Machtübergabe - Planwirtschaft - Andreas Seidl - E-Book

Machtübergabe - Planwirtschaft E-Book

Andreas Seidl

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Beschreibung

Planwirtschaft neu gedacht Haben Sie auch manchmal Sorge, dass Sie oder viele andere arbeitslos sein könnten? Und wünschen auch Sie sich im Notfall nicht mittellos auf sich allein gestellt zu sein? Wie kann ein fürsorglicher Sozialstaat aussehen, ohne explodierende Kosten zu verursachen? Dieses Buch verrät uns: ... wie Arbeitslose in einer Planwirtschaft füreinander arbeiten können, um sich selbst zu versorgen und mit Gleichgesinnten Unternehmen zu gründen. ... wie eine demokratische und digitale Abstimmung über Konsum und Arbeitszeit die Einwohner vor Mangel schützen und Freizeit maximieren kann. ... wie entsorgte Güter verwertet und entlassene Arbeitskräfte weitergebildet werden, um wieder in die anderen Wirtschaftsformen wechseln zu können. Nach 20 Jahren Arbeit an dieser Buchreihe wagt Andreas Seidl damit einen Schritt in Richtung Parteigründung. Er unterhält dabei seine Leser sowohl intellektuell als auch visionär. Wenn dieses Werk Ihnen Hoffnung schenken, Sie inspirieren oder zum Handeln bewegen kann, hat es seinen Sinn erfüllt. Verfügbar auf Deutsch und Englisch

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Seitenzahl: 254

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Für Dich

Band 1: Zusammenfassung

Band 2: Herleitung

Band 3: Verfassung

Band 4: Staatsorganisation

Band 5: Digitales

Band 6: Medien

Band 7: Arbeit

Band 8: Planwirtschaft

Band 9: Soziale Marktwirtschaft

Band 10: Tauschwirtschaft

Band 11: Freie Marktwirtschaft

Band 12: Finanzen

Band 13: Innovation

Band 14: Bildung

Band 15: Gesundheit

Band 16: Infrastruktur

Band 17: Sicherheit

Band 18: Justiz

Band 19: Ausland

Band 20: Integration

Band 21: Familie

Danksagung

Mein Dank gilt meiner Familie und meinen Freunden, die mich zu dem gemacht haben, der ich heute bin. Besonderer Dank geht an alle, die mich unterstützt haben dieses Buch zu schreiben. Ich danke allen MitschülerInnen, LehrerInnen KommilitonInnen, DozentInnen, DemonstrantInnen, AktivistInnen, KollegInnen, Unternehmen und Ländern, mit denen ich die Erfahrungen sammeln durfte, aus denen all die Ideen in diesem Buch entsprungen sind. Den MitarbeiterInnen von Books on Demand danke ich für ihre freundliche Hilfsbereitschaft. Den Bürgern der Stadt Seligenstadt danke ich für die Eintracht und Verbundenheit, in der ich schreiben konnte.

Vorwort

Das vorliegende politische Konzept enthält eine Vielzahl an Vorschlägen für mögliche politische Reformen. Es lässt sich friedlich und demokratisch an jedes gängige politische System aller Staaten auf der Welt anpassen, aber auch an politische Systeme in Familien, Vereinen, Verbänden oder Unternehmen. Überall, wo Menschen sich Regeln geben oder unterwerfen, die das Zusammenleben steuern, können die folgenden Vorschläge hilfreich sein. Leserinnen und Leser, die Vorschläge so hilfreich finden, dass sie sie gemeinsam mit Gleichgesinnten in die Tat umsetzen möchten, können sich an den Autor wenden. Dafür dient das Kontaktformular auf der letzten Seite.

Fehler und Mängel

Ich bitte um Verständnis, dass dieser Band nicht lektoriert wurde. Ich konnte mir ein Lektorat nur für die Zusammenfassung leisten. Rechtschreibfehler und unglückliche Formulierungen können daher vorkommen. Sobald dieser Band ausreichend verkauft wurde, um ein Lektorat zu bezahlen, wird es durchgeführt. Danach erscheint eine Neuauflage.

Quellenangaben

Wenn etwas direkt zitiert wurde, ist es kursiv gesetzt. Enthalten die Überschriften Fußnoten, gelten die Quellen für direkte und indirekte Zitate im Kapitel, für das die Überschrift steht. Ansonsten sind Zitate oder Quellenverweise direkt am Wort oder am Ende des Satzes oder Absatzes. Dieses Buch enthält Textteile, die auf der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (Stand am 12. Februar 2017), abgekürzt mit BV1 und der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (Stand am 11. März 2015), abgekürzt KV2 beruhen.

Wenn der Verfassungsparagraf, beziehungsweise einzelne seiner Absätze, auf Ausschnitten der BV oder KV ganz oder teilweise beruhen, wird das in einer Fußnote angegeben. Die Verweise zu den entsprechenden Fußnoten für Verfassungsparagrafen befinden sich meist jeweils hinter der Überschrift zum betroffenen Kapitel und manchmal im Fließtext. Verwendete Artikel der schweizerischen Verfassungen werden in der Fußnote mit Nummer hinter dem Titel des Verfassungsparagrafen aufgeführt. Beispiel: §123 Mustertitel: BV Art.123, KV Art.123.

Alle Internetquellen sind in den Fußnoten vollständig angegeben. Sie wurden zuletzt am 30.09.2021 abgerufen. Alle Literaturquellen sind ebenfalls vollständig in den Fußnoten angegeben.

Alle Verweise zu Aufgaben, die andere Ministerien übernehmen und dort näher beschrieben werden, sind in Fußnoten angegeben. Beispiel: Musterministerium – 1.2.3 Musterkapitel.

Alle Fußnoten sind im Vergleich zur jeweiligen Quelle anzusehen, sogenannte indirekte Zitate. Direkte Zitate sind kursiv gesetzt, kommen aber kaum vor. Die Quellenangabe soll dazu dienen weiter recherchieren zu können und dem Urheberrecht Rechnung zu tragen.

Alle verwendeten Stichworte, die auf den Namen der zuständigen Referate, Abteilungen und Ministerien der Bundesrepublik Deutschland beruhen, sind am Ende im Kapitel über die Umstellung der Ministerien aufgeführt.

1 Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Schweizerische Bundeskanzlei. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de Am 14.12.2021

2 Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist die Bernische Amtliche Gesetzessammlung. https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/2420?locale=de#ART71 Am 16.12.2021

Abkürzungsverzeichnis

3 Digitalministerium – 12 Verzeichnisse (VZ)

4 Arbeitsministerium – 20 Unternehmensprüfbehörde (UPB)

5 Finanzministerium – 6 Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)

6 Finanzministerium – 11 Volksbank (VB)

7 Innovationsministerium – 10 Volkseigene Innovationsbetriebe (VIB)

8 Ministerium für freie Marktwirtschaft

9 Ministerium für soziale Marktwirtschaft

10 Ministerium für Planwirtschaft

Inhaltsverzeichnis

1.

Ziele des Ministeriums für Planwirtschaft.

1.1 Verbesserungen gegenüber der sowjetischen Planwirtschaft

2.

Abteilungen

2.1 Zentralabteilung

2.1.1 Personal

2.1.2 Organisation

2.2 Leitungsabteilung

2.3 Europaabteilung

2.4 Abteilung für Sozialdörfer

2.5 Abteilung für Wirtschaft und Unternehmen

2.6 Abteilung für Wirtschaftsbereiche der PW

2.7 Abteilung für staatliche Leistungen

3.

Aufgaben des Ministeriums für Planwirtschaft

4.

Sozialdorf Regierung

4.1 Sozialdorfbewohner.

4.2 Politiker der PW

4.3 Kabinett

4.4 Vollversammlung.

4.5 Volkscomputer

4.6 Sozial-VZ

4.6.1 Simulation Sozialwelt

4.7 Sozialkarte.

4.7.1 Kinder-Karte

4.7.2 Besucher-Karte.

4.8 Aktivitätsgemeinschaften.

4.8.1 Organisation des Zusammenlebens

4.8.1.1 Hilfsbereitschaft

4.8.1.2 Friedvolles und innovatives Miteinander

4.8.2 Hausgemeinschaften.

4.8.2.1 Animation in den Häusern

4.8.3 Selbstversorgung.

4.9 Freizeit

4.9.1 Vereine

4.9.2 Nachbarschaft

4.9.3 Tag der offenen Tür

4.9.4 Kirche im Sozialdorf.

5.

Wirtschaftspolitik.

5.1 Zentrale Wirtschaftspolitik

5.2 Regionale Wirtschaftspolitik

5.3 Wettbewerbs- und Strukturpolitik.

5.4 Mittelstandspolitik

5.5 Wirtschaftskreislauf

5.5.1 Verwertung von Waren.

5.5.2 Aufwertung der Arbeitskräfte

5.6 Wirtschaftliche Entwicklung

5.7 Nachhaltiges Wachstum

5.7.1 Konjukturschwankungen

5.7.2 Schrumpfen

5.7.3 Wachsen.

5.8 Neubau eines Sozialdorfs.

6.

Wechsel zwischen den Wirtschaftsformen.

6.1 Eintritt in die PW

6.1.1 Freiwilliger Einzug

6.1.2 Notgedrungener Einzug

6.1.2.1 Arbeitslosigkeit

6.1.2.2 Überschuldung

6.1.2.3 Besondere Lebenslagen

6.1.2.4 Behinderung

6.1.2.5 Rente.

6.1.2.6 Sozialpendler.

6.2 Standortauswahl

6.3 Umzug

6.3.1 Persönlicher Umzug

6.3.2 Finanzieller Umzug

6.3.3 Umzug von Unternehmern und Unternehmen.

6.3.4 Probezeit

6.4 Illegale Einwanderer

6.5 Tod

6.6 Austritt aus der PW.

6.7 Devisen

6.8 Einfuhr und Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen

6.8.1 Ausfuhr von Rohstoffen

7.

6.8.2 Einkäufer aus der Marktwirtschaft

Unternehmenspolitik

7.1 Demokratische Unternehmensführung

7.2 Arbeits- und Gesundheitsschutz aller Arbeitsfelder

7.3 Bedarfsbestimmung.

7.3.1 Nachfrageabstimmung

7.3.2 Angebotsabstimmung.

7.3.3 Gleichgewichtsabstimmung

7.3.4 Steuerung des Algorithmus.

7.3.5 Digitale Steuerung der Angebotsmenge

7.4 Konsum

7.4.1 Unter- und Überkonsum

7.4.2 Konsum von Gästen und Besuchern.

7.5 Preise.

7.5.1 Preisbildung

7.5.1.1 Preis-Absatz-Funktion

7.5.1.2 Preisbildung durch Arbeitsstunden

7.5.2 Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage

7.5.3 Inputfaktoren.

7.5.3.1 Arbeitszeit

7.5.3.2 Ausbildung

7.5.3.3 Maschinen.

7.5.3.4 Gebäude

7.5.3.5 Rohstoffe.

7.5.3.6 Importe.

7.5.4 Messung der Inputfaktoren

7.6 Dienstplan

7.6.1 Digitaler Dienstplan.

7.6.2 Arbeitszeitkonto

7.6.2.1 Überstunden

7.6.2.2 Neue Stelle

7.6.2.3 Urlaub.

7.6.3 Arbeitsplätze / Arbeitsangebot

7.6.3.1 Mangel an Arbeitskräften

7.6.4 Arbeitswahl / Arbeitsnachfrage

7.6.4.1 Wünsche

7.6.4.2 Fachkräfte

7.6.4.3 Team

7.6.4.4 Tandem.

7.6.4.5 Tausch.

8.

Eigentumsverhältnisse

8.1 Private Einnahmequellen.

8.2 Einkommen

8.2.1 Bedingungsloses Grundeinkommen

8.2.2 Kindergeld

8.3 Arbeitsleistungskonto

9.

Arbeitsfeld Grundversorgung

9.1 Grundversorgungspolitik.

9.2 Grundausstattung

9.3 Personal.

9.3.1 Einstellung von Arbeitskräften

9.3.2 Weisungsbefugnis.

9.3.3 Arbeitszeitverteilung.

9.3.4 Pflichtarbeitsstunden

9.3.5 Bewertung

9.3.6 Strafmaßnahmen

9.3.7 Kündigungsschutz

9.3.8 Elternschutz

9.3.9 Feiertage.

9.3.10 Urlaub

9.4 Planbetriebe

9.4.1 Sozialdienst

9.4.2 Gemeindehaus

9.4.3 Großküche

9.4.4 Versorgungszentrum.

9.4.4.1 Sozialmarkt

9.4.4.2 Käufervereinigungen

9.4.4.2.1 Käufer

9.4.4.2.2 Beispiel.

9.4.5 Hausmeisterei.

9.4.5.1 Hausmeister

9.4.5.2 Müllsammlung

9.4.5.3 Kehrwoche

9.4.6 Wäscherei.

9.4.7 Zentrallager

9.4.8 Werkstatt

10.

Arbeitsfeld Luxusversorgung.

10.1 Luxusversorgungspolitik

10.2 Ausstattung

10.3 Personal.

10.3.1 Einstellung von Arbeitskräften

10.3.2 Bewerbungen

10.3.3 Entlassung von Arbeitskräften

10.4 Einkommen in der Luxusversorgung

10.4.1 Gewinnbeteiligung.

10.4.1.1 Lohnverhandlungen

10.4.1.2 Bonus

10.4.2 Lizenzen für Innovationen

10.4.3 Lizenzen für Erfolgsmodelle

10.5 Planunternehmen

10.5.1 Eigentumsverhältnisse bei Planunternehmen

10.5.2 Staatliche Aufträge

10.5.3 Gründung und Schließung.

10.5.4 Privatisierung

10.5.5 Maschinensteuer

10.5.6 Flexible Betriebe.

10.5.7 Standard Planunternehmen

10.5.7.1 Modernisierungsbetrieb.

10.5.7.2 Kleidungsbetrieb

10.5.7.2.1 Massenware

10.5.7.2.2 Eigenkreationen

10.5.7.2.3 Exportware.

10.5.7.3 Aufwertungsbetrieb

10.5.7.3.1 Sammlung

10.5.7.3.2 Handel

10.5.7.3.3 Reparatur

10.6 Innovationsunternehmen

10.6.1 Gründung

10.6.2 Finanzierung

10.6.3 Fachkräfte

10.6.4 Schutzrechte.

10.6.5 Nachfragetest

10.6.6 Innovationsfonds

10.6.7 Scheitern

10.7 Volkseigene Innovationsbetriebe

10.8 Probebetriebe

10.8.1 Gründung

10.8.2 Gründungsfonds

10.8.3 Betriebsmittel.

10.8.4 Standort

10.8.5 Verlassen der Planwirtschaft

10.8.6 Scheitern

10.9 Forschung und Entwicklung

10.9.1 Forschungsgemeinschaft.

10.9.1.1 Forscher und Probanden

10.9.1.2 Größe von Forschungsgemeinschaften.

10.9.1.3 Anfrage an die Forschungsgemeinschaft

10.9.2 Bildung und Forschung

10.9.3 Forschungsschwerpunkt Biotechnologie

10.9.4 Innovations- Werkstätten und Labore.

10.9.5 Forschungsrichtungen

10.9.5.1 Marktforschung.

10.9.5.2 Grundlagenforschung

10.9.5.3 Betriebsforschung

10.9.6 Studien und Probanden

10.9.6.1 Laborbedingungen

10.9.6.2 Gehalt

10.9.6.3 Mitarbeiten an Studien

10.9.6.4 Selbststudien

11.

Wirtschaftsbereiche der PW

11.1 Spezialisierung am Standort.

11.1.1 Bau

11.1.2 Nahrung.

11.1.3 Textilien

11.1.4 Gesundheit.

11.1.5 Energie.

11.1.6 Elektrotechnologie

11.1.7 Metall.

11.1.8 Chemie

11.1.9 Biotechnologie

11.1.10 Bodenschätze

12.

Immobilienwirtschaft

12.1 Bebauungsplan eines Sozialdorfs

12.1.1 Verkehrswege

12.1.2 Wohnung und Nahrung.

12.1.3 Bildung und Sport

12.1.4 Versorgung und Arbeit

12.2 Mietverhältnis

12.3 Wohnhäuser

12.3.1 Kapazitäten

12.3.2 Ausrichtung

12.3.3 Hausordnung

12.3.4 Abweichungen

12.3.5 Haus der Alleinstehenden.

12.3.6 Haus der Alleinerziehenden

12.3.7 Haus der Paare

12.3.8 Haus der Familien

12.3.9 Haus der Senioren

12.3.10 Haus der Asylanten

12.4 Hotel.

12.4.1 Neuankömmlinge.

12.4.2 Gäste

12.4.3 Bewohner.

12.4.4 Besucher.

13.

Finanzwirtschaft.

13.1 Währungspolitik

13.2 Digitale Währung Arbeitsstunden

13.2.1 Wertschöpfung.

13.2.2 Geldmenge.

13.2.3 Wechselkurs

13.2.4 Umtausch.

13.2.4.1 Umtausch für Gäste und Besucher

13.2.4.2 Umtausch für Sozialdorfbewohner

13.3 Finanzdienstleistungen

13.4 Planwirtschaftliche Aktiengesellschaften

13.5 Versicherungen

14.

Landwirtschaft

14.1 Nutzflächen.

14.2 Schulung.

14.3 Gentechnik

14.4 Notversorgung

14.5 Gärtnerei.

14.5.1 Gärtnerdienst

14.5.2 Tierzucht

14.5.3 Pflanzenzucht.

14.5.3.1 Samenbanken

14.5.3.2 Algenbatterien.

14.5.3.3 Rauschmittel

15.

Außenwirtschaft

15.1 Europäische Sozialpolitik.

16.

Steuerpolitik.

16.1 Unternehmenssteuern

16.2 Haushaltsausschuss

16.3 Finanzierung der Sozialhilfe.

16.3.1 Erarbeitung der Grundversorgung

16.3.2 Erarbeitung der Luxusversorgung

16.3.3 Überkapazitäten

16.3.4 Ausgleichszahlungen.

16.3.5 Steuererhöhungen

17.

Sozialpolitik

17.1 Sozialhilfe

17.2 Sozial-Notruf.

18.

Staatliche Leistungen

18.1 Zuständigkeits- und Gebäudeaufteilung

18.1.1 Rathaus

18.1.2 Sicherheitszentrum.

18.1.3 Gesundheitszentrum

18.1.4 Freizeitzentrum

18.1.5 Energiezentrum

18.1.5.1 Stromversorgung

18.1.6 Behindertenhaus

18.1.7 Kinderhaus.

18.1.8 Bildungszentrum

18.1.8.1 Kinderbetreuung

18.2 Bildungspolitik

18.2.1 Aus- und Weiterbildung als Arbeit zur Grundversorgung

18.2.2 Besuchsrecht.

18.2.3 Wissensgemeinschaften

18.2.4 Weiterbildung

18.2.5 Ausbildungsvorhersage

18.2.6 Studium

18.2.7 Externe berufsbegleitende Ausbildung

18.2.8 Austauschprogramme.

18.2.9 Schulungsbrille.

18.3 Arbeitsvermittlung

18.3.1 Jobbus

18.3.2 Berufsmesse

18.3.3 Arbeitgeberbesuche

18.4 Medien

18.4.1 Inhalte

18.4.2 Radio

18.4.3 Fernsehen.

18.4.4 Zeitung

18.5 Asyl

18.5.1 Asylhäuser

18.5.2 Paten

18.5.3 Dolmetscher und Lehrkräfte.

18.5.4 Grundversorgung für Asylanten

18.5.5 Luxusversorgung für Asylanten.

18.5.6 Umzüge von Asylanten.

19.

Mobile Sozialdörfer

20.

Katastrophenschutz

20.1 Kriegsfall

21.

Umstieg auf das neue System

21.1 Beibehalten des Kindergeldes

21.2 Herstellung der Grundsicherung

21.3 Überführung der Pflichtversicherungen.

21.4 Auflösung des Umlageverfahrens

21.5 Planung der Kapazitäten

21.6 Einführung der PW.

21.7 Sozialdorf VZ

21.8 Mobilmachung

21.8.1 Besichtigung.

21.8.2 Umzugstermin

21.8.3 Abholung

21.8.4 Ankunft

21.8.5 Umbau.

21.8.6 Freiwilligendienst

21.8.7 Ehemalige Bundeswehrsoldaten

21.8.8 Instandsetzung der Kasernen

21.8.9 Erstversorgung aus dem Zentrallager der Bundeswehr

21.8.10 Schrittweiser Umzug der Sozialhilfeempfänger und Aufstocker

21.8.11 Schulkinder

21.9 Umstellung der alten Ministerien

21.9.1 Bundesministerium für Arbeit und Soziales

21.9.2 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

21.9.3 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

21.9.4 Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Kontaktformular

1 Ziele des Ministeriums für Planwirtschaft

Die Planwirtschaft (PW) repräsentiert in den vier Wirtschaftsformen ein Leben in Sicherheit und Bescheidenheit, dafür mit maximaler Freizeit bei minimalem Arbeitsaufwand. An oberster Stelle steht die Demokratisierung aller Subsysteme. Bewohner sollen möglichst eigenständig und demokratisch ihre Sozialdörfer bewirtschaften und auf eine autarke Existenz im Gesamtverbund aller Sozialdörfer hinarbeiten.

Ziel der PW ist es nicht Gewinne zu maximieren, sondern Freizeit und Lebensstandard. Das Ziel wird mit einer Steigerung der Produktivität durch Innovation erreicht. Das Erreichen der Lebensstandards mit allen Annehmlichkeiten der Marktwirtschaft ist nicht das Ziel. Ziel ist den eigenen Bedarfsplan zu erfüllen, der in der Bedarfsbestimmung mehrheitlich aufgestellt wurde. Der Außenhandel mit anderen Wirtschaftsformen soll ausgeglichen sein. Ein Überschuss ist erlaubt, ein Defizit ist verboten. Sofern die PW auf Steuergelder angewiesen ist, ist das zum Zeitpunkt ihrer Einführung und wenn die Marktwirtschaft schlagartig Massenarbeitslosigkeit produziert.

Jedes Dorf ermittelt seinen täglichen Bedarf selbst und kann mit Hilfe der anderen Sozialdörfer Tauschhandel treiben, um eine geeignetere Arbeitsverteilung zu erreichen und um sich spezialisieren zu können. Die Einnahme von Devisen aus der Marktwirtschaft hat zum Ziel durch den Einkauf von innovativer Technologie oder Fachwissen den Lebensstandard der dörflichen Gemeinschaft zu steigern.

Als grundlegendes Ziel gilt, dass immer alle Sozialdorfbewohner genügend zu essen haben, Betten in warmen und trockenen Räumen, Kleidung, Beschäftigung, Spaß, soziale Kontakte, medizinische Versorgung und Bildungsangebote. Um die Grundversorgung schneller zu erreichen, müssen die Bewohner entweder Überstunden leisten oder zweckdienlicher arbeiten. Ziel ist außerdem, dass sich möglichst jeder Sozialdorfbewohner verwirklichen kann, um in seiner Freizeit zu arbeiten, ohne auf die Bezahlung angewiesen zu sein. Forschung und Entwicklung wird zum Freizeitvergnügen. Geschäftsideen und Erfindungen können produziert, ausprobiert und weltweit vermarktet werden.

Ziel des Ministeriums für PW ist, dass es einen Arbeitsmarkt in den Sozialdörfern gibt, der sich selbst vorsorgen kann und nur in Ausnahmefällen auf Zuschüsse angewiesen ist. Wirtschaftspolitische Fragen der Versorgung mit Arbeitskräften, Waren und Dienstleistungen werden in Abstimmung mit den Bewohnern des Sozialdorfs geklärt. Damit wird das Ziel erreicht ein ausgeglichenes Maß an Arbeit und Freizeit zu finden, mit dem die Grundversorgung jederzeit gewährleistet werden kann. Ziel der PW ist die Sozialversicherung für alle Deutschen und falls möglich auch für Bürger aus Mitgliedstaaten der EU zu ermöglichen.

1.1 Verbesserungen gegenüber der sowjetischen Planwirtschaft

In dieser PW sind die Preise flexibel und an eine international handelbare Währung angepasst. Es gibt flexible Wechselkurse. In der sowjetischen PW waren die Preise oft über Jahrzehnte gleich. In der PW werden sowohl die Arbeiter selbst, als auch die Nachfrager direkt befragt, was sie leisten können, beziehungsweise was sie sich leisten möchten. Diese Verhandlungen laufen zwar auch wie in der sowjetischen PW regelmäßig jährlich ab, werden aber im Lauf des Jahres in Echtzeit von einem Computerprogramm abgeglichen und bei Abweichungen von 10% wird der Arbeitsplan automatisch korrigiert. Weder bei der Dienstplanbestimmung macht es Sinn für die Arbeiter zu lügen und mehr oder weniger Dienste zu belegen, weil alle Arbeitsstunden unter allen Sozialdorfbewohnern aufgeteilt werden. Noch bei der Bedarfsbestimmung macht es Sinn für die Konsumenten zu lügen, weil sie sich zunächst alles wünschen dürfen und direkt danach sehen wie viel Freizeit sie das kosten würde und ob sie sich das leisten möchten. Man muss nicht mehr verlangen, um wenigstens das zu bekommen, was man eigentlich brauchen würde. Ein Algorithmus sorgt automatisch für eine Ausweitung oder Drosselung der Produktion, wenn eine Abweichung von der Bedarfsbestimmung um 10% erkannt wird. Die Regierung in Form der Politiker bestimmt weder Angebot, noch Nachfrage, noch Preise direkt. Die Preise sind kein Steuerungsmechanismus der Regierung mehr, sondern werden im Gleichgewicht von Arbeitern und Konsumenten gefunden. Es werden wissenschaftlich Faktoren gebildet, die die Arbeitsleistung pro Stunde genauer bestimmen. Entscheidend ist auch die demokratische Unternehmensführung, die direkte Wahl aller Politiker, die für Leistungen in der PW zuständig sind und die Selbstbestimmung der Sozialdorfbewohner auf Vollversammlungen, Haushaltsausschüssen und Bedarfsbestimmungen.

2 Abteilungen

Die Abteilungen sind in Unterabteilungen unterteilt und Aufzählungen gelten meist als deren einzelne Referate. Viele Aufgaben einiger Abteilungen werden komplett von anderen Ministerien als Dienstleistung übernommen.

2.1 Zentralabteilung

Teil der Zentralabteilung ist das Empfangsbüro mit der Kurier- und Poststelle, die alle Anliegen, Sendungen und Besucher an die passende Stelle im Ministerium leitet.

2.1.1 Personal

Die Personalabteilung ist für die Personalentwicklung und -planung zuständig. Dafür kümmert sie sich um die Nachwuchswerbung, Praktikanten- und Referendarprogramme sowie um die Auswahlverfahren für Angestellte und Sonderauswahlverfahren für Bewerber mit Behinderungen. Für Politiker und Arbeitnehmer erstellt die Abteilung einen Stellenplan. Bei all ihren Aufgaben arbeitet sie in Abstimmung mit dem Personalrat.11

Alle anderen Personalangelegenheiten werden in die entsprechenden Ministerien übernommen. Die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern für den staatlichen Dienst betreibt das Bildungsministerium.12 Das Arbeitsministerium übernimmt das Dienstrecht.13 Darin enthalten ist das Arbeits- und Tarifrecht der Arbeitnehmer des staatlichen Dienstes, Besoldung, Personalverwaltung aller Laufbahnen und Mitarbeiter, Gleitzeitstelle, Urlaubs- und Krankendatei, Arbeitszeit mit oder ohne Gleitzeit in Teilzeit oder Vollzeit am Dienstort oder in Heimarbeit. Das Infrastrukturministerium besorgt die Wohnungsfürsorge für alle staatlichen Mitarbeiter.14 Die Besoldungsstelle des Finanzministeriums kümmert sich um Gehalt, Unkosten, Reisekosten und Umzugskosten der Mitarbeiter.15

Das Bildungsministerium sorgt für die Kinderbetreuung aller Mitarbeiter im staatlichen Dienst.16

Das Gesundheitsministerium ist für den betriebsärztlichen Dienst zuständig.17 Der sorgt für ein betriebliches Gesundheitsmanagement, kümmert sich um die Behandlung, Aufklärung und Vermeidung von Dienstunfällen, kontrolliert und besorgt den Arbeits- und Gesundheitsschutz durch die Gesundheitsprüfer18 der Unternehmensprüfbehörde (UPB)19.

2.1.2 Organisation

Die Ministerien für Medien, Sicherheit, Justiz, Finanzen, Arbeit, Staatsorganisation sorgen mit ihren Prüfdiensten für das Qualitätsmanagement im Ministerium, die Auswertung der Arbeitsleistung, Einnahmen und Ausgaben sowie Korruptionsvorbeugung, Sabotageschutz und, falls nötig, für Disziplinarangelegenheiten.20

Der Sprachendienst zur Übersetzung von Gesprächen oder

Texten wird vom Bildungsministerium übernommen.21 Das Finanzministerium organisiert die jährliche Haushaltsabstimmung und sorgt für die ordnungsgemäße Buchführung in jedem Ministerium.22 Es regelt Haushaltsverfahren, Haushaltsrecht, Personalhaushalt, Budgets der Abteilungen, Kosten und Kassenwesen und unterstützt die Ministerien bei der Haushaltsplanung für die Haushaltsabstimmung. Das Arbeitsministerium regelt das Vergaberecht und sorgt für ein korruptionsfreies staatliches Auftrags- und Beschaffungswesen.23

Die Versorgung mit Informationstechnologie (IT) besorgt das Digitalministerium.24 In Abstimmung mit dem Beschaffungsamt des Arbeitsministeriums sorgt es für die Beschaffung, Bereitstellung, Wartung und Service technischer Geräte und Software. Vieles davon wird in Eigenregie hergestellt, um Datenschutz in der Informations- und Kommunikationstechnik gewährleisten zu können. Beauftragte für Informationstechnik und Digitalisierung prüfen und beraten die Ministerien. Als Dienstleistung werden digitale Terminkalender- und Dokumentationsdienste gestellt sowie ein digitales politisches Archiv samt Bibliothek.

2.2 Leitungsabteilung

Die Leitungsabteilung ist die Abteilung des Ministers. Er sorgt mit seinem Büroteam für die politische Planung und Analyse seines Ministeriums und koordiniert das Verhältnis von Nation und Kommune durch den Austausch mit seinen Stellvertretern in den Kommunen. Er leitet die Zusammenarbeit mit anderen Ministerien oder Bürgern in Ausschüssen ein und wird dabei vom Staatsorganisationsministerium unterstützt.

Das Medienministerium sorgt mit seinem medialen Dienst für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums, moderiert den Bürgerdialog, schult oder stellt einen Sprecher des Ministers, verfasst auf Wunsch Reden und Texte und sorgt für die Umsetzung von Konferenzen und Veranstaltungen.25

Das Digitalministerium ist für die digitale Steuerung zuständig und sorgt damit für das Abteilungsmanagement. Es erstellt automatisch Geschäftsstatistiken, Mitarbeiterbefragungen und den aktuellen Forschungsstand durch Statistiken. Es leitet Vorschläge automatisch an die betroffenen oder befähigten staatlichen Mitarbeiter weiter. Bei der Schriftgutverwaltung sorgt es für die Digitalisierung und dafür, dass Ministerien Vordrucke miteinander teilen.26

2.3 Europaabteilung

Das Auslandsministerium sorgt für die ständige Übermittlung der neuesten Informationen über die aktuelle Europapolitik, die das jeweilige Ministeriums betrifft, geltendes EU-Recht und alle beginnenden oder laufenden EU-Förderprogramme.27 Die Europaabteilung sorgt für die nötigen Handelsabkommen zwischen EU Mitgliedstaaten, damit Waren über den Sozialmarkt eingeführt und Waren aus dem Arbeitsfeld Luxusversorgung ausgeführt werden können. Weitere Bestimmungen finden sich im Kapitel über den Außenhandel.

2.4 Abteilung für Sozialdörfer

Die Abteilung für Sozialdörfer organisiert in Zusammenarbeit mit den Ministerien für Staatsorganisation, Medien und Digitales die Vollversammlungen, Ausschüsse und Abstimmungen in der PW. Sie betreibt das Sozial Verzeichnis (VZ)28 und ermöglicht in Zusammenarbeit mit den Ministerien für Finanzen, Integration und Digitales die Nutzung der Sozialkarte. Sie beaufsichtigt den Betrieb von Vereinen und die Aktivitäten der Religionsgemeinschaften auf Einhaltung der Vorgaben der Ministerien für Familie und Integration. In Zusammenarbeit mit den anderen Wirtschaftsministerien werden die Aufenthaltsrechte für die PW bestimmt. Mit dem Volksschutz, der UPB und der Volksbank (VB)29 wird der Umzug von Personen, Unternehmen und Finanzen in und aus der PW organisiert.

2.5 Abteilung für Wirtschaft und Unternehmen

Die Abteilung für Wirtschaft und Unternehmen koordiniert die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Sozialdörfern und mit anderen Wirtschaftsformen. Sie überwacht die Auslastung der Kapazitäten und sorgt für eine gleichmäßige Lastenverteilung. Sie veranstaltet die Bedarfsbestimmungen und betreibt in Zusammenarbeit mit dem Digitalministerium das Computerprogramm zur Simulation des Bedarfs und Konsums, zur Berechnung der Preise und zur Erstellung des Dienstplans. In Zusammenarbeit mit der UPB analysiert sie die konjunkturelle Entwicklung und schlägt dem Minister für PW geeignete Maßnahmen vor. In Zusammenarbeit mit der VB sorgt sie für den Betrieb der VB Konten und die Verrechnung der Konten für Arbeitszeit und Arbeitsleistung.

Sie sorgt für die Einhaltung der Vorgaben über die Arbeitsbedingungen in den Arbeitsfeldern für Grund- und Luxusversorgung. Sie organisiert und koordiniert den Betrieb der Planbetriebe und Planunternehmen. Sie überwacht in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium den Gründungsfonds und mit dem Innovationsministerium den Innovationsfonds. Sie achtet auf die förderliche Wirkung der Gesetze zur Gründung und dem Betrieb von Innovationsunternehmen und Probebetrieben. Sie sorgt für den Betrieb der volkseigenen Innovationsbetriebe (VIB)30 und den Einrichtungen zur Forschung und Entwicklung in Zusammenarbeit mit dem Innovationsministerium.

2.6 Abteilung für Wirtschaftsbereiche der PW

Die Abteilung für Wirtschaftsbereiche der PW koordiniert die spezialisierten Standorte und sorgt für die Einführung oder Abschaffung von Spezialgebieten. In Abstimmung mit dem Infrastrukturministerium organisiert sie die Bebauung der Sozialdörfer und die Transportverbindungen zwischen ihnen. In Zusammenarbeit mit dem Integrationsministerium sorgt sie für den Betrieb der Häuser für Asylanten und koordiniert die Verteilung der Asylanten. In Zusammenarbeit mit der Notenbank für PW beaufsichtigt sie die Wertentwicklung der digitalen Währung. Sie beaufsichtigt die planwirtschaftlichen Aktiengesellschaften, ob die Vorgaben förderlich oder hinderlich für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sind. In Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium sorgt sie für die nötigen Finanzdienstleistungen und mit dem Arbeitsministerium für die Versicherungsleistungen. In Zusammenarbeit mit den Ministerien für Arbeit, Bildung und Gesundheit organisiert sie die landwirtschaftliche Versorgung und betreibt die Gärtnereien. Sie beaufsichtigt die außenwirtschaftliche Entwicklung und sorgt für die Einhaltung einer ausgeglichenen Außenhandelsbilanz. In Zusammenarbeit mit dem Auslandsministerium wird die europäische Sozialpolitik abgestimmt.

2.7 Abteilung für staatliche Leistungen

Die Abteilung für staatliche Leistungen sorgt für eine ausreichende Finanzierung der Sozialhilfe, den Einzug der Ausgleichszahlungen vom betroffenen Wirtschaftsministerium und die Einhaltung der Vorgaben im Sozialrecht. Sie beaufsichtigt die Leistungserbringung der anderen Ministerien, sorgt für die Rechnungslegung und achtet darauf, dass die Steuereinnahmen die Kosten decken. Sie schlägt dem Minister für PW gegebenenfalls Änderungen am Unternehmenssteuersatz vor. In Zusammenarbeit mit dem Haushaltsausschuss sorgt sie für die Verteilung der Gewinne aus Planbetrieben und Planunternehmen.

Sie sorgt in Zusammenarbeit mit dem Infrastrukturministerium für den Betrieb der Energiezentren und den Bau von Immobilien, Verkehrswegen und Leitungen in den Sozialdörfern. Sie betreibt in Zusammenarbeit mit dem Familienministerium die Häuser für Kinder und Behinderte, mit dem Gesundheitsministerium das Gesundheitszentrum, mit dem Bildungsministerium das Bildungszentrum, mit den Ministerien für Sicherheit, Justiz und Finanzen das Sicherheitszentrum sowie mit dem Staatsorganisationsministerium das Rathaus. Das Freizeitzentrum betreibt sie als Planbetrieb und sorgt für die fachliche Beratung und finanzielle Ausstattung durch die Ministerien für Arbeit, Bildung, Familie, Gesundheit und Infrastruktur.

Die Abteilung für staatliche Leistungen koordiniert die Bildungspolitik mit den Ministerien für Arbeit, Bildung und Digitales sowie den Abteilungen für Wirtschaft und Unternehmen in allen Wirtschaftsministerien. Sie betreibt in Zusammenarbeit mit dem Arbeitsministerium die Leistungen zur Arbeitsvermittlung durch die Sozialdörfer. Sie koordiniert die Zusammenarbeit zwischen den Sozialdorfbewohnern und dem Medienministerium für den Betrieb der Radio- und Fernsehsender. Sie betreibt in Zusammenarbeit mit dem Integrationsministerium die Asylhäuser und koordiniert die Aufteilung in die Sozialdörfer.

Die Abteilung für staatliche Leistungen betreibt sie mobilen Sozialdörfer und koordiniert deren Einsatzorte. Im Katastrophenfall ist diese Abteilung zuständig für die Organisation der Umstellung der Produktion in Unternehmen der PW und falls nötig auch in den anderen Wirtschaftsformen.

11 Staatsorganisationsministerium – 2.1.1.1 Personalrat

12 Bildungsministerium – 2.1.1.1 Aus- und Fortbildung für den staatlichen Dienst

13 Arbeitsministerium – 4 Staatliche Betriebe, 13 Arbeits-VZ

14 Infrastrukturministerium – 2.1.1.1 Wohnungsfürsorge für Mitarbeiter im staatlichen Dienst

15 Finanzministerium – 2.1.1.1 Personalbezahlung

16 Bildungsministerium – 2.1.1.2 Kinderbetreuung für Mitarbeiter im staatlichen Dienst

17 Gesundheitsministerium – 2.1.1.1 Betriebsärztlicher Dienst

18 Arbeitsministerium – 20.7.2 Gesundheitsprüfer

19 Arbeitsministerium – 20 Unternehmensprüfbehörde (UPB)

20 Ministerien für Medien, Sicherheit, Justiz, Finanz, Staatsorganisation – 2.1.2.1 Prüfdienste

21 Bildungsministerium – 2.1.3 Sprachendienst

22 Finanzministerium – 8 Staatseinnahmen, 9 Staatsausgaben

23 Arbeitsministerium – 6 Beschaffungsamt

24 Digitalministerium – 2.1.2.1.1 Versorgung mit Informationstechnologie (IT)

25 Medienministerium – 2.2.1.1 Medialer Dienst

26 Digitalministerium – 2.1.2.1 Digitaler Dienst

27 Auslandsministerium – 2.4 Europaabteilung

28 Digitalministerium – 12 Verzeichnisse (VZ)

29 Finanzministerium – 11 Volksbank (VB)

30 Innovationsministerium – 10 Volkseigene Innovationsbetriebe (VIB)

3 Aufgaben des Ministeriums für Planwirtschaft

Aufgabe des Ministeriums für PW ist die Regierung der Sozialdörfer im Sinne der dynamischen Mediendemokratie zu organisieren. Dadurch erhalten die Sozialdorfbewohner die Möglichkeit sich mehr oder weniger an der Regierung und Gestaltung der Unternehmenspolitik zu beteiligen. Das Ministerium für PW hat die Aufgabe das Zusammenleben der Sozialdorfbewohner zu unterstützen. Einerseits geschieht das durch digitale Anwendungen im Sozial-VZ oder mit der Sozialkarte und andererseits durch die Möglichkeiten zur Selbstorganisation in Gemeinschaften zum Wohnen, Arbeiten und Freizeit gestalten.

Das Ministerium für PW regelt das Aufenthaltsrecht in den Sozialdörfern. Damit verbunden sind Vorgaben zum freiwilligen oder notgedrungenen Einzug, zum Umzug zwischen den Wirtschaftsformen, zur Standortauswahl, zum Tod und zum Auszug. Dem Ministerium für PW fällt die Aufgabe zu für notgedrungene Sozialdorfbewohner den unfreiwilligen Aufenthalt so kurz wie möglich zu gestalten und für freiwillige Sozialdorfbewohner so angenehm wie möglich. Mit seiner Wirtschaftspolitik erfüllt das Ministerium für PW die Aufgabe durch den Verbund aller Sozialdörfer für ein Mindestmaß an Wohlstand, eine wirtschaftliche Entwicklung im Sinne der Bevölkerung und nachhaltiges Wachstum zu ermöglichen. Eine besondere Aufgabe kommt dem Ministerium bei dem Wirtschaftskreislauf mit den anderen Wirtschaftsformen zu, insbesondere der Marktwirtschaft, deren Abfälle und Arbeitslose aufgewertet werden.

Mit seiner Unternehmenspolitik verfolgt das Ministerium für PW die Aufgabe die Unternehmensführung, die Bedarfsbestimmung, den Konsum, die Preise und den Dienstplan demokratisch zu verhandeln und abzustimmen. Dadurch sorgt das Ministerium für PW für ein Gleichgewicht von Angebot und Nachfrage im Sinne der arbeitenden und gleichzeitig konsumierenden Bevölkerung der Sozialdörfer. Um für die Sozialdorfbewohner Einnahmen und Eigentum zu ermöglichen, regelt das Ministerium für PW den Einsatz von Volkseigentum zur Erwirtschaftung von privatem und kommunalem Einkommen.

Mit dem Arbeitsfeld Grundversorgung erfüllt das Ministerium für PW die Aufgabe die Versorgung der Sozialdorfbewohner mit den lebensnotwendigen Waren und Dienstleistungen sicherzustellen. Sozialdorfbewohner sind dafür verantwortlich mit Pflichtarbeitsstunden in den Planbetrieben und Planunternehmen die Waren und Dienstleistungen bereitzustellen.

Mit dem Arbeitsfeld Luxusversorgung erfüllt das Ministerium für PW die Aufgabe den Sozialdorfbewohnern die freiwillige Arbeit zur Produktion von begehrten Luxusgütern, zur Unternehmensgründung oder zur Forschung zu ermöglichen. Durch die Wirtschaftsbereiche der PW sorgt das Ministerium für die eigenständige Erzeugung des eigenen Bedarfs aller Sozialdörfer. Das Ministerium für PW sorgt für den Betrieb von Sozialdörfern, die sich auf die industrielle Produktion von Großserien in verschiedenen Branchen spezialisieren. Durch die Immobilienwirtschaft erfüllt das Ministerium die Aufgabe für ausreichend Raum zum Wohnen, Arbeiten und Leben zu haben und, dass sich gegensätzliche Interessengruppen nicht in die Quere kommen. Mit der Finanzwirtschaft und Währungspolitik sorgt das Ministerium für eine stabile Währung und eine Wertschöpfung, die an steigendem Lebensstandard und mehr Freizeit orientiert ist. Mit der Landwirtschaft erfüllt das Ministerium die Aufgabe die Flächen der Sozialdörfer möglichst optimal zur Gewinnung von nachwachsenden Rohstoffen, Nahrungs- und Arzneimitteln zu nutzen. Mit seiner Außenwirtschaft sichert das Ministerium die PW vor einer Ausbeutung durch andere Wirtschaftsformen oder die Weltwirtschaft ab, sorgt für eine ausgeglichene Außenhandelsbilanz und ermöglicht neuen Unternehmen den Marktzutritt.

Das Ministerium für PW erfüllt mit seiner Steuerpolitik die Aufgabe die Ausgaben für die Leistungen der anderen Ministerien zu decken und Sozialdorfbewohnern die Möglichkeit zu geben über einen Teil ihrer gemeinschaftlichen Einnahmen gemeinsam zu bestimmen.

Aufgabe der PW ist die Gewährleistung der Sozialrechte durch Sozialhilfe. Das Ministerium sorgt für die nötigen Regelungen zu einer entsprechenden Finanzierung der Sozialhilfe.

Aufgaben der anderen Ministerien in der PW sind die Verwaltung, Sicherheit, Gesundheit, Ertüchtigung, Energieversorgung, die Versorgung von Behinderten, Kindern, Senioren und Asylanten sowie die Vermittlung von Arbeitslosen und Informationen.

Im Katastrophenfall fällt dem Ministerium für PW die Aufgabe zu die Bevölkerung und die Sicherheitskräfte ausreichend zu versorgen, falls nötig landesweit.

4 Sozialdorf Regierung31

Das Ministerium für PW betreibt eine Wirtschaftspolitik, die es der Wirtschaftsform erlaubt autonom zu existieren. Die anderen Wirtschaftsformen können bedingt mit der PW Handel treiben, aber nicht mitbestimmen wie und mit wem gearbeitet wird. Die Autonomie der PW kann durch die Verfassung und die Ministerien für Arbeit und Gesundheit beschränkt werden.

Sozialdorfbewohner verwalten sich auf kommunaler Ebene vorwiegend selbst und bilden einen kommunalen Verbund aus allen Sozialdörfern, um ihre gegenseitige Versorgung zu gewährleisten.32 Gegenüber anderen Kommunen werden mehr Leistungen angeboten, die durch die kommunale Gemeinschaft erbracht werden. Die Sozialdorfbewohner bestimmen demokratisch, wer von ihnen welche dieser Leistungen wann und wie erbringt. Wenn die Abstimmungsergebnisse zwischen Sozialdorfbewohnern und dem übrigen Volk voneinander abweichen, wird zugunsten der betroffenen Sozialdorfbewohner entschieden oder es muss ein Volksausschuss einberufen werden.

4.1 Sozialdorfbewohner

Sozialdorfbewohner sind solidarische und selbstbestimmte Bürger, die ihre Arbeitskraft demokratisch organisieren und aufeinander abstimmen. Sie nutzen ihre Arbeitskraft, um sich gegenseitig zu versorgen, zu ergötzen und zu bilden sowie gemeinsam zu forschen und Neues zu erfinden. Sie beherbergen und unterstützen auch bedürftige Kinder, Alte, Kranke und Behinderte im Rahmen ihrer Möglichkeiten mit staatlicher Unterstützung durch Fachkräfte und Ausstattung.

4.2 Politiker der PW

Für alle Umstände, die ein Sozialdorf von einer Kommune der Marktwirtschaft unterscheiden, ist das Ministerium für PW zuständig. Für alle anderen Bereiche liegt die Verantwortung beim jeweiligen Ministerium. Verantwortlicher Ansprechpartner für die Sozialdorfbewohner ist der stellvertretende Minister des zuständigen Ministeriums. Der von den Sozialdorfbewohnern gewählte stellvertretende Minister für PW ist für den Betrieb der Arbeitsfelder für Grundversorgung und Luxusversorgung zuständig sowie für die Gründung und Schließung von Planbetrieben und Planunternehmen. Die Zuständigkeit für die Lebensbereiche Wohnung, Nahrung, Kleidung und Hygiene ist je ein Politiker verantwortlich, der von den Sozialdorfbewohnern direkt gewählt wird. Sobald die Versorgung in einem der Lebensbereiche mangelhaft wird, können die Sozialdorfbewohner diesen Politiker durch ein Veto-Quorum zum Ausschuss zwingen oder über das Abwahl-Quorum entlassen.33 Gleiches gilt für die stellvertretenden Minister.

4.3 Kabinett