Machtübergabe - Staatsorganisation - Andreas Seidl - E-Book

Machtübergabe - Staatsorganisation E-Book

Andreas Seidl

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Beschreibung

Staatsorganisation neu gedacht Haben Sie auch manchmal Sorge, dass Sie nicht wissen, welche staatliche Stelle für Sie zuständig ist? Und wünschen auch Sie sich gefragt zu werden, bevor über Ihren Alltag entschieden wird? Welche politischen Strukturen und Prozesse braucht unsere Gesellschaft heute? Dieses Buch verrät uns: ... wie eine Teilung der ausführenden, gesetzgebenden, rechtsprechenden und vermittelnden Gewalt aussehen kann, in der die Bürger - je nach Notwendigkeit - entscheiden, welche Politiker wofür zuständig sein sollen und für wie lange. ... wie die Entscheidung für eine direkte, indirekte oder repräsentative Demokratie die Wahlmüdigkeit oder Entscheidungsfreude der Bevölkerung berücksichtigen kann. ... welchen Weg jeder mitgehen kann, bis sich eine kritische Masse zusammenfindet, die Reformen unterstützt und zur Abstimmung stellt. Nach 20 Jahren Arbeit an dieser Buchreihe wagt Andreas Seidl damit einen Schritt in Richtung Parteigründung. Er unterhält dabei seine Leser sowohl intellektuell als auch visionär. Wenn dieses Werk Ihnen Hoffnung schenken, Sie inspirieren oder zum Handeln bewegen kann, hat es seinen Sinn erfüllt. Verfügbar auf Deutsch und Englisch

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Für Dich

Band 1: Zusammenfassung

Band 2: Herleitung

Band 3: Verfassung

Band 4: Staatsorganisation

Band 5: Digitales

Band 6: Medien

Band 7: Arbeit

Band 8: Planwirtschaft

Band 9: Soziale Marktwirtschaft

Band 10: Tauschwirtschaft

Band 11: Freie Marktwirtschaft

Band 12: Finanzen

Band 13: Innovation

Band 14: Bildung

Band 15: Gesundheit

Band 16: Infrastruktur

Band 17: Sicherheit

Band 18: Justiz

Band 19: Ausland

Band 20: Integration

Band 21: Familie

Danksagung

Mein Dank gilt meiner Familie und meinen Freunden, die mich zu dem gemacht haben, der ich heute bin. Besonderer Dank geht an alle, die mich unterstützt haben dieses Buch zu schreiben. Ich danke allen MitschülerInnen, LehrerInnen KommilitonInnen, DozentInnen, DemonstrantInnen, AktivistInnen, KollegInnen, Unternehmen und Ländern, mit denen ich die Erfahrungen sammeln durfte, aus denen all die Ideen in diesem Buch entsprungen sind. Den MitarbeiterInnen von Books on Demand danke ich für ihre freundliche Hilfsbereitschaft. Den Bürgern der Stadt Seligenstadt danke ich für die Eintracht und Verbundenheit, in der ich schreiben konnte.

Vorwort

Das vorliegende politische Konzept enthält eine Vielzahl an Vorschlägen für mögliche politische Reformen. Es lässt sich friedlich und demokratisch an jedes gängige politische System aller Staaten auf der Welt anpassen, aber auch an politische Systeme in Familien, Vereinen, Verbänden oder Unternehmen. Überall, wo Menschen sich Regeln geben oder unterwerfen, die das Zusammenleben steuern, können die folgenden Vorschläge hilfreich sein. Leserinnen und Leser, die Vorschläge so hilfreich finden, dass sie sie gemeinsam mit Gleichgesinnten in die Tat umsetzen möchten, können sich an den Autor wenden. Dafür dient das Kontaktformular auf der letzten Seite.

Fehler und Mängel

Ich bitte um Verständnis, dass dieser Band nicht lektoriertwurde. Ich konnte mir ein Lektorat nur für die Zusammenfassung leisten. Rechtschreibfehler und unglückliche Formulierungen können daher vorkommen. Sobald dieser Band ausreichend verkauft wurde, um ein Lektorat zu bezahlen, wird es durchgeführt. Danach erscheint eine Neuauflage.

Quellenangaben

Wenn etwas direkt zitiert wurde, ist es kursiv gesetzt. Enthalten die Überschriften Fußnoten, gelten die Quellen für direkte und indirekte Zitate im Kapitel, für das die Überschrift steht. Ansonsten sind Zitate oder Quellenverweise direkt am Wort oder am Ende des Satzes oder Absatzes. Dieses Buch enthält Textteile, die auf der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft vom 18. April 1999 (Stand am 12. Februar 2017), abgekürzt mit BV1 und der Verfassung des Kantons Bern vom 6. Juni 1993 (Stand am 11. März 2015), abgekürzt KV2 beruhen.

Wenn der Verfassungsparagraf, beziehungsweise einzelne seiner Absätze, auf Ausschnitten der BV oder KV ganz oder teilweise beruhen, wird das in einer Fußnote angegeben. Die Verweise zu den entsprechenden Fußnoten für Verfassungsparagrafen befinden sich meist jeweils hinter der Überschrift zum betroffenen Kapitel und manchmal im Fließtext. Verwendete Artikel der schweizerischen Verfassungen werden in der Fußnote mit Nummer hinter dem Titel des Verfassungsparagrafen aufgeführt. Beispiel: §123 Mustertitel: BV Art.123, KV Art.123.

Alle Internetquellen sind in den Fußnoten vollständig angegeben. Sie wurden zuletzt am 30.09.2021 abgerufen. Alle Literaturquellen sind ebenfalls vollständig in den Fußnoten angegeben.

Alle Verweise zu Aufgaben, die andere Ministerien übernehmen und dort näher beschrieben werden, sind in Fußnoten angegeben. Beispiel: Musterministerium – 1.2.3 Musterkapitel.

Alle Fußnoten sind im Vergleich zur jeweiligen Quelle anzusehen, sogenannte indirekte Zitate. Direkte Zitate sind kursiv gesetzt, kommen aber kaum vor. Die Quellenangabe soll dazu dienen weiter recherchieren zu können und dem Urheberrecht Rechnung zu tragen.

Alle verwendeten Stichworte, die auf den Namen der zuständigen Referate, Abteilungen und Ministerien der Bundesrepublik Deutschland beruhen, sind am Ende im Kapitel über die Umstellung der Ministerien aufgeführt.

1 Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Schweizerische Bundeskanzlei. https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de Am 14.12.2021

2 Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist die Bernische Amtliche Gesetzessammlung. https://www.belex.sites.be.ch/frontend/versions/2420?locale=de#ART71 Am 16.12.2021

Inhaltsverzeichnis

1.

Ziele des Staatsorganisationsministeriums.

2.

Abteilungen

2.1 Zentralabteilung

2.1.1 Personal

2.1.1.1 Personalrat.

2.1.2 Organisation

2.1.2.1 Prüfdienste

2.2 Leitungsabteilung

2.2.1 Planung und Strategie

2.3 Europaabteilung

2.4 Staatsabteilung

2.5 Staatsstrukturabteilung

2.6 Staatsprozessabteilung

2.7 Subsidiaritätsabteilung.

2.8 Umstiegsabteilung

3.

Aufgaben des Staatsorganisationsministeriums

4.

Staatsrecht

4.1 Staatsprozessrecht

4.1.1 Fehlende Zuständigkeit

4.1.2 Gründung und Schließung von Ministerien

4.1.3 Kommunikation.

4.1.4 Landessprache

4.1.5 Nationalhymne

4.2 Kooperationsabläufe

4.3 Staatsorganisationsminister

4.3.1 Verfassungshüter.

4.3.2 Grundrechte.

4.4 Bundesmoderatoramt

4.4.1 Innerer Dienst

4.4.2 Äußerer Dienst.

4.4.2.1 Bürgersprechstunden.

4.4.3 Bundesmoderatoren

4.4.4 Zwei vorsitzende Bundesmoderatoren

4.4.4.1 Pattsituation

4.4.4.2 Hotline

4.5 Staats-VZ

4.6 Personen-VZ

4.6.1 Interessensbekundung

4.7 Haftungsversicherung

5.

Theorien der dynamischen Mediendemokratie

5.1 Theorie des kollektiven Bewusstseins durch Medien

5.2 Theorie der sozialpsychologischen Adoleszenz der Menschheit

5.2.1 Theorie der sozialpsychologischen Adoleszenz der Völker

5.3 Theorie vom Staat als volkswirtschaftlicher Unternehmer

5.4 Theorie der kurzen Legitimitätsketten

6.

Ziele der dynamischen Mediendemokratie

6.1 Politik macht Party

6.2 Regierungsziele

7.

Gewaltenteilung

7.1 Mediative

7.1.1 Politische Kommunikationsmittel

7.1.1.1 Staatsfernsehen

7.1.1.2 Intranet

8.

Politische Struktur

8.1 Staatsbürger.

8.1.1 Volk

8.1.2 Betroffene Bürger

8.1.3 Bürgerrechte.

8.2 Rathäuser

8.2.1 Intranetcafé

8.2.1.1 Wahlwoche

8.2.1.2 Wahlkabinen

8.3 Politiker

8.3.1 Minister

8.3.1.1 Arbeitsbedingungen für Minister.

8.3.2 Stellvertretende Minister

8.4 Ministerien

8.4.1 Hauptstadt und Außenstellen.

8.4.2 Neues Ministerium erstellen.

8.4.3 Interne Heterarchie

8.4.3.1 Heterarchische Arbeitsbedingungen

8.4.3.2 Arbeitsplan

8.4.3.3 Letztentscheidungsrecht für Minister.

8.4.3.4 Mitbestimmungsrechte für Mitarbeiter

8.4.3.5 Änderungsbuch

8.4.4 Staatsbedienstete

8.4.4.1 Gehälter und Prämien im Staatsdienst.

8.5 Parteien

8.5.1 Finanzierung

8.5.2 Räumlichkeiten und Ausstattung

8.5.3 Grundsatzprogramm

8.5.4 Parteiflügel

8.5.4.1 Parteiflügel im Personenwahlverfahren

8.5.4.2 Parteiflügel im Gesetzgebungsverfahren.

8.5.4.3 Parolen

8.5.4.4 Eintagsflügel

8.5.5 Parteimitgliedschaft

8.5.6 Arbeitsgruppen.

8.5.7 Initiativen, Petitionen, Demonstrationen und Delegierte

8.5.8 Parteitage

8.5.8.1 Gesetzgebungs-Parteitag

8.5.8.2 Programm-Parteitag

8.5.8.2.1 Auftaktparteitag

8.5.8.2.1.1 Vorstandsinterview

8.5.8.2.1.2 Positionspapiere.

8.5.8.2.1.3 Anträge

8.5.8.2.2 Flügelparteitage

8.5.8.2.3 Abschlussparteitag

8.5.8.3 Kandidaten-Parteitag.

8.5.9 Ethikkommission

8.5.9.1 Sorgenflut

8.5.9.2 Erörterung.

8.5.9.3 Endabstimmung

8.6 Räte.

8.6.1 Fraktionen

8.6.2 Ministerrat

8.6.2.1 Mitglieder des Ministerrats

8.6.2.2 Ständige Aufgaben des Ministerrats für das Ministerium

8.6.2.3 Abgabe des Stimmrechts an den Ministerrat

8.6.3 Internationaler Rat

8.6.4 Parteirat

8.6.4.1 Kommunaler Parteirat

8.6.4.2 Nationaler Parteirat

8.6.4.3 Internationaler Parteirat

8.6.4.4 Delegierte

8.6.4.4.1 Parteimitglieder

8.6.4.4.2 Parteiflügelvorsitzende

8.6.4.5 Ausleihe des Stimmrechts an den Parteirat.

8.6.5 Wissenschaftlicher Beirat

9.

Politische Prozesse

9.1 Dynamische Demokratie.

9.2 Politische Rechte

9.2.1 Freie Willensbildung

9.2.2 Unverfälschte Stimmabgabe

9.3 Wahlrecht

9.3.1 Neuauszählungen

9.3.2 Wahlwerbung.

9.3.3 Mobile Wahlkabine

9.3.4 Wahl- und Abstimmungsrecht für deutsche Staatsbürger

9.3.5 Wahl- und Abstimmungsrecht für Ausländer

9.4 Reale und digitale Veranstaltungen

9.4.1 Übertragung.

9.4.2 Akteure

9.4.3 Geräte

9.5 Quorum

9.5.1 Gegenstand

9.5.2 Abstimmungsberechtigung.

9.5.3 Amtsperiode und Geltungsdauer

9.5.4 Quorums-VZ.

9.5.5 Abstimmungsprozess im Intranet

9.5.6 Oppositionsarbeit der Parteiflügel als Motor für ein Quorum

9.5.7 Mehrheits-Quorum

9.5.8 Quorumsmehrheits-Quorum

9.5.9 Quorums-Quorum.

9.5.10 Abwahl-Quorum

9.5.11 Beteiligungs-Quorum.

9.5.12 Personal-Quorum.

9.5.13 Initiativ-Quorum

9.5.14 Veto-Quorum.

9.5.15 Aufhebungs-Quorum.

9.5.16 Revisions-Quorum.

9.5.17 Ermächtigungs-Quorum

9.5.18 Entlassungs-Quorum

9.5.19 Subsidiaritäts–Quorum

9.6 Ausschuss

9.6.1 Zweck

9.6.2 Verfahren

9.6.2.1 Ausschüsse im Gesetzgebungsverfahren

9.6.2.2 Ausschüsse im Personenwahlverfahren.

9.6.2.3 Verpflichtende Ausschüsse

9.6.2.4 Freies Ausschussverfahren

9.6.2.5 Volksplenum

9.6.2.6 Volkskonferenz

9.6.2.7 Ausschüsse im Ausland

9.6.2.8 Teilnahme von Ausländern

9.6.3 Ablauf

9.6.3.1 Vorarbeit

9.6.3.2 Einberufung

9.6.3.3 Vorberichterstattung

9.6.3.4 Einzug.

9.6.3.5 Standort

9.6.3.6 Anfangsritual.

9.6.3.7 Mediale Umsetzung.

9.6.3.7.1 Fernsehbild.

9.6.3.7.2 TV-Box

9.6.3.7.3 Zuschauer Videobeiträge

9.6.3.7.4 Video-Gewinnspiel.

9.6.3.8 Motivation während des Ausschusses.

9.6.3.9 Abstimmungen während des Ausschusses

9.6.3.10 Geheime Abstimmungen während des Ausschusses

9.6.3.11 Ausklang

9.6.4 Ausschuss-VZ.

9.6.5 Veranstaltungsorte

9.6.6 Versorgung

9.6.7 Parteiwerbung

9.7 Abstimmung

9.7.1 Drei Wege der Abstimmung.

9.7.2 Vorbeugung gegen Wahlfälschung

9.7.3 Mehrheiten

9.7.3.1 Kommunale Mehrheiten

9.7.4 Verpflichtende Abstimmungen

9.7.5 Verbindliche Abstimmungsthemen.

9.7.5.1 Völker

9.7.5.2 Volk

9.7.6 Jährliche Haushaltsabstimmung

9.7.6.1 Entlastungsabstimmung

9.7.6.2 Gesetzesabstimmung

9.7.7 Staatsfinanzierung durch die Zentralbank.

9.7.8 Privatisierung und Verstaatlichung von Unternehmen

9.7.9 Gehälter von Politikern

9.8 Regierungen des Staates.

9.8.1 Regierungsentscheidungen

9.8.2 Verantwortung

9.8.2.1 Minister an der Regierung.

9.8.2.2 Zusammenarbeit mehrerer Ministerien

9.8.2.3 Kollegialprinzip.

9.8.3 Kontrolle

9.8.4 Haftung

9.8.5 Verwaltung.

9.9 Personenwahlen.

9.9.1 Wahlwerbung.

9.9.2 Amtsdauer

9.9.3 Unvereinbarkeiten

9.9.4 Ablauf

9.9.4.1 Auslösen der Neuwahl.

9.9.4.2 Übergangsphase.

9.9.4.3 Wahlprogramm

9.9.4.4 Programm-Wahlkampf

9.9.4.5 Vorwahl.

9.9.4.6 Programm-Ausschuss.

9.9.4.7 Kandidaten

9.9.4.8 Kandidaten-Ausschuss.

9.9.4.8.1 Vorstellungsrunde.

9.9.4.8.2 Planspiele

9.9.4.8.3 Abschlusstest

9.9.4.9 Kandidaten-Wahlkampf

9.9.4.10 Stichwahl

9.9.4.11 Einarbeitung

9.9.5 Drei Wege der Personenwahl

9.9.5.1 Direkte Personenwahl

9.9.5.2 Indirekte Personenwahl

9.9.5.3 Repräsentative Personenwahl.

9.9.5.3.1 Legitimitätskette.

9.10 Gesetzgebung

9.10.1 Flexible Verwendung des Gesetzgebungsverfahrens

9.10.2 Zahlen als Ziffern in Gesetzen

9.10.3 Initiativrecht

9.10.4 Gegenvorschlag

9.10.5 Rechtsetzende Bestimmungen

9.10.6 Digitalisierte Gesetzgebung

9.10.6.1 Gesetzgebungs-VZ

9.10.6.1.1 Startseite.

9.10.6.1.2 Ordnerstruktur.

9.10.6.1.3 Vorschlag

9.10.6.1.4 Problem

9.10.6.2 Simulation im Algorakel

9.10.7 Umstrittene Gesetze

9.10.8 Dringende Gesetze

9.10.9 Vorläufige Gesetze

9.10.9.1 Probezeit

9.10.10 Lobbyisten im Gesetzgebungsverfahren

9.10.10.1 Lobbyisten

9.10.10.2 Lobby-VZ

9.10.11 Drei Wege der Gesetzgebung

9.10.11.1 Indirekte Gesetzgebung

9.10.11.1.1 Befragung.

9.10.11.2 Indirekte Abstimmung

9.10.11.3 Direkte Gesetzgebung

9.10.11.4 Direkte Abstimmung.

9.10.11.5 Demonstration

9.10.11.6 Petition

9.10.11.6.1 Petitions-VZ.

9.10.11.7 Bürgerinitiative

9.10.11.7.1 Ungültigkeit von Bürgerinitiativen

9.10.11.7.2 Wahlkampf für Bürgerinitiativen

9.10.11.7.3 Gegenvorschläge für Bürgerinitiativen

9.10.11.8 Ausschussverfahren für Gesetze

9.10.11.8.1 Virtuelle Vorbereitung

9.10.11.8.1.1 Normen-Pinnwand

9.10.11.8.2 Reale Vorbereitung

9.10.11.8.2.1 Erörterung.

9.10.11.8.2.2 Kompromissfindung

9.10.11.8.3 Ablauf

9.10.11.8.3.1 Reportage

9.10.11.8.3.2 Anfangsabstimmung

9.10.11.8.3.3 Moderatoren

9.10.11.8.3.4 Podiumsgäste.

9.10.11.8.3.5 Videobeiträge

9.10.11.8.3.6 Lösungsbrief

9.10.11.9 Repräsentative Gesetzgebung.

9.10.11.10 Repräsentative Abstimmung

9.11 Verfassungsänderungen

9.11.1 Verfassungsinitiative

9.11.1.1 Prüfungen

9.11.1.2 Gegeninitiative

9.11.1.3 Gegenvorlage durch den Verfassungsausschuss

9.11.2 Verfassungsausschuss

9.11.3 Teilrevision

9.11.4 Totalrevision.

9.11.5 Verfassungsabstimmung

9.11.5.1 Wahlpflicht bei Verfassungsabstimmungen

10.

Subsidiarität

10.1 Subsidiaritätsprinzip

10.2 Subsidiaritätsantrag

10.3 Subsidiaritätsabstimmung

10.3.1 Mehrheitsverhältnisse im Regelfall

10.3.2 Zuständigkeiten und Mehrheitsverhältnisse im Einzelfall

10.4 Subsidiaritätsbehörde

11.

Föderalismus

11.1 Begriffsbestimmungen im Föderalismus

11.2 Politische Ebenen

11.2.1 Verfassungsmäßige Ordnung

11.2.2 Vorrang des Rechts zwischen den Ebenen.

11.2.3 Umsetzung des Rechts

11.2.4 Zusammenarbeit der Mitarbeiter zwischen den Ebenen in einem Ministerium

11.3 Zuständigkeiten im Föderalismus

11.3.1 Nationalpolitik.

11.3.1.1 Nationale Personenwahl

11.3.1.2 Nationale Gesetzgebung

11.4 Globalpolitik.

11.4.1 Internationaler Minister

11.4.2 Internationale Union

11.4.2.1 Internationale Personenwahl

11.4.2.2 Internationale Gesetzgebung

11.4.2.2.1 Drei Wege der internationalen Gesetzgebung

11.4.2.2.2 Zuständigkeiten bei unterschiedlicher Vergemeinschaftung

11.4.2.2.3 Abstimmung

11.4.3 Finanzierung der internationalen Ministerien.

11.5 Kommunalpolitik

11.5.1 Kommune

11.5.2 Kommunale Ebene.

11.5.3 Kommunale Regierung.

11.5.3.1 Kommunale Personenwahl

11.5.3.2 Kommunale Gesetzgebung

11.5.4 Kommunalgesetze

11.5.5 Finanzierung der Kommunen.

11.5.6 Zusammenarbeit zwischen Kommunen

11.5.7 Kulturschutzgebiete zum Minderheitenschutz

11.5.8 Podiumsstammtisch

12.

Staatssicherheit.

12.1 Korruption und Kriminalität im Staatswesen

12.2 Immunität.

12.3 Volksermächtigung

12.4 Proteste

12.4.1 Unterstützungsabstimmung

12.4.2 Protestierende Minderheit

12.4.3 Protestierende Mehrheit

12.5 Strafmaßnahmen für Politiker

12.5.1 Open Leaks

12.5.2 Untersuchungsausschuss.

12.5.2.1 Urteilsfindung

12.5.2.2 Lösungsfindung.

12.5.3 Neuwahlen.

12.5.4 Absetzung.

12.5.5 Entmachtung

12.6 Ausnahmezustand

12.7 Notstand

12.7.1 Neuwahl im Notstand

12.7.2 Berichterstattung im Notstand

12.7.3 Krieg

12.7.4 Bürgerkrieg

12.7.5 Revolte

12.7.6 Putsch

12.7.7 Staatsstreich

12.7.7.1 Ausrufung des Staatsstreichs

12.7.7.2 Staatsstreich mit Waffengewalt

12.7.7.2.1 Kommunale Zuständigkeit.

12.7.7.2.2 Umgang mit Aufständischen

12.7.7.2.3 Bewaffnung der Bevölkerung

12.7.7.2.4 Bürgerwehr

12.7.7.2.5 Gegenangriff

12.7.7.2.6 Kapitulation

12.7.7.3 Kommunaler Staatsstreich mit Waffengewalt.

12.7.7.3.1 Nationale Zuständigkeit

12.7.7.4 Digitaler Staatsstreich durch Wahlmanipulation

12.7.7.4.1 Kontrollmechanismen

12.7.7.4.2 Analoge Wahl.

12.7.7.4.3 Meinungsmanipulation

12.7.7.5 Ende des Staatsstreichs

13.

Umstieg auf das neue System

13.1 Änderung des Grundgesetzes.

13.2 Ähnlichkeiten der BRD mit der dynamischen Mediendemokratie

13.3 Einführung der 18 Ministerien

13.4 Reform des Parteiensystems.

13.4.1 Koalitionen

13.5 Standortreform

13.5.1 Städte, Gemeinden und Landkreise in Kommunen verwandeln

13.6 Bundesländer auflösen.

13.6.1 Kommunale Aufteilung

13.6.2 Landtage auflösen.

13.7 Parlamente und Regierungsebenen reduzieren

13.7.1 Kabinettsumbildung.

13.7.2 Einführung des Ministerrats

13.7.3 Einführung des Parteirats

13.7.4 Umbildung der Fraktionen.

13.8 Einführung der gleitenden Subsidiarität

13.9 Übergang der politischen Prozesse

13.9.1 Wahlhelfer

13.9.2 Ausschüsse und Abstimmungen

13.9.3 Einführung des Quorums.

13.9.4 Reform der Personenwahl und Gesetzgebung

13.9.5 Validierung des neuen digitalen Wahlsystems

13.9.6 Ausgabe der Volkscomputer

13.10 Arbeitsmarkt Neustrukturierung für Beamte

13.10.1 Umstellung der Gehälter im Staatsdienst

13.11 Umstrukturierung des Bundeskanzleramts.

13.12 Umstellung der alten Ministerien

13.12.1 Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

13.12.2 Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

1 Ziele des Staatsorganisationsministeriums

Ziel des Staatsorganisationsministeriums ist es den Staat mit seinen Ministerien so zu organisieren, dass die politischen Strukturen und Prozesse der Verfassung entsprechen sowie Bürgern und Politikern als Ansprechpartner und Moderator zu dienen. Das Ziel des Staatsorganisationsministeriums gilt als erreicht, wenn der Staatsapparat im Sinne der Bürger und zum Wohle des Volkes funktioniert.

Das Ministerium sorgt dafür, dass die Staatstheorie schlüssigen und nachvollziehbaren Thesen folgt. Die Theorien sollen der praktischen Umsetzung der Staatsorgane als Richtlinien dienen. Daraus werden konkrete Ziele abgeleitet, die das Staatssystem und die Regierungen erfüllen sollen.

Um keinem Staatsorgan zu viel Macht zu geben, wird die Gewaltenteilung geregelt. Um jeder politischen Ebene die Zuständigkeit zu geben, für die sie geeignet ist, wird die Subsidiarität geregelt. Um alle politischen Ebenen zu beschreiben und deren Aufgaben festzulegen, wird der Föderalismus geregelt. Die politische Struktur beschreibt alle Staatsorgane und wie sie in politischen Prozessen zusammenwirken, damit die Stabilität der dynamischen Mediendemokratie jederzeit gewährleistet ist.

2 Abteilungen

Die Abteilungen sind in Unterabteilungen unterteilt und Aufzählungen gelten meist als deren einzelne Referate. Viele Aufgaben einiger Abteilungen werden komplett von anderen Ministerien als Dienstleistung übernommen.

2.1 Zentralabteilung

Teil der Zentralabteilung ist das Empfangsbüro mit der Kurier- und Poststelle, die alle Anliegen, Sendungen und Besucher an die passende Stelle im Ministerium leitet.

2.1.1 Personal

Die Personalabteilung ist für die Personalentwicklung und -planung zuständig. Dafür kümmert sie sich um die Nachwuchswerbung, Praktikanten- und Referendarprogramme sowie um die Auswahlverfahren für Angestellte und Sonderauswahlverfahren für Bewerber mit Behinderungen. Für Politiker und Arbeitnehmer erstellt die Abteilung einen Stellenplan. Bei all ihren Aufgaben arbeitet sie in Abstimmung mit dem Personalrat.

Alle anderen Personalangelegenheiten werden in die entsprechenden Ministerien übernommen. Die Aus- und Fortbildung von Mitarbeitern für den staatlichen Dienst betreibt das Bildungsministerium.3 Das Arbeitsministerium übernimmt das Dienstrecht.4 Darin enthalten ist das Arbeits- und Tarifrecht der Arbeitnehmer des staatlichen Dienstes, Besoldung, Personalverwaltung aller Laufbahnen und Mitarbeiter, Gleitzeitstelle, Urlaubs- und Krankendatei, Arbeitszeit mit oder ohne Gleitzeit in Teilzeit oder Vollzeit am Dienstort oder in Heimarbeit. Das Infrastrukturministerium besorgt die Wohnungsfürsorge für alle staatlichen Mitarbeiter.5 Die Besoldungsstelle des Finanzministeriums kümmert sich um Gehalt, Unkosten, Reisekosten und Umzugskosten der Mitarbeiter.6

Das Bildungsministerium sorgt für die Kinderbetreuung aller Mitarbeiter im staatlichen Dienst.7

Das Gesundheitsministerium ist für den betriebsärztlichen Dienst zuständig.8 Der sorgt für ein betriebliches Gesundheitsmanagement, kümmert sich um die Behandlung, Aufklärung und Vermeidung von Dienstunfällen, kontrolliert und besorgt den Arbeits- und Gesundheitsschutz durch die Gesundheitsprüfer9 der Unternehmensprüfbehörde (UPB)10.

2.1.1.1 Personalrat

Der Personalrat besteht aus allen Mitarbeitern des Ministeriums. Der Personalrat tritt immer dann zusammen, wenn die Personalabteilung Personal umdisponieren, umschulen, einstellen oder entlassen will. Mitarbeiter, die von einer Personalentscheidung direkt und indirekt betroffen sind, erhalten das Stimmrecht im Personalrat für diese Einzelfallentscheidung. Der Personalrat nutzt für seine Vorhaben die Verfahren der direkten, indirekten und repräsentativen Demokratie. Versammlungen werden wie Ausschüsse abgehalten. Jedes Mitglied kann seine Stimme an ein anderes Mitglied ausleihen und zurückholen. Arbeitsgruppen oder Belegschaften ganzer Behörden können Vorsitzende direkt wählen oder im Rotationsverfahren besetzen, um ihnen ihre Stimme abzugeben. Eine abgegebene Stimme kann durch ein Beteiligungs-Quorum zurückgeholt werden. Ein Vorsitzender kann durch ein Abwahl-Quorum neugewählt werden. Für diese beiden Quoren können dann nur die Stimmberechtigen in der Belegschaft des Ministeriums abstimmen.

2.1.2 Organisation

Die Ministerien für Medien, Sicherheit, Justiz, Finanzen, Arbeit, Staatsorganisation sorgen mit ihren Prüfdiensten für das Qualitätsmanagement im Ministerium, die Auswertung der Arbeitsleistung, Einnahmen und Ausgaben sowie Korruptionsvorbeugung, Sabotageschutz und, falls nötig, für Disziplinarangelegenheiten.11

Der Sprachendienst zur Übersetzung von Gesprächen oder Texten wird vom Bildungsministerium übernommen.12Das Finanzministerium organisiert die jährliche Haushaltsabstimmung und sorgt für die ordnungsgemäße Buchführung in jedem Ministerium.13 Es regelt Haushaltsverfahren, Haushaltsrecht, Personalhaushalt, Budgets der Abteilungen, Kosten und Kassenwesen und unterstützt die Ministerien bei der Haushaltsplanung für die Haushaltsabstimmung.

Das Arbeitsministerium regelt das Vergaberecht und sorgt für ein korruptionsfreies staatliches Auftrags- und Beschaffungswesen.14

Die Versorgung mit Informationstechnologie (IT) besorgt das Digitalministerium.15 In Abstimmung mit dem Beschaffungsamt des Arbeitsministeriums sorgt es für die Beschaffung, Bereitstellung, Wartung und Service technischer Geräte und Software. Vieles davon wird in Eigenregie hergestellt, um Datenschutz in der Informations- und Kommunikationstechnik gewährleisten zu können. Beauftragte für Informationstechnik und Digitalisierung prüfen und beraten die Ministerien. Als Dienstleistung werden digitale Terminkalender- und Dokumentationsdienste gestellt sowie ein digitales politisches Archiv samt Bibliothek.

2.1.2.1 Prüfdienste

Das Staatsorganisationsministerium sorgt mit dem Bundesmoderatoramt für ein Qualitätsmanagement, das die Zusammenarbeit zwischen den Ministerien und den Bürgern evaluiert und organisiert. Die Ergebnisse der Auswertung werden durch die Prüfer der UPB und dem Überwachungsfernsehen16 erhoben und auf der Intranetseite des Bundesmoderatoramts veröffentlicht. Die Verfassungshüter überwachen die staatlichen Betriebe und Behörden, um sicherzustellen, dass sich der Staat an die Verfassung hält. Die Verfassungshüter arbeiten mit dem Bundesmoderatoramt und der UPB zusammen.

Korruptionsvorbeugung und Sabotageschutz wird im Kapitel Staatssicherheit geregelt. Zur Korruptionsvorbeugung kann staatliches Personal bei mehreren Stellen angezeigt werden und wird durch die UPB und das Überwachungsfernsehen (ÜF)17 überprüft. Korrupte Politiker können direkt über das Abwahl-Quorum aus ihrem Amt entfernt werden. Das wird im Kapitel Korruption und Kriminalität im Staatswesen geregelt. Zum Sabotageschutz kann die Bevölkerung die Kontrolle über ganze Ministerien oder einzelne Abteilungen und Referate übernehmen. Geregelt wird dieses Vorgehen im Kapitel Volksermächtigung. Disziplinarangelegenheiten werden im Unterpunkt Sanktionen geregelt. Verstöße können im Intranetportal „Open Leaks“ angezeigt werden, im Untersuchungsausschuss untersucht und durch Neuwahlen, Absetzen und Entmachten geahndet werden.

2.2 Leitungsabteilung

Die Leitungsabteilung ist die Abteilung des Ministers. Er sorgt mit seinem Büroteam für die politische Planung und Analyse seines Ministeriums und koordiniert das Verhältnis von Nation und Kommune durch den Austausch mit seinen Stellvertretern in den Kommunen. Er leitet die Zusammenarbeit mit anderen Ministerien oder Bürgern in Ausschüssen ein und wird dabei vom Staatsorganisationsministerium unterstützt.

Das Medienministerium sorgt mit seinem medialen Dienst für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums, moderiert den Bürgerdialog, schult oder stellt einen Sprecher des Ministers, verfasst auf Wunsch Reden und Texte und sorgt für die Umsetzung von Konferenzen und Veranstaltungen.18

Das Digitalministerium ist für die digitale Steuerung zuständig und sorgt damit für das Abteilungsmanagement. Es erstellt automatisch Geschäftsstatistiken, Mitarbeiterbefragungen und den aktuellen Forschungsstand durch Statistiken. Es leitet Vorschläge automatisch an die betroffenen oder befähigten staatlichen Mitarbeiter weiter. Bei der Schriftgutverwaltung sorgt es für die Digitalisierung und dafür, dass Ministerien Vordrucke miteinander teilen.19

2.2.1 Planung und Strategie

Die politische Planung des Ministeriums wird im Kapitel Aufgaben des Ministeriums beschrieben. Die politische Analyse ist auf die Wahlen, Abstimmungen und Ausschüsse beschränkt. Das Staatsorganisationsministerium gilt als verantwortlicher Dienstherr die Ministerien für Medien und Digitales derart zu koordinieren, dass Termine für Personenwahlen, Ausschüsse und Abstimmungen sich nicht überlagern und ein Zeitfenster öffnen, in dem Bürger sich informieren und beteiligen können. Eine Analyse bewertet die Abläufe anhand der gesammelten Erfahrungswerte, die Nutzer, Bürger und Politiker in Beiträgen oder Bewertungen äußern. Eine Analyse des Verhältnisses zwischen Zeit und Mittel, die investiert wurden, wird erstellt und im Zuge der Haushaltsabstimmung veröffentlicht. Für die Durchführung der Analyse sind Mitarbeiter des Staatsorganisationsministeriums im Team der UPB zuständig und erheben die Daten im Rahmen der jährlichen Prüfung durch die UPB.

Das Verhältnis von Nationen, Nation und Kommune wird in den Kapiteln Kooperationsabläufe, Staatsprozessrecht, Subsidiarität und Föderalismus geregelt.

Die Zusammenarbeit mit anderen Ministerien oder Bürgern in Ausschüssen, wird in den Kapiteln Bundesmoderatoramt, Ausschüsse und direkte Gesetzgebung geregelt. Die Koordinierung der Ministerien durch das Staatsorganisationsministerium wird in den Kapiteln Bundesmoderatoramt und Kooperationsabläufe geregelt.

2.3 Europaabteilung

Das Auslandsministerium sorgt für die ständige Übermittlung der neuesten Informationen über die aktuelle Europapolitik, die das jeweilige Ministerium betrifft, geltendes EU-Recht und alle beginnenden oder laufenden EU-Förderprogramme.20

Das Staatsorganisationsministerium unterhält eine Europaabteilung, um die internationalen Angelegenheiten der internationalen politischen Ebene derart zu koordinieren und zu überwachen, dass sie sich an das geltende Verfassungsrecht halten und über die drei Ringe der Integration21 an das System der dynamischen Mediendemokratie anzugleichen. Dafür arbeiten die Ministerien für Staatsorganisation und Ausland zusammen.

Die Europaabteilung sichert die Einhaltung der Regelungen des Abgeordnetenstatuts und des Wahlrechts für die Mitglieder des Ministerrats, des internationalen Rats und des internationalen Parteirats. In Zusammenarbeit mit der Europaabteilung des Auslandsministeriums werden die Beziehungen zu Institutionen der EU und den europäischen politischen Parteien gepflegt.

Die Europaabteilung entscheidet für die Bereiche Institutionelle Fragen22, ob das geltende EU-Recht übernommen, angepasst oder abgelehnt wird.23

2.4 Staatsabteilung

Die Staatsabteilung ist für die Einhaltung des Staatsrechts verantwortlich und in Zusammenarbeit mit dem Staatsorganisationsminister für die Formulierung von Neuerungen im Staatsrecht. Sie beaufsichtigt die Arbeit der Verfassungshüter, des Bundesmoderatoramtes und der Haftungsversicherung. Sie sorgt für den Betrieb des das Staats Verzeichnis (VZ)24 und Personen-VZ und die Zusammenarbeit mit den anderen Ministerien. Sie achtet auf die Verwirklichung der Ziele, Theorien und Gewaltenteilung in der dynamischen Mediendemokratie.

2.5 Staatsstrukturabteilung

Die Staatsstrukturabteilung sorgt dafür, dass die staatlichen Institutionen all ihre Funkionen verfassungsmäßig ausführen. Sie beaufsichtigt, dass Staatsbürgern in den Rathäusern und im Intranet ihre Rechte zuteilwerden, Politiker in ihren Ministerien heterarchisch zum Wohle des Volkes handeln, Parteien ihre Programmarbeit, Regierungsarbeit und Oppositionsarbeit verfassungsgemäß mit angemessener Ausstattung ausüben können sowie Räte an den Verfahren beteiligt werden, wo immer es nötig ist. Die Staatsstrukturabteilung unterstützt die staatlichen Institutionen bei der Veranstaltung von Tagungen und deren Moderation. In Zusammenarbeit mit dem Staatsorganisationsminister können Mängel an der staatlichen Struktur durch Neuerungen ausgebessert und in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden.

2.6 Staatsprozessabteilung

Die Staatsprozessabteilung beaufsichtigt Einhaltung der Verfahrensregeln in allen ordentlichen und außerordentlichen Lagen. Sie sorgt für den Betrieb des Quorums-VZ, Ausschuss-VZ, Gesetzgebungs-VZ, Lobby-VZ und Petitions-VZ. Sie behält den Überblick über alle laufenden und ausgelösten Quoren und beaufsichtigt die ordnungsgemäße Ausführung aller folgenden Verfahren. Sie überwacht die Gewährung der politischen Rechte und des Wahlrechts für die stimmberechtigten Bürger und stellt dafür den Wahlleiter. Er ist für alle Arten der Abstimmung zuständig, egal ob sie direkt, indirekt oder repräsentativ erfolgen. Er achtet insbesondere darauf, dass alle Abstimmungen abgehalten werden, die zwingend vorgeschrieben sind.

Sie sorgt in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium für die Haushaltsabstimmung und in Zusammenarbeit mit den Ministerien für Medien und Digitales für die Durchführung von realen und digitalen Veranstaltungen für Ausschüsse. Sie beaufsichtigt die direkten, indirekten oder repräsentativen Verfahren der Regierungen, Gesetzgebung und Personenwahl. Sie ist in Zusammenarbeit mit dem Staatsorganisationsminister verantwortlich für die Verfahren bei Verfassungsänderungen und in außerordentlichen Lagen, in denen die Staatssicherheit gefährdet ist.

2.7 Subsidiaritätsabteilung

Die Subsidiaritätsabteilung koordiniert föderale Zuständigkeitsverteilung. Sie hält Kontakt zu allen politischen Ebenen und behält den Überblick über alle unterschiedlichen Geltungsbereiche von Gesetzen und die verantwortlichen Politiker. Sie beaufsichtigt die Arbeit der Subsidiaritätsbehörde und die Subsidiaritätsabstimmungen. Sie unterstützt die jeweilige politische Ebene bei der Einhaltung aller speziellen Verfahrensregeln bei kommunalen, nationalen oder internationalen Verfahren. In Zusammenarbeit mit dem Auslandsministerium koordiniert sie die Bestrebungen oder Ablehnungen zur internationalen Vergemeinschaftung. In Zusammenarbeit mit dem Ministerrat, kommunalen Parteiräten, kommunal regierten Kommunen, Verbünden von Kommunen oder Kulturschutzgebieten, organisiert die Subsidiaritätsabteilung die Balance zwischen internationaler und nationaler Einheit und kommunaler Selbstverwaltung.

2.8 Umstiegsabteilung

Die Umstiegsabteilung organisiert den Umstieg auf das neue System in allen Ministerien. Sie treibt die Änderung des Grundgesetzes voran und alle daraus folgenden Anpassungen durch andere Ministerien und in Gesetzbüchern. Sie koordiniert alle Umzüge und Nutzungsveränderungen staatlicher Gebäude und Standorte der Hauptstädte. Sie führt die Umschulungen, Entlassungen und Neuanstellungen durch. Sobald der Umstieg auf das neue System in allen Ministerien abgeschlossen und die neue Verfassung in Kraft ist, wird die Umstiegsabteilung geschlossen.

3Bildungsministerium – 2.1.1.1 Aus- und Fortbildung für den staatlichen Dienst

4 Arbeitsministerium – 4 Staatliche Betriebe, 13 Arbeits-VZ

5 Infrastrukturministerium – 2.1.1.1 Wohnungsfürsorge für Mitarbeiter im staatlichen Dienst

6 Finanzministerium – 2.1.1.1 Personalbezahlung

7 Bildungsministerium – 2.1.1.2 Kinderbetreuung für Mitarbeiter im staatlichen Dienst

8 Gesundheitsministerium – 2.1.1.1 Betriebsärztlicher Dienst

9 Arbeitsministerium – 20.7.2 Gesundheitsprüfer

10 Arbeitsministerium – 20 Unternehmensprüfbehörde (UPB)

11 Ministerien für Medien, Sicherheit, Justiz, Finanz, Staatsorganisation – 2.1.2.1 Prüfdienste

12 Bildungsministerium – 2.1.3 Sprachendienst

13 Finanzministerium – 8 Staatseinnahmen, 9 Staatsausgaben

14 Arbeitsministerium – 6 Beschaffungsamt

15 Digitalministerium – 2.1.2.1.1 Versorgung mit Informationstechnologie (IT)

16 Medienministerium – 12.1 Kontrollteam

17 Medienministerium – 12 Überwachungsfernsehen (ÜF)

18 Medienministerium – 2.2.1.1 Medialer Dienst

19 Digitalministerium – 2.1.2.1 Digitaler Dienst

20 Auslandsministerium – 2.4 Europaabteilung

21 Auslandsministerium – 5.8 Internationale Union (IU)

22https://eur-lex.europa.eu/summary/chapter/institutional_affairs.html?root_default=SUM_1_CODED=01

23 Auslandsministerium – 6.4 Umstellung der politischen Inhalte auf die Politik der dynamischen Mediendemokratie

24 Digitalministerium – 12 Verzeichnisse (VZ)

3 Aufgaben des Staatsorganisationsministeriums

Aufgabe des Staatsorganisationsministeriums ist es den Staat mit seinen politischen Strukturen und Prozessen zu organisieren, sodass alle Staatsgewalt vom Volk ausgeht. Sie wird erfüllt, indem die politischen Strukturen und Prozesse sich flexibel an die dynamische Beteiligungsfreude der Bevölkerung anpassen. Das reicht von repräsentativen und indirekten Verfahren in Räten bei zu geringer Wahlbeteiligung, über die direkte Mitbestimmung der Bürger bei Ausschüssen, Abstimmungen in Einzelfällen oder dauerhaft, bis hin zur Übernahme ganzer Ministerien oder der Verteidigung der Staatssicherheit.

Zentrale Aufgabe des Staatsorganisationsministeriums ist die Gesetzgebung für die Verfahren der Personenwahl, Regierung, Gesetzgebung und Verfassungsgebung. Alle Bürger, Politiker, Parteien und Ministerien, die diese Verfahren bewältigen müssen, werden vom Bundesmoderatoramt begleitet und unterstützt. Als zentrales Steuerungselement verwendet das Staatsorganisationsministerium Quoren. Sie sind, mit Ausnahme der periodischen Haushaltsabstimmung, die treibenden Kräfte hinter den politischen Prozessen. Ihnen folgen Verhandlungen in Ausschüssen oder Räten und Abstimmungen in Wahllokalen oder Räten.

Alltägliche Aufgabe ist die Kooperationsabläufe zwischen den Ministerien und zwischen dem Staat und den Bürgern im Sinne der Verfassung vom Bundesmoderatoramt zu gewährleisten. Für Zuständigkeitsverteilungen zwischen der kommunalen, nationalen und internationalen Ebene unterhält das Ministerium die Subsidiaritätsbehörde. Das Staats-VZ gibt eine Übersicht über alle Organe des Staates und ermöglicht die Kontaktaufnahme und Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Insbesondere die Beteiligungsmöglichkeiten der Bürger und die Gewährleistung der Wahl- und Stimmrechte ist die Aufgabe des Staatsorganisationsministeriums.

Als Hüter der Verfassung sind der Staatsorganisationsminister und seine Stellvertreter damit beauftragt die Einhaltung der Verfassung zu gewährleisten, Verstöße anzuzeigen und zu vermeiden. Dabei werden sie von den Verfassungshütern unterstützt. Um Gefahren der Staatssicherheit vorzubeugen sorgt das Staatsorganisationsministerium für die nötigen Vorgehensweisen und deren Übung durch die Bevölkerung.

Das Staatsorganisationsministerium regelt den Umstieg des geltenden Staatssystems auf das neue System, das in diesem Band, der Verfassung und den anderen Bänden beschrieben ist.

4 Staatsrecht25

Das Staatsorganisationsministerium ist zuständig für das Staatsrecht, also die politischen Prozesse und Strukturen im Land. Politische Prozesse sind Quoren und die Verfahren der Ausschüsse, Personenwahlen und Gesetzgebung. Politische Strukturen sind Ministerien, Parteien, Ausschüsse, Räte und die Verfassung. Da das Staatsrecht alle Ministerien betrifft, muss es in der Verfassung grundlegend festgelegt werden. Konkretere Ausgestaltungen im Staatsorganisationsrecht werden durch Gesetze des Staatsorganisationsministeriums vorgenommen. Das Staatsorganisationsrecht regelt die Einhaltung und die Neuordnung der geltenden Strukturen und Prozesse, damit politische Inhalte ersonnen und umgesetzt werden können.

Am Gesetzgebungsverfahren für Staatsrecht sind alle 18 Minister beteiligt. Der Gesetzestext muss in einem Ausschuss oder Rat ausgehandelt werden. Das Staatsrecht bildet die Grundlage für die verwaltungsrechtlichen Verfahren in den Ministerien und Parteien, aus denen staatliche Leistungen entstehen. Das Staatsrecht besteht aus Gesetzen, die staatliche Stellen oder Bürger zu einer Handlung verpflichten oder eine Handlung ermöglichen. Die Gesetzgebung über die Rechtsprechung im Staatsrecht übernimmt das Justizministerium.26 Warum die staatlichen Verfahren im geltenden Staatsrecht notwendig sind, beschreibt das Staatsorganisationsministerium in Staatstheorien.

4.1 Staatsprozessrecht27

Das Staatsorganisationsministerium sorgt für den reibungslosen Kooperationsablauf zwischen den Ministerien, politischen Ebenen sowie dem Staat und seinen Bürgern. Kooperationen werden immer dann nötig, wenn mehrere Ministerien oder Ebenen von einem Vorhaben betroffen sind. Die Verfahren werden im Staatsprozessrecht festgelegt. Die politischen Inhalte bilden die Einzelfälle politischer Entscheidungen, die in der geltenden politischen Struktur und durch geltende politische Prozesse getroffen werden. Für politische Inhalte sind die Bürger, gewählte Minister, gewählte Mitarbeiter der Ministerien und Parteimitglieder verantwortlich. In Einzelfällen kommt es vor, dass sie mehrere Ressorts betreffen und Menschen zusammenarbeiten müssen, die zuvor nie oder selten zusammengearbeitet haben. Das Staatsorganisationsministerium setzt das Staatsprozessrecht ein, um die Kooperation durch Moderation und einheitliche Verfahren zu fördern. Die dafür zuständigen Behörden sind das Bundesmoderatoramt und die Subsidiaritätsbehörde. Entstehen Zuständigkeitskonflikte zwischen Ministerien oder Behörden, untersucht die Subsidiaritätsbehörde den Fall, versucht zu schlichten oder entsendet Moderatoren. Falls keine Lösung eintritt, trifft der Staatsorganisationsminister die Entscheidung oder sie wird in einem Ausschuss verhandelt und danach abgestimmt.

4.1.1 Fehlende Zuständigkeit28

Wenn der Fall eintritt, das sich kein Ministerium für einen Fall zuständig fühlt, aber der Staat den Handlungsauftrag hat, übernimmt das Staatsorganisationsministerium das Gesetzgebungsverfahren und die Ausführung dieser Gesetze in diesem Fall, bis es einem Ministerium die entsprechende Zuständigkeit zuweist oder ein neues Ministerium erstellt wird.

4.1.2 Gründung und Schließung von Ministerien29

Das Volk kann ein neues Ministerium gründen, indem dafür eine Initiative eingebracht wird, der das Volk mit einer Mehrheit ab 75% zustimmen muss. Da bei der Gründung eines neuen Ministeriums die Verfassung geändert werden muss, werden alle Verfahren wie eine Teilrevision der Verfassung behandelt. Wird die Initiative als Entwurf eingebracht, entsteht das Regierungsprogramm für das neue Ministerium in einem Ausschuss. Wird die Initiative als Vorlage eingebracht, wird sofort darüber abgestimmt. Es können Gegenentwürfe eingebracht werden. Das Verfahren entspricht ansonsten dem Personenwahlverfahren, in dem ein Kandidaten-Ausschuss folgt. Für das neue Ressort nimmt die neue Partei ihre Arbeit auf und bildet Parteiflügel.

Das Staatsorganisationsministerium kann Ministerien schließen oder Zuständigkeiten absprechen und einem anderen Ministerium zusprechen oder zwischen mehreren Ministerien aufteilen. Bei jedem dieser Vorgänge müssen alle Minister und 75% der Bürger zustimmen. Wird eine Mehrheit nicht erreicht, wird ein Ausschuss einberufen, nach dem eine weitere Abstimmung folgt. Die Minister sind dann nur noch als Bürger stimmberechtigt. Stimmen 65% der Bürger zu, wird der Vorgang ausgeführt.

4.1.3 Kommunikation

Die Ministerien für Staatsorganisation, Medien und Digitales erschaffen ein Kommunikationssystem, durch das Bürger in der Lage sind den Staat zu steuern. Das Staatsorganisationsministerium setzt dabei die Verfahrensregeln, wie die Ministerien für Medien und Digitales für die nötige Kommunikationstechnologie sorgen und wie sie sie nutzen dürfen. Das Medienministerium sorgt durch Verfilmung für eine zeitsparende Informationsaufnahme und ermöglicht durch unterschiedliche Formate die Zusammenarbeit der Zuschauer und Darsteller. Das Digitalministerium sorgt für die Vernetzung und Ausrüstung mit aktueller Software und Hardware durch die Kommunikationstätigkeiten durchgeführt und archiviert werden können.

4.1.4 Landessprache30

Die Landessprache ist Deutsch. Alle Amtsgeschäfte müssen den Staatsbürgern mindestens in deutscher Sprache zur Verfügung stehen. Werden Staaten mit verschiedenen Sprachen vergemeinschaftet, muss eine neue Sprache entwickelt werden, die Wörter aus allen Landessprachen enthalten kann. Das Integrationsministerium ist für die Amtssprachen zuständig.31

4.1.5 Nationalhymne

Die Nationalhymne ist Lied, dessen Melodie und Text vom Volk abgestimmt wird, wie ein Gesetz. Daher ist sie im Gesetzes-VZ aufgeführt als Gesetz des Staatsorganisationsministeriums. Sobald das Aufhebungs-Quorum erreicht ist, werden Änderungen in einem Volksausschuss verhandelt. Es kann ein Wettbewerb ausgeschrieben werden, für den einheimische Musiker Vorschläge einreichen können. Über die ausgehandelten Änderungen stimmt das Volks ab.

4.2 Kooperationsabläufe32

Das Staatsorganisationsministerium ist für die Zusammenarbeit in drei Kooperationsabläufen zuständig.

Der erste Kooperationsablauf dient dazu, dass die kommunale, nationale und internationale Ebene miteinander kooperieren oder ihre Zuständigkeiten klar voneinander trennen.

Der zweite Kooperationsablauf dient dazu, dass die vier Wirtschaftszonen so durchlässig bleiben, dass sich deutsche Staatsbürger jederzeit dafür entscheiden können in welcher Wirtschaftszone sie arbeiten oder leben möchten. Das Arbeitsministerium übernimmt dort die vorwiegende Zuständigkeit, wird aber vom Staatsorganisationsministerium unterstützt.

Der dritte Kooperationsablauf dient dazu, dass die Ministerien Lösungen anbieten können, die nur mehrere Ministerien gemeinsam bewältigen können und kein Ministerium alleine. Das Staatsorganisationsministerium prüft, ob Meldungen von regierenden oder mutmaßlich betroffenen Ministern oder durch die Bürger per Veto-Quorum zulässig sind. Meldungen sind zulässig, wenn die betroffene Recht setzende Bestimmung den Ressortbereich eines Ministeriums überschreitet. Dann wird geprüft, welche der 18 Ressortbereiche betroffen sind. Dabei werden die Begründungen in den Meldungen berücksichtigt. Nach Prüfung und Bewilligung einer Meldung werden die Minister aller betroffenen Ressortbereiche am Rechtsetzungsverfahren beteiligt. Das Bundesmoderatoramt übernimmt den Vorsitz.

4.3 Staatsorganisationsminister

Der nationale Staatsorganisationsminister ist verantwortlich für die Überwachung, ob die Verfassung des Landes eingehalten wurde. Diese Aufgabe kann nicht durch eine Subsidiaritätsabstimmung auf die internationale oder kommunale Ebene verlagert werden. Um diese Aufgabe wahrzunehmen, darf der Staatsorganisationsminister in Abstimmung mit den Richtern des Verfassungsgerichts allen staatlichen Mitarbeitern direkte Anweisungen geben oder sein Veto bei Gesetzen einlegen. Diese Gesetze müssen dann an die Verfassung angepasst oder aufgehoben werden. Um den Staatsorganisationsminister in dieser Aufgabe zu unterstützen unterhält das Staatsorganisationsministerium eine Abteilung für Verfassungshüter.

4.3.1 Verfassungshüter

Das Staatsorganisationsministerium ist dafür zuständig, dass die politischen Institutionen sich an die Verfassung halten und nur innerhalb ihrer verfassungsmäßig vorgegebenen Grenzen handeln. Verfassungsstreitigkeiten werden den Verfassungshütern gemeldet oder von ihnen selbst erkannt und abseits des Gerichtsverfahrens in einem Ausschuss verhandelt und beseitigt. Die Verfassungshüter sorgen für eine Überwachung der staatlichen Betriebe und Behörden durch die Zusammenarbeit mit Prüfern der UPB33, dem Bundesmoderatoramt, der Polizei und dem Verfassungsgericht. Bei der Polizei34 können Bürger Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Handelns von Bürgern, Unternehmen, zivilen oder staatlichen Organisationen anzeigen. Die Polizei hat die Pflicht die Zweifel zu prüfen und danach sofort dem Verfassungsgericht35 zu melden.

Beim Bundesmoderatoramt können Bürger und Politiker Beschwerden über staatliche Stellen äußern. Es wird geprüft, ob gegen Gesetze oder die Verfassung verstoßen wird. Die Moderatoren melden der betroffenen staatlichen Stelle die Prüfergebnisse und setzen eine Frist von 3 Monaten, in der Verstöße behoben sein müssen. Verstreicht die Frist ohne Behebung der Verstöße, meldet das Bundesmoderatoramt den Vorgang an das Verfassungsgericht.

Entdecken Legalitätsprüfer im Rahmen der jährlichen Prüfung der UPB Verstöße, müssen sie innerhalb von 3 Monaten behoben werden. Ist das nicht der Fall, wird der Vorgang dem Verfassungsgericht gemeldet.

Das Verfassungsgericht ist verpflichtet alle gemeldeten Vorgänge rechtlich zu prüfen und, falls Verstöße erkennbar sind, ein Verfahren zu eröffnen. Das Verfassungsgericht verhandelt angezeigte Verstöße gegen die Verfassung und kann Strafen verhängen oder Änderungsvorschläge für die Gesetzgebung einbringen.

4.3.2 Grundrechte

Die Grundrechte werden vom Volk in der Verfassung im Kapitel über Grundrechte festgelegt. Für die Umsetzung einzelner Artikel der Grundrechte sind unterschiedliche Ministerien zuständig. Die Einhaltung der Grundrechte wird von den Verfassungshütern evaluiert und die Verteilung der Zuständigkeiten wird vom Bundesmoderatoramt moderiert.

4.4 Bundesmoderatoramt36

Das Staatsorganisationsministerium unterhält das Bundesmoderatoramt. Das Amt ist eine eigenständige Behörde, in der Bundesmoderatoren als direkt gewählte Politiker den Gesetzen und Bürgern verpflichtet sind. Die besondere Pflicht von Bundesmoderatoren ist es Verhandlungen neutral zu führen. Das bedeutet, dass kein Interesse unerwähnt bleibt, es keine Tabus aufgrund vermeintlicher politischer Korrektheit geben darf, jegliche Kritik auf ihre Ursache hin überprüft werden muss, kein Ministerium mehr wertgeschätzt wird, als ein Anderes oder Mehrere und dass kein Unterschied zwischen Bürgern aufgrund ihres Status gemacht werden darf.

Die Minister und ihre Stellvertreter wählen einen Bundesmoderator als Staatsmoderator, der Chef des inneren Diensts wird. Die Bürger wählen einen Bundesmoderator als Bürgermoderator, der Chef für den äußeren Dienst wird.

4.4.1 Innerer Dienst37

Der innere Dienst ist die Stabsstelle für alle Regierungen, die einen Vorsitzenden benötigen, der die Zusammenarbeit mehrerer Ministerien, Ebenen oder Behörden moderiert. Die Moderation kann in der Gesetzgebung, der Legislative, und der Ausführung, der Exekutive, eingesetzt werden. In diesem inneren Dienst sorgt das Bundesmoderatoramt für die Moderation zwischen staatlichen Stellen. Es gibt Bundesmoderatoren für die kommunale und nationale Ebene. Moderatoren der internationalen Ebene sind die Vertreter oder Botschafter des Auslandsministeriums.38 Sie erhalten eine Zusatzausbildung im inneren Dienst.

Der innere Dienst ist auch für die Ausbildung neuer Bundesmoderatoren zuständig. Hier werden Bundesmoderatoren für die Diskussionsrunden in Ausschüssen und Räten ausgebildet. Falls das Konzept der Lösungsfinder39 verwendet wird, wird der Abstimmungsmoderator im Digitalministerium und der Zuschauermoderator im Medienministerium ausgebildet. Sobald die Ausbildung beendet ist, können sich die Moderatoren zur Wahl als kommunaler oder nationaler Bundesmoderator aufstellen.

4.4.2 Äußerer Dienst40

Der äußere Dienst sorgt für die Moderation der Kommunikation zwischen Bürgern und staatlichen Stellen. Er nimmt alle Äußerungen der Bürger auf, die Bürger an eine staatliche Stelle richten möchten. Damit sind alle Möglichkeiten gemeint, die Bürgern durch ihre politischen Rechte zustehen. Bürger müssen diese Rechte nicht im Einzelnen kennen. Der äußere Dienst unterhält in jedem Rathaus eine Ombudsstelle für Bürger. Hier erfahren sie, welche staatlichen Stellen am ehesten geeignet sind, um die bürgerlichen Interessen geltend zu machen. Den Bürgern werden alle möglichen Verfahrensweisen vorgestellt. Damit trägt das Bundesmoderatoramt zur politischen Bildung der Bürger bei. Die Wahl, welche Verfahrensweise angewendet werden soll, liegt beim Bürger. Als Beratung können Einschätzungen abgegeben werden zu Erfolgsaussichten anhand von vergangenen ähnlichen Fällen. Das statistische Ergebnis aller möglichen Verfahrensweisen wird vom Algorakel41 berechnet und dem Bürger neben der persönlichen Einschätzung des Mitarbeiters der Ombudsstelle mitgegeben.

4.4.2.1 Bürgersprechstunden

Die Ombudsstelle ist auch Ansprechpartner für Bürger, die in die Sprechstunde eines Politikers gehen wollen. Jeder Politiker hat mindestens an einem Arbeitstag pro Woche seine Bürgersprechstunden. Diese Sprechstunden haben offene und termingebundene Sprechzeiten. Bei der Terminvereinbarung kann auch angegeben werden, ob die Sprechstunde via Volkscomputer abgehalten wird. Während keine Bürger anwesend sind, beteiligt sich der Politiker im Intranet an den Diskussionen in der Nutzergemeinde. Lobbyisten dürfen die Bürgersprechstunden nicht nutzen. Falls das doch vorkommen sollte, muss das Treffen in Echtzeit gefilmt und veröffentlicht werden.42

4.4.3 Bundesmoderatoren43

Bundesmoderatoren gelten als direkt gewählte Politiker des Staatsorganisationsministeriums und haben ein eigenes Abwahl-Quorum. Sie übernehmen den Vorsitz in Ausschüssen und Räten. Das bedeutet, dass sie die Veranstaltungen samt Vor- und Nachbereitung organisieren und moderieren. Sie arbeiten regelmäßig im Staatsfernsehen als Nachrichtensprecher und Moderatoren der Shows. Im Intranet begleiten sie Diskussionsrunden, unterbinden Anfeindungen und suchen nach Gemeinsamkeiten und Kompromissen.

4.4.4 Zwei vorsitzende Bundesmoderatoren

Der erste Bundesmoderator moderiert die Nachrichten im Regierungsfernsehen (RF)44 und ist Ombudsmann des Volkes. Beschwerden und Vorschläge, die an ihn gesendet werden, sollen erst an die zuständigen staatlichen Stellen gesendet werden, die für den Vorgang in der Beschwerde zuständig sind. Kommt es zu einer Einigung, ist der Fall abgeschlossen. Kommt es nicht zu einer Einigung, wird die Beschwerde in den Nachrichten vermeldet, um den Bürgern die Chance zu geben ähnliche Fälle zu melden, eine Mehrheit für den Fall zu finden und eine Aktion des Ministeriums per Quorum zu erzwingen. Dieser Bundesmoderator leitet den äußeren Dienst des Bundesmoderatoramtes.

Der zweite Bundesmoderator moderiert die Lösungsfinder Shows45 und ist zuständig für die Koordination der Ministerien untereinander, wenn Ministerien ein Vorhaben gemeinsam bewältigen. Minister, aber auch alle anderen Staatsbediensteten können sich an ihn wenden. So ist der zweite Bundesmoderator quasi der Ombudsmann für die Staatsbediensteten. Sein Ziel ist es jederzeit zu vermeiden, dass sich niemand für etwas zuständig fühlt oder dass mehrere Staatsbedienstete sich zuständig fühlen und die Bürger damit verwirren. Dieser Bundesmoderator leitet den inneren Dienst des Bundesmoderatoramtes.

4.4.4.1 Pattsituation

Der Bundesmoderator vermittelt zwischen Ministerien. Wenn sich aber dennoch zwei oder mehr Ministerien nicht einigen können, entscheidet der Bundesmoderator des inneren Dienstes. Dieser Vorgang muss in den Nachrichten des Staatsfernsehens vermeldet werden. Bürger können den Provokateur einer Pattsituation durch dessen Abwahl-Quorum dafür bestrafen.

4.4.4.2 Hotline

Bürger können in einem Telefonzentrum des äußeren Dienstes anrufen, um zu erfahren, wie man sich über etwas beschweren kann, einen Verbesserungsvorschlag einbringen kann oder welche gewählten Staatsbediensteten für etwas verantwortlich sind und wo es möglich ist die Stimme ins Abwahl-Quorum einzubringen. Für diese Hotline ist der erste Bundesmoderator verantwortlich. Bürger müssen nicht anrufen, sie können auch über das Staats-VZ auf der Intranetseite des ersten Bundesmoderators ihr Anliegen schriftlich oder per Video einbringen.

4.5 Staats-VZ

Im Staats-VZ haben alle Ministerien und Parteien ein Profil, auf dem sie alle Informationen über ihre Arbeit und Organisationsstruktur darstellen sowie Abstimmungen und Verknüpfungen angeben können. Die Profile sind ihre Webseiten im Intranet. In Gruppen machen Ministerien ihre Abteilungen, Referate und Behörden zugänglich, Parteien ihre Flügel und Arbeitsgruppen.

Über das Profil können Bürger im Organigramm sehen, welcher Politiker oder Parteiflügelvorsitzende für eine Entscheidung oder Ausführung verantwortlich ist. Durch eine Verknüpfung gelangen Nutzer direkt zum passenden Quorum im Quorums-VZ.

4.6 Personen-VZ

Das Personen-VZ ist Teil des Meldewesens und wird vom Einwohnermeldeamt betreut.46 Alle persönlichen Daten, wie Name, Alter, Größe, Haar- und Augenfarbe, Geburtsort, Wohnort, Geburtsdatum, Geschlecht und letztes Änderungsdatum werden im Profil des Personen-VZ abgelegt. Profile können Gruppen für gemeinsame Interessen und Freundeskreise bilden.

Alle Daten eines Bürgers werden als sein Eigentum angesehen. Der Staat hat das Recht diese Daten zu erfassen und auszuwerten. Gleichzeitig hat der Staat auch die Pflicht der Verschwiegenheit gegenüber Dritten, die nicht im Staatsdienst stehen. Alle Zugriffe auf die Daten müssen im Zugriffsprotokoll hinterlegt werden.47 Ausnahmen sind nur zur Strafverfolgung zulässig, bis das Urteil rechtskräftig wird. Danach tauchen alle staatlichen Zugriffe in den Protokollen auf.