Erhalten Sie Zugang zu diesem und mehr als 300000 Büchern ab EUR 5,99 monatlich.
Der Autor zeigt auf, dass sich der ökologische Nutzen des Getrenntsammelns mittels gelbem Sack nach über dreißigjähriger Praxis immer noch unter Null bewegt. Er erläutert einen sparsameren und vor allem ökologisch vorteilhafteren Weg: Eine bereits vor über 20 Jahren entwickelte Spitzentechnologie, der seinerzeit von der Politik zugunsten des Dualen Systems Steine in den Weg gelegt worden sind.
Sie lesen das E-Book in den Legimi-Apps auf:
Seitenzahl: 103
Das E-Book (TTS) können Sie hören im Abo „Legimi Premium” in Legimi-Apps auf:
Für Jürgen Engel
Karl Ihmels
Rote Karte für den Gelben Sack
Umweltschädigung durch Mülltrennung
© 2024 Karl Ihmels
Website: https://karlihmels.de
Druck und Distribution:
tredition GmbH, Heinz-Beusen-Stieg 5, 22926 Ahrensburg, Germany
ISBN
Paperback
978-3-384-27564-6
e-Book
978-3-384-27565-3
Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Für die Inhalte verantwortlich ist der Herausgeber, Ecoconsil GmbH & Co KG. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Herausgebers unzulässig. Die Publikation und Verbreitung erfolgen im Auftrag des Herausgebers. Der Autor ist zu erreichen unter: Karl Ihmels, Emsdettener Str. 10, 48268 Greven, Germany.
Cover
Widmung
Titelblatt
Urheberrechte
Vorwort
I. Einleitung
I.1. Vorbemerkung
I.2. Ein Beispiel
I.3. Schwerpunkt Kosten- und Ressourcenschutz
II. Die spezielle Entsorgung von Verpackungsabfällen
II.1. Vorbemerkung
II.2. Verpackungen - mehr Nutzen als Schaden
III. Die Verpackungsverordnung (VerpackVO) von 1991
III.1. Verknüpfung von Entsorgung und Produktverantwortung
III.2. Die politischen Vorgaben für den Minister
III.3. Die rechtliche Umsetzung der Vorgaben
IV. Die praktische Umsetzung im Detail
IV.1. Der Start als Monopol
IV.2. Die Konsolidierung
IV.3. Die veränderten Entsorgungsstrukturen
IV.3.1. Eine Vorbemerkung
IV.3.2. Altglas
IV.3.3. PPK
IV.3.4. LVP
IV.4. Das Ausbleiben der Produktsteuerung
IV.5. Das Trittbrettfahrertum
IV.6. Die gravierende Zielverfehlung.
V. Die Bilanz 1998
VI. Die Rettung des Systems
VI.1. Denkbare Motive der Ministerin
VI.2. Die Vertuschung des Scheiterns der Ursprungsversion
VI.3. Die neue Bezugsgröße: lizensierte Menge
VI.4. Ein hingenommener Rechtsbruch
VI.5. Die Rückkehr zur klassischen Verbrennung
VI.6. Die Erweiterung des ursprünglichen Systems
VI.7. Die Aufrechterhaltung des Monopols
VII. Die Intervention des Bundeskartellamts
VII.1. Die Sektoruntersuchung duale Systeme
VII.2. Die Selbstbeschränkung des Bundeskartellamts
VIII. Versäumte Abkehr vom Vermeidensbegriff
VIII.1. Die Notwendigkeit der Aufwandsermittlung
VIII.2. Der Aufwand im Detail
VIII.2.1. Kunststoffverpackungen
VIII.2.2. Altglas
VIII.2.3. Aluminium
VIII.2.4. Weißblech
VIII.3. Zwischenbilanz
VIII.3.1.Der Gelbe Sack
VIII.3.2. Altglas, Aluminium, Weißblech sowie PPK
VIII.3.3. Die Zweckentfremdung von Teilen der Lizenzentgelte
IX: Eine weit überlegene Alternative zum DSD
IX.1. Einleitung
IX.2. Zur Vorgeschichte
IX.3. Die Betriebsaufnahme
IX.4. Die Stabilisierung
IX.5. Die Schadstoffarmut
IX.6. Klimaschutz
IX.7. Die Einsatzmöglichkeiten
IX.7.1. Das Trockenstabilat
IX.7.2. Die Inertmaterialien
IX.7.3. Die Kunststoffabfälle
X. Die Umstellung auf Trockenstabilat
X.1. Die energiewirtschaftliche Größenordnung
X.2. Die Reprivatisierung
X.3. Die veränderte Praxis der kommunalen Entsorgung
X.4. Die Optimierung des Quantensprungs
XI. Die praktische Umsetzung im Detail
XI.1.Die anfängliche Fortsetzung der tradierten Organisation
XI.2. Rekommunalisierung als Neustart
XI.3. Eine Zwischenlösung für die LVP-Abfälle
XI.3.1 Zielvorgabe statt des Wegs dorthin
XI.3.2. Die Finanzierung der Umstellung
XII. Widerstände
XII.1. Die Abfallwirtschaft als gewerbliches Tätigkeitsfeld
XII.2. Keine Offenheit für Innovationen
XII.2.1. Die Bevorzugung der Beseitigung
XII.2.2. Die LAGA als Bremser
XII.2.3. Keine öffentliche Förderung für das Trockenstabilat
XII.3. Der dramatische Stimmungsumschwung
XII.4. Direkt auf Schädigung abzielende Aktivitäten
XII.4.1. Ein verleumderischer Film
XII.4.2. Eine Falschbegutachtung durch das Ökoinstitut
XII.4.3. Die Fortwirkung des Gutachtens
XII.4. Keine Kursänderung durch rot-grün
XIII. Der Hoffnungsträger wird liquidiert
XIII.1. Die Herhof GmbH geht zunächst ihren Weg
XIII.2. Die Herhof GmbH als Opfer klassischer Verbrennung
XIII.3. Die Patente werden ins Ausland verdrängt
XIII.4. Ein gescheiterter Rettungsversuch
XIV. Zur verfassungsrechtlichen Bewertung
XIV.1. Bis zur Abwendung des Entsorgungsnotstandes
XIV.1.1. Schonung von Deponien und MVAs durch Umlenkung
XIV.2. Die Novellierung der VerpackVO 1998
XIV.3. Zur Vereinbarkeit mit dem Europarecht
XV. Fazit
XV.1. Vorbemerkung
XV.2. Die Entsorgung der LVP-Abfälle
XV.2.1. Die Umweltrelevanz
XV.2.2. Die Finanzierung
XV.2.3. Unentgeltliche Dienste
XV.2.4.Gesamtaufwand
XV.3. Wie geht es weiter?
XVI. Ausblicke
XVI.1. Das DSD in der Demokratie
XVI.2. Erstreckung auf Europa
XVI.3. Meere schützen, Ressourcen schonen, Klima entlasten
XVI.3.1. Die Ozeane als Grundlage menschlichen Lebens
XVI.3.2. Verschmutzungsverhinderung vor Folgenbeseitigung
Cover
Widmung
Titelblatt
Urheberrechte
I. Einleitung
XVI. Ausblicke
Cover
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
Vorwort
Der Verfasser, gelernter Briefträger, Abitur im Abendgymnasium, Jurastudium Uni Marburg, Promotion berufsbegleitend Uni Bremen, hat sich den Großteil seiner beruflichen Tätigkeit für den Lahn-Dill-Kreis mit Fragen der Abfallwirtschaft auseinandersetzt. Anfangs als Laufbahnbeamter und die letzten zwölf Jahre als Landrat. Das begann 1973 mit der Einrichtung einer staubfreien Abfalleinsammlung und dem Bau einer Großdeponie für Haus- und Gewerbemüll. Einem vermeintlichen Jahrhundertbauwerk, das nachträglich untertunnelt und mit einem Autobahnanschluss versehen worden ist.
Es erwies sich bald als ökologisch höchst problematisch und gab Anlass zur separaten Erfassung von Wertstoffen und deren Vermarktung. Mit der Verlagerung der Biomüll-Kompostierung in geschlossene Rotteboxen mit gefilterter Abluft gelang dem heimischen Unternehmen der Herhof GmbH ein erster qualitativer Sprung in Richtung Umweltentlastung. Er erwies sich als Vorstufe zu dem gemeinsam mit Prof. Wiemer und seinem Team entwickelten revolutionären Trockenstabilatverfahren.
Es barg die Chance, das Deponieren und das mehr oder weniger vernichtende Verbrennen von Hausmüll in klassischen Anlagen zu beenden. Ebenso die aufwändige Getrennterfassung von Plastikmüll und dessen Weiterverteilung. Damit hätte Deutschland ein neues Zeitalter ökologischer Abfallwirtschaft einläuten können. Aber das Verfahren wurde von interessierter Seite mit Unterstützung der damaligen Umweltministerin erbittert bekämpft und ins Ausland abgedrängt. Die drei weltweit größten - in Deutschland geplanten - Anlagen stehen in China.
Der Autor möchte mit dem Nachvollzug der Historie seinen zweiten Versuch plausibilisieren, der immer noch führenden Spitzentechnologie auch in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen. Dieses Mal ohne die lokalpolitischen Attacken, bei deren Abwehr ihm sein Amtsvorgänger Gerhard Bökel jederzeit den Rücken gestärkt hat. Besonders wichtig war ihm auch die Unterstützung seines Freundes und langjährigen politischen Weggefährten Jürgen Engel. Ihm ist das Buch gewidmet.
Dankbarkeit schuldet der Autor seinem Sohn Jan, der ihm jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stand. Besondere Unterstützung hat er last not least durch seine liebe Frau erfahren. Sie hat ihn soweit wie möglich von den familiären Verpflichtungen in Haus und Garten freigestellt.
I. Einleitung
I.1. Vorbemerkung
Seit Beginn der industriellen Revolution in Großbritannien ist in den Industrieländern die Arbeitseffizienz immens gesteigert worden. Auf der Basis dieses Niveaus wäre es nur noch eine Frage von vernünftiger Organisation und Verteilung, die Weltbevölkerung angemessen zu ernähren und zu kleiden.
Unterstellt, dies sei politisch realisierbar, gäbe es indes ein neues Effizienzproblem: Die hoch entwickelten Industriegesellschaften mit einem relativ geringen Anteil an der Weltbevölkerung verbrauchen den Großteil der verfügbaren Rohstoffe. Der Export dieses verschwenderischen Umgangs mit endlichen Rohstoffreserven über den gesamten Globus lässt Auseinandersetzungen um knappe Ressourcen befürchten, die alle bisherigen Dimensionen sprengen.
Dies zeigt, dass wir allen Anlass haben, unseren tradierten Umgang mit Ressourcen zu überdenken, auch soweit sie traditionell als Abfall einzustufen sind. Es gilt, alle – auch die im Müll verborgenen - stofflichen oder energetischen Ressourcen zu identifizieren und mit kontrolliertem Aufwand nützlichen bzw. nützlicheren Zwecken zuzuführen.
Damit wird die überkommene abfallrechtliche Gebotshierarchie „Vermeiden, Verwerten, Beseitigen“ prinzipiell in Frage gestellt. Dieser Dreiklang, für dessen Einführung es gute Gründe gab, ist weder gesetzgeberisch noch vor allem in der praktischen Umsetzung mit besonderer Konsequenz realisiert worden. Er basiert auf dem Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn“ und bleibt auf halbem Wege stehen. Er geht davon aus, dass es genügt, aus einer gebrauchten Verpackung eine neue herzustellen. Nach dem dafür erforderlichen Aufwand wird nicht gefragt. Der Begriff sollte modifizierend ergänzt oder besser ersetzt werden durch eine Definition, die den Ressourcenverbrauch des Wiederherstellungsprozesses als wichtiges Bewertungskriterium einbezieht. In dem Begriff der Abfallwirtschaft ist das schon angelegt.
Die marktwirtschaftlich angemessenere Reaktion wäre zweifelsfrei eine Besteuerung des ursprünglichen Ressourcenverbrauchs anstelle oder neben der Mehrwertsteuer. Bis zur Umsetzung dieser Erkenntnis ist es ein weiter Weg. Angesichts der Internationalisierung der Wirtschaft ist das national und auch innerhalb der EU aktuell kaum realisierbar. Aber selbst eine entsprechende globale Ausrichtung der Politik würde uns nicht die Auseinandersetzung mit den jeweils aktuellen Problemen der Abfallwirtschaft und der Fortentwicklung vorhandener positiver Ansätze ersparen.
Ins Zentrum der Betrachtung gehört in diesem Kontext die Kreislaufwirtschaft. Sie besteht darin, aus Altmaterial eines Produktes ein neues gleicher Materialqualität wiederherzustellen. Das setzt voraus, dass der Produzent jeweils Materialien einsetzt, die sich mit möglichst wenig Aufwand so aufbereiten lassen, dass sich aus ihnen das Ausgangsprodukt oder andere Gegenstände in der ursprünglichen Materialqualität herstellen lassen. Dies wiederum macht ökologisch nur Sinn, wenn der Fußabdruck dieses Prozesses den der anfänglichen Produktion nicht übersteigt. Die Kreislaufwirtschaft erfährt ihre Perfektion, wenn der beschriebene Vorgang sich kontinuierlich zu den genannten Konditionen wiederholen lässt. Man spricht in diesem Zusammenhang zu Recht von Produkt- bzw. Produzentenverantwortung. Die Abfallwirtschaft ist in diesem Kontext nur Zulieferer.
I.2. Ein Beispiel
In Frankreich ist der Grundstein für eine Fabrik gelegt worden, die PET-Abfälle mit Hilfe von Enzymen energiesparend soweit abbauen kann, dass die Herstellung von Colaflaschen und T-Shirts im echten Kreislauf gefahren werden kann. Ab 2026 soll sie jährlich 50.000 Tonnen PET vollständig verarbeiten.
Hinter dieser aufwändigen Investition stehen nicht zufällig Konzerne der Getränke-, Textil- und Kosmetikwirtschaft., d.h. Branchen, die mit PET arbeiten. Das entscheidende Motiv ist offensichtlich der lenkende Einfluss der Europäischen Union. Konkret die vorgegebene Rezyklatquote. Sie sieht vor, dass der Rezyklateinsatz bei Einwegflaschen ab 2025 mindestens 25% und ab 2030 mindestens 30 % ausmachen muss.
Mit dieser Vorgabe allein lässt sich jedoch nur die Einhaltung des abfallwirtschaftlichen Vermeidensbegriffs zu den verbindlichen Prozentsätzen sicherstellen. Die Regulierung schließt nicht aus, dass das Rezyklat mit einem höheren ökologischen Aufwand hergestellt wird als das Ursprungsprodukt und die Umwelt schädigt. Sie erfolgt im Grunde nur über Geld. Die Getränkeindustrie wird ihre Abnahmemengen recycelten Materials im Normalfall an den Quoten orientieren und darüber hinaus weitere Mengen nur abnehmen, wenn sie preiswerter zu bekommen sind als Neumaterial, unabhängig von den Auswirkungen auf die Umwelt. Ausschlaggebend ist letzten Endes im Zweifel der Preis für das Öl bzw. Gas als Ausgangsmaterial und nicht die Ökologie.
Der Staat würde also mit einiger Wahrscheinlichkeit durch eine preiserhöhende Steuer allein Gefahr laufen, eine Verwertung auch dann zu privilegieren, wenn sie mit einem erfassungsbedingt erhöhten ökologischen Aufwand dem Planeten mehr Schaden als Nutzen zufügt. Der abfallwirtschaftliche Vermeidendensbegriff lässt das zu und die überkommene offizielle Verwertungsstatistik ebenso.
Das lässt sich nur dadurch verhindern, dass der genannten Anlage in Frankreich und den übrigen Verwertern nicht nur die spezifischen kreislauffähigen PET-Materialien zugeführt werden. Sondern dies muss auch noch mit einer kontrolliert minimalen Erfassungslogistik erfolgen, die die Kreislauffähigkeit nicht wieder aufhebt. Insoweit gibt es möglicherweise für die Einwegflaschen über die Bepfandungsorganisation Möglichkeiten zur Eingrenzung des Fußabdrucks.
Derartige Steuerungsoptionen sind aktuell weder im europäischen noch im nationalen Recht vorgesehen. Der abfallwirtschaftliche Vermeidensbegriff lässt dieses Problem außen vor. Da ist bislang noch der Zulieferer gefragt, der als Einsammler die ökologische Optimierung der Erfassung (und Sortierung) eigenständig vorantreibt. Dieser Aspekt des Umgangs mit den Verpackungsabfällen ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Im Zentrum steht eine kritische Reflexion der deutschen Praxis von den Anfängen bis heute.
I.3. Schwerpunkt Kosten- und Ressourcenschutz
Der Autor erlaubt sich, eine kosten- und ressourcensparende, ökologisch weiterführende und vor allem entwicklungsoffene Lösung zu präsentieren. Mit dem Schwerpunkt auf Kosten- und Ressourceneinsparung. Eine seriös bewertete Kreislaufwirtschaft produziert immer auch eine verringerte CO2-Freisetzung. Umgekehrt ist das keineswegs immer der Fall.