Klettern & Recht - Maria Auckenthaler - E-Book

Klettern & Recht E-Book

Maria Auckenthaler

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Beschreibung

Rechtliche Risiken richtig einschätzen!• Wer ist für Errichtung, Erhaltung und Sanierung von Kletterrouten verantwortlich?• Welche rechtlichen Probleme können auf Veranstalter und Betreiber zukommen?• Mögliche rechtliche Folgen eines Kletterunfalls• Haftung von Sicherungspartner, Bergführer, Kletterlehrer, Veranstalter und Hallenbetreiber. Zusätzlich umfangreiches Serviceangebot:• Kletterregeln des Alpenvereins • Ausgewählte Gerichtsentscheidungen zum Thema Klettern• Checkliste für Unfälle • Musterbestimmungen für Hallenbenutzung und Hallenregeln• Glossar mit wichtigen Kletterbegriffen

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Seitenzahl: 180

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MANZ RATGEBER

Klettern & Recht

KLETTERN& RECHT

2. Auflage

von

Dr. Maria Auckenthaler

und

Dr. Norbert Hofer

Zitiervorschlag:Auckenthaler/Hofer, Klettern & Recht2 (2011)

Alle Rechte, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme gespeichert, verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

Sämtliche Angaben in diesem Ratgeber erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr; eine Haftung der Autoren sowie des Verlages ist ausgeschlossen.

ISBN Buch: 978-3-214-00793-5ISBN E-Book: 978-3-214-00791-1

© 2011 MANZ’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH, WienTelefon: (01) 531 61-0E-Mail: [email protected] und Satz: Anita Frühwirth/www.effundwe.atBildnachweis © Christian Schütz – Fotolia.com.Foto Maria Auckenthaler: EbnerFoto Norbert Hofer: Christa Hofer

Vorwort Dr. Martina Gerhartl, BMUKK

Der Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport an Österreichischen Schulen hat einen wesentlichen Beitrag zur ganzheitlichen Erziehung der Schülerinnen und Schüler zu leisten, deshalb sind ausreichend und regelmäßig motorische Aktivitäten sicherzustellen sowie Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz zu entwickeln und zu fördern.

Der Unterricht in Bewegung und Sport sowie Bewegungsaktivitäten im Rahmen von Schulveranstaltungen können im Spannungsfeld zwischen dem pädagogischen Anliegen nach bewusstem Umgang mit Risiken und der Gewährleistung von Sicherheit stehen. Durch kompetentes, verantwortungsvolles und vor allem sorgfältiges Handeln der Lehrerinnen und Lehrer soll das mit Bewegung und Sport möglicherweise verbundene Risiko minimiert und eine höchstmögliche Sicherheit gewährleistet werden. Es ist daher jene Sorgfalt einzuhalten, die den rechtlichen Vorschriften entspricht und nach den gegebenen Umständen und Verhältnissen erforderlich ist. Im Unterrichtsgegenstand Bewegung und Sport wäre diesbezüglich auch auf die rechtsspezifischen Grundlagen des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur hinzuweisen.

Ich darf der Autorin sowie dem Autor als auch dem Verlag herzlichen Dank für die gelungenen und praxisorientierten Beiträge im Bereich der Sportart Klettern übermitteln. Die Ausführungen sind wichtige Botschaften seitens der rechtsfachspezifischen Autorenschaft für Sicherheits- und Risikomanagement in Bewegung und Sport und stellen für SchulleiterInnen, LehrerInnen, SchülerInnen und Eltern ein Instrument der Qualitätssicherung dar.

Ich darf ihnen meine höchste Wertschätzung übermitteln.

Mit herzlichem Gruß,

Dr. Martina Gerhartl, Executive MBA

Stv. AL Bewegungserziehung und Schulsport im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

Vorwort Dr. Karl Gabl

Das Österreichische Kuratorium für Alpine Sicherheit hat sich seit seiner Gründung im Jahr 1967 intensiv mit dem Thema alpine Sicherheit auseinandergesetzt. Fungierend als Plattform, als Netzwerk für die im alpinen Bereich tätigen Organisationen wie die alpinen Vereine, Behörden und Institutionen hat das Kuratorium in der Vergangenheit maßgeblich bei Publikationen, Foren und Presseaussendungen mitgewirkt.

Besonders intensiv waren und sind die Bemühungen einer Kriminalisierung jeglicher sportlicher Tätigkeit im alpinen Raum durch die Öffentlichkeit entgegen zu wirken.

Gesellschaftspolitisch nicht sinnvoll wäre eine gesetzliche Regelung von sportlichen Aktivitäten im Gebirge, von Aktivitäten im Klettergarten oder auf Kletterwänden im indoor- oder outdoor-Bereich. Vielmehr kommt der seit Jahrzehnten ständigen Weiterentwicklung von Sicherheitsstandards und von Regeln im gesamten Alpinsport die größte Bedeutung zu, weil auch der Gesetzgeber, sei es Bund oder die Länder in Österreich, überfordert wären, die ständige Weiterentwicklung der Standards gesetzlich in einer vertretbaren Zeit zu regeln. Darüber hinaus muss darauf hingewiesen werden, dass auch bei Standards von den Experten unterschiedlich richtige und nachvollziehbare Meinungen vertreten werden.

Nach geübter Rechtspraxis in Österreich werden bei einem „Fehlverhalten“ im alpinen Sport die gültigen Standards und Regeln zur Definition der „Maßfigur“ herangezogen und von Sachverständigen und bei Gericht zur Klärung der Schuldfrage verwendet.

Dieses vorliegende von Dr. Maria Auckenthaler und Dr. Norbert Hofer verfasste Werk ist ein umfangreiches und wertvolles Werk für jeden, sei es Kletterer, Betreiber oder Errichter von Klettersporteinrichtungen und natürlich für die Rechtsprechung in Österreich.

Dr. Karl GablPräsident des Österreichischen Kuratoriums für Alpine Sicherheit

Vorwort Peter Veider

Wenn man vom richtigen Zeitpunkt spricht, dann trifft das beim vorliegenden Buch „Klettern und Recht“ eindrucksvoll zu. Mit viel Fach- und Insiderwissen ist ein interessantes, leicht lesbares und für jeden nachvollziehbares Nachschlagewerk entstanden, das gerade jetzt sehr nützlich ist, wurde doch erst unlängst über die Plattform Climbers Paradise das Projekt Climb Tirol gestartet. Mit dieser landesweiten Initiative, die durch Tirol Werbung und unter Federführung von Landeshauptmann Günther Platter in die Wege geleitet wurde, soll neben einem starken Wintertourismus ein ebenso lebhafter Sommertourismus gefördert werden.

Ob Wandern, Klettern, Klettergärten, Klettersteige, Kletterhallen und die dazu nötige Infrastruktur: Das Konzept von Climb Tirol bleibt nicht nur bei diesem Angebot in den Tiroler Tourismusregionen stehen. Es liefert Interessierten zusätzlich alles Wissenswerte darüber per Internet direkt ins Haus, und sorgt gleichzeitig auch für die unabdingbaren Sicherheitsmaßnahmen, etwa durch die notwendigen Bergekonzepte für die Bergrettung.

Für die bereits bestehenden Kletterrouten, Klettergärten und Klettersteige ist dieses Buch Basis für ein geordnetes Prüfen und Sanieren, für alle zukünftigen Initiativen Grundlage für das Neuerrichten. Die vielen praktischen Abhandlungen – wie Führer aus Gefälligkeit, Fallbeispiele, Normen, Checklisten und gerichtliche Entscheidungen – machen dieses Werk für jeden Alpinisten, Bergretter, Hallenbetreiber aber auch Juristen zu einer unverzichtbaren und wertvollen Lektüre.

Peter VeiderGeschäftsführer der Bergrettung Tirol

Vorwort der Autoren

Klettern ist ein boomender Sport, bleibt jedoch eine Risikosportart. Mit welchen Folgen man bei einem Kletterunfall möglicherweise zu rechnen hat, Konsequenzen von Sicherungsfehlern aber auch die Möglichkeit, zumindest für finanzielle Folgen aus Kletterunfällen vorzubeugen, soll dieser Ratgeber aufzeigen. Er soll keineswegs davor abschrecken, klettern zu gehen – zu begeistert sind wir beide selber davon.

Ganz bewusst haben wir versucht, die Formulierungen für Anwender aus dem Bereich des Sports verständlich zu machen und das „Juristen-deutsch“ beiseite zu lassen. Soll sich doch dieses Buch in erster Linie an Kletterer, Kletterlehrer, Kletterzentren, Bergführer und Interessierte wenden und erst in zweiter Linie an Juristen aus der Praxis.

Neben einer allgemeinen Abhandlung zu Rechtsfragen beim Klettern haben wir ausgewählte Entscheidungen aufgenommen. Gerichtliche Entscheidungen zu Kletterunfällen sind großteils unveröffentlicht. Die ausgewählten Fälle sollen deshalb einen Teil der bisherigen Rechtsprechung aufzeigen.

Dem Verlag MANZ danken wir für die Zusammenarbeit, der Lektorin Mag. Barbara Kern für ihr Engagement. Der geschäftsführenden Gesellschafterin Mag. Susanne Stein-Dichtl danken wir für die sofortige Bereitschaft, ein Buch zum Thema „Klettern und Recht“ zu verlegen.

Innsbruck, im Februar 2009

Maria Auckenthaler                                              Norbert Hofer

Für Richard                        Für Brigitte, Hannah und Emanuel

Vorwort der Autoren zur zweiten Auflage

Die 1. Auflage ist nach 1 ½ Jahren beinahe ausverkauft und zeigt, dass der Ratgeber Bedeutung hat. In die zweite Auflage wurden weitere Fälle aufgenommen zur Frage der Wartungspflicht von Klettergärten, der Haftung des Hallenbetreibers für zur Verfügung gestelltes Material, der Haftung nach einem tödlichen Unfall bei der Benutzung einer Flying-Fox-Anlage. Ein neues Kapitel beschäftigt sich mit der Frage der Haftung von Lehrern.

Dem Verlag MANZ danken wir wiederum für die gute Zusammenarbeit sowie Dr. Martina Gerhartl (Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur) für das ergänzende Vorwort.

Innsbruck, im Oktober 2010

Maria Auckenthaler                                            Norbert Hofer

Für Richard                        Für Brigitte, Hannah und Emanuel

Die Autoren

Dr. Maria Auckenthaler, Jahrgang 1976, absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Innsbruck und Wien. Ein Jahr lang arbeitete sie als selbständige Rechtsanwältin in Innsbruck. Seit 2008 ist sie als Staatsanwältin tätig. Publikationen erfolgten im „Berg&Steigen“, der Sportkletterfibel und dem Jahrbuch des Kuratoriums für Alpine Sicherheit.

Dr. Norbert Hofer, Jahrgang 1969, absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck. Er ist seit 2000 am Landesgericht Innsbruck als Strafrichter tätig. Publikationen erfolgten im „Berg&Steigen“, „Sicherheit im Bergland“, „Bergretter“ etc. Seit 2003 ist er Mitglied des österreichischen Bergrettungsdienstes und leitet seit 2007 die Ortsstelle Telfs.

Inhaltsverzeichnis

Vorwort Dr. Martina Gerhartl, BMUKK

Vorwort Dr. Karl Gabl

Vorwort Peter Veider

Vorwort der Autoren

Die Autoren

Abkürzungsverzeichnis

I.

Bisherige Regelungen

A.

Die zwölf Klettergebote (Kletterregeln des Alpenvereins)

B.

Die acht Kletterregeln des Alpenvereins

C.

Die zwölf Empfehlungen des Alpenvereins für das Hallenklettern

D.

Die 10 Kletterregeln des Alpenvereins

Exkurs: Kletterregeln des deutschen Alpenvereins

II.

Errichten, Erhalten und Sanieren von Kletterrouten, Klettergärten und Klettersteigen

A.

Begriffsbestimmungen und Definitionen

1.

Kletterroute

2.

Klettergebiet

3.

Klettergarten

4.

Klettersteig

5.

Bouldergebiet

6.

Weg i.S.d. § 1319a Abs. 2 ABGB

7.

Wegehalter

8.

Sportstätte

B.

Errichtung einer Kletterroute, eines Klettergartens oder Klettersteiges

1.

Kletterrouten

a) Waldgebiete

b) Ödland

2.

Klettergärten

a) Vorbemerkung

b) Betretung und Errichtung

c) Materialien und Standards

d) Empfehlungen für die Errichtung von Klettergärten

3.

Klettersteige

a) Errichtung

b) Benützung

4.

Kletterhallen

Exkurs: Projekt „Climbers Paradise“

C.

Wartungspflicht und Routensanierung

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

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