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Vertrauen – Vollmacht – Verantwortung Die Erteilung einer Vollmacht setzt ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis voraus. Ist ein solches vorhanden, kommt es maßgebend auf den Inhalt der Vollmacht an. Rechtssichere Formulierungen Ob Vollmachten im Gesellschafts-, Grundstücks-, Familien- und Erbrecht sowie in weiteren speziellen Rechtsgebieten – dieser Ratgeber weist mit seiner Vielzahl an Mustern einen wahren Fundus an Formulierungen auf. Daneben finden sich ebenso Vorlagen zum Vollmachtswiderruf sowie Wissenswertes über die Kosten beim Notar. Mit praktischen Hinweisen Zahlreiche Hinweise und Anmerkungen gehen auf rechtlich bedeutsame Fragen ein und stellen dadurch den Zweck und die Tragweite der einzelnen Vollmachten klar heraus. Ausführliche Fassungen von Generalvollmachten sowie einer Patientenverfügung runden das Werk ab.
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Seitenzahl: 126
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Muster für Vollmachten
Jonas Huber
Notar in Esslingen am Neckar
9., überarbeitete Auflage, 2017
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek | Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.
9. Auflage, 2017
ISBN 978-3-415-06141-5E-ISBN 978-3-415-06143-9
© 1967 Richard Boorberg Verlag
E-Book-Umsetzung: Konvertus
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Die Schriftenreihe >DAS RECHT DER WIRTSCHAFT< (RdW) ist Teil des gleichnamigen Sammelwerks, einer Kombination aus Buch und Zeitschrift: Zweimal monatlich erscheinen Kurzberichte, die auf jeweils 48 Seiten über aktuelle Rechts- und Steuerfragen informieren. Jährlich erscheinen zusätzlich acht Bücher zu Themen der aktuellen Rechtslage.
Verantwortlich: Klaus Krohn, Assessor
Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG | Scharrstraße 2 | 70563 Stuttgart
Stuttgart | München | Hannover | Berlin |Weimar | Dresden
www.boorberg.de
Einleitung
Abkürzungsverzeichnis
I.Allgemeines Vollmachtsmuster
II.Spezialvollmachten im Gesellschafts- und Handelsrecht
1.Gründungsvollmacht für eine Personengesellschaft (kurz)
2.Gründungsvollmacht für eine Aktiengesellschaft (kurz)
3.Gründungvollmacht für eine GmbH (kurz)
4.Gründungsvollmacht für eine GmbH (ausführlich)
5.Stimmrechtsvollmacht
6.Handlungsvollmacht
7.Inkassovollmacht
8.Vollmacht für GbR-Gesellschafter (ausführlich)
III.Grundstücksvollmachten
9.Grundstückserwerbsvollmacht
10.Grundstücksveräußerungsvollmacht
11.Kurze Veräußerungsvollmacht
12.Vollmacht zur Veräußerung/zum Erwerb eines Teilgrundstücks
13.Allgemeine Vollmacht über Grundbesitz
14.Zur Bestellung einer Hypothek oder einer Grundschuld
15.Zwangsvollstreckungsvollmacht (Bietvollmacht)
16.Bietervollmacht
17.Hausverwaltervollmacht
18.Verwaltervollmacht bei Wohnungseigentum
19.Vertretungsvollmacht zur Eigentümerversammlung
IV.Familienrechtliche und erbrechtliche Vollmachten
20.Vollmacht bei Zugewinngemeinschaft unter Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern (eLP)
21.Vollmacht für Kinder in „Patchwork-Familien“
22.Vollmacht für Lebensgefährten/Lebenspartner
23.Vollmacht erst ab Todesfall
24.Erbannahme-/Erbausschlagungs-Vollmacht
25.Vollmacht in Nachlasssachen (umfassend)
26.Vollmacht zur Abwicklung einer Nachlasssache
V.Prozessvollmachten
27.Allgemeine Prozessvollmacht
28.Beschränkte Prozessvollmacht
29.Terminvollmacht
VI.Sonstige Spezialvollmachten
30.Vollmacht zu bestimmten Aufträgen
31.Vollmacht zum Forderungseinzug
32.Vollmacht zur außergerichtlichen Schuldenregelung
33.Kurze Bank-Vollmacht
34.Längere Bank-Vollmacht
35.Vollmacht eines gesamtvertretungsberechtigten Geschäftsführers oder Vorstandsmitglieds
36.Unwiderrufliche Vollmacht
37.Steuervollmacht
38.Beschränkte Steuer-/Behörden-Vollmacht
39.Gesamt-Vollmacht
40.Vollmacht an mehrere Bevollmächtigte (einzeln)
41.Untervollmacht
42.Vollmachtserteilung gegenüber Dritten
43.„Reisevollmacht“
44.Vollmacht zur Abholung eines amtlichen Ausweises
45.Vollmacht zur Führung eines Kraftfahrzeuges
46.Scheidungsvollmacht
47.Internationales Privatrecht
VII.Nachträgliche Vollmachtsbestätigungen und Genehmigungen
48.Vollmachtsbestätigung im Immobilienbereich
49.Vollmachtsbestätigung durch Miterben
50.Genehmigung durch weiteren Geschäftsführer
51.Genehmigung einer einseitigen Erklärung
VIII.Generalvollmachten
52.Kurze Generalvollmacht
53.Umfassende General- und Vorsorgevollmacht
54.Ausführliche Vollmacht im Gesellschaftsbereich
55.Patientenverfügung gemäß § 1901 a Absatz 1 BGB
56.Organspende
57.Durchführungsvollmacht
58.Betreuungsverfügung
IX.Vollmachtswiderruf
59.Vollmachtswiderruf gegenüber Bevollmächtigtem
60.Vollmachtswiderruf gegenüber Dritten
61.Kraftloserklärung einer Vollmacht
X.Kosten einer Vollmacht
XI.Anhang
Text der Vorschriften des BGB über Vollmacht und Genehmigung, Bestimmungen aus dem Auftragsrecht und dem Betreuungsrecht, soweit sie zum Verständnis der Muster beitragen, mit kurzen Anmerkungen und Verweisungen:
Ob Schlaganfall oder Verkehrsunfall – bei solchen Schicksalsschlägen erleben Angehörige während des Bangens um die Gesundheit des Betroffenen oft eine weitere böse Überraschung: Entgegen weitverbreiteter Ansicht berechtigt die Tatsache, Eltern, Ehegatte, Sohn oder Tochter zu sein, nicht dazu, Entscheidungen für seinen nächsten Angehörigen zu treffen. Sie können nichts für ihn regeln, nicht einmal in anstehende Behandlungen im Krankenhaus einwilligen. Überall fehlt nun die Unterschrift des Betroffenen, bei Steuer-, Renten- und Versicherungsangelegenheiten, ob es um Pflegegeld, Mietregelungen oder Bausparverträge geht, ja selbst zur Abholung eines Einschreibens. Einzig bei der Bank besteht oft eine Kontovollmacht, sodass man wenigstens an Geld für die nächste Zeit kommt. Aber schon im Krankenhaus wünschen die Ärzte für die weitere Behandlung die Unterschrift eines Vertretungsberechtigten. Das Betreuungsgericht tritt auf den Plan und stattet dem Betroffenen einen Besuch ab. Ist mit ihm keine Verständigung möglich, wird für ihn ein Rechtsbeistand nötig, meist auch ein Gutachten des Gesundheitsamtes.
So vergeht geraume Zeit, bis das Gericht schließlich einen gesetzlichen Vertreter – den sogenannten Betreuer – bestellt. Auch wenn meist ein Angehöriger ausgewählt wird, sind damit die Unannehmlichkeiten längst nicht beendet. Zur ordnungsgemäßen Verpflichtung erhält er eine gerichtliche Vorladung. Der Betreuer – also z. B. die Ehefrau oder ein Kind – muss ein Verzeichnis über das gesamte Vermögen des Betroffenen anfertigen. Soll irgendwann eine Eigentumswohnung, das Hausgrundstück oder auch nur ein Gartengrundstück verkauft werden, ist dies nur mit Genehmigung des Betreuungsgerichts möglich. An eine unentgeltliche Verfügung ist schon gar nicht zu denken, also auch nicht an eine unentgeltliche Betriebs- oder Hausüberschreibung an Kinder. Und die Tätigkeiten des Betreuungsgerichts müssen dann auch noch bezahlt werden, beispielsweise das ärztliche Gutachten sowie eine regelmäßige Jahresgebühr.
Das alles kann erspart bleiben, wenn man rechtzeitig für den Notfall vorsorgt und einem Menschen seines Vertrauens eine (notarielle) Vollmacht erteilt, beispielsweise für Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Je umfassender die Vollmacht abgefasst ist, umso mehr kann der Bevollmächtigte damit erledigen und umso unwahrscheinlicher ist die Einmischung des Betreuungsgerichts. Allerdings sollte es eine Person sein, zu der man ein uneingeschränktes Vertrauensverhältnis bejahen kann.
Doch auch wenn man (noch) geschäftsfähig ist, möchte man nicht immer selbst handeln. Die Gründe hierfür können vielerlei sein (Urlaub, Geschäftsreise, Krankheit, Bequemlichkeit usw.).
Grundsätzlich kann jedes Rechtsgeschäft durch einen Bevollmächtigten vorgenommen werden. Ausnahmen bestehen unter anderem im Familien-und Erbrecht (z. B. Eheschließung, Errichtung einer Verfügung von Todes wegen). Ein Rechtsgeschäft, das ein Bevollmächtigter im Rahmen seiner Vollmacht vornimmt, wirkt für und gegen den Vollmachtgeber, wie wenn dieser selbst gehandelt hätte.
Muster für Vollmachten gibt es wie Sand am mehr. Maßgebend kommt es jedoch auf den Inhalt der Vollmachtsurkunde an. Die Gefahr ist groß, dass eine Vollmacht erteilt wird, die man in Umfang und Art eigentlich nicht hätte erteilen möchten.
Dieser Band soll dem Anwender Muster verschiedener Vollmachten an die Hand geben.
Im Gesetz ist ausdrücklich festgelegt, dass die Vollmacht grundsätzlich nicht der Form bedarf, welche für das Rechtsgeschäft selbst bestimmt ist, auf das sich die Vollmacht bezieht (§ 167 BGB). Oft fordert jedoch das Verfahrensrecht, insbesondere das Grundbuch-, Handelsregister- und Schiffsregisterrecht, ausdrücklich eine notarielle Mitwirkung.
Damit die Vollmacht fachgerecht abgefasst, aber auch überall anerkannt wird, insbesondere bei Grundbuchämtern und Notaren, sollte man sie grundsätzlich von einem Notar erstellen lassen.
→ Allgemeiner Hinweis: Aus Gründen der Einfachheit gilt die Bezeichnung Vollmachtgeber/Bevollmächtigter/Unterzeichnender sowohl für die weibliche als auch die männliche Form.
AktG
Aktiengesetz
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
ErwSÜ
Haager Erwachsenenschutzübereinkommen
GbR
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
GmbHG
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
GNotKG
Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz)
HGB
Handelsgesetzbuch
HStÜ
Haager Stellvertretungsübereinkommen
KV
Kostenverzeichnis (Anlage 1 zu § 3 Absatz 2 GNotKG)
LPartG
Gesetz über eingetragene Lebenspartnerschaften
MittBayNot
Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins
RomI-VO
Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht
Ich, . . . . . . , erteile . . . . . . Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten, welche
. . . . . .
betreffen, sowohl bei Gerichten und Behörden als auch gegenüber Personen des Privat-und Handelsrechts, Körperschaften oder Banken ohne jede Ausnahme zu vertreten. Der Bevollmächtigte kann diese Vollmacht ganz oder teilweise auf andere übertragen sowie diese Übertragung widerrufen. Auch ist ihm gestattet, in meinem Namen mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter Dritter Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Etwa vorgenommene Rechtsgeschäfte oder Rechtshandlungen genehmige ich. Diese Vollmacht erlischt nicht durch meinen Tod.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ort, Datum
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unterschrift
Ich, . . . . . . , erteile hiermit . . . . . . 2 Vollmacht, mich beim Abschluss eines Gesellschaftsvertrags mit . . . . . . über die Errichtung einer offenen Handelsgesellschaft unter der Firma . . . . . . mit Sitz in . . . . . . in jeder Weise und unter beliebigen Bestimmungen zu vertreten. Auch ist dem Bevollmächtigten gestattet, meine Vertretungsberechtigung auszuschließen/meine alleinige/Mit-Geschäftsführungsbefugnis zu vereinbaren. Der Bevollmächtigte ist ferner zur Durchführung der Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister befugt.3
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ort, Datum
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unterschrift
Ich, . . . . . . erteile . . . . . . ohne jede Einschränkung Auftrag und Vollmacht, mich bei Gründung der . . . . . . – AG zu vertreten und für mich Aktien bis zum Nennbetrag von . . . . . . Euro zu übernehmen.
Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Zur Übertragung der Vollmacht ist er dagegen nicht berechtigt.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ort, Datum
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unterschrift4
Ich, . . . . . . , bevollmächtige . . . . . . , mich bei Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma . . . . . . (wobei dieser Name jedoch auch durch Zusätze ergänzt oder insgesamt geändert werden darf) zu vertreten und für mich eine Stammeinlage von Euro . . . . . . zu übernehmen. Die Vollmacht berechtigt ferner dazu, für mich sämtliche Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die zur Gründung dieser Gesellschaft, zur Bestellung der Geschäftsführer und überhaupt zur Eintragung im Handelsregister erforderlich sind.
Von den Beschränkungen des § 181 BGB wird Befreiung erteilt. Die Vollmacht ist übertragbar, es können auch Unterbevollmächtigte bestellt werden. Der Bevollmächtigte kann auch die Vollmachtsübertragung widerrufen. Die Vollmacht erlischt nicht durch Tod des Vollmachtgebers.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ort, Datum
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unterschrift5
Ich, . . . . . . erteile . . . . . . – nachstehend „Bevollmächtigter“ genannt – Vollmacht, mich bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma . . . . . . (wobei dieser Name jedoch auch durch Zusätze ergänzt oder insgesamt geändert werden darf) und dem Sitz in . . . . . . zu vertreten und für mich einen Geschäftsanteil von Euro . . . . . . zu übernehmen. Die Vollmacht berechtigt ferner dazu, für mich sämtliche Erklärungen im weitesten Sinne abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die zur Gründung dieser Gesellschaft, zur Bestellung der Geschäftsführer und überhaupt zur Eintragung im Handelsregister im weitesten Sinne erforderlich sind.
Weiter erteile ich für mich und meine Rechtsnachfolger dem Bevollmächtigten die Vollmacht, sämtliche gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten und Handelsregisterangelegenheiten für mich, welche die vorgenannte noch zu gründende Gesellschaft betreffen, vorzunehmen.
Der Bevollmächtigte ist in diesem Zusammenhang zur Vertretung in allen Angelegenheiten des Vollmachtgebers sowohl bei Gerichten und anderen Behörden als auch natürlichen und juristischen Personen des Privat- und Gesellschaftsrechts und des öffentlichen Rechts berechtigt, soweit eine Vertretung gesetzlich zulässig ist.
Der Bevollmächtigte ist dabei auch zu folgenden Angelegenheiten berechtigt, die jedoch nur beispielhaft und nicht abschließend genannt sind:
a)Anmeldungen zum Handelsregister jeglicher Art;
b)Kapitalerhöhungen und Erklärungen zwecks Übernahme des erhöhten Kapitals;
c)Satzungsänderungen jeder Art von Gesellschaften, an denen der Vollmachtgeber beteiligt ist und Abgabe aller hierzu und zur Durchführung erforderlichen Erklärungen;
d)Veräußerung oder Erwerb von Geschäftsanteilen und Abschluss der dazu erforderlichen schuldrechtlichen Verträge;
e)Beschlüsse an Gesellschaften allgemein, an denen der Vollmachtgeber beteiligt ist, und insbesondere an Beschlüssen, die die Umwandlung eines Unternehmens zum Inhalt haben und Abgabe aller hierzu und zur Durchführung erforderlichen Erklärungen, sowie Beschlüsse, welche die Liquidation und Beendigung betreffen;
f)Das Stimmrecht für mich auszuüben oder ausüben zu lassen.
Der Bevollmächtigte ist insbesondere auch berechtigt, bis zur Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister den Gesellschaftsvertrag wieder zu ändern, Geschäftsführer wieder abzuberufen, neu zu bestellen und deren Vertretungsbefugnis zu regeln, dazu an Gesellschaftsversammlungen teilzunehmen und das Stimmrecht für mich auszuüben.
Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist Befreiung erteilt, sodass der Bevollmächtigte befugt ist, Rechtsgeschäfte im Namen des Vollmachtgebers mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten vorzunehmen.
Die Erteilung von Untervollmachten – auch mit Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB – ist zulässig. Der Bevollmächtigte kann auch die Vollmachtsübertragung widerrufen.
Die Vollmacht erlischt nicht durch den Tod oder eine Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ort, Datum
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unterschrift
Ich, . . . . . . , bevollmächtige . . . . . . , für mich in der Gesellschafterversammlung der Firma . . . . . . mit Sitz in . . . . . . , die voraussichtlich am . . . . . . stattfindet, das Stimmrecht aus meinen Geschäftsanteilen von Euro . . . . . . auszuüben.
Sollte in der Gesellschafterversammlung eine Erhöhung des Stammkapitals beschlossen werden, so ist mein Bevollmächtigter auch befugt, für mich eine neue Stammeinlage bis zu Euro . . . . . . auf das zu erhöhende Stammkapital zu übernehmen.
Die Beschränkungen des § 181 BGB gelten für meinen Bevollmächtigten nicht.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ort, Datum
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unterschrift7
Ich, . . . . . . , Alleininhaber der im Handelsregister des Amtsgerichts . . . . . . eingetragenen (Buchhandlung unter der Firma . . . . . . e. K. in . . . . . .), erteile . . . . . . für meinen Betrieb hiermit Handlungsvollmacht (§ 54 HGB). Die Vollmacht ist zugleich Inkassovollmacht; sie ermächtigt jedoch nicht zu Grundstücksgeschäften.
Der Handlungsbevollmächtigte ist auch befugt, Wechselverbindlichkeiten für mich einzugehen, Wechsel zu gerieren, Darlehen aufzunehmen und Prozesse für mich zu führen. Dabei darf aber im Einzelfall der Betrag von (. . . . . . Euro) nicht überschritten werden.
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Ort, Datum
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Unterschrift9