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Der Ratgeber Managerhaftung bietet einen Überblick zu den Fragen der Organhaftung: welche Verhaltensweisen eines Geschäftsführers oder eines Vorstandsmitglieds führen zu einer Haftung gegenüber der Gesellschaft, deren Gläubigern oder sonstigen Personen. Die Aufbereitung ist derart gewählt, dass der Leser in kurzer Zeit einen Einblick in den Themenkreis Managerhaftung bekommt. Wissen kompakt - Die neue Ratgeberreihe im Pocket-Format vermittelt Ihnen einen schnellen Überblick zu rechtlichen Fragestellungen in Österreich. Sämtliche Bücher wurden von ausgewiesenen Experten verfasst, die Ihnen ihr Fachgebiet verständlich und mit vielen Beispielen nahebringen.
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Seitenzahl: 107
Managerhaftung
von
Dr. Clemens Jaufer
unter Mitarbeit von
Mag. Markus Feldgrill
Wien 2011
Die Deutsche Bibliothek – CIP-Einheitsaufnahme
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.de abrufbar
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ISBN 978-3-7046-5658-2
eISBN 978-3-7046-5755-8
© Verlag Österreich GmbH 2011
A-1010 Wien, Bäckerstraße 1
Tel. + 43-1-610 77-333, Fax + 43-1-610 77-502
e-mail: [email protected]
Internet: www.verlagoesterreich.at
Der Themenkreis Managerhaftung stellt sich bei näherer Betrachtung als breites juristisches Betätigungsfeld dar. Dieser Ratgeber soll einen ersten Einblick in die relevanten Haftungstatbestände geben, dies ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Die Art der Aufbereitung wurde bewusst in Form von praxisrelevanten Beispielen und einer aufzählenden Darstellung gewählt, um sowohl dem juristisch geschulten Leser als auch dem Nicht-Juristen das Thema gleichermaßen näher bringen zu können.
Herrn Mag. Markus Feldgrill danke ich für seine intensive Mitarbeit und seinen Beitrag zu diesem Ratgeber.
Graz, im September 2011
Clemens Jaufer
ABGB
Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch
Abs
Absatz
AG
Aktiengesellschaft
AktG
Aktiengesetz
BlgNR
Beilage(n) zu den stenographischen Protokollen des Nationalrats
Bsp
Beispiel
bzw
beziehungsweise
dh
das heißt
E
Entscheidung
EBRV
erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage
etc
et cetera
EUR
Euro
EuGH
Europäischer Gerichtshof
ff
fortfolgend(e)
gem
gemäß
GF
Geschäftsführer
GKK
Gebietskrankenkasse
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbHG
Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung
GP
Gesetzgebungsperiode
GuV-Rechnung
Gewinn- und Verlust-Rechnung
IRÄG 1997
Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1997
idR
in der Regel
iHv
in Höhe von
IO
Insolvenzordnung
iVm
in Verbindung mit
KG
Kommanditgesellschaft
KöSt
Körperschaftssteuer
lat
lateinisch
Ltd
Private Limited Company
OG
Offene Gesellschaft
OGH
österreichischer Oberster Gerichtshof
Rsp
Rechtsprechung
sog
sogenannte(r)
StGB
Strafgesetzbuch
ua
unter anderem, unter anderen
UGB
Unternehmensgesetzbuch
URG
Unternehmensreorganisationsgesetz
usw
und so weiter
uzw
und zwar
va
vor allem
VfGH
Verfassungsgerichtshof
VwGH
Verwaltungsgerichtshof
vgl
vergleiche
Z
Ziffer
zB
zum Beispiel
Vorwort 3
Abkürzungsverzeichnis 5
Inhaltsverzeichnis 7
Zitierte Entscheidungen 149
Verzeichnis der verwendeten Literatur 151
Die Bezeichnung „Manager“ (von lat: manus/Hand und agere/führen, tun) ist kein juristischer Begriff im eigentlichen Sinn, sondern kommt aus der Betriebswirtschaftslehre. Nach dieser lassen sich die zentralen Aufgaben eines Managers mit den Schlagworten „Planung“, „Organisation“, „Führung“ und „Kontrolle“ zusammenfassen. Da in der Praxis jedes einzelne dieser Aufgabenfelder durch Rechtsnormen ebenso stark geprägt wie begrenzt wird, spricht nichts dagegen, den Managerbegriff auch in einem juristischen Zusammenhang zu verwenden.
Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!
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