Machtübergabe - Ausland - Andreas Seidl - E-Book

Machtübergabe - Ausland E-Book

Andreas Seidl

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Beschreibung

Außenpolitik neu gedacht Haben Sie auch manchmal Sorge, dass Ihnen die Globalisierung mehr schadet als nutzt? Und wünschen auch Sie sich einen ähnlichen Lebensstandard aller Menschen auf dieser Welt? Welche politische Form kann Staaten ohne Krieg vereinen und Fluchtursachen vermeiden? Dieses Buch verrät uns: ... wie eine internationale Union aussehen kann, in der Staaten - je nach Bereitschaft ihrer Völker - schrittweise ihr Handeln vereinheitlichen und sich demokratisch zusammenschließen. ... wie unterentwickelte Länder nacheinander durch Bildung und Infrastruktur entwickelt werden, damit die dortige Bevölkerung sich selbst helfen kann. ... wie grenzüberschreitende Ausbeutung und Kriminalität abgebaut und die Vereinigten Staaten der Welt aufgebaut werden können. Nach 20 Jahren Arbeit an dieser Buchreihe wagt Andreas Seidl damit einen Schritt in Richtung Parteigründung. Er unterhält dabei seine Leser sowohl intellektuell als auch visionär. Wenn dieses Werk Ihnen Hoffnung schenken, Sie inspirieren oder zum Handeln bewegen kann, hat es seinen Sinn erfüllt. Verfügbar auf Deutsch und Englisch

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Für Dich

Band 1: Zusammenfassung

Band 2: Herleitung

Band 3: Verfassung

Band 4: Staatsorganisation

Band 5: Digitales

Band 6: Medien

Band 7: Arbeit

Band 8: Planwirtschaft

Band 9: Soziale Marktwirtschaft

Band 10: Tauschwirtschaft

Band 11: Freie Marktwirtschaft

Band 12: Finanzen

Band 13: Innovation

Band 14: Bildung

Band 15: Gesundheit

Band 16: Infrastruktur

Band 17: Sicherheit

Band 18: Justiz

Band 19: Ausland

Band 20: Integration

Band 21: Familie

Danksagung

Mein Dank gilt meiner Familie und meinen Freunden, die mich zu dem gemacht haben, der ich heute bin. Besonderer Dank geht an alle, die mich unterstützt haben dieses Buch zu schreiben. Ich danke allen MitschülerInnen, LehrerInnen KommilitonInnen, DozentInnen, DemonstrantInnen, AktivistInnen, KollegInnen, Unternehmen und Ländern, mit denen ich die Erfahrungen sammeln durfte, aus denen all die Ideen in diesem Buch entsprungen sind. Den MitarbeiterInnen von Books on Demand danke ich für ihre freundliche Hilfsbereitschaft. Den Bürgern der Stadt Seligenstadt danke ich für die Eintracht und Verbundenheit, in der ich schreiben konnte.

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Quellenangaben

Abkürzungsverzeichnis

1 Ziele des Auslandsministeriums

2 Abteilungen

2.1 Zentralabteilung

2.1.1 Personal

2.1.2 Organisation

2.2 Leitungsabteilung

2.3 Auslandsabteilung

2.4 Europaabteilung

2.5 Internationale Abteilung

2.6 Entwicklungsabteilung

3 Aufgaben des Auslandsministeriums

4 Auswärtige Angelegenheiten

4.1 Internationale Verträge

4.2 Supranationale Gesetze

4.3 Diplomatische Verhandlungen

4.3.1 Diplomaten

4.4 Demokratische Verhandlungen

4.5 Integrationsgeschwindigkeit

4.6 Auswärtiges Amt

4.7 Botschaften

4.7.1 Vertretungen bei internationalen Organisationen

4.7.2 Vertretungen bei internationalen Unionen

4.7.3 Botschaften für Länder

4.7.3.1 Konsulate

4.7.3.2 Aufenthalt im Ausland

4.7.3.3 Hilfe im Ausland

4.7.3.4 Visum

4.7.3.5 Gastarbeit

4.7.3.6 Abschiebungen

4.7.3.7 Krieg

4.8 Reise-VZ

4.9 Institut für Friedens und Konfliktforschung

5 Vergemeinschaftung

5.1 Ziele der Vergemeinschaftung

5.2 Verfahren der Vergemeinschaftung

5.3 Friedensverträge

5.4 Freihandelsabkommen

5.5 Konsultationen

5.6 Institut für Vergemeinschaftung

5.7 Theorie der staatlichen Vergemeinschaftung

5.7.1 Entkoppelung von Gesetz und Kultur

5.7.2 Erbe der Territorialstaaten

5.7.3 Vergemeinschaftung von Gesetzen in kulturell ähnlichen Gebieten

5.8 Internationale Union (IU)

5.8.1 Unionsinstitution

5.8.2 Drei Ringe der Integration

5.8.2.1 Äußerer Ring

5.8.2.2 Mittlerer Ring

5.8.2.3 Innerer Ring

5.8.2.3.1 Verfassungsverhandlungen

6 Europapolitik

6.1 Demokratisierung der EU

6.1.1 Wahlrecht

6.1.2 Bürgerbeauftragter

6.2 Vertretung bei der EU

6.2.1 Rechtsberater

6.3 Umstellung der politischen Strukturen und Prozesse auf die internationale Union

6.3.1 Ausgangszustand der EU

6.3.2 Umstellung der Europäischen Institutionen

6.3.2.1 Änderungen im europäischen Rat

6.3.2.2 Änderungen im Rat der Europäischen Union

6.3.2.3 Änderungen im Europäischen Parlament

6.3.2.4 Umstellungen für Kommissare, Generaldirektionen und Agenturen

6.3.2.5 Änderungen in der europäischen Kommission

6.3.2.6 Änderungen im Ausschuss der Regionen

6.3.2.7 Änderungen im europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss

6.3.2.8 Änderungen im europäischen Gerichtshof

6.3.3 Umstellung des europäischen Gesetzgebungsverfahrens

6.3.4 Übergang der EU in den mittleren Ring

6.3.5 Übergang der EU in den inneren Ring

6.4 Umstellung der politischen Inhalte auf die Politik der dynamischen Mediendemokratie

6.4.1 Austrittsverfahren

6.4.2 EU-Wirtschaftsunion

6.4.2.1 Wirtschafts- und Währungsunion

6.4.2.2 Wirtschaftsintegration

6.4.2.3 Zukünftige wirtschaftliche Entwicklung der EU

6.4.2.4 Einführung der Wirtschaftsformen

6.4.2.4.1 Freie Marktwirtschaft

6.4.2.4.2 Soziale Marktwirtschaft

6.4.2.4.3 Planwirtschaft

6.4.2.4.4 Tauschwirtschaft

6.4.3 EU-Binnenmarkt

6.4.3.1 Ziellandprinzip

6.4.3.2 Waren

6.4.3.3 Dienstleistungen

6.4.3.4 Personen

6.4.3.4.1 Soziale Sicherheit

6.4.3.4.2 Gastarbeiter aus Mitgliedstaaten und Drittstaaten

6.4.3.4.3 Behörden für die Personenfreizügigkeit

6.4.3.4.4 Schengenraum

6.4.3.5 Kapital

6.4.4 EU-Investitionspolitik

6.4.4.1 Europäische Volksbank (EVB)

6.4.5 EU-Kapitalmarktunion

6.4.5.1 Europäische Finanzaufsicht

6.4.6 EU-Währungsunion

6.4.6.1 Bedingungen zur Vergemeinschaftung im Euro

6.4.6.2 Europäische Zentralbank

6.4.6.3 Euro Währungsstabilisator

6.4.6.3.1 Ein- und Auszahlungen aus dem Fond

6.4.6.3.2 Fondsmanagement

6.4.7 EU-Sozialpolitik

6.4.8 EU-Arbeitspolitik

6.4.8.1 Arbeitsmarkt

6.4.8.2 Arbeitsschutz

6.4.8.3 Wettbewerb

6.4.8.4 Unternehmen

6.4.8.4.1 Zusammenarbeit zwischen Staaten und Unternehmen

6.4.8.4.2 Geistiges Eigentum

6.4.8.5 Verbraucherschutz

6.4.9 EU-Landwirtschaftspolitik

6.4.9.1 Fischerei

6.4.10 EU-Haushaltspolitik

6.4.10.1 Einnahmen

6.4.10.2 Ausgaben

6.4.10.3 Vergemeinschaftung der Haushaltspolitik

6.4.10.4 Schulden

6.4.10.4.1 Begrenzung der Schulden

6.4.10.4.2 Staatspleiten

6.4.11 EU-Steuerpolitik

6.4.11.1 Harmonisierte Steuern

6.4.11.2 Einheitliche Steuern

6.4.11.3 Steuerverwaltung

6.4.12 EU-Bildungspolitik

6.4.12.1 Berufsbildung

6.4.12.2 Einheitlicher Bildungsraum

6.4.13 EU-Forschungspolitik

6.4.14 EU-Innovationsunion

6.4.15 EU-Digitalpolitik

6.4.16 EU-Medienpolitik

6.4.17 EU-Familienpolitik

6.4.17.1 Familie

6.4.17.2 Kinder

6.4.17.3 Kultur

6.4.18 EU-Infrastrukturpolitik

6.4.18.1 Rohstoffe

6.4.18.2 Raumentwicklung

6.4.18.3 Verkehr

6.4.18.4 Energie

6.4.19 EU-Gesundheitspolitik

6.4.19.1 Produktsicherheit

6.4.19.2 Umweltschutz

6.4.19.2.1 Gemeinsame Werkzeuge und Behörden

6.4.19.2.2 Gemeinsame Standards und Maßnahmen

6.4.20 EU-Sicherheitspolitik

6.4.20.1 Verteidigung

6.4.20.2 Kriminalität

6.4.20.3 Katastrophenschutz

6.4.20.4 Grenzschutz

6.4.20.5 Reisedatensysteme

6.4.21 EU-Zollunion

6.4.22 EU-Justizpolitik

6.4.22.1 Europäische Justizbehörden

6.4.22.2 Grundrechte

6.4.22.3 Korruption

6.4.23 EU-Integrationspolitik

6.4.23.1 Staatliche Vergemeinschaftung

6.4.23.2 Kulturelle Integration

6.4.23.3 Staatliche Dokumente für Bürger

6.4.23.4 Legale Einwanderung

6.4.23.4.1 Freizügigkeit für EU-Bürger

6.4.23.4.2 Europäische Ausweise

6.4.23.4.3 Europäische Visa

6.4.23.4.4 Familienzusammenführung

6.4.23.4.5 Europäische Gastarbeit

6.4.23.4.6 Europäisches Asyl

6.4.23.5 Illegale Einwanderung

6.4.23.5.1 Schleuser

6.4.23.5.2 Beschäftigung illegaler Einwanderer

6.4.23.5.3 Abschiebungen

6.4.23.5.4 Flüchtlinge aus der Türkei

6.4.23.5.5 Illegale Einwanderung auf dem Seeweg

6.4.23.5.6 Unbegleitete minderjährige Einwanderer

6.4.24 EU-Außenpolitik

6.4.24.1 Beistand im Ausland

6.4.24.2 Außenhandel

6.4.24.3 Außen- und Sicherheitspolitik

6.4.24.4 Außenbeziehungen

6.4.24.4.1 Außenbeziehungen zur OSZE und zum Europarat

6.4.25 EU-Entwicklungshilfe

6.4.25.1 Ziele

6.4.25.2 Umstellung der Entwicklungshilfe

6.4.26 EU-Erweiterung

6.5 Vereinigte Staaten von Europa

6.5.1 Europäische Verfassung

6.5.2 Kulturintegration

7 Internationale Politik

7.1 Internationale Institutionen

7.2 Völkerrecht

7.2.1 Demokratisierung des Völkerrechts

7.2.2 Zwingende Bestimmungen des Völkerrechts

7.2.3 Völkergewohnheitsrecht

7.2.4 Supranationales Recht

7.2.5 Internationales Privatrecht

7.2.6 Völkerrechtssubjekte

7.2.7 Völkerstrafrecht

7.2.8 Internationale Streitigkeiten

7.2.9 Vereinte Nationen (UN)

7.2.9.1 Charta der UN

7.2.9.2 Generalversammlung

7.2.9.3 Völkerrechtskommission

7.2.9.4 Internationaler Gerichtshof

7.2.9.5 Sicherheitsrat

7.2.9.6 UN-Sanktionen

7.2.10 Rüstungskontrolle

7.3 Internationale Politikbereiche

7.3.1 Internationale Staatsorganisationspolitik

7.3.2 Internationale Sicherheits- und Justizpolitik

7.3.3 Internationale Infrastrukturpolitik

7.3.3.1 Internationale Verkehrspolitik

7.3.3.2 Energieaußenpolitik

7.3.3.3 Rohstoffaußenpolitik

7.3.3.4 Internationale Müllentsorgung

7.3.3.5 Internationale Wasserversorgung

7.3.4 Internationale Integrationspolitik

7.3.4.1 Ausländerpolitik

7.3.4.2 Religionspolitik

7.3.4.3 Kulturpolitik

7.3.4.4 Weltsprache

7.3.5 Internationale Digitalpolitik

7.3.6 Internationale Medienpolitik

7.3.7 Internationale Innovationspolitik

7.3.8 Internationale Bildungspolitik

7.3.9 Internationale Familienpolitik

7.3.10 Internationale Gesundheitspolitik

7.3.10.1 Umweltaußenpolitik

7.3.11 Internationale Wirtschaftspolitik

7.3.11.1 Internationale wirtschaftliche Zusammenarbeit

7.3.11.2 Außenwirtschaftskontrolle

7.3.11.3 Immobilienwirtschaft

7.3.11.4 Agentur für Außenwirtschaft

7.3.11.5 Internationaler Handel

7.3.12 Internationale Arbeitspolitik

7.3.12.1 Internationales Arbeitsrecht

7.3.12.2 Internationale Zusammenarbeit in der Berufsbildung

7.3.12.3 Internationale Arbeitsteilung

7.3.12.4 Internationale Arbeitsmarktintegration

7.3.12.5 Internationale Landwirtschaftspolitik

7.3.12.5.1 Hochseefischerei

7.3.12.5.2 Welternährung

7.3.13 Internationale Finanzpolitik

7.3.13.1 Haushalt internationaler Unionen

7.3.13.2 Staatspleite

7.3.13.3 Internationales Steuerrecht

7.4 Vereinigte Staaten der Kontinente

7.4.1 Verfahren der Vereinigung

7.4.2 Staatsgebiete

7.4.2.1 Weltkarte der mittleren Frist

7.4.3 Kultur

7.4.4 Integration

7.4.5 Infrastruktur

7.4.6 Innovation

7.4.7 Finanzen

7.5 Vereinigte Staaten der Welt

7.5.1 Gleichzeitige kontinentale und weltweite Vergemeinschaftung

7.5.2 Langfristige Perspektive

7.5.2.1 Überleben der Menschheit

7.5.2.2 Weltfrieden

7.5.2.3 Weltregierung

7.5.2.4 Weltwirtschaft

8 Entwicklungshilfe

8.1 Wirkungsweise

8.2 Entwicklungsbehörde

8.3 Institut für Entwicklungshilfe

8.4 Einsatzorte

8.4.1 Lebensstandard

8.5 Bedingungen für einen Hilfseinsatz

8.6 Entwicklungshelfer

8.7 Finanzierung der Entwicklungshilfe

8.7.1 Importzölle

8.7.2 Exportzölle

8.8 Entwicklungsreisen

8.9 Bedarfsermittlung

8.10 Hilfeleistungen

8.10.1 Ausbildungsprogramm

8.10.2 Infrastruktur

8.10.3 Politische Bildung

8.10.4 Wirtschaftliche Entwicklung

8.10.4.1 Genossenschaften

8.10.4.2 Landwirtschaft

8.10.4.2.1 Anbauplanung

8.10.4.2.2 Landwirtschaftliche Genossenschaften

8.10.4.2.3 Beschaffung von Betriebsmitteln

8.10.4.3 Handwerk

8.10.4.4 Bestellabteilung

8.11 Ende eines Hilfseinsatzes

8.12 Europäische Entwicklungspolitik

8.13 Internationale Entwicklungspolitik

8.13.1 Weltbank

8.13.2 Humanitäre Hilfe

8.13.2.1 Naturkatastrophen

8.13.2.2 Kriegsgebiete

8.14 Kontinentale Entwicklungshilfe

8.15 Afrikanische Entwicklungshilfe durch Europa

8.15.1 Transafrikanische Trasse

8.15.2 Unternehmensgründungsprogramm

8.15.2.1 Warteliste

8.15.2.2 Reihenfolge

8.15.2.3 Aufenthalt im Ausbildungsland

8.15.2.4 Weitere Hilfen

8.15.3 Entsandung der Wüste

8.16 Langfristige Perspektive

9 Asylbewerbungsverfahren

9.1 Unsichere Herkunftsländer

9.2 Asylantrag in Botschaften

9.2.1 Wartezeit

9.2.2 Erster Termin

9.2.2.1 Datenerfassung

9.2.2.2 Ablehnungsgründe

9.2.3 Zweiter Termin

9.2.3.1 Videointerview

9.2.3.2 Ausreisevorbereitung

9.3 Langfristige Perspektive

10 Ende des Auslandsministeriums

11 Umstieg auf das neue System

11.1 Umstellung der Botschaftsarbeit

11.2 Einführung der Vergemeinschaftung

11.3 Anpassungen für die Europäische Union

11.4 Umstellung der Entwicklungshilfe

11.5 Umstellungen im Asylbereich

11.6 Entschädigungen

11.7 Kriegsgräberabkommen

11.8 Umstellung des Suchdienstes

11.9 Geheimschutzabkommen

11.10 Ausländische Streitkräfte in Deutschland

11.11 Ende der Auslandseinsätze

11.11.1 Abzug aus Kriegsgebieten

11.12 Diplomatische Geschenke

11.13 Abwicklung von Finanzkrisen

11.14 Umstellung einzelner Behörden

11.15 Umstellung der alten Ministerien

11.15.1 Auswärtiges Amt

11.15.2 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

11.15.3 Bundesministerium für Arbeit und Soziales

11.15.4 Bundesministerium für Bildung und Forschung

11.15.5 Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

11.15.6 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

11.15.7 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

11.15.8 Bundesministerium der Finanzen

11.15.9 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

11.15.10 Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

11.15.11 Bundesministerium für Gesundheit

11.15.12 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

11.15.13 Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

11.15.14 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Kontaktformular

Vorwort

Das vorliegende politische Konzept enthält eine Vielzahl an Vorschlägen für mögliche politische Reformen. Es lässt sich friedlich und demokratisch an jedes gängige politische System aller Staaten auf der Welt anpassen, aber auch an politische Systeme in Familien, Vereinen, Verbänden oder Unternehmen. Überall, wo Menschen sich Regeln geben oder unterwerfen, die das Zusammenleben steuern, können die folgenden Vorschläge hilfreich sein. Leserinnen und Leser, die Vorschläge so hilfreich finden, dass sie sie gemeinsam mit Gleichgesinnten in die Tat umsetzen möchten, können sich an den Autor wenden. Dafür dient das Kontaktformular auf der letzten Seite.

Fehler und Mängel

Ich bitte um Verständnis, dass dieser Band nicht lektoriert wurde. Ich konnte mir ein Lektorat nur für die Zusammenfassung leisten. Rechtschreibfehler und unglückliche Formulierungen können daher vorkommen. Sobald dieser Band ausreichend verkauft wurde, um ein Lektorat zu bezahlen, wird es durchgeführt. Danach erscheint eine Neuauflage.

Quellenangaben

Wenn etwas direkt zitiert wurde, ist es kursiv gesetzt. Enthalten die Überschriften Fußnoten, gelten die Quellen für direkte und indirekte Zitate im Kapitel, für das die Überschrift steht. Ansonsten sind Zitate oder Quellenverweise direkt am Wort oder am Ende des Satzes oder Absatzes. Dieses Buch enthält Textteile, die auf der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (Stand am 12. Februar 2017), abgekürzt mit BV1 und der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (Stand am 11. März 2015), abgekürzt KV2 beruhen.

Wenn der Verfassungsparagraf, beziehungsweise einzelne seiner Absätze, auf Ausschnitten der BV oder KV ganz oder teilweise beruhen, wird das in einer Fußnote angegeben. Die Verweise zu den entsprechenden Fußnoten für Verfassungsparagrafen befinden sich meist jeweils hinter der Überschrift zum betroffenen Kapitel und manchmal im Fließtext. Verwendete Artikel der schweizerischen Verfassungen werden in der Fußnote mit Nummer hinter dem Titel des Verfassungsparagrafen aufgeführt. Beispiel: §123 Mustertitel: BV Art.123, KV Art.123.

Alle Internetquellen sind in den Fußnoten vollständig angegeben. Sie wurden zuletzt am 30.09.2021 abgerufen. Alle Literaturquellen sind ebenfalls vollständig in den Fußnoten angegeben.

Alle Verweise zu Aufgaben, die andere Ministerien übernehmen und dort näher beschrieben werden, sind in Fußnoten angegeben. Beispiel: Musterministerium – 1.2.3 Musterkapitel.

Alle Fußnoten sind im Vergleich zur jeweiligen Quelle anzusehen, sogenannte indirekte Zitate. Direkte Zitate sind kursiv gesetzt, kommen aber kaum vor. Die Quellenangabe soll dazu dienen weiter recherchieren zu können und dem Urheberrecht Rechnung zu tragen.

Alle verwendeten Stichworte, die auf den Namen der zuständigen Referate, Abteilungen und Ministerien der Bundesrepublik Deutschland beruhen, sind am Ende im Kapitel über die Umstellung der Ministerien aufgeführt.

1 Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Schweizerische Bundeskanzlei. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de Am 14.12.2021

2 Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist die Bernische Amtliche Gesetzessammlung. https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/2420?locale=de#ART71 Am 16.12.2021

Abkürzungsverzeichnis

und Entwicklung

3Digitalministerium – 12 Verzeichnisse (VZ)

4 Arbeitsministerium – 20 Unternehmensprüfbehörde (UPB)

5 Finanzministerium – 11 Volksbank (VB)

6 Auslandsministerium – 6.4.4.1 Europäische Volksbank (EVB)

7 Finanzministerium – 10.6 Bestimmung des Bruttoinlandsprodukts

8 Innovationsministerium – 10 Volkseigene Innovationsbetriebe (VIB)

9 Ministerium für freie Marktwirtschaft

10 Ministerium für soziale Marktwirtschaft

11 Ministerium für PW

12 Ministerium für TW

13 Ministerium für TW – 6 Tauschwirtschaftszonen (TWZ)

14 Auslandsministerium – 5.8 Internationale Union (IU)

15 Medienministerium – 7 Regierungsfernsehen (RF)

16 Medienministerium – 8 Nachrichtenfernsehen (NF)

17 Medienministerium – 10 Parteifernsehen (PF)

1 Ziele des Auslandsministeriums

Ziel des Auslandsministeriums ist die negativen Folgen der internationalen Anarchie, des Imperialismus und der Industrialisierung zu beheben, um danach die Weltbevölkerung in einem Bundesstaat miteinander zu versöhnen.

Die Ziele des Auslandsministeriums sind Frieden, Freiheit, Schutz vor Ausbeutung, eine gerechte Globalisierung, die Verbreitung der dynamischen Mediendemokratie und die Ermächtigung der Menschheit sich selbst direktdemokratisch zu regieren. Frieden schafft das Auslandsministerium durch Friedensverträge, Freiheit durch den Abbau von Grenzanlagen und der Schutz vor Ausbeutung wird durch Regelungen für Gastarbeit, Zölle, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen gewährleistet. Eine gerechte Globalisierung wird durch eine internationale Politik gewährleistet, die sich an die Integrationsgeschwindigkeit jedes Volkes anpasst. Die Völker verleihen ihrer Integrationsgeschwindigkeit Ausdruck im Rahmen der Ausschüsse und Abstimmungen über internationale Vereinbarungen und Ausländerquoten. Indem Staaten der dynamischen Mediendemokratie dazu verpflichtet werden andere betroffene Völker in ihre Entscheidungsfindung einzubeziehen, lernen diese Völker die dynamische Mediendemokratie kennen und schätzen. Durch die Vereinheitlichung internationaler Maßnahmen zur Vergemeinschaftung in einer IU, werden demokratische politische Strukturen und Prozesse auf der internationalen Ebene eingeführt. Ziel ist die Demokratisierung der internationalen Gesetzgebung, Rechtsprechung, Vermittlung und Ausführung soweit voranzutreiben, bis die Menschheit das Stimmrecht hat sich gemeinschaftlich zu regieren.

Ziel der Botschaften und Vertretungen im Ausland ist die diplomatische und später demokratische Aushandlung von Vereinbarungen mit dem Ausland. Diese Vereinbarungen dienen dem Zweck der Vergemeinschaftung und der Schaffung von internationalem Recht. Ziel der Vergemeinschaftung ist der Weltfrieden und die Integration der Staaten hin zu einem einzigen direktdemokratisch gesteuerten Staat auf der Welt.

Ziel des Auslandsministeriums ist es durch eine internationale Politik der regionalen Autarkie die Menschheit besser vor Naturkatastrophen zu schützen. Regionen oder Kontinente sind daher in der Lage sich unabhängig voneinander mit Direktgütern, wie Lebens- und Arzneimitteln, Strom, Wasser und Behausung zu versorgen. Kraftwerke können in Regionen auch abgeschaltet bleiben, solange die Regionen am Äquator Solarstrom liefern, müssen aber für Notfälle vorhanden sein. Wenn ein Vulkan ausbricht oder die Erde bebt, soll keine Region kollabieren und schlimmstenfalls dann noch einen Dominoeffekt erzeugen, weil der Grad der Arbeitsteilung zwischen den Regionen so groß geworden ist.

2 Abteilungen

Die Abteilungen sind in Unterabteilungen unterteilt und Aufzählungen gelten meist als deren einzelne Referate. Viele Aufgaben einiger Abteilungen werden komplett von anderen Ministerien als Dienstleistung übernommen.

2.1 Zentralabteilung

Teil der Zentralabteilung ist das Empfangsbüro mit der Kurierund Poststelle, die alle Anliegen, Sendungen und Besucher an die passende Stelle im Ministerium leitet.

2.1.1 Personal

Die Personalabteilung ist für die Personalentwicklung und -planung zuständig. Dafür kümmert sie sich um die Nachwuchswerbung, Praktikanten- und Referendarprogramme sowie um die Auswahlverfahren für Angestellte und Sonderauswahlverfahren für Bewerber mit Behinderungen. Für Politiker und Arbeitnehmer erstellt die Abteilung einen Stellenplan. Bei all ihren Aufgaben arbeitet sie in Abstimmung mit dem Personalrat.18

Alle anderen Personalangelegenheiten werden in die entsprechenden Ministerien übernommen. Die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern für den staatlichen Dienst betreibt das Bildungsministerium.19 Das Arbeitsministerium übernimmt das Dienstrecht.20 Darin enthalten ist das Arbeits- und Tarifrecht der Arbeitnehmer des staatlichen Dienstes, Besoldung, Personalverwaltung aller Laufbahnen und Mitarbeiter, Gleitzeitstelle, Urlaubs- und Krankendatei, Arbeitszeit mit oder ohne Gleitzeit in Teilzeit oder Vollzeit am Dienstort oder in Heimarbeit. Das Infrastrukturministerium besorgt die Wohnungsfürsorge für alle staatlichen Mitarbeiter.21 Die Besoldungsstelle des Finanzministeriums kümmert sich um Gehalt, Unkosten, Reisekosten und Umzugskosten der Mitarbeiter.22

Das Bildungsministerium sorgt für die Kinderbetreuung aller Mitarbeiter im staatlichen Dienst.23

Das Gesundheitsministerium ist für den betriebsärztlichen Dienst zuständig.24 Der sorgt für ein betriebliches Gesundheitsmanagement, kümmert sich um die Behandlung, Aufklärung und Vermeidung von Dienstunfällen, kontrolliert und besorgt den Arbeits- und Gesundheitsschutz durch die Gesundheitsprüfer25 der Unternehmensprüfbehörde (UPB)26.

2.1.2 Organisation

Die Ministerien für Medien, Sicherheit, Justiz, Finanzen, Arbeit, Staatsorganisation sorgen mit ihren Prüfdiensten für das Qualitätsmanagement im Ministerium, die Auswertung der Arbeitsleistung, Einnahmen und Ausgaben sowie Korruptionsvorbeugung, Sabotageschutz und, falls nötig, für Disziplinarangelegenheiten.27

Das Arbeitsministerium regelt das Vergaberecht und sorgt für ein korruptionsfreies staatliches Auftrags- und Beschaffungswesen.28 Das Finanzministerium organisiert die jährliche Haushaltsabstimmung und sorgt für die ordnungsgemäße Buchführung in jedem Ministerium.29 Es regelt Haushaltsverfahren, Haushaltsrecht, Personalhaushalt, Budgets der Abteilungen, Kosten und Kassenwesen und unterstützt die Ministerien bei der Haushaltsplanung für die Haushaltsabstimmung. Der Sprachendienst zur Übersetzung von Gesprächen oder Texten wird vom Bildungsministerium übernommen.30

Die Versorgung mit Informationstechnologie (IT) besorgt das Digitalministerium.31 In Abstimmung mit dem Beschaffungsamt des Arbeitsministeriums sorgt es für die Beschaffung, Bereitstellung, Wartung und Service technischer Geräte und Software. Vieles davon wird in Eigenregie hergestellt, um Datenschutz in der Informationsund Kommunikationstechnik gewährleisten zu können. Beauftragte für Informationstechnik und Digitalisierung prüfen und beraten die Ministerien. Als Dienstleistung werden digitale Terminkalender- und Dokumentationsdienste gestellt sowie ein digitales politisches Archiv samt Bibliothek.

2.2 Leitungsabteilung

Die Leitungsabteilung ist die Abteilung des Ministers. Er sorgt mit seinem Büroteam für die politische Planung und Analyse seines Ministeriums und koordiniert das Verhältnis von Nation und Kommune durch den Austausch mit seinen Stellvertretern in den Kommunen. Er leitet die Zusammenarbeit mit anderen Ministerien oder Bürgern in Ausschüssen ein und wird dabei vom Staatsorganisationsministerium unterstützt.

Das Medienministerium sorgt mit seinem medialen Dienst für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums, moderiert den Bürgerdialog, schult oder stellt einen Sprecher des Ministers, verfasst auf Wunsch Reden und Texte und sorgt für die Umsetzung von Konferenzen und Veranstaltungen.32

Das Digitalministerium ist für die digitale Steuerung zuständig und sorgt damit für das Abteilungsmanagement. Es erstellt automatisch Geschäftsstatistiken, Mitarbeiterbefragungen und den aktuellen Forschungsstand durch Statistiken. Es leitet Vorschläge automatisch an die betroffenen oder befähigten staatlichen Mitarbeiter weiter. Bei der Schriftgutverwaltung sorgt es für die Digitalisierung und dafür, dass Ministerien Vordrucke miteinander teilen.33

2.3 Auslandsabteilung

Die Auslandsabteilung ist zuständig für die Regelungen der auswärtigen Angelegenheiten und Vergemeinschaftung sowie deren Umsetzung durch deutsche Ministerien. Sie beaufsichtigt das Auswärtige Amt, die Botschaften, Vertretungen und betreibt das Reise Verzeichnis (VZ)34. In Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium betreibt sie die Institute für Friedens- und Konfliktforschung und Vergemeinschaftung. Sie koordiniert deren Zusammenarbeit mit anderen Ministerien und dem Auslandsminister. Sie erstellt Gesetzesvorlagen für die Grundlagen der Verhandlungsführung von internationalen Verträgen, supranationalen Gesetzen in diplomatischen und demokratischen Verhandlungen sowie für den Aufbau und die Verfahren in einer IU.

2.4 Europaabteilung

Die Europaabteilung koordiniert die Dienstleistungen des Auswärtigen Amtes für alle anderen Ministerien, was die Europapolitik betrifft. Sie erstellt in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ministern Gesetzesvorlagen über den Aufbau der europäischen Institutionen und deren demokratisierte Arbeitsweise. Vorlagen für europapolitische Inhalte werden von den einzelnen Ministern über die Europaabteilung an die Vertretung bei der Europäischen Union (EU) weitergeleitet und in die europäischen Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Als zuständiges Ministerium erarbeitet die Europaabteilung die Vorlagen für die EU-Außenpolitik in Abstimmung mit dem Auslandsminister.

Die Mitarbeiter der Europaabteilung sorgen dafür, dass eine Vergemeinschaftung von Staaten im Sinne einer internationalen Union (IU) vollzogen werden kann. Betrifft die aktuelle Europapolitik einen Geschäftsbereich eines Ministeriums, informiert das Auswärtige Amt die betroffenen Ministerien. Wollen Ministerien Vorhaben auf europäischer Ebene voranbringen, stellt die Europaabteilung Kontakt zur Vertretung bei der EU her. Sofern Vorhaben von Ministerien geltendes EU-Recht betreffen oder verletzen könnten, prüft die Vertretung bei der EU durch Fachanwälte die Sachlage und berät betroffene Ministerien. Die Vertretung bei der EU informiert alle betroffenen Ministerien regelmäßig über alle neuen und laufenden EU Förderprogramme.

Die Europaabteilung betreibt in Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium ein EU-Kolleg zur Fortbildung von betroffenen Mitarbeitern des Auslandsministeriums und für Europabeauftragte anderer Ministerien sowie für Mitarbeiter, die zur Arbeit in den EU Institutionen bestimmt sind.

Die Europaabteilung entscheidet für die Bereiche Außenbeziehungen35, Außenhandel36, Maritime Angelegenheiten: Außenbeziehungen: Abkommen und Strategien37, Zollabkommen mit Nicht-EU-Ländern und internationale Übereinkommen38, Außen- und Sicherheitspolitik39 (alles außer GSVP), Binnenmarkt40, Entwicklungshilfe41 und Erweiterung42, ob das geltende EU-Recht übernommen, angepasst oder abgelehnt wird.

2.5 Internationale Abteilung

Die internationale Abteilung ist dafür zuständig, dass die Ministerien das Völkerrecht einhalten. Falls nötig werden mit dem Auslandsminister Änderungsvorlagen entwickelt und an die Botschaften oder Vertretungen weitergeleitet. Die internationale Abteilung beaufsichtigt die Demokratisierung des Völkerrechts und den Umgang der Ministerien mit dem Völkerrecht. Sie tauscht sich aus mit allen Botschaften und Vertretungen, um dem Auslandsminister regelmäßig Bericht zu erstatten. Sie arbeitet Vorlagen aus für die Grundlagen der Vergemeinschaftung und Vereinigung von Staaten auf Kontinenten und der ganzen Welt. Darin enthalten ist der Umgang mit den Institutionen der UN und sonstigen internationalen Organisationen oder zwischenstaatlichen Vereinbarungen. Die einzelnen Ministerien reichen ihre Vorlagen für internationale Politikbereiche bei der internationalen Abteilung ein, die sie an die passende Vertretung bei der internationalen Organisation oder an die Botschaften in den betroffenen Ländern weiterleiten.

Die Mitarbeiter sorgen dafür, dass alle auswärtigen Entwicklungen in den politischen Teilbereichen aller Ministerien aus aller Welt durch die Botschaften zusammengetragen und zusammengefasst werden. In regelmäßigen Abständen werden sie durch das Auswärtige Amt an die zuständigen Ministerien weitergeleitet. Wollen Ministerien mit den ausländischen Ministerien Kontakt aufnehmen, baut das Auswärtige Amt über seine Botschaften den Kontakt auf.

2.6 Entwicklungsabteilung

Die Entwicklungsabteilung sorgt für die Zusammenarbeit mit den Ministerien für Infrastruktur, Bildung, Arbeit, Gesundheit, Digitales und Integration für die Entwicklungshilfe und Asylbewerbungsverfahren. Sie betreibt das Institut für Entwicklungshilfe und betreut die deutschen, europäischen und internationalen Hilfeleistungen. Sie rekrutiert und betreut die Entwicklungshelfer. In einem Katastrophenfall richtet sie eine auf den Einsatz befristete Arbeitsgruppe ein. Sie erstellt Gesetzesvorlagen für den Auslandsminister und beaufsichtigt die Einhaltung der Regelungen der deutschen, europäischen und internationalen Entwicklungspolitik. Sie koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den Botschaften und der Integrationsbehörde in den Asylverfahren. Finden Abstimmungen in einem Entwicklungsland statt, übernimmt die Entwicklungsabteilung die Zusammenarbeit mit den Ministerien für Staatsorganisation, Bildung, Medien und Digitales, um Abläufe einzurichten und zu beaufsichtigen.

18 Staatsorganisationsministerium – 2.1.1.1 Personalrat

19 Bildungsministerium – 2.1.1.1 Aus- und Fortbildung für den staatlichen Dienst

20 Arbeitsministerium – 4 Staatliche Betriebe, 13 Arbeits-VZ

21 Infrastrukturministerium – 2.1.1.1 Wohnungsfürsorge für Mitarbeiter im staatlichen Dienst

22 Finanzministerium – 2.1.1.1 Personalbezahlung

23 Bildungsministerium – 2.1.1.2 Kinderbetreuung für Mitarbeiter im staatlichen Dienst

24 Gesundheitsministerium – 2.1.1.1 Betriebsärztlicher Dienst

25 Arbeitsministerium – 20.7.2 Gesundheitsprüfer

26 Arbeitsministerium – 20 Unternehmensprüfbehörde (UPB)

27 Ministerien für Medien, Sicherheit, Justiz, Finanz, Staatsorganisation – 2.1.2.1 Prüfdienste

28 Arbeitsministerium – 6 Beschaffungsamt

29 Finanzministerium – 8 Staatseinnahmen, 9 Staatsausgaben

30 Bildungsministerium – 2.1.3 Sprachendienst

31 Digitalministerium – 2.1.2.1.1 Versorgung mit

Informationstechnologie (IT)

32 Medienministerium – 2.2.1.1 Medialer Dienst

33 Digitalministerium – 2.1.2.1 Digitaler Dienst

34 Digitalministerium – 12 Verzeichnisse (VZ)

35https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/external_relations.

html?root_default=SUM_1_CODED=28

36https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/external_trade.html?root_default=SUM_1_CODED=07

37https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/0207.html

38https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/1210.html

39https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/foreign_and_security_policy.html?root_default=SUM_1_CODED=25

40https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/internal_market.html?root_default=SUM_1_CODED=24

41https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/development.html?root_default=SUM_1_CODED=11

42https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/enlargement.html?root_default=SUM_1_CODED=16

3 Aufgaben des Auslandsministeriums

Aufgabe des Auslandsministeriums ist es sich um alle auswärtigen Angelegenheiten zu kümmern. Dafür unterhält es Behörden, die den Staat zum internationalen Handeln befähigen. Jegliche internationalen Verhandlungen des Staates müssen demokratisch vom Volk befürwortet werden. Dafür trägt der Auslandsminister die Verantwortung. Hauptaufgabe des Auslandsministeriums ist die demokratische Vergemeinschaftung des Rechts und der Ministerien auf den Kontinenten und der ganzen Welt. Die Aufgabe gilt als erfüllt, wenn sich die Staaten vereinigen, bis nur noch ein Staat übrigbleibt.

Das Auslandsministerium erfüllt die Aufgabe die EU und die UN im Sinne einer internationalen Union zur demokratisieren, und zwar sowohl die Strukturen und Prozesse, als auch die bisher vergemeinschafteten Politikbereiche. Die Aufgabe ist erfüllt, sobald sich zunächst alle europäischen Staaten vereinigen und später alle Staaten weltweit. Das Auslandsministerium unterstützt andere Staaten bei der Vergemeinschaftung auf ihrem Kontinent.

Das Auslandsministerium sorgt dafür, dass Völkerrecht und EU-Recht in den Ministerien angewendet werden können und vom Volk demokratisch abwählbar und erneuerbar ist. Gemeinsam mit allen zuständigen Ministerien wird Einfluss auf die europäischen oder internationalen Politikbereiche genommen.

Die Friedenssicherung ist eine Aufgabe, die das Auslandsministerium durch den Abschluss von Friedensverträgen mit möglichst allen Staaten erfüllt. Dadurch sorgt das Auslandsministerium zudem für eine weltweite Senkung der Militärkosten.

Die Entwicklungshilfe ist ebenfalls eine Aufgabe des Auslandsministeriums. Es ermittelt unsichere Herkunftsländer und Entwicklungsländer und versorgt sie mit Hilfeleistungen. Die deutsche Entwicklungshilfe beginnt im Inland und arbeitet sich vor über Nachbarländer bis durch alle betroffenen Mitgliedsstaaten der EU. Die internationale Entwicklungshilfe beschränkt sich auf humanitäre Nothilfe. Die europäische Entwicklungshilfe für Afrika entwickelt zunehmend diesen Kontinent.

Das Auslandsministerium hat die Aufgabe betroffenen Menschen zu ermöglichen einen Asylantrag zu stellen. In seinen Botschaften sorgt es durch die Ortskenntnisse für eine sichere Abwicklung des Asylbewerbungsverfahrens. Dabei erhält es vom Integrationsministerium Vorgaben zu bestehenden Kapazitäten im Inland.

Letztendlich hat das Auslandsministerium die Aufgabe sich selbst abzuschaffen. Das liegt in der Tatsache begründet, dass die Entwicklungshilfe und das Asyl Hilfe zur Selbsthilfe leisten, was weitere Hilfe danach unnötig macht. Durch die Vergemeinschaftung gibt es weniger Auslandsministerien, weil sich die Anzahl der Staaten verringert, bis es schlussendlich kein Ausland mehr gibt.

4 Auswärtige Angelegenheiten43

Das Auslandsministerium ist zuständig für auswärtige Angelegenheiten. Das sind die Vergemeinschaftung, Europapolitik, internationale Politik, Entwicklungshilfe und Asyl sowie alle Anliegen anderer Ministerien an das Ausland. Das Auslandsministerium unterhält das Auswärtige Amt, das für die inländische Zusammenarbeit mit Ministerien und Kommunen sorgt. Im Ausland unterhält das Auslandsministerium Botschaften, die für die Zusammenarbeit mit dem Staat und seinen zuständigen Ämtern sorgen. Das Auslandsministerium hat im Gegensatz zu den anderen Ministerien keine Büros in den Rathäusern. Die stellvertretenden Auslandsminister sind die Botschafter und Vertreter, die direkt gewählt werden. Das Auswärtige Amt hat seine Zentrale in der Hauptstadt des Auslandsministeriums. Es unterhält Gruppen von Unterhändlern als Diplomaten, die auf Verhandlungen für die verschiedenen Ressorts der Ministerien und auswärtige Angelegenheiten spezialisiert sind. Der Auslandsminister ist dafür zuständig das Volk an internationalen Verträgen oder supranationalen Gesetzen zu beteiligen, die zwischen Deutschland und dem Ausland vereinbart werden. Die Mitwirkungsrechte umfassen alle Stimmrechte, die auch für die Gesetzgebung gelten, egal ob es sich um internationale Verträge oder supranationale Gesetze handelt. Das ist namentlich das Veto-Quorum, das Aufhebungs-Quorum oder der Gegenvorschlag.44 Um diese Rechte angemessen ausüben zu können, werden alle internationalen Verträge und supranationalen Gesetze verfilmt und im Regierungsfernsehen (RF)45 gesendet.46

4.1 Internationale Verträge47

Internationale Verträge sind alle Verträge zwischen Deutschland und einem anderen Staat oder ausländischen Unternehmen. Für internationale Verträge gibt es kein Gewaltmonopol, das sie gewährleistet, daher handelt es sich nicht um Gesetze. In internationalen Verträgen werden die Zuständigkeiten der Sicherheitsbehörden und Gerichte geregelt. Teilweise werden die Zuständigkeiten einem Land übertragen, geteilt oder es werden eigens Sicherheitsbehörden oder Gerichte geschaffen, um über die Einhaltung des Vertrages zu wachen. Völker mit deren Staat oder Unternehmen ein internationaler Vertrag geschlossen wird, müssen mindestens über den ausgehandelten Vertragstext abstimmen, bevor er gültig wird. Dazu müssen sich 65% der Stimmberechtigten dafür aussprechen. Sofern der ausländische Minister es fordert, wird sein Volk ebenfalls an der Aushandlung des Vertragstextes beteiligt.

Der Auslandsminister ist zuständig für die Unterzeichnung von internationalen Verträgen, nachdem die beteiligten Ministerien ihre Genehmigung erteilt und die betroffenen Völker sich mehrheitlich dafür ausgesprochen haben. In Folge der Verträge können Gesetzesänderungen oder Gesetzesvorlagen notwendig werden. Das Auswärtige Amt ist dafür zuständig diesen Prozess der Ratifizierung, also der Übernahme in nationales Recht, beim zuständigen Ministerium einzuleiten und zu beaufsichtigen.

Der Auslandsminister kann Verordnungen erlassen, die eine sofortige Umsetzung von internationalen Vereinbarungen herbeiführen, die die betroffenen Völker bereits mehrheitlich befürwortet haben. Diese Verordnungen sind befristet, bis das zuständige Ministerium ein entsprechendes Gesetz vorgelegt und das Volk dem mehrheitlich zustimmt. Verordnungen sind nur zulässig, wenn es im Interesse des Landes liegt eine sofortige Umsetzung herbeizuführen.

4.2 Supranationale Gesetze

Supranationale Gesetze sind Vorgaben, die in einer IU entstanden sind. Alle Mitgliedstaaten dieser IU einigen sich auf Vorgaben und haben einen gemeinsamen Gerichtsstand für ihre IU. Supranationale Gesetze können nur in vergemeinschafteten Ministerien entstehen, die sich im mittleren Ring der Integration der IU befinden. Sie werden zu nationalen Gesetzen, sobald die Mitgliedstaaten in den inneren Ring vordringen und einen Bundesstaat gründen. In einer IU haben alle Völker immer ein Mitbestimmungsrecht, das dem des Gesetzgebungsverfahrens entspricht, ebenso wie die Mehrheitsverhältnisse.48

4.3 Diplomatische Verhandlungen

Auf internationaler Ebene herrscht noch Anarchie, also das Recht des militärisch Stärkeren. Ziel dieses Ministeriums ist, dass sich das ändert. Auf internationaler Ebene herrschen vorwiegend diplomatische Verhältnisse. Verhandlungen, die diplomatisch, also geheim geführt werden müssen, können den Auslandsminister leichter das Amt kosten. Alle anderen Minister können Abstimmungen oder Ausschüsse einberufen. Der Auslandsminister kann ausländische Verhandlungspartner nur darum bitten die Verhandlungen öffentlich mit ihm zu führen oder andere Völker zur Abstimmung zu bitten.

Das Auslandsministerium ist mit seinen Diplomaten dafür zuständig internationale Verhandlungen zu führen und die internationalen Beziehungen zu pflegen, die nicht im Rahmen der IU geführt werden. Alle in Deutschland tätigen ausländischen Diplomaten werden regelmäßig zu Veranstaltungen für das Diplomatische Korps eingeladen, um sich besser kennenzulernen.

Die Diplomaten des Auslandsministeriums führen die diplomatischen Verhandlungen vorwiegend auf internationalen Konferenzen, zwischenstaatlichen Veranstaltungen und Gipfeltreffen. Alle beteiligten Diplomaten halten sich an das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen. Es enthält Regelungen über die Verhandlungsweisen, Akkreditierung und Immunität von Diplomaten.49

Die diplomatischen Verhandlungen sind geheim und werden von Diplomaten geführt. Führen Politiker diplomatische Verhandlungen, kann das Volk die Veröffentlichung oder die Beteiligung durch ein Veto-Quorum erwirken. Für all die geheimen Verhandlungsergebnisse ist der Auslandsminister haftbar. Entscheidungen, die diplomatisch getroffen wurden, werden erst wirksam, wenn die Mehrheit der betroffenen Bevölkerung zugestimmt hat. Das gilt für die deutsche und die andere Bevölkerung. Falls die Regierung des betroffenen Landes keine Volksabstimmung durchführen möchte, kann die deutsche Bevölkerung die diplomatische Entscheidung annehmen oder ablehnen. Diplomatische Entscheidungen, die zur Vergemeinschaftung führen sollen, müssen von den beteiligten Völkern direktdemokratisch abgestimmt werden.

4.3.1 Diplomaten

Diplomaten haben die Pflicht sich bei Verhandlungen diplomatisch zu verhalten. Das bedeutet, dass sie kompromissbereit sind, die Absichten und Wünsche der Verhandlungspartner erkennen und mit den Absichten und Wünschen des eigenen Staates in Einklang bringen. Durch den Einklang soll jeder Verhandlungspartner nach den Verhandlungen bessergestellt sein, als zuvor. Diplomaten suchen in den Verhandlungen sogenannte Win-win-Situationen, die möglichst lange den Nutzen der Verhandlungspartner steigern. Diplomatisches Verhalten vermeidet es andere Verhandlungspartner in die Enge zu treiben oder bloßzustellen.50

Diplomaten übernehmen Repräsentationspflichten in den internationalen Beziehungen der Globalisierung. Die Außenpolitik in internationalen Vereinigungen übernehmen Politiker der Mitgliedstaaten. Diplomaten unterstützen die Kommunikation der Politiker aus verschiedenen Staaten und föderalen Ebenen sowie mit der Zivilgesellschaft, die in Verbänden organisiert ist.

Die Diplomatie verbindet die internationale Ebene mit der nationalen und kommunalen Ebene. Diplomaten übernehmen dabei eine Kommunikationsfunktion, die demokratisch gewählte Politiker derart über deren gegenseitige Interessen informiert, dass die Politiker rechtlich bindende Vereinbarungen zwischen Staaten oder Kommunen und Städten verschiedener Staaten vereinbaren und von den betroffenen Völkern oder Einwohnern von Kommunen abstimmen lassen können. Diplomatie fördert interne Austauschprozesse zwischen den Politikern und verwaltet sie durch Diplomaten, die in mehreren politischen Ressorts mehrerer Staaten tätig sind.51

Diplomaten sind Gesandte von Staaten, um Nachrichten zu überbringen, namentlich Unterhändler des Auswärtigen Amtes und Mitarbeiter der Botschaften. Sie behandeln die Inhalte der Nachrichten vertraulich und sind als Überbringer für deren Inhalt nicht haftbar. Daher genießen Diplomaten im Rahmen ihrer diplomatischen Tätigkeit weltweit Immunität, um die Überbringung von Nachrichten jederzeit gewährleisten zu können. Diplomaten verlieren zunehmend an Bedeutung, weil die Kommunikations- und Informationstechnologie das Überbringen von Nachrichten digitalisiert. Außerdem verschwindet zunehmend der Territorialstaat zugunsten von Kontinentalstaaten und schlussendlich einem Weltstaat. Während Diplomaten für internationale Vereinigungen tätig sind, sind Minister und deren Stellvertreter diejenigen, die in einer IU tätig sind. In einer IU gelten demokratische Strukturen und Prozesse, je weiter die Integration hin zum inneren Ring voranschreitet. Während im äußeren Ring noch Diplomaten tätig sind, verlieren sie im mittleren Ring ihre Bedeutung, sobald das Ministerium, für dessen Ressort sie zuständig sind, vergemeinschaftet wird.

4.4 Demokratische Verhandlungen52

Alle diplomatischen Verhandlungen werden derart demokratisiert, dass ihr Vertragstext den betroffenen Völkern zur Abstimmung vorgelegt wird, bevor er in Kraft treten kann. Das Medienministerium ist für die Verfilmung des Vertragstextes und die Ausstrahlung im RF verantwortlich. Das Auslandsministerium bemüht sich möglichst viele internationale Verhandlungen demokratisch zu führen. Das bedeutet, dass die Verhandlungsschritte den politischen Prozessen für die Gesetzgebung entsprechen. Die politischen Prozesse in einer IU sind grundsätzlich demokratisch und nicht diplomatisch. Der mehrheitsfähige Vorschlag setzt sich durch und für Minderheiten werden Sonderregeln getroffen. Im Gegensatz zu Diplomaten können Politiker jederzeit von Volk abgewählt werden.53

Politiker sind dazu berechtigt von den Diplomaten Stellungnahmen einzuholen, die sie den Bürgern offenbaren können. Die Bürger haben das Recht Stellungnahmen vom Auslandsminister einzufordern oder einen Ausschuss einzusetzen, was sie durch ein Veto-Quorum erwirken können.54 Wenn persönliche oder berufliche Interessen der Bürger betroffen sind oder Zollvereinbarungen getroffen werden, muss der Auslandsminister einen Ausschuss einberufen. Ausschüsse über Zollvereinbarungen legen die Höhe der Zölle und die Handelsgüter fest, die zu verzollen sind. Das Volk stimmt darüber ab und kann die Höhe der Zölle im Rahmen der Haushaltsabstimmung55 verändern.

Kommunen können über demokratische Verhandlungen mit anderen ausländischen Kommunen internationale Verträge schließen, wenn sie die dafür notwendige Zuständigkeit kommunal verwalten.56 Das Medienministerium muss auch diese interkommunalen Verträge verfilmen und im RF senden. Das Volk kann die Bürger einer Kommune an dem Vertragsabschluss durch ein Veto-Quorum hindern, wenn der Vertrag den nationalen Gesetzen oder dem Gemeinwohl des Volkes zuwiderlaufen würde. Die Kommunen können mit Ämtern anderer Staaten zusammenarbeiten und müssen die Bürger über diese Zusammenarbeit regelmäßig informieren. Das Medienministerium übernimmt die Aufbereitung der Informationen in Videos und Texten und deren Veröffentlichung im Parteifernsehen (PF)57 und im Intranet. Damit können die Bürger im Zweifel das Veto-Quorum auslösen, um sich oder den Auslandsminister an der Zusammenarbeit zu beteiligen.

Demokratische Verhandlungen sind öffentlich und werden von gewählten Politikern nicht zwingend mit gewählten Personen geführt. Die Bevölkerung hat jederzeit während des Verhandlungsprozesses die Möglichkeit die Verhandlungen zu unterbinden oder zu verändern. Das passiert, wenn ein Quorum von 30% der Bevölkerung eine Abstimmung auslöst. Die zu stellende Frage lautet: „Sollen die Verhandlungen fortgesetzt, demokratisiert oder abgebrochen werden?“ Die Antwortmöglichkeiten per Kreuz sind: „fortsetzen __ demokratisieren __ abbrechen __“. Demokratisieren bedeutet bei diplomatischen Verhandlungen, dass eine gewählte Person die Verhandlungen führen soll. Bei demokratischen Verhandlungen müssen die Verhandlungen dann als Show im RF mit Zuschauerbeteiligung fortgeführt werden.58 Die Verhandlungen werden von mehreren gewählten Moderatoren59 und einem oder mehreren gewählten Politikern in einer öffentlichen Debatte geführt.60

Die Bevölkerung kann demokratischere politische Prozesse durch ein Quorum einfordern. Im Auslandsministerium gilt das beispielsweise für Hilfslieferungen, Handelsabkommen oder Verträge zur europäischen Integration.

4.5 Integrationsgeschwindigkeit

Die Entgrenzung durch die Globalisierung muss ihre Geschwindigkeit an die Integrationsgeschwindigkeit der Menschen verschiedener Kulturen und Regionen anpassen. Völker und Kommunen äußern ihre Integrationsgeschwindigkeit in Ausschüssen und Abstimmungen über internationale Vereinbarungen und Ausländerquoten.61 Regierungen richten daran ihr Handeln aus. Dabei wird die Geschwindigkeit der Zuwanderung und Vergemeinschaftung an die Bevölkerung mit der langsamsten Integrationsgeschwindigkeit angepasst, denn sonst werden sich diese Menschen abgehängt fühlen und rebellieren.

Das Nationalbewusstsein benutzten viele Staaten, um in ihrer Bevölkerung eine Art familiären Zusammenhalt herzustellen. Ziel ist an diese Stelle den Verfassungspatriotismus zu setzen. Er wird aus Freude an der Gesellschaft entwickelt, in der man lebt, weil man stolz ist auf die gemeinsam gesetzten Regeln für ein friedliches Zusammenleben als Volk.

In der Vergangenheit zeigten viele Flaggen viele Banner der Mächtigen. Fahnen sind austauschbar und werden nach dem Verschwinden der Generationen aus dem Bewusstsein verschwinden, wenn sie nicht in Kulturschutzgebieten die Jahrhunderte überdauern. So ist es möglich Grenzen über etwa 10 Generationen hinweg abzubauen, bis ein Netz der direkten Demokratie die Erde umspannt, um den realen und digitalen Verkehr von Lebewesen, Gütern und Informationen zu regulieren und zum Wohle Aller zu kontrollieren. Verwaltungskosten werden gesenkt und alle Menschen vereinen ihre Kräfte, um schnell und günstig auf anderen Planeten wieder Platz zu finden, bevor ein Leben auf der Erde nicht mehr möglich ist. Ziel ist das Überleben der Menschheit durch ein Familienleben mit 1 bis 3 Kindern zu sichern, wobei die Generationenfolge verkürzt oder verlängert werden kann.

4.6 Auswärtiges Amt

Alle im Inland möglichen Dienste, die das Auslandsministerium für andere Ministerien leistet, erledigt das Auswärtige Amt. Von diesem Amt werden außerdem die geostrategischen Entscheidungen des Staates koordiniert und mit der einheimischen Bevölkerung abgestimmt.

Das Auswärtige Amt verfügt über die besten Unterhändler des Landes. Sie alle nehmen die Termine wahr, die Botschafter ausmachen, wenn es darum geht politische oder wirtschaftliche Abkommen zu schließen. Die Unterhändler sind auf die Themen Vergemeinschaftung durch Diplomatie und Demokratie spezialisiert sowie auf eines der Themen Europapolitik, internationale Politik, Entwicklungshilfe, Asyl oder ein Ressort eines Ministeriums. Die Unterhändler werden passend zusammengestellt, um strategische Auslandsprojekte auszuhandeln.

Das Auswärtige Amt betreut die Reise- und Besuchsprogramme der inländischen Diplomaten und Politiker ins Ausland sowie die ausländischen Diplomaten und Politiker, die nach Deutschland kommen. Für Besuche von Staatsoberhäuptern, Regierungschefs und Auslandsministern gilt ein internationales Protokoll, das Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes organisieren. Das Protokoll beinhaltet die Betreuung diplomatischer und konsularischer Besucher und umfasst gesellschaftliche Veranstaltungen in Veranstaltungsräumen der zuständigen Ministerien und die Betreuung an Flughäfen. Die Reisebedingungen können komfortabel oder einfach sein, je nachdem wie viel Geld das Volk in der Haushaltsabstimmung62 dem Auswärtigen Amt für diese Leistungserbringung zugesteht.

Bei den Besuchen in Deutschland werden für alle Mitreisenden die Personalstatusfragen geklärt, um Visa für die Aufenthaltsdauer, Protokollausweise für den Aufgabenbereich und Akkreditierungen für die Veranstaltungen ausgeben zu können.

4.7 Botschaften

Das Auslandsministerium unterhält als diplomatische oder demokratische Vertretung in jedem Land der Welt eine Botschaft. In Ländern, die das ablehnen, gibt es keine Botschaft. Das Auslandsministerium lehnt es grundsätzlich nicht ab eine Botschaft in einem Land zu unterhalten. Auch wenn die Beziehungen zu einem Land als Strafmaßnahme abgebrochen werden, verbleibt die Botschaft als Friedensangebot, um wieder Verhandlungen aufzunehmen. Einzig wenn das Leben der Mitarbeiter der Botschaft bedroht ist, wird die Botschaft geschlossen. Die Regierung des betroffenen Landes erhält die Einladung sich jederzeit an den Auslandsminister zu wenden, um wieder friedliche Beziehungen aufzunehmen. Für jede internationale Vereinigung und IU unterhält es eine Vertretung. Vertretungen heißen nicht Botschaften, weil sie keine Staaten betreuen.

Bei Besuchen deutscher Diplomaten und Politiker im Ausland oder bei einer internationalen Vereinigung oder Union, werden alle Mitreisenden von der Botschaft betreut. Die Betreuung umfasst die Unterbringung, Verpflegung, den Transport und die Personalstatusfragen. Je nach Personalstatus bei den Besuchen, werden entsprechende Visa für die Aufenthaltsdauer, Protokollausweise für den Aufgabenbereich und Akkreditierungen für die Veranstaltungen organisiert.