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Mit in Kraft treten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes am 29.05.2009 wurde die größte Bilanzrechtsreform seit dem Bilanzrechtlinien-Gesetz von 1985 umgesetzt. Das Ziel ist die Stärkung der Informationsfunktion des Jahres- und Konzernabschlusses für den Abschlussadressaten ohne dabei die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzugeben. Ob dies in Bezug auf die latenten Steuern gelungen ist, wird in der vorliegenden Studie für den Einzelabschluss diskutiert. Im Rahmen der Untersuchung werden die Konsequenzen sowie nötigen Ermittlungsschritte beim nun geltenden Temporary-Konzept aufgezeigt und erläutert. Unter anderem behandelte Punkte sind, das Ansatzwahlrecht für einen Aktivüberhang, der Einkünftenachweis bei selbigem sowie die Auswirkungen auf die Ausschüttungssperre. Des Weiteren erfahren die Anhangsangaben und Übergangsregelungen zum neuen Recht eine besondere Gewichtung. Kernpunkt der Studie ist zum einen die Abgrenzung aktiver latenter Steuern auf Verlustvorträge einschließlich der zugrunde zu legenden steuerlichen Unternehmensplanung. In diesem Rahmen werden Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt, welche sich durch Interdependenzen zwischen Verlust-, Zins- und EBITDA-Vorträgen ergeben. Zum anderen wird die latente Steuerabgrenzung im Rahmen der Organschaft beleuchtet. Hierbei wird diskutiert, ob die bisher angewendete formale Betrachtungsweise durch die wirtschaftliche Betrachtungsweise ersetzt werden kann. Zudem wird die Problematik der Ausschüttungs- und Abführungssperre bei Brutto- und Nettomethode erläutert. Bei den vorgenannten Schwerpunkten werden zu den theoretischen Ausführungen Praxisbeispiele ergänzt, um Auswirkungen und Konsequenzen aufzuzeigen.
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