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Mit welchem Wert Sacheinlagen in der Handelsbilanz auszuweisen sind, ist seit jeher umstritten. Die Arbeit geht der Frage nach, wie sich die gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen über die Beteiligungshöhe auf den Bilanzausweis auswirken. Anhand der Voraussetzungen des Anschaffungskostenprinzips untersucht die Verfasserin, ob die Einlage, je nach Vereinbarung, auch als unentgeltlicher Vorgang qualifiziert werden kann. Die Erkenntnisse, die zur zivilrechtlichen und bilanzrechtlichen Rechtslage gewonnen wurden, bilden die Grundlage für eine abschließende Betrachtung zur Auslegung und Ausgestaltung der Einlagevereinbarung. Die Arbeit berücksichtigt dabei jeweils die Rechtslage sowohl vor, als auch nach dem MoPeG.
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