Machtübergabe - Medien - Andreas Seidl - E-Book

Machtübergabe - Medien E-Book

Andreas Seidl

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Beschreibung

Medien neu gedacht Haben Sie auch manchmal Sorge, welchen Informationen Sie noch vertrauen können? Und wünschen auch Sie sich ein Fernsehprogramm, an dem Sie mehr beteiligt werden? Welche Medienpolitik kann Pressefreiheit und staatliche Veröffentlichungspflichten gleichermaßen verwirklichen? Dieses Buch verrät uns: ... wie acht demokratisch geführte Fernsehsender Bürger beteiligen, bilden und informieren sowie die Arbeit der Regierung kontrollieren und veröffentlichen können. ... wie eine vierte Gewalt im Staat aussehen kann, in der die Bürger - je nach Umstrittenheit - bestimmen, welche Entscheidungen öffentlich getroffen werden sollen. ... welchen Weg die Meinungsbildung nehmen kann, wenn staatliche und private Medien getrennt sind und ihren Konsumenten gegenüber ihre politische Haltung offenlegen müssen. Nach 20 Jahren Arbeit an dieser Buchreihe wagt Andreas Seidl damit einen Schritt in Richtung Parteigründung. Er unterhält dabei seine Leser sowohl intellektuell als auch visionär. Wenn dieses Werk Ihnen Hoffnung schenken, Sie inspirieren oder zum Handeln bewegen kann, hat es seinen Sinn erfüllt. Verfügbar auf Deutsch und Englisch

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Für Dich

Band 1: Zusammenfassung

Band 2: Herleitung

Band 3: Verfassung

Band 4: Staatsorganisation

Band 5: Digitales

Band 6: Medien

Band 7: Arbeit

Band 8: Planwirtschaft

Band 9: Soziale Marktwirtschaft

Band 10: Tauschwirtschaft

Band 11: Freie Marktwirtschaft

Band 12: Finanzen

Band 13: Innovation

Band 14: Bildung

Band 15: Gesundheit

Band 16: Infrastruktur

Band 17: Sicherheit

Band 18: Justiz

Band 19: Ausland

Band 20: Integration

Band 21: Familie

Danksagung

Mein Dank gilt meiner Familie und meinen Freunden, die mich zu dem gemacht haben, der ich heute bin. Besonderer Dank geht an alle, die mich unterstützt haben dieses Buch zu schreiben. Ich danke allen MitschülerInnen, LehrerInnen KommilitonInnen, DozentInnen, DemonstrantInnen, AktivistInnen, KollegInnen, Unternehmen und Ländern, mit denen ich die Erfahrungen sammeln durfte, aus denen all die Ideen in diesem Buch entsprungen sind. Den MitarbeiterInnen von Books on Demand danke ich für ihre freundliche Hilfsbereitschaft. Den Bürgern der Stadt Seligenstadt danke ich für die Eintracht und Verbundenheit, in der ich schreiben konnte.

Vorwort

Das vorliegende politische Konzept enthält eine Vielzahl an Vorschlägen für mögliche politische Reformen. Es lässt sich friedlich und demokratisch an jedes gängige politische System aller Staaten auf der Welt anpassen, aber auch an politische Systeme in Familien, Vereinen, Verbänden oder Unternehmen. Überall, wo Menschen sich Regeln geben oder unterwerfen, die das Zusammenleben steuern, können die folgenden Vorschläge hilfreich sein. Leserinnen und Leser, die Vorschläge so hilfreich finden, dass sie sie gemeinsam mit Gleichgesinnten in die Tat umsetzen möchten, können sich an den Autor wenden. Dafür dient das Kontaktformular auf der letzten Seite.

Fehler und Mängel

Ich bitte um Verständnis, dass dieser Band nicht lektoriert wurde. Ich konnte mir ein Lektorat nur für die Zusammenfassung leisten. Rechtschreibfehler und unglückliche Formulierungen können daher vorkommen. Sobald dieser Band ausreichend verkauft wurde, um ein Lektorat zu bezahlen, wird es durchgeführt. Danach erscheint eine Neuauflage.

Quellenangaben

Wenn etwas direkt zitiert wurde, ist es kursiv gesetzt. Enthalten die Überschriften Fußnoten, gelten die Quellen für direkte und indirekte Zitate im Kapitel, für das die Überschrift steht. Ansonsten sind Zitate oder Quellenverweise direkt am Wort oder am Ende des Satzes oder Absatzes. Dieses Buch enthält Textteile, die auf der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (Stand am 12. Februar 2017), abgekürzt mit BV1 und der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (Stand am 11. März 2015), abgekürzt KV2 beruhen.

Wenn der Verfassungsparagraf, beziehungsweise einzelne seiner Absätze, auf Ausschnitten der BV oder KV ganz oder teilweise beruhen, wird das in einer Fußnote angegeben. Die Verweise zu den entsprechenden Fußnoten für Verfassungsparagrafen befinden sich meist jeweils hinter der Überschrift zum betroffenen Kapitel und manchmal im Fließtext. Verwendete Artikel der schweizerischen Verfassungen werden in der Fußnote mit Nummer hinter dem Titel des Verfassungsparagrafen aufgeführt. Beispiel: §123 Mustertitel: BV Art.123, KV Art.123.

Alle Internetquellen sind in den Fußnoten vollständig angegeben. Sie wurden zuletzt am 30.09.2021 abgerufen. Alle Literaturquellen sind ebenfalls vollständig in den Fußnoten angegeben.

Alle Verweise zu Aufgaben, die andere Ministerien übernehmen und dort näher beschrieben werden, sind in Fußnoten angegeben. Beispiel: Musterministerium – 1.2.3 Musterkapitel.

Alle Fußnoten sind im Vergleich zur jeweiligen Quelle anzusehen, sogenannte indirekte Zitate. Direkte Zitate sind kursiv gesetzt, kommen aber kaum vor. Die Quellenangabe soll dazu dienen weiter recherchieren zu können und dem Urheberrecht Rechnung zu tragen.

Alle verwendeten Stichworte, die auf den Namen der zuständigen Referate, Abteilungen und Ministerien der Bundesrepublik Deutschland beruhen, sind am Ende im Kapitel über die Umstellung der Ministerien aufgeführt.

1 Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Schweizerische Bundeskanzlei. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de Am 14.12.2021

2 Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist die Bernische Amtliche Gesetzessammlung. https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/2420?locale=de#ART71 Am 16.12.2021

Abkürzungsverzeichnis

3 Digitalministerium – 12 Verzeichnisse (VZ)

4 Arbeitsministerium – 20 Unternehmensprüfbehörde (UPB)

5 Innovationsministerium – 10 Volkseigene Innovationsbetriebe (VIB)

6 Ministerium für freie Marktwirtschaft

7 Ministerium für soziale Marktwirtschaft

8 Ministerium für Planwirtschaft

9 Ministerium für Tauschwirtschaft

10 Medienministerium – 7.1.1 Volkskraftwagen (VKW)

11 Medienministerium – 7 Regierungsfernsehen (RF)

12 Medienministerium – 8 Nachrichtenfernsehen (NF)

13 Medienministerium – 9 Lokalfernsehen (LF)

14 Medienministerium – 10 Parteifernsehen (PF)

15 Medienministerium – 12 Überwachungsfernsehen (ÜF)

16 Medienministerium – 13 Bildungsfernsehen (BF)

17 Medienministerium – 14 Jugendfernsehen (JF)

18 Medienministerium – 11 Landesweites Bürgerfernsehen (LBF)

Inhaltsverzeichnis

1.

Ziele des Medienministeriums

2.

Abteilungen

2.1 Zentralabteilung

2.1.1 Personal

2.1.1.1 Video Casting

2.1.2 Organisation

2.1.2.1 Prüfdienste

2.2 Leitungsabteilung

2.2.2.1 Medialer Dienst

2.3 Europaabteilung

2.4 Abteilung für privates und staatliches Medienrecht

2.5 Abteilung für staatliche Rundfunkanstalten

3.

Aufgaben des Medienministeriums

4.

Medienrecht

4.1 Pressefreiheit

4.2 Formate

4.2.1 Formatschutzagentur

4.2.2 Format-VZ

5.

Staatlicher Rundfunk

5.1 Sendebetrieb

5.2 Einschaltquote

5.3 Werbung

5.4 Beta Kanal

5.5 Videotext

5.6 Medien-VZ

5.6.1 Kategorisierung

5.6.2 Schnittprogramm

5.6.3 Algogramm (Algorithmus & Fernseh-Programm).

5.7 Interaktivität

5.7.1 Am Ort des Geschehens

5.7.2 Mobile Show

5.7.3 Vox Pop Box

5.7.4 Online Reporter

5.7.5 Stimmabgabe

5.7.6 Geheime Abstimmung

5.7.7 Warum-Fragen an das Publikum

5.7.8 Publikumsmikrophon

5.8 Unterhaltung

5.8.1 Popcorn-Fahrrad

5.8.2 Pausenspiel

6.

Radio

6.1 Open Aerobic

7.

Regierungsfernsehen (RF)

7.1 Ausstattung

7.1.1 Volkskraftwagen (VKW)

7.2 Programm

7.2.1 Nachrichten

7.2.1.1 Wochenschau

7.2.1.2 Demo TV

7.2.1.3 Lobbydoku

7.2.1.4 Crowdfunding der Woche

7.2.2 Spielfilme

7.2.2.1 Wahlprogrammverfilmung

7.2.2.2 Gesetzesverfilmung

7.2.2.3 Schwerpunktspielfilme

7.2.3 Shows

7.2.3.1 Personenwahl-Ausschüsse

7.2.3.2 Programm-Ausschuss

7.2.3.3 Kandidaten-Ausschuss

7.2.3.4 Flügelkämpfe

7.2.3.5 Lösungsfinder (Gesetzgebungs-Ausschuss).

7.2.3.5.1 Ziele der Show

7.2.3.5.2 Regeln

7.2.3.5.3 Experten

7.2.3.5.4 Moderatoren

7.2.3.5.5 Mitbestimmung für Zuschauer

7.2.3.5.5.1 Lieblingsidee

7.2.3.5.5.2 Sendung

7.2.3.5.5.3 Reihenfolge

7.2.3.5.5.4 Publikums Idee

7.2.3.5.5.5 Geschwätz

7.2.3.5.5.6 Geht nicht! Gibt’s nicht!

7.2.3.5.5.7 Live Unterstützung

7.2.3.5.5.8 Meinungsbild

7.2.3.5.5.9 Endabstimmung

7.2.3.5.5.10 Livesendung

7.2.3.5.6 Durchlauf

7.2.3.5.6.1 Info Block

7.2.3.5.6.2 Abstimmung über die Reihenfolge

7.2.3.5.6.3 Lösungsdiskussion

7.2.3.5.6.4 Endabstimmung

7.2.3.5.7 Durchführungsalternativen

7.2.3.5.7.1 Demonstrationen

7.2.3.5.7.2 Unternehmen

7.2.3.5.7.3 Überall

7.2.3.6 Volksplenum

7.2.3.7 Konsultationen

7.2.3.8 Phanta-Philo-Sofa

7.2.3.8.1 Philosofa

7.2.3.8.2 Phantasofa

7.2.3.8.3 Einspielfilme

7.2.3.9 Spielzimmer

7.2.3.10 Mattscheibe

7.2.3.11 Störsender

7.2.3.12 Kriminalfall ungelöst

7.2.3.13 Volksverhör

7.2.3.14 Schabernack

8.

Nachrichtenfernsehen (NF)

8.1 Programm

8.1.1 Politik

8.1.2 Wirtschaft

8.1.3 Kultur

8.1.4 Kriminalität

8.1.5 Nachrichtenüberblick

8.1.5.1 Archivsystem

8.1.6 Zu Tisch am Parteitag

9.

Lokalfernsehen (LF)

9.1 Regionales Bürgerfernsehen

9.2 Programm

9.2.1 Nachrichten

9.2.1.1 Freiwillige Reporter

9.2.1.2 Interview Ralley

9.2.2 Dokumentarfilme

9.2.2.1 Stadtgespräch

9.2.3 Spielfilme

9.2.4 Shows

9.2.4.1 Stadtvorstellung

9.2.4.2 Trinkfest und Linientreu

10.

Parteifernsehen (PF)

10.1 Programm

10.1.1 Dokumentarfilme

10.1.1.1 Ministerien intern

10.1.1.2 Milieubegegnungen

10.1.1.3 Transparenter Staatsdienst

10.1.1.4 Wochenende

10.1.1.5 Medizinfernsehen

10.1.2 Spielfilme

10.1.2.1 Verfassungsverfilmung

10.1.2.2 Parteiprogramm Verfilmung

10.1.2.3 Genres für unterschiedliche Ministerien

10.1.2.4 Filmfestival

10.1.3 Shows

10.1.3.1 Ein bisschen Spaß muss sein

10.1.3.2 Ein bisschen Hass muss sein

10.1.3.3 Denkfabrik

10.1.3.4 Crowdfunding

10.1.3.5 Jobbörse

10.1.3.6 Mini-Minister

10.1.3.7 Gewissensbisse

10.1.3.8 Tops der Woche

10.1.3.9 Sprachspüler

10.1.3.10 Werbekritik

10.1.3.11 Fernsehen macht Theater

10.1.3.11.1 Parteiarbeit

10.1.3.11.2 Gäste

10.1.3.11.3 Rollen

10.1.3.11.4 Studioaufbau

10.1.3.11.5 Ablauf

10.1.3.11.6 Inhalte

10.1.3.12 Interaktive Spielfilm Show

10.1.3.12.1 Genre und Drehbuch

10.1.3.12.2 Regisseure und Schauspieler

10.1.3.12.3 Drehorte und Dreharbeiten

11.

Landesweites Bürgerfernsehen (LBF)

11.1 Programm

11.1.1 Shows

11.1.1.1 Vereinstreiben

11.1.1.2 Bürger Abenteuer

11.1.1.3 Volkskontrolle

11.1.1.4 Daheim

11.1.1.4.1 Paartest

11.1.1.4.2 Serien

11.1.1.4.3 Außenwelt

11.1.1.4.4 Mottobühnen

12.

Überwachungsfernsehen (ÜF)

12.1 Kontrollteam

12.2 Kontrollfahrt

12.3 Programm

12.3.1 Nachrichten

12.3.1.1 Sondersendung

12.3.2 Dokumentarfilme

12.3.3 Spielfilme

12.3.4 Shows

12.3.4.1 Untersuchungsausschuss

12.3.4.2 Kontrollmechanismus

12.3.4.3 Verdeckte Ermittlung

12.3.4.4 Echtzeit-Überwachung

12.3.4.5 Kritische Reflexion von Sendungen

12.3.4.6 Nachrecherchiert

12.3.4.7 Werbetest

12.3.4.8 Brüsseler Spitze

13.

Bildungsfernsehen (BF)

13.1 Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen

13.2 Programm

13.2.1 Nachrichten

13.2.1.1 Neues aus der Forschung

13.2.2 Dokumentarfilme

13.2.2.1 Lerninhalte für Abschlüsse

13.2.2.2 Wissensverfilmer

13.2.2.3 Gute Unternehmensführung

13.2.2.4 Wirtschaftskreisläufe

13.2.2.5 Geldleben

13.2.2.6 Videowiki

13.2.3 Spielfilme

13.2.3.1 Lehrbuchverfilmung

13.2.4 Shows

13.2.4.1 Referat

13.2.4.2 Wer wird Lehrmeister?.

13.2.4.3 Innovationslabor

14.

Jugendfernsehen (JF)

14.1 Produktion

14.2 Bewertung

14.3 Programm

14.3.1 Nachrichten

14.3.1.1 Kindgerechte Werbung

14.3.1.2 Bundeskasper

14.3.2 Dokumentarfilme

14.3.2.1 Kindheit und Jugend

14.3.3 Spielfilme

14.3.3.1 Märchen am Kamin

14.3.3.2 Trickkiste

14.3.3.3 Tugendverfilmung

14.3.4 Shows

14.3.4.1 Wer nicht fragt bleibt dumm

14.3.4.2 Flirtwalk

14.3.4.2.1 Kandidaten

14.3.4.2.2 Publikum

14.3.4.2.3 Visitenkarten

14.3.4.2.4 Beziehung oder Sex

14.3.4.2.5 Zusammenführung

14.3.4.2.6 Ablauf

14.3.4.3 SOS Singles On Stage

14.3.4.3.1 Mobil

14.3.4.3.2 Stationär

14.3.4.3.3 Ablauf

15.

Umstieg auf das neue System

15.1 Umstrukturiereung der Sendeanstalten

15.2 Umstellung der alten Ministerien

15.2.1 Auswärtiges Amt

15.2.2 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

15.2.3 Alle Ministerien

Kontaktformular

1 Ziele des Medienministeriums

Ziel des Medienministeriums ist es als mediative Staatsgewalt für die Vermittlung (Mediation) zwischen Bürgern und Politikern oder Staatsbediensteten zu sorgen und Werkzeuge zu finden diese Vermittlung steuern zu können (Moderation), beispielsweise mit bestimmten Fernsehformaten. Die inhaltlich und technisch aktuelle Berichterstattung sowie bürgerliche Mitbestimmungsmöglichkeiten sollen digital und multimedial zur Verfügung stehen. Alle nötigen Sendungen werden in Echtzeit gesendet und alle Sendungen werden im Medien Verzeichnis (VZ)1 dauerhaft für alle Bürger zugänglich abgespeichert.

Das Ziel des Medienministeriums gilt als erreicht, wenn die Bevölkerung umfänglich informiert, beteiligt und gebildet wird und ihre Kontrollfunktion wahrnehmen kann.

2 Abteilungen

Die Abteilungen sind in Unterabteilungen unterteilt und Aufzählungen gelten meist als deren einzelne Referate. Viele Aufgaben einiger Abteilungen werden komplett von anderen Ministerien als Dienstleistung übernommen.

2.1 Zentralabteilung

Teil der Zentralabteilung ist das Empfangsbüro mit der Kurier- und Poststelle, die alle Anliegen, Sendungen und Besucher an die passende Stelle im Ministerium leitet.

2.1.1 Personal

Die Personalabteilung ist für die Personalentwicklung und -planung zuständig. Dafür kümmert sie sich um die Nachwuchswerbung, Praktikanten- und Referendarprogramme sowie um die Auswahlverfahren für Angestellte und Sonderauswahlverfahren für Bewerber mit Behinderungen. Für Politiker und Arbeitnehmer erstellt die Abteilung einen Stellenplan. Bei all ihren Aufgaben arbeitet sie in Abstimmung mit dem Personalrat.20

Alle anderen Personalangelegenheiten werden in die entsprechenden Ministerien übernommen. Die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern für den staatlichen Dienst betreibt das Bildungsministerium.21 Das Arbeitsministerium übernimmt das Dienstrecht.22 Darin enthalten ist das Arbeits- und Tarifrecht der Arbeitnehmer des staatlichen Dienstes, Besoldung, Personalverwaltung aller Laufbahnen und Mitarbeiter, Gleitzeitstelle, Urlaubs- und Krankendatei, Arbeitszeit mit oder ohne Gleitzeit in Teilzeit oder Vollzeit am Dienstort oder in Heimarbeit. Das Infrastrukturministerium besorgt die Wohnungsfürsorge für alle staatlichen Mitarbeiter.23 Die Besoldungsstelle des Finanzministeriums kümmert sich um Gehalt, Unkosten, Reisekosten und Umzugskosten der Mitarbeiter.24

Das Bildungsministerium sorgt für die Kinderbetreuung aller Mitarbeiter im staatlichen Dienst.25

Das Gesundheitsministerium ist für den betriebsärztlichen Dienst zuständig.26 Der sorgt für ein betriebliches Gesundheitsmanagement, kümmert sich um die Behandlung, Aufklärung und Vermeidung von Dienstunfällen, kontrolliert und besorgt den Arbeits- und Gesundheitsschutz durch die Gesundheitsprüfer27 der Unternehmensprüfbehörde (UPB)28.

2.1.1.1 Video Casting

Das Personal des Medienministeriums wird demokratisch gewählt, zumindest solches Personal, das Inhalte auswählt oder vor der Kamera darstellt. Die Intendanten der fünf staatlichen Fernsehsender werden, wie andere Politiker im Personenwahlverfahren, direkt vom Volk gewählt.

Moderatoren, Schauspieler, Reporter und Autoren werden vom Publikum gewählt. Werden sie für ein Einzelprojekt gewählt, findet für jedes neue Projekt eine Neuwahl statt. Werden sie fest angestellt, löst ein Quorum von 60% die Neuwahl aus. Sie bewerben sich beim Publikum mit einem Video von sich oder ihrem Vorhaben. Die Zuschauer stimmen laufend darüber ab. Die beliebtesten Personen werden in eine Show eingeladen und treten gegeneinander an, bis sie kooperieren oder ausscheiden. Konzepte können die Teilnehmer während der Show vereinen. Die Zuschauer entscheiden, wer oder was ihnen am besten gefällt.

Das Video Casting findet im Medien-VZ und in einer Show des RF statt. Insgesamt dauert das Video Casting 4 Wochen, wobei am letzten Tag dieses Zeitraums die Show stattfindet. Vorher können Bewerber Videos erstellen, die die Nutzer bewerten und kommentieren können.

Auf diese Weise werden die Personen, die vor und hinter der Kamera arbeiten, vom Volk bestimmt. Dafür gibt es auf der Profilseite jedes staatlichen Senders im Medien-VZ eine Rubrik „Personalwahl“ mit offenen Stellen sowie Video-Bewerbungen auf diese offenen Stellen nach Sender oder Format sortiert.

Ziel soll sein, unterhaltsame Persönlichkeiten zu finden, die Politik ständig vermitteln können, weil sie auch witzig sein dürfen und gerne auch Schauspielern. Aufgabe aller Moderatoren ist es politische Sachverhalte verständlich formulieren zu können und Diskussionsrunden zu moderieren. Moderatoren auf kommunaler Ebene heißen Lokalmoderatoren. Alle Moderatoren sind beim Medienministerium angestellt, außer Bundesmoderatoren, sie sind beim Staatsorganisationsministerium angestellt.29

2.1.2 Organisation

Die Ministerien für Medien, Sicherheit, Justiz, Finanzen, Arbeit, Staatsorganisation sorgen mit ihren Prüfdiensten für das Qualitätsmanagement im Ministerium, die Auswertung der Arbeitsleistung, Einnahmen und Ausgaben sowie Korruptionsvorbeugung, Sabotageschutz und, falls nötig, für Disziplinarangelegenheiten.30

Das Arbeitsministerium regelt das Vergaberecht und sorgt für ein korruptionsfreies staatliches Auftrags- und Beschaffungswesen.31 Das Finanzministerium organisiert die jährliche Haushaltsabstimmung und sorgt für die ordnungsgemäße Buchführung in jedem Ministerium.32 Es regelt Haushaltsverfahren, Haushaltsrecht, Personalhaushalt, Budgets der Abteilungen, Kosten und Kassenwesen und unterstützt die Ministerien bei der Haushaltsplanung für die Haushaltsabstimmung. Der Sprachendienst zur Übersetzung von Gesprächen oder Texten wird vom Bildungsministerium übernommen.33

Die Versorgung mit Informationstechnologie (IT) besorgt das Digitalministerium.34 In Abstimmung mit dem Beschaffungsamt des Arbeitsministeriums sorgt es für die Beschaffung, Bereitstellung, Wartung und Service technischer Geräte und Software. Vieles davon wird in Eigenregie hergestellt, um Datenschutz in der Informations- und Kommunikationstechnik gewährleisten zu können. Beauftragte für Informationstechnik und Digitalisierung prüfen und beraten die Ministerien. Als Dienstleistung werden digitale Terminkalender- und Dokumentationsdienste gestellt sowie ein digitales politisches Archiv samt Bibliothek.

2.1.2.1 Prüfdienste

Prüfdienste des Medienministeriums sind die staatlichen Fernsehsender, insbesondere das ÜF. Das RF dient Stimmberechtigten dazu die Regierungsarbeit zu prüfen und sich gegebenenfalls daran direkt zu beteiligen. Das PF dient dazu die Pläne und Maßnahmen für die Umsetzung der Gesetze in den Ministerien prüfen zu können. Das ÜF ist speziell für die umfassende Prüfung aller Tätigkeiten des Staates da und führt unangekündigte Kontrollen und verdeckte Ermittlungen durch. Das BF ermöglicht den Bürgern die Prüfung was und wie in staatlichen Bildungseinrichtungen gelehrt und was in Forschungseinrichtungen geforscht wird. Das JF ermöglicht auch Minderjährigen die Sachverhalte derart zu verstehen, dass sie das Staatssystem kennen und prüfen lernen können.

2.2 Leitungsabteilung

Die Leitungsabteilung ist die Abteilung des Ministers. Er sorgt mit seinem Büroteam für die politische Planung und Analyse seines Ministeriums und koordiniert das Verhältnis von Nation und Kommune durch den Austausch mit seinen Stellvertretern in den Kommunen. Er leitet die Zusammenarbeit mit anderen Ministerien oder Bürgern in Ausschüssen ein und wird dabei vom Staatsorganisationsministerium unterstützt.

Das Digitalministerium ist für die digitale Steuerung zuständig und sorgt damit für das Abteilungsmanagement. Es erstellt automatisch Geschäftsstatistiken, Mitarbeiterbefragungen und den aktuellen Forschungsstand durch Statistiken. Es leitet Vorschläge automatisch an die betroffenen oder befähigten staatlichen Mitarbeiter weiter. Bei der Schriftgutverwaltung sorgt es für die Digitalisierung und dafür, dass Ministerien Vordrucke miteinander teilen.35

2.2.2.1 Medialer Dienst

Das PF erledigt die Öffentlichkeitsarbeit für alle Ministerien. Auf Wunsch des jeweiligen Ministers erstellt oder prüft es Presseerklärungen, Bilder, Videos, Reden und Texte für die Ministerien und veröffentlicht sie auf allen gewünschten staatlichen und privaten medialen Kanälen. Moderatoren des PF sind fachlich fortgebildet, um Sprecher des Ministers auf Pressekonferenzen zu sein oder Bürgerdialog, Konferenzen und Veranstaltungen telegen zu moderieren.

2.3 Europaabteilung

Das Auslandsministerium sorgt für die ständige Übermittlung der neuesten Informationen über die aktuelle Europapolitik, die das jeweilige Ministerium betrifft, geltendes EU-Recht und alle beginnenden oder laufenden EU-Förderprogramme.36 Die Europaabteilung sorgt für die internationale Vernetzung mit staatlichen Sendern aus Mitgliedstaaten der EU, um die deutschen Rundfunkanstalten mit Informationsmaterial zu versorgen oder gemeinsam interaktive Sendungen mit den betroffenen Völkern zu veranstalten.

Die Europaabteilung entscheidet für die Bereiche Audiovisuelles und Medien37, ob das geltende EU-Recht übernommen, angepasst oder abgelehnt wird.38

2.4 Abteilung für privates und staatliches Medienrecht

Die Abteilung für privates und staatliches Medienrecht beaufsichtigt die Einhaltung der allgemeinen Regelungen für private und staatliche Medienanstalten oder Presseorgane. Sie ist für die allgemeinen Betriebsbestimmungen der staatlichen Rundfunkanstalten zuständig und gewährleistet die interaktive Teilnahme stimmberechtigter Bürger. In Zusammenarbeit mit dem Digitalministerium betreibt sie das Format-VZ und das Medien-VZ und bestellt die Programmierung von Algorithmen und interaktiven oder simulierenden Anwendungen im Auftrag der jeweiligen Redaktion. Sie erhebt die Einschaltquoten aller staatlichen Rundfunkanstalten. In Abstimmung mit dem Medienminister können Sendungen mit niedrigen Einschaltquoten abgesetzt werden.

2.5 Abteilung für staatliche Rundfunkanstalten

Die Abteilung für staatliche Rundfunkanstalten beaufsichtigt den Betrieb der staatlichen Rundfunkanstalten und koordiniert deren Zusammenarbeit miteinander. Sie regelt alle Betriebsbestimmungen, die jeweils nur eine Rundfunkanstalt betreffen und in allen anderen unterschiedlich sind. Insbesondere, wenn Rundfunkanstalten die Zusammenarbeit mit anderen Ministerien oder Unternehmen anstreben, ist die Abteilung ihr Ansprechpartner. Gleiches gilt für Ministerien und Unternehmen, die mit dem staatlichen Rundfunk zusammenarbeiten möchten.

In Abstimmung mit dem Medienminister werden die Formate Nachrichten, Dokumentarfilme, Spielfilme und Shows aller Sender auf ihre Tauglichkeit ausgewertet. Gegebenenfalls werden Zuständigkeiten zwischen den Sendeanstalten umverteilt.

19 Digitalministerium – 12 Verzeichnisse (VZ)

20 Staatsorganisationsministerium – 2.1.1.1 Personalrat

21 Bildungsministerium – 2.1.1.1 Aus- und Fortbildung für den staatlichen Dienst

22 Arbeitsministerium – 4 Staatliche Betriebe, 13 Arbeits-VZ

23 Infrastrukturministerium – 2.1.1.1 Wohnungsfürsorge für Mitarbeiter im staatlichen Dienst

24 Finanzministerium – 2.1.1.1 Personalbezahlung

25 Bildungsministerium – 2.1.1.2 Kinderbetreuung für Mitarbeiter im staatlichen Dienst

26 Gesundheitsministerium – 2.1.1.1 Betriebsärztlicher Dienst

27 Arbeitsministerium – 20.7.2 Gesundheitsprüfer

28 Arbeitsministerium – 20 Unternehmensprüfbehörde (UPB)

29 Staatsorganisationsministerium – 4.4 Bundesmoderatoramt

30 Ministerien für Medien, Sicherheit, Justiz, Finanz, Staatsorganisation – 2.1.2.1 Prüfdienste

31 Arbeitsministerium – 6 Beschaffungsamt

32 Finanzministerium – 8 Staatseinnahmen, 9 Staatsausgaben

33 Bildungsministerium – 2.1.3 Sprachendienst

34 Digitalministerium – 2.1.2.1.1 Versorgung mit Informationstechnologie (IT)

35 Digitalministerium – 2.1.2.1 Digitaler Dienst

36 Auslandsministerium – 2.4 Europaabteilung

37https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/audiovisual_and_media.html?root_default=SUM_1_CODED=05

38 Auslandsministerium – 6.4 Umstellung der politischen Inhalte auf die Politik der dynamischen Mediendemokratie

3 Aufgaben des Medienministeriums

Die Aufgaben des Ministeriums sind das Volk zu informieren, zu bilden und allen Stimmberechtigten die Mitbestimmung im Staatswesen zu ermöglichen. Dem Medienministerium kommt dabei Verantwortung zu, die freie Willensbildung und unverfälschte Stimmabgabe zu gewährleisten. Insbesondere bei der Gesetzgebung oder Verteilung von Zuständigkeiten arbeitet das Medienministerium mit den Ministerien für Staatsorganisation und Digitales zusammen, damit den Bürgern ihre politischen Rechte zuteilwerden.

In Zusammenarbeit mit dem Bildungsministerium und in Abstimmung mit den Ministerien für Digitales, Innovation, Arbeit und Wirtschaft werden alle Bildungsinhalte festgelegt, die als Grundwissen für alle Bürger über die staatlichen Medien zur Verfügung gestellt werden.

Aufgabe des Medienministeriums ist es das Medienrecht zu setzen, um festzulegen welche Pressefreiheit staatliche und private Medien haben und wie Formate der Medien vermarktet werden. Mit dem staatlichen Rundfunk erfüllt das Medienministerium die Aufgabe den Bürgern ein breites Angebot an multimedialen und interaktiven Inhalten zu machen. Dafür betreibt es das Medien-VZ und 8 Fernsehsender. Das Medien-VZ wird als Archiv und virtuelle Produktionsplattform aller staatlichen Rundfunkanstalten genutzt. In Zusammenarbeit mit dem Digitalministerium wird die Beteiligung der Zuschauer ermöglicht, sodass sie die Inhalte der Sendungen mitbestimmen können.

Die staatlichen Fernsehsender erfüllen unterschiedliche Aufgaben, die von der Verfassung und dem Medienminister vorgegeben werden. Das Regierungsfernsehen (RF) stellt alle Verfahren der staatlichen Steuerung dar, in denen Recht gesetzt und Politiker gewählt werden. An all seinen Sendungen werden stimmberechtigte Zuschauer über den Volkscomputer39