Rote Karte für den Gelben Sack - Karl Ihmels - E-Book

Rote Karte für den Gelben Sack E-Book

Karl Ihmels

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Beschreibung

Der Autor zeigt auf, dass sich der ökologische Nutzen des Getrenntsammelns mittels gelbem Sack nach über dreißigjähriger Praxis immer noch unter Null bewegt. Er erläutert einen sparsameren und vor allem ökologisch vorteilhafteren Weg: Eine bereits vor über 20 Jahren entwickelte Spitzentechnologie, der seinerzeit von der Politik zugunsten des Dualen Systems Steine in den Weg gelegt worden sind.

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Für Jürgen Engel

Karl Ihmels

Rote Karte für den Gelben Sack

Umweltschädigung durch Mülltrennung

© 2024 Karl Ihmels

Website: https://karlihmels.de

Druck und Distribution:

tredition GmbH, Heinz-Beusen-Stieg 5, 22926 Ahrensburg, Germany

ISBN

Paperback

978-3-384-27564-6

e-Book

978-3-384-27565-3

Das Werk, einschließlich seiner Teile, ist urheberrechtlich geschützt. Für die Inhalte verantwortlich ist der Herausgeber, Ecoconsil GmbH & Co KG. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung des Herausgebers unzulässig. Die Publikation und Verbreitung erfolgen im Auftrag des Herausgebers. Der Autor ist zu erreichen unter: Karl Ihmels, Emsdettener Str. 10, 48268 Greven, Germany.

Inhaltsverzeichnis

Cover

Widmung

Titelblatt

Urheberrechte

Vorwort

I. Einleitung

I.1. Vorbemerkung

I.2. Ein Beispiel

I.3. Schwerpunkt Kosten- und Ressourcenschutz

II. Die spezielle Entsorgung von Verpackungsabfällen

II.1. Vorbemerkung

II.2. Verpackungen - mehr Nutzen als Schaden

III. Die Verpackungsverordnung (VerpackVO) von 1991

III.1. Verknüpfung von Entsorgung und Produktverantwortung

III.2. Die politischen Vorgaben für den Minister

III.3. Die rechtliche Umsetzung der Vorgaben

IV. Die praktische Umsetzung im Detail

IV.1. Der Start als Monopol

IV.2. Die Konsolidierung

IV.3. Die veränderten Entsorgungsstrukturen

IV.3.1. Eine Vorbemerkung

IV.3.2. Altglas

IV.3.3. PPK

IV.3.4. LVP

IV.4. Das Ausbleiben der Produktsteuerung

IV.5. Das Trittbrettfahrertum

IV.6. Die gravierende Zielverfehlung.

V. Die Bilanz 1998

VI. Die Rettung des Systems

VI.1. Denkbare Motive der Ministerin

VI.2. Die Vertuschung des Scheiterns der Ursprungsversion

VI.3. Die neue Bezugsgröße: lizensierte Menge

VI.4. Ein hingenommener Rechtsbruch

VI.5. Die Rückkehr zur klassischen Verbrennung

VI.6. Die Erweiterung des ursprünglichen Systems

VI.7. Die Aufrechterhaltung des Monopols

VII. Die Intervention des Bundeskartellamts

VII.1. Die Sektoruntersuchung duale Systeme

VII.2. Die Selbstbeschränkung des Bundeskartellamts

VIII. Versäumte Abkehr vom Vermeidensbegriff

VIII.1. Die Notwendigkeit der Aufwandsermittlung

VIII.2. Der Aufwand im Detail

VIII.2.1. Kunststoffverpackungen

VIII.2.2. Altglas

VIII.2.3. Aluminium

VIII.2.4. Weißblech

VIII.3. Zwischenbilanz

VIII.3.1.Der Gelbe Sack

VIII.3.2. Altglas, Aluminium, Weißblech sowie PPK

VIII.3.3. Die Zweckentfremdung von Teilen der Lizenzentgelte

IX: Eine weit überlegene Alternative zum DSD

IX.1. Einleitung

IX.2. Zur Vorgeschichte

IX.3. Die Betriebsaufnahme

IX.4. Die Stabilisierung

IX.5. Die Schadstoffarmut

IX.6. Klimaschutz

IX.7. Die Einsatzmöglichkeiten

IX.7.1. Das Trockenstabilat

IX.7.2. Die Inertmaterialien

IX.7.3. Die Kunststoffabfälle

X. Die Umstellung auf Trockenstabilat

X.1. Die energiewirtschaftliche Größenordnung

X.2. Die Reprivatisierung

X.3. Die veränderte Praxis der kommunalen Entsorgung

X.4. Die Optimierung des Quantensprungs

XI. Die praktische Umsetzung im Detail

XI.1.Die anfängliche Fortsetzung der tradierten Organisation

XI.2. Rekommunalisierung als Neustart

XI.3. Eine Zwischenlösung für die LVP-Abfälle

XI.3.1 Zielvorgabe statt des Wegs dorthin

XI.3.2. Die Finanzierung der Umstellung

XII. Widerstände

XII.1. Die Abfallwirtschaft als gewerbliches Tätigkeitsfeld

XII.2. Keine Offenheit für Innovationen

XII.2.1. Die Bevorzugung der Beseitigung

XII.2.2. Die LAGA als Bremser

XII.2.3. Keine öffentliche Förderung für das Trockenstabilat

XII.3. Der dramatische Stimmungsumschwung

XII.4. Direkt auf Schädigung abzielende Aktivitäten

XII.4.1. Ein verleumderischer Film

XII.4.2. Eine Falschbegutachtung durch das Ökoinstitut

XII.4.3. Die Fortwirkung des Gutachtens

XII.4. Keine Kursänderung durch rot-grün

XIII. Der Hoffnungsträger wird liquidiert

XIII.1. Die Herhof GmbH geht zunächst ihren Weg

XIII.2. Die Herhof GmbH als Opfer klassischer Verbrennung

XIII.3. Die Patente werden ins Ausland verdrängt

XIII.4. Ein gescheiterter Rettungsversuch

XIV. Zur verfassungsrechtlichen Bewertung

XIV.1. Bis zur Abwendung des Entsorgungsnotstandes

XIV.1.1. Schonung von Deponien und MVAs durch Umlenkung

XIV.2. Die Novellierung der VerpackVO 1998

XIV.3. Zur Vereinbarkeit mit dem Europarecht

XV. Fazit

XV.1. Vorbemerkung

XV.2. Die Entsorgung der LVP-Abfälle

XV.2.1. Die Umweltrelevanz

XV.2.2. Die Finanzierung

XV.2.3. Unentgeltliche Dienste

XV.2.4.Gesamtaufwand

XV.3. Wie geht es weiter?

XVI. Ausblicke

XVI.1. Das DSD in der Demokratie

XVI.2. Erstreckung auf Europa

XVI.3. Meere schützen, Ressourcen schonen, Klima entlasten

XVI.3.1. Die Ozeane als Grundlage menschlichen Lebens

XVI.3.2. Verschmutzungsverhinderung vor Folgenbeseitigung

Rote Karte für den Gelben Sack

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Titelblatt

Urheberrechte

I. Einleitung

XVI. Ausblicke

Rote Karte für den Gelben Sack

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Vorwort

Der Verfasser, gelernter Briefträger, Abitur im Abendgymnasium, Jurastudium Uni Marburg, Promotion berufsbegleitend Uni Bremen, hat sich den Großteil seiner beruflichen Tätigkeit für den Lahn-Dill-Kreis mit Fragen der Abfallwirtschaft auseinandersetzt. Anfangs als Laufbahnbeamter und die letzten zwölf Jahre als Landrat. Das begann 1973 mit der Einrichtung einer staubfreien Abfalleinsammlung und dem Bau einer Großdeponie für Haus- und Gewerbemüll. Einem vermeintlichen Jahrhundertbauwerk, das nachträglich untertunnelt und mit einem Autobahnanschluss versehen worden ist.

Es erwies sich bald als ökologisch höchst problematisch und gab Anlass zur separaten Erfassung von Wertstoffen und deren Vermarktung. Mit der Verlagerung der Biomüll-Kompostierung in geschlossene Rotteboxen mit gefilterter Abluft gelang dem heimischen Unternehmen der Herhof GmbH ein erster qualitativer Sprung in Richtung Umweltentlastung. Er erwies sich als Vorstufe zu dem gemeinsam mit Prof. Wiemer und seinem Team entwickelten revolutionären Trockenstabilatverfahren.

Es barg die Chance, das Deponieren und das mehr oder weniger vernichtende Verbrennen von Hausmüll in klassischen Anlagen zu beenden. Ebenso die aufwändige Getrennterfassung von Plastikmüll und dessen Weiterverteilung. Damit hätte Deutschland ein neues Zeitalter ökologischer Abfallwirtschaft einläuten können. Aber das Verfahren wurde von interessierter Seite mit Unterstützung der damaligen Umweltministerin erbittert bekämpft und ins Ausland abgedrängt. Die drei weltweit größten - in Deutschland geplanten - Anlagen stehen in China.

Der Autor möchte mit dem Nachvollzug der Historie seinen zweiten Versuch plausibilisieren, der immer noch führenden Spitzentechnologie auch in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen. Dieses Mal ohne die lokalpolitischen Attacken, bei deren Abwehr ihm sein Amtsvorgänger Gerhard Bökel jederzeit den Rücken gestärkt hat. Besonders wichtig war ihm auch die Unterstützung seines Freundes und langjährigen politischen Weggefährten Jürgen Engel. Ihm ist das Buch gewidmet.

Dankbarkeit schuldet der Autor seinem Sohn Jan, der ihm jederzeit mit Rat und Tat zur Seite stand. Besondere Unterstützung hat er last not least durch seine liebe Frau erfahren. Sie hat ihn soweit wie möglich von den familiären Verpflichtungen in Haus und Garten freigestellt.

I. Einleitung

I.1. Vorbemerkung

Seit Beginn der industriellen Revolution in Großbritannien ist in den Industrieländern die Arbeitseffizienz immens gesteigert worden. Auf der Basis dieses Niveaus wäre es nur noch eine Frage von vernünftiger Organisation und Verteilung, die Weltbevölkerung angemessen zu ernähren und zu kleiden.

Unterstellt, dies sei politisch realisierbar, gäbe es indes ein neues Effizienzproblem: Die hoch entwickelten Industriegesellschaften mit einem relativ geringen Anteil an der Weltbevölkerung verbrauchen den Großteil der verfügbaren Rohstoffe. Der Export dieses verschwenderischen Umgangs mit endlichen Rohstoffreserven über den gesamten Globus lässt Auseinandersetzungen um knappe Ressourcen befürchten, die alle bisherigen Dimensionen sprengen.

Dies zeigt, dass wir allen Anlass haben, unseren tradierten Umgang mit Ressourcen zu überdenken, auch soweit sie traditionell als Abfall einzustufen sind. Es gilt, alle – auch die im Müll verborgenen - stofflichen oder energetischen Ressourcen zu identifizieren und mit kontrolliertem Aufwand nützlichen bzw. nützlicheren Zwecken zuzuführen.

Damit wird die überkommene abfallrechtliche Gebotshierarchie „Vermeiden, Verwerten, Beseitigen“ prinzipiell in Frage gestellt. Dieser Dreiklang, für dessen Einführung es gute Gründe gab, ist weder gesetzgeberisch noch vor allem in der praktischen Umsetzung mit besonderer Konsequenz realisiert worden. Er basiert auf dem Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn“ und bleibt auf halbem Wege stehen. Er geht davon aus, dass es genügt, aus einer gebrauchten Verpackung eine neue herzustellen. Nach dem dafür erforderlichen Aufwand wird nicht gefragt. Der Begriff sollte modifizierend ergänzt oder besser ersetzt werden durch eine Definition, die den Ressourcenverbrauch des Wiederherstellungsprozesses als wichtiges Bewertungskriterium einbezieht. In dem Begriff der Abfallwirtschaft ist das schon angelegt.

Die marktwirtschaftlich angemessenere Reaktion wäre zweifelsfrei eine Besteuerung des ursprünglichen Ressourcenverbrauchs anstelle oder neben der Mehrwertsteuer. Bis zur Umsetzung dieser Erkenntnis ist es ein weiter Weg. Angesichts der Internationalisierung der Wirtschaft ist das national und auch innerhalb der EU aktuell kaum realisierbar. Aber selbst eine entsprechende globale Ausrichtung der Politik würde uns nicht die Auseinandersetzung mit den jeweils aktuellen Problemen der Abfallwirtschaft und der Fortentwicklung vorhandener positiver Ansätze ersparen.

Ins Zentrum der Betrachtung gehört in diesem Kontext die Kreislaufwirtschaft. Sie besteht darin, aus Altmaterial eines Produktes ein neues gleicher Materialqualität wiederherzustellen. Das setzt voraus, dass der Produzent jeweils Materialien einsetzt, die sich mit möglichst wenig Aufwand so aufbereiten lassen, dass sich aus ihnen das Ausgangsprodukt oder andere Gegenstände in der ursprünglichen Materialqualität herstellen lassen. Dies wiederum macht ökologisch nur Sinn, wenn der Fußabdruck dieses Prozesses den der anfänglichen Produktion nicht übersteigt. Die Kreislaufwirtschaft erfährt ihre Perfektion, wenn der beschriebene Vorgang sich kontinuierlich zu den genannten Konditionen wiederholen lässt. Man spricht in diesem Zusammenhang zu Recht von Produkt- bzw. Produzentenverantwortung. Die Abfallwirtschaft ist in diesem Kontext nur Zulieferer.

I.2. Ein Beispiel

In Frankreich ist der Grundstein für eine Fabrik gelegt worden, die PET-Abfälle mit Hilfe von Enzymen energiesparend soweit abbauen kann, dass die Herstellung von Colaflaschen und T-Shirts im echten Kreislauf gefahren werden kann. Ab 2026 soll sie jährlich 50.000 Tonnen PET vollständig verarbeiten.

Hinter dieser aufwändigen Investition stehen nicht zufällig Konzerne der Getränke-, Textil- und Kosmetikwirtschaft., d.h. Branchen, die mit PET arbeiten. Das entscheidende Motiv ist offensichtlich der lenkende Einfluss der Europäischen Union. Konkret die vorgegebene Rezyklatquote. Sie sieht vor, dass der Rezyklateinsatz bei Einwegflaschen ab 2025 mindestens 25% und ab 2030 mindestens 30 % ausmachen muss.

Mit dieser Vorgabe allein lässt sich jedoch nur die Einhaltung des abfallwirtschaftlichen Vermeidensbegriffs zu den verbindlichen Prozentsätzen sicherstellen. Die Regulierung schließt nicht aus, dass das Rezyklat mit einem höheren ökologischen Aufwand hergestellt wird als das Ursprungsprodukt und die Umwelt schädigt. Sie erfolgt im Grunde nur über Geld. Die Getränkeindustrie wird ihre Abnahmemengen recycelten Materials im Normalfall an den Quoten orientieren und darüber hinaus weitere Mengen nur abnehmen, wenn sie preiswerter zu bekommen sind als Neumaterial, unabhängig von den Auswirkungen auf die Umwelt. Ausschlaggebend ist letzten Endes im Zweifel der Preis für das Öl bzw. Gas als Ausgangsmaterial und nicht die Ökologie.

Der Staat würde also mit einiger Wahrscheinlichkeit durch eine preiserhöhende Steuer allein Gefahr laufen, eine Verwertung auch dann zu privilegieren, wenn sie mit einem erfassungsbedingt erhöhten ökologischen Aufwand dem Planeten mehr Schaden als Nutzen zufügt. Der abfallwirtschaftliche Vermeidendensbegriff lässt das zu und die überkommene offizielle Verwertungsstatistik ebenso.

Das lässt sich nur dadurch verhindern, dass der genannten Anlage in Frankreich und den übrigen Verwertern nicht nur die spezifischen kreislauffähigen PET-Materialien zugeführt werden. Sondern dies muss auch noch mit einer kontrolliert minimalen Erfassungslogistik erfolgen, die die Kreislauffähigkeit nicht wieder aufhebt. Insoweit gibt es möglicherweise für die Einwegflaschen über die Bepfandungsorganisation Möglichkeiten zur Eingrenzung des Fußabdrucks.

Derartige Steuerungsoptionen sind aktuell weder im europäischen noch im nationalen Recht vorgesehen. Der abfallwirtschaftliche Vermeidensbegriff lässt dieses Problem außen vor. Da ist bislang noch der Zulieferer gefragt, der als Einsammler die ökologische Optimierung der Erfassung (und Sortierung) eigenständig vorantreibt. Dieser Aspekt des Umgangs mit den Verpackungsabfällen ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Im Zentrum steht eine kritische Reflexion der deutschen Praxis von den Anfängen bis heute.

I.3. Schwerpunkt Kosten- und Ressourcenschutz

Der Autor erlaubt sich, eine kosten- und ressourcensparende, ökologisch weiterführende und vor allem entwicklungsoffene Lösung zu präsentieren. Mit dem Schwerpunkt auf Kosten- und Ressourceneinsparung. Eine seriös bewertete Kreislaufwirtschaft produziert immer auch eine verringerte CO2-Freisetzung. Umgekehrt ist das keineswegs immer der Fall.