Erhalten Sie Zugang zu diesem und mehr als 300000 Büchern ab EUR 5,99 monatlich.
Finanzen neu gedacht Haben Sie auch manchmal Sorge, dass Ihre Nachkommen sich zukünftig weniger leisten können? Und wünschen auch Sie sich eine Geldanlage, die Ihnen und Ihrem Umfeld langfristige Gewinne beschert? Welche Finanzpolitik kann die inländische Kaufkraft vor weltweiter Umverteilung am Finanzmarkt bewahren? Dieses Buch verrät uns: ... wie eine Zentralbank mit vier Notenbanken für Vollbeschäftigung und stabile Preise sorgen kann, weil vier Währungen sich gegenseitig vor Risiken absichern. ... wie ein staatlicher Haushalt ohne Schulden auskommen und von der Bevölkerung in jährlicher Abstimmung verteilt werden kann. ... welchen Weg die Ersparnisse nehmen können, wenn es eine staatliche Bank gibt mit Konten für Generationen sowie Börsen für inländische Unternehmen und Ideen. Nach 20 Jahren Arbeit an dieser Buchreihe wagt Andreas Seidl damit einen Schritt in Richtung Parteigründung. Er unterhält dabei seine Leser sowohl intellektuell als auch visionär. Wenn dieses Werk Ihnen Hoffnung schenken, Sie inspirieren oder zum Handeln bewegen kann, hat es seinen Sinn erfüllt. Verfügbar auf Deutsch und Englisch
Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:
Seitenzahl: 169
Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:
Für Dich
Band 1: Zusammenfassung
Band 2: Herleitung
Band 3: Verfassung
Band 4: Staatsorganisation
Band 5: Digitales
Band 6: Medien
Band 7: Arbeit
Band 8: Planwirtschaft
Band 9: Soziale Marktwirtschaft
Band 10: Tauschwirtschaft
Band 11: Freie Marktwirtschaft
Band 12: Finanzen
Band 13: Innovation
Band 14: Bildung
Band 15: Gesundheit
Band 16: Infrastruktur
Band 17: Sicherheit
Band 18: Justiz
Band 19: Ausland
Band 20: Integration
Band 21: Familie
Mein Dank gilt meiner Familie und meinen Freunden, die mich zu dem gemacht haben, der ich heute bin. Besonderer Dank geht an alle, die mich unterstützt haben dieses Buch zu schreiben. Ich danke allen MitschülerInnen, LehrerInnen KommilitonInnen, DozentInnen, DemonstrantInnen, AktivistInnen, KollegInnen, Unternehmen und Ländern, mit denen ich die Erfahrungen sammeln durfte, aus denen all die Ideen in diesem Buch entsprungen sind. Den MitarbeiterInnen von Books on Demand danke ich für ihre freundliche Hilfsbereitschaft. Den Bürgern der Stadt Seligenstadt danke ich für die Eintracht und Verbundenheit, in der ich schreiben konnte.
Das vorliegende politische Konzept enthält eine Vielzahl an Vorschlägen für mögliche politische Reformen. Es lässt sich friedlich und demokratisch an jedes gängige politische System aller Staaten auf der Welt anpassen, aber auch an politische Systeme in Familien, Vereinen, Verbänden oder Unternehmen. Überall, wo Menschen sich Regeln geben oder unterwerfen, die das Zusammenleben steuern, können die folgenden Vorschläge hilfreich sein. Leserinnen und Leser, die Vorschläge so hilfreich finden, dass sie sie gemeinsam mit Gleichgesinnten in die Tat umsetzen möchten, können sich an den Autor wenden. Dafür dient das Kontaktformular auf der letzten Seite.
Fehler und Mängel
Ich bitte um Verständnis, dass dieser Band nicht lektoriert wurde. Ich konnte mir ein Lektorat nur für die Zusammenfassung leisten. Rechtschreibfehler und unglückliche Formulierungen können daher vorkommen. Sobald dieser Band ausreichend verkauft wurde, um ein Lektorat zu bezahlen, wird es durchgeführt. Danach erscheint eine Neuauflage.
Wenn etwas direkt zitiert wurde, ist es kursiv gesetzt. Enthalten die Überschriften Fußnoten, gelten die Quellen für direkte und indirekte Zitate im Kapitel, für das die Überschrift steht. Ansonsten sind Zitate oder Quellenverweise direkt am Wort oder am Ende des Satzes oder Absatzes. Dieses Buch enthält Textteile, die auf der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (Stand am 12. Februar 2017), abgekürzt mit BV1 und der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (Stand am 11. März 2015), abgekürzt KV2 beruhen.
Wenn der Verfassungsparagraf, beziehungsweise einzelne seiner Absätze, auf Ausschnitten der BV oder KV ganz oder teilweise beruhen, wird das in einer Fußnote angegeben. Die Verweise zu den entsprechenden Fußnoten für Verfassungsparagrafen befinden sich meist jeweils hinter der Überschrift zum betroffenen Kapitel und manchmal im Fließtext. Verwendete Artikel der schweizerischen Verfassungen werden in der Fußnote mit Nummer hinter dem Titel des Verfassungsparagrafen aufgeführt. Beispiel: §123 Mustertitel: BV Art.123, KV Art.123.
Alle Internetquellen sind in den Fußnoten vollständig angegeben. Sie wurden zuletzt am 30.09.2021 abgerufen. Alle Literaturquellen sind ebenfalls vollständig in den Fußnoten angegeben.
Alle Verweise zu Aufgaben, die andere Ministerien übernehmen und dort näher beschrieben werden, sind in Fußnoten angegeben. Beispiel: Musterministerium – 1.2.3 Musterkapitel.
Alle Fußnoten sind im Vergleich zur jeweiligen Quelle anzusehen, sogenannte indirekte Zitate. Direkte Zitate sind kursiv gesetzt, kommen aber kaum vor. Die Quellenangabe soll dazu dienen weiter recherchieren zu können und dem Urheberrecht Rechnung zu tragen.
Alle verwendeten Stichworte, die auf den Namen der zuständigen Referate, Abteilungen und Ministerien der Bundesrepublik Deutschland beruhen, sind am Ende im Kapitel über die Umstellung der Ministerien aufgeführt.
1 Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Schweizerische Bundeskanzlei. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de Am 14.12.2021
2 Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist die Bernische Amtliche Gesetzessammlung. https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/2420?locale=de#ART71 Am 16.12.2021
3 Digitalministerium – 12 Verzeichnisse (VZ)
4 Arbeitsministerium – 20 Unternehmensprüfbehörde (UPB)
5 Finanzministerium – 6 Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)
6 Finanzministerium – 11 Volksbank (VB)
7 Finanzministerium – 10.6 Bestimmung des Bruttoinlandsprodukts
8 Innovationsministerium – 10 Volkseigene Innovationsbetriebe (VIB)
9 Ministerium für freie Marktwirtschaft
10 Ministerium für soziale Marktwirtschaft
11 Ministerium für Planwirtschaft
12 Ministerium für Tauschwirtschaft
13 Ministerium für TW – 6 Tauschwirtschaftszonen (TWZ)
1 Ziele des Finanzministeriums
2 Abteilungen
2.1 Zentralabteilung
2.1.1 Personal
2.1.1.1 Personalbezahlung
2.1.2 Organisation
2.1.2.1 Prüfdienste
2.1.2.2 Haushaltsführung
2.2 Leitungsabteilung
2.3 Europaabteilung
2.4 Haushaltsabteilung
2.5 Finanzabteilung
3 Aufgaben des Finanzministeriums
3.1 Theorie vom Staat als Unternehmen
3.1.1 Bürger als Verbraucher, Eigentümer und Arbeitskraft
3.1.2 Wirtschaftskreislauf
3.1.3 Vorteile
3.1.4 Ziele
4 Finanzamt
5 Steuerpolitik
5.1 Mehrwertsteuer
5.1.1 Zahlungsweisen
5.1.2 Geltungsbereich
5.2 Unternehmenssteuer
5.2.1 Unternehmerische Tätigkeit
5.2.2 Unternehmensformen
5.2.3 Bargeld
5.2.4 Aktien
5.2.5 Umsatzsteuer
5.2.5.1 Beispiel Bargeldumlauf
5.2.6 Gewinnsteuer
5.2.6.1 Beispiel Wertpapierhandel
5.2.7 Unternehmenssteuern in den Wirtschaftsformen
5.2.7.1 Doppelbesteuerung
5.2.7.2 Steuerharmonisierung
5.2.7.3 Wechselsteuer
5.3 Zölle
5.3.1 Zölle bei Schwellen- und Entwicklungsländern
5.4 Substanzsteuer
5.5 Steuerkonto
5.5.1 Mehrwertsteuerkonto
5.5.2 Unternehmenssteuerkonto
5.6 Steuer-VZ
5.7 Steuerprüfer der UPB
5.8 Steuerabbau
6 Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)
6.1 Maschinengebühren
6.1.1 Berechnung der Maschinengebühr
6.1.1.1 Kosten für menschliche Arbeit
6.1.1.2 Kosten für Maschinenarbeit
6.1.2 Automatisierungsfonds
6.1.3 Fonds des BGE
7 Haushaltskonsolidierung
7.1 Finanz- und Lastenausgleich
7.1.1 Regionale Besonderheiten.
7.2 Spareinlagen
7.2.1 Zinseszins
7.3 Umschuldung
7.4 Entschuldung
7.4.1 Möglichkeiten zur Entschuldung
7.5 Ausgleich der Konjunkturzyklen
7.5.1 Konjunkturzyklenausgleichsfonds
8 Staatseinnahmen
8.1 Steuern
8.2 Gebühren
8.3 Vermögen
8.4 Gewinne
8.4.1 Ämter und Behörden
8.4.2 Natürliche Monopole
8.4.3 Volkseigene Innovationsbetriebe (VIB).
8.5 Schulden
8.6 Geldmenge erhöhen
8.7 Grundsätze für die Verteilung von Staatseinnahmen
9 Staatsausgaben
9.1 Finanzpläne der Ministerien
9.1.1 Visualisierung im Intranet
9.1.2 Überprüfung der Finanzpläne
9.2 Haushaltsentwurf des Kabinetts
9.3 Haushaltsausschuss
9.4 Wahlkampf
9.4.1 Staatsfernsehsendungen
9.5 Haushaltsabstimmung
9.5.1 Stimmzettel
9.5.2 Ablehnungen
9.5.3 Grundbetrag
9.5.3.1 Kosten ändern
9.5.3.2 Kosten senken
9.5.3.3 Leistung ablehnen
9.5.3.4 Verteilung der Unternehmenssteuern
9.5.4 Projektbetrag
9.5.4.1 Lieblingsprojekte
9.6 Steuerspiel
9.6.1 Ziele
9.6.2 Geleistete Abgaben
9.6.3 Ausgaben verteilen
9.6.3.1 Satellitenansicht
9.6.3.2 Steuerungsleiste
9.6.3.3 Suche
9.6.3.4 Darstellung der Leistungen
9.6.3.5 Aktualisierungen
9.6.3.6 Bewertung
9.6.4 Statistik
9.6.5 Import der Abstimmungsdaten
9.6.6 Ende des Spiels
9.6.7 Spielvarianten
9.7 Rechnungshof
9.7.1 Daten
9.7.2 Maßnahmen
9.7.3 Bürgeranliegen
10 Zentralbank
10.1 Geldvergabe
10.2 Ziele der Zentralbank
10.2.1 Preisstabilität und Vollbeschäftigung
10.3 Werkzeuge der Zentralbank.
10.3.1 Notenprivileg
10.3.2 Verschuldung
10.3.3 Wechselkurse
10.3.4 Wertpapierhandel / Offenmarktgeschäfte
10.3.5 Währungsreserven
10.3.6 Kreditgeber letzter Instanz
10.4 Notenbanken
10.4.1 Ziele der Notenbanken
10.4.2 Werkzeuge der Notenbanken
10.4.2.1 Ausgabe-Leitzins
10.4.2.2 Einlage-Leitzins
10.4.2.3 Mindestreservesatz
10.4.2.4 Devisengeschäfte
10.5 Lebensstandardindex
10.6 Bestimmung des Bruttoinlandsprodukts
10.6.1 Tauschwirtschaft
10.6.2 Planwirtschaft
10.6.3 Soziale Marktwirtschaft
10.6.4 Freie Marktwirtschaft
10.7 Bestimmung des Preisniveaus
10.7.1 Quantitätsgleichung des Geldes
10.7.2 BIP-Deflator
10.7.3 Warenkörbe
10.7.4 Neuerungen
10.8 Maßnahmen bei Inflation oder Deflation
10.8.1 Inflation
10.8.1.1 Nachfragesoginflation
10.8.1.2 Angebotsdruckinflation
10.8.1.3 Vollbeschäftigung
10.8.1.4 Importierte Inflation
10.8.2 Deflation
10.8.2.1 Wechselanleihen
10.8.2.2 Rückgang des Konsums
10.8.2.3 Rückgang der Investitionen
10.8.2.4 Rückgang der Vermögenswerte
10.8.2.5 Rückgang der Löhne
10.8.2.6 Rückgang von Handelsbeschränkungen
10.8.2.7 Rückgang der Staatsausgaben
10.8.2.8 Fehlende Außenwirtschaft
11 Volksbank (VB)
11.1 Konten
11.2 Finanzdienstleistungen
11.3 Außenhandel
11.4 Vermögenswechsel zwischen den Wirtschaftsformen
11.5 Bürgerkonto
11.5.1 Girokonto
11.5.2 Steuerkonto
11.5.3 Tagesgeldkonto
11.5.4 Sparkonto
11.5.5 Kinderkonto
11.5.6 Rentenkonto
11.5.7 Generationenkonto
11.6 Unternehmenskonto
11.6.1 Girokonto für Unternehmen
11.6.2 Steuerkonto für Unternehmen
11.6.3 Sparkonto für Unternehmen
11.7 Staatskonto
11.8 Volksbörse
11.8.1 Handel
11.8.2 Volksaktien
11.8.3 Volksanleihen
11.8.3.1 Staatsanleihen
11.8.3.1.1 Immobilienanleihen
11.9 Ideenbörse
11.9.1 Innovationsanleihen
11.9.2 Innovationsaktien
11.9.3 Lizenzbeteiligungsaktie
11.9.4 Geltungsdauer
11.9.5 Produktaktien
11.10 Risiko
11.11 Fonds
11.11.1 Volksfonds
11.11.1.1 Aktienfonds
11.11.1.2 Anleihefonds
11.11.2 Immobilienfonds
11.11.2.1 Bausparvertrag
11.11.3 Deutschlandfonds
11.12 Investitionsabteilung
11.12.1 Staatliche Investitionen
11.12.2 Personal der Investitionsabteilung
12 Umstieg auf das neue System
12.1 Finanzämter
12.2 Steuerumbau
12.3 Gesetzesreformen
12.4 Einführung der Volksbank.
12.4.1 Gesetzliche Rentenversicherung
12.5 Verstaatlichung und Privatisierung
12.6 Umschuldung der bestehenden Staatsschulden im Ausland
12.7 Umstellung der alten Ministerien
12.7.1 Bundesministerium der Finanzen
12.7.2 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Kontaktformular
Alle Ziele des Finanzministerium dienen dazu dem Volk die Macht über die staatlichen finanziellen Mittel zu geben. Das Volk erhält die Möglichkeit durch Gesetze über die Einnahmen und durch die Haushaltsabstimmung über die Ausgaben zu bestimmen.
Ein Ziel des Finanzministeriums ist es die Einnahmen und Ausgaben des Staates mindestens ausgeglichen und möglichst gewinnträchtig zu verwalten. Mit Hilfe der Steuern, der Volksbank (VB), Zentralbank, Notenbanken und dem Rechnungshof wird der Haushalt überwacht und zum Wohle des Volkes eingesetzt. Um die Verantwortung für das Volk klar zu machen, werden der Finanzminister und die Chefs der VB, Zentralbank, Notenbanken und vom Rechnungshof direkt gewählt. Vollbeschäftigung, stabile Preise, ein langfristiges Wachstum des Lebensstandards, die ständige Versorgung des Volkes mit Zahlungsmitteln, niedrige Steuern und Gebühren sowie der Schutz vor wirtschaftlichen Krisen sind Ziele, die das Finanzministerium verfolgt. Vom Ziel der Vollbeschäftigung nimmt das Finanzministerium zunehmend Abschied, im gleichen Maß der voranschreitenden Automatisierung. Es sorgt durch das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) für eine ausreichende Versorgung mit Zahlungsmitteln.
Um die Arbeit verständlich für das Volk zu halten, gestaltet das Finanzministerium die Haushaltsführung unternehmerisch und direktdemokratisch. Unternehmerisch sind die kostendeckenden Preise mit einem Gewinnaufschlag für die staatlichen Leistungen, direktdemokratisch ist die jährliche Haushaltsabstimmung.
Die Abteilungen sind in Unterabteilungen unterteilt und Aufzählungen gelten meist als deren einzelne Referate. Viele Aufgaben einiger Abteilungen werden komplett von anderen Ministerien als Dienstleistung übernommen.
Teil der Zentralabteilung ist das Empfangsbüro mit der Kurier- und Poststelle, die alle Anliegen, Sendungen und Besucher an die passende Stelle im Ministerium leitet.
Die Personalabteilung ist für die Personalentwicklung und -planung zuständig. Dafür kümmert sie sich um die Nachwuchswerbung, Praktikanten- und Referendarprogramme sowie um die Auswahlverfahren für Angestellte und Sonderauswahlverfahren für Bewerber mit Behinderungen. Für Politiker und Arbeitnehmer erstellt die Abteilung einen Stellenplan. Bei all ihren Aufgaben arbeitet sie in Abstimmung mit dem Personalrat.14
Alle anderen Personalangelegenheiten werden in die entsprechenden Ministerien übernommen. Die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern für den staatlichen Dienst betreibt das Bildungsministerium.15 Das Arbeitsministerium übernimmt das Dienstrecht.16 Darin enthalten ist das Arbeits- und Tarifrecht der Arbeitnehmer des staatlichen Dienstes, Besoldung, Personalverwaltung aller Laufbahnen und Mitarbeiter, Gleitzeitstelle, Urlaubs- und Krankendatei, Arbeitszeit mit oder ohne Gleitzeit in Teilzeit oder Vollzeit am Dienstort oder in Heimarbeit. Das Infrastrukturministerium besorgt die Wohnungsfürsorge für alle staatlichen Mitarbeiter.17 Das Bildungsministerium sorgt für die Kinderbetreuung aller Mitarbeiter im staatlichen Dienst.18
Das Gesundheitsministerium ist für den betriebsärztlichen Dienst zuständig.19 Der sorgt für ein betriebliches Gesundheitsmanagement, kümmert sich um die Behandlung, Aufklärung und Vermeidung von Dienstunfällen, kontrolliert und besorgt den Arbeits- und Gesundheitsschutz durch die Gesundheitsprüfer20 der Unternehmensprüfbehörde (UPB)21.
In der Besoldungsstelle werden für alle Ministerien Gehalt, Unkosten, Reisekosten und Umzugskosten direkt mit den Mitarbeitern über deren Konto bei der VB abgerechnet. Dazu stellt das Finanzministerium allen Mitarbeitern des Staates über deren Girokonto einen Antrag zur Zahlungsaufforderung bereit. Die Mitarbeiter müssen den Antrag ausfüllen und erhalten automatisch den angegebenen Betrag überwiesen. Eine Kopie des Antrags geht an das betroffene Ministerium und an die Besoldungsstelle des Finanzministeriums, die den Antrag und den Überweisungsbeleg in die Ausgaben des Ministeriums einsortiert, damit sie von den Prüfdiensten geprüft werden.
Die Ministerien für Medien, Sicherheit, Justiz, Finanzen, Arbeit, Staatsorganisation sorgen mit ihren Prüfdiensten für das Qualitätsmanagement im Ministerium, die Auswertung der Arbeitsleistung, Einnahmen und Ausgaben sowie Korruptionsvorbeugung, Sabotageschutz und, falls nötig, für Disziplinarangelegenheiten.22
Das Arbeitsministerium regelt das Vergaberecht und sorgt für ein korruptionsfreies staatliches Auftrags- und Beschaffungswesen.23 Der Sprachendienst zur Übersetzung von Gesprächen oder Texten wird vom Bildungsministerium übernommen.24
Die Versorgung mit Informationstechnologie (IT) besorgt das Digitalministerium.25 In Abstimmung mit dem Beschaffungsamt des Arbeitsministeriums sorgt es für die Beschaffung, Bereitstellung, Wartung und Service technischer Geräte und Software. Vieles davon wird in Eigenregie hergestellt, um Datenschutz in der Informations- und Kommunikationstechnik gewährleisten zu können. Beauftragte für Informationstechnik und Digitalisierung prüfen und beraten die Ministerien. Als Dienstleistung werden digitale Terminkalender- und Dokumentationsdienste gestellt sowie ein digitales politisches Archiv samt Bibliothek.
Das Finanzministerium prüft mit seinen Steuerprüfern ob Gelder nicht sachgemäß eingesetzt, veruntreut oder hinterzogen wurden. Deren Einsatz erfolgt in der jährlichen Prüfung der UPB26 und im Kontrollteam des ÜF. Als weiterer unabhängiger Prüfdienst ist der Rechnungshof tätig. In den Prüfungen werden die Kontobewegungen der Bürger, Tätigkeiten der Unternehmen und Ministerien untersucht. Diese Prüfungen dienen dem Qualitätsmanagement und Sabotageschutz sowie zur Auswertung des Geldkreislaufs und zur Korruptionsvorbeigung. Werden dabei Verstöße festgestellt, hat das Disziplinarangelegenheiten zur Folge, deren Verlauf und Einhaltung ebenfalls geprüft wird.
Das Haushaltsverfahren und Haushaltsrecht wird in den Kapiteln zu Staatseinnahmen, Steuerpolitik, Haushaltskonsolidierung und Staatsausgaben geregelt. Der Personalhaushalt, die Budgets der Abteilungen, Kosten und das Kassenwesen werden über das Staatskonto bei der VB abgerechnet. Alle Kostenstellen fließen als Prognosen für Einnahmen und Ausgaben im nächsten Jahr in die Haushaltsplanung für die kommende Haushaltsabstimmung.
Das Finanzamt ist zuständig für die Haushaltsführung aller Ministerien.
Die Leitungsabteilung ist die Abteilung des Ministers. Er sorgt mit seinem Büroteam für die politische Planung und Analyse seines Ministeriums und koordiniert das Verhältnis von Nation und Kommune durch den Austausch mit seinen Stellvertretern in den Kommunen. Er leitet die Zusammenarbeit mit anderen Ministerien oder Bürgern in Ausschüssen ein und wird dabei vom Staatsorganisationsministerium unterstützt.
Das Medienministerium sorgt mit seinem medialen Dienst für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums, moderiert den Bürgerdialog, schult oder stellt einen Sprecher des Ministers, verfasst auf Wunsch Reden und Texte und sorgt für die Umsetzung von Konferenzen und Veranstaltungen.27
Das Digitalministerium ist für die digitale Steuerung zuständig und sorgt damit für das Abteilungsmanagement. Es erstellt automatisch Geschäftsstatistiken, Mitarbeiterbefragungen und den aktuellen Forschungsstand durch Statistiken. Es leitet Vorschläge automatisch an die betroffenen oder befähigten staatlichen Mitarbeiter weiter. Bei der Schriftgutverwaltung sorgt es für die Digitalisierung und dafür, dass Ministerien Vordrucke miteinander teilen.28
Das Auslandsministerium sorgt für die ständige Übermittlung der neuesten Informationen über die aktuelle Europapolitik, die das jeweilige Ministerium betrifft, geltendes EU-Recht und alle beginnenden oder laufenden EU-Förderprogramme.29
Die Europaabteilung sorgt in Zusammenarbeit mit dem Auslandsministerium für die Einhaltung und Formulierung der europäischen Regelungen zum Haushalt der Mitgliedstaaten und der gesamten EU sowie gemeinsame Harmonisierung der Steuern und die Verfolgung von Steuerbetrug. Sie koordiniert die Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium für freie Marktwirtschaft (FMW), der europäischen Zentralbank und der Notenbank der FMW.
Die Europaabteilung entscheidet für die Bereiche Haushalt30, Steuerwesen31, Wirtschaft und Währung32, ob das geltende EU-Recht übernommen, angepasst oder abgelehnt wird.33
Die Haushaltsabteilung betreibt das Finanzamt. Sie koordiniert in Zusammenarbeit mit der VB, UPB und den Ministerien für Arbeit und Wirtschaft die Erhebung und den Einzug der Unternehmenssteuern, Mehrwertsteuern, Substanzsteuern und Zöllen. Bei den Zöllen arbeitet die Abteilung zusätzlich mit dem Sicherheitsministerium zusammen. Sie koordiniert die Auszahlung des BGE und den Abbau von Steuern.
Sie beaufsichtigt die Fonds für das BGE, Automatisierung und den Konjunkturzyklenausgleich. Sie koordiniert die Verfahren zur Haushaltskonsolidierung mit den Kommunen und Ministerien. Sie sorgt für die Zusammenführung aller nötigen Daten aus den Ministerien, um deren Einnahmen aus Steuern, Gebühren, Vermögen, Gewinnen und Schulden monatlich zu berechnen.
Sie koordiniert die fristgerechte und vollständige Einreichung der Finanzpläne der Ministerien und übergibt dem Kabinett den Haushaltsentwurf. In Zusammenarbeit mit allen Ministerien organisiert sie den Haushaltsausschuss, den Wahlkampf und die Haushaltsabstimmung zur Verteilung der Staatsausgaben. Sie sorgt für die digitalen Voraussetzungen zur Messung und Verteilung der Staatsausgaben in Zusammenarbeit mit den Ministerien für Digitales und Medien.
Sie überwacht die Eigenständigkeit des Rechnungshofs und ist verpflichtet ihm alle Daten zu übermitteln, die sie auch einsehen kann oder erzeugt.
Die Finanzabteilung sorgt für den Betrieb der Zentralbank, Notenbanken und der VB. In Zusammenarbeit mit den Ministerien für Arbeit und Wirtschaft werden Gesetzesvorlagen für die Zentralbank, Notenbanken und die VB formuliert. Der Finanzabteilung kommt die Aufgabe zu in Zusammenarbeit mit der UPB die Aufsicht über die Geldinstitutionen zu führen, ob sie sich an die geltenden Gesetze halten und die volkswirtschaftlichen Kennzahlen richtig berechnen. Ansonsten wahrt sie die Unabhängigkeit der Zentralbank und Notenbanken von staatsfernen oder ausländischen Interessen und die Eigenverantwortlichkeit ihrer direkt gewählten Chefs. Zweifel meldet sie an den Finanzminister, der mit mehrheitlicher Zustimmung seiner Stellvertreter oder des Volkes in die Arbeit der Geldinstitutionen eingreifen kann.
Die VB nimmt eine Sonderrolle ein, weil sie nicht unabhängig ist, sondern von den Bürgern und Ministerien in ihrem Sinne genutzt wird. Die Finanzabteilung koordiniert die Beziehungen der VB zu den anderen Ministerien und den Bürgern. Sie beaufsichtigt den Betrieb der Volksbörse und der Ideenbörse sowie die Führung der Fonds für das Volk, Immobilien und ausländische Investoren sowie, ob die Arbeit der Investitionsabteilung den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
14 Staatsorganisationsministerium – 2.1.1.1 Personalrat
15 Bildungsministerium – 2.1.1.1 Aus- und Fortbildung für den staatlichen Dienst
16 Arbeitsministerium – 4 Staatliche Betriebe, 13 Arbeits-VZ
17 Infrastrukturministerium – 2.1.1.1 Wohnungsfürsorge für Mitarbeiter im staatlichen Dienst
18 Bildungsministerium – 2.1.1.2 Kinderbetreuung für Mitarbeiter im staatlichen Dienst
19 Gesundheitsministerium – 2.1.1.1 Betriebsärztlicher Dienst
20 Arbeitsministerium – 20.7.2 Gesundheitsprüfer
21 Arbeitsministerium – 20 Unternehmensprüfbehörde (UPB)
22 Ministerien für Medien, Sicherheit, Justiz, Finanz, Staatsorganisation – 2.1.2.1 Prüfdienste
23 Arbeitsministerium – 6 Beschaffungsamt
24 Bildungsministerium – 2.1.3 Sprachendienst
25 Digitalministerium – 2.1.2.1.1 Versorgung mit Informationstechnologie (IT)
26 Arbeitsministerium – 20 Unternehmensprüfbehörde (UPB)
27 Medienministerium – 2.2.1.1 Medialer Dienst
28 Digitalministerium – 2.1.2.1 Digitaler Dienst
29 Auslandsministerium – 2.4 Europaabteilung
30https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/budget.html?root_default=SUM_1_CODED=06
31https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/taxation.html?root_default=SUM_1_CODED=21
32https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/economic_and_monetary_affairs.html?root_default=SUM_1_CODED=14
33 Auslandsministerium – 6.4 Umstellung der politischen Inhalte auf die Politik der dynamischen Mediendemokratie
Aufgabe des Ministeriums ist es Finanz-, Wirtschafts- und Steuerpolitik zu betreiben. Dabei stimmt es seine Politik mit den Ministerien für Arbeit und Wirtschaft ab. Besonders die Strukturfragen der Steuerpolitik werden mit den Wirtschaftsministerien geklärt, um für eine beständige Struktur durch die Existenz aller vier Wirtschaftsformen zu sorgen. Anhand der erhobenen Daten betreibt das Finanzministerium Forschung, um eine Steuerschätzung vornehmen zu können, Analysen zur Konjunktur anzufertigen, das Wachstum der Geldmenge, des Lebensstandardindex und der Staatseinnahmen zu beobachten und notfalls einzugreifen. Die Aufgabe des Finanzministeriums ist es die Tragfähigkeit der Finanz-, Wirtschafts- und Steuerpolitik bei Bürgern, Unternehmen und Ministerien sicherzustellen. Die Tragfähigkeit gilt als gefährdet, wenn eine oder mehrere Wirtschaftsformen einen wirtschaftlichen Abschwung erleiden, sich Krankheitsfälle häufen, das Intranet seine rechtssichere Vernetzung nicht gewährleisten kann, die Infrastruktur marode ist, Arbeitssicherheit in Gefahr ist oder Innovationen verschleppt werden. Aufgabe des Finanzministeriums ist es mit den Ministerien für Wirtschaft, Gesundheit, Digitales, Infrastruktur, Arbeit und Innovation zu klären, wo die Ursache liegt und ob zu wenig oder zu viel Geld bei der Ursache eine Rolle spielt. Spielt Geld eine wesentliche Rolle, ist das Finanzministerium in der Verantwortung für Abhilfe zu sorgen. Sollten Bürger Klage vor einem Verwaltungsgericht, dem Verfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einreichen, die mit den Aufgaben des Finanzministeriums zu tun hat, gilt der Finanzminister als Beklagter.
Der Staatshaushalt wird durch das Finanzministerium verwaltet. Dazu gehört es die Einnahmen aus Steuern, Gewinnen und Schulden oder Ersparnissen einzusammeln, zu überprüfen und die Einnahmen an die Ministerien auszuzahlen. Die Auszahlung erfolgt nach der Aufteilung, die bei der jährlichen Haushaltsabstimmung beschlossen wurde.
Analog zur Theorie vom Staat als volkswirtschaftlicher Unternehmer34 besetzt das Finanzministerium eine Schlüsselposition, um die Vorstellung eines demokratisch geführten Unternehmens zu erfüllen. Die grundsätzliche Staatsorganisation ähnelt der Organisationsstruktur eines Unternehmens, besser gesagt einem Konzern mit einer Muttergesellschaft, die die Einnahmen verwaltet und vielen Tochtergesellschaften die die Einnahmen erwirtschaften und dadurch auch einen Teil der Erlöse als Kosten verbrauchen. Das Finanzministerium nimmt die Rolle der Muttergesellschaft ein und sorgt dafür, dass der Staatshaushalt einen jährlichen Gewinn verbuchen kann, aber mindestens ausgeglichen ist.