2 – § 52 – § 240 I, II – § 52 – § 223 I – § 52 – § 231 I
D:
§ 231 I
C.
Außerhalb des Bierzeltes(Strafbarkeit des P)
1.
§ 223 I (–)
a)
Tatbestand (+)
b)
Rechtswidrigkeit (+)
•
Notwehr (–)
•
Notwehrlage (–)
c)
Erlaubnistatbestandsirrtum
aa)
Einordnung des Irrtums
bb)
Behandlung des Erlaubnistatbestandsirrtums
Problem Nr 7: Erlaubnistatbestandsirrtum (Rn 55)
d)
Ergebnis
2.
§ 229 (–)
3.
§ 221 I Nr 1 (–), Nr 2 (–)
4.
§ 323c (–)
•
zumutbar (–)
5.
Ergebnis für P im Tatkomplex CP hat sich nicht strafbar gemacht.
D.
Gesamtergebnis des materiell-rechtlichen Gutachtens
A:
Tatkomplex A: § 224 I Nr 5 – § 52 – § 239 I Alt 2 – § 52 – § 240 I, II – § 53 – Tatkomplex B: § 222 – § 52 – § 224 I Nr 2, Nr 5 – § 52 – § 231 I
B:
§ 231 I
C:
§ 240 I, II – § 52 – § 223 I – § 52 – § 231 I
D:
§ 231 I
P:
straflos
Teil II. (prozessualer Teil)
1.
Prozessmaximen
2.
Prozessvoraussetzungen
a)
Die wichtigsten Prozessvoraussetzungen
b)
Folgen des (endgültigen) Fehlens einer Prozessvoraussetzung
3.
Zuständigkeit des LG
4.
Neuverhandlung nach Revision
a)
Revisionsgericht
b)
Befangenheit bei Neuverhandlung in der Tatsacheninstanz
aa)
Ausschließungsgründe, §§ 24 I Alt 1, 22, 23 StPO
bb)
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, §§ 24 I Alt 2, 24 II StPO
Problem Nr 8: Rückgriff auf die Befangenheitsregelung des § 24 II StPO bei Zurückverweisung gem § 354 II StPO? (Rn 69)
cc)
Verfahren
c)
Befangenheit bei privater Nutzung des Mobiltelefons durch einen Richter während der Hauptverhandlung
aa)
Ausschließungsgründe, §§ 24 I Alt 1, 22, 23 StPO
bb)
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, §§ 24 I Alt 2, 24 II StPO
cc)
Verfahren
3
A könnte sich gem §§ 223 I, 224 I Nr 2, Nr 3, Nr 5 strafbar gemacht haben, indem er F den Arm um den Hals legte und kräftig zudrückte.
a) Objektiver Tatbestand
aa) Grunddelikt
Dafür müsste A iSd § 223 I einen anderen Menschen körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt haben.
Körperliche Misshandlung iSv § 223 I Alt 1 ist jede substanzverletzende Einwirkung auf den Körper des Opfers sowie jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird[1]. Der Druck auf den Hals des F („Schwitzkasten“), der dazu führte, dass F aufgrund von Luftnot zu röcheln begann, stellt eine wesentliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens des F und damit eine körperliche Misshandlung dar.
Gesundheitsschädigung iSv § 223 I Alt 2 ist das Hervorrufen, Steigern oder Aufrechterhalten eines vom Normalzustand der körperlichen Funktionen des Opfers nachteilig abweichenden, krankhaften und heilungsbedürftigen Zustands körperlicher oder seelischer Art[2]. Die Beeinträchtigung, die F dadurch erfuhr, dass A ihn in einen „Schwitzkasten“ nahm, war trotz des „Röchelns“ nicht so stark, dass sein Körper in einen heilungsbedürftigen Zustand körperlicher oder seelischer Art gelangte. Damit scheidet § 223 I Alt 2 aus.
Die Handlung des A kann nicht hinweggedacht werden, ohne dass der Erfolgseintritt in Gestalt der körperlichen Misshandlung in seiner konkreten Form entfiele; sie war mithin kausal. Ebenso war der Erfolgseintritt A objektiv zurechenbar.
bb) Qualifikationen gem § 224 I
4
Fraglich ist, ob A ein gefährliches Werkzeug iSd § 224 I Nr 2 verwendet hat. Hierunter versteht man jeden – nach hM beweglichen – Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Verwendung im konkreten Fall geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen[3]. Körperteile wie der Arm sind keine „Werkzeuge“ iSd § 224 I Nr 2[4], sodass diese Alternative nicht erfüllt ist.
Hinweis: Dies ist so unstreitig, dass es in einer Klausur auch hätte weggelassen werden können.
A könnte aber die Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls begangen haben. Überfall iSv § 224 I Nr 3 ist jeder plötzliche, unerwartete Angriff auf einen Ahnungslosen. Hinterlistig ist der Überfall, wenn der Täter seine wahre Absicht planmäßig berechnend verdeckt, um gerade dadurch dem Angegriffenen die Abwehr zu erschweren[5]. Ein plötzlicher Angriff von hinten – wie hier – reicht dafür noch nicht aus[6], sodass § 224 I Nr 3 ausscheidet.
A könnte aber die Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung iSv § 224 I Nr 5 begangen haben.
5
(1) Vereinzelte Literaturstimmen fordern den Eintritt einer konkreten Lebensgefahr (NK-Paeffgen/Böse, § 224 Rn 28). Es dürfe nur noch vom Zufall abhängen, ob der Tod des Opfers eintritt oder nicht (Hoffmann-Holland, BT Rn 195).
Argument: Wegen der hohen Strafdrohung ist eine restriktive Handhabung erforderlich.
(2) Die hM und die Rspr lassen eine abstrakte Gefährdung genügen; die tatsächliche Verletzung brauche nicht lebensgefährlich zu sein (BGHSt 2, 160, 163; 36, 1, 9). Erforderlich aber auch ausreichend sei es, dass die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls (generell) geeignet ist, das Leben zu gefährden (BGH NStZ 2013, 345).
Argument: Der Wortlaut des Gesetzes stellt auf die Handlung, nicht aber auf einen Erfolg ab.
Zur Vertiefung: Wessels/Hettinger/Engländer, BT1 Rn 238.
6
Ein kräftiger Würgegriff ist abstrakt geeignet, das Leben des Gewürgten zu gefährden. Aber auch, wenn man den Eintritt einer konkreten Lebensgefahr für § 224 I Nr 5 voraussetzte, kann man diese hier bejahen, da F aufgrund von Luftnot bereits röchelte und somit Erstickungserscheinungen zeigte. Eine kurzzeitige Lebensgefahr genügt[7].
Die Ablehnung der abstrakten und konkreten Lebensgefahr ist ebenfalls vertretbar.
b) Subjektiver Tatbestand
7
A handelte mit dem Willen zur Verwirklichung des Grunddelikts in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände[8], also mit Vorsatz bzgl § 223 I. Darüber hinaus erkannte er diejenigen Umstände, aus denen sich die Lebensgefährlichkeit ergab. (Nach Ansicht der Rspr genügt bereits dies in subjektiver Hinsicht[9]). Er war sich ferner zumindest in der Laiensphäre auch der Bedeutung seines Verhaltens bewusst, hat die Gefährlichkeit seines Handelns für das Leben des Opfers wenigstens für möglich gehalten und in Kauf genommen[10].
c) Rechtswidrigkeit und Schuld
A handelte rechtswidrig und schuldhaft.
d) Ergebnis
A hat sich gem § 224 I Nr 5 strafbar gemacht, indem er F den Arm um den Hals legte und kräftig zudrückte.
8
A könnte sich durch dieselbe Handlung auch nach § 239b I Alt 1 strafbar gemacht haben.
a) Objektiver Tatbestand