Klausurenkurs im Strafrecht III - Werner Beulke - E-Book

Klausurenkurs im Strafrecht III E-Book

Werner Beulke

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Beschreibung

Dieser Klausurenkurs im Strafrecht für die Examensvorbereitung ist eine Kombination aus Fallbuch und problemorientierten Repetitionskurs. Er hilft Studierenden sowohl bei der Erarbeitung des examensrelevanten Stoffes, als auch bei der Lösung strafrechtlicher Fälle. Es werden nicht nur Probleme aus dem materiellen Recht, sondern auch aus dem Strafprozessrecht detailliert erörtert. Der Klausurenkurs umfasst: - 15 Klausuren mit ausformulierten Musterlösungen - neu aufgenommen wurde eine (nur leicht abgewandelte) Original-Examensklausur aus dem bayerischen Examenstermin 2021/I - 158 im Rahmen der Falllösung optisch hervorgehobene, besonders examensrelevante Hauptprobleme nebst Darstellung der Streitstände - eine nach Paragrafen geordnete, detaillierte Liste examensrelevanter Gerichtsentscheidungen mit Fundstellen und Leitsätzen - eine nach der Gesetzessystematik geordnete Zusammenstellung der wichtigsten Definitionen und Problemschwerpunkte mit Verweis auf Fundstellen in den Klausurlösungen - zahlreiche AufbauschemataZiel ist es, den systematisch erlernten Stoff am konkreten Fall anzuwenden, typische Musterklausuren exemplarisch zu lösen und dabei Klausurtechnik und sinnvolle Schwerpunktsetzung einzuüben. Zur Vertiefung einzelner Fragen nimmt der Examensklausurenkurs Bezug auf die Schwerpunkte-Lehrbücher (Wessels/Beulke/Satzger, Strafrecht AT; Wessels/Hettinger/Engländer, Strafrecht BT 1; Wessels/Hillenkamp/Schuhr, Strafrecht BT 2; Beulke/Swoboda, Strafprozessrecht).

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Klausurenkurs im Strafrecht III

Ein Fall- und Repetitionsbuch für die Examensvorbereitung

von

Dr. Dr. h.c. Werner Beulkeem. Professor an der Universität Passau

und

Dr. Frank ZimmermannProfessor an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

6., völlig neu bearbeitete und erweiterte Auflage

www.cfmueller.de

Impressum

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <https://portal.dnb.de> abrufbar.

 

ISBN 978-3-8114-8819-9

 

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 6221 1859 599Telefax: +49 6221 1859 598

 

www.cfmueller.de

 

© 2023 C.F. Müller GmbH, Heidelberg

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Vorwort

Mit der vorliegenden 6. Auflage des Klausurenkurses im Strafrecht III beginnt auch hier eine neue Ära. Zu dem von Werner Beulke seit der 1. Auflage allein verantworteten Werk stößt nunmehr Frank Zimmermann als Mitautor hinzu. Damit verbinden wir die Hoffnung, durch den bewährten Übergang auf einen jungen Strafrechtswissenschaftler langfristig die Kontinuität der Klausurenkurs-Reihe (neben dem vorliegenden Werk auch der Klausurenkurs I für das Grundstudium und der Klausurenkurs II für Fortgeschrittene) sicherzustellen. Mit großer Freude sehen wir dieser gemeinsamen Arbeit entgegen.

Ganz im Sinne des bisherigen Ansatzes soll der Klausurenkurs III vor allem Studierenden in der Examensvorbereitung profunde didaktische Hilfestellung bei der Lösung strafrechtlicher Fälle bieten; daneben kann das Buch punktuell aber natürlich auch schon in früheren Studienphasen verwendet werden. Der vorliegende Band ist darauf angelegt, den examensrelevanten Stoff umfassend abzudecken. Er behandelt deshalb viele Probleme aus dem materiellen Strafrecht wie auch dem Strafverfahrensrecht, die in den beiden anderen Bänden des Klausurenkurses noch nicht angesprochen wurden. Gleichzeitig baut er aber auch auf diesen auf. Dass einige dort bereits erörterte Themen hier nun in Fällen mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad vertieft werden, ist deshalb beabsichtigt und dient der effektiven Wiederholung des unverzichtbaren Grundwissens.

Im Zuge der Neuauflage wurde nicht nur der Literaturapparat umfassend aktualisiert, sondern das Werk inhaltlich noch breiter aufgestellt. Zusätzlich ist nun eine aktuelle Examensklausur enthalten, die in nur geringfügig abgewandelter Form im bayerischen Examenstermin 2021/I Gegenstand der Prüfung war. Daneben haben wir die bestehenden Fälle umfassend überarbeitet und so ergänzt, dass sie den heute im Examen geforderten Wissensstand abbilden. Da heute oftmals aktuelle Rspr Eingang in die Klausuren findet, wurde zudem eine detaillierte Liste examensrelevanter Gerichtsentscheidungen mit Fundstellen und Leitsätzen zusammengestellt, die einen raschen Überblick über aktuelle Entwicklungen bietet. Nicht länger fortgeführt wird dagegen die Liste von Klausuren in Ausbildungszeitschriften, die heute über die gängigen Datenbanken gut verfügbar sind.

Alle diese Arbeiten wären ohne den immensen Einsatz und so manche Überstunde unserer Teams nicht zu stemmen gewesen. Hierfür möchten wir uns sehr herzlich bedanken:

In Münster haben sich die wiss. Mitarbeiter Kilian Hallweger und Tobias Köpcke um die inhaltliche Weiterentwicklung des Werks sehr verdient gemacht und außerdem die vielfältigen Arbeitsschritte gekonnt koordiniert. Für zahllose Einzelarbeiten danken wir daneben – jeweils in alphabetischer Reihenfolge – den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sophia Jorczyk, Ronja Thümmler, Tobias Wirthle und Ronja Zerbst sowie den studentischen Hilfskräften Sebastian Ahlfs, Luisa Appel, Romy Barnbeck, Jana Gotthardt, Katharina Hentsch, Carolin Hoppe, Leonie Jürgens und Sebastian Molitor. Last, not least gilt unser besonderer Dank Gaby Kirstein, die den Münsteraner Lehrstuhl im Sekretariat zusammenhält.

Ebenso danken wir in Passau den studentischen Hilfskräften Katharina Schötter und Marco Zintl sowie der seit vielen Jahren treuen Sekretariatsleitung Olga Kuhls für ihr unermüdliches Engagement.

Einen besonderen Dank wollen wir aber auch für die zahlreichen Zuschriften entrichten, die über die vergangenen Jahre wesentlich dazu beigetragen haben, den Klausurenkurs III mit jeder Auflage noch ein wenig besser zu machen. Deshalb laden wir auch künftig alle Leserinnen und Leser herzlich ein, sich mit Anregungen, Kritik und Rückfragen an uns zu wenden. Hierfür haben wir folgende E-Mail-Adresse eingerichtet:

[email protected]

Wir freuen uns auf den Austausch und wünschen alles Gute für die Examensvorbereitung!

Passau und Münster, im Februar 2023

Werner Beulke & Frank Zimmermann

Aus dem Vorwort zur ersten Auflage

Auch bei diesem Klausurenkurs III konnte ich auf die besondere Mithilfe von zwölf Hörerinnen und Hörern meines Examensrepetitoriums zurückgreifen, die das Buch Probe gelesen haben. Viele ihrer Anregungen und Verbesserungsvorschläge sind von mir aufgegriffen worden. Gedankt sei deshalb den Studentinnen und Studenten Isabel Bayer, Stefanie Bode, Thomas Eichacker, Michael v. Falkenhausen, Marie-Luise Kapp, Matthias Mock, Korbinian Ortner, Stefan Reckziegel, Anke Sommerfeld, Alexander Tauchert, Johannes Weichbrodt und Atina Zirooni-Mosiosian.

Für die Mitarbeit des über Jahrzehnte entstandenen Buches habe ich mehreren Assistentengenerationen zu danken, wobei es mir unmöglich wäre, alle Namen aufzulisten. Besonders intensive Mithilfe habe ich in früheren Phasen der Konzeption und Ausarbeitung der Fälle durch meinen ehemaligen wissenschaftlichen Assistenten, Prof. Dr. Helmut Satzger, meine wissenschaftlichen Assistenten, Priv.-Doz. Dr. Christian Fahl und Dr. Sabine Swoboda, und meine wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dr. Karin Franze, Kai Höltkemeier, Dr. Jutta Reil und Klaus Winkler erfahren. In der Endphase der Arbeit am Klausurenkurs III war insbesondere meine wissenschaftliche Mitarbeiterin Constanze Webers unermüdlich im Einsatz. Mitgewirkt haben ferner die wissenschaftlichen Mitarbeiter Sibylle von Coelln, Annika Dießner, Antonia Harbusch, Christoph Paglotke, Stefan Rathsack, Wolfgang Tiede, sowie die studentischen Hilfskräfte Gloria Berghäuser, Sabine Eichhorn, Inka Lüdke, Jan Schriever, Sandra Seidl, Anne Thalheim, Susanne Zech und Martin Strunz.

Passau, im Juli 2004

Werner Beulke

Wichtige Hinweise für die Examensvorbereitung mit diesem Buch

Das vorliegende Werk ist darauf ausgerichtet, Studierende in der Phase der strafrechtlichen Examensvorbereitung zu unterstützen. Dafür bietet es zum einen Übungsfälle, denn eine große Routine beim Lösen von Klausuren ist für ein erfolgreiches Abschneiden im Examen regelmäßig unabdingbar. Zum anderen wollen wir mit diesem Klausurenkurs aber auch Material für die gebündelte Wiederholung des wichtigsten examensrelevanten Stoffs an die Hand geben.

Bevor Sie Ihre Examensvorbereitung mit diesem Buch angehen, zunächst ein vielleicht banal klingender, aber dennoch ungemein wichtiger Hinweis: Lassen Sie sich durch die schiere Menge des Stoffs, die sich auch in der Länge des vorliegenden Klausurenkurses niederschlägt, nicht verrückt machen. Vor diesem Problem stehen alle Ihre Kommilitoninnen und Kommilitonen gleichermaßen, und niemand wird es schaffen, in seiner Examensklausur „alles“ zu wissen. Machen Sie sich bewusst, dass die juristische Staatsprüfung darauf ausgelegt ist, Sie mit Ihnen unbekannten Rechtsfragen zu konfrontieren. Achten Sie deshalb bei der Vorbereitung wie in der Klausur stets darauf, methodisch sauber zu arbeiten – trainieren Sie den Gutachtenstil, der auch in Examensklausuren bei den wichtigen Punkten zu beachten ist, und ein gründliches Subsumieren unter die gesetzlichen Merkmale. Und wenn Sie vor einer unbekannten Auslegungsfrage stehen, ordnen Sie Ihre Ausführungen anhand von Wortlaut, Systematik und Telos der betreffenden Norm. Mit einer dergestalt strukturierten Herangehensweise werden Sie sich von vielen anderen Kandidatinnen und Kandidaten abheben.

Was nun die Arbeit mit diesem kombinierten Fall- und Repetitionsbuch angeht, ist Folgendes zu beachten:

Allgemeine Hinweise zur Lösung strafrechtlicher Fälle finden sich zunächst bei Wessels/Beulke/Satzger, AT Rn 1362 ff sowie bei Beulke, Klausurenkurs I Rn 1 ff. Hierauf bauen die folgenden Erörterungen auf.

Lit und Rspr werden in diesem Buch nur minimal zitiert, um Einstiegsmöglichkeiten für das vertiefte Studium zu bieten. Auch in diesem Klausurenkurs steht also der jeweilige Hinweis auf die entsprechenden Passagen in den „Schwerpunktbüchern“ im Vordergrund. Es ist daher sinnvoll, das Fallrepetitorium in Kombination mit den „Wessels-Bänden“ zu benutzen.

Die Klausuren dieses Buches gehen auf Aufgaben für eine fünfstündige Bearbeitungszeit zurück; teilweise handelt es sich – wie bei der neuen Klausur Nr 16 – um Originalexamensklausuren. In dem Bemühen, mit möglichst wenigen Redundanzen einen möglichst großen Anteil des examensrelevanten Stoffs abzubilden, haben wir bei einigen Fällen allerdings auch Sachverhaltsteile ergänzt, die den Rahmen einer fünfstündigen Klausur überschreiten würden. Wenn Sie deshalb nicht alle Klausuren in dieser Zeitspanne lösen können, ist das kein Grund zur Sorge.

Alle kursiv gedruckten weiterführenden Hinweise bzw Verweisungen sind für eine Klausurlösung im „Ernstfall“ wegzulassen. Das betrifft auch die kursiv gedruckten Aufbauhinweise, die niemals in eine abgegebene Lösung aufgenommen werden dürfen, denn der richtige Aufbau muss sich von selbst erklären.

Ein mittlerweile vielfach übernommenes Charakteristikum unserer Klausurenkursreihe stellen die in die Klausurlösungen eingefügten grau schraffierten Problemkästen dar. Sie sind stets abstrakt gehalten, sodass sie sich auch für eine losgelöste, schnelle Stoffwiederholung eignen. Bei dem Durcharbeiten der Falllösungen kann man sie auch überspringen und es verbleibt sodann noch immer eine mustergültige, auf den konkreten Fall bezogene Klausurlösung. Bei der Arbeit mit den Problemkästen ist Folgendes zu beachten:

-

Hat man selbst eine Examensklausur zu schreiben, sind die im Sachverhalt angelegten Probleme (und nur diese) nicht in abstrakter Form darzustellen, sondern stets bezogen auf den konkreten Einzelfall. Besonders ist darauf zu achten, dass die Entscheidung eines Meinungsstreits nur dann vorzunehmen ist, wenn die unterschiedlichen Ansichten zu abweichenden Ergebnissen führen – anderenfalls verzettelt man sich leicht zu Aspekten, für die es keine Punkte gibt, und vergeudet dabei wertvolle Bearbeitungszeit.

-

Die Problemkästen können den sich ständig wandelnden Stoff selbstverständlich auch nicht in allen Details abdecken, die bei den jeweiligen Studienleistungen (hier: Erste Juristische Staatsprüfung) beherrscht werden müssen. Die Klausuren enthalten daher nur eine Auswahl der in den „Wessels-Bänden“ angesprochenen Probleme. Es handelt sich aber um den Kernbestand des Wissens, der nach Einschätzung der Verfasser etwa 60–80% aller einschlägigen Klausuren abdeckt.

-

Innerhalb der Problemkästen werden wiederum nur die wichtigsten Lösungsansätze erörtert. Für umfassendere Informationen, speziell über die Hauptprobleme, stehen die „Wessels-Bände“ sowie zB die Problemübersichten von Hillenkamp/Cornelius(32 Probleme aus dem Strafrecht AT) und Hillenkamp/Cornelius (40 Probleme aus dem Strafrecht BT) zur Verfügung, im Übrigen die anderen bekannten Lehrbücher und Kommentare.

Zwecks leichterer Wiederholung werden im 2. Kapitel nochmals zusammengestellt:

-

die behandelten Problemschwerpunkte, und zwar inklusive der Klausurenkurse I und II (s Rn 1103),

-

die wichtigsten Definitionen, und zwar auch hier inklusive der Klausurenkurse I und II (s Rn 1104),

-

verkürzte Aufbauschemata (s Rn 1105 ff).

Für Studierende, die bereits mit unseren Klausurenkursen I und II gearbeitet haben, sind die dort behandelten Schwerpunkte und Definitionen im kursiven Kleindruck aufgelistet. Alles zusammen gehört zum Kernwissen für Examensklausuren.

Die Auflistung der zentralen examensrelevanten Probleme und Definitionen soll freilich nicht zu unreflektiertem Auswendiglernen verleiten: Zwar hilft es in der Klausur natürlich sehr, die zentralen Definitionen parat zu haben. Niemand kann aber alle Definitionen im Kopf behalten, die im vorliegenden Buch aufgeführt sind – und das muss man auch nicht. Wenn Sie also in Ihrem Examen mit einem unbekannten Merkmal konfrontiert sind, bleiben Sie ruhig und erarbeiten Sie eine Definition, die dem allgemeinen Sprachgebrauch möglichst nahe kommt. Damit legen Sie gleichzeitig den Grundstein für ein Wortlautargument, dem im Strafrecht wegen Art. 103 II GG besonders große Bedeutung zukommt.

Eine in der 6. Auflage eingeführte Neuerung ist die Übersicht über examensrelevante Rspr aus den letzten fünf Jahren vor Erscheinen des Buches (s Rn 1111). Denn Examensaufgaben sind heute regelmäßig aktuellen (besonders höchstrichterlichen) Gerichtsentscheidungen nachempfunden. Insofern ist es unerlässlicher Bestandteil der Examensvorbereitung, sich einen Überblick über die wichtigste aktuelle Rspr zu verschaffen. Mit der in diesem Buch enthaltenen Übersicht, in der die wichtigsten Aussagen enthalten und Fundstellen für eine detailliertere Nacharbeit angegeben sind, ist man auch insoweit gut vorbereitet.

Im 2. Kapitel findet sich schließlich wie bisher ein Überblick über die derzeit aktuellen Fallanleitungsbücher für die Examensvorbereitung (s Rn 1110). Nicht mehr fortgeführt wird dagegen die in den Vorauflagen noch enthaltene Liste weiterer Übungsfälle in den Ausbildungszeitschriften. Diese lassen sich online mühelos finden.

Der Zuschnitt auf die Examensvorbereitung begründet zuletzt manche stilistische Entscheidung in diesem Buch. Während manche Prüferinnen und Prüfer etwa in ersten Ober- und letzten Ergebnissätzen gern die Deliktsbeschreibung lesen („könnte sich wegen Körperverletzung gem § 223 I strafbar gemacht haben“ usw), wird hier eine Beschränkung auf das Normzitat bevorzugt. Denn das im Examen zu erstellende Gutachten richtet sich an eine rechtskundige Leserschaft; wird die geprüfte Norm exakt zitiert, ist eine weitere Beschreibung des Delikts daher entbehrlich und spart in der Klausursituation kostbare Zeit.

Das vorliegende Buch wendet sich zwar an Studierende in der Phase der Examensvorbereitung. Das bedeutet aber nicht, dass man in einer früheren Studienphase damit nichts anfangen könnte: Die hier als Klausuren vorgestellten Aufgaben ließen sich auch als 16 Hausarbeiten denken, bei denen überwiegend BT-Probleme im Vordergrund stehen. Die Art der Lösungstechnik ist selbstverständlich für alle Studienphasen im Grundsatz die gleiche. Lediglich die Schwerpunktbildung muss in der Examensvorbereitung zum Teil etwas anders ausfallen.

Wer neben dem vorliegenden Klausurenkurs III auch die Klausurenkurse I und II durchgearbeitet hat, kann sich als uneingeschränkt examensfit einstufen.

Viel Erfolg!

Inhaltsverzeichnis

 Vorwort

 Aus dem Vorwort zur ersten Auflage

 Wichtige Hinweise für die Arbeit mit dem Fallbuch

 Abkürzungsverzeichnis

 Literaturverzeichnis

 Festschriftenverzeichnis

 1. KapitelExamensklausuren

  Fall 1Eine „Maidult“ mit Folgen

   Problemschwerpunkte: Grad der Lebensgefährdung bei § 224 I Nr 5; § 239b im Zwei-Personen-Verhältnis; Erfolgszurechnung bei § 231; objektive Zurechnung: eigenverantwortliches Dazwischentreten eines Dritten; spezifischer Gefahrzusammenhang bei Erfolgsqualifikationen; Erlaubnistatbestandsirrtum; Rückgriff auf Befangenheitsregelung des § 24 II StPO bei Zurückverweisung gem § 354 II StPO; Befangenheit des Richters bei Handynutzung während der Hauptverhandlung

  Fall 2Familienangelegenheiten

   Problemschwerpunkte: Rechtswidrigkeit iSd § 32 eines nicht tatbestandsmäßigen Schwangerschaftsabbruchs; Nothilfe bei zwangsweiser Verhinderung eines straflosen Schwangerschaftsabbruchs; ärztlicher Heileingriff; Verfälschen von Urkunden – Herstellung unechter Urkunden; Konkurrenzverhältnis Herstellen/Verfälschen – Gebrauchmachen bei § 267; mittelbare Täterschaft bei vermeidbarem Verbotsirrtum des Vordermannes; Verhältnis § 212 zu § 211; Anwendbarkeit § 28 I/II/§ 29; private Kenntniserlangung von Straftat durch Polizei/StA

  Fall 3Der Fluch der Toten Rosen

   Problemschwerpunkte: Vorbereitung – Versuch (bei Beginn der Verwirklichung eines Regelbeispiels); „Versuch“ eines Regelbeispiels; gefährliches Werkzeug iSd § 244 I Nr 1 lit a; Gewahrsamsbegründung in fremder Gewahrsamssphäre; Zueignungsabsicht bei Rückführungswille; Gegenstand der Zueignung bei §§ 242 I, 246 I; Betrug – Diebstahl beim Passieren der Kasse in SB-Märkten; Grenzen eines generellen Zutrittsrechts bei § 123; Täterschaft – Teilnahme bei Beteiligung am Begehungsdelikt durch Unterlassen; Sachbeschädigung durch Zustandsveränderung; Strafbarkeit einer neutralen Beihilfehandlung; Ermittlung von Beweisverwertungsverboten; Folgen des Verstoßes gegen Belehrungspflicht gem § 136 I 2 StPO; qualifizierte Belehrung; Vernehmungsbegriff; analoge Anwendung des § 136 StPO bei Mithören eines initiierten privaten Telefongesprächs

  Fall 4Alter schützt vor Torheit nicht

   Problemschwerpunkte: Rechtswidrigkeit der Zueignung bei fälligem Anspruch auf Geldsumme; Tatbestandsirrtum – Verbotsirrtum; Zueignungshandlung iSv § 246 I; Analogiefähigkeit von „tätiger Reue“; Rücktritt bei mehraktigem Geschehen; Freiwilligkeit des Rücktritts iSd § 24; Rücktritt bei wertlosen Gegenständen; § 243: Diebstahl geringwertiger statt wertvoller Sache; Waffeneigenschaft geladener Schreckschusspistolen; Konkurrenzverhältnis Diebstahl in besonders schwerem Fall – Hausfriedensbruch bzw Sachbeschädigung; Beweisverwertungsverbot bei Verletzung des Rechts auf Verteidigerkonsultation, bei Belehrung durch eine außerhalb der Strafverfolgungsbehörden stehende Person, bei Verwehrung der Kontaktaufnahme mit einem Verteidiger; Unterlassen des Hinweises auf anwaltliche Notdienste, Verlesungs- und Verwertungsverbote bei § 252 StPO; qualifizierte Belehrung des Angehörigenzeugen, Genehmigung der Verwertung früherer Vernehmungen des Angehörigenzeugen

  Fall 5Ostfriesland in Not

   Problemschwerpunkte: Aufklärungspflicht bei nachträglich erkannter Leistungsunfähigkeit iRv Austauschverträgen; Irrtum iRd § 263 bei Zweifeln des Getäuschten; vermeintliche mittelbare Täterschaft; Versuchsbeginn bei mittelbarer Täterschaft; Anstiftungsvorsatz – Tätervorsatz; Lehre vom individuellen Schadenseinschlag; Übertragbarkeit der Grundsätze des Bettelbetruges auf Austauschverträge; strafrechtlicher Vermögensbegriff; Nichtleistung bei entgeltlichem Telefonsex als Schaden; Aufwendung von Arbeitsleistung zu sittenwidrigen Zwecken; Rechtsstellung des Strafverteidigers und seine Wahrheitspflicht; Widerruf der Pflichtverteidigerbestellung

  Fall 6Du sollst nicht begehren des Kommilitonen . . .

   Problemschwerpunkte: Dreiecksbetrug; Wegnahme – Vermögensverfügung; Gegenstand der Zueignung (hier: bei § 246); gutgläubiger Erwerb als Vermögensschaden; Prozessbetrug; error in obiecto vel persona; Systematik der Beleidigungsdelikte; aberratio ictus; Nebenklage; Verständigung im Strafverfahren; Verständigung und Rechtsmittelverzicht

  Fall 7Alles im Eimer

   Problemschwerpunkte: Täterschaft – Teilnahme bei Beteiligung an Begehungsdelikt durch aktives Tun oder Unterlassen; sukzessive Mittäterschaft; sukzessive Beihilfe – Begünstigung; Überschneidung von § 259 I mit Vortat; Anstiftung durch Unterlassen; Vollendungszeitpunkt bei Absatzhilfe; Vortäter als Dritter iSd § 259 I; erneute Zueignung einer durch ein mit Zueignungsabsicht begangenes Vermögensdelikt erlangten Sache; Vollendungszeitpunkt bei der Strafvereitelung; Systematik der Strafbarkeit des Vortäters als Täter oder Anstifter einer Begünstigung (§ 257) und Strafvereitelung (§ 258); Begründung der Beschuldigtenstellung; Verdachtsgrade im Strafverfahren

  Fall 8Leichen pflastern seinen Weg

   Problemschwerpunkte: dolus eventualis – bewusste Fahrlässigkeit; Teilnahme an Selbstgefährdung – einverständliche Fremdgefährdung; Garantenstellung und Prinzip der Eigenverantwortlichkeit; Sachwertbegriff iRd § 242 I; § 242: Gewahrsamsbruch an aus Geldautomaten erlangtem Bargeld; Übereignung des vom Geldautomaten ausgegebenen Geldes durch die Bank an unbefugten Kartenbenutzer; „unbefugte“ Verwendung von Daten iSv § 263a I Var 3; Beeinflussung eines Datenverarbeitungsvorganges iSv § 263a durch Ingangsetzen; tatsächlich begangene Straftat als Voraussetzung des § 127 I 1 StPO; Verlesung von Protokollen; Verwertung von Tagebüchern; Verwertbarkeit heimlich aufgezeichneter Selbstgespräche im Strafverfahren

  Fall 9Bewegte Knochen

   Problemschwerpunkte: erfolgsqualifiziertes Delikt; Versuch des erfolgsqualifizierten Delikts; § 251 bei Tod aufgrund Patientenverfügung; Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Versuch; Abgrenzung Raub – räuberische Erpressung; Zuvorkommen des Betroffenwerdens iSv § 252 durch Einsatz von Gewalt; Diebstahl unter „Mitwirkung“ eines Bandenmitglieds iSv § 244 I Nr 2; agent provocateur; Enteignungsvorsatz bei Rückführungswillen; unvorsätzliches Entfernen als „berechtigtes oder unentschuldigtes“ Entfernen iSv § 142 II Nr 2; Sperrung von Gewährspersonen für gerichtliches Verfahren; Zulässigkeit des Einsatzes von V-Personen; Zeuge vom Hörensagen; Lockspitzeleinsatz von V-Personen

  Fall 10Die schlagkräftige Mieterin

   Problemschwerpunkte: Vermögensbetreuungspflicht iRd § 266 I, insbesondere bei Mietkaution; spezifischer Gefahrzusammenhang bei Erfolgsqualifikationen; Zurechnung bei Suizid; Maßstab der Eigenverantwortlichkeit; „Versetzen“ in eine hilflose Lage iSv § 221 I Nr 1; „Aufstiftung“; Aufbauschen einer tatsächlich begangenen rechtswidrigen Tat als Vortäuschen iSd § 145d; Voraussetzungen einer Verfahrenseinstellung nach §§ 153, 153a StPO; Umfang der beschränkten Rechtskraft des Beschlusses nach § 153 II StPO

  Fall 11Freundschaftsdienste

   Problemschwerpunkte: „falsche“ Aussage iSd §§ 153, 154; Verleitung einer vermeintlich gutgläubigen/bösgläubigen Beweisperson zur Falschaussage; Anstiftung bei vorsatzloser uneidlicher Aussage der vermeintlich bösgläubigen Beweisperson; Folgen prozessualer Fehler für die Strafbarkeit gem §§ 153 ff; Garantenstellung aus Ingerenz aufgrund des Benennens einer Person als Zeuge und Pflicht zum Einschreiten gegen die Falschaussage des anderen; Zulässigkeit des Einsatzes eines Lügendetektors als Beweismittel; Voraussetzungen und Verfassungsmäßigkeit der „Wahlfeststellung“; prozessualer Tatbegriff bei Alternativität von Handlungsabläufen

  Fall 12Autofahrer auf Abwegen

   Problemschwerpunkte: alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit; „ähnlicher, ebenso gefährlicher Eingriff“ iSv § 315b I Nr 3; § 315c: notwendiges Ausmaß der Gefährdung des Beifahrers; § 315c: Schutz tatbeteiligter Mitfahrer; § 315c: Einwilligung des Gefährdeten; § 315b I: Konkretheit der Gefahr; Maßstab des rechtmäßigen Alternativverhaltens bei Unfällen während einer Trunkenheitsfahrt; Garantenpflicht bei vorangegangenem pflichtgemäßem Tun; § 323c: Unzumutbarkeit der Hilfe bei Gefahr, sich der Strafverfolgung auszusetzen; Verhältnis von § 315c durch Herbeiführung des Unfalls zur Weiterfahrt nach dem Unfall; § 240 I: Blockieren der Fahrbahn als Gewalt; Zeugnisverweigerungsrecht des Angehörigen eines verstorbenen Beschuldigten im Prozess gegen Mitbeschuldigten; Beweisverwertungsverbot bei Verletzung der Belehrungspflicht über Auskunftsverweigerungsrecht des § 55 I StPO

  Fall 13Warmer Abriss

   Problemschwerpunkte: Einwilligung bei § 306 I; Entwidmung eines Gebäudes durch Inbrandsetzen seitens des Alleineigentümers; teleologische Reduktion des Tatbestandes bei § 306a I; eigenverantwortliche Selbstschädigung; erfolgsqualifizierter Versuch bei §§ 306b, 306c; Tatbeteiligte als Opfer von §§ 306b und 306c; Einschlägigkeit des § 306a bei gemischt genutzten Gebäuden; kontaktloses Zahlen mit fremder Geldkarte; Systematik der Brandstiftungsdelikte; Untersuchungshaft

  Fall 14Geschenke aller Orten

   Problemschwerpunkte: Fehlen des subjektiven Rechtfertigungselements; § 224 I Nr 1: Grad der Gefährlichkeit von Gift/gesundheitsschädlichem Stoff; Systematik der Amtsdelikte; Versuchsbeginn beim Unterlassungsdelikt; Verdeckungsabsicht bei nur bedingtem Tötungsvorsatz; Verdeckungsmord durch Unterlassen; raubspezifischer Zusammenhang zwischen qualifizierten Nötigungsmitteln und Wegnahme; Revision; Strafbefehlsverfahren

  Fall 15Widerstand ist zwecklos

   Problemschwerpunkte: Erfüllung eines Qualifikationstatbestandes nach Vollendung vor Beendigung; restriktive Auslegung des § 250 I Nr 1 lit b bei eindeutig ungefährlichen Gegenständen (Zigarre); räuberischer Angriff auf Kraftfahrer; Zulässigkeit von Notwehr zugunsten von Allgemeinrechtsgütern; Zulässigkeit von Notstand zugunsten von Allgemeinrechtsgütern; wichtiges Körperglied iSv § 226 I Nr 2; mehrfache Anwendung von in dubio pro reo; Widerstand und tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte; Rechtsbehelfe gegen Zwangsmaßnahmen im Ermittlungsverfahren; Verwertungsverbot bei willkürlicher Umgehung des Richterprivilegs zur Anordnung einer Ermittlungsmaßnahme

  Fall 16Auf nichts und niemand ist Verlass

   Problemschwerpunkte: Anforderungen an das gefährliche Werkzeug iSd § 244 I Nr 1 lit a; Wohnungseinbruchsdiebstahl bei gemischt genutzten Gebäuden; Konkurrenzverhältnis von § 244 I Nr 3, IV zu § 303 I; Garantenpflicht aus Gefahrengemeinschaft bei Verabredung zur Begehung einer Straftat; Garantenpflicht aus Ingerenz und Eigenverantwortlichkeit; Abgrenzung Vorsatz – Fahrlässigkeit; Habgier (§ 211) im Hinblick auf das Behaltendürfen der Tatbeute; Verdeckungsabsicht; Vermögensbegriff iSd § 263 und gestohlene Gegenstände; Sichverschaffen iSd § 259 I durch Täuschung; Tatbegriff (§ 264 StPO) und Dauerdelikte

 2. KapitelZur Wiederholung und Vertiefung

  I.Behandelte Problemschwerpunkte – geordnet nach der Gesetzessystematik1103

  II.Definitionen – geordnet nach der Gesetzessystematik1104

  III.Aufbau der Falllösung1105 – 1109

  IV.Überblick über die wichtigsten Falllösungsbücher und Anleitungsaufsätze1110

  V.Aktuelle examensrelevante Rechtsprechung 1111

 Stichwortverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

aA

andere(r) Ansicht

abl

ablehnend

Abschn

Abschnitt

abw

abweichend

aE

am Ende

aF

alte Fassung

AG

Amtsgericht

alic

actio libera in causa

Alt

Alternative

Anm

Anmerkung

arg

argumentum

Art

Artikel

AT

Allgemeiner Teil

Aufl

Auflage

ausf

ausführlich

BAK

Blutalkoholkonzentration

BayObLG

Bayerisches Oberstes Landesgericht

Bd

Band

BeckOK

Beck‘scher Online-Kommentar zum Strafgesetzbuch oder zur Straf prozessordnung (-Bearbeiter)

Bem

Bemerkung

Bespr

Besprechung

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BGHSt

Entscheidungen des Bundesgerichtshofes in Strafsachen

BT

Besonderer Teil

BT-Drucks

Bundestags-Drucksache (Legislaturperiode/Nummer)

BtMG

Betäubungsmittelgesetz

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

CR

Computer und Recht

DAR

Deutsches Autorecht

ders

derselbe

dies

dieselbe

DJZ

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EGMR

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

EGStGB

Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch

Einf

Einführung

Einl

Einleitung

EMRK

Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4.11.1950 (BGBl 1952 II S 686)

f

folgende(r)

ff

folgende (Plural)

Fn

Fußnote

FS

Festschrift

GA

Goltdammer‘s Archiv für Strafrecht

gem

gemäß

GewSchG

Gewaltschutzgesetz

GG

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbHG

Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung

grds

grundsätzlich

GrS

Großer Senat für Strafsachen

GVG

Gerichtsverfassungsgesetz

hA

herrschende Ansicht

hL

herrschende Lehre

hM

herrschende Meinung

hrsg

herausgegeben

Hrsg

Herausgeber

HS

Halbsatz

idR

in der Regel

iE

im Ergebnis

ieS

im engeren Sinn

InsO

Insolvenzordnung

iRd

im Rahmen des

iS

im Sinne

iSd

im Sinne der/des

iSv

im Sinne von

iVm

in Verbindung mit

iwS

im weiteren Sinn

JA

Juristische Arbeitsblätter

JGG

Jugendgerichtsgesetz

JR

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JSE

Jurastudium und Examen, Online-Zeitschrift

Jura

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Kap

Kapitel

KG

Kammergericht

krit

kritisch

L

Lernbogen der Juristischen Schulung (JuS)

LG

Landgericht

Lit

Literatur

lit

litera / Buchstabe

LK

Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch (-Bearbeiter)

L/K/H

Lackner/Kühl/Heger, Strafgesetzbuch (-Bearbeiter)

LPK

Lehr- und Praxiskommentar

LR

Löwe/Rosenberg, Die Strafprozessordung und das Gerichts verfassungsgesetz mit Nebengesetzen (-Bearbeiter)

MDR

Monatsschrift für Deutsches Recht

mE

meines Erachtens

M-G/Schmitt

Meyer-Goßner/Schmitt, Strafprozessordnung

MK

Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch oder zur Strafprozess ordnung (-Bearbeiter)

MM

Mordmerkmal

MMR

MultiMedia und Recht

M/R

Matt/Renzikowsi, Strafgesetzbuch (-Bearbeiter)

mwN

mit weiteren Nachweisen

nF

neue Fassung

NJ

Neue Justiz

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

NK

Nomos-Kommentar zum Strafgesetzbuch (-Bearbeiter)

NStZ

Neue Zeitschrift für Strafrecht

NStZ-RR

NStZ-Rechtsprechungs-Report

NZV

Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht

og

oben genannt

OLG

Oberlandesgericht

OWiG

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

Pkw

Personenkraftwagen

ProstG

Prostitutionsgesetz

RG

Reichsgericht

RGSt

Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen

Rn

Randnummer

Rspr

Rechtsprechung

Rw

Rechtswidrigkeit

S

Satz, Seite

s

siehe

SK

Systematischer Kommentar zum Strafgesetzbuch oder zur Straf prozessordnung (-Bearbeiter)

s o

siehe oben

S/S

Schönke/Schröder, Strafgesetzbuch (-Bearbeiter)

SSW

Satzger/Schluckebier/Widmaier, Strafgesetzbuch oder Strafprozess ordnung (-Bearbeiter)

st

ständige(r)

StA

Staatsanwaltschaft

StGB

Strafgesetzbuch

St-K

Studienkommentar (Joecks/Jäger)

StPO

Strafprozessordnung

str

strittig

StraFo

Strafverteidiger-Forum

StrRG

Gesetz zur Reform des Strafrechts

StudZR

Studentische Zeitschrift für Rechtswissenschaft

StV

Strafverteidiger

StVÄG 1999

Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 vom 2.8.2000 (BGBl I S 1253, 1262)

StVG

Straßenverkehrsgesetz

StVO

Straßenverkehrsordnung

s u

siehe unten

TB

Tatbestand

TK

Tatkomplex

ua

unter anderem, und andere

uU

unter Umständen

va

vor allem

Var

Variante

VE

Verdeckter Ermittler

vert

vertiefend

vgl

vergleiche

Vor/Vorbem

Vorbemerkung

VRS

Verkehrsrechts-Sammlung

WaffG

Waffengesetz

WiKG

Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität

wistra

Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

zB

zum Beispiel

ZIS

Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik

zit

zitiert

ZJJ

Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe

ZJS

Zeitschrift für das juristische Studium

ZPO

Zivilprozessordnung

ZRP

Zeitschrift für Rechtspolitik

ZStW

Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft

zT

zum Teil

zust

zustimmend

zutr

zutreffend

Literaturverzeichnis

Anders/Gehle

Zivilprozessordnung, 80. Aufl 2022 (zit: Anders/Gehle, ZPO § Rn)

Arzt

Die Strafrechtsklausur, 7. Aufl 2006

Arzt/Weber/Heinrich/Hilgendorf

Strafrecht, Besonderer Teil, 4. Aufl 2021 (zit: Arzt/Weber/Heinrich/Hilgendorf, BT § Rn)

Barton/Jost

Anwaltsorientierung im rechtswissenschaftlichen Studium, Fälle und Lösungen in Ausbildung und Prüfung, 2002

Baumann/Weber/Mitsch/Eisele

Strafrecht, Allgemeiner Teil, 13. Aufl 2021 (zit: Baumann/Weber/Mitsch/Eisele, AT § Rn)

Beling

Die Lehre vom Verbrechen, 1906

Beulke

Klausurenkurs im Strafrecht I, 8. Aufl 2020 (zit: Beulke, Klausurenkurs I [Fall Nr] Rn)

Beulke/Ruhmannseder

Die Strafbarkeit des Verteidigers, 2. Aufl 2010 (zit: Beulke/Ruhmannseder, Rn)

Beulke/Swoboda

Strafprozessrecht, 16. Aufl 2022 (zit: Beulke/Swoboda, StPO Rn)

Beulke/Zimmermann

Klausurenkurs im Strafrecht II, 4. Aufl 2019 (zit: Beulke/Zimmermann, Klausurenkurs II [Fall Nr] Rn)

Bode/Niehaus

Hausarbeit im Strafrecht, 2016, hrsg v Bode/Niehaus (zit: Bode/Niehaus [Fall Nr] Rn)

Bockelmann/Volk

Strafrecht, Allgemeiner Teil, 4. Aufl 1987 (zit: Bockelmann/Volk, S)

Böse

Examensfälle Strafrecht AT, 2022 (zit: Böse, [Fall Nr] Rn)

Canaris

Bankvertragsrecht, 3. Aufl 1988

Ceffinato

Strafrecht BT1, 2. Aufl 2022 (zit: Ceffinato, BT1 Kap Rn)

Ceffinato

Strafrecht BT2, 2. Aufl 2022 (zit: Ceffinato, BT2 Kap Rn)

Ebert

Strafrecht, Allgemeiner Teil, 3. Aufl 2001 (zit: Ebert, AT S)

Eisele

Strafrecht – Besonderer Teil I, 6. Aufl 2021 (zit: Eisele, BT1 Rn)

Eisele

Strafrecht – Besonderer Teil II, 6. Aufl 2021 (zit: Eisele, BT2 Rn)

Eisenberg

Beweisrecht der StPO, 10. Aufl 2017 (zit: Eisenberg, Rn)

Engländer

Examens-Repetitorium Strafprozessrecht, 11. Aufl 2022 (zit: Engländer, StPO Rn)

Fahl/Winkler

Definitionen und Schemata Strafrecht, 9. Aufl 2021 (zit: Fahl/Winkler, Definitionen, § Rn)

Fahl/Winkler

Meinungsstreite Strafrecht AT und BT/1, 5. Aufl 2021 (zit: Fahl/Winkler, AT, § Rn)

Fahl/Winkler

Meinungsstreite Strafrecht BT/2, 5. Aufl 2021 (zit: Fahl/Winkler, BT/2, § Rn)

Fahl/Winkler

Meinungsstreite Strafrecht BT/3, 3. Aufl 2019 (zit: Fahl/Winkler, BT/3, § Rn)

Fischer

Strafgesetzbuch und Nebengesetze, 69. Aufl 2022 (zit: Fischer, § Rn)

Frank

Strafgesetzbuch, 18. Aufl 1931 (zit: Frank, StGB § Anm)

Freund/Rostalski

Strafrecht, Allgemeiner Teil, 3. Aufl 2019 (zit: Freund/Rostalski, AT § Rn)

Freund

Urkundenstraftaten, 2. Aufl 2010 (zit: Freund, Urkunden Rn)

Frisch

Strafrecht Examenswissen, Examenstraining, 2022 (zit: Frisch, Examenswissen § Rn)

Frister

Die strafrechtliche Klausur, 1998 (zit: Frister, [Fall Nr] S)

Frister

Strafrecht, Allgemeiner Teil, 9. Aufl 2020 (zit: Frister, AT Kap Rn)

Gössel

Strafrecht, Besonderer Teil 2, 1996 (zit: Gössel, BT2 § Rn)

Gössel

Strafverfahrensrecht, 1977 (zit: Gössel, StVR, S)

Gössel/Dölling

Strafrecht, Besonderer Teil 1, 2. Aufl 2004 (zit: Gössel/Dölling, BT1 § Rn)

Graf

Beck‘scher Online-Kommentar StPO, 46. Edition, 01.01.2023 (zit: BeckOK/StPO-Bearbeiter, § Rn)

Gropp/Sinn

Strafrecht, Allgemeiner Teil, 5. Aufl 2020 (zit: Gropp/Sinn, AT § Rn)

Grüneberg

Bürgerliches Gesetzbuch, 82. Aufl 2023 (zit: Grüneberg-Bearbeiter, § Rn)

Grünwald

Das Beweisrecht der Strafprozessordnung, 1993 (zit: Grünwald, S)

Haft

Strafrecht, Allgemeiner Teil, 9. Aufl 2004 (zit: Haft, AT S)

Haft/Hilgendorf

Strafrecht, Besonderer Teil, Teil I, 9. Aufl 2009 (zit: Haft/Hilgendorf, BT1 S)

Haft

Strafrecht, Besonderer Teil, Teil II, 8. Aufl 2005 (zit: Haft, BT2 S)

Harnisch/Knaupe/Schröder

Falltraining Strafrecht Allgemeiner Teil, 2023 (zit: Harnisch/Knaupe/Schröder, AT § Rn)

Hauf

Strafrecht, Besonderer Teil I, Vermögensdelikte, 2. Aufl 2002 (zit: Hauf, BT1 S)

Hauf

Strafrecht, Besonderer Teil II, Straftaten gegen Persönlichkeitswerte, 1997 (zit: Hauf, BT2 S)

Heghmanns

Strafrecht für alle Semester, Besonderer Teil, 2. Aufl 2021 (zit: Heghmanns, BT Rn)

Heidelberger Kommentar

zur Strafprozessordnung, hrsg von Gercke, ua, 6. Aufl 2019 (zit: HK-Bearbeiter, § Rn)

Heinrich, B.

Strafrecht, Allgemeiner Teil, 7. Aufl 2022 (zit: B. Heinrich, AT Rn)

Heinrich, M.

Rechtsgutszugriff und Entscheidungsträgerschaft, 2002

Hellmann

Strafprozessrecht, 2. Aufl 2005 (zit: Hellmann, StPO Rn)

Hellmann

Fälle zum Wirtschafsstrafrecht, 4. Aufl 2018 (zit: Hellmann, Wirtschaftsstrafrecht [Fall Nr] Rn)

Hellmann

Die Anwendbarkeit zivilrechtlicher Rechtfertigungsgründe im Strafrecht, Köln, 1987 (zit: Hellmann, S)

Hentschel/Krumm

Fahrerlaubnis – Alkohol – Drogen im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, 7. Aufl 2018 (zit: Hentschel/Krumm, Fahrerlaubnis Rn)

Hentschel/König/Dauer

Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl 2021 (zit: Hentschel/König/Dauer-Bearbeiter, Straßenverkehrsrecht, § Rn)

Heinrich/Reinbacher

Examinatorium Strafprozessrecht, 3. Aufl 2021 (zit: Heinrich/Reinbacher, [Problem] Rn)

Herzberg

Täterschaft und Teilnahme, 1977 (zit: Herzberg, Täterschaft S)

Hilgendorf

Fälle zum Strafrecht für Examenskandidaten, Klausurenkurs III, 3. Aufl 2022 (zit: Hilgendorf, Klausurenkurs III [Fall Nr] S)

Hilgendorf/Kudlich/Valerius

Handbuch des Strafrechts, Bd 7 (zit: Bearbeiter, Handbuch Strafrecht, Bd. § Rn)

Hilgendorf/Valerius

Strafrecht Besonderer Teil II, Vermögensdelikte, 2. Aufl 2021 (zit: Hilgendorf/Valerius, BT2 § Rn)

Hillenkamp

Die Bedeutung von Vorsatzkonkretisierungen, 1971

Hillenkamp/Cornelius

32 Probleme aus dem Strafrecht AT, 16. Aufl 2023 (zit: Hillenkamp/Cornelius, AT Problem S)

Hillenkamp/Cornelius

40 Probleme aus dem Strafrecht BT, 13. Aufl 2020 (zit: Hillenkamp/Cornelius, BT Problem S)

Himmelreich/Krumm/Staub/Nissen

Verkehrsunfallflucht, 7. Aufl 2019

HK-GS

Gesamtes Strafrecht, Handkommentar, hrsg von Dölling, Duttge, Rössner, 5. Aufl 2022 (zit: HK-GS-Bearbeiter, § Rn)

Hoffmann-Holland

Strafrecht, Allgemeiner Teil, 3. Aufl 2015 (zit: Hoffmann-Holland, AT Rn)

Hoffmann-Holland

Strafrecht Besonderer Teil, 2015 (zit: Hoffmann-Holland, BT Rn)

Hohmann/Sander

Strafrecht, Besonderer Teil, 4. Aufl 2021 (zit: Hohmann/Sander, BT § Rn)

Ibold

Beck'sches Examinatorium, Allgemeiner Teil, Besonderer Teil 1, 2019 (zit: Ibold, Examinatorium I [Fall Nr] Rn)

Ibold

Beck'sches Examinatorium, Besonderer Teil 2, 2020 (zit: Ibold, Examinatorium II [Fall Nr] Rn)

Jäger

Examens-Repetitorium, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. Aufl 2021 (zit: Jäger, AT Rn)

Jäger

Examens-Repetitorium, Strafrecht Besonderer Teil, 9. Aufl 2021 (zit: Jäger, BT Rn)

Jakobs

Strafrecht, Allgemeiner Teil, 2. Aufl 1991 (zit: Jakobs, AT Abschn Rn)

Jescheck/Weigend

Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil, 5. Aufl 1996 (zit: Jescheck/Weigend, § Abschn)

Joecks/Jäger

Studienkommentar StGB, 13. Aufl 2021 (zit: Joecks/Jäger, St-K-StGB, § Rn)

Karlsruher Kommentar

Strafprozessordnung, hrsg von Hannich, 9. Aufl 2023 (zit: KK-Bearbeiter, § Rn)

Kaspar

Strafrecht – Allgemeiner Teil, 4. Aufl 2022 (zit: Kaspar, AT § Rn)

Kaspar/Reinbacher

Casebook Strafrecht Allgemeiner Teil, 2. Aufl 2022 (zit: Kaspar/Reinbacher [Fall Nr] Rn)

Kaufmann

Die Dogmatik der Unterlassungsdelikte, 1959 (zit: Kaufmann, S)

Kindhäuser/Hilgendorf

Strafgesetzbuch, Lehr- und Praxiskommentar, 9. Aufl 2022 (zit: Kindhäuser/Hilgendorf, LPK § Rn)

Kindhäuser/Zimmermann

Strafrecht, Allgemeiner Teil, 10. Aufl 2022 (zit: Kindhäuser/Zimmermann, AT § Rn)

Kindhäuser/Schramm

Strafrecht, Besonderer Teil I, 10. Aufl 2022 (zit: Kindhäuser/Schramm, BT1 § Rn)

Kindhäuser/Böse

Strafrecht, Besonderer Teil II, 11. Aufl 2021 (zit: Kindhäuser/Böse, BT2 § Rn)

Kindhäuser

Strafrechtsrepetitorium, Besonderer Teil I, 2. Aufl 2003

Kindhäuser/Schumann

Strafprozessrecht, 6. Aufl 2022 (zit: Kindhäuser/Schumann, StPO § Rn)

Kindhäuser/Schumann/Liebig/Zimmermann

Klausurtraining Strafrecht, 5. Aufl 2023 (zit: Kindhäuser/Schumann/Liebig/Zimmermann, Teil [Fall Nr] S)

Kleinknecht/Müller/Reitberger

Loseblattkommentar zur Strafprozeßordnung, hrsg von Fezer/Paulus, ab 18. Lieferung von v. Heintschel-Heinegg/Bockemühl, jeweils mit Ergänzungslieferungen, 113. Lfg Juli 2022 (zit: KMR-Bearbeiter, § Rn)

Klesczewski

Strafrecht, Allgemeiner Teil, das examensrelevante Kernwissen im Grundriss, 3. Aufl 2017 (zit: Klesczewski, AT Rn)

Klesczewski

Strafrecht, Besonderer Teil, die examensrelevanten Delikte im Grundriss, Teil 1: Straftaten gegen die Person, 2010 (zit: Klesczewski, BT1 S)

Klesczewski

Strafrecht, Besonderer Teil, die examensrelevanten Delikte im Grundriss, Teil 2: Vermögensdelikte, 2012 (zit: Klesczewski, BT2 S)

Klesczewski

Strafrecht, Besonderer Teil, die examensrelevanten Delikte im Grundriss, Teil 3: Straftaten gegen Kollektivrechtsgüter, 2012 (zit: Klesczewski, BT3 S)

Knierim/Oehmichen/Beck/ Geisler

Gesamtes Strafrecht aktuell, 2017 (zit: Knierim/Oehmichen/Beck/Geisler/Autor, Kap Rn)

Köhler

Strafrecht, Allgemeiner Teil, 1997 (zit: Köhler, AT S)

Kohlrausch/Lange

Strafgesetzbuch, 43. Aufl 1961 (zit: Kohlrausch/Lange, § Bem)

Kramer

Grundlagen des Strafverfahrensrechts, Ermittlung und Verfahren, 9. Aufl 2021 (zit: Kramer, Rn)

Krey/Esser

Strafrecht, Allgemeiner Teil, 7. Aufl 2022 (zit: Krey/Esser, AT Rn)

Krey/Hellmann/Heinrich

Strafrecht, Besonderer Teil, Bd 1, 17. Aufl 2021 (zit: Krey/Hellmann/Heinrich, BT1 Rn)

Krey/Hellmann/Heinrich

Strafrecht, Besonderer Teil, Bd 2, 18. Aufl 2021 (zit: Krey/Hellmann/Heinrich, BT2 Rn)

Kudlich

Prüfe dein Wissen, Rechtsfälle in Frage und Antwort, Strafrecht, Allgemeiner Teil, 6. Aufl 2021 (zit: Kudlich, PdW AT S)

Kudlich

Prüfe dein Wissen, Rechtsfälle in Frage und Antwort, Strafrecht, Besonderer Teil I, Vermögensdelikte, 5. Aufl 2021 (zit: Kudlich, PdW BT1 S)

Kudlich

Die Unterstützung fremder Straftaten durch berufsbedingtes Verhalten, 2004 (zit: Kudlich, Unterstützung, S)

Kühl

Strafrecht, Allgemeiner Teil, 8. Aufl 2017 (zit: Kühl, AT § Rn)

Kühne

Strafprozessrecht, 9. Aufl 2015 (zit: Kühne, Strafprozessrecht, Rn)

Küper/Zopfs

Strafrecht, Besonderer Teil, Definitionen und Erläuterungen, 11. Aufl 2022 (zit: Küper/Zopfs, BT Rn)

Küpper/Börner

Strafrecht, Besonderer Teil 1, 4. Aufl 2017 (zit: Küpper/Börner, BT1 § Rn)

Lackner/Kühl/Heger

Strafgesetzbuch mit Erläuterungen, 30. Aufl 2023 (zit: L/K/H-Bearbeiter, § Rn)

Lagodny

Gesetzestexte suchen, verstehen und in der Klausur anwenden, 2. Aufl 2013

Leipziger Kommentar

Strafgesetzbuch, Bd 1, 13. Aufl 2020; Bd 2, 13. Aufl 2020; Bd 3, 13. Aufl 2019; Bd 4, 13. Aufl 2019; Bd 8, 13. Aufl 2020; Bd 17, 13. Aufl 2020 hrsg von Cirener, Radtke, Rissing-van Saan Bd 7 Teil 1, 12. Aufl 2019; Bd 8, 12. Aufl 2010; Bd 9 Teil 1, 12. Aufl 2012 hrsg von Laufhütte, Rissing-van Saan, Tiedemann(zit: LK-Bearbeiter, § Rn)

Lesch

Notwehrrecht und Beratungsschutz, 2000

Löwe/Rosenberg

Die Strafprozeßordnung und das Gerichtsverfassungsgesetz mit Nebengesetzen, Großkommentar, Bd 2, 27. Aufl 2017, Bd 4/1 27. Aufl 2019, Bd 4/2, 27. Aufl 2020, Bd 5/1, 27. Aufl 2019, Bd 5/2, 27. Aufl 2018, Bd 6, 27. Aufl 2019 hrsg von Becker, Erb, Esser, Graalmann-Scheerer, Hilger, Ignor(zit: LR-Bearbeiter, § Rn)

Maiwald

Der Zueignungsbegriff im System der Eigentumsdelikte, 1970

Mansdörfer

Klausurenkurs im Strafprozessrecht zit: Mansdörfer, StPO [Fall Nr] Rn)

Marxen

Kompaktkurs Strafrecht, Besonderer Teil, 2004 (zit: Marxen, BT S)

Matt/Renzikowski

Strafgesetzbuch, 2. Aufl 2020 (zit: M/R-Bearbeiter, § Rn)

Maurach/Gössel/Zipf

Strafrecht, Allgemeiner Teil, Teilband 2, 8. Aufl 2014 (zit: Maurach/Gössel/Zipf, AT2 § Rn)

Maurach/Schroeder/Maiwald/Hoyer/Momsen

Strafrecht, Besonderer Teil, Teilband 1, 11. Aufl 2019 (zit: Maurach/Schroeder/Maiwald/Hoyer/Momsen, BT1 § Rn)

Maurach/Schroeder/Maiwald

Strafrecht, Besonderer Teil, Teilband 2, 10. Aufl 2013 (zit: Maurach/Schroeder/Maiwald, BT2 § Rn)

Mayer

Strafrecht, Allgemeiner Teil, 1967 (zit: Mayer, AT S)

Meyer-Goßner/Schmitt

Strafprozessordnung, 65. Aufl 2022 (zit: M-G/Schmitt, § Rn)

Mitsch

Strafrecht, Besonderer Teil 2, 3. Aufl 2015 (zit: Mitsch, BT2 S)

Mitsch/Ellbogen

Fälle zum Strafprozessrecht, 2. Aufl 2020 (zit: Mitsch/Ellbogen, [Fall Nr] S)

Müller/Opper/von Stetten

Berufsrisiko des Strafverteidigers, 2. Aufl 2021 (zit: Müller/Opper/v. Stetten, Berufsrisiko Rn)

Münchener Kommentar

Strafgesetzbuch, Bd 1, 4. Aufl 2020; Bd 3, 4. Aufl 2021; Bd 4, 4. Aufl 2021; Bd 5, 4. Aufl 2022, Bd. 6, 4. Aufl 2022, hrsg von Erb, Schäfer(zit: MK/StGB-Bearbeiter, § Rn)

Murmann

Grundkurs Strafrecht, 7. Aufl 2022 (zit: Murmann, Grundkurs, Rn)

Murmann

Prüfungswissen Strafprozessrecht, 5. Aufl 2022 (zit: Murmann, StPO Rn)

Noack

Drittzueignung und 6. Strafrechtsreformgesetz, 1999

Nomos-Kommentar

Strafgesetzbuch, hrsg von Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, 5. Aufl 2017 (zit: NK-Bearbeiter, § Rn)

Oğlakcıoğlu/Rückert

Fälle zum Strafrecht Besonderer Teil, 2. Aufl 2022 (zit: Oğlakcıoğlu/Rückert, Fälle BT, [Fall Nr] S)

Ostendorf/Brüning

Strafprozessrecht, 4. Aufl 2021 (zit: Ostendorf/Brüning, StPO Rn)

Otto

Grundkurs Strafrecht, Allgemeine Strafrechtslehre, 7. Aufl 2004 (zit: Otto, AT § Rn)

Otto/Bosch

Übungen im Strafrecht, 7. Aufl 2010 (zit: Otto/Bosch, Übungen [Fall Nr] S)

Otto

Grundkurs Strafrecht, Die einzelnen Delikte, 7. Aufl 2005 (zit: Otto, BT § Rn)

Peters

Der neue Strafprozeß 1975 (zit: Peters, Strafprozeß, § Abschn)

Pfeiffer

Strafprozeßordnung, Kommentar, 5. Aufl 2005 (zit: Pfeiffer, StPO § Rn)

Preis/Prütting/Sachs/Weigend

Die Examensklausur, 6. Aufl 2017 (zit: Preis/Prütting/Sachs/Weigend, Examensklausur [Fall Nr] S)

Puppe

Strafrecht, Allgemeiner Teil im Spiegel der Rechtsprechung, 4. Aufl 2019 (zit: Puppe, AT § Rn)

Putzke

Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben, 7. Aufl 2021 (zit: Putzke, Juristische Arbeiten, Rn)

Putzke/Scheinfeld/Putzke

Strafprozessrecht, 9. Aufl 2022 (zit: Putzke/Scheinfeld/Putzke, Rn)

Rauber

Mord durch Unterlassen, Baden-Baden, 2008 (zit: Rauber, S)

Rengier

Strafrecht, Allgemeiner Teil, 14. Aufl 2022 (zit: Rengier, AT § Rn)

Rengier

Strafrecht, Besonderer Teil I, Vermögensdelikte, 25. Aufl 2023 (zit: Rengier, BT1 § Rn)

Rengier

Strafrecht, Besonderer Teil II, Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit, 24. Aufl 2023 (zit: Rengier, BT2 § Rn)

Rössner/Safferling

30 Probleme aus dem Strafprozessrecht, 4. Aufl 2020 (zit: Rössner/Safferling, StPO, Problem Nr S)

Rotsch

Strafrechtliche Klausurenlehre, 4. Aufl 2022 (zit: Rotsch, [Fall Nr] Rn)

Roxin

Täterschaft und Tatherrschaft, 11. Aufl 2022 (zit: Roxin, Täterschaft S)

Roxin

Strafrecht, Allgemeiner Teil, Bd 2, Besondere Erscheinungs formen der Straftat, 2003 (zit: Roxin, AT2 § Rn)

Roxin/Achenbach/Jäger/ Heinrich

Prüfe dein Wissen, Rechtsfälle in Frage und Antwort, Straf prozessrecht, 17. Aufl 2019 (zit: Roxin/Achenbach/Jäger/Heinrich, PdW, S)

Roxin/Greco

Strafrecht, Allgemeiner Teil, Bd 1, Grundlagen, Aufbau der Verbrechenslehre, 5. Aufl 2020 (zit: Roxin/Greco, AT1 § Rn)

Roxin/Schünemann

Strafverfahrensrecht, ein Studienbuch, 30. Aufl 2022 (zit: Roxin/Schünemann, StPO § Rn)

Satzger/Schluckebier/Widmaier

Strafgesetzbuch, Kommentar, 5. Aufl 2021 (zit: SSW/StGB-Bearbeiter, § Rn)

Satzger/Schluckebier/Widmaier

Strafprozessordnung, Kommentar, 5. Aufl 2023 (zit: SSW/StPO-Bearbeiter, § Rn)

Schall

Die Schutzfunktionen der Strafbestimmung gegen den Haus friedensbruch, 1974

Schlüchter

Bochumer Erläuterungen zum 6. Strafrechtsreformgesetz, 1998 (zit: Schlüchter, S)

Schmidhäuser

Strafrecht, Allgemeiner Teil, Studienbuch, 2. Aufl 1984 (zit: Schmidhäuser, AT Kap Rn)

Schmidt

Nachträge und Ergänzungen zu Teil II/Strafprozeßordnung, 1970 (zit: Schmidt, Nachträge § Rn)

Schönke/Schröder

Strafgesetzbuch, 30. Aufl 2019, fortgeführt von Lenckner, Cramer, Eser, Stree, Heine, Perron, Sternberg-Lieben ua (zit: S/S-Bearbeiter, § Rn)

Schramm

Strafrecht Besonderer Teil II: Eigentums- und Vermögensdelikte, 2. Aufl 2021 (zit: Schramm, BT II § Rn)

Schroeder/Verrel

Strafprozessrecht, 8. Aufl 2022 (zit: Schroeder/Verrel, StPO Rn)

Schroth

Strafrecht, Besonderer Teil, 5. Aufl 2010 (zit: Schroth, BT S)

Soergel

Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetzen und Nebengesetzen, Band 14 (Sachenrecht 1 §§ 854-984), 13. Aufl 2002 (zit: Soergel-Bearbeiter, § Rn)

Sommer

Effektive Strafverteidigung, 4. Aufl 2020 (zit: Sommer, Strafverteidigung, Rn)

Sonnen

Strafrecht Besonderer Teil, 2005 (zit: Sonnen, BT S)

Staudinger

Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen, Einleitung zum Sachenrecht, §§ 854–882, Neubearbeitung 2018, hrsg von Heinze, Gutzeit, Heinze, Herrler(zit: Staudinger-Bearbeiter, § Rn)

Stratenwerth/Kuhlen

Strafrecht, Allgemeiner Teil, 6. Aufl 2011 (zit: Stratenwerth/Kuhlen, AT § Rn)

Stoffer

Wie viel Privatisierung „verträgt“ das strafprozessuale Ermittlungsverfahren, Tübingen, 2016 (zit: Stoffer)

Systematischer Kommentar

Systematischer Kommentar zum Strafgesetzbuch, Bd 1, 9. Aufl 2017, Bd 3, 9. Aufl 2019, Bd 4, 9. Aufl 2017, Bd 5-6, 9. Aufl 2019 hrsg von Wolter(zit: SK/StGB-Bearbeiter, § Rn)

Systematischer Kommentar

Systematischer Kommentar zur Strafprozessordnung mit GVG und EMRK, 5. Aufl 2016 hrsg von Wolter / 6. Aufl 2023 hrsg von Wolter, Deiters (zit: SK/StPO-Bearbeiter, § Rn)

Thiel

Die Konkurrenz von Rechtfertigungsgründen, 2000 (zit: Thiel, S)

Valerius

Einführung in den Gutachtenstil, 4. Aufl 2017 (zit: Valerius, [Fall Nr] S)

Valerius/Ruppert

Examenskurs Strafrecht, 2023 (zit: Valerius/Ruppert, Examenskurs § Rn)

Volk/Engländer

Grundkurs StPO, 10. Aufl 2021 (zit: Volk/Engländer, StPO § Rn)

von Heintschel-Heinegg

Beck‘scher Online-Kommentar StGB, 55. Edition, 01.11.2022 (zit: BeckOK/StGB-Bearbeiter, § Rn)

Walter

Kleine Stilkunde für Juristen, 3. Aufl 2017

Wank

Die Auslegung von Gesetzen, 6. Aufl 2015

Weber

Betäubungsmittelgesetz, 5. Aufl 2017 (zit: Weber, BtMG § Rn)

Welzel

Das deutsche Strafrecht, 11. Aufl 1969 (zit: Welzel, S)

Wessels/Beulke/Satzger

Strafrecht, Allgemeiner Teil, Die Straftat und ihr Aufbau, 52. Aufl 2022 (zit: Wessels/Beulke/Satzger, AT Rn)

Wessels/Hettinger/Engländer

Strafrecht, Besonderer Teil 1, Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte, 46. Aufl 2022 (zit: Wessels/Hettinger/Engländer, BT1 Rn)

Wessels/Hillenkamp/Schuhr

Strafrecht, Besonderer Teil 2, Straftaten gegen Vermögenswerte, 45. Aufl 2022 (zit: Wessels/Hillenkamp/Schuhr, BT2 Rn)

Wittig

Wirtschaftsstrafrecht, 5. Aufl 2020 (zit: Wittig, § Rn)

Zieschang

Strafrecht, Allgemeiner Teil, 6. Aufl 2020 (zit: Zieschang, AT Rn)

Festschriftenverzeichnis

Knut Amelung

Berlin 2009

Stephan Barton

Heidelberg 2023

Werner Beulke

Heidelberg 2015

BGH (50 Jahre BGH – Festgabe aus der Wissenschaft)

München 2000

Festgabe aus der Wissenschaft

München 2000

Paul Bockelmann

München 1979

Eduard Dreher

Berlin 1977

Klaus Geppert

Berlin, New York 2011

Ernst-Walter Hanack

Berlin, New York 1999

Ernst Heinitz

Berlin 1972

Wolfgang Heinz

Baden-Baden 2012

Rolf Dietrich Herzberg

Tübingen 2008

Arthur Kaufmann

Heidelberg 1993

Kristian Kühl

München 2014

Hans-Heiner Kühne

Heidelberg 2013

Karl Lackner

Berlin 1987

Klaus Lüderssen

Baden-Baden 2002

Manfred Maiwald

Berlin 2010

Reinhart Maurach

Karlsruhe 1972

Hellmuth Mayer

Berlin 1966

Ulfrid Neumann

Heidelberg 2017

Dietrich Oehler

Köln, München 1985

Harro Otto

Köln, Berlin, München 2007

Karl Peters

Tübingen 1974

Ingeborg Puppe

Berlin 2011

Jörg Rehberg

Zürich 1996

Claus Roxin I

Berlin, New York 2001

Claus Roxin II

Berlin, New York 2011

Herbert Schimansky

Köln 1999

Reinhold Schlothauer

München 2018

Heinz Schöch

Berlin, New York 2010

Hans-Ludwig Schreiber

Heidelberg 2003

Günter Spendel

Berlin, New York 1989

Franz Streng

Heidelberg 2017

Walter Stree/Johannes Wessels

Heidelberg 1993

Ulrich Weber

Bielefeld 2004

1. KapitelExamensklausuren

Fall 1Eine „Maidult“ mit Folgen

1

I.

Der Niederbayer A begibt sich in rauflustiger Stimmung zur „Maidult“, dem lokalen Jahrmarkt, und stößt dort alsbald auf eine hochdeutsch sprechende Reisegruppe. Um den „Norddeutschen“ zu zeigen, woher der Wind in Niederbayern weht, legt A dem F, dem Führer der Reisegruppe, von hinten den Arm um den Hals, drückt kräftig zu und befiehlt dem aufgrund seiner Luftnot bereits röchelnden F, die Bayernhymne zu singen, da er sich sonst gezwungen sehe, den F zu erwürgen. F gehorcht daraufhin und säuselt so gut er kann die ihm vage bekannte Bayernhymne. Erst als er die drei Strophen fertig gesungen hat, lässt A von F ab, um in das Bierzelt zu eilen.

Dort erwarten ihn bereits seine Freunde B und C in bester Bierlaune und A berichtet begeistert, wie er es den „Preußen“ gezeigt habe. Wenig später trifft aber auch F mit seiner Reisegruppe ein. Als F auch noch lautstark „Fräulein, bitte ein Kölsch“ ruft, brennen bei den niederbayerischen Freunden alle Sicherungen durch. Spontan stürzen sich A, B und C auf die Mitglieder der „norddeutschen“ Reisegruppe und es entsteht über das Bierzelt verteilt eine große Rauferei, an der mindestens 20 Personen teilnehmen, deren genauer Verlauf sich aber nicht mehr rekonstruieren lässt. Fest steht, dass nach ca fünf Kampfminuten B keine Lust mehr hat und nach Hause geht und wenig später C sogar seinen Kumpel A – den er durchaus erkannt hat – ohne ersichtlichen Grund in den „Schwitzkasten“ nimmt. A kann sich dieses Griffes nur durch einen schmerzhaften, aber sonst folgenlosen Biss in den Oberarm des C entziehen.

Kurz darauf versetzt A dem F – seinem „Hauptfeind“ – mittels eines gekonnten Kung-Fu-Sprungs einen Tritt mit seinem beschuhten Fuß gegen den Oberkörper. F stürzt daraufhin zu Boden. Als er sich gerade wieder aufrichten möchte, nutzt ein nicht mehr zu ermittelnder Teilnehmer der Rauferei die Lage des F aus, indem er so auf F einschlägt, dass dessen Kopf am Fuß einer Bierbank auftrifft und F sich eine tödliche Verletzung zuzieht.

Noch bevor irgendjemand die gravierende Verletzung des F zur Kenntnis nimmt, eilt der streitfreudige D herbei und beteiligt sich an der Keilerei, wobei Einzelheiten wiederum ungeklärt bleiben. Mit der sich alsbald anschließenden Entdeckung des toten F kehrt unverzüglich Ruhe in das Bierzelt ein.

Geschockt stürzt A aus dem Bierzelt. Der Passant P, auf den A zu rennt, ist aufgrund des an sein Ohr gedrungenen Lärms aus dem Bierzelt überzeugt, A sei auf der Suche nach einer neuen Auseinandersetzung und wolle ihn angreifen. Er nimmt daher allen Mut zusammen und verpasst dem körperlich überlegenen A einen gezielten Schlag gegen die Schläfe, worauf A ins Taumeln gerät und P die kurze Benommenheit des A dazu nutzt, um zu fliehen.

Wie haben sich die Beteiligten strafbar gemacht? Evtl erforderliche Strafanträge sind gestellt.

II.

1.

Nennen Sie die wichtigsten Prozessmaximen.

2.

Welche Prozessvoraussetzungen kennen Sie? Was sind die prozessualen Folgen in den einzelnen Verfahrensstadien beim Fehlen einer Prozessvoraussetzung?

3.

Da der Tod des F (o I.) in der örtlichen Presse großes Aufsehen erregt hat, möchte die Staatsanwaltschaft den A auf jeden Fall vor dem Landgericht anklagen. Kann sie das, obwohl sie angesichts fehlender Vorstrafen bei A nur mit einer Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren rechnet?

4.

A wird von der Strafkammer des LG Passau zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Bei dem Urteil wirkt der Beisitzer R mit. A legt gegen dieses Urteil Revision ein, der das Revisionsgericht stattgibt und die Sache unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils zur erneuten Verhandlung an die 1. Strafkammer des LG Deggendorf verweist. Dort ist R inzwischen Kammervorsitzender. Am 4. Hauptverhandlungstag vor dem LG Deggendorf bedient die beisitzende Richterin S während der Vernehmung eines Zeugen über einen Zeitraum von etwa zehn Minuten mehrfach ihr Mobiltelefon. Hintergrund ist, dass die an diesem Tag angesetzte Sitzungszeit – wie von S im Vorfeld prognostiziert – bereits deutlich überschritten ist. Einen stummen Anruf von zu Hause beantwortet S daher mit einer schon vor der Hauptverhandlung vorgefertigten SMS des Inhalts „Bin in Sitzung“. Auf eine weitere dringende SMS-Anfrage bezüglich der weiteren Betreuung ihrer Kinder reagiert sie binnen Sekunden. Auf Rüge der Verteidigung macht sie diesen Sachverhalt öffentlich und entschuldigt sich.

a)

Welches Gericht war in diesem Fall Revisionsgericht?

b)

Kann A den R in der erneuten Hauptverhandlung vor dem LG Deggendorf wegen seiner Mitwirkung am später aufgehobenen Urteil des LG Passau mit Erfolg wegen Befangenheit ablehnen?

c)

Kann A die S in der Hauptverhandlung vor dem LG Deggendorf wegen ihrer privaten Handynutzung während der Zeugenvernehmung mit Erfolg wegen Befangenheit ablehnen?

Gedankliche Strukturierung des Falles (Kurzlösung)

2

Teil I. (materiell-rechtlicher Teil)

A.

Die Bayernhymne(Strafbarkeit des A)

1.

§§ 223 I (+), 224 I Nr 2 (–), Nr 3 (–), Nr 5 (+)

a)

Objektiver Tatbestand (+)

aa)

Grunddelikt (+)

bb)

Qualifikationen gem § 224 I

Nr 2 (gefährliches Werkzeug) (–)

Nr 3 (hinterlistiger Überfall) (–)

Nr 5 (Leben gefährdende Behandlung) (+)

Problem Nr 1: Setzt eine „das Leben gefährdende Behandlung“ iSv § 224 I Nr 5 eine konkrete oder nur eine abstrakte Lebensgefährdung voraus? (Rn 5)

b)

Subjektiver Tatbestand (+)

c)

Rechtswidrigkeit und Schuld (+)

d)

Ergebnis

2.

§ 239b I Alt 1 (–)

a)

Objektiver Tatbestand (+)

Entführen (–)

Sich-Bemächtigen (+)

b)

Subjektiver Tatbestand (+)

Vorsatz (+)

besondere Nötigungsabsicht (+)

c)

Teleologische Reduktion (+)

Problem Nr 2: Teleologische Reduktion der §§ 239a, 239b im Zwei-Personen-Verhältnis (Rn 9)

d)

Ergebnis

3.

§ 239 I Alt 2 (+)

4.

§ 240 I, II (+)

a)

Objektiver Tatbestand (+)

Gewalt (+)

Drohung (+)

Nötigen (+)

b)

Subjektiver Tatbestand (+)

Vorsatz (+)

c)

Rechtswidrigkeit (+)

Keine Rechtfertigungsgründe (+)

Verwerflichkeitsprüfung, § 240 II (+)

d)

Schuld (+)

e)

Ergebnis

5.

§ 241 II (+)

6.

Konkurrenzen

§ 224 – § 223

§ 240 – § 241

§ 224 I Nr 5 – § 239 I Alt 2 – § 240

7.

Ergebnis für A im Tatkomplex A

A hat sich gem § 224 I Nr 5 – § 52 – § 239 I Alt 2 – § 52 – § 240 I, II strafbar gemacht.

B.

Im Bierzelt

I.

Strafbarkeit des C

1.

§§ 223 I (+), 224 I Nr 4 (–), Nr 5 (–)

a)

Objektiver Tatbestand (+)

aa)

Grunddelikt (+)

bb)

Qualifikationen gem § 224 I

Nr 4 (gemeinschaftlich) (–)

Nr 5 (Leben gefährdende Behandlung) (–)

b)

Subjektiver Tatbestand (+)

c)

Rechtswidrigkeit (+)

Einwilligung (–)

d)

Schuld (+)

e)

Ergebnis

f)

Strafantragserfordernis, § 230 I (+)

2.

§ 239 I Alt 2 (+)

3.

§ 240 I, II (+)

a)

Tatbestand (+)

b)

Rechtswidrigkeit (+)

Keine Rechtfertigungsgründe (+)

Verwerflichkeitsprüfung, § 240 II (+)

c)

Schuld (+)

d)

Ergebnis

4.

§ 231 I (+)

a)

Objektiver Tatbestand (+)

von mehreren verübter Angriff (–) (aA vertretbar)

Schlägerei (+)

beteiligt (+)

b)

Subjektiver Tatbestand (+)

c)

Obj. Bedingung der Strafbarkeit (+)

d)

Strafbarkeitsausschluss gem § 231 II (–)

e)

Rechtswidrigkeit und Schuld (+)

f)

Ergebnis

5.

§ 125 I Nr 1 Alt 1 (–)

6.

Konkurrenzen

§ 223 – § 231

§ 239 I Alt 2 – § 240

§ 223 – § 52 – § 231 und § 240

7.

Ergebnis für C im Tatkomplex B

C ist strafbar gem § 240 I, II – § 52 – § 223 I – § 52 – § 231.

II.

Strafbarkeit des A

1.

§ 212 I bzgl F (–)

2.

§§ 223 I, 224 I Nr 2 (+), Nr 4 (–), Nr 5 (+) bzgl F

a)

Objektiver Tatbestand

aa)

Grunddelikt (+)

bb)

Qualifikationen gem § 224

Nr 2 (gefährliches Werkzeug) (+)

Nr 4 (gemeinschaftlich) (–) (aA vertretbar)

Nr 5 (Leben gefährdende Behandlung) (+)

b)

Subjektiver Tatbestand (+)

c)

Rechtswidrigkeit und Schuld (+)

d)

Ergebnis

3.

§ 222 bzgl F (+)

a)

Tatbestandsmäßigkeit (+)

Erfolgseintritt (+)

Kausalität (+)

objektive Sorgfaltspflichtverletzung bei objektiver Voraussehbarkeit des Erfolges (+)

Schutzzweckzusammenhang (+)

Pflichtwidrigkeitszusammenhang (+)

eigenverantwortliche Selbstgefährdung (–)

eigenverantwortliches Dazwischentreten Dritter (–)

Problem Nr 3: Wegfall der objektiven Zurechnung wegen eigenverantwortlichen Dazwischentretens eines Dritten? (Rn 29)

b)

Rechtswidrigkeit (+)

c)

Schuld (+)

subjektive Vorhersehbarkeit (+)

subjektive Vermeidbarkeit (+)

d)

Ergebnis

4.

§ 227 I bzgl F (–)

a)

Tatbestand (–)

Körperverletzung (+)

fahrlässige Todesherbeiführung (+)

spez. Gefahrzusammenhang (–)

Problem Nr 4: Knüpft § 227 an den Körperverletzungserfolg oder an die Körperverletzungshandlung an? (Rn 32)

b)

Ergebnis

5.

§ 221 I Nr 1, III bzgl F (–)

Zweiaktigkeit (–)

6.

§ 223 I bzgl C (–)

a)

Objektiver Tatbestand (+)

b)

Subjektiver Tatbestand (+)

c)

Rechtswidrigkeit (–)

aa)

Einwilligung (–)

bb)

Notwehr, § 32 (+)

Notwehrlage (+)

Notwehrhandlung (+)

subj. Rechtfertigungselement (+)

d)

Ergebnis

7.

§ 231 I (+)

a)

Tatbestand (+)

b)

Strafbarkeitsausschluss gem § 231 II (–)

c)

Rechtswidrigkeit (+)

d)

Schuld (+)

e)

Ergebnis

8.

Konkurrenzen

9.

Ergebnis für A im Tatkomplex B

A hat sich strafbar gemacht gem § 222 – § 52 – § 224 I Nr 2, Nr 5 – § 52 – § 231.

III.

Strafbarkeit des B

1.

§ 223 I (–)

in dubio pro reo (+)

2.

§§ 223 I, 27 (–)

3.

§ 231 I (+)

a)

Objektiver Tatbestand (+)

b)

Subjektiver Tatbestand (+)

c)

Obj. Bedingung der Strafbarkeit (+)

Problem Nr 5: Zurechnung des Erfolgs einer Schlägerei (§ 231), der nach Verlassen der Schlägerei eintritt (Rn 44)

d)

Strafbarkeitsausschluss gem § 231 II (–)

e)

Rechtswidrigkeit und Schuld (+)

f)

Ergebnis

4.

Ergebnis für B im Tatkomplex BB ist strafbar gem § 231 I.

IV.

Strafbarkeit des D

1.

§ 223 I (–)

2.

§ 231 I (+)

a)

Tatbestand (+)

b)

Obj. Bedingung der Strafbarkeit (+)

Problem Nr 6: Kann demjenigen, der sich erst nach Eintritt der schweren Folge an einer Schlägerei (§ 231) beteiligt, die schwere Folge zugerechnet werden? (Rn 49)

c)

Strafbarkeitsausschluss gem § 231 II (–)

d)

Rechtswidrigkeit und Schuld (+)

e)

Ergebnis

3.

Ergebnis für D im Tatkomplex B

D hat sich gem § 231 I strafbar gemacht.

V.

Gesamtergebnis im Tatkomplex B

A:

§ 222 – § 52 – § 224 I Nr 2, Nr 5 – § 52 – § 231 I

B:

§ 231 I

C:

§ 239 I Alt 2 – § 52 – § 240 I, II – § 52 – § 223 I – § 52 – § 231 I

D:

§ 231 I

C.

Außerhalb des Bierzeltes(Strafbarkeit des P)

1.

§ 223 I (–)

a)

Tatbestand (+)

b)

Rechtswidrigkeit (+)

Notwehr (–)

Notwehrlage (–)

c)

Erlaubnistatbestandsirrtum

aa)

Einordnung des Irrtums

bb)

Behandlung des Erlaubnistatbestandsirrtums

Problem Nr 7: Erlaubnistatbestandsirrtum (Rn 55)

d)

Ergebnis

2.

§ 229 (–)

3.

§ 221 I Nr 1 (–), Nr 2 (–)

4.

§ 323c (–)

zumutbar (–)

5.

Ergebnis für P im Tatkomplex CP hat sich nicht strafbar gemacht.

D.

Gesamtergebnis des materiell-rechtlichen Gutachtens

A:

Tatkomplex A: § 224 I Nr 5 – § 52 – § 239 I Alt 2 – § 52 – § 240 I, II – § 53 – Tatkomplex B: § 222 – § 52 – § 224 I Nr 2, Nr 5 – § 52 – § 231 I

B:

§ 231 I

C:

§ 240 I, II – § 52 – § 223 I – § 52 – § 231 I

D:

§ 231 I

P:

straflos

Teil II. (prozessualer Teil)

1.

Prozessmaximen

2.

Prozessvoraussetzungen

a)

Die wichtigsten Prozessvoraussetzungen

b)

Folgen des (endgültigen) Fehlens einer Prozessvoraussetzung

3.

Zuständigkeit des LG

4.

Neuverhandlung nach Revision

a)

Revisionsgericht

b)

Befangenheit bei Neuverhandlung in der Tatsacheninstanz

aa)

Ausschließungsgründe, §§ 24 I Alt 1, 22, 23 StPO

bb)

Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, §§ 24 I Alt 2, 24 II StPO

Problem Nr 8: Rückgriff auf die Befangenheitsregelung des § 24 II StPO bei Zurückverweisung gem § 354 II StPO? (Rn 69)

cc)

Verfahren

c)

Befangenheit bei privater Nutzung des Mobiltelefons durch einen Richter während der Hauptverhandlung

aa)

Ausschließungsgründe, §§ 24 I Alt 1, 22, 23 StPO

bb)

Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit, §§ 24 I Alt 2, 24 II StPO

cc)

Verfahren

Ausführliche Lösung von Fall 1

Teil I.(materiell-rechtlicher Teil)

A.Die Bayernhymne (Strafbarkeit des A)

1.§§ 223 I, 224 I Nr 2, Nr 3, Nr 5

3

A könnte sich gem §§ 223 I, 224 I Nr 2, Nr 3, Nr 5 strafbar gemacht haben, indem er F den Arm um den Hals legte und kräftig zudrückte.

a) Objektiver Tatbestand

aa) Grunddelikt

Dafür müsste A iSd § 223 I einen anderen Menschen körperlich misshandelt oder an der Gesundheit geschädigt haben.

Körperliche Misshandlung iSv § 223 I Alt 1 ist jede substanzverletzende Einwirkung auf den Körper des Opfers sowie jede üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird[1]. Der Druck auf den Hals des F („Schwitzkasten“), der dazu führte, dass F aufgrund von Luftnot zu röcheln begann, stellt eine wesentliche Beeinträchtigung des körperlichen Wohlbefindens des F und damit eine körperliche Misshandlung dar.

Gesundheitsschädigung iSv § 223 I Alt 2 ist das Hervorrufen, Steigern oder Aufrechterhalten eines vom Normalzustand der körperlichen Funktionen des Opfers nachteilig abweichenden, krankhaften und heilungsbedürftigen Zustands körperlicher oder seelischer Art[2]. Die Beeinträchtigung, die F dadurch erfuhr, dass A ihn in einen „Schwitzkasten“ nahm, war trotz des „Röchelns“ nicht so stark, dass sein Körper in einen heilungsbedürftigen Zustand körperlicher oder seelischer Art gelangte. Damit scheidet § 223 I Alt 2 aus.

Die Handlung des A kann nicht hinweggedacht werden, ohne dass der Erfolgseintritt in Gestalt der körperlichen Misshandlung in seiner konkreten Form entfiele; sie war mithin kausal. Ebenso war der Erfolgseintritt A objektiv zurechenbar.

bb) Qualifikationen gem § 224 I

4

Fraglich ist, ob A ein gefährliches Werkzeug iSd § 224 I Nr 2 verwendet hat. Hierunter versteht man jeden – nach hM beweglichen – Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der Art seiner Verwendung im konkreten Fall geeignet ist, erhebliche Verletzungen zuzufügen[3]. Körperteile wie der Arm sind keine „Werkzeuge“ iSd § 224 I Nr 2[4], sodass diese Alternative nicht erfüllt ist.

Hinweis: Dies ist so unstreitig, dass es in einer Klausur auch hätte weggelassen werden können.

A könnte aber die Körperverletzung mittels eines hinterlistigen Überfalls begangen haben. Überfall iSv § 224 I Nr 3 ist jeder plötzliche, unerwartete Angriff auf einen Ahnungslosen. Hinterlistig ist der Überfall, wenn der Täter seine wahre Absicht planmäßig berechnend verdeckt, um gerade dadurch dem Angegriffenen die Abwehr zu erschweren[5]. Ein plötzlicher Angriff von hinten – wie hier – reicht dafür noch nicht aus[6], sodass § 224 I Nr 3 ausscheidet.

A könnte aber die Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung iSv § 224 I Nr 5 begangen haben.

5

Problem Nr 1:Setzt eine „das Leben gefährdende Behandlung“ iSv § 224 I Nr 5 nur eine abstrakte Lebensgefährdung oder den Eintritt einer konkreten Lebensgefahr voraus?

(1) Vereinzelte Literaturstimmen fordern den Eintritt einer konkreten Lebensgefahr (NK-Paeffgen/Böse, § 224 Rn 28). Es dürfe nur noch vom Zufall abhängen, ob der Tod des Opfers eintritt oder nicht (Hoffmann-Holland, BT Rn 195).

Argument: Wegen der hohen Strafdrohung ist eine restriktive Handhabung erforderlich.

(2) Die hM und die Rspr lassen eine abstrakte Gefährdung genügen; die tatsächliche Verletzung brauche nicht lebensgefährlich zu sein (BGHSt 2, 160, 163; 36, 1, 9). Erforderlich aber auch ausreichend sei es, dass die Art der Behandlung durch den Täter nach den Umständen des Einzelfalls (generell) geeignet ist, das Leben zu gefährden (BGH NStZ 2013, 345).

Argument: Der Wortlaut des Gesetzes stellt auf die Handlung, nicht aber auf einen Erfolg ab.

Zur Vertiefung: Wessels/Hettinger/Engländer, BT1 Rn 238.

6

Ein kräftiger Würgegriff ist abstrakt geeignet, das Leben des Gewürgten zu gefährden. Aber auch, wenn man den Eintritt einer konkreten Lebensgefahr für § 224 I Nr 5 voraussetzte, kann man diese hier bejahen, da F aufgrund von Luftnot bereits röchelte und somit Erstickungserscheinungen zeigte. Eine kurzzeitige Lebensgefahr genügt[7].

Die Ablehnung der abstrakten und konkreten Lebensgefahr ist ebenfalls vertretbar.

b) Subjektiver Tatbestand

7

A handelte mit dem Willen zur Verwirklichung des Grunddelikts in Kenntnis aller seiner objektiven Tatumstände[8], also mit Vorsatz bzgl § 223 I. Darüber hinaus erkannte er diejenigen Umstände, aus denen sich die Lebensgefährlichkeit ergab. (Nach Ansicht der Rspr genügt bereits dies in subjektiver Hinsicht[9]). Er war sich ferner zumindest in der Laiensphäre auch der Bedeutung seines Verhaltens bewusst, hat die Gefährlichkeit seines Handelns für das Leben des Opfers wenigstens für möglich gehalten und in Kauf genommen[10].

c) Rechtswidrigkeit und Schuld

A handelte rechtswidrig und schuldhaft.

d) Ergebnis

A hat sich gem § 224 I Nr 5 strafbar gemacht, indem er F den Arm um den Hals legte und kräftig zudrückte.

2.§ 239b I Alt 1

8

A könnte sich durch dieselbe Handlung auch nach § 239b I Alt 1 strafbar gemacht haben.

a) Objektiver Tatbestand