Managerhaftung - Clemens Jaufer - E-Book

Managerhaftung E-Book

Clemens Jaufer

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Beschreibung

Der Ratgeber Managerhaftung bietet einen Überblick zu den Fragen der Organhaftung: welche Verhaltensweisen eines Geschäftsführers oder eines Vorstandsmitglieds führen zu einer Haftung gegenüber der Gesellschaft, deren Gläubigern oder sonstigen Personen. Die Aufbereitung ist derart gewählt, dass der Leser in kurzer Zeit einen Einblick in den Themenkreis Managerhaftung bekommt. Wissen kompakt - Die neue Ratgeberreihe im Pocket-Format vermittelt Ihnen einen schnellen Überblick zu rechtlichen Fragestellungen in Österreich. Sämtliche Bücher wurden von ausgewiesenen Experten verfasst, die Ihnen ihr Fachgebiet verständlich und mit vielen Beispielen nahebringen.

Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:

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Seitenzahl: 107

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Managerhaftung

 

 

von

 

 

Dr. Clemens Jaufer

 

 

unter Mitarbeit von

Mag. Markus Feldgrill

 

 

 

 

 

Wien 2011

Die Deutsche Bibliothek – CIP-Einheitsaufnahme

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.de abrufbar

Alle Rechte vorbehalten.

Alle Angaben in diesem Fachbuch erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren oder des Verlages ist ausgeschlossen.

ISBN 978-3-7046-5658-2

eISBN 978-3-7046-5755-8

© Verlag Österreich GmbH 2011

A-1010 Wien, Bäckerstraße 1

Tel. + 43-1-610 77-333, Fax + 43-1-610 77-502

e-mail: [email protected]

Internet: www.verlagoesterreich.at

Vorwort

Der Themenkreis Managerhaftung stellt sich bei näherer Betrachtung als breites juristisches Betätigungsfeld dar. Dieser Ratgeber soll einen ersten Einblick in die relevanten Haftungstatbestände geben, dies ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

 

Die Art der Aufbereitung wurde bewusst in Form von praxisrelevanten Beispielen und einer aufzählenden Darstellung gewählt, um sowohl dem juristisch geschulten Leser als auch dem Nicht-Juristen das Thema gleichermaßen näher bringen zu können.

 

Herrn Mag. Markus Feldgrill danke ich für seine intensive Mitarbeit und seinen Beitrag zu diesem Ratgeber.

 

 

Graz, im September 2011

Clemens Jaufer

Abkürzungsverzeichnis

ABGB

Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch

Abs

Absatz

AG

Aktiengesellschaft

AktG

Aktiengesetz

BlgNR

Beilage(n) zu den stenographischen Protokollen des Nationalrats

Bsp

Beispiel

bzw

beziehungsweise

dh

das heißt

E

Entscheidung

EBRV

erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage

etc

et cetera

EUR

Euro

EuGH

Europäischer Gerichtshof

ff

fortfolgend(e)

gem

gemäß

GF

Geschäftsführer

GKK

Gebietskrankenkasse

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbHG

Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter Haftung

GP

Gesetzgebungsperiode

GuV-Rechnung

Gewinn- und Verlust-Rechnung

IRÄG 1997

Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1997

idR

in der Regel

iHv

in Höhe von

IO

Insolvenzordnung

iVm

in Verbindung mit

KG

Kommanditgesellschaft

KöSt

Körperschaftssteuer

lat

lateinisch

Ltd

Private Limited Company

OG

Offene Gesellschaft

OGH

österreichischer Oberster Gerichtshof

Rsp

Rechtsprechung

sog

sogenannte(r)

StGB

Strafgesetzbuch

ua

unter anderem, unter anderen

UGB

Unternehmensgesetzbuch

URG

Unternehmensreorganisationsgesetz

usw

und so weiter

uzw

und zwar

va

vor allem

VfGH

Verfassungsgerichtshof

VwGH

Verwaltungsgerichtshof

vgl

vergleiche

Z

Ziffer

zB

zum Beispiel

Vorwort 3

Abkürzungsverzeichnis 5

Inhaltsverzeichnis 7

Zitierte Entscheidungen 149

 

Verzeichnis der verwendeten Literatur 151

1. Einführung

1.1 Der Manager

Die Bezeichnung „Manager“ (von lat: manus/Hand und agere/führen, tun) ist kein juristischer Begriff im eigentlichen Sinn, sondern kommt aus der Betriebswirtschaftslehre. Nach dieser lassen sich die zentralen Aufgaben eines Managers mit den Schlagworten „Planung“, „Organisation“, „Führung“ und „Kontrolle“ zusammenfassen. Da in der Praxis jedes einzelne dieser Aufgabenfelder durch Rechtsnormen ebenso stark geprägt wie begrenzt wird, spricht nichts dagegen, den Managerbegriff auch in einem juristischen Zusammenhang zu verwenden.

Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!

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