Machtübergabe - Arbeit - Andreas Seidl - E-Book

Machtübergabe - Arbeit E-Book

Andreas Seidl

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Beschreibung

Arbeit neu gedacht Haben Sie auch manchmal Sorge, dass Sie Ihr Arbeitsplatz unglücklich macht? Und wünschen auch Sie sich eine freie und sichere Arbeitswelt für Mensch und Natur? Wie könnten Verbraucher, Unternehmer und Arbeiter gleichermaßen geschützt und gefördert werden? Dieses Buch verrät uns: ... wie vier Wirtschaftsformen in einem Land sich gegenseitig als Kreislaufsystem stabilisieren und ergänzen können. ... wie eine Unternehmensprüfbehörde dafür sorgen kann, dass alle Unternehmen sich an ihre Regeln halten und Mitarbeiter ihre Ideen leichter einbringen können. ... welche Landwirtschaft den Umweltschutz fördern, gleichzeitig aber weniger kosten und mehr Lebensmittel erzeugen kann. Nach 20 Jahren Arbeit an dieser Buchreihe wagt Andreas Seidl damit einen Schritt in Richtung Parteigründung. Er unterhält dabei seine Leser sowohl intellektuell als auch visionär. Wenn dieses Werk Ihnen Hoffnung schenken, Sie inspirieren oder zum Handeln bewegen kann, hat es seinen Sinn erfüllt. Verfügbar auf Deutsch und Englisch

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Für Dich

Band 1: Zusammenfassung

Band 2: Herleitung

Band 3: Verfassung

Band 4: Staatsorganisation

Band 5: Digitales

Band 6: Medien

Band 7: Arbeit

Band 8: Planwirtschaft

Band 9: Soziale Marktwirtschaft

Band 10: Tauschwirtschaft

Band 11: Freie Marktwirtschaft

Band 12: Finanzen

Band 13: Innovation

Band 14: Bildung

Band 15: Gesundheit

Band 16: Infrastruktur

Band 17: Sicherheit

Band 18: Justiz

Band 19: Ausland

Band 20: Integration

Band 21: Familie

Danksagung

Mein Dank gilt meiner Familie und meinen Freunden, die mich zu dem gemacht haben, der ich heute bin. Besonderer Dank geht an alle, die mich unterstützt haben dieses Buch zu schreiben. Ich danke allen MitschülerInnen, LehrerInnen KommilitonInnen, DozentInnen, DemonstrantInnen, AktivistInnen, KollegInnen, Unternehmen und Ländern, mit denen ich die Erfahrungen sammeln durfte, aus denen all die Ideen in diesem Buch entsprungen sind. Den MitarbeiterInnen von Books on Demand danke ich für ihre freundliche Hilfsbereitschaft. Den Bürgern der Stadt Seligenstadt danke ich für die Eintracht und Verbundenheit, in der ich schreiben konnte.

Vorwort

Das vorliegende politische Konzept enthält eine Vielzahl an Vorschlägen für mögliche politische Reformen. Es lässt sich friedlich und demokratisch an jedes gängige politische System aller Staaten auf der Welt anpassen, aber auch an politische Systeme in Familien, Vereinen, Verbänden oder Unternehmen. Überall, wo Menschen sich Regeln geben oder unterwerfen, die das Zusammenleben steuern, können die folgenden Vorschläge hilfreich sein. Leserinnen und Leser, die Vorschläge so hilfreich finden, dass sie sie gemeinsam mit Gleichgesinnten in die Tat umsetzen möchten, können sich an den Autor wenden. Dafür dient das Kontaktformular auf der letzten Seite.

Fehler und Mängel

Ich bitte um Verständnis, dass dieser Band nicht lektoriert wurde. Ich konnte mir ein Lektorat nur für die Zusammenfassung leisten. Rechtschreibfehler und unglückliche Formulierungen können daher vorkommen. Sobald dieser Band ausreichend verkauft wurde, um ein Lektorat zu bezahlen, wird es durchgeführt. Danach erscheint eine Neuauflage.

Quellenangaben

Wenn etwas direkt zitiert wurde, ist es kursiv gesetzt. Enthalten die Überschriften Fußnoten, gelten die Quellen für direkte und indirekte Zitate im Kapitel, für das die Überschrift steht. Ansonsten sind Zitate oder Quellenverweise direkt am Wort oder am Ende des Satzes oder Absatzes. Dieses Buch enthält Textteile, die auf der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (Stand am 12. Februar 2017), abgekürzt mit BV1 und der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (Stand am 11. März 2015), abgekürzt KV2 beruhen.

Wenn der Verfassungsparagraf, beziehungsweise einzelne seiner Absätze, auf Ausschnitten der BV oder KV ganz oder teilweise beruhen, wird das in einer Fußnote angegeben. Die Verweise zu den entsprechenden Fußnoten für Verfassungsparagrafen befinden sich meist jeweils hinter der Überschrift zum betroffenen Kapitel und manchmal im Fließtext. Verwendete Artikel der schweizerischen Verfassungen werden in der Fußnote mit Nummer hinter dem Titel des Verfassungsparagrafen aufgeführt. Beispiel: §123 Mustertitel: BV Art.123, KV Art.123.

Alle Internetquellen sind in den Fußnoten vollständig angegeben. Sie wurden zuletzt am 30.09.2021 abgerufen. Alle Literaturquellen sind ebenfalls vollständig in den Fußnoten angegeben.

Alle Verweise zu Aufgaben, die andere Ministerien übernehmen und dort näher beschrieben werden, sind in Fußnoten angegeben. Beispiel: Musterministerium – 1.2.3 Musterkapitel.

Alle Fußnoten sind im Vergleich zur jeweiligen Quelle anzusehen, sogenannte indirekte Zitate. Direkte Zitate sind kursiv gesetzt, kommen aber kaum vor. Die Quellenangabe soll dazu dienen weiter recherchieren zu können und dem Urheberrecht Rechnung zu tragen.

Alle verwendeten Stichworte, die auf den Namen der zuständigen Referate, Abteilungen und Ministerien der Bundesrepublik Deutschland beruhen, sind am Ende im Kapitel über die Umstellung der Ministerien aufgeführt.

1 Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Schweizerische Bundeskanzlei. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de Am 14.12.2021

2 Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist die Bernische Amtliche Gesetzessammlung. https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/2420?locale=de#ART71 Am 16.12.2021

Inhaltsverzeichnis

1.

Ziele des Arbeitsministeriums

2.

Abteilungen

2.1 Zentralabteilung

2.1.1 Personal

2.1.1.1 Dienstrecht

2.1.2 Organisation

2.1.2.1 Prüfdienste

2.1.2.2 Staatliches Beschaffungswesen

2.2 Leitungsabteilung

2.3 Europaabteilung

2.4 Arbeitsabteilung

2.5 Unternehmensabteilung

2.6 Prüfungsabteilung

3.

Aufgaben des Arbeitsministeriums

4.

Staatliche Betriebe

4.1 Gründung

4.2 Natürliche Monopole

4.3 Bau und Erhalt

4.4 Unternehmerisches Handeln des Staates

4.5 Veröffentlichungspflicht

4.6 Gewinne

4.7 Direktdemokratische Arbeitsorganisation

4.8 Arbeitsrecht für Mitarbeiter in staatlichen Betrieben

4.8.1 Tarifverhandlungen

4.8.2 Bonus- Malus-System

4.8.2.1 Ministeriumsindikator

4.8.2.2 Leistungsindikator

4.8.2.3 Verhaltensindikator

4.8.2.3.1 Qualität

4.8.2.3.2 Höchstleistung

4.8.2.3.3 Zusammenarbeit

4.8.2.3.4 Innovation

4.8.2.3.5 Integrität

4.8.2.4 Beispielrechnung

5.

Verwaltungsamt

5.1 Digitale Personalverwaltung

5.2 Schlichtungsstelle

5.3 Kostenstelle

5.4 Arbeitsschutzbeauftragte

6.

Beschaffungsamt

6.1 Logistik

6.2 Katalog

7.

Volkseigene Innovationsbetriebe (VIB)

8.

Theorie der hybriden Wirtschaftssysteme

9.

Grundsätze der hybriden Wirtschaftssysteme

9.1 Freiheit und Sicherheit

9.2 Eigentum

9.3 Gesetze und Steuern für Unternehmen

9.4 Kreislauf der Wirtschaftsformen

9.5 Strukturförderung

9.6 Belebung und Stilllegung von Wirtschaftssystemen

9.7 Ausgleich zwischen den Wirtschaftsformen

9.8 Vollbeschäftigung

9.9 Fristen

9.10 Aufteilung von Mensch und Raum

9.11 Handelsbestimmungen

10.

Freizügigkeit zwischen den Wirtschaftsformen

10.1 Unternehmen in mehreren Wirtschaftsformen

10.2 Wechsel zwischen den Wirtschaftsformen

10.2.1 Wechselnde Personen

10.2.2 Wechselnde Unternehmen

10.2.3 Wechselnde Waren und Dienstleistungen

10.2.3.1 Multimarkt

10.2.3.2 Monomarkt

10.2.4 Bürgerversicherung

10.3 Außenhandelsbestimmungen

10.3.1 Beschränkungen

10.3.2 Zölle

11.

Arbeitspolitik

11.1 Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben

11.2 Berufsbildung

11.2.1 Notwendige Bildungsinhalte

11.2.2 Praktische Arbeit

11.2.3 Praktische Forschung

12.

Arbeitsamt

12.1 Passive Arbeitsmarktförderung

12.1.1 Leben in der PW

12.1.2 Vorsorge

12.1.2.1 Alte und Hinterbliebene

12.1.2.2 Behinderte

12.2 Aktive Arbeitsmarktförderung

12.2.1 Arbeitsvermittlung

12.2.1.1 Personalvermittler

12.2.1.2 Personalberater

12.2.1.3 Unterstützung von Unternehmensgründungen

12.2.2 Weiterbildung

12.2.3 Bildungsmessen

12.2.4 Praktikanten Party

12.2.5 Jobrotation

12.2.6 Übernahmeabkommen für ältere Mitarbeiter

13.

Arbeits-VZ

13.1 Profile für Personen

13.2 Profile für Unternehmen

13.2.1 Unternehmensgründung

13.2.2 Digitale Vermarktung

13.2.3 Arbeitsprogramm

13.3 Innovationsvermarktung

13.3.1 Digitale Nachfrage

13.3.2 Innovationsdatenbank

13.4 Startseite

13.4.1 Nachrichtendienst

13.4.2 Sicherheitseinstellungen

13.4.3 Fotos & Videos

13.4.4 Arbeitsgruppen

13.4.5 Kollegen

13.4.6 Vorgesetzte

13.4.7 Mitgliedschaften

13.4.8 Unternehmen

13.4.9 Berufswegplaner

13.4.10 Vergangene Besucher

13.4.11 Neuigkeiten

13.4.12 Tagesnachrichten

13.4.13 Suche

13.4.14 Administrator Nachrichten

13.4.15 Beispiel

13.5 Profilseite

13.5.1 Seitenaufbau

13.5.2 Inhalte von Personen

13.5.3 Inhalte von Unternehmen

13.5.4 Inhalte von Innovationen

13.5.5 Beispiel

13.6 Algorithmus zur Suche nach Arbeitskräften und Arbeitsplätzen

13.7 Arbeitsvermittlung durch das Arbeits-VZ

13.7.1 Stellensuche

13.7.2 Automatisierte Bewerbung

13.7.3 Zufriedenheit bei der Arbeit

14.

Unternehmenspolitik

14.1 Feiertage

14.2 Arbeitsschutz

14.3 Umweltschutz

14.4 Kreislaufwirtschaft

14.5 Verpackungen

14.6 Zertifikate gegen negative externe Effekte

14.6.1 Kosten der Zertifikate

14.6.2 Verwendungszweck der Einnahmen

14.6.3 Beispielrechnung

14.7 Wirtschaftsförderung

14.7.1 Bedingungsloses Grundeinkommen

14.7.2 Digitalisierung der Arbeitsprozesse

14.7.2.1 Kassenbons

14.7.2.2 Einmalige Dateneingabe

14.8 Schlüsselindustrien

14.9 Insolvenz

14.9.1 Übereignung an die Mitarbeiter

14.9.2 Umwandlung in einen staatlichen Betrieb

14.9.3 Verkauf in die SMW

14.9.4 Vermietung und Versteigerung der Einzelteile

15.

Kartellamt

15.1 Sanktionen

16.

Arbeitnehmerschutz

16.1 Arbeitsvertrag

16.2 Arbeitszeitgestaltung

16.3 Arbeitsbeziehungen

16.4 Partnerarbeit

16.5 Spaß bei der Arbeit

16.6 Arbeitsgericht

16.7 Arbeitskampf

16.8 Demokratische Tarifverhandlungen

16.9 Managerboni

16.10 Leiharbeit

16.11 Gastarbeit

17.

Verbraucherschutz

17.1 Verbraucherorganisationen

17.2 Schlichtungsverfahren

17.3 Betroffene Bürger

17.4 Verbraucherforschung durch die UPB

17.5 Zusammenarbeit mit Ministerien

17.6 Verbraucher-VZ

17.7 Standards zur Verbraucherinformation

17.7.1 Preisanzeige

17.7.2 Lebensmittelampel

17.7.2.1 Selbstkontrolle

17.7.2.2 Prüfkriterien

17.7.3 Herkunftsanzeige

17.7.4 Gütesiegel

17.7.5 Umweltampel

18.

Finanzwirtschaft

18.1 Geldspiele

18.2 Aktiengesellschaften

18.2.1 Hauptversammlung

18.2.1.1 Statute der Hauptversammlung

18.2.2 Verwaltungsrat

18.2.3 Vergütungsausschuss

18.3 Finanzaufsicht

18.3.1 Bankenaufsicht

18.3.2 Versicherungsaufsicht

18.3.3 Börsenaufsicht

18.4 Ratingagentur

18.5 Börsenreife

18.6 Börsenhandel

18.6.1 Aktienkurse

18.6.2 Wechsel der Börse oder Wirtschaftsform

19.

Landwirtschaft

19.1 Landwirtschaft in den Wirtschaftsformen

19.2 Ernteausfallversicherung

19.3 Nutzungsgemeinschaften

19.4 Prüfungen der UPB in der Landwirtschaft

19.5 Lebensmittelqualität

19.6 Bodenmarkt

19.7 Bodenschätze

19.8 Ernährungswirtschaft

19.8.1 Tierische Erzeugnisse

19.8.2 Pflanzliche Erzeugnisse

19.8.3 Nachhaltigkeit

19.8.4 Klimaschutz

19.8.5 Erzeugungssicherheit trotz Klimafolgen

19.8.6 Konventionelle und ökologische Landwirtschaft

19.8.7 Naturnahe Landwirtschaft: Permakultur

19.8.7.1 Umstellung der landwirtschaftlichen Nutzflächen

19.8.7.2 Umstellung der städtischen Parkanlagen und Wege

19.8.7.3 Umstellung der heimischen Gärten und Kleingärtner- und Kleintierzuchtvereine

19.8.8 Naturferne Landwirtschaft: Innenräumliche Agrarindustrie

19.8.8.1 Agrarfabriken

19.8.8.2 Zuchtschränke und Zimmerpflanzensysteme

19.8.9 Vertrieb

19.8.10 Agrarmärkte

19.8.11 Export landwirtschaftlicher Erzeugnisse

19.9 Wald-, Jagd- und Forstpolitik

19.10 Fischereipolitik

19.11 Wissensmanagement

19.12 Ernährungskultur

19.13 Lebensmittel-VZ

19.14 Ernährung der Zukunft

19.14.1 Kurze Frist

19.14.2 Mittlere Frist

19.14.3 Lange Frist

20.

Unternehmensprüfbehörde (UPB)

20.1 Prüfung privater Unternehmen

20.2 Prüfung staatlicher Stellen

20.3 Beratungsangebot

20.4 Rechenschaftsbericht

20.5 Mitarbeiter

20.6 Prüfungsprogramm

20.7 Abteilungen der UPB

20.7.1 Steuerprüfer

20.7.1.1 Steuerprüfung bei Unternehmen

20.7.1.2 Steuerprüfung in Ministerien

20.7.1.3 Vergabeprüfstelle

20.7.2 Gesundheitsprüfer

20.7.2.1 Arbeitsschutzprüfung

20.7.2.2 Umweltschutzprüfung

20.7.3 Wirtschaftsprüfer

20.7.3.1 Staatswirtschaftsprüfung

20.7.3.2 Privatwirtschaftsprüfung

20.7.3.3 Unfaire Arbeitsbedingungen

20.7.3.4 Wirtschaftsprüfung in der freien Marktwirtschaft

20.7.3.5 Wirtschaftsprüfung in der sozialen Marktwirtschaft

20.7.3.5.1 Prüfung bei Gemeinnützigkeit

20.7.3.5.2 Prüfung der Arbeitsvertragsfristen

20.7.3.5.3 Prüfung der Automatisierung

20.7.3.5.4 Prüfung von Immobilien

20.7.3.5.5 Manager im Praktikum

20.7.3.5.6 Prüfung der Betriebssportgelegenheiten

20.7.3.5.7 Prüfung von Insolvenzversicherungsbetrug

20.7.3.5.8 Prüfung vor Versicherungsleistungen

20.7.3.5.9 Vermeidung von Verschwendung

20.7.3.5.10 Zusätzliche Prüfung zur Unternehmensförderung

20.7.3.5.11 Vermarktung von Erfolgsmodellen

20.7.3.5.11.1 Zertifizierung von Erfolgsmodellen

20.7.3.6 Wirtschaftsprüfung in der Planwirtschaft

20.7.3.6.1 Erstes Arbeitsfeld: Grundversorgung

20.7.3.6.1.1 Prüfung der Notwendigkeit von Arbeitskräften in der Grundversorgung

20.7.3.6.1.2 Prüfung des Dienstplans

20.7.3.6.1.3 Betriebs- und Unternehmensforschung

20.7.3.6.1.4 Prüfung der Arbeitsstunden

20.7.3.6.2 Zweites Arbeitsfeld: Luxusversorgung

20.7.3.6.2.1 Prüfung der Notwendigkeit von Arbeitskräften in der Luxusversorgung

20.7.3.6.2.2 Messung der Währung Arbeitsstunden

20.7.3.6.2.3 Prüfung von Innovationsunternehmen

20.7.3.6.2.4 Teilen von Erfolgsmodellen

20.7.3.6.2.5 Prüfung der Gewinnbeteiligung

20.7.3.6.2.6 Prüfung unfairer Arbeitsbedingungen

20.7.3.6.2.7 Zahlungen aus dem Innovationsfond

20.7.3.7 Wirtschaftsprüfung in der Tauschwirtschaft

20.7.3.7.1 Ermittlung der Nachfrage

20.7.3.7.2 Prüfung der Umweltverträglichkeit

20.7.3.7.3 Prüfung der Ein- und Ausfuhren

20.7.4 Technikprüfer

20.7.4.1 Qualifikation der Prüfer

20.7.4.2 Prüfsiegel

20.7.4.2.1 Kennzeichnung zum Verbraucherschutz

20.7.4.3 Abnahme der Prüfverfahren von Herstellern

20.7.4.4 Zusammenarbeit mit staatlichen Betrieben

20.7.4.5 Betriebsmittelprüfung

20.7.4.6 Produktprüfung

20.7.4.7 Privatprüfungen

20.7.5 Innovationsprüfer

20.7.5.1 Innovationsprüfung

20.7.5.2 Notariat

20.7.5.3 Innovationsprogramm

20.7.5.4 Innovationsförderung

20.7.5.4.1 Bewilligung von Geldern aus dem Innovationsfonds

20.7.5.4.2 Messung des Gewinnanteils durch Innovationen

20.7.5.5 Förderung von Forschung und Entwicklung

20.7.5.5.1 Bewilligung von Geldern aus dem Forschungskostenfonds

20.7.5.6 Genehmigung der Lockerungen von Kartellrecht

20.7.5.7 Anfrage zur Umwandlung in einen VIB

20.7.6 Legalitätsprüfer

20.7.6.1 Arbeitsprüfung der UPB

20.7.6.2 Prüfung des Verfassungsrechts

20.7.6.3 Prüfung des Verwaltungsverfahrensrechts

20.7.6.4 Einhaltung des Handelsrechts

20.7.6.5 Steuerfahndung

20.7.6.6 Sabotageschutz

20.7.6.7 Datenschutz

20.7.6.8 Einhaltung des Arbeitsrechts

20.7.6.9 Einhaltung des Kartellrechts

20.7.6.10 Durchsetzung des Innovationsrechts

20.7.6.11 Durchsetzung des Insolvenzrechts

20.7.6.12 Durchführung der Enteignung

20.7.7 Wirtschaftsberater

20.7.7.1 Unternehmensberatungsauftrag

20.7.7.2 Unternehmensführung

20.7.7.3 Unternehmensausschuss

20.7.7.4 Beratungsprogramm

20.7.7.5 Einkaufsabteilung

20.7.7.6 Beratungsleistungen

20.7.7.6.1 Durchführung der Mängelbeseitigung

20.7.7.6.2 Unterstützung bei der Unternehmensgründung

20.7.7.6.3 Markt- und Betriebsanalyse

20.7.7.6.4 Gewinnmaximierung

20.7.7.6.5 Innovationsberatung

20.7.7.6.5.1 Einführung von Erfolgsmodellen

20.7.7.6.5.2 Innovationseinführung

20.7.7.6.6 Insolvenzabwicklung

20.8 Prüfung

20.8.1 Prüfbereiche

20.8.2 Prüfintervalle

20.8.3 Prüfungskosten

20.8.3.1 Prüfungskosten in der freien Marktwirtschaft

20.8.3.2 Prüfungskosten in der sozialen Marktwirtschaft

20.8.3.3 Prüfungskosten in der Tauschwirtschaft

20.8.4 Prüfbogen

20.8.5 Fragebogen

20.8.6 Mängelliste

20.8.6.1 Widerspruchsfreiheit

20.8.7 Nachprüfungen

20.8.8 Prüfbericht

20.8.9 Zertifizierung

20.9 Erfolgsmodell-VZ

20.10 Institut für Auswertung

21.

Rente

21.1 Rentenmodelle der Ministerien

21.2 Renteneintrittsalter

22.

Umstieg auf das neue System

22.1 Einführung der Wirtschaftsformen

22.2 Einführung des Arbeitsamts

22.3 Umstellung des Rentensystems

22.4 Einführung der Unternehmensprüfbehörde

22.5 Umstieg der Landwirtschaft

22.6 Umstellung der alten Ministerien

22.6.1 Bundesministerium für Arbeit und Soziales

22.6.2 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

22.6.3 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

22.6.4 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

22.6.5 Bayerisches Staatsministerium der Justiz

22.6.6 Bundesministerium der Finanzen

22.6.7 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Kontaktformular

1 Ziele des Arbeitsministeriums

Die Ziele des Arbeitsministeriums bestehen darin die vier Wirtschaftsformen zu verbinden, den Staat und Unternehmen auf ihre Wirtschaftlichkeit und Gesetzestreue hin zu überprüfen sowie Gesetze im Arbeitsrecht zu erlassen.

Das Ziel die Wirtschaftsformen zu verbinden wird erreicht, indem die Freizügigkeit zwischen den Wirtschaftsformen durch einheitliche Zugangsregeln und Bestimmungen für Unternehmen gewährleistet wird. So wird es möglich Vollbeschäftigung im Land zu schaffen und den Lebensstandard in der Volkswirtschaft langfristig stetig wachsen zu lassen.

Staat und Unternehmen werden durch die Unternehmensprüfbehörde (UPB) und ihre Prüfer für Steuern, Gesundheit, Wirtschaft, Technik, Innovation und Legalität regelmäßig geprüft. Die Prüfergebnisse werden für Bürger und Konsumenten veröffentlicht. Sie belegen, ob sparsam, kostendeckend und entsprechend der geltenden Gesetze und der Verfassung gehandelt wird.

Die Gesetze zum Arbeitsrecht umfassen alle Vorgaben des Arbeitsministeriums. Sie haben zum Ziel den Bürgern zu ermöglichen ihre Kontrollaufgabe über jegliche staatliche Tätigkeit übernehmen zu können. Einerseits umfasst das staatliche Arbeitsrecht alle Bedingungen, zu denen die Mitarbeiter im Staatsdienst berechtigt und verpflichtet sind. Andererseits umfasst das wirtschaftliche Arbeitsrecht alle unternehmerischen Tätigkeiten, wodurch Bürger als selbständige Unternehmer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer einsehen können, welche gesetzlichen Mindestanforderungen für alle Wirtschaftsformen gelten und in welcher Wirtschaftsform mehr oder weniger Freiheit oder Sicherheit möglich ist. Durch all diese Gesetze wird es möglich, dass die UPB die geleistete Arbeit im Land prüfen und auswerten kann, damit Bürger und Konsumenten verbindliche Ergebnisse erhalten, anhand derer sie ihr Abstimmungsverhalten begründen können.

Ziel der Zusammenarbeit der Ministerien für Arbeit, Wirtschaft und Finanzen ist das Erreichen einer Ökonomie, die wie ein natürliches Ökosystem funktioniert, das sich eigenständig stabilisiert. Schäden in einer Wirtschaftsform führen zur Blüte in einer anderen Wirtschaftsform. Entscheidend dabei ist, dass jede Blüte Nährstoffe für die Menschen hervorbringt, die sie wieder in anderen Wirtschaftsformen einsetzen können. So entsteht eine Kreislaufwirtschaft von Kapital und Arbeit, die stetiges Wachstum bedeutet, wie der stetige Aufbau von Biomasse durch das globale natürliche Ökosystem.

2 Abteilungen

Die Abteilungen sind in Unterabteilungen unterteilt und Aufzählungen gelten meist als deren einzelne Referate. Viele Aufgaben einiger Abteilungen werden komplett von anderen Ministerien als Dienstleistung übernommen.

2.1 Zentralabteilung

Teil der Zentralabteilung ist das Empfangsbüro mit der Kurier- und Poststelle, die alle Anliegen, Sendungen und Besucher an die passende Stelle im Ministerium leitet.

2.1.1 Personal

Die Personalabteilung ist für die Personalentwicklung und -planung zuständig. Dafür kümmert sie sich um die Nachwuchswerbung, Praktikanten- und Referendarprogramme sowie um die Auswahlverfahren für Angestellte und Sonderauswahlverfahren für Bewerber mit Behinderungen. Für Politiker und Arbeitnehmer erstellt die Abteilung einen Stellenplan. Bei all ihren Aufgaben arbeitet sie in Abstimmung mit dem Personalrat.3

Alle anderen Personalangelegenheiten werden in die entsprechenden Ministerien übernommen. Die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern für den staatlichen Dienst betreibt das Bildungsministerium.4 Das Infrastrukturministerium besorgt die Wohnungsfürsorge für alle staatlichen Mitarbeiter.5Die Besoldungsstelle des Finanzministeriums kümmert sich um Gehalt, Unkosten, Reisekosten und Umzugskosten der Mitarbeiter.6

Das Bildungsministerium sorgt für die Kinderbetreuung aller Mitarbeiter im staatlichen Dienst.7

Das Gesundheitsministerium ist für den betriebsärztlichen Dienst zuständig.8 Der sorgt für ein betriebliches Gesundheitsmanagement, kümmert sich um die Behandlung, Aufklärung und Vermeidung von Dienstunfällen, kontrolliert und besorgt den Arbeits- und Gesundheitsschutz durch die Gesundheitsprüfer der Unternehmensprüfbehörde (UPB).

2.1.1.1 Dienstrecht

Das Arbeitsministerium übernimmt das Dienstrecht für Arbeitnehmer des staatlichen Dienstes. Darin enthalten ist das Arbeits- und Tarifrecht, Besoldung, Personalverwaltung aller Laufbahnen und Mitarbeiter, Gleitzeitstelle, Urlaubs- und Krankendatei, Arbeitszeit mit oder ohne Gleitzeit in Teilzeit oder Vollzeit am Dienstort oder in Heimarbeit. Es regelt die Arbeitsbedingungen im Gesetz für staatliche Betriebe, was Ministerien, Behörden und staatliche Unternehmen einschließt. Das Arbeitsministerium betreibt zur Umsetzung des Dienstrechts das Verwaltungsamt für Personal und Inventar. Zur demokratischen Kontrolle und dem Beschwerdemanagement für Bürger gegenüber staatlichen Betriebe nutzt das Arbeitsministerium das Arbeits-Verzeichnis (VZ)9.

2.1.2 Organisation

Die Ministerien für Medien, Sicherheit, Justiz, Finanzen, Arbeit, Staatsorganisation sorgen mit ihren Prüfdiensten für das Qualitätsmanagement im Ministerium, die Auswertung der Arbeitsleistung, Einnahmen und Ausgaben sowie Korruptionsvorbeugung, Sabotageschutz und, falls nötig, für Disziplinarangelegenheiten.10

Der Sprachendienst zur Übersetzung von Gesprächen oder Texten wird vom Bildungsministerium übernommen.11 Das Finanzministerium organisiert die jährliche Haushaltsabstimmung und sorgt für die ordnungsgemäße Buchführung in jedem Ministerium.12 Es regelt Haushaltsverfahren, Haushaltsrecht, Personalhaushalt, Budgets der Abteilungen, Kosten und Kassenwesen und unterstützt die Ministerien bei der Haushaltsplanung für die Haushaltsabstimmung.

Die Versorgung mit Informationstechnologie (IT) besorgt das Digitalministerium.13 In Abstimmung mit dem Beschaffungsamt des Arbeitsministeriums sorgt es für die Beschaffung, Bereitstellung, Wartung und Service technischer Geräte und Software. Vieles davon wird in Eigenregie hergestellt, um Datenschutz in der Informations- und Kommunikationstechnik gewährleisten zu können. Beauftragte für Informationstechnik und Digitalisierung prüfen und beraten die Ministerien. Als Dienstleistung werden digitale Terminkalender- und Dokumentationsdienste gestellt sowie ein digitales politisches Archiv samt Bibliothek.

2.1.2.1 Prüfdienste

Die Prüfer der UPB für Wirtschaft, Innovation, Technik und Gesundheit sorgen für ein geeignetes Qualitätsmanagement in Unternehmen und staatlichen Betrieben sowie eine laufende Auswertung der wirtschaftlichen Kennzahlen, der stetigen Verbesserung von Produkten und Betriebsabläufen, der Sicherheit technischer Anlagen und Produkte und der Einhaltung von Gesetzen zum Arbeits- und Umweltschutz. Zur Korruptionsvorbeugung prüfen die Steuerprüfer die Geldflüsse. Zum Sabotageschutz prüfen die Innovationsprüfer Produktpiraterie. Die Legalitätsprüfer untersuchen zum Sabotageschutz einzelne verdächtige Mitarbeiter, ob sie im Rahmen ihrer Tätigkeit Straftaten vorbereiten. Die Legalitätsprüfer sorgen für die Untersuchung und Durchsetzung von Disziplinarangelegenheiten.

2.1.2.2 Staatliches Beschaffungswesen

Das staatliche Beschaffungswesen wird vom Beschaffungsamt des Arbeitsministeriums übernommen. Alle Ministerien wenden sich bei der Vergabe von staatlichen Aufträgen an das Beschaffungsamt und geben dort ihre Bestellungen auf. Das Arbeitsministerium regelt das Vergaberecht durch die Vorgaben an das Beschaffungsamt.

2.2 Leitungsabteilung

Die Leitungsabteilung ist die Abteilung des Ministers. Er sorgt mit seinem Büroteam für die politische Planung und Analyse seines Ministeriums und koordiniert das Verhältnis von Nation und Kommune durch den Austausch mit seinen Stellvertretern in den Kommunen. Er leitet die Zusammenarbeit mit anderen Ministerien oder Bürgern in Ausschüssen ein und wird dabei vom Staatsorganisationsministerium unterstützt.

Das Medienministerium sorgt mit seinem medialen Dienst für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums, moderiert den Bürgerdialog, schult oder stellt einen Sprecher des Ministers, verfasst auf Wunsch Reden und Texte und sorgt für die Umsetzung von Konferenzen und Veranstaltungen.14

Das Digitalministerium ist für die digitale Steuerung zuständig und sorgt damit für das Abteilungsmanagement. Es erstellt automatisch Geschäftsstatistiken, Mitarbeiterbefragungen und den aktuellen Forschungsstand durch Statistiken. Es leitet Vorschläge automatisch an die betroffenen oder befähigten staatlichen Mitarbeiter weiter. Bei der Schriftgutverwaltung sorgt es für die Digitalisierung und dafür, dass Ministerien Vordrucke miteinander teilen.15

2.3 Europaabteilung

Das Auslandsministerium sorgt für die ständige Übermittlung der neuesten Informationen über die aktuelle Europapolitik, die das jeweilige Ministerium betrifft, geltendes EU-Recht und alle beginnenden oder laufenden EU-Förderprogramme.16 Die Europaabteilung betreut in Zusammenarbeit mit dem Auslandsministerium die Rechtsetzung und Umsetzung der europäischen Arbeitspolitik im EU-Binnenmarkt.

Die Europaabteilung entscheidet für die Bereiche Beschäftigungs- und Sozialpolitik17, Landwirtschaft18, Fischerei19, Verbraucherschutz20, Verbraucher – allgemeine Bestimmungen21, Wettbewerb22 und Unternehmen23, ob das geltende EU-Recht übernommen, angepasst oder abgelehnt wird.24

2.4 Arbeitsabteilung

Die Arbeitsabteilung sorgt in Zusammenarbeit mit allen anderen Ministerien für den Bestand der staatlichen Betriebe und die Information über geltendes Arbeitsrecht in staatlichen Betrieben. Sie gewährleistet und beaufsichtigt den Betrieb der Ämter für Verwaltung und Beschaffung.

In Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium sorgt die Arbeitsabteilung für die Umsetzung der Vorgaben in der Berufsbildung. In Zusammenarbeit mit dem Auslandsministerium sorgt sie für die inländische Umsetzung der europäischen und internationalen Arbeitspolitik. Nach Absprache mit dem Arbeitsminister werden weitere Gesetzesvorlagen zur europäischen und internationalen Arbeitspolitik ausgearbeitet.

Die Arbeitsabteilung betreibt in Zusammenarbeit mit dem Digitalministerium das Arbeits-VZ und beaufsichtigt den Betrieb. Sie nimmt Anregungen und Probleme entgegen, die Bürger und staatliche Mitarbeiter im Umgang mit dem Arbeits-VZ haben. Kann das Arbeitsministerium eine Lösung herbeiführen, veranlasst die Arbeitsabteilung die Herbeiführung. Technische Probleme und Anregungen leitet sie an den digitalen Dienst weiter.25

Die Arbeitsabteilung gewährleistet den Betrieb des Arbeitsamts und koordiniert dessen Zusammenarbeit mit den Ministerien für Wirtschaft. Sie sorgt für die ordnungsgemäße Berechnung von Ausgleichszahlungen zwischen den Wirtschaftsformen.

Die Arbeitsabteilung beaufsichtigt die Rentenmodelle der Wirtschaftsministerien und sorgt nach Absprache mit dem Arbeitsminister für Gesetzesvorlagen zum Renteneintrittsalter.

2.5 Unternehmensabteilung

Die Unternehmensabteilung sorgt in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsministerien für die Einhaltung der Grundsätze der hybriden Wirtschaftssysteme und klärt Konflikte über Zuständigkeiten und Verteilungen zwischen den Wirtschaftsministerien. Sie sorgt durch den Betrieb der Bürgerversicherung für die Verwirklichung der Freizügigkeit zwischen den Wirtschaftsformen.

Die Unternehmensabteilung beaufsichtigt die Umsetzung der Vorgaben zur Unternehmenspolitik durch die Wirtschaftsministerien und informiert sie über Neuerungen. Bei Gesetzesvorlagen bezieht sie alle Wirtschaftsministerien und den Arbeitsminister ein. Sie beaufsichtigt die Einhaltung der Vorgaben zum Schutz von Arbeitnehmern und Verbrauchern durch entsprechende Maßnahmen in den Wirtschaftsministerien. In Zusammenarbeit mit den Ministerien für Wirtschaft und Finanzen sorgt sie für die Durchsetzung der Vorgaben zur Finanzwirtschaft. In Zusammenarbeit mit den Ministerien für Wirtschaft und Gesundheit sorgt sie für die Durchsetzung der Vorgaben zur Landwirtschaft. Die Unternehmensabteilung beaufsichtigt das Lebensmittel-VZ und betreibt es in Zusammenarbeit mit dem Digitalministerium.

2.6 Prüfungsabteilung

Die Prüfungsabteilung sorgt in Zusammenarbeit mit den Ministerien für Finanzen, Wirtschaft, Gesundheit, Innovation, Sicherheit, Justiz und Bildung für den Betrieb der UPB. Sie beaufsichtigt den Betrieb der Prüfdienste des Arbeitsministeriums, namentlich der UPB, des Kartellamts sowie der Finanzaufsicht. Die Prüfungsabteilung beaufsichtigt das Verbraucher-VZ und das Erfolgsmodell-VZ und betreibt es in Zusammenarbeit mit dem Digitalministerium. In Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium sorgt die Prüfungsabteilung für den Betrieb des Instituts für Auswertung.

3 Staatsorganisationsministerium – 2.1.1.1 Personalrat

4 Bildungsministerium – 2.1.1.1 Aus- und Fortbildung für den staatlichen Dienst

5 Infrastrukturministerium – 2.1.1.1 Wohnungsfürsorge für Mitarbeiter im staatlichen Dienst

6 Finanzministerium – 2.1.1.1 Personalbezahlung

7 Bildungsministerium – 2.1.1.2 Kinderbetreuung für Mitarbeiter im staatlichen Dienst

8 Gesundheitsministerium – 2.1.1.1 Betriebsärztlicher Dienst

9 Digitalministerium – 12 Verzeichnisse (VZ)

10 Ministerien für Medien, Sicherheit, Justiz, Finanz, Staatsorganisation – 2.1.2.1 Prüfdienste

11 Bildungsministerium – 2.1.3 Sprachendienst

12 Finanzministerium – 8 Staatseinnahmen, 9 Staatsausgaben

13 Digitalministerium – 2.1.2.1.1 Versorgung mit Informationstechnologie (IT)

14 Medienministerium – 2.2.1.1 Medialer Dienst

15 Digitalministerium – 2.1.2.1 Digitaler Dienst

16 Auslandsministerium – 2.4 Europaabteilung

17https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/employment_and_social_policy.html?root_default=SUM_1_CODED=17

18https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/agriculture.html?root_default=SUM_1_CODED=03

19https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/0206.html

20https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/0904.html

21https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/0901.html

22https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/competition.html?root_default=SUM_1_CODED=08

23https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/enterprise.html?root_default=SUM_1_CODED=19

24 Auslandsministerium – 6.4 Umstellung der politischen Inhalte auf die Politik der dynamischen Mediendemokratie

25 Digitalministerium – 2.1.2.1 Digitaler Dienst

3 Aufgaben des Arbeitsministeriums

Aufgabe des Arbeitsministeriums ist es die staatliche Wirtschaft effizient zu führen. Die Aufgabe wird erfüllt, indem staatliche Betriebe nach einheitlichen Verfahren verwaltet, Mittel zentral beschafft und Personal nach Tarif und Leistung bezahlt wird. Der Arbeitsminister ist für ein Arbeitsrecht verantwortlich, das alle Wirtschaftsformen betrifft, den Wechsel von Waren und Personen zwischen Wirtschaftsformen regelt, für eine reibungslose Zusammenarbeit zwischen den Wirtschaftsministerien sorgt und zu andauernder Vollbeschäftigung führt.

Aufgabe des Arbeitsministeriums ist die Koexistenz von vier Wirtschaftsformen und die Freizügigkeit für Bürger zwischen den Wirtschaftsformen zu ermöglichen. Die Aufgabe wird erfüllt, indem eine Kreislaufwirtschaft für Ausgleich und Unterstützung zwischen den Wirtschaftsformen sorgt und Vollbeschäftigung ermöglicht. Die Freizügigkeit wird gewährleistet, indem der Wechsel von Menschen und Dingen geregelt wird. Zur Mitnahme von Versicherungsleistungen dient die Bürgerversicherung und zum Wechsel von Vermögenswerten dient die Wechselsteuer. Das Ende der Freizügigkeit wird für Ausländer, Waren und Dienstleistungen in Außenhandelsbestimmungen geregelt. Für Inländer endet die Freizügigkeit mit dem Renteneintritt. Aufgabe des Arbeitsministeriums ist es eine sichere Rente zu ermöglichen. Die Aufgabe wird durch die Rentenmodelle der Wirtschaftsministerien und ein flexibles Renteneintrittsalter erfüllt.

Das Arbeitsministerium verfolgt eine Arbeitspolitik mit der ausreichend Gelegenheiten für Arbeit geboten werden. Diese Aufgabe wird erfüllt, indem der Arbeitsmarkt derart gefördert, dass Personen ihre Berufswünsche erfüllen können. Dafür sorgen Vereinbarungen zur Berufsbildung mit den Ministerien für Bildung, Innovation und Wirtschaft sowie zur europäischen und internationalen Arbeitspolitik mit dem Auslandsministerium. Das Arbeitsamt übernimmt die passive und aktive Arbeitsmarktförderung. Mit dem Arbeits-VZ wird vorwiegend der Arbeitsmarkt unter möglichst vollkommenen Wettbewerb gestellt. Unternehmen erhalten ebenfalls die Möglichkeit den Markt für Waren und Dienstleistungen im Arbeits-VZ abzubilden, indem sie ihre Produkte dort anbieten. Damit ermöglicht es das Arbeits-VZ allen Anbietern des Landes alle Nachfrager im Land gegenüberzustellen.

Die Unternehmenspolitik des Arbeitsministeriums betrifft alle Unternehmen aller Wirtschaftsformen gleichermaßen. Damit kann das Arbeitsministerium die Aufgabe erfüllen gleiche Chancen für alle Unternehmen zu schaffen, ohne dass Mensch und Natur dabei zu Schaden kommen können. Die Aufgabe gilt als erfüllt, wenn die Umwelt, Unternehmer, Arbeitnehmer und Verbraucher ausreichend geschützt und marktbeherrschende Monopole, die zur Umverteilung von Vermögen hin zu Einzelnen führen, zerschlagen oder ausgeschlossen werden.

Spezielle Vorgaben erlässt das Arbeitsministerium in Abstimmung mit dem Finanzministerium für die Finanzwirtschaft. Dadurch werden Aktiengesellschaften, Geldspiele und der Börsenhandel reguliert und von der Finanzaufsicht beaufsichtigt. Für die Landwirtschaft erlässt das Arbeitsministerium in Abstimmung mit den Ministerien für Wirtschaft und Gesundheit spezielle Vorgaben und Maßnahmen zur Umstellung auf Permakultur und Agrarindustrie. Diese Aufgabe gilt als erfüllt, sobald die Preise pro Kilogramm für die meisten Lebensmittel annähernd gleich niedrig sind und selbst gesunde Nahrung maximal 10% der Lebenshaltungskosten ausmacht.

Aufgabe des Arbeitsministeriums ist es alle staatlichen Betriebe und privaten Unternehmen regelmäßig auf die Einhaltung der Vorgaben und die Zufriedenheit der Arbeitenden zu überprüfen, um eine stabil wachsende Volkswirtschaft zu betreiben. Diese Aufgabe wird von der UPB mit den Prüfern für Steuern, Gesundheit, Wirtschaft, Technik, Innovation und Legalität sowie mit den Wirtschaftsberatern erfüllt. Die UPB hat die Aufgabe, dass alle Unternehmen möglichst langfristig Gewinn machen und trotzdem alle Gesetze ihrer Wirtschaftsform einhalten können.

4 Staatliche Betriebe26

Staatliche Betriebe sind Arbeitsstellen der Ministerien, namentlich Ämter, Behörden, Betriebe und Unternehmen, die von Ministerien gegründet wurden. Das Arbeitsministerium sorgt für die gesamte Personalverwaltung aller Mitarbeiter im Staatsdienst, sodass nur noch die Rekrutierung neuen Personals und deren Leistungsbewertung teilweise im Aufgabenbereich der einzelnen Ministerien liegt.

Das Arbeitsministerium setzt das Arbeitsrecht, das Laufbahnen, Tarifverhandlungen, Arbeitszeit, Dienstort, Besoldung und Kostenübernahmen für alle Staatsbediensteten regelt.

Alle staatlichen Betriebe, die im Auftrag des Volkes gegründet werden, erbringen Leistungen, mit denen sie maximal 10% Gewinn über der Kostendeckung erwirtschaften dürfen. Staatliche Betriebe werden von den Ministerien gegründet und verwaltet. Das Arbeitsministerium ist für unternehmerisch effiziente Arbeitsabläufe in allen staatlichen Betrieben zuständig und prüft dahingehend auch alle staatlichen Betriebe durch die Prüfer für Wirtschaft der SMW und Innovation der UPB.

Unternehmen, die im Auftrag des Staates arbeiten, müssen entweder in der PW oder SMW angemeldet sein. Geht es um Aufträge, wie die Produktion von Patenten, Waffen oder Computerteilen für Volkscomputer und Wahlcomputer, gilt besondere Geheimhaltung und Loyalität. Diese Aufträge dürfen nur an Planunternehmen27 vergeben werden.

4.1 Gründung

Ob staatliche Betriebe gegründet, privatisiert oder geschlossen werden sollen, entscheiden betroffene Bürger und Politiker. Sobald kommunale oder nationale Gesetze erlassen werden, die eine Leistung beinhalten, muss geklärt werden, ob der Staat die Leistung durch einen staatlichen Betrieb erbringen soll oder ob Unternehmen in den Marktwirtschaften gegründet oder beauftragt werden, um die Leistung zu erbringen. Ausgenommen davon sind Leistungen der Ministerien für Sicherheit, Justiz und Digitales.

4.2 Natürliche Monopole

Die meisten natürlichen Monopole sind zumindest anfangs staatliche Betriebe. Natürliche Monopole zeichnen sich dadurch aus sehr hohe Anfangsinvestitionen zu haben, aber dann verschwindend geringe Kosten für die Versorgung eines weiteren Kunden. Beispiele dafür sind die Post, Eisenbahn, Abwasser- und Energiewirtschaft. Die Initiative dafür kann von politischen Initiativen stammen oder von VIB. Da natürliche Monopole erst viel Geld kosten, bevor sie viel Geld erwirtschaften können, müssen jegliche natürlichen Monopole von einer Mehrheit der Bevölkerung gewollt sein und in der Haushaltsabstimmung entsprechend Zustimmung finden.

4.3 Bau und Erhalt

Staatliche Betriebe werden vom Bautrupp des Infrastrukturministeriums gebaut, ausgestattet und in Stand gehalten.28 Gemeinsam mit den zukünftigen Mitarbeitern, den zuständigen Politikern und betroffenen Bürgern plant das Architekturbüro des Bautrupp das Bauvorhaben. Am Ende der Planungen wird in einem Ausschuss29 das Bauvorhaben virtuell dargestellt und in einer Show im Regierungsfernsehen öffentlich verhandelt.30 Änderungen sind danach nur noch möglich, wenn ein erneuter Ausschuss abgehalten wird.

Gelder für den Bau und die Ausstattung stammen entweder aus dem Staatshaushalt, wenn diesen Kosten in der Haushaltsabstimmung zugestimmt wurde oder aus Unternehmensanleihen an der Volksbörse31. In diesem Fall dienen die 70% des Gewinns dazu die Anleihen samt Zinsen zurück zu zahlen. Sobald alle Schulden getilgt sind, fließen die 70% des Gewinns in den Staatshaushalt.

4.4 Unternehmerisches Handeln des Staates

Alle Vorgänge in den Ministerien und deren staatlichen Betrieben werden möglich, indem Geld und Sachwerte durch die Mitarbeiter eingesetzt werden. Das Arbeitsministerium überwacht durch die UPB die Vorgänge und den Einsatz von Geld, Sachwerten und Mitarbeitern. Dabei sind Ministerien verpflichtet Personal und Kapital so einzusetzen, dass kein verschwenderischer Überfluss oder anhaltender Mangel entsteht, sondern gleichbleibende staatliche Haushaltsüberschüsse zwischen 5 und 10 Prozent sowie langsames und stetiges Wachstum des Lebensstandards durch technischen und moralischen Fortschritt.

4.5 Veröffentlichungspflicht

Alle staatlichen Betriebe müssen ihre all ihre Tätigkeiten im Staats-VZ offenlegen. Sie veröffentlichen ihre digitale Verwaltung, wodurch alle gezahlten Preise und erbrachten Leistungen sichtbar werden. Davon ausgenommen sind Namen von Leistungsempfängern, die dem Datenschutz unterliegen. Mitarbeiter und Geschäftspartner werden bei allen Kosten, die sie verursachen, namentlich genannt. Diese Daten dienen als Rechenschaftsbericht für die Haushaltsabstimmung.

4.6 Gewinne32

Alle staatlichen Betriebe aller Ministerien dürfen zusammen bis zu 10% Gewinn erwirtschaften. Kommt es zu höheren Gewinnen, müssen diese Beträge in den Staatshaushalt des kommenden Jahres fließen. Ein Ministerium kann in der Haushaltsabstimmung bitten die überschüssigen Beträge ansparen zu dürfen, um Reformen umzusetzen. Sofern kein Sparplan vorliegt, müssen die staatlichen Betriebe ihre Preise soweit senken, bis insgesamt 10% erreicht werden. Bei den Gebühren für eine Leistung dürfen zuzüglich zum Preis der Kostendeckung 10% aufgeschlagen werden. Die Gewinne der Betriebe werden zu 30% als Bonus an die Mitarbeiter ausgeschüttet. 70% der Gewinne werden auf das Konto des Ministeriums bei der Volksbank (VB)33 gebucht, dem ein staatlicher Betrieb angehört. Bei der Haushaltsabstimmung können die Bürger dieses Geld wie all das andere Steuergeld dann auf die Ministerien verteilen. Ausnahmen gelten für VIB, die beim Export ins Ausland keine Gewinnobergrenze haben und stets versuchen Monopolgewinne zu erwirtschaften.

Ziel ist es mit Hilfe der Gewinne die Mitarbeiter leistungsorientiert zu belohnen, das Ministerium und seine staatlichen Betriebe modern zu halten und Steuern senken zu können. Im ersten Schritt wird die Unternehmenssteuer immer weniger zur Staatsfinanzierung heran gezogen, sondern über das bedingungslose Grundeinkommen an die Bürger ausgezahlt. Erst wenn die Staatsfinanzierung ausschließlich über die Mehrwertsteuer abgewickelt wird, kann im zweiten Schritt die Mehrwertsteuer gesenkt werden.

4.7 Direktdemokratische Arbeitsorganisation

Die Arbeitsanweisungen kommen aus dem zuständigen Ministerium, das von gewählten Politikern geleitet wird. Wie diese Arbeitsanweisungen mit möglichst niedrigem Aufwand an Personal und Material erledigt werden, liegt in der Verantwortung der Mitarbeiter. Die UPB erfasst effiziente Arbeitsweisen und kann sie als verbindlich für alle staatlichen Betriebe erklären, die die gleichen Leistungen erfüllen.

In staatlichen Betrieben herrscht eine heterarchisch organisierte direktdemokratische Arbeitsweise. Alle Führungskräfte, außer Politiker, können durch ein Misstrauensquorum ihrer Untergebenen abgesetzt und eine Neuwahl veranlasst werden. Alle nicht gewählten Führungspositionen müssen im Rotationsverfahren besetzt werden.34