Machtübergabe - Bildung - Andreas Seidl - E-Book

Machtübergabe - Bildung E-Book

Andreas Seidl

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Beschreibung

Bildung neu gedacht Haben Sie auch manchmal Sorge, dass Lernen Ihnen mehr Angst bereitet als Freude? Und wünschen auch Sie sich ein Umfeld, in dem Sie alles leicht und schnell lernen können? Wie kann ein Bildungssystem gleichzeitig auf Lehrende und Lernende eingehen? Dieses Buch verrät uns: ... wie Lernende sich - je nach Lerntyp - passende Unterrichtsmethoden aussuchen können und selbst entscheiden, wann sie welches Wissen aus dem Lehrplan erlernen möchten. ... wie Lehrkräfte und Lernende ihre Bildungseinrichtung demokratisch selbst verwalten und gemeinsam zu Forschern und Entwicklern werden können, die im Verbund Produkte produzieren oder Erfindungen verwirklichen. ... welche Bildungswege jeder gehen kann, um jederzeit die von ihm gewünschten Teile aus dem weltweit verfügbaren Wissen zu erlernen. Nach 20 Jahren Arbeit an dieser Buchreihe wagt Andreas Seidl damit einen Schritt in Richtung Parteigründung. Er unterhält dabei seine Leser sowohl intellektuell als auch visionär. Wenn dieses Werk Ihnen Hoffnung schenken, Sie inspirieren oder zum Handeln bewegen kann, hat es seinen Sinn erfüllt. Verfügbar auf Deutsch und Englisch

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Für Dich

Band 1: Zusammenfassung

Band 2: Herleitung

Band 3: Verfassung

Band 4: Staatsorganisation

Band 5: Digitales

Band 6: Medien

Band 7: Arbeit

Band 8: Planwirtschaft

Band 9: Soziale Marktwirtschaft

Band 10: Tauschwirtschaft

Band 11: Freie Marktwirtschaft

Band 12: Finanzen

Band 13: Innovation

Band 14: Bildung

Band 15: Gesundheit

Band 16: Infrastruktur

Band 17: Sicherheit

Band 18: Justiz

Band 19: Ausland

Band 20: Integration

Band 21: Familie

Danksagung

Mein Dank gilt meiner Familie und meinen Freunden, die mich zu dem gemacht haben, der ich heute bin. Besonderer Dank geht an alle, die mich unterstützt haben dieses Buch zu schreiben. Ich danke allen MitschülerInnen, LehrerInnen KommilitonInnen, DozentInnen, DemonstrantInnen, AktivistInnen, KollegInnen, Unternehmen und Ländern, mit denen ich die Erfahrungen sammeln durfte, aus denen all die Ideen in diesem Buch entsprungen sind. Den MitarbeiterInnen von Books on Demand danke ich für ihre freundliche Hilfsbereitschaft. Den Bürgern der Stadt Seligenstadt danke ich für die Eintracht und Verbundenheit, in der ich schreiben konnte.

Vorwort

Das vorliegende politische Konzept enthält eine Vielzahl an Vorschlägen für mögliche politische Reformen. Es lässt sich friedlich und demokratisch an jedes gängige politische System aller Staaten auf der Welt anpassen, aber auch an politische Systeme in Familien, Vereinen, Verbänden oder Unternehmen. Überall, wo Menschen sich Regeln geben oder unterwerfen, die das Zusammenleben steuern, können die folgenden Vorschläge hilfreich sein. Leserinnen und Leser, die Vorschläge so hilfreich finden, dass sie sie gemeinsam mit Gleichgesinnten in die Tat umsetzen möchten, können sich an den Autor wenden. Dafür dient das Kontaktformular auf der letzten Seite.

Fehler und Mängel

Ich bitte um Verständnis, dass dieser Band nicht lektoriert wurde. Ich konnte mir ein Lektorat nur für die Zusammenfassung leisten. Rechtschreibfehler und unglückliche Formulierungen können daher vorkommen. Sobald dieser Band ausreichend verkauft wurde, um ein Lektorat zu bezahlen, wird es durchgeführt. Danach erscheint eine Neuauflage.

Quellenangaben

Wenn etwas direkt zitiert wurde, ist es kursiv gesetzt. Enthalten die Überschriften Fußnoten, gelten die Quellen für direkte und indirekte Zitate im Kapitel, für das die Überschrift steht. Ansonsten sind Zitate oder Quellenverweise direkt am Wort oder am Ende des Satzes oder Absatzes. Dieses Buch enthält Textteile, die auf der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (Stand am 12. Februar 2017), abgekürzt mit BV1 und der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (Stand am 11. März 2015), abgekürzt KV2 beruhen.

Wenn der Verfassungsparagraf, beziehungsweise einzelne seiner Absätze, auf Ausschnitten der BV oder KV ganz oder teilweise beruhen, wird das in einer Fußnote angegeben. Die Verweise zu den entsprechenden Fußnoten für Verfassungsparagrafen befinden sich meist jeweils hinter der Überschrift zum betroffenen Kapitel und manchmal im Fließtext. Verwendete Artikel der schweizerischen Verfassungen werden in der Fußnote mit Nummer hinter dem Titel des Verfassungsparagrafen aufgeführt. Beispiel: §123 Mustertitel: BV Art.123, KV Art.123.

Alle Internetquellen sind in den Fußnoten vollständig angegeben. Sie wurden zuletzt am 30.09.2021 abgerufen. Alle Literaturquellen sind ebenfalls vollständig in den Fußnoten angegeben.

Alle Verweise zu Aufgaben, die andere Ministerien übernehmen und dort näher beschrieben werden, sind in Fußnoten angegeben. Beispiel: Musterministerium – 1.2.3 Musterkapitel.

Alle Fußnoten sind im Vergleich zur jeweiligen Quelle anzusehen, sogenannte indirekte Zitate. Direkte Zitate sind kursiv gesetzt, kommen aber kaum vor. Die Quellenangabe soll dazu dienen weiter recherchieren zu können und dem Urheberrecht Rechnung zu tragen.

Alle verwendeten Stichworte, die auf den Namen der zuständigen Referate, Abteilungen und Ministerien der Bundesrepublik Deutschland beruhen, sind am Ende im Kapitel über die Umstellung der Ministerien aufgeführt.

1 Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Schweizerische Bundeskanzlei. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de Am 14.12.2021

2 Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist die Bernische Amtliche Gesetzessammlung. https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/2420?locale=de#ART71 Am 16.12.2021

Abkürzungsverzeichnis

3 Bildungsministerium – 7 Kindertagesstätte (Kita)

4 Digitalministerium – 12 Verzeichnisse (VZ)

5 Arbeitsministerium – 20 Unternehmensprüfbehörde (UPB)

6 Innovationsministerium – 10 Volkseigene Innovationsbetriebe (VIB)

7 Ministerium für freie Marktwirtschaft

8 Ministerium für soziale Marktwirtschaft

9 Ministerium für Planwirtschaft

10 Ministerium für Tauschwirtschaft

Inhaltsverzeichnis

1 Ziele des Bildungsministeriums

2 Abteilungen

2.1 Zentralabteilung

2.1.1 Personal

2.1.1.1 Aus- und Fortbildung für den staatlichen Dienst

2.1.1.2 Kinderbetreuung für Mitarbeiter im staatlichen Dienst

2.1.2 Organisation

2.1.3 Sprachendienst

2.2 Leitungsabteilung

2.3 Europaabteilung

2.4 Bildungsabteilung

2.5 Abteilung für Bildungseinrichtungen

3 Aufgaben des Bildungsministeriums

4 Bildungssystem

4.1 Wissenschaftsfreiheit

4.2 Zentrales Bildungssystem

4.3 Finanzierung

4.4 Lernziele des Bildungssystems

4.4.1 Forschungskreislauf

4.4.2 Lehrplanerstellung

4.5 Schulamt

4.6 Prüfungsamt

4.6.1 Zentrale Leistungsnachweise

4.6.1.1 Projektprüfung

4.6.1.2 Schriftliche Prüfung

4.6.1.3 Mündliche Prüfung

4.6.2 Zeugnis

4.7 Institut für Bildung

4.7.1 Passende Bildungseinrichtungen und Unternehmen

4.7.2 Passende Abschlüsse und Berufe

4.7.3 Passende Unterrichtsmethoden für Lerntypen

4.7.4 Umfrage unter Lernenden

4.8 Anerkennung von Abschlüssen

4.8.1 Inländische Anerkennung

4.8.2 Ausländische Anerkennung

4.8.3 Bedarf an Abschlüssen

4.9 Bildung durch Arbeit

4.9.1 Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen

4.9.1.1 Kita & Grundschule

4.9.1.2 Grundschule & Gesamtschule

4.9.1.3 Gesamtschule & Hochschule

4.9.2 Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen und Unternehmen

4.9.2.1 Kitas und Unternehmen

4.9.2.2 Grundschulen und Unternehmen

4.9.2.3 Gesamtschulen und Unternehmen

4.9.2.4 Hochschulen und Unternehmen

4.9.2.5 Produktionsverbund

4.10 Bildung durch Forschung

4.10.1 Erfinderberatung

4.10.2 Erfinderische Tätigkeit

4.10.3 Innovative Tätigkeit im Verbund

4.10.4 Forschungsverbund

4.10.4.1 Forschungsvorhaben

4.10.4.2 Arbeitsteilung

4.10.4.3 Forschung im Unterricht

4.10.5 Preisausschreiben

4.11 Lehrkräfte

4.11.1 Ausbildung für Lehrkräfte

4.11.2 Einstellung

4.11.3 Beschäftigungsdauer

4.11.4 Umfrage

4.11.4.1 Fragebögen

4.11.4.2 Erfolgsrezepte beliebter Lehrkräfte

4.11.5 Berufslaufbahn für Lehrkräfte

4.11.6 Bildungseinrichtungsleitung

4.11.7 Entlohnung

4.12 Dienstleistungen des Bildungsministeriums für Lehrkräfte

4.12.1 Korrektur

4.12.1.1 Prüfungsformen

4.12.1.2 Prüfer

4.12.1.3 Digitale Prüfungen

4.12.1.4 Kontrolle

5 Bildungseinrichtungen

5.1 Unterschiede zwischen den Bildungseinrichtungen

5.2 Harmonisierung

5.3 Schulrecht

5.4 Schulpflicht

5.5 Kinder und Jugendliche

5.5.1 Elternarbeit

5.6 Integration

5.7 Gebäude

5.8 Akten

5.9 Bildungs-VZ

5.9.1 Profile

5.9.1.1 Bildungsgang

5.9.1.2 Stundenplan

5.9.2 Gruppen

5.9.2.1 Verbesserungsvorschläge

5.9.2.2 Lehrvideos

5.9.2.3 Forschungsprojekte

5.9.2.4 Personenwahlen

5.10 Rechte für Lernende

5.10.1 Leitung

5.10.1.1 Leitungsrat

5.10.2 Lehrkräfte

5.10.2.1 Lehrerrat

5.10.3 Fachschaft

5.10.4 Quoren

5.10.5 Ausschuss

5.10.5.1 Jahrgangsausschuss

5.10.5.2 Vollversammlung

5.10.6 Elternrat

5.10.7 Bildungsgericht

5.10.8 Informationspflicht

5.10.9 Bildungspolitische Inhalte

5.10.9.1 Lehrplan Umsetzung

5.10.9.2 Interessenvertretung

5.10.9.3 Beratungs- und Beschwerdesystem

5.10.9.4 Feedbackrunde

5.11 Bildungs-Tests

5.11.1 Entwicklungsstufen-Test

5.11.2 Lerntypen-Test

5.11.3 IQ-Test

5.11.4 Ergebnisse

5.12 Unterrichtsgestaltung

5.12.1 Hybrides Konzept

5.12.1.1 Frontalunterricht

5.12.1.2 Projektunterricht

5.12.1.3 Freies Lernen

5.12.2 Auswahl und Einwahl

5.12.3 Unterrichtsunterlagen

5.12.3.1 Praxisbeispiele

5.12.4 Leistungsnachweise

5.12.4.1 Nicht bestandene zentrale Leistungsnachweise

5.12.4.2 Digitale Leistungsnachweise

5.12.5 Fragestunde

5.13 Pflichtdienste

5.13.1 Flurdienst

5.13.2 Nachhilfe

5.14 Ferienbetreuung

5.15 Arbeits- und Sozialverhalten

5.15.1 Präzision

5.15.2 Körperbeherrschung

5.15.3 Pflichtbewusstsein

5.15.4 Lernbereitschaft

5.15.5 Hierarchiebewusstsein

5.15.6 Teamfähigkeit

5.16 Verhaltensphasen von Heranwachsenden

5.16.1 Mobbing

5.16.1.1 Strafverfahren vor dem Bildungsgericht

5.16.1.2 Psychologische Aufarbeitung

5.17 Strafmaßnahmen

5.17.1 Strafarbeit

5.17.1.1 Stundenprotokoll

5.17.2 Nachsitzen

5.17.3 Elterngespräch

5.17.4 Bußgeld

5.17.5 Schulausschluss

5.17.6 Schulverweis

5.17.7 Erziehungslager

6 Sonderschule

6.1 Sonderschule für Verhaltensgestörte

6.2 Sonderschule für Lernschwache

6.3 Sonderschule für Hochbegabte

7 Kindertagesstätte (Kita)

7.1 Konzept

7.2 Gebäude & Außengelände

7.3 Ausstattung für Kinder

7.4 Spezial-Kita

7.5 Freiwilliger Kindergarten

7.6 Säuglingsbetreuung

7.6.1 Krippe

7.7 Beobachtung und Dokumentation

7.7.1 Bildung und Forschung

7.8 Förderbereiche

7.8.1 Ziele und Prüfungen

7.8.2 Vorschultest

8 Grundschule

8.1 Unterrichtsform

8.2 Schulwechsel

8.3 Sitzordnung

8.4 Spezial-Grundschule

8.5 Wissensvermittlung

8.6 Notenvergabe

8.6.1 Versetzung

8.7 Stundenplan

8.7.1 Zeiten

8.7.2 Pausen

8.7.3 Müll

8.7.4 Unterrichtsfächer

8.7.4.1 Deutsch

8.7.4.2 Mathe

8.7.4.3 Schrift und Gestaltung

8.7.4.4 Ethik

8.7.4.5 Sexualkunde

8.7.4.6 Volkscomputer

8.7.4.7 Kunst

8.7.4.8 Sport

8.7.4.9 Musik

8.7.4.10 Heimat- und Sachunterricht

8.7.4.11 Textiles Werken

8.7.4.12 Handwerken

8.7.5 Projektwoche

8.7.6 Projekttag

8.8 Nachmittagsbetreuung

8.8.1 Mittagessen

8.8.2 Hausaufgaben

8.8.2.1 Hausaufgabenpaten

8.8.3 Freizeit

8.8.3.1 Spielesammlung

8.8.3.1.1 Projektbeispiel: Film produzieren

8.8.4 Vereine

8.8.5 Freiwillige Rentner

8.8.6 Abholung

9 Gesamtschule

9.1 Wochenstunden

9.2 Scheine

9.3 Unterrichtsmethode

9.3.1 Projekte

9.3.1.1 Mobile Innovationslabore

9.3.1.2 Forschungsgruppen

9.4 Unterrichtsart

9.5 Pausen

9.6 Schulwechsel

9.7 Computer für den Unterricht

9.8 Sitzordnung

9.9 Versetzung

9.10 Stundenplan

9.11 Nachhilfe

9.12 Kantine

9.13 Öffnungszeiten

9.14 Freizeit in der Ganztagsschule

9.15 Schulfächer

9.15.1 Einjährige Fächer

9.15.1.1 Schulfach im fünften Lernjahr: Lernen

9.15.1.2 Schulfach im sechsten Lernjahr: Erfinden

9.15.1.2.1 Innovationsprojekt

9.15.1.3 Schulfach im siebten Lernjahr: Integration

9.15.1.4 Schulfach im achten Lernjahr: Wählen

9.15.1.5 Schulfach im neunten Lernjahr: Ernährung

9.15.1.6 Schulfach im zehnten Lernjahr: Bewerbungslehre

9.15.1.7 Schulfach im elften Lernjahr: Hausbau

9.15.2 Mehrjährige Fächer

9.15.2.1 Mathe

9.15.2.2 Deutsch

9.15.2.3 Sport

9.15.2.4 Wirtschaft

9.15.2.5 Musik

9.15.2.6 Informatik

9.15.2.7 Chemie

9.15.2.8 Physik

9.15.2.9 Biologie

9.15.2.10 Erdkunde

9.15.2.11 Technik

9.15.2.12 Handwerk

9.15.2.13 Politik

9.15.2.14 Geschichte

9.15.2.15 Psychologie

9.15.2.16 Ethik

9.15.2.17 Sprachen

9.15.2.18 Kunst

9.16 Auslandsaustausch

9.17 Schüleraustausch

9.18 Abschlussjahre 11 bis 13

9.19 Abschlussprüfungen

9.19.1 Hauptschulabschluss

9.19.2 Realschulabschluss

9.19.3 Abitur

9.19.4 Prüfmethode

9.19.5 Prüfungsablauf

9.19.6 Prüfungszeitraum

9.19.7 Wiederholung von Abschlussprüfungen

10 Volksdienst

11 Hochschule

11.1 Fachbereiche

11.2 Universität

11.3 Fachhochschule

11.4 Freizeit an der Hochschule

11.5 Hochschule und Bildungsfernsehen

11.6 Lehre

11.6.1 Bewerbung

11.6.1.1 Auswahl der Studienfächer

11.6.1.2 Auswahl des Studienstandorts

11.6.1.3 Bewerbungsverfahren

11.6.1.4 Ausbau

11.6.2 Eingewöhnungsphase

11.6.3 Erstes Semester

11.6.4 Folgende Semester

11.6.4.1 Leistungsscheine

11.6.4.2 Sitzscheine

11.6.5 Internationale Studierende

11.6.6 Reinigung und Verpflegung

11.6.7 Sanktionen

11.6.8 Hochschulabschlüsse

11.6.8.1 Bachelor & Master

11.6.8.2 Diplom & Magister

11.6.9 Abschlusszeugnis

11.7 Forschung

11.7.1 Forschungsgemeinschaft

11.7.2 Staatliche Forschungsinstitute

11.7.3 Veröffentlichungen

11.7.4 Forschungsprojekte mit Unternehmen

11.7.5 Politikberatung

12 Freie Bildung

12.1 Sozialdorf Internat

12.2 Offene Bildungseinrichtungen

12.3 Volkshochschule (VHS)

12.4 Digitalisierte Bildung

12.4.1 Schulungsbrille

12.4.1.1 Beispiel Bauarbeit

12.5 Passive Bildung

12.6 Weltweite Bildung

12.7 Wissens-VZ

12.7.1 Profile

12.7.2 Kontrolle und Korrektur

12.7.3 Verwaltung

12.7.4 Feststellungstest

13 Umstieg auf das neue System

13.1 Bildungssystem zentralisieren

13.2 Lehrplan zentralisieren

13.3 Dreigliedriges Schulsystem abschaffen

13.4 Änderungen in den Berufsschulen

13.5 Volkshochschule ins Bildungssystem eingliedern

13.6 Umstellung der alten Ministerien

13.6.1 Bundesministerium für Bildung und Forschung

13.6.2 Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

13.6.3 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

13.6.4 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

13.6.5 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

13.6.6 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Kontaktformular

1 Ziele des Bildungsministeriums

Die Ziele des Ministeriums sind Bildung und Forschung derart zu gestalten, dass Lernende und Lehrende gleichzeitig Forschende sind und gemeinsam als Kollegium Wissen schaffen.

Weil jeder Mensch unterschiedlich lernt und verschiedene Stärken und Vorlieben hat, werden verschiedene Arten und Methoden des Unterrichts angeboten, in die sich Lernende, Lehrende und Forschende demokratisch einwählen können. Demokratische und selbstbestimmte Bildung sind ein Ziel des Bildungsministeriums, das durch die demokratische Leitung der Bildungseinrichtungen und die eigenständige Wahl des Stundenplans und Bildungsabschlusses erreicht wird.

Ziel des Bildungsministeriums ist es, dass möglichst viele Menschen im Land möglichst hoch gebildet sind. Dadurch wird einerseits jedem die Wahlfreiheit ermöglicht jeden Beruf zu ergreifen oder jeder Berufung zu folgen. Andererseits sind gebildetere Menschen eher dazu in der Lage innovative Erfindungen zu machen, weil sie den Stand der Technik kennen und in ihrem Fachgebiet ausreichend Wissen besitzen, um an die Grenzen der heutigen Wissenschaft und Technik zu stoßen. Meist entstehen Ideen, wenn unterschiedliches Wissen kombiniert wird. Diese Kombination erreicht das Bildungsministerium, indem alle Angehörigen aller Bildungseinrichtungen ihre Ideen äußern können und Rückmeldungen erhalten, wie die Idee umgesetzt werden könnte. Verfügen die Ideenerfinder und ihre Kollegen an der Bildungseinrichtung nicht über ausreichendes Wissen, können sie sich an ihre Kollegen aus jeder anderen Bildungseinrichtung wenden. Nicht zuletzt ist eine möglichst gebildete Bevölkerung unerlässlich, damit der Staat und seine Organe wirkungsvoll vom Volk kontrolliert und gesteuert werden können. Dazu müssen Wahlberechtigte über ausreichend Wissen verfügen, um politische Entscheidungen verstehen zu können.

Ein weiteres Ziel des Bildungsministeriums ist Synergieeffekte zwischen Bildung und Forschung zu schaffen. Bildungseinrichtungen sorgen für die Ausbildung neuer Forscher, führen gemeinsam füreinander Forschungsstudien durch und teilen ihre neuesten Forschungsergebnisse miteinander. In einem Forschungsverbund können Forschungsprojekte jeder Größe in Angriff genommen werden, solange alle Betroffenen mehrheitlich zustimmen. Jede einzelne Bildungseinrichtung, die dazu fachlich ausgestattet ist, kann an einem Verbund teilnehmen oder einen Verbund eröffnen. Die Forschungsaufgaben werden arbeitsteilig durch alle dazu fähigen Bildungseinrichtungen erledigt. Der Forschungsverbund handelt getreu dem Motto: Eine Bildungseinrichtung für alle Bildungseinrichtungen und Alle für Eine.

2 Abteilungen

Die Abteilungen sind in Unterabteilungen unterteilt und Aufzählungen gelten meist als deren einzelne Referate. Viele Aufgaben einiger Abteilungen werden komplett von anderen Ministerien als Dienstleistung übernommen.

2.1 Zentralabteilung

Teil der Zentralabteilung ist das Empfangsbüro mit der Kurier-und Poststelle, die alle Anliegen, Sendungen und Besucher an die passende Stelle im Ministerium leitet.

2.1.1 Personal

Die Personalabteilung ist für die Personalentwicklung und -planung zuständig. Dafür kümmert sie sich um die Nachwuchswerbung, Praktikanten- und Referendarprogramme sowie um die Auswahlverfahren für Angestellte und Sonderauswahlverfahren für Bewerber mit Behinderungen. Für Politiker und Arbeitnehmer erstellt die Abteilung einen Stellenplan. Bei all ihren Aufgaben arbeitet sie in Abstimmung mit dem Personalrat.11

Alle anderen Personalangelegenheiten werden in die entsprechenden Ministerien übernommen. Das Arbeitsministerium übernimmt das Dienstrecht.12 Darin enthalten ist das Arbeits- und Tarifrecht der Arbeitnehmer des staatlichen Dienstes, Besoldung, Personalverwaltung aller Laufbahnen und Mitarbeiter, Gleitzeitstelle, Urlaubs-und Krankendatei, Arbeitszeit mit oder ohne Gleitzeit in Teilzeit oder Vollzeit am Dienstort oder in Heimarbeit. Das Infrastrukturministerium besorgt die Wohnungsfürsorge für alle staatlichen Mitarbeiter.13 Die Besoldungsstelle des Finanzministeriums kümmert sich um Gehalt, Unkosten, Reisekosten und Umzugskosten der Mitarbeiter.14 Das Gesundheitsministerium ist für den betriebsärztlichen Dienst zuständig.15 Der sorgt für ein betriebliches Gesundheitsmanagement, kümmert sich um die Behandlung, Aufklärung und Vermeidung von Dienstunfällen, kontrolliert und besorgt den Arbeits- und Gesundheitsschutz durch die Gesundheitsprüfer16 der Unternehmensprüfbehörde (UPB)17.

2.1.1.1 Aus- und Fortbildung für den staatlichen Dienst

Das Bildungsministerium unterhält Akademien für den staatlichen Dienst in den Hochschulen aller Hauptstädte der Ministerien. Je nachdem, für welches Ministerium man tätig werden möchte, besucht man die Hochschule in der jeweiligen Hauptstadt. Wer für mehrere Ministerien nacheinander oder gleichzeitig tätig werden möchte, muss Pflichtkurse an der jeweiligen Akademie besuchen, sofern die Tätigkeit das erfordert.

Auszubildende Neueinsteiger oder Quereinsteiger, können in den Akademien Ausbildungsgänge für jede Dienstform absolvieren. Vermittelt werden je nach Dienstform die Fähigkeiten für Verhalten, Führung, Organisation, internationale Diplomatie, Personalentwicklung und Informationstechnologien. Fortbildungen für die Fachgebiete des jeweiligen Ministeriums können Mitarbeiter besuchen, die sich auf eine andere Stelle im staatlichen Dienst bewerben möchten. Immer wenn neue technische Geräte eingeführt werden, erhalten betroffene Mitarbeiter die passende IT-Fortbildung. Im Sprachlernzentrum können alle Sprachen erlernt werden. Wenn Fremdsprachenkenntnisse für den Staatsdienst notwendig sind, entsenden die Ministerien die betroffenen Mitarbeiter, die in den passenden Bildungseinrichtungen die Fremdsprachen lernen.

2.1.1.2 Kinderbetreuung für Mitarbeiter im staatlichen Dienst

Staatsbedienstete können ihre Kinder in jede Kindertagesstätte (Kita) ihrer Wahl bringen. Sie haben ein Recht darauf vom Bildungsministerium einen Betreuungsplatz für ihr Kind ab dem 2ten Lebensjahr zu erhalten. Sofern ausreichend viele Mitarbeiter am Standort sind, die immer ausreichend Kinder haben, um eine Kita zu betreiben, wird sie eröffnet, ansonsten werden Betreuungsplätze in nächstgelegenen staatlichen Kitas zur Verfügung gestellt. Für ausreichende kostenlose Kapazitäten sorgt das Bildungsministerium.

2.1.2 Organisation

Die Ministerien für Medien, Sicherheit, Justiz, Finanzen, Arbeit, Staatsorganisation sorgen mit ihren Prüfdiensten für das Qualitätsmanagement im Ministerium, die Auswertung der Arbeitsleistung, Einnahmen und Ausgaben sowie Korruptionsvorbeugung, Sabotageschutz und, falls nötig, für Disziplinarangelegenheiten.18

Das Arbeitsministerium regelt das Vergaberecht und sorgt für ein korruptionsfreies staatliches Auftrags- und Beschaffungswesen.19 Das Finanzministerium organisiert die jährliche Haushaltsabstimmung und sorgt für die ordnungsgemäße Buchführung in jedem Ministerium.20 Es regelt Haushaltsverfahren, Haushaltsrecht, Personalhaushalt, Budgets der Abteilungen, Kosten und Kassenwesen und unterstützt die Ministerien bei der Haushaltsplanung für die Haushaltsabstimmung.

Die Versorgung mit Informationstechnologie (IT) besorgt das Digitalministerium.21 In Abstimmung mit dem Beschaffungsamt des Arbeitsministeriums sorgt es für die Beschaffung, Bereitstellung, Wartung und Service technischer Geräte und Software. Vieles davon wird in Eigenregie hergestellt, um Datenschutz in der Informations-und Kommunikationstechnik gewährleisten zu können. Beauftragte für Informationstechnik und Digitalisierung prüfen und beraten die Ministerien. Als Dienstleistung werden digitale Terminkalender- und Dokumentationsdienste gestellt sowie ein digitales politisches Archiv samt Bibliothek.

2.1.3 Sprachendienst

Ein Dolmetschdienst, allgemeiner Übersetzungsdienst und ein Übersetzungsdienst für völkerrechtliche Verträge sorgen dafür, dass die staatlichen Mitarbeiter sich in allen notwendigen Sprachen mit Betroffenen verständigen können. Alle Personen mit einem fremdsprachlichen Lehrauftrag im Bildungsministerium werden im Rahmen ihrer Laufbahn auch für Übersetzungstätigkeiten im Staatsdienst herangezogen. Der Dolmetschdienst übernimmt Simultanübersetzungen und bietet Dolmetscher an, die Politiker begleiten, oder eine Übersetzungssoftware, die durch Spracherkennung und Sprachausgabe über den Volkscomputer22 funktioniert. Der allgemeine Übersetzungsdienst übersetzt alle nötigen Texte zunächst automatisch und korrigiert im Nachhinein das Ergebnis. Völkerrechtliche und internationale Verträge werden von Spezialisten übersetzt, die auch Kenntnisse über vertragliche Klauseln der jeweiligen Länder haben. Dazu kooperiert der Sprachendienst mit den Botschaften der betroffenen Länder.

2.2 Leitungsabteilung

Die Leitungsabteilung ist die Abteilung des Ministers. Er sorgt mit seinem Büroteam für die politische Planung und Analyse seines Ministeriums und koordiniert das Verhältnis von Nation und Kommune durch den Austausch mit seinen Stellvertretern in den Kommunen. Er leitet die Zusammenarbeit mit anderen Ministerien oder Bürgern in Ausschüssen ein und wird dabei vom Staatsorganisationsministerium unterstützt.

Das Medienministerium sorgt mit seinem medialen Dienst für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums, moderiert den Bürgerdialog, schult oder stellt einen Sprecher des Ministers, verfasst auf Wunsch Reden und Texte und sorgt für die Umsetzung von Konferenzen und Veranstaltungen.23

Das Digitalministerium ist für die digitale Steuerung zuständig und sorgt damit für das Abteilungsmanagement. Es erstellt automatisch Geschäftsstatistiken, Mitarbeiterbefragungen und den aktuellen Forschungsstand durch Statistiken. Es leitet Vorschläge automatisch an die betroffenen oder befähigten staatlichen Mitarbeiter weiter. Bei der Schriftgutverwaltung sorgt es für die Digitalisierung und dafür, dass Ministerien Vordrucke miteinander teilen.24

2.3 Europaabteilung

Das Auslandsministerium sorgt für die ständige Übermittlung der neuesten Informationen über die aktuelle Europapolitik, die das jeweilige Ministerium betrifft, geltendes EU-Recht und alle beginnenden oder laufenden EU-Förderprogramme.25

Die Europaabteilung entscheidet für die Bereiche allgemeine und berufliche Bildung26, ob das geltende EU-Recht übernommen, angepasst oder abgelehnt wird.27

Die Europaabteilung koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den internationalen Sekretariaten der Hochschulen und Austauschprogrammen der Bildungseinrichtungen mit den zuständigen Botschaften des Auslandsministeriums in den betroffenen Ländern.

2.4 Bildungsabteilung

Die Bildungsabteilung sorgt für den Betrieb des zentralen Bildungssystems, die Gewährleistung der Wissenschaftsfreiheit und die Finanzierung durch Erträge der Bildungseinrichtungen und Steuergeld. In Zusammenarbeit mit den Bildungseinrichtungen legt sie die Lernziele fest und koordiniert den inneren Forschungskreislauf zwischen den Bildungseinrichtungen. In Zusammenarbeit mit den Bildungseinrichtungen und den Ministerien für Arbeit und Innovation erstellt sie den Lehrplan in einem Ausschuss und lädt passende Vertreter aus Branchenverbänden aller Wirtschaftsformen ein.

Sie beaufsichtigt das Schulamt, Prüfungsamt und das Institut für Bildung und erarbeitet Gesetzesvorlagen über die Vorgaben und Dienstleistungen für Lehrkräfte. Zur Anerkennung von Abschlüssen arbeitet sie mit dem Prüfungsamt, dem auswärtigen Amt28 und dem Arbeitsamt29 zusammen. Sie koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen und Unternehmen und stellt den Kontakt zu den Wirtschaftsministerien her. Sie koordiniert den Verbund zwischen Bildungseinrichtungen zur Forschung und Entwicklung und arbeitet dafür mit der Innovationsministerium zusammen.

Sie sorgt in Zusammenarbeit mit den Ministerien für Sicherheit, Planwirtschaft (PW)30, soziale Marktwirtschaft (SMW)31, Familie, Infrastruktur und Gesundheit für den Betrieb des Volksdienstes. In Zusammenarbeit mit den Ministerien für Medien und Digitales sorgt sie für den Betrieb des Wissens Verzeichnis (VZ)32 und den Möglichkeiten zur freien Bildung.

2.5 Abteilung für Bildungseinrichtungen

Die Abteilung für Bildungseinrichtungen sorgt für die Harmonisierung zwischen den Bildungseinrichtungen und die effektive Nutzung ihrer Unterschiede. Sie formuliert die Gesetzesvorlagen für den Bildungsminister, wie Minderjährige, Lernende, Lehrende und Forschende miteinander in Bildungseinrichtungen zusammenarbeiten. Mit der UPB überprüft sie deren Einhaltung. Sie sorgt in Zusammenarbeit mit dem Justizministerium für die Zulässigkeit der Strafmaßnahmen und Entscheidungen der Bildungsgerichte.

Sie betreibt das Bildungs-VZ in Zusammenarbeit mit dem Digitalministerium und sorgt für die Einbindung der notwendigen Daten aus und in die Verzeichnisse für Forschung, Ideen, Arbeit und Wissen.33 Sie garantiert den Lernenden, Lehrenden und Forschenden ihre Rechte und nimmt Beschwerden entgegen, die sich gegen das Schulamt oder das Prüfungsamt richten. Sie leitet Anträge an den Bildungsminister weiter, die von Lernenden, Eltern, Lehrenden und Forschenden aus deren Räten und Ausschüssen an ihn gerichtet werden.

Sie beaufsichtigt die Sonderschulen, Kindertagesstätten, Grundschulen, Gesamtschulen und Hochschulen. Sie sorgt für Bedingungen zum einfachen Einstieg und reibungslosen Wechsel zwischen den Bildungseinrichtungen und deren Zusammenarbeit. In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für PW sorgt sie für den Betrieb der Spezial-Kita, Spezial-Grundschule und dem Internat. Mit den Ministerien für Innovation und Ausland sorgt sie für eine fortschrittliche und grenzübergreifende Lehre, Forschung und Entwicklung durch die Hochschulen.

11 Staatsorganisationsministerium – 2.1.1.1 Personalrat

12 Arbeitsministerium – 4 Staatliche Betriebe, 13 Arbeits-VZ

13 Infrastrukturministerium – 2.1.1.1 Wohnungsfürsorge für Mitarbeiter im staatlichen Dienst

14 Finanzministerium – 2.1.1.1 Personalbezahlung

15 Gesundheitsministerium – 2.1.1.1 Betriebsärztlicher Dienst

16 Arbeitsministerium – 20.7.2 Gesundheitsprüfer

17 Arbeitsministerium – 20 Unternehmensprüfbehörde (UPB)

18 Ministerien für Medien, Sicherheit, Justiz, Finanz, Staatsorganisation – 2.1.2.1 Prüfdienste

19 Arbeitsministerium – 6 Beschaffungsamt

20 Finanzministerium – 8 Staatseinnahmen, 9 Staatsausgaben

21 Digitalministerium – 2.1.2.1.1 Versorgung mit Informationstechnologie (IT)

22 Digitalministerium – 13.6 Volkscomputer

23 Medienministerium – 2.2.1.1 Medialer Dienst

24 Digitalministerium – 2.1.2.1 Digitaler Dienst

25 Auslandsministerium – 2.4 Europaabteilung

26https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/1501.html

27 Auslandsministerium – 6.4 Umstellung der politischen Inhalte auf die Politik der dynamischen Mediendemokratie

28 Auslandsministerium – 4.6 Auswärtiges Amt

29 Arbeitsministerium – 12 Arbeitsamt

30 Ministerium für Planwirtschaft

31 Ministerium für soziale Marktwirtschaft

32 Digitalministerium – 12 Verzeichnisse (VZ)

33 Innovationsministerium – 5.3 Forschungs-VZ, 8 Ideen-VZ, Arbeitsministerium – 13 Arbeits-VZ

3 Aufgaben des Bildungsministeriums

Aufgabe des Ministeriums ist es im Sinne der Subsidiarität den Bildungseinrichtungen so viel Eigenständigkeit zuzugestehen, dass sie die Aufgaben, die sie am besten selbst erledigen können, selbst erledigen. Aufgaben, die zentral besser durchgeführt werden können, übernimmt das Bildungsministerium. Dafür unterhält es Behörden, wie das Schulamt, Prüfungsamt und das Institut für Bildung, mit denen es auch Dienstleistungen für Lehrkräfte und Lernende erbringt.

Das Bildungsministerium ist für die Koordination mit anderen Ministerien zuständig, wann immer die Zusammenarbeit regelmäßig ist oder Anfragen von Bildungseinrichtungen, Ministerien oder Unternehmen kommen. Darunter fällt insbesondere die Erstellung der Lehrpläne für alle Bildungseinrichtungen.

Zu den Aufgaben des Ministeriums gehört auch die freie Bildung zur Verfügung zu stellen, überall dort wo die Bildungseinrichtungen an ihre Grenzen stoßen. Die Volkshochschulen und die digitale Bildung mit Hilfe des Wissens-VZ, dienen dazu jederzeit jedes Wissen anbieten und nachfragen zu können.

4 Bildungssystem34

Das Bildungsministerium garantiert allen Staatsbürgern ein lebenslanges Recht auf Bildung und Forschung. Es koordiniert dafür all seine Bildungseinrichtungen, um immer ausreichende Kapazitäten aufbieten zu können. Das Bildungssystem ist so angelegt, dass es die Aufgaben der Bildung und Forschung gleichzeitig durch die Zusammenarbeit beider Bereiche erledigt. Lernende sind immer auch Forschende, die Versuche der Vergangenheit wiederholen, um auf die gleichen Forschungsergebnisse zu kommen. Darin steckt ein besonderes Potential für die Grundlagenforschung und die ständige Verbesserung der Lehre und Forschung.

Das Bildungssystem besteht aus einer zentralen und einer dezentralen Ebene. Die zentrale Ebene übernimmt das Bildungsministerium und entscheidet dort alles, was allgemeinverbindlich im ganzen Land gilt. Die dezentrale Ebene übernehmen die Bildungseinrichtungen und entscheiden dort alles, was nötig ist, um die zentralen Vorgaben an die lokalen Bedürfnisse ihrer Lernenden, Lehrenden und Forschenden anzupassen. Zuständig sind die Leitungen der Bildungseinrichtungen in Abstimmung mit dem stellvertretenden Bildungsminister in ihrer Kommune.

4.1 Wissenschaftsfreiheit35

Entscheidend ist, dass alle Lernenden, Lehrenden und Forschenden so frei sind, dass sie alle Forschungsideen und Verbesserungsvorschläge äußern, ausprobieren und im Erfolgsfall mit allen Betroffenen teilen können. Staatliche Vorgaben für die Wissenschaft, Forschung und Lehre sind darauf beschränkt Schwerpunkte zu setzen, um bestimmte Forschungsbereiche für drängende gesellschaftliche Herausforderungen zu fördern. Keinesfalls darf auf Forschungsergebnisse oder Prüfverfahren Einfluss genommen werden, um das Ergebnis in einem bestimmten Sinne ausfallen zu lassen. Jegliche Deutungen der Wissenschaft sind frei und nur durch überprüfbare Methoden als wahr oder falsch zu kennzeichnen. Bei allen Ergebnissen, die eine Abweichung zulassen, muss die Wahrscheinlichkeit der Abweichung erwähnt werden. Deutungen, die nicht überprüfbar sind, müssen als solche gekennzeichnet werden. Nur durch die Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung kann eine unparteiische Ausbildung gewährleistet werden. Insofern gilt die Wissenschaftsfreiheit als Pflicht der Lehrenden und Recht der Lernenden, die dies überprüfen und Verstöße melden können.

4.2 Zentrales Bildungssystem36

Das Bildungsministerium sorgt dafür, dass Menschen im Bildungssystem qualitativ hochwertig und unbeschadet ausgebildet werden. Die hohe Qualität wird durch Lehrpläne gesetzt, die Lernende in Prüfungen unter Beweis stellen und Lehrende in Prüfungsnoten und Befragungen der Lernenden nachweisen müssen. Damit der Bildungsraum im Land durchlässig bleibt, werden diese Beweise und Nachweise im ganzen Land in gleicher Weise erbracht. Welche Fähigkeiten im ganzen Land für das Überleben auf dem aktuellen Stand der Technik notwendig sind, entscheidet das Bildungsministerium in Abstimmung mit den Ministerien für Arbeit und Innovation in einem Ausschuss37.

Das zentrale Bildungssystem ist organisiert, wie eine demokratische Forschergemeinschaft, die gemeinsam die Welt entdeckt. Schulen und Hochschulen arbeiten im gesamtstaatlichen Verbundnetz für Lehre und Forschung. Vorgabe ist die Lernziele zu erfüllen. Sie stellen die Qualifikationen dar, die benötigt werden, um in der heutigen Gesellschaft selbstbestimmt überleben zu können, wozu die Erwerbstätigkeit gehört, für die man qualifiziert sein muss. Dafür werden zentral im Bildungsministerium alle nötigen Qualifikationen in einen Abschluss übersetzt, die zur Berufsrolle passen.

Lehrpläne gibt sich die Forschergemeinschaft demokratisch, indem sie alle Betroffenen an dem Entstehungsprozess beteiligt. Dazu gehören die Lernenden, Lehrer, Forscher und Verbände von Unternehmen und Organisationen, in denen die Lernenden nach dem Abschluss arbeiten werden. Das Bildungsministerium moderiert die Zusammenarbeit. Da Lehrpläne und Lernziele als staatliche Vorgaben gelten, hat hier immer auch das Volk ein Mitspracherecht. Daher können auch Lehrpläne über ein Quorum durch einen Volksausschuss bestimmt werden.

Noten in Zahlen sind dazu da, um zu sehen wie viel man noch lernen kann. Es gibt sie auf Anfrage und in allen zentralen Leistungsnachweise. Ein Mindestmaß legt fest, wie viel man mindestens lernen muss, damit man etwas kann. Wird das Mindestmaß nicht beherrscht, gilt der Leistungsnachweis als nicht bestanden und muss wiederholt werden.

34 §17,1 Recht auf Bildung und Forschung: BV Art.19

35 §18 Wissenschaftsfreiheit: BV Art.20, KV Art.21

36 §176,1,3 Bildungsraum Deutschland: BV Art.61a

37 Staatsorganisationsministerium – 9.6 Ausschuss

4.3 Finanzierung38

Bildung ist Unterhaltung für den neugierigen Menschen und soll sich durch ihre Innovationskraft über Steuern finanzieren, nicht über Beiträge oder Gebühren. Die Finanzierung des Bildungssystems wird über Steuern und Gewinne gewährleistet. Die Gewinne entstehen aus der Zusammenarbeit mit Unternehmen oder VIB. Sie dürfen nicht zweckgebunden eingesetzt werden, sondern dienen dem gesamten Bildungssystem. Besonders darf die berufliche Ausbildung die allgemeinbildende Ausbildung nicht verdrängen, um mehr Gewinne einzunehmen.

Die Bildungseinrichtungen sind für Minderjährige und Staatsbürger steuerfinanziert. Das Volk legt die Höhe in der jährlichen Haushaltsabstimmung fest, kann allerdings nicht über die Gewinne verfügen, die Bildungseinrichtungen erwirtschaftet haben.

Ausbildungsbeiträge werden an staatlichen Bildungseinrichtungen nur für volljährige Ausländer und Unternehmen der freien Marktwirtschaft (FMW)39 erhoben, die spezielle Ausbildungsgänge benötigen. Die Höhe der Ausbildungsbeiträge richtet sich nach dem demokratischen Entscheid der jeweiligen Bildungseinrichtung. Sie muss mindestens einen kostendeckenden Betrag erheben und an das Bildungsministerium abführen. Sollte es zu Kapazitätsengpässen kommen, darf es nur Wartelisten für volljährige Ausländer und Unternehmen der FMW geben.

4.4 Lernziele des Bildungssystems

Das Bildungssystem verfügt über Bildungseinrichtungen, die darauf ausgelegt sind, dass Menschen einen immer höheren Wissensstand erreichen können, wenn sie sie besuchen. In den Kitas lernen Kinder ihren eigenen Körper zu beherrschen und wie sie mit Nahrung, Kleidung, Ausscheidungen, Schlaf und Freispiel ihren Lebensrhythmus gestalten. Es wird erforscht, wie Menschen sich entwickeln, lernen, spielen und ob sich Regelmäßigkeiten erkennen lassen. In der Grundschule wird das Wissen der Vergangenheit gelernt und erforscht, wie man in einer Zivilisation ohne Strom überleben kann. In der Gesamtschule wird das Wissen der Gegenwart gelernt und erforscht, wie man in einer Zivilisation mit Internet überlebt. In den Hochschulen wird das Wissen der Zukunft vermittelt und wie man Wissen schaffen kann. Es wird erforscht, wie die menschliche Zivilisation überleben kann, auch wenn es die Erde eines Tages nicht mehr gibt.

4.4.1 Forschungskreislauf

Die ständige Verbesserung der Forschung und Lehre wird durch den inneren und äußeren Forschungskreislauf bestimmt und findet ihre Grenzen in der Unverletzlichkeit von Menschenleben sowie Ökosystemen von Tieren und Pflanzen. Der innere Forschungskreislauf erforscht, wie welcher Mensch am schnellsten lernen kann, wenig vergisst, Gelerntes erfolgreich anwenden kann und am meisten erfolgreiche Ideen erfindet. In diesem Kreislauf befinden sich alle Bildungseinrichtungen.

Der äußere Forschungskreislauf erforscht die Umwelt und deren Nutzung durch den Menschen. In diesem Kreislauf befinden sich alle Bildungseinrichtungen, Ministerien, forschende und ausbildende Unternehmen sowie die Bevölkerung. Damit alle Menschen die Erkenntnisse nachvollziehen können, müssen die Methoden, die zum Erkenntnisgewinn führten, und die Erkenntnisse in einer für alle Menschen verständlichen Form veröffentlicht werden.

4.4.2 Lehrplanerstellung40

Die Ministerien für Bildung, Arbeit und Innovation erstellen gemeinsam mit Vertretern der Wirtschaft und den Bildungseinrichtungen den Lehrplan.41 Die Erstellung des Lehrplans erfolgt wie ein direktes oder repräsentatives Gesetzgebungsverfahren.42 Der Ausschuss folgt dem direkten Gesetzgebungsverfahren. Standardmäßig wird die repräsentative Form gewählt, in der der Bildungsminister einen Rat einberuft, der einen Vorschlag ausarbeitet. Dieser Vorschlag wird dann allen Lernenden, Lehrenden und Forschenden der Bildungseinrichtungen zur Überarbeitung ausgehändigt, um danach vom Bildungsminister angenommen oder abgelehnt zu werden.

Der Rat, den der Bildungsminister einberuft und von dem er der Vorsitzende ist, hat folgende Mitglieder: Erstens wird aus allen Parteiflügeln der Bildungspartei ein Vertreter entsandt, den der jeweilige Parteiflügel auswählt. Sie stellen alle Vorschläge ihrer Arbeitsgruppen vor.

Zweitens wird ein Vorsitzender aus allen Fachbereichen der Hochschulen ausgewählt, die Lehrkräfte ausbilden. Die Auswahl trifft der Bildungsminister. Sie erstellen Lernziele und Fristen, in denen die Ziele zu schaffen sein sollten. Die Lernziele orientieren sich daran, welches Grundwissen notwendig ist, um alle weiteren Inhalte eines Fachs verstehen zu können.

Drittens entsenden alle Branchenverbände ihre Vorsitzenden. Voraussetzung ist, dass ein Vorsitzender bereits in seiner Branche gearbeitet hat und nicht nur beim Verband beschäftigt war. Sie sollen Lernziele mit notwendigen Qualifikationen für ihre Berufe ergänzen.

Viertens entsendet das Innovationsministerium Mitarbeiter der Innovationsbehörde. Die Auswahl trifft der Innovationsminister. Sie beurteilen, welche Lehrpläne zukunftsweisend und nah am aktuellsten Stand der Technik ausgerichtet sind.

Fünftens entsendet das Arbeitsministerium zuständige Wirtschaftsprüfer der UPB43. Sie beurteilen welche wirtschaftlichen Auswirkungen Lehrpläne haben könnten.

Der Rat erstellt gemeinsam einen Vorschlag. Im Bildungs-VZ ist der Prozess veröffentlicht, alle Sitzungen des Rates sind per Livestream abrufbar. Dieser erste Vorschlag des Lehrplans wird an alle Bildungseinrichtungen geschickt. Das Schriftdokument steht als editierbare Datei auch im Bildungs-VZ zum Download bereit.