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Angesichts einer zu erwartenden Energieverknappung und der Auswirkun-gen des Treibhauseffektes sind energiepolitische Entscheidungen getroffen worden. In Deutschland wurden Gesetze, wie das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz oder das Erneuerbare-Energien-Gesetz, verabschiedet. Durch Ersteres werden Blockheizkraftwerke gefördert. Diese produzieren Strom und Nutzwärme gleichzeitig und nutzen so die eingesetzten Energieträger effizient aus. Durch die Entwicklung effektiverer Kleinanlagen, so genannter Miniblockheizkraftwerke, gewinnt deren Verwendung in Einfamilienhäusern, an Stelle einer gewöhnlichen Heizungsanlage, immer mehr an Bedeutung. Durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wird dem Hauseigentümer die Abnahme des von ihm produzierten Stromes garantiert. Der Strom wird gerade dann produziert, wenn das Miniblockheizkraftwerk aufgrund von Wärmebedarf anspringt. Dies geschieht aber in der Regel nicht in dem Zeitraum, in dem Leistungsspitzen im Stromnetz abzudecken sind. Der Strom aus diesen Miniblockheizkraftwerken wird entsprechend nur nach dem Grundlaststrompreis vergütet. Mit verschiedenen Wirtschaftlichkeitsberechnungen wird gezeigt, dass es ökonomisch sinnvoll ist, die Miniblockheizkraftwerke an den Spitzenbedarf des Stromnetzes bzw. den Strompreis zu koppeln. Der Wärmebedarf wird nur zweitrangig, mit der tagesaktuellen Gesamtlaufzeit, berücksichtigt. Diese zeitliche Optimierung der Laufzeit setzt allerdings voraus, dass die gesetzliche Vergütung des eingespeisten Stromes entsprechend des stündlich aktuellen Strompreises garantiert wird.
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