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Das administrative System der Bundesrepublik Deutschland weist insbesondere den Kommunen, also den lokalen Gebietskörperschaften wie Gemeinden, Städten und Landkreisen, zahlreiche Aufgaben zu. Allein ihnen obliegt aufgrund ihrer Selbstverwaltung die Entscheidung, die Tätigkeiten durch eigene Einheiten oder durch Dritte ausführen zu lassen. Berücksichtigt man hierbei das gesamte Spektrum der öffentlichen Hand - von den freiwilligen bis hin zu den Pflichtaufgaben - so wird schnell deutlich, dass dies nicht allein von den eigenen Einheiten ausgeübt werden kann. Bereits seit einigen Jahren sorgen daher auch bei den öffentlichen Aufgabenträgern die Stichworte Outsourcing, Privatisierung und Auslagerung für Furore. Immer häufiger wird geprüft, ob Aufgaben oder Aufgabenbereiche nicht durch Drittunternehmen ausgeführt werden können. Während man in der Privatwirtschaft ganze Unternehmensstrukturen auslagert bzw. outsourct, bestehen bei der öffentlichen Hand trotz angespannter Haushaltslagen häufig Bedenken gegen diese Vorgehensweise. So behält sich die öffentliche Hand häufig Beteiligungen an Unternehmen bzw. Einrichtungen vor, um weiterhin Einfluss nehmen zu können. Auch der eingeengte finanzielle Spielraum der Kommunen macht es zwingend erforderlich, private Investoren an den öffentlichen Unternehmen zu beteiligen bzw. diese komplett in Privathand zu übertragen. Darüber hinaus fördert die Europäische Kommission aus wettbewerbspolitischen Gründen Privatisierungsbemühungen. Zwar besteht derzeit keine rechtliche Möglichkeit, Privatisierungen zu verlangen, allerdings wird durch die Steuerung von Beihilfen versucht, dieses Ziel zu erreichen. Da die Organisationsformen sehr unterschiedlich ausgestaltet sind, ist es häufig schwierig, die richtige Wahl zu treffen, um das Maximum an wirtschaftlichem Erfolg zu erzielen. Zur Verfügung stehen vornehmlich Eigenbetriebe sowie Kapitalgesellschaften, darüber hinaus aber im Einzelfall auch BGB-Gesellschaften, Vereine, Anstalten und Zweckverbände. Um diese Entscheidungsfindung zu optimieren, werden in diesem Buch die öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen begrifflich dargestellt; auch werden die kommunalen Aufgabenstrukturen erörtert. Es werden einzelne Rechts- und Organisationsformen, in denen öffentliche Aufgaben ausgeführt werden können, ausführlich betrachtet. Hierbei stehen spezifische Details von ausgewählten, in der Praxis häufig in Anspruch genommenen Rechts- und Organisationsformen im Mittelpunkt. Eine Betrachtung der kommunalwirtschaftsrechtlichen Rahmenbedingungen ist notwendig, um die Grenzen einer wirtschaftlichen Betätigung der öffentlichen Hand zu prüfen bzw. die Beschränkungen darzustellen. Eine Zusammenfassung der wichtigsten Entscheidungskriterien sowie eine Schlussbetrachtung mit Ausblick schließen die Thematik ab.
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