Kleingewerbe gründen leicht gemacht - Die Komplettanleitung zur Existenzgründung: Wie Sie den Weg in die Selbstständigkeit erfolgreich beschreiten - inkl. Checklisten, Musterrechnung u.v.m. - Johannes Brehme - E-Book

Kleingewerbe gründen leicht gemacht - Die Komplettanleitung zur Existenzgründung: Wie Sie den Weg in die Selbstständigkeit erfolgreich beschreiten - inkl. Checklisten, Musterrechnung u.v.m. E-Book

Johannes Brehme

0,0

Beschreibung

Kleingewerbe anmelden: Wie Sie sich Schritt für Schritt ganz einfach den Traum von der nebenberuflichen Selbstständigkeit erfüllen Sie haben eine brillante Geschäftsidee, mit der Sie so richtig durchstarten möchten? Sie träumen schon länger davon, Ihr eigener Chef zu sein? Und so langsam möchten Sie gerne die ersten konkreten Schritte tun, sich aber nicht direkt ins kalte Wasser stürzen? Dann ist die Gründung eines Kleingewerbes der perfekte Schachzug für Sie und wie Sie den souverän und fehlerfrei umsetzen, das zeigt Ihnen dieser Ratgeber! Umsatzsteuer, Gewerbeschein, Handelsregisterauszug oder Buchführung: Wer den ersten Blick in die Welt der selbstständigen Arbeit wagt, dem schwirrt schnell der Kopf angesichts all der neuen Herausforderungen. Doch zum Glück ist das alles deutlich weniger kompliziert, als es zunächst den Anschein hat: Der Schritt in die nebenberufliche Selbstständigkeit kann für Sie ganz einfach zum Kinderspiel werden. Was Sie mitbringen müssen, ist eine gute Geschäftsidee, den Willen zum Erfolg und die Bereitschaft, sich auf Neues einzulassen – für den Rest sorgt dieses Buch. Machen Sie sich zunächst mit den grundsätzlichen rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut, finden Sie heraus, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und erfahren Sie dann alles über die einzelnen organisatorischen Schritte rund um Anmeldungen, Genehmigungen & Co. Mit einfachen Schritt-für-Schritt-Prozessen setzen Sie Ihren Business-Plan zuverlässig in die Tat um und erhalten praxiserprobte Expertenantworten auf alle wichtigen Fragen. Sie sind nicht so der Wirtschafts-Typ? Keine Sorge! Die systematischen und leicht verständlichen Erläuterungen verschaffen auch absoluten Neu-Einsteigern in kürzester Zeit den Durchblick und zeigen Ihnen präzise, worauf es in jeder Phase Ihrer Gewerbegründung wirklich ankommt. Grundkurs Kleingewerbe: Was ist ein Kleingewerbe, welche Voraussetzungen müssen Sie mitbringen und welche Vorteile hat die Kleingewerbegründung ganz konkret für Ihre unternehmerischen Aussichten? Reibungsloser Start: Machen Sie sich mit dem rechtlichen Rahmen sowie notwendigen Formularen rund um Gewerbeanmeldung, Identitätsnachweis, Handwerkskarte und vieles mehr vertraut, um von Anfang an die Weichen auf Erfolg zu stellen! Fokus auf Finanzen: Werden Sie im Handumdrehen zum Profi für Steuerfragen, Gewinnermittlung und Buchführung und behalten Sie ganz einfach den finanziellen Überblick. Step by Step: Der unkomplizierte 5-Schritte-Plan begleitet Sie kompetent und zuverlässig in Ihr neues Leben als Kleinunternehmer und beantwortet auf einen Blick die drängendsten Fragen. Mit diesem Ratgeber wagen Sie unter kompetenter Begleitung den großen Schritt ins Kleingewerbe und legen systematisch den Grundstein für langfristigen Erfolg. Im Bonusteil erfahren Sie zudem, wie Sie die häufigsten Fehler zuverlässig vermeiden und erhalten einen Ausblick, wie Sie eines Tages Ihr Kleingewerbe auch in den großen Traum vom Hauptgewerbe verwandeln können. Also worauf warten Sie noch? Klicken Sie nun auf "In den Einkaufswagen" und nehmen Sie Ihre berufliche Zukunft endlich ganz einfach selbst in die Hand!

Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:

Android
iOS
von Legimi
zertifizierten E-Readern
Kindle™-E-Readern
(für ausgewählte Pakete)

Seitenzahl: 168

Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:

Android
iOS
Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Alle Ratschläge in diesem Buch wurden vom Autor und vom Verlag sorgfältig erwogen und geprüft. Eine Garantie kann dennoch nicht übernommen werden. Eine Haftung des Autors beziehungsweise des Verlags für jegliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist daher ausgeschlossen.

Kleingewerbe gründen leicht gemacht

Copyright © 2022 Johannes Brehme

www.edition-lunerion.de

Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Für Fragen und Anregungen:

[email protected]

Auflage 2022

INHALT

1. Vorwort

2. Auf dem Weg in die Selbstständigkeit!

3. Das Kleingewerbe

3.1 Grundsätzliches – Neben- und Hauptgewerbe

3.2 Kleingewerbe & Kleinunternehmer

3.3 Wer kann ein Kleingewerbe anmelden?

3.4 Grenzfälle & ehrenamtliche Tätigkeiten

3.5 Achtung, Scheinselbstständigkeit

3.6 Vor- und Nachteile im Überblick

4. Selbsttest

4.1 Macht es für mich Sinn, ein Kleingewerbe zu gründen?

4.2 Der Test

4.3 Auswertung

5. Exkurs: Ein Kleingewerbe im Ausland gründen

5.1 Vorüberlegungen

5.2 Grundsätzliche Regelungen und Gesetze

5.3 Unternehmen im Ausland ohne Staatsbürgerschaft?

5.4 Wohnsitz im In- oder Ausland?

5.5 Kranken- und Rentenversicherung

5.6 Vor- und Nachteile auf einen Blick

5.7 Die Doppelbesteuerung

5.8 Grenzüberschreitende Umsätze

5.9 Fazit – Kleingewerbe im Ausland

6. 10 gute Gründe für eine Gründung

7. Rechtliche Grundlagen & Voraussetzungen

7.1 Was man zuvor bedenken sollte

7.2 Der rechtliche Rahmen

7.3 Rechtliche Pflichten

7.4 Ausserdem … was Sie sonst noch wissen sollten

8. Der Antrag

8.1 Formular zur Gewerbeanmeldung

8.2 Identitätsnachweis: Personalausweis oder Reisepass

8.3 Aufenthaltsgenehmigung

8.4 Handelsregisterauszug

8.5 Handwerkskarte

8.6 Genehmigungen und Nachweise

9. Nebengewerbe und Steuern –was ist zu beachten?

9.1 Der steuerliche Erfassungsbogen

9.2 Die Ermittlung Ihres Gewinns per Einnahmen-Überschuss-Rechnung

9.3 Die Einkommensteuererklärung

10. Buchhaltung

10.1 Während des Jahres: Belege sammeln und ordnen

10.2 Die Kleinunternehmerregelung

10.3 Eine Kleinunternehmer-Rechnung schreiben

11. Schritt für Schritt erfolgreich zum Kleingewerbe

Schritt 1: Falls erforderlich, Handwerkskarte oder andere Erlaubnisse besorgen

Schritt 2: Gewerbeanmeldung auf dem Gewerbeamt ausfüllen (Ausweis und Geld nicht vergessen)

Schritt 3: den vom Finanzamt zugesendeten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Schritt 4: Gegebenenfalls Beitragsbefreiung bei der IHK oder HWK beantragen

Schritt 5: Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft anmelden

12. Fragen & Antworten auf einen Blick

13. Die 15 häufigsten Fehler

14. Ausblick: Vom Kleingewerbe zum Hauptgewerbe

14.1 Die ersten Überlegungen

14.2 vom Kleinunternehmer zum Kaufmann

14.3 Was geschieht mit der Krankenkasse?

14.4 Übergangsphase sicher gestalten

15. Startschuss!

1. Vorwort

Der Schritt in die Selbstständigkeit erfordert Mut und Selbstvertrauen. Er will gut durchdacht sein – schließlich beinhaltet der Traum auch einige Risiken. Sie möchten mit Ihrem eigenen Gewerbe beginnen? Dann ist es wichtig, sich über einige Details im Vorfeld Klarheit zu verschaffen. Welche Art Unternehmen möchten Sie überhaupt gründen? Eine beliebte Lösung bei Existenzgründern ist das Kleingewerbe. Mit einem Kleingewerbe wagen Sie den Schritt in die Teilselbstständigkeit. Das bedeutet: Sie betreiben Ihr Gewerbe zunächst nur als Nebentätigkeit. Kleingewerbetreibende sind keine Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs und müssen sich daher nicht an die sonst sehr strengen gesetzlichen Vorgaben des Handelsrechts halten. Das kann eine große Erleichterung sein. Schließlich kennen sich nur die wenigsten jungen Gewerbetreibenden mit der Rechtslage aus – und die kann überaus kompliziert sein. Bleibt Ihnen dies erspart, sind die Rechtsvorschriften, nach denen Sie handeln müssen, wesentlich übersichtlicher. So müssen Sie sich beispielsweise mit einem Kleingewerbe nicht ins Handelsregister eintragen lassen. Außerdem sind die Vorgaben, die Ihnen gemacht werden, meistens wesentlich einfacher zu erfüllen – beispielsweise im Bereich der Buchhaltung. Doch dazu später mehr.

Der Schritt in die Selbstständigkeit über das Kleingewerbe bietet einige Vorteile – daneben wartet auf Sie natürlich der Traum von dem eigenen Gewerbebetrieb. Womöglich ein Traum, den Sie schon lange verinnerlicht haben? Um nicht zu vergessen, welche Risiken Sie auch mit einem Kleingewerbe eingehen müssen, sich aber auch nicht durch Angst vor unvorhersehbaren Konsequenzen abhalten lassen, kann Ihnen dieses Buch als wichtiger Ratgeber dienen. Lesen Sie weiter, was Sie in diesem Buch erwartet, und starten Sie Ihren Weg in die Selbstständigkeit. Denn schließlich gehört den Mutigen die Welt!

2. Auf dem Weg in die Selbstständigkeit!

Sie denken darüber nach, ein Kleingewerbe zu gründen? Sie haben vielleicht schon lange einen Traum von einem ganz bestimmten Beruf oder der Selbstständigkeit an sich? Dann ist dieses Buch genau das richtige für Sie!

Ein Kleingewerbe gründen ist ein guter erster Schritt, um die Selbstständigkeit auszutesten, ohne sich direkt von dem bisherigen Hauptjob zu verabschieden. Doch wie startet man mit dem Kleingewerbe? Welche Vorteile bringt das Kleingewerbe gegenüber dem Hauptgewerbe? Was muss dem Finanzamt gemeldet werden und welche Steuern fallen an? Diese und viele andere Fragen stellen sich nicht nur Ihnen, sondern jedem anderen Gewerbegründer. Deshalb finden Sie in diesem Buch eine Reihe hilfreicher Tipps und Informationen.

Lesen Sie weiter und lernen Sie, wieso sich ein Kleingewerbe lohnen kann und welche Vorteile der Start mit dem Kleingewerbe gegenüber dem Hauptgewerbe hat. Machen Sie den Test: Sollten Sie ein Gewerbe gründen oder nicht? Im weiteren Verlauf lernen Sie alles, was Sie für den Start in das Gewerbe noch wissen müssen: Wie melden Sie Ihr Gewerbe an? Wie funktioniert die Buchhaltung? Welche steuerlichen Besonderheiten müssen Sie beachten? Sie werden schnell merken, dass ein Kleingewerbe viel Arbeit bedeutet, doch die Antworten auf Ihre Fragen oft weniger kompliziert sind, als Sie denken.

Natürlich finden Sie auch ausführliche Schritt-für-Schritt-Erklärungen. Die erste der Detailerklärungen erhalten Sie im Abschnitt zum Fragebogen zur steuerlichen Erfassung: Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zu diesem Fragebogen, damit beim Finanzamt nichts schiefgeht. Im späteren Teil des Buches erhalten Sie eine weitere Schritt-für-Schritt-Erklärung zur Gewerbegründung allgemein. So können Sie noch einmal alle Schritte auf einen Blick erhalten und sorgsam nachvollziehen.

Möglicherweise fühlen Sie sich anfangs ein wenig überfordert – das ist ganz normal, schließlich steht Ihnen ein großer Schritt bevor. Möglicherweise träumen Sie schon lange von diesem Moment? Oder Sie haben erst kürzlich gemerkt, dass Ihre Erfüllung möglicherweise in einem neuen Projekt liegt? Was immer es ist: Die Aufregung ist sicherlich zu Recht da. Doch davon sollten Sie sich nicht abhalten lassen. Um Ihnen den bestmöglichen Start zu geben, erhalten Sie in diesem Buch auch einige Tipps zu den häufigsten Fehlerquellen. Was die häufigsten Fehler bei der Gewerbegründung sind und wie Sie diese vermeiden, lesen Sie gegen Ende des Buches. So haben Sie die Gelegenheit, anderen bereits einen Schritt voraus zu sein. Und machen Sie sich keine Gedanken, falls doch mal etwas anders läuft, als geplant – das kommt bei den besten vor und lässt sich sicherlich wieder korrigieren. Haben Sie Mut und wagen Sie jetzt Ihren Schritt in die Selbstständigkeit.

In diesem Sinne: Viel Spaß beim Lesen und viel Erfolg beim Gründen!

3. Das Kleingewerbe

Zu Beginn dieses Buches befassen wir uns damit, was ein Kleingewerbe überhaupt ausmacht. Was sind die Unterschiede zwischen einem Neben- und einem Hauptgewerbe? Wer kann ein Kleingewerbe anmelden? Und welche Vor- und Nachteile verbergen sich dahinter? Diese und viele andere Fragen werden in diesem ersten Kapitel beantwortet.

3.1 GRUNDSÄTZLICHES – NEBEN- UND HAUPTGEWERBE

Rechtlich betrachtet wird in Deutschland unter dem Begriff ‚Gewerbe‘ eine planmäßige, auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit verstanden, die mit der Absicht, Gewinne zu erzielen, vorgenommen wird. Ausgenommen von dieser Definition sind Land- und Forstwirtschaftsbetriebe und sogenannte freie Berufe. Juristisch betrachtet ist eine selbstständige Tätigkeit auf Dauer angelegt, wenn die Absicht dahintersteht, die Tätigkeit über einen längeren, unbegrenzten Zeitraum durchzuführen. Wie lange die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird, ist unerheblich – wichtig ist nur die anfängliche, dauerhafte Absicht.

Ein Beispiel: Wenn Sie vorhaben, nur für zwei Wochen auf einem Festival oder Weihnachtsmarkt auszuschenken, handeln Sie nicht mit der Absicht, auf Dauer zu arbeiten. Sie begrenzen Ihre Arbeitsdauer von vornherein. Das gilt auch, wenn Sie beispielsweise nach den zwei Wochen noch zwei weitere Wochen bis zum Ende der Marktzeit dranhängen möchten. Hingegen liegt eine dauerhafte Absicht vor, wenn Sie Ihren Stand mit der Absicht aufbauen, auf unbestimmte Zeit auszuschenken. Gehen Sie beispielsweise davon aus, zunächst auf einem Weihnachtsmarkt auszuschenken und danach immer weiter zu anderen Märkten und Festivals zu ziehen, beabsichtigen Sie, Ihr Gewerbe auf Dauer auszuüben. Das gilt auch, wenn Sie nach vier Wochen merken, dass Sie doch keine Lust mehr auf die Tätigkeit haben, und früh wieder abbrechen.

Die sogenannten freien Berufe werden steuerrechtlich gesondert betrachtet. Zu ihnen zählen nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) selbstständig ausgeübte

•  wissenschaftliche,

•  künstlerische,

•  schriftstellerische,

•  unterrichtende sowie

•  erzieherische Tätigkeiten.

Das Gesetz listet daneben noch eine Reihe besonderer Berufsgruppen auf, die ebenfalls zu den freien Berufen zählen, sofern sie selbstständig arbeiten.

Diese lauten:

-  Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte

-  Rechtsanwälte, Notare und Patentanwälte

-  Vermessungsingenieure und Ingenieure

-  Architekten

-  Handelschemiker

-  Wirtschaftsprüfer

-  Steuerberater

-  Beratende Volks- und Betriebswirte

-  Vereidigte Buchprüfer/ Bücherrevisoren

-  Steuerbevollmächtigte

-  Heilpraktiker

-  Dentisten

-  Krankengymnasten

-  Journalisten und Bildberichterstatter

-  Dolmetscher und Übersetzer

-  Lotsen

-  und ähnliche Berufe

Nachzulesen ist dies in § 18 Absatz 1 EStG.

Wer selbstständig arbeitet, jedoch nicht unter eine dieser Kategorien fällt, muss grundsätzlich ein Gewerbe anmelden.

Man unterscheidet ferner zwischen einem Neben- und einem Hauptgewerbe. Das Hauptgewerbe stellt eine hauptberufliche Tätigkeit dar. Das Nebengewerbe hingegen ist ein angemeldetes Gewerbe, was nicht dem Haupterwerb dient. Die gesetzliche Grenze zwischen Neben- und Haupterwerb liegt bei 20 Arbeitsstunden pro Woche. Das ist insbesondere auch für die Sozialversicherungen wichtig. Die eigentliche Arbeitszeit ist dabei überwiegendes Kriterium, wohingegen die Bezeichnung ‚Nebengewerbe‘ oder ‚Hauptgewerbe‘ unerheblich ist. Möchten Sie also neben Ihrem Hauptberuf eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen, die höchstens 20 Stunden pro Woche einnimmt, wird dies Ihr Nebengewerbe.

Jedes Gewerbe muss in Deutschland angemeldet werden. Die Anmeldung ist dabei immer gleich, egal, ob ein Haupt- oder Nebengewerbe angemeldet wird.

3.2 KLEINGEWERBE & KLEINUNTERNEHMER

Kleingewerbe und Kleinunternehmen sind zwei Begriffe, die sich auf den ersten Eindruck wie Synonyme anhören. Verwechselt werden dürfen sie allerdings nicht – denn sie bedeuten keineswegs das Gleiche.

3.2.1 Das Kleinunternehmen: Fokus Jahresumsatz

Der Begriff „Kleinunternehmen“ stammt aus dem Umsatzsteuerrecht. Dieses regelt die Umsatzsteuer, abhängig vom Jahresumsatz eines Unternehmens. Wer maximal 22.000 € Jahresumsatz macht, muss keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen. Zur Kleinunternehmerregelung gehört außerdem, dass im laufenden Kalenderjahr kein höherer Jahresumsatz als 50.000 € erwartet wird.

Wer nach dem Umsatzsteuerrecht ein Kleinunternehmer ist und gleichzeitig ein Gewerbe führt, fällt auch unter die Kleingewerberegelung. Mehr zur Kleinunternehmerregelung erfahren Sie im späteren Kapitel „Buchhaltung“.

Allerdings müssen die beiden Begriffe nicht immer zusammenfallen. Wer beispielsweise Freiberufler ist (d. h. einem freien Beruf nachgeht) und unter die Jahresumsatzgrenze (22.000 €) fällt, ist ebenfalls Kleinunternehmer, ohne Gewerbebetreiber zu sein. Geregelt ist die Jahresumsatzregel in § 19 des Umsatzsteuergesetzes (UStG).

Wer hingegen ein Gewerbe führt, das keine kaufmännische Organisation benötigt (da es beispielsweise sehr klein und überschaubar ist und nur einen weiteren Mitarbeiter führt), aber dennoch 60.000 € Umsatz pro Jahr macht, fällt nur unter die Kleingewerberegelung. Mithin liegt für das Finanzamt kein Kleinunternehmer vor und Umsatzsteuer muss gezahlt werden. Die wichtigste Unterscheidung ist die Umsatzgrenze.

3.2.2 Das Kleingewerbe: Fokus Geschäftsumfang

Der Begriff „Kleingewerbe“ stammt aus dem Handels- und Gesellschaftsrecht. Hier wird die Bezeichnung abhängig vom Geschäftsumfang vorgenommen. Entspricht dieser Geschäftsumfang „nach Art und Umfang“ nicht einem Betrieb, der „einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (…) erfordert“, liegt ein Kleingewerbe vor.

Ein Beispiel: Ein kleiner Ausschank auf dem Weihnachtsmarkt erfordert in der Regel keinen kaufmännisch organisierten Geschäftsbetrieb. Er ist übersichtlich genug.

Ein kaufmännisch eingerichteter Betrieb ist einer, der so groß und unübersichtlich ist, dass er nur durch eine kaufmännische professionelle Organisation lenkbar bleibt, beispielsweise ein Betrieb mit sieben Filialen und Auslandsaufträgen. Mehr zu diesen Unterscheidungen lesen Sie im Kapitel über rechtliche Bedingungen.

Geregelt ist dies in § 1 Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs (HGB). Diese Regelung stellt eine Ausnahme zum sogenannten Kaufmannsgrundsatz dar: Nach § 1 Absatz 1 HGB gelten Gewerbetreiber grundsätzlich als Kaufleute und müssen sich an die teilweise strengen und komplizierten Vorschriften des Handelsgesetzbuchs halten. Kleinunternehmer müssen dies nicht. Sie gelten aufgrund der Ausnahmeregelung nicht als Kaufleute. Im Einzelnen bedeutet das beispielsweise:

-  Kleingewerbetreibende müssen ihr Gewerbe nicht ins Handelsregister eintragen

-  Sie müssen keine doppelte Buchführung führen

-  Sie können sich Bilanzen sparen

-  Sie können kaufmännische Branchengepflogenheiten und Spezialvorschriften missachten

Die Kaufmannseigenschaft wird anhand von mehreren Faktoren geprüft. Dazu gehören beispielsweise

•  die Mitarbeiterzahl,

•  das Betriebsvermögen,

•  das eingesetzte Fremdkapital,

•  die Anzahl der Geschäftsbeziehungen und

•  die Anzahl der Geschäftsvorfälle.

Genaue Grenzen sind nicht festgeschrieben, vielmehr wird eine Gesamtbetrachtung vorgenommen. Im Übrigen richten sich die Regelungen über das Kleingewerbe nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Insbesondere die Regelungen zum Kauf und Verkauf sind für nicht-kaufmännische Gewerbe relevant. Dazu zählen:

-  Die Pflicht zur Zahlung des Käufers

-  Die Pflicht zur Leistung des Verkäufers

-  Die Pflicht zur Beseitigung von Sach- und Rechtsmängeln des Verkäufers

Spezielle Regelungen können sich in der Gewerbeordnung oder in Steuer- und Sozialgesetzen finden. Zu den wichtigsten dieser Regelungen werden Sie im späteren Verlauf des Buches noch kommen. Beispielsweise wird es dabei um die Zulässigkeitsprüfung in bestimmten Gewerben gehen oder um die Pflicht zum Nachweis bestimmter Qualifikationen (etwa Meisterbrief im Handwerk).

Wer ein Kleingewerbe betreibt, kann unter die Kleinunternehmerregelung fallen – allerdings nur, solange der Jahresumsatz des ersten Jahres 22.000 € nicht überschreitet. Andernfalls sind Kleingewerbetreibende einfache Unternehmer bzw. Kaufleute. Das bedeutet, dass sie sich als Unternehmer bei Geschäftsabwicklungen auch nicht auf Verbraucherschutzregelungen berufen dürfen. Zu diesen Verbraucherschutzvorschriften zählt beispielsweise das bekannte 14-tägige Rückgaberecht im Versandhandel.

Ein Beispiel: Wenn Sie als Kleinunternehmer von einem Versandhandel Produkte kaufen, die Sie für Ihren Betrieb benötigen, haben Sie das 14-tägige Rückgaberecht des Verbraucherschutzes. Handeln Sie hingegen als Kaufmann, steht Ihnen kein Rückgaberecht zu – es sei denn, der Versandhandel räumt Ihnen auch als Kaufmann ein gesondertes Rückgaberecht ein. Dies ist aber regelmäßig nicht der Fall. Gefallen Ihnen die Produkte nicht, bleiben Sie womöglich darauf sitzen.

Die Regelungen wurden aufgestellt, um den im Verhältnis „schwächeren“ (da unerfahrenen) Verbraucher zu schützen. Wer jedoch selbst ein Unternehmer (oder Kleinunternehmer) ist, muss sich in der Branche besser auskennen und andere Risiken aufnehmen. Das bedeutet, dass er rechtlich gesehen im Vergleich zum privaten Verbraucher als weniger schützenswert gilt.

3.3 WER KANN EIN KLEINGEWERBE ANMELDEN?

Vielleicht stellen Sie sich jetzt auch die Frage: Wer kann eigentlich ein Kleingewerbe anmelden? Ist dies ohne Weiteres für jede Person möglich? Dank der sogenannten Gewerbefreiheit ist die Anmeldung tatsächlich in vielen Fällen kein Problem.

3.3.1 Der Grundsatz der Gewerbefreiheit

In Deutschland gilt grundsätzlich Gewerbefreiheit. Das bedeutet, jeder, der möchte, darf ein Gewerbe gründen. Geregelt ist dies in § 1 Absatz 1 der Gewerbeordnung (GewO). Bestimmte Voraussetzungen sind nicht geregelt. Da ein Kleingewerbe außerdem sowohl Haupt- als auch Nebenberuf sein kann, eignet sich die Gründung grundsätzlich für jeden – auch für bereits Berufstätige. Damit haben nahezu alle Personengruppen die Möglichkeit, ein (Klein-) Gewerbe zu gründen: Arbeitnehmer, Angestellte, Studierende, Hausfrauen und -männer, Rentner. Ausnahmen können nur durch bestimmte Beschränkungen der Gewerbeordnung greifen.

3.3.2 Die Grenzen der Gewerbefreiheit

Bestimmte Branchen unterliegen gesetzlichen Beschränkungen der Gewerbefreiheit. Dies gilt beispielsweise für Gaststättengewerbe oder das Handwerk. Gesetzliche Beschränkungen finden sich überwiegend in speziellen Gesetzen und Ordnungen. Dazu zählen etwa das Gaststättengesetz, die Handwerksordnung oder auch das Bundes-Immissionsschutzgesetz. Beispielsweise erhebt das Bundes-Immissionsschutzgesetz Einschränkungen zu erlaubtem Lärm im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit. So können Auflagen erlegt werden, die dem Nachbarschaftsschutz oder dem Arbeiterschutz dienen.

Außerdem kennt das Gesetz sogenannte erlaubnispflichtige Gewerbe, die eine besondere Zulassung benötigen. Dazu zählen beispielsweise Gewerbe im Glücksspiel, Maklergewerbe und Bewachungsgewerbe. Die einzelnen Zulassungsbedingungen sind gesetzlich geregelt. In vielen Fällen wird besonders auf die Zuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden geachtet.

Im Gaststättenbereich muss ein Gewerbetreibender beispielsweise zuverlässig sein, um Raucherverbote, Hygienevorschriften und andere Sicherheitsvorschriften zufriedenstellend zu erfüllen. Scheint der Gewerbetreibende das Zuverlässigkeitskriterium nicht zu erfüllen, wird ihm im Zweifelsfall die Zulassung verweigert. Für Handwerker gilt grundsätzlich die Pflicht zum Meisterbrief. Sie sollten sich in diesen Fällen daher stets an die Kriterien halten.

3.4 GRENZFÄLLE & EHRENAMTLICHE TÄTIGKEITEN

Nicht immer kann klar unterschieden werden, ob eine Tätigkeit einem freien Beruf oder einem Gewerbe zuzuordnen ist. Die Grenzen sind häufig fließend oder hängen von besonderen Details ab. So ist beispielsweise nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich, ob es sich bei einer künstlerischen Tätigkeit um ein Kunstgewerbe oder einen freiberuflichen Künstler handelt. Bevor Sie sich für ein Gewerbe entscheiden, sollten Sie sich daher über Grenzfälle und ähnliche Möglichkeiten informieren.

3.4.1 Grenzfälle, Freiberufler und Co.

Ein verbreiteter Grenzfall ist beispielsweise der Unternehmensberater: Haben Sie eine betriebswirtschaftliche Ausbildung und möchten die Tätigkeit des Unternehmensberaters ausüben, haben Sie gute Chancen, auf Wunsch hin als Freiberufler eingestuft zu werden. Haben Sie diese Ausbildung hingegen nicht, stuft das Finanzamt die Tätigkeit häufig als Gewerbe ein. Sie sehen schon: Grenzfälle zu klären ist nicht immer einfach oder nachvollziehbar. Streben Sie ein Berufsfeld an, das auch unter die Kategorie der freien Berufe, auch ‚Katalogberufe‘, fallen könnte, sollten Sie sich daher im Vorfeld genauer über die Möglichkeiten informieren. Mögliche Grenzfälle könnten beispielsweise folgende sein:

•  Transkribieren überwiegend wissenschaftlicher Texte und Interviews: Die Arbeit mit wissenschaftlichen Texten könnte grundsätzlich den freiberuflichen Tätigkeiten zugeordnet werden. Das Transkribieren von Interviews könnte jedoch eine nicht ausreichend wissenschaftliche Tätigkeit sein – erst recht, wenn es sich teilweise auch um nicht-wissenschaftliche Texte handelt.

•  Influencer und Blogger befinden sich oft an der Grenze zwischen Gewerbe und Freiberuf. Grundsätzlich wird meistens von einem Gewerbe ausgegangen – bei künstlerischen Tätigkeiten kann dies jedoch anders eingestuft werden. Die Frage ist dabei immer, ob die jeweilige Tätigkeit ausreichend eigenschöpferisch ist, um als künstlerische Tätigkeit eingestuft zu werden.

•  Die Tätigkeit eines Bloggers könnte sich unter Umständen auch mit journalistischer Tätigkeit überschneiden und zu einem Grenzfall werden.

Da Freiberufe nicht abschließend definiert werden, können auch Berufe abseits des Katalogs aus dem EStG als freie Berufe gelten. In der Regel handelt es sich dabei jedoch um Berufe, die den Katalogberufen sehr ähnlich sind. Meistens wird darauf geachtet, ob es sich bei der Tätigkeit um eine Dienstleistung höherer Art handelt. Ein wichtiges Indiz für die Einstufung in die Kategorie der Freiberufler ist die Erforderlichkeit eines (Fach-) Hochschulstudiums. Ist die Erforderlichkeit für diesen Ausbildungsweg gegeben, stufen die Behörden den Beruf häufig als Freiberufler ein. Dies ist jedoch ebenfalls kein zwingendes Kriterium. Ganz eindeutig zu den Gewerben werden die folgenden Tätigkeiten zugeordnet:

-  Der Handel

-  Die Produktion

-  Das Handwerk

-  Beratungstätigkeiten, die keine Hochschulausbildung erfordern, wie der PR-Berater

-  Vermittlertätigkeiten, wie Jobbörsen oder Mitfahrzentralen

-  Verwertungen urheberrechtlich geschützter Leistungen, wie Galerien und Verlage

In der Regel wird der Gewerbebegriff weit ausgelegt. Eine Einschätzung von einer fachlichen Stelle (etwa die Handelskammer) kann im Zweifelsfall bei Unsicherheiten und Streitigkeiten helfen.

Wenn Sie im Hinblick auf die Gewerbesteuerpflicht mehr Gewissheit haben möchten, können Sie beim Finanzamt im Vorfeld eine unverbindliche Auskunft erhalten.

3.4.2 Ehrenämter

Ehrenämter sind nicht eindeutig definiert. Vielfach wird ein Ehrenamt jedoch als eine Tätigkeit beschrieben, die für eine Organisation freiwillig und ohne Vergütung geleistet wird. Ein Ehrenamt wird auch als „ehrenamtliches Engagement“ oder als „freiwillige, gemeinnützige Arbeit“ oder „Freiwilligenarbeit“ bezeichnet. Solche Ehrenämter können grundsätzlich auf allen Ebenen und in allen Bereichen stattfinden: Politische Ehrenämter sind gerade bei jungen Leuten und auf regionaler Ebene verbreitet, die Feuerwehr und Sportvereine sind bekannte Anbieter für Ehrenämter und auch die Arbeit als Schöffe oder die Mitarbeit bei einer gemeinnützigen Organisation kann ein Ehrenamt darstellen. Manchmal erhalten ehrenamtliche Mitarbeiter für ihre geleistete Arbeit eine Aufwandsentschädigung. Und genau dort wird es häufig schwierig: Ab wann gilt eine Aufwandsentschädigung noch als solche und ab wann als Vergütung für die Arbeit? Wo liegt die Grenze zwischen Ehrenamt und Job?

Ehrenämter müssen nicht in einem rein ehrenamtlichen Setting stattfinden. So können beispielsweise auch Personalverantwortliche mit Ehrenämtern und deren Schwierigkeiten konfrontiert werden: Etwa, wenn ein Migrant als Auszubildender eingestellt wird, der der deutschen Sprache noch nicht vollkommen mächtig ist. Findet sich ein engagierter ehemaliger Mitarbeiter, der sich diesem Auszubildenden als Coach und Übersetzer anbietet, wird dies als Ehrenamt betrachtet. Doch sollte der ehemalige Mitarbeiter eine Aufwandsentschädigung für diese Tätigkeit bekommen? Und ab wann wird die Grenze zur Anstellung zu dünn? Wie sieht es beispielsweise mit freiwilligen Helfern im Seniorenheim aus?

Das Problematische bei der Einschätzung ist, dass nirgendwo eindeutig geklärt ist, wo genau die Grenze liegt. Sehr häufig muss der Einzelfall mit all seinen Einzelheiten betrachtet werden. Dabei spielt natürlich der Arbeitsaufwand eine große Rolle. Noch wichtiger ist in vielen Fällen die Höhe der Aufwandsentschädigung (wenn denn eine anfällt). Ein Ehrenamt wird in der Regel selbst mit einer guten Aufwandsentschädigung auf keinen zufriedenstellenden Stundenlohn kommen (im Vergleich zu einer festen und vergüteten Arbeitsstelle). Wichtig ist die Einstufung vor allem für die Sozialversicherung. Wer als Gewerbetreibender beispielsweise Mitarbeiter und ehrenamtliche Helfer engagieren möchte, muss wissen, dass die Unterschiede klar geregelt sind, damit Versicherungen und Finanzämter keine Probleme machen. Im Zweifelsfall sollte auch diesbezüglich professionelle Beratung aufgesucht werden. Das erspart in der Regel einige Schwierigkeiten.

3.5 ACHTUNG, SCHEINSELBSTSTÄNDIGKEIT