12,99 €
Recht im Sport bietet allen, die Sport privat, beruflich oder institutionell ausüben, einen verständlichen und ansprechenden Überblick der rechtlichen Rahmenbedingungen auf nationaler und internationaler Ebene. Wissen kompakt - Die neue Ratgeberreihe im Pocket-Format vermittelt einen schnellen Überblick zu rechtlichen Fragestellungen in Österreich. Sämtliche Bücher wurden von ausgewiesenen Experten verfasst, die Ihnen ihr Fachgebiet verständlich und mit vielen Beispielen nahebringen.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Seitenzahl: 116
Recht im Sport
von
Dr. Franziska Jaufer, LL.M.
Wien 2011
Die Deutsche Bibliothek – CIP-Einheitsaufnahme
Bibliografische Information der Deutschen NationalbibliothekDie Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.de abrufbar.
Alle Rechte vorbehalten.
Alle Angaben in diesem Fachbuch erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Autorin oder des Verlages ist ausgeschlossen.
ISBN 978-3-7046-5659-9
eISBN 978-3-7046-5753-4
© Verlag Österreich GmbH 2011
A-1010 Wien, Bäckerstraße 1
Tel. + 43-1-610 77-333, Fax + 43-1-610 77-502
e-mail: [email protected]
Internet: www.verlagoesterreich.at
Satz: EXAKTA GmbH, Wien, www.exakta.at
Dieses Buch richtet sich an alle an Recht im Sport Interessierten, die einen ersten einfachen Überblick über das Sportrecht suchen.
Sowohl im Freizeit- als auch im Profisport spielt das Recht mit: Verbands- und vereinsrechtliche Bestimmungen sowie die staatliche Rechtsordnung, jeweils nationaler und internationaler Natur unter dem Einfluss des Europarechts machen Sportausübung (auch) aus rechtlicher Sicht zu einer spannenden Angelegenheit. Immer gilt es dabei die Besonderheiten, die Sportausübung mit sich bringt, zu berücksichtigen.
Das Buch stellt die rechtlichen Rahmenbedingungen der Sportausübung dar, zeigt die Berührungspunkte „Recht und Sport“ auf und bringt dies in optisch ansprechender und verständlicher Form dem Leser nahe.
Anzumerken ist, dass im Text auf Hinweise aus Judikatur und Literatur bewusst verzichtet wird, um die Übersichtlichkeit und leichte Lesbarkeit zu gewährleisten. Weiterführende Hinweise finden sich im Literaturverzeichnis.
Graz/Wien im September 2011
Dr. Franziska Jaufer, LL.M.*
*Dr. Franziska Limberger, verehel. Jaufer
ABGB
Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch
AT
Arbeitstag (Montag bis Freitag)
bzw
beziehungsweise
dh
das heißt
EU
Europäische Union
EuGH
Europäischer Gerichtshof
EWR
Europäischer Wirtschaftsraum
FIFA
Fédération Internationale De Football Association
gs
grundsätzlich
isd
im Sinne des (der)
iZm
im Zusammenhang mit
KG
Kommanditgesellschaft
KT
Kalendertag (Montag bis Sonntag)
KV
Kollektivvertrag
ÖFB
Österreichischer Fußball-Bund
OG
Offene Gesellschaft
OGH
Oberster Gerichtshof
RS
Rechtssache
sog
sogenannt(en)
ua
unter anderem
uä
und ähnliche(s)
UEFA
Union des Associations Européennes de Football
UNESCO
United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization
usw
und so weiter
UWG
Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb
WT
Werktag (Montag bis Samstag)
zB
zum Beispiel
ZPO
Zivilprozessordnung
ZVR
Zentrales Vereinsregister
Literaturhinweise 171
Lange Zeit organisierte sich der Sport ohne Einflussnahme des Staates. Erst mit Zunahme der wirtschaftlichen Interessen am Sport stieg die Bedeutung des staatlichen Rechts. So hat sich über die Jahre die Besonderheit herausgebildet, dass sportliche Betätigung aus rechtlicher Sicht auf zwei Säulen basiert: Der staatlichen Rechtsordnung und dem verbandsrechtlichen Regelwerk. Diese beiden Bereiche ergänzen sich einerseits und stehen andererseits in einem Spannungsverhältnis.
Beispiel
Der Weltfußballverband FIFA gibt die Spielregeln für das Fußballspielen in aller Welt vor. Wird ein Fußballspieler von einer Verbandsregel der FIFA (zB Regelung des Einsatzes von ausländischen Spielern) diskriminiert und hebt ein österreichisches Gericht diese Regel auf, weil sie nicht mit den Gesetzen (beispielsweise den europarechtlichen Vorgaben) in Einklang steht, dann gilt diese Verbandsregel in Österreich nicht mehr. In allen anderen Ländern der Welt gilt sie jedoch noch.
Eine einheitliche Anwendung der weltweiten Sportregeln ist durch die unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen nicht gegeben. Es gibt weder ein international noch ein österreichweit geltendes Sportgesetz, das beispielsweise die Stellung der (Fach- und Dach-)Verbände, die Rechtsnatur der Profivereine, die Rechtstellung von (Profi-)Sportlern oder eine Sportgerichtsbarkeit regelt. Zur Lösung sind jeweils die „normalen“ Gesetze heranzuziehen, was oftmals für den Sport unpassend ist.
Beispiel
Ein Profi-Eishockeyspieler beschimpft einen Spieler der gegnerischen Mannschaft. Aus general- und spezialpräventiven Gründen beschließt der Präsident des Vereins, diesem Spieler 10 % des monatlichen Entgelts als Strafe abzuziehen, der Spieler ist damit nicht einverstanden. Würde der Spieler diese Entscheidung gerichtlich bekämpfen, würde er wahrscheinlich Recht bekommen (Profisportler – Mannschaftssport – Anwendung des Arbeitsrechts – Entgeltreduktion als Strafe nach Belieben des Arbeitgebers ist in den arbeitsrechtlichen Gesetzen nicht vorgesehen).
Die staatliche Rechtsordnung bildet den Rahmen des verbandsrechtlichen Regelwerks, die Bestimmungen von Vereinen und Verbänden müssen sich an die Gesetze halten.
In Österreich wird sportliche Betätigung üblicherweise in der Rechtsform des Vereins ausgeübt (Anwendung des Vereinsgesetzes 2002). Diese Sportvereine sind in Dach- und Fachverbänden zusammengeschlossen.
Dachverbände (in Österreich) sind
• ASVÖ (Allgemeiner Sportverband Österreichs)
• ASKÖ (Arbeitsgemeinschaft für Sport und Körperkultur in Österreich)
• Sportunion Österreich
Dachverbände sind Sportorganisationen, die als Dienstleister auf den vielfältigen Ebenen des Sports agieren. Fast alle Sportvereine Österreichs sind einem der Dachverbände angeschlossen.
Zusätzlich organisiert sich jede Sportart in einem Fachverband. Der Schwerpunkt der Arbeit eines Fachverbandes liegt im Leistungs- und Spitzensport der jeweiligen Sportart (zB Schwimmen – Schwimmverband, Reiten – Reitverband usw).
In beinahe jeder Sportart gibt es jeweils einen Fachverband auf Landesebene (zB Tiroler Fußball-Verband), einen auf Bundesebene (zB Österreichischer Fußball-Bund), einen auf europäischer Ebene (zB UEFA) und einen auf internationaler Ebene (zB FIFA).
Die wesentlichste Aufgabe eines Fachverbandes ist es, die Sportregeln für die jeweilige Sportart weltweit einheitlich festzusetzen. Dazu ist es erforderlich, dass
• jede Sportart weltweit monopolistisch organisiert ist (Ein-Verbands-Prinzip) und
• die Sportregeln durch den Weltfachverband hierarchisch („von oben nach unten“) festgelegt sind.
Für jede Sportart gibt es grundsätzlich nur einen Weltfachverband, der nur je einen regionalen oder nationalen Fachverband als Mitglied aufnimmt. Nur ein anerkannter Verband ist berechtigt, Sportler für internationale Wettkämpfe zu melden.
Dieser pyramidenförmige zentralistische Aufbau der Sportorganisation hat zur Folge, dass den Sportverbänden eine Monopolstellung bei der Durchführung der sportlichen Wettkämpfe (und bei der Organisation des „rundherums“) zukommt. Die Sportler sind auf die Monopolorganisationen angewiesen, sie genießen deren Schutz, können ihrer Bindung aber auch nicht entgehen.
Diese monopolistische Struktur wirkt nicht nur „im inneren“, sie wirkt auch „nach außen“. Viele Unternehmen treten nämlich an den Wirtschaftsfaktor Sport heran: Sportartikelhersteller, Medien, Vermarktungsagenturen, Sponsoren. Diejenigen, die vom Sport profitieren wollen, müssen sich an seine Regeln und Besonderheiten halten. Dabei gibt beispielsweise das Kartellrecht gesetzliche Rahmenbedingungen vor, die einen freien Wettbewerb unter Beachtung der Besonderheiten des Sports ermöglichen sollen.
Beispiel
Es ist üblich, dass ein Sportfachverband seine sportlichen Wettbewerbe vermarktet – beispielsweise durch den Verkauf der Fernsehübertragungsrechte. Dabei darf er seine marktbeherrschende Stellung nicht ausnützen, sondern muss die Regeln des (staatlichen) Wettbewerbsrechts beachten. So muss beispielsweise die UEFA die Medienrechte an der Champions League in Paketen ausschreiben, so dass möglichst viele Unternehmen mitbieten können.
Das Sportrecht steht vor der besonderen Herausforderung unter Wahrung der Autonomie des Sports – der „sportlichen“ Besonderheiten – die Rechte der Sportler, Sportvereine und von Außen am Sport Teilnehmenden zu sichern.
Sportliche Betätigung wird in Österreich üblicherweise in der Organisationsform des Vereins gelebt. Sowohl „der kleine Sportverein an der Basis“ ist ein Verein iSd Vereinsgesetzes 2002 als auch die „großen“ Fach- und Dachverbände auf Landes- und Bundesebene sind solche Vereine. Selbst die Bundessportorganisation und das Österreichische Olympische Comité (ÖOC) treten in der Rechtsform des Vereins auf. Daher spielt das Vereinsrecht eine große Rolle im Sport.
Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!
Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!
Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!
Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!
Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!
Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!
Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!
Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!
Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!
Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!
Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!
Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!
Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!
Lesen Sie weiter in der vollständigen Ausgabe!