Komikernation Deutschland - Ulf Dunkel - E-Book

Komikernation Deutschland E-Book

Ulf Dunkel

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Beschreibung

Das sogenannte Beschneidungsgesetz wurde am 12. Dezember 2012 vom Deutschen Bundestag beschlossen. Seitdem sind Jungen in Deutschland rechtlos gestellt, was ihre Genitalautonomie angeht. Ulf Dunkel stellt die seit Juli 2012 vorangegangene kurze, aber in Teilen sehr heftig geführte Beschneidungsdebatte vor und analysiert die Standpunkte der damaligen Beteiligten. Dabei wurde die Hauptgruppe der Beteiligten überhaupt nicht gehört – die Betroffenen: Männer, die als Kinder aus religiösen, traditionellen, hygienischen oder pseudomedizinischen Gründen vorhautamputiert wurden. Viele leiden bis heute durch den Verlust des empfindsamen, funktionalen und schützenden Vorhautgewebes und damit auch durch den Verlust an erotischer Empfindsamkeit. Eine Bewertung der Sitzungen des Deutschen Bundestags und des Deutschen Ethikrats stellt fest, mit wieviel Halbwissen und unwahren Behauptungen vor allem Religionsvertreter hier für ihre eigenen und gegen die Interessen der hilflosen Knaben argumentiert haben. Über allem in der damaligen Beschneidungsdebatte schwebte jedoch der ständige Vorwurf, antisemitisch und islamophob zu sein, wenn man sich für die Menschenrechte von Kindern einsetzt. Dunkel kommt zu einem klaren Ergebnis der Beschneidungsdebatte, die seit 2012 weltweit nicht verstummt ist, wie es sich die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel gewünscht hatte.

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Heal the world

Make it a better place

For you and for me

And the entire human race.

Michael Jackson

Komikernation Deutschland

Die Beschneidungsdebatte 2012 in Deutschland und die weltweiten Folgen

Ulf Dunkel

© 2023 Ulf Dunkel

Text, Satz & Gestaltung: Ulf Dunkel

Druck und Distribution im Auftrag des Autors:

tredition GmbH, Heinz-Beusen-Stieg 5, 22926 Ahrensburg, Germany

Publikation und Verbreitung erfolgen im Auftrag des Autors:

Ulf Dunkel, Bergkamm 2, 49624 Löningen, Deutschland.

ISBN

 

Paperback

978-3-384-07397-6

Hardcover

978-3-384-07398-3

e-Book

978-3-384-07399-0

Kein Teil dieses Buches darf ohne die schriftliche Genehmigung des Autors in irgendeiner Weise reproduziert werden, außer für übliche Zitate.

Der Autor übernimmt keine Verantwortung für die Beständigkeit oder Richtigkeit von URLs für Internetseiten, auf die in diesem Buch verwiesen wird, und er garantiert nicht, dass Inhalte auf solchen Websites korrekt oder angemessen sind oder bleiben.

Der Inhalt dieses Buches ist, genau wie die medizinisch nicht indizierte Beschneidung, nicht für Kinder geeignet.

Inhalt

Cover

Titelblatt

Urheberrechte

1 Das Kölner Urteil

1.1 Auslöser

1.2 Erster Eindruck

1.3 Stimmen von Betroffenen

1.3.Ali Utlu

1.3.Online-Debatten

1.4 Politische Stimmen

2 Religiöser Druck

2.1 Jüdische Stimmen

2.1.Was ist »Jüdisches Leben in Deutschland«?

2.2 Muslimische Stimmen

2.3 Und die christlichen Kirchen?

3 Öffentliche Debatte

3.1 Sondersitzung

3.2 Mediziner

3.3 Juristen

3.4 Intaktivisten

3.5 »It’s A Boy!«

4 Der Sündenfall des Rechtsstaats – Drama in mehreren Akten

4.1 Erster Akt: Resolution

4.1.Dr. Günter Krings (CDU)

4.1.Christine Lambrecht (SPD)

4.1.Jörg van Essen (FDP)

4.1.Jens Petermann (LINKE)

4.1.Volker Beck (GRÜNE)

4.1.Johannes Singhammer (CSU)

4.1.Zusammenfassung

4.2 Zweiter Akt: Kabinettsbeschluss

4.3 Dritter Akt: Anhörungen

4.3.Deutscher Ethikrat

Einführung

Brit Mila (Mila, Peria, Metzitza) – Medizin und Religion

Beschneidung der minderjährigen Jungen aus der Sicht des Islam

Strafrechtliche und rechtsprinzipielle Probleme der religiös motivierten frühkindlichen Knabenbeschneidung

Medizinisch unnötige Zirkumzision aus grundrechtsdogmatischer Sicht

Sozialethische Gesichtspunkte der Debatte über religiös motivierte Beschneidung

Diskussion

4.3.Rechtsausschuss

Elf Sachverständige

4.4 Vierter Akt: Bundestag, 1. Lesung

4.4.Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Justizministerin, FDP)

4.4.Burkhard Lischka (SPD)

4.4.Dr. Günter Krings (CDU)

4.4.Raju Sharma (LINKE)

4.4.Jerzy Montag (GRÜNE)

4.4.Stephan Thomae (FDP)

4.4.Marlene Rupprecht (SPD)

4.4.Dr. Kristina Schröder (Familienministerin, CDU)

4.4.Christine Buchholz (LINKE)

4.4.Katja Dörner (GRÜNE)

4.4.Norbert Geis (CSU)

4.4.Dr. h.C. Wolfgang Thiese (SPD)

4.4.Dr. Maria Flachsbarth (CDU)

4.4.Kerstin Griese (SPD)

4.5 Fünfter Akt: Bundestag, 2. + 3. Lesung

4.5.Stephan Thomae (FDP)

4.5.Dr. Frank-Walter Steinmeier (SPD)

4.5.Andrea Astrid Voßhoff (CDU)

4.5.Diana Golze (LINKE)

4.5.Renate Künast (GRÜNE)

4.5.Dr. Florian Toncar (FDP)

4.5.Marlene Rupprecht (SPD)

4.5.Johannes Singhammer (CSU)

4.5.Dr. Lukrezia Jochimsen (LINKE)

4.5.Katja Keul (GRÜNE)

4.5.Norbert Geis (CSU)

4.5.Christine Lambrecht (SPD)

4.5.Thomas Heilmann (CDU)

4.5.Jerzy Montag (GRÜNE)

4.5.Aydan Özoğuz (SPD)

4.5.Zusammenfassung

4.5.Männliche Kinder sind Tieren gleichgestellt

4.5.Infratest-dimap-Umfrage

4.6 Letzter Akt: Villa Hammerschmidt

5 Kein Ende der Debatte in Sicht?

5.1 Verstümmelung weiblicher Genitalien

5.2 Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarats

5.3 Europäische Gesetzesinitiativen

5.3.Islands Gesetzesinitiative

5.3.Dänemarks Bürgerbegehren

5.3.Schweden

5.3.Finnland

5.3.Frankreich

5.4 Beschneidungsgesetz mit UN-Kinderrechtskonvention vereinbar?

5.4.Art. 24 Abs. 3 UN-KRK

5.4.Art. 19 UN-KRK

5.4.Art. 37 UN-KRK

5.4.Art. 12 UN-KRK

5.4.Art. 3 Abs. 1 UN-KRK

5.5 Weltweite Demonstrationen und Tagungen

5.6 Beschneidungskritische Literatur

5.6.Zirkumpendium

5.6.Ent-hüllt!

5.6.Die Beschneidung von Jungen – Ein trauriges Vermächtnis

5.6.Intime Verletzungen

5.6.Unaussprechliche Verstümmelungen

5.6.Beschneidung: Das verborgene Trauma

5.6.Beschneidung infragestellen: Eine jüdische Perspektive

5.6.Beschneidung: Das schmerzhafte Dilemma

5.6.Beschneidung ist Betrug

6 10 Jahre WWDOGA

6.1 Fachtagung »Genitalautonomie und Kinderschutz« in Mainz

6.2 Interview mit Marlene Rupprecht

6.3 Interview mit Eldad Stobezki

6.4 Interview mit Dr. Lale Akgün

6.5 ARTE-Dokumentation »Jungenbeschneidung«

6.6 MOGiS’ Offener Brief an die Politik

7 Ethische Aspekte

7.1 Im Gewande des Guten

7.2 Konflikt zwischen Religion und Kinderrechten?

8 Die Beteiligten in diesem Konflikt

8.1 Die Erwachsenen

8.2 Religionsgemeinschaften

8.3 Ärzteschaft

8.4 Wissenschaft

8.5 Politik

8.6 Rechtsprechung

8.7 Die Kinder

9 Interview mit Ali Utlu 2023

10 Fazit

Anhang

A 1 Offener Brief: Zur Unterstützung der Kinder

A 2 Eldad Stobezki: Beschneidung im Judentum

A 3 Dr. Lale Akgün: Beschneidung im Islam

Komikernation Deutschland

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Titelblatt

Urheberrechte

1Das Kölner Urteil

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1 Das Kölner Urteil

Ein deutsches Landgericht sprach ein Urteil und löste eine bundesweite Debatte aus. Kommt nicht jeden Tag vor. Was war geschehen?

1.1 Auslöser

2012. Jeanne d’Arc feierte ihren 600. Geburtstag. Whitney Houston starb. Bundespräsident Christian Wulff trat zurück und Joachim Gauck wurde gewählt. Schweden gewann mit Loreen und »Euphoria« den European Song Contest. »Der Schrei« von Edvard Munch wurde für 119,9 Millionen US-Dollar verkauft.

Mitte 2012 schnappte ich irgendwo bei Facebook einen ungeheuerlichen Vorwurf auf, wonach ganz Deutschland antisemitisch wäre, wenn ein gewisses »Kölner Urteil« Bestand hätte. Pazifistisch aufgewachsen, in Kenntnis der Gräueltaten, die Nazideutschland an den Juden verübt hat, als Kriegsdienstverweigerer und »Zivi«, wurde ich sofort hellhörig und hatte viele Fragen. Was ist das Kölner Urteil? Warum soll ganz Deutschland antisemitisch sein? Wer behauptet das? Worum geht es hier überhaupt?

Rasch war klar, worum es ging: Beschneidung. Ein Begriff, den ich vielleicht mal am Rande im Religionsunterricht gehört hatte, wo er vielleicht im Zusammenhang mit jüdischen und muslimischen Ritualen erwähnt worden war. Aus dem Zivildienst, wo ich in einem Krankenhaus-OP dem Anästhesisten assistieren durfte und konkret Zeuge zweier Phimose-Operationen war, bei denen auch das Wort Beschneidung fiel. Aus einem Botanikbuch, in dem beschrieben wurde, wie Rosenstöcke beschnitten werden, damit sie prächtiger neu erblühen.

Hier ging es um die »Beschneidung« eines kleinen Jungen, der danach fast verblutet wäre. Weshalb die Behandlung überhaupt zum öffentlichen Problem wurde. Was war passiert?

Ein vierjähriger Junge muslimischer Eltern in Deutschland war »aus religiösen Gründen« beschnitten worden. Sie hatten dafür einen ebenfalls muslimischen Arzt in Köln bemüht, der die Operation »nach allen Regeln der Kunst« in seiner Praxis am 4. November 2010 ausführte. Trotzdem kam es zu sehr starken Nachblutungen. Daher brachte seine Mutter ihn zwei Tage später in die Universitätsklinik Köln, wo man die Blutungen stoppen konnte. Für diese Nachbehandlungen waren Vollnarkose und ein stationärer Aufenthalt von insgesamt zehn Tagen nötig.1

Eine Krankenschwester der Uniklinik zeigte den Arzt anschließend an, so dass die Staatsanwaltschaft auf die Angelegenheit aufmerksam wurde und Strafantrag gegen den Beschneider stellte.

Die Sache ging vors Amtsgericht Köln, das den Arzt am 21. September 2011 freisprach. Es ging davon aus, die Einwilligung der Eltern in die religiös motivierte Operation sei rechtswirksam, weil sie dem Wohle des Kindes entspräche.2

Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen das Urteil ein und wollte den Arzt nach wie vor wegen Körperverletzung verurteilt sehen. So ging der Fall vor das Landgericht Köln, das am 7. Mai 2012 ein Aufsehen erregendes Urteil fällte. Demnach ist diese medizinisch nicht indizierte, d. h., medizinisch nicht notwendige, sondern rein aus religiösen Gründen der Eltern motivierte Operation ganz klar eine Körperverletzung. Dass diese »Beschneidungen« schon seit langer Zeit geduldet würden, könne nicht entschuldigend als »Sozialadäquanz« gelten. Die religiöse Motivation der Eltern hätte »auch keine rechtfertigende Wirkung«, da das »Recht der Eltern auf religiöse Kindererziehung« nicht über dem »Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung« steht. Damit widersprach das Landgericht Köln dem Urteil des Amtsgerichts, musste allerdings juristisch korrekt feststellen, dass der Arzt nicht verurteilt werden könne, da er »in einem unvermeidbaren Verbotsirrtum« handelte und damit nicht schuldig sein könne.3

Somit hätte der Fall zu den Akten gelegt werden können und die Öffentlichkeit wäre nicht darauf aufmerksam geworden, wenn das Landgericht nicht ebenso klar festgestellt hätte, dass sich nach diesem Urteil bei zukünftigen Eingriffen in das Recht von Kindern auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung kein Arzt oder Beschneider mehr auf Verbotsirrtum berufen könne und straffällig würde. Damit kam das »Kölner Beschneidungsurteil« faktisch einem sofortigen Verbot sämtlicher nicht medizinisch indizierter Vorhautamputationen bei Jungen gleich, zumal es weitere Berufungsinstanzen ausschloss.

Das Kölner Urteil wurde Ende Juni 2012 in den Medien kommuniziert und sofort scharf verurteilt. Aber nicht von muslimischer Seite, wie man hätte annehmen können, sondern vor allem von jüdischer Seite.

Anfang Juli 2012 fand eine Konferenz Europäischer Rabbiner statt, auf der ihr Vorsitzender Pinchas Goldschmidt behauptete, das Urteil des Kölner Landgerichts sei der »[s]chwerste Angriff auf das jüdische Leben seit dem Holocaust«. Zudem behauptete er: »Die Beschneidung ist die Grundlage zum Übertritt zum jüdischen Volk« und rief auf, das Kölner Gerichtsurteil zu missachten. Goldschmidt sagte damals drohend voraus: »Wenn das Gesetz angenommen wird, gibt es keine Zukunft für die jüdischen Gemeinden in Deutschland.«4

Damit setzte er alle Deutschen unter Druck, die aus der unrühmlichen, mörderischen Geschichte Deutschlands die Lehre gezogen hatte, dass sich Unrecht gegen Juden, weil sie Juden sind, auf deutschem Boden nie wiederholen darf. Seine Äußerungen und die vieler anderer, die in dieselbe Kerbe schlugen, machten klar: Ein Deutschland, das das Wohl kleiner Kinder über das Wohl der Juden stellt, die gerade durch ein früheres Deutschland so gelitten hatten, sei gegen Juden, weil sie jüdisch sind und jüdische Rituale vollziehen. Ein solches Deutschland sei antisemitisch.

Der damalige Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dieter Graumann, zog gleich und drohte mit Auswanderung aller Juden aus Deutschland. Er forderte die Kanzlerin, die Bundestagsfraktionen und die Ministerpräsidenten aller Bundesländer auf, »gleich nach der Sommerpause« ein Gesetz zu verabschieden, das die rituelle Beschneidung weiterhin erlaubt. Damit unterstellte er allen, die für die Rechte von Kindern eintraten, eine Situation schaffen zu wollen, in der Juden nicht länger in Deutschland leben könnten, und damit auch zwischen den Zeilen Antisemitismus.5

1.2 Erster Eindruck

Starker Tobak. Natürlich wollte ich – wie vermutlich viele andere auch – nicht durch eine solche Pauschalverurteilung zum Antisemiten werden. Ich habe und hatte nichts gegen Juden. Warum auch? Ich kannte damals keinen einzigen Juden persönlich, wie vermutlich viele andere auch. Ich wusste kaum etwas über ihre Kultur, wie vermutlich viele andere auch.

Ich wunderte mich, warum diese »jüdische Beschneidung« in Deutschland überhaupt ein Thema war. Schlichtweg hatte ich aus der Schulzeit nur behalten, dass Juden dies seit alten Zeiten mit ihren Söhnen taten. Muslime hatte ich bis dahin überhaupt nicht mit »Beschneidung« in Verbindung gebracht, kannte ich doch auch nur wenige Muslime persönlich. Es wurde nie thematisiert und ich ging tatsächlich naiv davon aus, dass das im modernen Deutschland nicht geschehen würde, weil es ja – soviel wusste ich auch ohne Kölner Landgericht – eine Körperverletzung eines Kindes, eventuell sogar eines Neugeborenen ist.

Natürlich war auch ich als deutscher Kriegsenkel sozialisiert. Ich wusste, was die Nazis Schlimmes getan hatten und dass die Juden am meisten unter ihnen gelitten hatten. Ich hatte meinen Remarque gelesen, den Kriegsdienst verweigert und war deutscher Nachkriegspazifist, politisch links und tolerant allem und jedem gegenüber. Nazitum und Antisemitismus waren mir gleichermaßen fremd und verhasst. Ich wusste um Unrecht in der Welt, das vor allem Minderheiten ertragen hatten und ertragen mussten.

Nachdem mir bewusst geworden war, dass dieses religiöse, einschneidende Ritual noch immer ausgeführt wird und dass anscheinend alle Juden auf diesem Ritual bestehen müssen, wollte ich wissen, was an den Vorwürfen der Rabbiner gegen Deutschland dran ist. Ich suchte Informationen und fand und finde nach wie vor immer mehr Informationen über dieses anscheinend so wichtige Ritual, das anscheinend seit Jahrtausenden (bei Juden) und seit Jahrhunderten (bei Muslimen) angeblich unverändert ausgeführt wird, um ihre Knaben in die jeweilige Religionsgemeinschaft aufzunehmen.

Selbstverständlich las ich zuerst die Urteile des Kölner Amtsgerichts und Landgerichts. Die führten mich zu den Schriften von Professor Holm Putzke, der schon 2008 in einer Festschrift für seinen früheren Arbeitgeber, Rolf Dietrich Herzberg, über »Die strafrechtliche Relevanz der Beschneidung von Knaben« geschrieben und damit das Urteil des Kölner Landgerichts maßgeblich beeinflusst hatte.6

Professor Putzke weckte mein Bewusstsein für ein Rechtsverständnis, dass ich zuvor nie so bewusst wahrgenommen hatte: Kinder haben ebensolche Grundrechte wie Erwachsene. Sie sind nicht einfach Verfügungsmasse ihrer Eltern, nicht einfach »kleine Erwachsene«, die allen Erwachsenen zu gehorchen haben, bis sie selbst volljährig sind. Sie haben den gleichen Anspruch auf Schutz durch die universellen Menschenrechte und die in der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz, verankerten Grundrechte. Dazu gehören neben der Würde des Menschen (Artikel 1 Grundgesetz) unter anderem das Recht auf freie Entfaltung, auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG), Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 3 GG) und Glaubensfreiheit (Art. 4 GG).

Ich verstand das Urteil des Kölner Landgerichts damals so, dass es einen Grundrechte-Konflikt zwischen dem elterlichen Erziehungsrecht (Art. 6 Abs. 2 GG), der Glaubensfreiheit (Art. 4 GG) und dem Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) gesehen und abgewogen hatte – zugunsten der körperlichen Unversehrtheit des Kindes. Das leuchtete mir sofort ein. Dass das Erziehungsrecht von Eltern nicht zu Gewaltausübung berechtigt, war schon in einer Gesetzesänderung durch Rot/Grün im Jahr 2000 festgelegt worden. Seitdem haben Kinder in Deutschland einen Anspruch auf gewaltfreie Erziehung (§ 1631 Abs. 2 BGB). Die Glaubensfreiheit (oder in diesem Fall konkret die Religionsfreiheit) der Eltern dürfte, so war mir klar, nie das Recht umfassen, einem anderen Menschen körperlichen Schaden zuzufügen, natürlich auch nicht den eigenen Kindern. Hat nicht ein Kind selbst auch das Recht auf eine eigene Religion? Hat es nicht auch das Recht, überhaupt nicht religiös zu sein?

1.3 Stimmen von Betroffenen

Mir war somit der anscheinende juristische Konflikt klar (dachte ich) und ich begann, im Netz nach betroffenen Männern zu suchen, die mir schildern könnten, warum genau sie sich betroffen fühlen. Ich war neugierig geworden.

1.3.Ali Utlu

Der erste Treffer meiner Suche war ein Interview-Video mit einem Mann, der einer österreichischen Interviewerin von Change TV in einem ausführlichen Skype-Interview offen und detailliert von seiner frühkindlichen Beschneidung, seinen Gefühlen damals und heute und seiner Betroffenheit berichtete.7 Die Webseite des Senders beginnt ihren Bericht so:

»Die rituelle Beschneidung erfolgte ohne Anästhesie und ohne Erklärung, ein Onkel zückte ein kleines Messer und Hose runter, dann war alles voller Blut und die Erwachsenen feierten.«7

Ali Utlu, ein Kölner Ex-Muslim und damals queerpolitischer Sprecher der Piratenpartei, kritisierte und klagte an. In erstaunlich ruhigem Ton, dafür aber in der Wortwahl umso schärfer. Er war als Junge im Alter von sieben Jahren während eines türkischen »Beschneidungsfests« ohne jegliche Anästhesie beschnitten worden, für ihn »der Horror«. Offen sprach er über sein reduziertes Lustempfinden, wodurch er unter anderem unmöglich Safer Sex praktizieren könne, und über die Traumatisierung durch die Beschneidung. »Es ist wie Vergewaltigung.«7

Ich war geschockt, sprachlos und voller Mitgefühl für ihn, für das damals traumatisierte Kind und den heute noch betroffenen Mann.

Später sollte ich ihn über die Demonstrationen zum Weltweiten Tag der genitalen Selbstbestimmung (WWDOGA) in Köln persönlich kennenlernen. Mittlerweile sind wir gute Freunde.

1.3.Online-Debatten

Anschließend suchte und verfolgte ich sehr interessiert verschiedenste Diskussionen in verschiedensten Onlineforen und den sozialen Medien. Ich las alle Äußerungen von Politikern und anderen, die ich zu diesem Thema finden konnte. Die mittlerweile so genannte »Beschneidungsdebatte« war voll im Gange und Beschimpfungen, Verleumdungen, Beleidigungen und Unterstellungen prasselten von allen Seiten auf die jeweiligen Gegner ein.

Ich hatte verstanden, dass es hier nicht um Erwachsene und ihre Religion ging, so wie es das Landgericht Köln auch richtig festgestellt hatte. Es ging um Kinder. Um wehrlose Jungen, die nicht zustimmungsfähig sind und deren Genitalien für einen religiösen Ritus ihrer Eltern »verstümmelt« werden.

In den Diskussionen und Veröffentlichungen waren nach und nach immer mehr Stimmen von Betroffenen zu hören. Erwachsene Männer, die offen und öffentlich zugaben, dass sie nicht nur als Kind »beschnitten« wurden, sondern dass sie darunter noch heute oder gerade jetzt als Erwachsene litten und leiden. Diese Stimmen interessierten mich umso mehr, als Politiker und Sprecher von Religionsgemeinschaften behaupteten, es gäbe kein Leid, keine Betroffenen und keine Nachteile durch die rituelle »Beschneidung«.

Immer mehr Stimmen Betroffener waren zu hören. Die Beschneidungsdebatte brachte neue Foren hervor, in denen sie sich austauschen und erkennen konnten, dass sie nicht alleinige Opfer waren. Facebook-Gruppen für den Schutz von Kindern und gegen das Beschneidungsritual entstanden. Ein paar gegenteilige Gruppen und Foren standen für die angebliche »Elternfreiheit«, nach der allein die Eltern zu entscheiden hätten, ob ein Sohn »beschnitten« wird oder nicht. Es war für mich erschreckend, dass dort nie vom Kind aus gedacht wurde, während die Betroffenen und ihre Unterstützer oft gegen Wände redeten, wenn sie klarmachen wollten, dass es sie gibt, dass sie Opfer sind.

1.4 Politische Stimmen

In allen Parteien, die im Bundestag vertreten waren, suchte man im Juli 2012 nach dem Pauschalvorwurf seitens der Europäischen Rabbinerkonferenz nach Standpunkten und Informationen, um diese Standpunkte zu untermauern. Zuvor hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel im CDU-Bundesvorstand klargemacht, wo ihr persönlicher Standpunkt ist. »Sie wolle nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt sei, in dem Juden nicht ihre Riten ausüben könnten. ›Wir machen uns ja sonst zur Komikernation‹, sagte sie.«8

Damit war mindestens für die CDU die Marschrichtung klar. Jüdische Riten sind in Deutschland nach der Nazizeit für sie also wichtiger als Grundrechte von Kindern, auch wenn letztere durch diese Riten massiv verletzt werden. Die SPD schloss sich rasch in weiten Teilen dieser Richtung an, die FDP halbherzig und die GRÜNEN halbgar. Allein die LINKEN standen mehrheitlich auf der Seite der Kinder und ihrer Grundrechte.

Ich suchte den Kontakt zu Politikern und Politikerinnen aller Couleur, um sie zu überzeugen, dass es gerade diesem Nachkriegsdeutschland gut zu Gesicht stünde, sich für Menschenrechte für alle Menschen einschließlich aller Kinder einzusetzen, und damit zu zeigen, dass dieses Deutschland aus seiner Geschichte gelernt hat. Deutschland hat im 20. Jahrhundert mindestens zweimal größtes Leid über die Welt gebracht und in seinem Größenwahn durch industrialisiertes Morden ein Volk fast komplett ausgerottet. Würde dieses Land jetzt zeigen, dass es an der Spitze der neuen Zeit stehen und sich für die von aller Welt verabschiedeten universellen Menschenrechte stark machen kann, müsste es doch alle Achtung der Welt für diese Läuterung und Entwicklung haben und als Vorbild dienen können.

Würde Deutschland aber die Menschenrechte von Kindern jüdischer und muslimischer Eltern missachten, weil sie Juden und Muslime sind, wäre das nicht selbst Antisemitismus und Islamfeindlichkeit? Wenn man jüdische Menschen aufgrund ihrer Religion schlechter behandelt als andere, ist das nichts anderes als genau der Antisemitismus, den der Rabbiner Goldschmidt darin sah, wenn man jüdische Menschen gleichbehandeln würde wie alle anderen (s.u.).

Natürlich sagt Art. 4 Abs. 2 GG: »Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.« Aber ist damit gemeint, dass (erwachsene) Religiöse deswegen innerhalb ihrer Religionsausübung wirklich alles tun dürfen, auch wenn damit andere Personen zu Schaden kommen?

Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG wiederum sagt: »Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.« Wenn der Staat Kindern jüdischer oder muslimischer Eltern das Recht auf körperliche Unversehrtheit usw. abspricht, verstößt er damit gegen diesen Satz, genauso wie wenn es ein Beschneidungsgesetz geben würde, das nur für Kinder religiöser Eltern gilt.

In meinen persönlichen und schriftlichen Diskussionen mit Bundestagsabgeordneten und religiösen Sprechern wurde ich immer öfter mit Behauptungen konfrontiert, die längst widerlegt waren. Ich war erschrocken, dass diese Personen entweder völlig uninformiert sind oder schamlos Unwahrheiten verbreiten. Da wurde behauptet, die Beschneidung würde nur Vorteile haben, es gäbe keinerlei Betroffene, die darunter leiden, die Religionsfreiheit der Eltern sei höher zu gewichten als die der Kinder, das Elternrecht umfasse auch die Einwilligung in sämtliche Operationen des Kindes, Kinder von Juden und Muslimen seien per se »keine anderen Personen«, so dass für sie die zitierten Grundrechte so gar nicht gelten würden.

Immer wieder und immer häufiger wurde in all den Diskussionen – wenn auch vornehmlich im Schutz der Anonymität in den sozialen Medien – die Antisemitismuskeule geschwungen und mit ihr auf alle Menschen eingedroschen, die sich für die Rechte von Kindern stark machten. Da war die Rede davon, dass wir Deutschen den Juden seit 1945 eh nichts mehr zu sagen hätten, dass Muslime in Deutschland ihre eigenen Regeln hätten, dass jeder, der meint, die rituelle Beschneidung sei eine Genitalverstümmelung, damit nur sein antisemitisches Weltbild ausdrücken würde.

Ich war erschrocken über den verletzenden Ton, der sich auf allen Seiten der Debatte gegen die jeweils anderen entwickelte, über die Häme auf allen Seiten, die Vorurteile auf allen Seiten und die immer wieder auf allen Seiten in persönliche Beleidigungen abrutschenden Debatten.

Aber es gab auch besonnene und ruhige Stimmen, die versuchten, immer wieder zum Kern der Debatte zurückzukommen: dem angeblichen Konflikt zwischen der Religionsfreiheit, dem Erziehungsrecht und den Rechten der Kinder. Ich selbst habe lange und viel mit anderen diskutiert und versucht, zu verstehen, was das eigentliche rechtliche und gesellschaftliche Problem ist. Es gab so viele Ungereimtheiten, so viele Unwahrheiten und Mythen, die immer und immer wieder auf allen Seiten kolportiert und wiederholt wurden. Über allem schwebte jedoch – das war sehr früh sehr deutlich geworden – immer die Antisemitismuskeule, die Fürsprecher der Kinderrechte mundtot machen sollte. Heute gibt es dafür den Begriff »Cancel Culture«.

1 www.sueddeutsche.de/panorama/beschneidungs-urteil-des-landgerichts-koeln-vierjaehriger-junge-war-mehrfach-in-narkose-1.1412621

2 openjur.de/u/540672.html

3 openjur.de/u/429887.html

4 www.fr.de/politik/rabbiner-schwerster-angriff-seit-holocaust-11329880.html

5 www.focus.de/politik/deutschland/urteil-zur-beschneidung-zentralrat-sieht-das-judentum-in-deutschland-gefaehrdet_aid_781855.html

6 www.holmputzke.de/index.php/kontrovers/religioese-beschneidung

7 www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120808_OTS0037/

8 www.welt.de/politik/deutschland/article108304605/Merkel-Wir-machen-uns-zur-Komikernation.html

2 Religiöser Druck

Es war von Anfang an klar, dass die Beschneidungsdebatte keine innerdeutsche Debatte bleiben würde, zumal sie ja schon von außen durch die Europäische Rabbinerkonferenz angefacht worden war. Zwar hatte der Deutsche Bundestag angeblich etwas zu entscheiden, doch kam er unter erheblichen Druck durch Religionssprecher auch aus dem Ausland.

2.1 Jüdische Stimmen

Pinchas Goldschmidt, Moskauer Rabbiner und Präsident des Verbandes Europäischer Rabbiner, hatte das Kölner Urteil schon mit dem Nazi-Verbot der Schächtung in Verbindung gebracht und »Schwerster Angriff auf das jüdische Leben seit dem Holocaust« genannt. Damit unterstellte er pauschal allen Menschen, die das Kölner Urteil für richtig halten, Nazis zu sein, und setzte damit die Politik massiv unter Druck.

Yona Metzger, Israels Oberrabbiner, behauptete in Deutschland gegenüber Politikern des Bundestags, das jüdische Beschneidungsritual dürfe nicht verändert werden, führe zu keinerlei Trauma und habe noch nie zu Todesfällen geführt. Eine nachweisliche Lüge. Zudem behauptete er, in der Sowjetunion sei die jüdische Beschneidung verboten gewesen und »Deutschland dürfe sich nicht auf eine Stufe mit einem kommunistischen Staat stellen«.9 (Der Rabbiner Arie Folger erklärte am 03.07.2012 in der Jüdischen Allgemeine: »In modernen Zeiten war die Beschneidung in der UdSSR zwar nicht de jure, doch de facto verboten.«10)

Silvan Schalom, Vize-Premier von Israel, erklärte, das Verbieten der religiösen Beschneidung sei gleichzusetze mit »Juden raus!«. Auch er erklärte damit alle Beschneidungskritiker zu Nazis und setzte die Politik massiv unter Druck.11

Eli Jishai, Israels Innenminister und Chef der strengreligiösen Shas-Partei, forderte Bundeskanzlerin Merkel auf, die Kriminalisierung der Beschneidung sofort zu beenden. »Juden in Deutschland dürften nicht gezwungen werden, sich zwischen der Einhaltung nationaler oder göttlicher Gesetze entscheiden zu müssen.« Damit unterstellte er allen, die sich für die genitale Selbstbestimmung von Jungen einsetzen, sich antisemitisch gegen die jüdische Religion zu stellen und forderte damit zugleich, dass Juden in Deutschland sich nicht an nationale Gesetze halten sollten.12

Schimon Peres, damals Israels Präsident, forderte Bundespräsident Gauck auf, sich für die Beschneidung aus religiösen Gründen einzusetzen. »Die Brit Milah (Beschneidung) ist ein jüdisches Ritual, das seit Tausenden von Jahren zentral für die jüdische Identität ist und einen Juden ausmacht.« Dadurch unterstellte er allen Beschneidungskritikern, aus Antisemitismus eine jüdisch-religiöse Tradition nicht über nationales Recht stellen zu wollen.13

Aber auch deutsche Religionssprecher übten massiv Druck auf den Deutschen Bundestag aus. Nur ein paar Beispiele:

Charlotte Knobloch, frühere Präsidentin des Zentralrats der Juden in Deutschland, fragte sehr provokant: »Wollt ihr uns Juden noch?« und unterstellte damit allen Beschneidungskritikern, zu wollen, dass Juden Deutschland verlassen.14

Yitzhak Ehrenberg, Berliner Rabbiner, erwähnte im September 2012 bei einer Kundgebung in Berlin unter Bezugnahme auf seinen kürzlichen Besuch im KZ Auschwitz das Leiden der etwa eineinhalb Millionen Babys und Kinder, die in den Mordfabriken der Nazis ihren Müttern entrissen, gequält und ermordet wurden – dies sei die physische Vernichtung, so Ehrenberg. Was jetzt allerdings in Deutschland gefordert werde: die Knaben sollten mit 18 Jahren selbst entscheiden, ob sie sich beschneiden lassen oder nicht – so Ehrenberg weiter – das sei aus religiöser Sicht noch schlimmer als die physische Vernichtung.15 Damit relativierte er nicht nur den Holocaust, sondern bezeichnete sämtliche Intaktivisten pauschal als schlimmer als die Nazi-SS.

Derselbe Yitzhak Ehrenberg sagte in einem N24-Interview am 5. Oktober 2012 zu Michel Friedman, die Beschneidungskritiker seien Primitive, weil sie meinten, sie kämen von den Bäumen des Dschungels (wie Affen). Und weil sie alle Atheisten seien, seien sie für ihn automatisch antireligiös und folglich antisemitisch.16

Dieser massive Druck auf die deutsche Politik, sich dem Vorwurf auszusetzen, antisemitisch zu sein, musste wohl im Nachkriegsdeutschland die größtmögliche Wirkung zeigen. Denn bis auf ein paar unbelehrbare Idioten, die tatsächlich auch heutzutage noch irgendetwas Positives am Naziregime und dem Größenwahn Hitlers zu finden meinen, hat sich Deutschland tatsächlich weiterentwickelt und ist zu einem größtenteils pazifistischen Volk geworden, das eine große Toleranzkultur lebt und auf dem Boden der universellen Menschenrechte steht.

Das bestätigte auch der in Israel geborene Professor Michael Wolfssohn, der im Sommer 2012 in einem Zeitungsartikel erklärte, warum es so kommen musste, dass Nachkriegsdeutschland so pazifistisch und Israel seit seiner Gründung so militärisch wurde. Zudem kritisierte er den Druck von außen auf die deutsche Politik und die Politisierung von Religion:

»In der Beschneidungsdebatte erweckten viele jüdische Wortführer den Eindruck, (männlich) jüdische Identität hinge von der Beschneidung ab. Darauf reduziert, wäre jüdische Identität armselig. Wir sind das ›Volk des Buches‹.«17

2.1.Was ist »Jüdisches Leben in Deutschland«?

Immer wieder fragten jüdische Stimmen aus dem In- und Ausland während der Beschneidungsdebatte, ob Deutschland künftig »jüdisches Leben in Deutschland« verhindern wolle. Während viele dieser öffentlich wahrgenommenen Stimmen sehr deutlich auf die deutsche Vergangenheit der Nazi-Zeit anspielten und die Antisemitismuskeule schwangen, gab es weniger laute, besonnene Stimmen wie die des eben zitierten Professors Wolfssohn, die durchaus bereit schienen, die Genitalverstümmelung an wehrlosen Jungen zur Disposition zu stellen.

Jüdisches Leben hat sich in aller Welt und durch alle Jahrhunderte immer wieder gewandelt. Viele jüdische Menschen rühmen sich der Vielfalt der jüdischen Kultur. Selbst innerhalb der jüdischen Religion gibt es ultra-orthodoxe und reformierte Strömungen. Und es gibt Menschen, die die jüdische Kultur ganz ohne religiöse Vorschriften leben (wollen). Auch in Europa und speziell in Deutschland, das in seiner Geschichte jüdische Mitmenschen immer wieder an den Rand der Gesellschaft gedrängt hatte, hat sich die jüdische Kultur weiterentwickelt.

Es gibt in der deutschen Gesellschaft Klischees davon, »wie Juden sind«, und diese Klischees wurden offensichtlich auch in der Beschneidungsdebatte von vielen Politikern und Politikerinnen bemüht und bedient. Viele jüdische Menschen mussten uns anderen erst erklären, dass dieses Klischee vom Zottellocken tragenden, in Schwarz gekleideten Juden oftmals wirklich nur ein Abziehbild aus Filmen wie Yentl ist. Natürlich gibt es Juden, die so aussehen und sich damit klar als orthodoxe Juden zu erkennen geben. Aber viele liberale jüdische Mitbürger, die sich vom Deutschland des Jahres 2012 Befreiung vom immensen Druck ihrer jüdischen Community erhofften, die uralten Regeln befolgen zu müssen, waren verärgert, dass Politiker ihnen quasi vorschrieben, sich nach diesem Abziehbild verhalten zu müssen, damit wir nicht-jüdischen Nachkriegsdeutschen kein schlechtes Gewissen haben müssten.

Viele Politiker redeten konservativen Juden das Wort, die Beschneidung am achten Tag nach der Geburt sei unverzichtbarer Bestandteil jüdischer Kultur. Doch sie sprachen niemals über das Kind, dem die Vorhaut amputiert wird. Sie sprachen niemals über diejenigen progressiven Juden, die dieses Ritual abschaffen wollen oder für sich schon abgeschafft haben. Sie sprachen niemals über Menschenrechte und Kinderrechte. Aber immer sprachen sie von der deutschen Geschichte, deretwegen »wir Deutsche« in dieser Frage nicht mitzureden hätten. Als wenn die UN-Menschenrechtskonvention nicht gerade auch wegen der deutschen Geschichte der Nazizeit verabschiedet worden wäre.

Rituale sind weltweit Teil von Kultur. Jede Gesellschaft hat ihre eigenen Rituale, seien sie nun religiös oder sonstwie kulturell begründet. Die meisten sind harmlos in dem Sinne, dass sie anderen Menschen keinen Schaden zufügen. Seit der Verabschiedung der UN-Menschenrechtskonvention aber stehen alle Rituale zur Disposition und müssen dahingehend überprüft werden, ob sie anderen Menschen Schaden zufügen.

Ob die »Beschneidung«, also die medizinisch nicht indizierte Vorhautamputation bei einem wehrlosen Jungen, der nicht zustimmen kann, diesem Jungen Schaden zufügt, war einer der Dreh- und Angelpunkte der Beschneidungsdebatte. Ja, dieses Ritual hat über Jahrhunderte und Jahrtausende zur jüdischen Kultur gehört. Und wie man heute weiß, waren sie nicht die ersten, die es ausgeübt haben. Schon Phönizier, Hethiter, Ägypter und andere Völker haben Genitalien verstümmelt, aus unterschiedlichen Motiven.

Aber es wurde den Juden von anderen, sie beherrschenden Kulturen verboten, beispielsweise von den Griechen im Altertum. In der Folge wurde die Säuglingsbeschneidung nur noch radikaler durchgeführt, was heißt, dass noch mehr von der Vorhaut abgeschnitten wurde als ursprünglich. Alte jüdische Männer mit Macht in ihren Communities entschieden, dass dieses Ritual so radikal durchgeführt würden müsse, dass der später heranwachsende Jüngling und Mann keine Möglichkeit haben würde, die abgeschnittene Vorhaut durch Dehnen der verbliebenen Resthaut wiederherzustellen.

Heute werden die historischen Verbote der jüdisch-rituellen Genitalverstümmelung durch Griechen und andere sie damals beherrschenden Kulturen pauschal als antisemitisch dargestellt. Vermutlich können auch Historiker nicht mehr sauber erforschen, ob einige dieser anderen Völker hier tatsächlich einen pauschalen Judenhass ausgelebt haben, die andere Kultur der Juden einfach unterdrücken oder vielleicht sogar erste Menschenrechtsregeln aufstellen wollten. Natürlich sind alle Handlungen von Menschen am ehesten im jeweiligen Zeitkontext zu bewerten. Unsere Menschenrechtskonvention wäre vor Jahrtausenden, als einzelne Menschenleben oft nicht viel wert waren und Völker durch religiöse Herrscher mit Macht und Gewalt gesteuert wurden, undenkbar gewesen.

Innerjüdische Gegenbewegungen wie im 18./19. Jahrhundert in Deutschland und Russland, die dieses Ritual als veraltet und schädlich aufgeben wollten, konnten dem Druck der alten Männer ebenfalls nicht standhalten. Hitler-Deutschland hingegen hat entgegen mancher Falschbehauptungen auch in der Beschneidungsdebatte 2012 die jüdische Beschneidung nicht verboten, sondern den Umstand, dass fast nur jüdische Männer und Jungen beschnitten waren, genutzt, diese in der Gesellschaft leichter ausmachen zu können.

Heute weiß man, dass die männliche Vorhaut eben nicht »nur ein Stückchen Haut« ist, sondern wichtige Funktionen erfüllt, deren Fehlen sehr negative Folgen für den Mann haben kann, sowohl physisch als auch psychisch. Und nicht nur für ihn, sondern auch für seine Sexualpartner/-innen.

Die Frage, ob »jüdisches Leben in Deutschland« noch gewünscht sei, war falsch gestellt. Sie hätte eigentlich lauten müssen: »Ist die jüdische Gemeinschaft in Deutschland bereit, sich nach der weltweit geltenden UN-Menschenrechtskonvention zu richten und auf das für das Kind schädliche Ritual der Beschneidung endlich zu verzichten?«

Viele meiner heutigen jüdischen Freunde, die ich während der Beschneidungsdebatte 2012 kennengelernt habe, sind schon damals überzeugt gewesen, dass die jüdische Kultur viel reichhaltiger und vielfältiger ist, als es uns deutsche Politiker mit ihrem Abziehbild von »dem Juden an sich« und auch konservative (d. h. bewahrende) jüdische Stimmen uns vormachen wollten. Als liebende Eltern und als betroffene Opfer dieses Genitalverstümmelungsrituals wollen sie »endlich aus diesem Teufelskreis ausbrechen«, der ihnen durch ihre Geburt in eine jüdische Community auferlegt wurde. Sie wollen ihre Söhne unblutig in der Gesellschaft willkommen heißen und sind überzeugt, dass diese trotzdem genauso jüdisch sind und trotzdem eine Wahl haben sollten, ob sie dieses alte jüdische Ritual an sich selbst vollziehen lassen wollen.

2.2 Muslimische Stimmen

Es ist durchaus bemerkenswert, dass und wie lange sich muslimische Sprecher zurückgehalten haben, das Kölner Urteil und damit das rituelle Beschneidungsverbot in Deutschland zu kritisieren.

Eines der Probleme ist, dass der Islam nicht so organisiert und homogen ist wie z. B. die christlichen Kirchen in Deutschland. Es gibt zwar einige Organisationen, die sich auf Drängen der deutschen Politik 2007 zu einem Rat zusammengeschlossen haben. 2012 hatte noch keine dieser Organisationen den Körperschaftsstatus, sondern die meisten wurden nach dem Vereinsrecht behandelt.

Die meisten Muslime in Deutschland, zahlenmäßig eine wesentlich größere Gruppe als die jüdischen Gemeinden, sind jedoch gar nicht organisiert.

Sehr oft war in den Medien der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) mit seinem Vorsitzenden Aiman Mazyek zu hören und zu sehen. Andere Vereinssprecher wurden seltener vor die Mikrofone und Kameras geladen. Da damals in der Beschneidungsdebatte vor allem die jüdischen Stimmen und vorneweg die des Zentralrats der Juden in Deutschland (ZJD) zu hören war, dachten wohl viele Menschen, auch Politiker und Medienvertreter, der ZMD sei wohl das entsprechende Gremium »der Muslime«. Tatsächlich aber vertritt dieser Verein über seine 22 Mitgliedsorganisationen nur etwa 10.000 bis 20.000 muslimische Haushalte in Deutschland.

Herr Mazyek äußerte sich anfangs sehr vorsichtig, später immer sicherer und fordernder zur Frage, ob die rituelle Beschneidung verboten werden soll. Ihm war klar, dass die allgemeine Einstellung vieler Deutscher zu Muslimen in Deutschland damals eher nicht positiv war. Ihm war wohl klar, würde dieses Ritual nicht auch von Juden an ihren Söhnen vollzogen, würde man mit Sicherheit kein Erlaubnisgesetz nur für die muslimisch-rituelle Genitalverstümmelung an Jungen in Deutschland machen. Zu frisch waren noch die verstörenden Bilder in den Köpfen vieler, die das aufklärende Buch »Wüstenblume« von Waris Dirie gelesen hatten. Die Frauenrechtsbewegung sah klare Verbindungen zwischen weiblicher Genitalverstümmelung und Islam, während das Judentum nicht für weibliche Genitalverstümmelung bekannt ist. Auch nahmen selbst 2012 viele Menschen in der Beschneidungsdebatte noch an, Säuglinge würden nicht so viele Schmerzen spüren wie größere Kinder. Da viele Muslime ihre Söhne im Alter zwischen 4 und 11 Jahren beschneiden, wurde die muslimisch motivierte männliche Genitalverstümmelung eher mit der weiblichen gleichgesetzt.

Erst als immer öfter in den Medien erklärt worden war, wie das Ritual bei Juden und Muslimen durchgeführt wird, und als jüdische Fürsprecher immer klarer formulierten, das jüdische Ritual sei nicht verhandelbar, traten auch muslimische Sprecher deutlicher auf und setzten sich für das geplante Beschneidungsgesetz ein.

Bemerkenswert ist hier, dass ihnen die Ungleichbehandlung im Gesetzesentwurf, was jüdische und muslimische Beschneider angeht, sofort ins Auge fiel und auch zu kleineren Protesten führte. Da aber in Deutschland viele muslimische Ritualbeschneidungen sowieso von (meist muslimischen) Ärzten durchgeführt werden, war der Sonderpassus für rituelle Beschneidungen durch Nichtärzte bis zum Alter von sechs Monaten des Opfers für die muslimische Seite verschmerzbar. Die Ungleichbehandlung zwischen Mädchen und Jungen blendeten sie ebenso aus wie alle anderen Befürworter des »Rechtsfrieden stiftenden Gesetzes«.

2.3 Und die christlichen Kirchen?

Es ist allgemein bekannt, dass das Christentum sich grundsätzlich auch dadurch vom Judentum und vom Islam unterscheidet, dass Christen ihre Söhne (und Töchter) nicht beschneiden. Das trifft zwar nicht auf alle christlichen Strömungen zu, aber auf die meisten. In Deutschland sind die meisten Christen katholisch oder evangelisch.

Schon sehr früh nach dem Kölner Urteil äußerte sich die katholische Deutsche Bischofskonferenz »besorgt, das Urteil gefährde Religionsfreiheit in Deutschland«.18 Die evangelische Kirche Deutschlands schlug in dieselbe Kerbe und kritisierte das Kölner Landgericht-Urteil ebenfalls als »Skandal, wenn Juden gesetzlich zum Bruch ihrer Tradition gezwungen würden«.19 Ich zitiere hier nur zwei von vielen christlichen Stimmen, wobei auffällig war und ist, dass die lautesten Stimmen 2012 von jüdischer Seite kamen, flankiert von katholischen Kommentatoren, gefolgt von evangelischen Meinungen, dass man dem Judentum in dieser Frage beistehen müsse. Die muslimischen Stimmen pro Beschneidung waren wesentlich seltener und nicht so vehement zu vernehmen.

Da die christlichen Glaubensgemeinschaften ja wie das Judentum und der Islam als Produkt nur ihre Religion haben, ist ein Angriff auf die angebliche Religionsfreiheit des einen natürlich automatisch eine Aufforderung an die anderen, diese angebliche Religionsfreiheit mit zu schützen. Es könnten einem selbst ja sonst auch geliebte Freiheiten genommen werden. Daher war der Schulterschluss christlicher Glaubensvertreter mit dem Judentum und Islam hier erwartbar, auch wenn diese Religionen ansonsten – zumindest in der Geschichte – sich gegenseitig kaum das Schwarze unterm Nagel gönnten.

Auffällig ist aber, mit welcher Vehemenz christliche Politiker und Politikerinnen wie z. B. die Grünen Volker Beck, Claudia Roth, Katrin Göring-Eckardt, Bettina Jarrasch und andere plötzlich meinten, besser als die Juden und Muslime zu wissen, was gut für diese ist.

Mit Volker Beck habe ich mich Nächte lang bei Facebook darüber gestritten. Er war nicht von der Grundidee abzubringen, dass ein Jude natürlich seinen Sohn zu beschneiden habe. Dies sei einfach fundamental wichtig für seinen eigenen Glauben. Beck verteidigte (bis heute) das Abziehbild eines Juden, wie er in seiner Vorstellung zu sein habe. Dass Juden wie alle anderen Menschen natürlich frei für sich entscheiden können, wie sie sein wollen, blendet er aus. Die Jungen jüdischer Eltern waren und sind für ihn, wie für viele andere Politiker, hier nur Mittel zum Zweck. Aber eben nicht zum Zweck der Erfüllung jüdischer Religionsvorschriften, sondern zur Aufrechterhaltung eines selbstgewählten Klischees von Juden, das diese Politiker sich machen.

Ich habe im Rahmen der Beschneidungsdebatte mit vielen Juden und Muslimen gesprochen, die sich darüber sehr geärgert haben und noch immer verärgert sind. Warum sollten sich deutsche Politiker anmaßen dürfen, zu bestimmen, wie »der Jude« oder »der Moslem« zu sein habe, fragen sie. Tatsächlich war nicht nur ich schockiert, als mein »Parteifreund« Volker Beck im Bundestag tatsächlich mit biblischen Argumenten versuchte, sein Abziehbild »des Juden« zu schützen. Dazu später mehr.

Es ist natürlich ein Unding, dass in einem säkularen Staat weltliche Politiker religiöse Argumente dafür anführen, die Menschenrechte von Kindern zugunsten religiöser Riten ihrer Eltern einschränken, ja im wahrsten Sinne beschneiden zu dürfen.

Dass die katholische Kirche sich erst 196220 entschied, das Fest der »Beschneidung des Herrn« aufzugeben, zeigt, dass die Verwandtschaft von Christentum und Judentum doch recht eng ist. Und neuerdings versteigen sich einige Christenvertreter wieder zu der Idee, das Fest auch im christlichen Kanon wieder aufzunehmen. So der Schweizer Jesuit Christian Rutishauser, der dies 2019 forderte, damit das Christentum wieder interessant für junge Menschen wird. Er verglich das wehrlose Jesuskind, das am achten Tag seines Lebens beschnitten wird, mit Greta Thunberg. »Ihre Ohnmacht und Verletzlichkeit werden durch ihren Autismus verstärkt. So wirkt ihre Botschaft besonders glaubwürdig. Aus Schwäche wird Stärke.«21

Die christlichen Kirchenvertreter glaubten 2012, auch sich selbst mit der Unterstützung der angeblich vorgeschriebenen jüdischen und islamischen Blutrituale der frühkindlichen Beschneidung einen Gefallen zu tun. Die Kirchenaustrittszahlen zeigen nun aber, dass das Konstrukt Religionsgemeinschaft immer mehr Anhänger verliert. Vielleicht hat auch dazu beigetragen, dass diese Religionsgemeinschaften sich klar auf die Seite der erwachsenen Gläubigen stellten und so die Kinderrechte – wie z. T. seit Jahrtausenden – auch weiterhin mit Füßen traten.

9 www.spiegel.de/politik/deutschland/israels-oberrabbiner-yona-metzger-ueber-die-beschneidung-von-juden-a-851210.html

10 www.juedische-allgemeine.de/religion/millionenfacher-eingriff/

11 www.focus.de/politik/deutschland/israels-vize-premier-silvan-schalom-beschneidungsverbot-heisst-juden-raus_aid_811026.html

12 diepresse.com/home/panorama/religion/1282236/Beschneidung_Ruf-nach-MerkelMachtwort-aus-Israel

13 www.welt.de/politik/ausland/article108769707/Beschneidungsdebatte-Peres-bittet-Gauck-um-Hilfe.html

14 www.sueddeutsche.de/politik/beschneidungen-in-deutschland-wollt-ihr-uns-juden-noch-1.1459038

15 hpd.de/node/14033

16 www.youtube.com/watch?v=-RSBYJib90g

17 www.tagesspiegel.de/meinung/gastkommentar-zur-beschneidungsdebatte-politik-und-religion-sind-voneinander-zu-trennen-/7160872-2.html

18 taz.de/Kritik-am-Beschneidungsurteil/!5090369/

19 chrismon.evangelisch.de/kolumnen/auf-ein-wort/15169

20 www.tagesspiegel.de/meinung/wenn-die-ideen-der-aufklarung-totalitar-werden-2186203.html

21 www.kath.ch/newsd/das-ritual-der-beschneidung-ist-wichtig-fuer-unser-gottesbild/

3 Öffentliche Debatte

3.1 Sondersitzung

Im Juli 2012 war der Deutsche Bundestag eigentlich schon in seiner Sommerpause. Am 19. Juli jedoch wurden alle Bundestagsabgeordneten zu einer Sondersitzung aus dem Urlaub zurückgerufen, in der es neben Finanzhilfen für Spanien vor allem darum ging, den Bundestag in die von Kanzlerin Dr. Angela Merkel vorgegebene Richtung »auf Linie« zu bringen. In Parlamentsdeutsch liest sich dieser Coup so: