Recht und Konfliktlösung - Friedrich-Joachim Mehmel - E-Book

Recht und Konfliktlösung E-Book

Friedrich-Joachim Mehmel

0,0

Beschreibung

In den letzten Jahren verstärkt sich immer mehr der Ruf nach alternativen Formen der Streitbeilegung. Schiedsgerichtsbarkeit, Mediation, Schlichtung u. a. sind Stichworte, die in diesem Zusammenhang immer wieder zu hören sind. Nur: Was hat man darunter zu verstehen? Dieses Brevier bietet all denjenigen, die - in welcher Form auch immer - mit Konfliktbewältigung zu tun haben, mit diesen Fragestellungen aber bisher gar nicht oder nur am Rande in Berührung gekommen sind, einen kurzen und übersichtlichen Einstieg. Es finden sich neben Grundkenntnissen ein komprimierter Überblick über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Streitschlichtungsinstrumente. Und es werden grundständische Techniken im Umgang mit Konfliktsituationen ebenso wie der Gebrauch grundlegender Fragetechniken bei der Herausarbeitung von Konfliktursachen wie auch von Lösungsoptionen vermittelt.

Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:

Android
iOS
von Legimi
zertifizierten E-Readern
Kindle™-E-Readern
(für ausgewählte Pakete)

Seitenzahl: 72

Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:

Android
iOS
Bewertungen
0,0
0
0
0
0
0
Mehr Informationen
Mehr Informationen
Legimi prüft nicht, ob Rezensionen von Nutzern stammen, die den betreffenden Titel tatsächlich gekauft oder gelesen/gehört haben. Wir entfernen aber gefälschte Rezensionen.



Recht und Konfliktlösung

Wege zu einer erfolgreichen Streitbeilegung

Ein Brevier

Friedrich-Joachim Mehmel

Präsident des Hamburgischen

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.de abrufbar.

Print ISBN 978-3-415-05552-0 E-ISBN 978-3-415-05641-1

© 2015 Richard Boorberg Verlag

E-Book-Umsetzung: Datagroup int. SRL, Timisoara

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Titelfoto: © dziewul – Fotolia

Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG | Scharrstraße 2 | 70563 Stuttgart Stuttgart | München | Hannover | Berlin | Weimar | Dresdenwww.boorberg.de

Inhalt

Vorwort

Einleitung

A. Die verschiedenen Streitschlichtungsinstrumente

B. Die Auswahl des richtigen Streitschlichtungsinstrumentes

C. Verhandlungsführung

Anhang: Fünf grundständische Fragetechniken

Ein Anwendungsbeispiel aus der gerichtlichen Praxis

Vorwort

In den letzten Jahren verstärkt sich immer mehr der Ruf nach alternativen Formen der Streitbeilegung. Schiedsgerichtsbarkeit, Mediation, Schlichtung u. a. sind Stichworte, die in diesem Zusammenhang immer wieder zu hören sind. Nur: Was hat man darunter zu verstehen? Sind diese Verfahren besser geeignet, einen Konflikt zu bewältigen als der klassische Weg vor das Gericht?

Im Vordergrund muss das Bestreben stehen, den besten und effektivsten Weg für eine Streitbeilegung zu finden, die auch am nächsten Tag noch Bestand hat. Dies setzt Grundkenntnisse voraus über Konfliktursachen, die Herausarbeitung der eigenen Interessen und Ziele bei einer Konfliktbewältigung, sowie die Bewertung der verschiedenen Streitschlichtungsinstrumente zur Beantwortung der Frage, welche Form der Streitbeilegung in dem jeweiligen Konflikt die geeignetste ist.

Dieses Brevier bietet all denjenigen, die – in welcher Form auch immer – mit Konfliktbewältigung zu tun haben, mit diesen Fragestellungen aber bisher gar nicht oder nur am Rande in Berührung gekommen sind, einen kurzen und übersichtlichen Einstieg. Es finden sich neben Grundkenntnissen ein komprimierter Überblick über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Streitschlichtungsinstrumente. Und es werden grundständische Techniken im Umgang mit Konfliktsituationen ebenso wie der Gebrauch grundlegender Fragetechniken bei der Herausarbeitung von Konfliktursachen wie auch von Lösungsoptionen vermittelt.

Mein besonderer Dank gebührt Arnd-Christian Kulow vom Richard Boorberg Verlag. Er hat mich anlässlich eines anderen Buchprojekts auf die Idee gebracht, dieses Brevier zu verfassen, und mit seinen Ratschlägen einen wichtigen Beitrag zum Gelingen geleistet.

Einleitung

Immer wieder stellt sich die Frage, ob das klassische Streitschlichtungsverfahren, die (streitige) Entscheidung vor Gericht durch Urteil bzw. Beschluss, das beste Mittel ist, einen Konflikt zu lösen. In der Diskussion werden immer wieder als Alternative zu dem Weg vor die Gerichte das Schiedsverfahren, die Mediation oder andere Verfahren wie z. B. die Schlichtung genannt. In diesem Kontext fällt häufig auch das Schlagwort ADR – Alternative Dispute Resolution. In der beruflichen Praxis des Juristen bzw. der Juristin stellt sich damit die Frage, welches denn nun das beste, geeignetste Verfahren für die Lösung eines Streites ist. Für die Beantwortung dieser Frage sollen die folgenden Ausführungen eine Hilfestellung bieten. Und – hiervon nicht zu trennen – finden sich auch einige Hinweise zur Verhandlungsführung in Konfliktsituationen. Denn nur durch eine geeignete Gesprächsführung lassen sich überhaupt erst die Ursachen eines Konfliktes, die möglichen Zielsetzungen für dessen Lösung wie dann auch eine tragfähige Streitbeilegung erreichen.

Ursachen von (rechtlichen) Konflikten auf den verschiedensten Ebenen, von Streitigkeiten vor Gericht, liegen in vielen Fällen nicht in Rechtsfragen. Sie finden häufig ihren Ausgangspunkt vor allem in Kommunikationsdefiziten, fehlendem Respekt, fehlender Anerkennung und emotionaler Verstrickung. Will man also Konflikte lösen, müssen ihre Ursachen mit in den Fokus genommen werden, um so die Basis für eine Lösung zu legen, die für beide Seiten akzeptabel ist. Will also die Justiz, die Rechtsprechung ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag Genüge tun, mit der juristischen Lösung, sei es durch Urteil, Beschluss oder Vergleich, neben der Gewährleistung von Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit auch und gerade Rechtsfrieden herzustellen, müssen die Ursachen eines möglichen Konfliktes berücksichtigt werden. Nichts anderes kann gelten für die Arbeit von Juristinnen und Juristen in Verwaltung, als Rechtsanwalt oder in Verbänden. Immer dann, wenn es um die Gestaltung von Beziehungen, die Regelung von Konflikten geht, sollte das Augenmerk auch auf diese Aspekte gerichtet werden.

Eine wichtige Grundlage für das menschliche Zusammenleben ist Kommunikation. Dies gilt für alle Ebenen, angefangen bei der Beziehung zwischen zwei Individuen, in der Familie, im schulischen oder universitären Umfeld, im Beruf, zwischen Unternehmen oder staatlichen Einrichtungen bis hin zu bilateralen und multilateralen Beziehungen zwischen Staaten. Überall geht es um Kommunikation, um die Fähigkeit, im Dialog miteinander umzugehen mit dem Ziel, zu Vereinbarungen oder Lösungen zu kommen. Dialogfähigkeit herzustellen, die Basis für das Verstehen zu legen, damit die Beteiligten in der Lage sind, tatsächlich über dasselbe zu reden, zu verhandeln oder in Kontakt zu bleiben, ist dabei eine wichtige Voraussetzung für ein friedliches Miteinander und erfolgreiche Gestaltung bestehender oder zukünftiger Beziehungen.

Wenn man aktiv (Rechts-)Beziehungen z. B. als Anwältin oder Anwalt, Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der Verwaltung, eines Unternehmens, aber auch als Richterin oder Richter gestalten will, ist es notwendig, diese Gesprächs- und Handlungsfähigkeit zu etablieren. Ist es schon zu Konflikten gekommen, ist eine wichtige Voraussetzung für deren Beilegung, die Ursache(n) eines solchen Streites herauszufinden und die Basis für die Dialogfähigkeit wiederherzustellen. Geht es nicht um die Klärung von juristischen Grundsatzfragen oder die Vermeidung von Präzedenzfällen, des Öfteren eine Notwendigkeit im Bereich der Verwaltung, bietet sich so die Chance für interessensbasierte Lösungen, die für beide Seiten von Vorteil sein können (sog. Win-win-Situation), jedenfalls aber geeignet sind, Rechtsfrieden herzustellen. Eine zunächst streitige Problemlage durch eine einverständliche Lösung zu bewältigen, ist auch in einem Rechtsstaat grundsätzlich vorzugswürdig gegenüber einer richterlichen Streitentscheidung1.

In den folgenden Kapiteln wird das Augenmerk dementsprechend darauf gerichtet, in welcher Form ein Konflikt am besten zu lösen ist. Zunächst wird in diesem Zusammenhang ein kurzer Überblick über die neben den gerichtlichen Entscheidungsformen gängigsten Streitschlichtungsverfahren gegeben sowie auf ihre jeweiligen Vor- und Nachteile eingegangen (A). Für die Frage der Auswahl des in einer konkreten Streitsituation effektivsten Streitschlichtungsinstrumentes (B) ist sowohl ein Blick auf die Ursachen des Konfliktes zu werfen (I) als sich auch Klarheit über die (eigenen) Ziele bei der Lösung des Konfliktes zu verschaffen (II). Ein besonderes Augenmerk wird der Frage gewidmet sein, welche Kriterien für die Entscheidung herangezogen werden können, ob ein Rechtsstreit für eine Beendigung durch Urteil, Vergleich oder Mediation (vor dem Güterichter) geeignet ist (III).

Anschließend wird ein Überblick über mögliche Verhandlungstechniken gegeben, die geeignet sind, die Dialog- und Verhandlungsbereitschaft (wieder-)herzustellen und zu fördern, um so die Basis für eine beide Seiten zufrieden stellende, interessengerechte Lösung zu schaffen. Es geht um Frage- und Verhandlungstechniken, es geht um Haltungen der oder des Verhandlungsführers, sei es als Anwältin oder Anwalt, als Verwaltungsbeamtin oder Verwaltungsbeamter, sei es als Richterin oder Richter (C).

In meinem Anhang werden schließlich noch einmal zusammenfassend für den praktischen Gebrauch fünf grundsätzliche Fragestellungen im Überblick, wie auch ihre Anwendung in einem konkreten Beispielsfall dargestellt. Zum Schluss wird ein Überblick in tabellarischer Form zur Verfügung gestellt. Zu den verschiedenen Phasen der Mediation, dem jeweiligen konkreten Ablauf (working order), sowie die jeweils zur Anwendung kommenden (Frage-)Techniken mit Beispielen und Erläuterungen ihrer Wirkungsweise, die auch in der Verhandlungsführung zur Anwendung kommen können.

1 BVerfG, Beschl. v. 14.2.2007 – 1 BvR 1351/01 –, Juris Rdnr. 35

A.Die verschiedenen Streitschlichtungsinstrumente

Im Folgenden werden die gebräuchlichsten Streitschlichtungsinstrumente vorgestellt sowie jeweils kurz auf deren mögliche Vor- und Nachteile eingegangen. Den Ausgangspunkt stellt dabei das nach wie vor gebräuchlichste Verfahren, das Gerichtsverfahren mit Entscheidung durch Urteil bzw. Beschluss, dar (I). Anschließend werden das Mediationsverfahren (II), das Schieds(gerichts-)verfahren (III), das Schiedsgutachten (IV) und das Schlichtungsverfahren (V) beleuchtet sowie – als neuere Entwicklung – auf Hybridformen eingegangen (VI). Zum Schluss findet sich noch einmal eine Aufstellung der jeweiligen Vorteile der einzelnen Verfahren im Überblick (VII).

Grundsätzlich lassen sich drei verschiedene Zugänge zur Streitbeilegung charakterisieren: der Einsatz von Macht (Gewalt), der Weg des Rechtes und der Versuch einer sich an Interessen orientierenden Streitbeilegung.

Der Einsatz von Macht insbesondere in Form der Ausübung von Gewalt ist unter dem Regime des Rechtes kein gesellschaftlich akzeptiertes Konfliktlösungsmittel mehr. Legt man den Fokus statt auf (körperliche) Gewalt auf die Ausübung (wirtschaftlicher) Macht, wird man allerdings konstatieren müssen, dass dies durchaus Einfluss auf die Streitentscheidung haben kann, etwa dann, wenn zwischen den Beteiligten ein großes Machtgefälle besteht und dies von der stärkeren Seite ausgenutzt wird (teurere Anwälte etc.).

Die klassische Form der Konfliktlösung erfolgt über das Recht, am Ende mit dem Weg vor das Gericht. Quantitativ stellt dies den absolut größten Anteil dar. Allerdings wird man häufig feststellen müssen, dass der Weg vor Gericht mit einer streitigen Entscheidung nicht wirklich zu einer (abschließenden) Konfliktlösung beiträgt: Steine statt Brot.