Sehbehinderung und Arbeit - Andrea Fischer-Tahir - kostenlos E-Book

Sehbehinderung und Arbeit E-Book

Andrea Fischer-Tahir

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Beschreibung

Eine Inklusion, die auf bedarfsgerechte Teilhabe am Niedriglohnsektor abzielt, steht im Kontrast zu den sozialen Interessen von Menschen mit Behinderung auf der Suche nach guter Arbeit. Andrea Fischer-Tahir setzt die Themen Behinderung, Digitalisierung und Arbeit in Bezug zueinander, ermittelt den Gebrauchswert assistiver Technologie und spürt den Rekonfigurationen von Lebensentwürfen nach. Anhand von Interviews und Fokusgruppen untersucht sie aus der Perspektive kritischer Sozialtheorie Möglichkeiten und Grenzen des digitalen Kapitalismus für Sehbehinderte und rekonstruiert Erfahrungen von Exklusion im beruflichen Feld sowie Machtverhältnisse in Inklusionsmaßnahmen.

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Seitenzahl: 472

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Andrea Fischer-Tahir (Dr. phil.), geb. 1971, lehrt an der TU Dresden inklusive Bildung. Sie war lange in der regionalwissenschaftlichen Forschung tätig und publizierte v.a. zu Geschichte, Soziologie und Politik in Kurdistan. Ihre konzeptionellen Schwerpunkte sind Raum, Gender, Wissen, Widerstand und die Konstruktion von Erinnerung.

Andrea Fischer-Tahir

Sehbehinderung und Arbeit

Rekonfigurationen im digitalen Kapitalismus

Die freie Verfügbarkeit der E-Book-Ausgabe dieser Publikation wurde ermöglicht durch das Projekt EOSC Future.

The EOSC Future project is co-funded by the European Union Horizon Programme call INFRAEOSC-03-2020, Grant Agreement number 101017536

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

Dieses Werk ist lizenziert unter der Creative Commons Attribution 4.0 Lizenz (BY). Diese Lizenz erlaubt unter Voraussetzung der Namensnennung des Urhebers die Bearbeitung, Vervielfältigung und Verbreitung des Materials in jedem Format oder Medium für beliebige Zwecke, auch kommerziell. (Lizenztext: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/deed.de) Die Bedingungen der Creative-Commons-Lizenz gelten nur für Originalmaterial. Die Wiederverwendung von Material aus anderen Quellen (gekennzeichnet mit Quellenangabe) wie z.B. Schaubilder, Abbildungen, Fotos und Textauszüge erfordert ggf. weitere Nutzungsgenehmigungen durch den jeweiligen Rechteinhaber.

Erschienen 2022 im transcript Verlag, Bielefeld© Andrea Fischer-Tahir

Umschlagestaltung: Kordula Röckenhaus, Bielefeld Druck: Majuskel Medienproduktion GmbH, Wetzlar Print-ISBN: 978-3-8376-6049-4 PDF-ISBN: 978-3-8394-6049-8 EPUB-ISBN: 978-3-7328-6049-4 Buchreihen-ISSN: 2702-9271 Buchreihen-eISSN: 2702-928X

Besuchen Sie uns im Internet: https://www.transcript-verlag.de Unsere aktuelle Vorschau finden Sie unter www.transcript-verlag.de/vorschau-download

Inhalt

Danksagung und technische Vorbemerkung

Einleitung

1.Methodische Überlegungen und Verfahren

2.Kontextualisierungen

2.1Die Konstruktion von Sehbehinderung

2.2Die Vorstrukturierung von Partizipation an Arbeit

3.Leben und Arbeit mit Sehbehinderung

3.1Barrieren im öffentlichen Raum

3.2Neue und alte Barrieren im beruflichen Feld

3.3Assistive Technologie: Möglichkeiten, Grenzen, Markt

4.Anpassung 4.0: Handlungsmacht und Disziplin

4.1Räume der Anpassung

4.2Funktionen und Formen von Wissen

4.3Ordnen und Disziplinieren

5.Rekonfigurationen von Lebensentwürfen

5.1Sich der Marginalisierung widersetzen

5.1.1»Durch Sehbehinderung spirituell geworden« – Anastasia, die Chemikerin

5.1.2»Versuch es, sei mutig!« – Hannah, die Entwicklungsmanagerin

5.1.3»Uns weder abschreiben noch zwingen« – Jene N., die Apothekerin

5.2Zwischen Exklusion und Inklusion figurieren

5.2.1»Der Welt auch etwas zu geben haben« – Harry, immer am Rand

5.2.2»Weitestgehend normal funktionieren« – David, Hoffnung auf Klassenerhalt

5.3Den Lebenstraum verteidigen oder: Markus und der Blick des Unternehmers

Fazit: Partizipation rekonfigurieren!

Literaturnachweise

Für Ari Joffe und alle anderen, die alltäglich für Partizipation kämpfen.

Danksagung und technische Vorbemerkung

Als ich im Mai 2019 an der Technischen Universität Dresden die Arbeit an einem Forschungsprojekt zum Thema Inklusion sehbehinderter Erwachsener durch Digitalisierung aufnahm, wusste ich nicht sehr viel über Sehbehinderung, wenngleich ich sie hatte. Die Interviews und Diskussionen, die ich mit anderen führte, deren Sehen derart beeinträchtigt ist, dass sie in allen möglichen Bereichen des Lebens durch Barrieren behindert werden, weckten meinen Ehrgeiz, ihre Geschichten zu erzählen und diese politisch-ökonomisch sowie kulturhistorisch zu kontextualisieren. Mein Dank gilt daher in erster Linie all jenen, die im Sommer 2019 an den Befragungen teilnahmen. Besonders dankbar bin ich denjenigen unter ihnen, die im Frühjahr 2021 für Nachgespräche zur Verfügung standen und denen, die das Buchmanuskript kommentierten.

Für die großzügige Unterstützung in der inhaltlichen und formalen Bearbeitung meines Texts danke ich Ayşe Gökmenoğlu, Anke Langner, Matthias Naumann, Christian Pommerening, Sophie Wagenhofer, Micha Wuttke sowie Bina Chiara Gaida und Lydia Miemiec. Darüber hinaus bedanke ich mich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Berufsförderungswerks in Halle und Berlin, bei meiner Hilfsmittelausstatterin Dagmar Spahr in Berlin sowie bei Karolin Oehme-Jüngling und dem Zentrum für Integrationsstudien an der TU Dresden. Das Projekt und teilweise diese Publikation wurden von der Deutschen Rentenversicherung Bund finanziert, wofür ich mich ebenfalls bedanken möchte.

Mir sind gendergerechte Schreibweise sowie Barrierefreiheit wichtig. Das Letztgenannte lässt sich in der Druckversion nicht realisieren, jedoch erscheint dieses Buch gleichzeitig in elektronischer Form. Personen mit Beeinträchtigungen des Sehens und mit Blindheit sind auf Vergrößerungssoftware mit Sprachausgabe, Screenreader und elektronische Braillezeile angewiesen. Bei der Wiedergabe von Sonderzeichen können da Schwierigkeiten auftreten. Beispielsweise liest mein Screenreader die Wortgruppe »Optiker*innen und Ärzt*innen« folgendermaßen: »Optiker Stern innen und falsch geschrieben Ärzt Stern innen«. Hingegen erkennt er das Wort Optiker:innen als »Optiker Doppelpunkt innen«. Die Sprachausgabe meines Vergrößerungsprogrammes wiederum gibt weder Doppelpunkt noch Stern wieder, stattdessen setzt die Stimme kurz ab. Gendergerechte Schreibweise mit dem Stern-Symbol bzw. einem Doppelpunkt wäre folglich nicht hinreichend verständlich. Daher entschied ich mich für folgende Regelung: Sind allgemeine Kollektive oder funktionsspezifische Typen gemeint, schließt das generische Femininum die anderen Geschlechter mit ein. Alternativ verwende ich das generische Femininum sowie Maskulinum oder das Partizip Präsenz. Beziehe ich mich hingegen auf konkrete Personen, die in diesem Buch handeln, sprechen oder zitiert werden, so weise ich sie, auf die Gefahr hin, diverse Geschlechteridentität zu verletzen, als weiblich bzw. männlich aus.

Bei den Auszügen aus Interviews habe ich mich um eine Präsentation bemüht, die den Befragten einen Wiedererkennungseffekt ermöglicht. Daher werden Besonderheiten der Sprechakte wie Betonung, Absetzen der Stimme, Lachen, Klatschen, Pfeifen oder das Klopfen auf den Tisch nur dann in runden Klammern angegeben, wenn sie für das Argument relevant sind. Des Weiteren verzichtete ich auf die Wiedergabe von regionalen Dialekten und Unsicherheiten in der deutschen Hochsprache. Die persönlichen Daten der Befragten wurden anonymisiert, die einzelnen Personen erhielten Pseudonyme; in einigen Fällen wählten sie die Pseudonyme selbst. Auf diese Weise sprechen in diesem Buch Akteurinnen und Akteure mit Namen und Geschichten.

1.Methodische Überlegungen und Verfahren

Forschungskontext und die für diese Studie befragten Personen

Das diesem Buch zugrundeliegende empirische Material wurde in einer interdisziplinären Forschungskooperation generiert. Das Berufsförderungswerk (BFW) in Halle (an der Saale), das Deutsche Forschungszentrum für künstliche Intelligenz in Berlin (DFKI) sowie die Professur Erziehungswissenschaften mit dem Schwerpunkt inklusive Bildung an der Technischen Universität Dresden kooperierten zwischen März 2019 und Juli 2021 in einem gemeinsamen Projekt unter dem Titel »Arbeiten 4.0 – Inklusion Sehbehinderter durch Digitalisierung«. Vor dem Hintergrund der Digitalisierung der Wirtschaft und den damit zusammenhängenden spezifischen Herausforderungen für Menschen mit Sehschädigung ging es um theoretische Fragen und praktische Möglichkeiten des Erhalts von Arbeitsplätzen sehbehinderter Arbeitnehmerinnen sowie um die Digitalisierung von Anpassungsmaßnahmen der beruflichen Rehabilitation. Diesen Forschungskontext nutzten wir für eine empirische Untersuchung zu dem thematischen Dreieck von Sehbehinderung, Arbeit und Digitalisierung. Meine Kollegin Anke Langner und ich fragten uns, welche typischen Problemlagen durch die Wechselwirkungen zwischen strukturellen und mentalen Barrieren im Funktionssystem Wirtschaft/Arbeit auf der einen und der individuellen Berufsbiographie sowie der Gesundheit auf der anderen Seite entstehen und wie berufliche Rehabilitation auf den Lebensentwurf des Individuums einwirkt. Berufliche Rehabilitation betrachteten wir als ein soziales Feld, in dem handelnde Akteurinnen mit unterschiedlichen Interessen aufeinandertreffen und in welchem unter bestimmten Modalitäten Wissen vermittelt, verhandelt und angeeignet wird.

Mir oblag die Umsetzung des Projekts. So begann ich als Fachfremde, mich in den bisherigen Forschungsstand einzuarbeiten. Zwischen Mai und September 2019 führte ich fünf Fokusgruppendiskussionen und sechs Einzelinterviews durch. Daran nahmen insgesamt 26 Personen teil. Die Fokusgruppendiskussionen fanden am BFW statt, in dessen zentraler Einrichtung in Halle und der Geschäftsstelle in Berlin. Die Einzelinterviews führte ich ausschließlich in Berlin. Die Teilnahme war freiwillig. Während ich die Personen für Einzelinterviews selbst ansprach, entstanden die Fokusgruppen im Rahmen des regulären Betriebs am Berufsförderungswerk. Die Befragten absolvierten zum Zeitpunkt der Forschung eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben oder hatten vor Kurzem eine solche abgeschlossen. Berufsfördernde Bildungsangebote an der Einrichtung umfassten Umschulungen, Lehrgänge in Vorbereitung auf eine Umschulung, Maßnahmen zum Erlernen der Brailleschrift einschließlich Computer-Braille sowie Maßnahmen, in denen der Ausbau von Computer-Skills mit Bewerbungstraining und einem beruflichen Praktikum kombiniert wurde. Diese Bildungsmaßnahmen dauerten zwischen sechs Monaten und zwei Jahren.

Tab. 1: Berufsfördernde Angebote, von den Interviewteilnehmerinnen genutzt

Maßnahme

Dauer

Art des Abschlusses

Maßnahme zur Anpassungund Integration

10 Monate

Zertifikat des BFW Halle

Blindentechnische Grundrehabilitation

12 Monate

Zertifikat des BFW Halle

Rehabilitationsvorbereitungslehrgang

6 Monate

Zertifikat des BFW Halle

Umschulung zu Kauffrau/Kaufmannfür Bürokommunikation

24 Monate

Prüfung vor der Industrie-und Handelskammer

Umschulung zu Kauffrau/Kaufmannim Gesundheitswesen

24 Monate

Prüfung vor der Industrie-und Handelskammer

Umschulung zu IT-System-Kauffrau/Kaufmann

24 Monate

Prüfung vor der Industrie-und Handelskammer

Umschulung zu Informatikkauffrau/-kaufmann

24 Monate

Prüfung vor der Industrie-und Handelskammer

An den Fokusgruppen nahmen unterschiedlich viele Personen teil, in Abhängigkeit von der Anwesenheit der Teilnehmenden an den zwischen BFW und der Forscherin vereinbarten Tagen; in einer Gruppe waren es sechs aktiv Teilnehmende, in einer anderen fünf, in zwei Gruppen vier und in einer weiteren Gruppe lediglich drei. In einer Gruppe wollte ein Mann nur dabeisitzen und zuhören, mit dem Hinweis auf sehr eingeschränkte Deutschkenntnisse; seine Daten wurden auf eigenen Wunsch hin nicht aufgenommen. Die Fokusgruppendiskussionen dauerten mit Vorbereitung (Information zu Thema, Zweck, Ablauf, Datenschutz) jeweils ca. zwei Stunden, die Aufnahmen ungefähr 1,5 Stunden, entsprechend der Länge von Unterrichtseinheiten bzw. Lernblöcken. Die Einzelinterviews wiederum wurden entweder in der Nähe der Einrichtung oder in Privaträumen durchgeführt. Zwei der Interviewten hatten zuvor auch an den Fokusgruppendiskussionen teilgenommen. Einzelinterviews dauerten bis zu drei Stunden (einschließlich Vorgespräch und Nachgespräch), wobei die Aufnahmen zwischen 1,5 und 2,5 Stunden lang waren. Das Sample umfasste insgesamt acht Frauen und 18 Männer. Der Altersdurchschnitt lag bei knapp über 40 Jahren. Der jüngste Befragte war 25 Jahre und der älteste 58 Jahre alt; der überwiegende Teil der Frauen und Männer war älter als 30, aber jünger als 50 Jahre. Fünf von 26 Befragten gaben einen Migrationshintergrund an (Westasien, Südamerika, Südosteuropa). Der überwiegende Teil wies Erwerbsbiographien von 10 bis 30 Jahren Dauer auf, im äußersten Fall waren es 39 Jahre.

Tab. 2: Zusammensetzung Sample nach Altersstruktur

Alter

Anzahl

25-30 Jahre

4

31-40 Jahre

8

41-50 Jahre

10

51-58 Jahre

4

Gesamt

26

Durchschnittsalter

40,2

Die meisten der Befragten (15) lebten zum Zeitpunkt der Befragung in Berlin, die anderen elf in Großstädten, Mittel- und Kleinstädten bzw. Gemeinden in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern sowie Niedersachsen. In der Hauptstadt nahmen dann auch vorwiegend Berlinerinnen und Brandenburgerinnen an der Befragung teil, während es in Halle Personen aus Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen waren. Der Wohnort war relevant, weil der Zugang zu medizinischer Versorgung, Rehabilitation und Angeboten der Erwachsenenbildung sowie Interessenverbänden von blinden und sehbehinderten Menschen erfragt wurde. Partizipation an Arbeit ist in einem hohen Maße vom regionalen Arbeitsmarkt abhängig (Kardorff et al. 2013; Kardorff et al. 2016).

Tab. 3: Zusammensetzung Sample nach Wohnort

Stadt- und Gemeindetyp

Anzahl

Hauptstadt

15

Große Großstadt (≥ 500.000 EW)

2

Kleine Großstadt (≥ 100.000 EW)

5

Kleine Mittelstadt (≥ 20.000 EW)

1

Große Kleinstadt (≥ 10.000 EW)

1

Kleine Kleinstadt (≥ 5.000 EW)

1

Ländliche Gemeinde (≤ 5.000 EW)

1

Die Befragten wiesen alle Schulabschlüsse auf, die Hälfte von ihnen das Abitur. Es überwogen Fachschulabschlüsse, gefolgt von Berufsschulabschlüssen sowie Fachhochschul- und Hochschulzeugnissen, darunter Master und Promotion. Das Sample repräsentierte eine breite Palette an gelernten Berufen bzw. beruflichen Tätigkeiten. Stark vertreten waren naturwissenschaftlich-technische, handwerkliche und kaufmännische Berufe. Dahinter rangierten Gesundheitsberufe, wirtschaftswissenschaftliche, künstlerische, pädagogische bzw. geisteswissenschaftliche Berufe. Die Befragten arbeiteten in den Bereichen verarbeitende Industrie, Bauwesen, Verkehr und Transport, Gastronomie, Bildung/Erziehung, öffentliche Verwaltung, Gesundheitswesen, Kunst und Kultur. Drei der Befragten arbeiteten in der IT-Branche bzw. ihr zugerechneten Unternehmen. Eine Reihe der Befragten wertete im Laufe des Erwerbslebens die eigene formale und institutionelle Qualifikation durch Weiterbildung auf bzw. ergänzte und diversifizierte sie. Bedingt durch die gesundheitliche Situation übten eine Reihe der Befragten den erlernten Beruf nicht mehr aus, sondern gingen anderen Tätigkeiten nach, die weniger hohe Qualifikationen verlangten.

Tab. 4: Schulabschlüsse der Befragten

Höchster Schulabschluss

Anzahl

Abitur (Hochschulreife/Fachhochschulreife)

13

Erweiterter Realschulabschluss

1

Mittlere Reife (Polytechnische Oberschule/Realschule)

9

Qualifizierter Hauptschulabschluss

1

Hauptschule

2

Tab. 5: Höchster Bildungsabschluss der Befragten

Höchster Bildungsabschluss

Anzahl

Berufsschulabschluss

6

Staatlich geprüfte Fachausbildung

12

Hochschule/FH/Universität

(davon Promotion)

7

(1)

Anderes

1

Tab. 6a: Berufe und Tätigkeiten

Erlernte Berufe und ausgeübte Tätigkeiten

Geisteswissenschaftliche Berufe

Kommunikationswissenschaftlerin(Business Development Managerin)

Gesundheitsberufe

Masseurin und Bademeisterin (Kellnerin)

Apothekerin

Handwerker/Meister/Techniker

Gleisbauer (U-Bahn-Fahrer)

Koch (zwei Befragte)

Korbmacher

Werkzeugmacher und CNC-Frästechniker

Industrieelektriker Betriebstechnik (Antennenbauer)

Triebwagenfahrer(Güterkraftfahrer, Unternehmensführer)

Werkmeister für Leit- und Sicherungstechnik

 Tab. 6b: Berufe und Tätigkeiten

Erlernte Berufe und ausgeübte Tätigkeiten

Kaufmännische Berufe

Bürokaufmann

Kauffrau für Bürokommunikation(Lagerlogistikerin mit Gabelstaplerschein)

Kaufmann für Bürokommunikation und Steuerfachwirt

Künstlerische Berufe

Musiker

Naturwissenschaftlich-technische/informationstechnische Berufe

Medizinisch-technischer Assistent (2 Befragte)

Biologielaborant/Biologisch-technischer Assistent(2 Befragte)

Diplom-Informatiker

Technischer Assistent für Informatik (Kulturmanager)

Pädagogische Berufe

Erzieherin

Wirtschaftswissenschaftliche Berufe

Verwaltungsingenieurin (Business Administrator)

Wirtschaftsingenieurin

Berufe Forschungund Entwicklung

Chemikerin

Sonstiges

Ungelernte Tätigkeit in verarbeitender Industrieund im Büro

Tab. 7: Einkommen während Befragung Mai – September 2019

Art des Einkommens

Anzahl

Übergangsgeld

13

Arbeitslosengeld II

6

Gehalt als Angestellte

2

Angestellt im Privatsektor, staatlichgeförderte Beschäftigung; beide warenaber zum Zeitpunkt der Rehabilitation(2017/18; 2018) arbeitssuchend gemeldet

Bezüge aus öffentlichem Dienst

1

Arbeitslosengeld I

1

Erwerbsunfähigkeitsrente

1

Unfallrente

1

Kein Einkommen/keine Bezüge

1

Zum Zeitpunkt der Befragung waren die Teilnehmenden in unterschiedlicher Weise sozial abgesichert. Die Hälfte erhielt das sogenannte Übergangsgeld für die Zeit der Teilnahme an einer beruflichen Rehabilitation (68 Prozent des letzten Nettogehalts, mit Kind 75 Prozent); der überwiegende Teil dieser Gruppe war allerdings arbeitslos gemeldet. Darüber hinaus waren sechs Personen bereits seit längerer Zeit arbeitslos. Eine andere Person hatte wegen erst kürzlich erfolgter Einwanderung weder Einkommen noch andere Bezüge. Zwei der Befragten waren Angestellte im privaten Sektor, ein Teilnehmer war Beamter.

Zusammengefasst sei hier festgehalten: Der überwiegende Teil der in die Untersuchung einbezogenen Frauen und Männer verfügt über mittlere und hohe Schulabschlüsse, berufsfachliche und hochschulberufliche Basis – und Zusatzqualifikationen sowie über langjährige Berufserfahrung. Dennoch sind sie, teilweise bereits längere Zeit, vom ersten Arbeitsmarkt ausgeschlossen.

Positionalität

Bei der Wahl von Forschungsthemen sind immer Interessen im Spiel. Diese können institutioneller Natur sein, wenn zum Beispiel eine Organisation sozialer Arbeit mit dem Ziel der strategischen Planung oder Legitimierung ihrer Tätigkeit wissenschaftliche Expertise in Auftrag gibt. Ferner kann es sich um soziale Interessen handeln, die sich aus einer bestimmten Klassenlage oder der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe der Forscherin oder eines Forschungskollektivs ergeben. Von dem oben genannten Kooperationsprojekt erfuhr ich durch einen Freund, dessen befreundete Kollegin eine Mitarbeiterin suchte. Zum damaligen Zeitpunkt absolvierte ich am BFW eine blindentechnische Grundrehabilitation von zwölf Monaten Dauer. Für die Rehabilitation hatte ich meine Beschäftigung an der Universität Marburg, an die ich seit fünf Jahren von Berlin aus zur Arbeit pendelte, unterbrochen. Zu einer Rehabilitation entschlossen hatte ich mich, weil ich in der beruflichen Tätigkeit zunehmend an meine Grenzen geraten war.

Ich bin Regionalwissenschaftlerin (Area Studies) mit dem Schwerpunkt Westasien, habe seit 1993 als Ethnologin zu Geschichte und Gesellschaft in Kurdistan geforscht und in mehreren Sprachen publiziert. Einige Jahre war die Kurdistan Region Irak mein Lebensmittelpunkt gewesen. Hatte ich mich bis dahin auf tadellos funktionsfähige Augen verlassen können, erlebte ich mit Ende 30 einen massiven Visusverlust zunächst auf dem einen, später auf dem anderen Auge. Für die von mir aufgesuchten Ärztinnen und Ärzte sah das Ganze ähnlich wie die feuchte Version einer Altersabhängigen Makuladegeneration (AMD) aus, obgleich sie fanden, ich sei für »altersabhängig« viel zu jung. Pragmatisch versuchten sie, durch Injektionen in den Glaskörper die Erblindung aufzuhalten. Die Sehschädigung veränderte meine Arbeitsweise signifikant: kaum noch Auslandreisen, Lehrveranstaltungen nur für Kleinstgruppen. Die Arbeit an einem PC mit großem Monitor ging noch am besten, war jedoch lediglich durch den Einsatz assistiver Technologie möglich. Nach weiterer, schubweiser Progression der Augenerkrankung suchte ich professionelle Hilfe und kam über die kommunale Beratungsstelle für blinde und sehbehinderte Menschen mit dem BFW in Kontakt.

Während der Rehabilitation lernte ich Brailleschrift und saß dabei mit Menschen zusammen, die völlig andere Berufsbiographien und Lebensstile hatten als ich. Ich genoss es, zur Abwechslung mal wieder quasi auf der Schulbank zu sitzen. Dabei war es spannend, Konflikte zu beobachten, die sich aus latenten Unsicherheiten in den sozialen Rollen der Akteurinnen und Akteure im Raum ergaben: Was repräsentierten diejenigen, die uns in Brailleschrift und im Gebrauch von assistiver Technologie unterwiesen, gleichzeitig in der beruflichen Umorientierung berieten sowie Berichte über uns schrieben und an die Ämter weiterleiteten? Waren sie Lehrbefugte oder Rehabilitationsexpertinnen? Und waren wir, die Sehgeschädigten, eher Rehabilitandinnen und Klientinnen oder doch nur Kundinnen? Wurden wir betreut oder wurde ähnlich wie in den üblichen Hartz-IV-Maßnahmen unser Verhalten überwacht (vgl. Becker 2015)? Der gemeinsame Austausch über Gesundheit und Behinderung sowie die Erfahrung, diversen Kontrollinstrumenten wie Wochenberichten, Feedback-Runden und Ermahnungen zu Sauberkeit und gesunder Lebensweise ausgesetzt zu sein, ließen eine Art Gruppenbewusstsein aufkommen. Die Zeit war voller Momente, die mich an die Arbeiten von Michel Foucault erinnerten, während andere Mitstreiterinnen und Mitstreiter meinten, sie fühlten sich wie in Miloš Formans »Einer flog übers Kuckucksnest«. Am Ende jedoch brachte mir persönlich die berufliche Rehabilitation neues Wissen und mehr Sicherheit im Umgang mit Assistenztechnologie. Mit diesen neuen Handlungsressourcen konnte ich mich weiter im Wissenschaftsbetrieb halten, anstatt aussortiert zu werden. Es ist genau dieser Widerspruch zwischen Disziplinmacht und Befähigung, der mich interessiert.

Den persönlichen Zugang zu Forschungsfeld und Thema offenzulegen und zu reflektieren, wird in der kritischen Sozialwissenschaft Positionalität genannt. Positionalität vermag die »heilige« Objektivität von Forschung nicht wirklich zu erschüttern, erhebt aber radikale Kritik gegen sie. So argumentiert die US-amerikanische feministische Naturwissenschaftlerin und Philosophin Donna Haraway (1988), dass wissenschaftliches Wissen nur scheinbar objektiv sei. Die Vorstellung von Wissenschaft als einer Angelegenheit von reinem Erkenntnisinteresse, mit dem Forscherinnen und Forscher neutral und von oben auf einen definierten Gegenstand sehen würden, ignoriere die soziale Vorstrukturierung der Wissensproduktion. So ist die Perspektive der Forschenden durch Gender, soziale Klasse und ethnische Herkunft geformt und gleichzeitig von der jeweiligen Position im wissenschaftlichen Feld abhängig. Was sich durch das Forschungsfeld bewegt, ist somit ein komplexer und von Widersprüchen gekennzeichneter Körper, der gleichzeitig strukturiert ist und Wirklichkeit strukturiert (vgl. Haraway 1988: 589). Haraway plädiert dafür, herrschendes Wissen zu dekonstruieren. Gleichzeitig wirbt sie für einen erkenntnistheoretischen Ansatz, der es erlaubt, in reflektierter Weise die eigene Position und kontextualen Vorteile einer Forscherin mit in den Erkenntnisprozess einzubringen. Forschung sollte von dem Gedanken geleitet sein, dass wissenschaftliches Wissen immer nur lokalisiert und begrenzt gültig ist. Haraway nennt das »situated knowledges« (ebd.). Dieser Ansatz erfordert es, das empirische Material in seiner sozialen Entstehung zu überprüfen. Die Analyse des Materials wiederum zielt dann auf regelgeleitete Verallgemeinerungen zu einem bestimmten, begrenzten und lokalisierbaren Kontext und erhebt keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit.

Untersuchungsmethoden

Ausgangspunkte: Forschung über soziales Handeln und Erfahrung kann über quantitative oder qualitative Methoden empirischer Sozialforschung bzw. einer Kombination aus beiden erfolgen. Ich entscheide mich immer für qualitative Methoden. Denn im Gegensatz zu standardisierten Fragebogeninterviews bieten sie folgende Vorteile: Erstens ermöglichen sie sehr viel größere Offenheit hinsichtlich Dynamik und Ergebnissen der Forschung. Zweitens stellen sie das handelnde Subjekt in seiner Ganzheitlichkeit und Geschichtlichkeit in den Mittelpunkt. Drittens berücksichtigen sie das Allgemeine wie auch den Einzelfall. Schließlich viertens sind sie offen für die Prozesse, durch die Erfahrung strukturiert ist und dabei gleichzeitig auf die sozialen Strukturen der Gesellschaft einwirkt (Mayring 2002; Rosenthal 2014).

Das Erzählen von gelebter Erfahrung rekurriert auf Gedächtnis. Nicht nur in qualitativen Befragungen, sondern auch beim standardisierten Fragebogen verlassen sich die Interviewerinnen auf das Gedächtnis der Befragten (vgl. Gertel 2004). So wurde beispielsweise in Fragebogen-basierten Erhebungen, an denen ich als Sehbehinderte teilnahm, nach Diagnose, Behinderungsgrad und Bildungsabschlüssen gefragt (für Promotion als besonderen Hochschulabschluss gab es interessanterweise nie die Möglichkeit des Ankreuzens). Zur Beantwortung dieser Fragen hätte ich notfalls Dokumente parat gehabt. Darüber hinaus jedoch wurde um Einschätzung über die persönlichen Erfahrungen mit Ärztinnen, Versorgungsämtern, Arbeitgeberinnen und Kolleginnen gebeten. Ich sollte also dabei mitwirken, meine Erfahrung in Daten umzuwandeln. Doch gleichzeitig sollte meine Erinnerungsarbeit als kognitiver, retrospektiver, prospektiver sowie interaktiver Prozess für den Datensatz schlichtweg irrelevant bleiben. Ein solcher Akt der Datengewinnung führt zu Verzerrungen in der Wissensproduktion. Denn erstens vollzieht sich ein Bedeutungsverlust bzw. eine Überschreibung von Bedeutung. Das Erfahrungswissen und die sie voraussetzende »sinnlich menschliche Tätigkeit« (Marx [1845] 1969: 5) wird ausschließlich in wissenschaftlichen Kategorien repräsentiert. Diese Kategorien sind mitunter jedoch sehr verschieden von denen der Befragten. Zweitens bleibt unberücksichtigt, dass Subjekte ihren Erfahrungsraum aus der Gegenwart heraus und in Bezug auf einen Erwartungshorizont bestimmen. Hatte ich erst neulich einen heftigen Streit mit dem Vorgesetzten, weil er sich in einer bestimmten Situation behindertendiskriminierend verhielt, beeinflusst das meine Antwort. Bei der Frage »Fühlen Sie sich durch Ihren Arbeitgeber/Ihre Kollegen unterstützt?« kreuze ich Antwortmöglichkeit c an: »Fühle mich nicht unterstützt«, obwohl das auf die vergangenen fünf Jahre besehen so nicht zutreffen mag. Drittens entstehen Verzerrungen dadurch, dass das individuelle biographische Gedächtnis nicht isoliert existiert. Es gleicht sich selbst mit dem kollektiven oder sozialen Gedächtnis im Sinne von Maurice Halbwachs (1985) ab. Meine Erinnerung an den besagten Streit ist nämlich nicht ganz unabhängig von späteren Gesprächen, die ich mit Kolleginnen hatte, die bei dem Vorfall dabei gewesen waren. Viertens kommt es zu Verzerrungen, weil auch die Interaktion während der Befragung auf die Antworten einwirkt: Erkenne ich bei der Frau mit dem Fragebogen in der Hand einen angenehmen Humor, so kooperiere ich gern. Tritt sie distanziert und arrogant auf, verweigere ich die Kooperation. Es könnte dann sogar passieren, dass ich ungehalten zurückfrage: »Warum fragen Sie nur danach, von wem ich glaube, genug Hilfe zu bekommen? Warum fragen Sie nicht auch, ob ich trotz Sehschädigung meine Vorgesetzten und Kolleginnen weniger, gleich viel oder erheblich mehr als früher unterstütze?« Bei Online-Befragungen, die sich schon vor einigen Jahren als Erhebungstechnik etabliert haben, seit der Corona-Pandemie aber zu einer Massenerscheinung geworden sind, mag der Verzerrungsfaktor der sozialen Interaktion zwar eliminiert sein, jedoch ist an seine Stelle ein neuer getreten, nämlich Entfremdung durch digitale Normalisierung. Die Menschen antworten immer routinierter auf die gestellten Fragen, rufen dabei aus dem Gedächtnis verkürzte Antworten ab, die sie bei früheren Befragungen mit ähnlichem Thema schon einmal angeklickt haben und gehen dann auf »weiter«. Dabei diktiert ein bestimmter zeitlicher Takt die Produktion von Daten gleich mit, insbesondere wenn es heißt: »Die Teilnahme an der Befragung dauert nur 10 Minuten«. Dann tickt die innere Uhr und zwar ähnlich wie bei einer Prüfung.

Ein qualitativer Zugang, der die soziale Konstruktion von Erinnerung reflektiert und neugierig auf die Dynamik des Forschungsprozesses bleibt, mag verglichen mit Fragebogen oder quantitativer Online-Erhebung als nicht besonders effizient erscheinen. Dennoch besteht seine Stärke darin, auf das Subjekt orientiert zu sein. So bietet eine offene Befragung Raum für Nachfragen, Detaillierung sowie die eigenen Repräsentationen der Interviewpartnerinnen. Repräsentationen sind organisierte Formen von Wissen (Baberowski et al. 2008; Ankersmit 1997). Sie begegnen uns als Worte, Begriffe, Kategorien, als visuell, auditiv oder taktil wahrnehmbare Zeichen und Symbole, als Bilder, Narrative, Texte oder Performanzen. Sie sind die Mittel, mit deren Hilfe Individuen und Kollektive ihr Bedürfnis nach Ausgestaltung der Wirklichkeit realisieren, sich selbst in der Welt verorten und sich gegenseitig ihrer Positionen vergewissern. In der kulturellen Praxis von Repräsentation wird soziale Bedeutung hergestellt (Hall 1997). Mit einem dezidiert qualitativen Zugang reduziere ich das Subjekt nicht auf die Rolle des Lieferanten von repräsentativen Daten. Das Subjekt repräsentiert sich selbst. Es geht in der qualitativen, subjektorientierten Forschung nicht um Repräsentativität, sondern um Repräsentation.

Fokusgruppendiskussion: Eine Gruppendiskussion ist ein methodenkontrolliertes, moderiertes Gespräch mit Fokus auf ein Thema. Dabei kommen Erfahrungen und Ansichten von mehreren Personen, die in einer besonderen Position zu dem Thema stehen, zur Sprache. Die Moderatorin oder Interviewerin unterteilt die Begegnung in Phasen des gemeinsamen Redens bzw. Diskutierens sowie in Phasen des Befragens bzw. Nachfragens. Wenn die Teilnehmerinnen miteinander diskutieren, statt nur auf die Interviewerin zu reagieren, dann entfaltet die Methode ihre optimale Wirkung. Ihr Reiz liegt in der Dynamik der Interaktion, die zu überraschenden Wendungen des Diskurses führen kann. Fokusgruppen schaffen Raum für individuelle und kollektive Repräsentation und setzen einen Prozess der gemeinsamen Verhandlung und Herstellung von Bedeutung in Gang. Dabei beziehen sich die Teilnehmenden bewusst oder unbewusst auf Inhalte des individuellen wie auch des kollektiven Gedächtnisses. Ursprünglich aus der US-amerikanischen (Militär- und Konsum)Psychologie übernommen (Morgan 1988), haben sich Fokusgruppen längst in Deutschland etabliert und werden vielfältig eingesetzt (Bohnsack 1997; Lamnek 2005). Die Methode steht in dem Ruf, effizient und partizipativ zu sein. Jedoch kann es unter Umständen einen hohen organisatorischen Aufwand erfordern, Teilnehmende für eine Gruppendiskussion zu gewinnen. Außerdem ist die Realisierung von Partizipation in hohem Maße von der Kompetenz einer Moderatorin abhängig (Gailing/Naumann 2019).

Im vorliegenden Fall war es so, dass das BFW Halle als Kooperationspartner den Kontakt zu den eigenen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ermöglichte. Anderenfalls hätte ich über persönliche Beziehungen sowie Interessenverbände von sehbehinderten und blinden Menschen Gruppen organisieren müssen. Die Fokusgruppen wurden durch das BFW konstituiert, entsprechend der Teilnahme an einzelnen Maßnahmen und Umschulungen. Für die Befragung hatte ich einen Basis-Leitfaden entworfen, den ich entsprechend der erwarteten Zusammensetzung der jeweiligen Gruppe jeweils modifizierte. Der Leitfaden basierte auf Hypothesen, die entlang der Fragestellung formuliert, aus der Fachliteratur sowie meinen eigenen Beobachtungen in den zwölf Monaten Grundrehabilitation abgeleitet worden waren. Die auf einem Diktiergerät mitgeschnittenen Begegnungen wurden von mir zeitnah und komplett nach den in der qualitativen Sozialforschung etablierten Regeln transkribiert (vgl. Kallmeyer/Schütze 1977; Mayring 2002: 92-93). Ordnungsgemäß habe ich dabei Eigenheiten in der Betonung, Lautstärke und Sprechgeschwindigkeit vermerkt, das Absetzen der Sprache, längere Pausen, gleichzeitiges Sprechen, Lachen, aber auch paralinguistische Momente wie das Klopfen auf die Tischplatte. Diese Zeichen gehören zum Material und müssen in der Auswertung berücksichtigt werden. Manche Autoren empfehlen, nur diejenigen Stellen der Aufnahme zu transkribieren, an denen sich der Diskurs in besonderer Verdichtung zeigen würde (Bohnsack 2003; Schäfer 2011). Mich interessierte jedoch die Gesamtsicht auf die Interaktion während der Begegnung. Allerdings erforderte dies einen sehr hohen Zeitaufwand, unter anderem, weil die Teilnehmenden oft gleichzeitig oder durcheinander sprachen und es so manchmal schwierig war, individuelle Sprechakte zuzuordnen.

Die Analyse des transkribierten Materials erfolgte in Anlehnung an Verfahren der Qualitativen Inhaltsanalyse (Mayring 2010) und der Grounded Theory (Strauss/Corbin 1996). Mit dem ersten Interviewtranskript beginnend, wurde eine offene Themen- und Sprecheranalyse vorgenommen (u.a. wann wird welches Thema verhandelt, auf wessen Initiative wird es besprochen; wer spricht, wer spricht zu diesem Thema nicht etc.). Danach erfolgte die Kodierung des Materials mithilfe einer Reihe von Kategorien, die ich in ihren Dimensionen vorab definiert hatte. Mit diesem Instrument ging ich das Transkript Satz für Satz durch, ordnete – in deduktiver Logik – Äußerungen, einzelne Sätze, Phrasen oder Wörter einer der Kategoriendefinitionen zu. Gleichzeitig bildete ich – einer induktiven Logik folgend – aus dem Material selbst neue Kategorien. Nach einem Drittel des Materials ordnete ich die alten und neuen Kategorien zu einem Kategoriensystem, mit dem ich das Material von vorn durchging. Die Textstellen wurde dann systematisiert, Aussagen paraphrasiert, generalisiert und reduziert, und ich ordnete Ankerbeispiele für die einzelnen Kategorien. Einzelne Passagen wurden einer Kontextanalyse unterzogen. Darauf folgte die Feinanalyse einzelner Passagen, Sequenzen und sprachlicher Repräsentationen. Beim zweiten Transkript traten neue Themen und neue Kategorien auf, ebenso beim dritten etc. Das Kategoriensystem musste also immer wieder überprüft und vom Material ausgehend auf die Fragestellung zurückgebunden, Hypothesen gegebenenfalls modifiziert oder verworfen werden. Danach hielt ich die vierte und fünfte Diskussion auf die gleiche Weise ab, bis eine theoretische Sättigung erreicht war. Auf weitere Befragungen wurde dann verzichtet – auch aufgrund beschränkter Mittel und Zeit des Forschungsprojekts.

Einzelinterviews: Parallel zu den Fokusgruppen führte ich Interviews mit einzelnen Personen. Darunter waren einige, die ich während meiner Rehabilitation kennengelernt hatte. Zusätzlich sprach ich nach den Gruppendiskussionen gezielt zwei weitere Personen an, die nach meiner Einschätzung zu den bisherigen Fällen viele Gemeinsamkeiten bzw. viele Unterschiede aufwiesen – eine Voraussetzung für eine vergleichende Perspektive auf die einzelnen Geschichten. Die vier Personen, die ich bereits kannte, kamen zu mir nach Hause. Die zwei anderen interviewte ich auf einem Friedhof nahe der Weiterbildungsstätte – kein ruhiger Ort, wie wir feststellen mussten, aber bei hochsommerlichen Temperaturen sehr angenehm und erzählfördernd. Meine Interviewtechnik orientierte sich am narrativen Interview im Sinne von Fritz Schütze (1977). Um die Person, über die es mehr zu erfahren galt, zu einer wenn möglich längeren, autonom gestalteten Erzählung über sich selbst zu bewegen, formulierte ich eine offene Erzählaufforderung. Mit allen Befragten hatte ich zuvor den Kontext und die Modalitäten des Interviews besprochen, sodass sie sich auch vorbereiten konnten. Jede und jeden von ihnen bat ich zu erzählen, wie sich der beginnende Sehverlust bemerkbar gemacht habe, wie zum damaligen Zeitpunkt die Lebens- und Arbeitsverhältnisse gewesen seien und es dann im Leben weitergegangen sei. Auf diese Weise aufgefordert, sprachen vier von sechs Personen zunächst länger über sich, entwickelten eine autonom-strukturierte narrative Repräsentation. War diese Erzählphase abgeschlossen, nahm ich von ihnen erwähnte Dinge auf und bat um weitere Ausführungen. Danach folgte eine Befragung anhand eines halboffenen Leitfadens. Die Begegnung endete immer mit einem Nachgespräch. Bei zwei der Frauen war der erste Erzählschub schnell vorbei und sie baten um konkrete Fragen. Tatsächlich kannten wir uns durch die Rehabilitation, hatten zu Themen von beruflicher Anpassung und Digitalisierung schon früher gesprochen. Die Befragung war dann ein wenig mehr episodisches Interview (Flick 2011), statt narratives Interview. Allerdings ist es nicht die Aufgabe der Befragten, einer Interviewsorte Genüge zu tun. Hingegen ist es die Aufgabe der Interviewerin, sich an die Befragten anzupassen. Einige der Befragten lasen später das Buchmanuskript und nutzten die Gelegenheit für Kommentare, Korrekturen und Ergänzungen zu ihrer jeweiligen Geschichte. Zudem hatten wir auf diese Weise noch einmal Gelegenheit, gemeinsam Erlebtes und andere Erfahrungen als Sehbehinderte zu reflektieren.

Die Interviews wurden vollständig transkribiert und mithilfe von Techniken der biographischen Analyse nach Fischer-Rosenthal/Rosenthal (1997) und Rosenthal (2014) ausgewertet. Die einzelnen Schritte bestanden in Analyse der Ereignisdaten, thematischer Feldanalyse, Fall-Rekonstruktion, Feinanalyse von Sequenzen und einzelnen Aussagen sowie Kontrastanalyse bzw. Vergleich. Anders als bei den Fokusgruppen, deren Analyse einer deduktiv-induktiven Logik erfolgte, wurden hier Kategorien von Beginn an vom Material ausgehend gebildet, um die Sicht der individuell Befragten sehr viel stärker zu berücksichtigen. Die Interviews wurden ferner nach Textsorten untersucht, wie Erzählung, Beschreibung oder Argumentation. Auch interessierten mich die »Zugzwänge des Erzählens« (vgl. Kallmeyer/Schütze 1977: 188): Wann sieht sich eine Sprecherin veranlasst, das Erzählte durch Details plausibler zu machen? Auf welche Weise werden Geschichten eingeleitet und abgeschlossen? Welche Relevanzen werden durch das Subjekt gesetzt, und wo wird Erfahrung kondensiert? Wie bei den Fokusgruppen musste zur Kontextualisierung und Explikation externes Material hinzugezogen werden. Zudem war es wichtig, das Material danach zu befragen, was nicht gesagt wurde. So können Dinge vergessen werden, bleiben unbewusst oder bewusst unerwähnt, weil sie der Sprecherin irrelevant erscheinen, mit unangenehmen Erinnerungen verbunden sind oder aus Sicht der Befragten die Forscherin schlichtweg nichts angehen.

Vertrauen. Macht. Dynamik.

Jede Untersuchung menschlicher Erfahrung erfordert die Reflexion ihrer intellektuellen und sozialen Bedingungen (Bourdieu/Wacquant 1992). Von daher sollen an dieser Stelle der Blick auf die soziale Vorstrukturierung und die Dynamik der mündlichen Befragung gelenkt und die in die Begegnungen eingeschriebenen Machtverhältnisse angesprochen werden.

Vertrauen und Misstrauen: Eine wissenschaftliche Erhebung sollte in ihrer situativen Bedeutung für die Befragten nicht überschätzt werden. In unserer sogenannten Wissensgesellschaft (kritisch Tänzler et al. 2006; Reinecke et al. 2010) werden die Menschen ständig und zu sehr verschiedenen Bereichen des Lebens von Wissenschaftlerinnen befragt, ohne dass (immer) ein konkreter Nutzen für die Befragten erkennbar wäre. Vielmehr liegen der Nutzen und das Interesse auf Seiten der Forscherin bzw. ihrer Auftraggeberinnen. Befragte wissen das. Ihnen ist auch klar, dass eigentlich sie diejenigen sind, die etwas geben, dass es auf sie und ihre Kooperation ankommt. So äußerten einige der Befragten an Ort und Stelle oder aber später in der EMail, dass sie mir gern helfen bzw. geholfen haben. Über diese Hilfe war ich sehr dankbar. Trotz dieser Richtigstellung des Verhältnisses von Geben und Nehmen bleibt jedoch Ungleichheit zwischen Forscherin und Befragten und zwar hinsichtlich des Ertrags der Begegnung. Befragte können diese Ungleichheit etwas austarieren, indem sie selbst entscheiden, was sie von sich preisgeben und sie können punktuell die Kooperation verweigern. Interviews mit Einzelpersonen setzen noch sehr viel mehr die Kooperation und Geduld der Befragten voraus, als es das Konzept der Fokusgruppe verlangt. Bei der zuletzt genannten Befragungsart kann sich das Individuum notfalls in der Gruppe »verstecken«. Allerdings ermöglicht das narrative Interview eher die Entstehung von Vertrauen. Bei dieser Art Befragung lassen sich Rollen und Inhalte vorab besser klären, während sich das Geschehen voll und ganz auf die einzelne Befragte konzentriert. Dass die Interviews zum Teil in meiner Wohnung stattfanden, war nur fair, denn dadurch musste auch ich Dinge über mich preisgeben. Mit den Fokusgruppen verhielt es sich ein wenig anders. Sie durchzuführen war einfach und schwierig zugleich. Dies hing mit meinem Rollenwechsel zusammen. Für das Berufsförderungswerk war ich noch vor Kurzem »Rehabilitandin« gewesen, nun agierte ich als Kooperationspartnerin, die über die Einrichtung forschte. Der Kooperationspartner kam mir sehr entgegen, aber nicht ganz ohne Misstrauen, da ihm meine kritische Haltung bereits bekannt war. Gehört die Institution, die den Raum regiert, zum Untersuchungsgegenstand, muss zumindest mit innerer Zensur bei den Teilnehmenden gerechnet werden. So stellte sich heraus, dass einzelne Teilnehmer glaubten, ich handelte nicht in Kooperation mit dem Rehabilitationsträger, sondern ich gehörte zur Institution. Von daher waren sie etwas zurückhaltend in ihren Aussagen. Gleichzeitig gab es andere, die erst nach der Diskussion und nachdem wir das Gebäude verlassen hatten, ihre Meinung frei äußern wollten. Insgesamt konnte ich mich als Sehbehinderte auf Verständnis und Nachsicht der Befragten verlassen. Ihnen waren meine offensichtlichen Probleme bei der Orientierung im Raum vertraut, und sie kannten selbst das Gefühl, für Notizen Hilfsmittel und Zeit zu brauchen oder Personen nicht wiederzuerkennen. Als ich in einer Gruppe einen Teilnehmer mit höherer Sehfähigkeit bat, statt meiner einen kurzen Text als Diskussionsimpuls laut für alle vorzulesen, war das für alle im Raum die logische Vorgehensweise. Ich hätte mit unsicherem Lesen aufgrund von »exzentrischem Sehen« (Sehen, indem an dem zu Sehenden vorbeigesehen wird) niemandem eine Freude gemacht. In einer anderen Gruppe kam es jedoch anders. Als ich die obligatorische Datenschutzerklärung mehr schlecht als recht vorlas, reagierte einer der Teilnehmer genervt und verwies auf die Sehstärkste im Raum: »Hätten Sie die Susanne gefragt, dann hätten Sie sich die Mühe gespart.«

Bei einer Diskussion, in der die Forscherin gleichzeitig die Rolle der Fragenden, Moderatorin und Beobachterin zu erfüllen versucht (das Budget reichte nicht für eine Assistentin), ist es ziemlich schwierig, alle Teilnehmenden gleichermaßen zu Wort kommen zu lassen bzw. zum Reden zu motivieren. Aktive Mitarbeit ist unter anderem abhängig von individueller Tagesform, Anteilnahme oder Begeisterung für das Thema, kommunikativen Fähigkeiten, Temperament, persönlichem Charakter sowie – im gegebenen Setting – von Deutschkenntnissen. Erkennt eine nicht so sprachgewandte Teilnehmerin, dass sie gegenüber anderen Teilnehmerinnen weniger zum Zuge kommt, kann das Gefühl der Ungleichbehandlung aufkommen und damit Misstrauen gegen die Forscherin. Zudem kann unter den Beteiligten selbst gegenseitiges Misstrauen herrschen, etwa wenn es bereits Konflikte unter ihnen gibt. Diese kenne ich als Außenstehende nicht und vermag daher, bestimmte verbale und nonverbale Äußerungen nicht zu deuten. Erschwerend wirkt, dass ich aufgrund eigener Einschränkung die Mimik von Menschen am Tisch nicht gut erkenne. Auch dadurch geht etwas verloren.

In beiden Befragungssorten, Einzelinterview und Gruppendiskussion, bezog ich mich sehr stark auf Kategorien der Befragten. Diese waren mir aufgrund eigener Erfahrung vertraut. Für eine verstehende Perspektive ist dies eine günstige Ausgangslage. Ohne Psychologin zu sein, befürchte ich allerdings, dass es in den Begegnungen auch zu Momenten der Gegenübertragung kam. So reagierte ich nicht nur auf die Kategorien der Befragten, sondern packte unbewusst meine eigenen Wünsche, Hoffnungen oder Ängste in einzelne Worte, deren Wiederholung und Betonung, auf die wiederum die Befragten entsprechend reagierten. Womöglich generierte ich auf diese Weise verzerrtes Erfahrungswissen der Befragten. Gegenübertragungen können jedoch auch bei größerer sozialer Distanz zu den Befragten auftreten. Dieser Umstand wird nur zu wenig reflektiert (Devereux 1967; Gertel 2004). Festzuhalten bleibt an dieser Stelle, dass sowohl Vertrauen als auch Misstrauen zu Verzerrungen in der Wissensproduktion führen können. Verzerrungen entstehen darüber hinaus durch das Nicht-Verstehen einer anderen Auffassung oder Meinung. Sie sollten jedoch nicht als Störfaktor ausgeblendet, sondern als Teil des Erkenntnisprozesses akzeptiert werden.

Dynamiken: Diskussionsimpulse und gezielte Befragung mögen zwar genau vorüberlegt und geplant sein, die Forscherin muss jedoch offen für unerwartete Situationen bleiben. So herrschte in einer der Gruppen große Frustration bezüglich der eigenen gesundheitlichen Situation, der individuellen sozialen Probleme sowie der Strukturierung der beruflichen Rehabilitation. Die Stimmung während der Begegnung wurde immer gedrückter. Auf dem Heimweg hatte ich das Gefühl, die Befragung sei mir ein wenig »entglitten«. Als ich das Gesprochene einige Tage später zu transkribieren begann, war ich allerdings begeistert, weil sich das generierte Material als sehr aussagekräftig herausstellte. In drei von fünf Gruppen war die Stimmung hingegen sehr entspannt. Es wurde sogar viel gelacht, was später und nach den standardisierten Regeln der Transkription von mir markiert wurde mit: (Lachen), (S. lacht), (A., S., X. und Z. lachen, Y. lacht nicht). Die Befragten lachten allerdings nicht etwa, weil das Thema Sehbehinderung, Arbeit und Digitalisierung Spaß machen würde, im Gegenteil. Aus dem, was ich hörte und sah, würde ich die Lebenssituation einiger der Befragten als dramatisch bezeichnen. Teilnehmende waren durch Vorerkrankungen und Sehschädigung enorm herausgefordert, in der Arbeitsgesellschaft prekarisiert oder am Rande der psychischen Belastungsgrenze. Da es in den moderierten Gesprächssituationen insbesondere um Alltagserfahrungen und den Umgang mit digitalen Hilfsmitteln ging, wurden viele Begebenheiten erzählt, die komische Momente enthielten, auf die sich wiederum andere lachend bezogen. Es wurden Geschichten über mentale und materielle Barrieren im Alltag erzählt, die für die Erzählenden völlig frustrierend gewesen sein mussten. Die anderen reagierten dann teilweise mit Humor, und gemeinsames Lachen entlastete alle am Tisch sitzenden Personen. Derartige Situationen konnten dazu führen, dass quasi ein Wettbewerb des Geschichtenerzählens ausbrach. Dieser Gesprächsdynamik passte ich mich an und versuchte gleichzeitig, das Gespräch zu lenken, um nicht den Fokus zu verlieren – eine Gratwanderung zwischen Akzeptanz des Gegenübers und seiner Bevormundung.

Machtasymmetrie: In der Fachliteratur fand ich Sozialforscherinnen, die ihre Begegnung mit Interviewteilnehmerinnen in einem Café kurz beschrieben. Die Befragten hätten »aufgetaut« gewirkt – im Unterschied zu vorangegangenen Treffen an einem Berufsförderungswerk, wo sie eher »kurz angebunden«, »gestresst« oder »verschlossen« gewesen wären. Es habe im Café »eine natürliche Gesprächssituation« geherrscht (Kardorff et al. 2016: 114). Was die Begegnungen in meiner Wohnung und auf dem besagten Friedhof betrifft, so würde ich sie als entspannt bezeichnen, Gespräch und Nachgespräch als angeregt und anregend. Eine entspannte Interviewatmosphäre mit Kaffee und Snacks macht trotzdem noch lange keine natürliche Gesprächssituation. Denn erstens konstituieren die sozialen Positionen der Beteiligten und deren Beziehungen zueinander ein ungleiches Machtverhältnis. Zweitens wird ungleiche Macht fortgeschrieben, indem das, was in der Situation gesagt wird, sich den Befragten später entzieht. So werden die Befragten weder an der Theoriebildung, noch der weiteren Verwendung des Wissens beteiligt. Der Soziologe Pierre Bourdieu formuliert es so:

Es ist der Interviewer, der das Spiel beginnt und die Spielregeln bestimmt; er ist es auch, der auf einseitige Weise und ohne vorherigen Aushandlungsprozess über die manchmal, zumindest in den Augen des Befragten, schlecht definierten Gegenstände und Verwendungsweisen des Interviews bestimmt. Diese Asymmetrie wird immer dann, wenn der Interviewer in der Hierarchie der verschiedenen Kapitalsorten, besonders des kulturellen Kapitals, eine höhere Position als der Befragte besetzt, durch eine gesellschaftliche Asymmetrie noch verstärkt. (Bourdieu 2010: 394)

Mit Kapitalsorten meint Bourdieu ähnlich wie Marx »akkumulierte Arbeit«, allerdings im Unterschied zu Marx: »entweder in Form von Material oder in verinnerlichter, ›inkorporierter‹ Form« (Bourdieu 1983: 183). Bourdieu unterscheidet ökonomisches, soziales, kulturelles und symbolisches Kapital sowie Kapital, dem in einem spezifischen sozialen Feld, zum Beispiel dem beruflichen Praxisfeld, Gültigkeit zukommt. Die Arbeit, auf der das Kapital basiert, ist zwar keine entfremdete Arbeit, sie erfolgt dennoch nicht ganz aus freien Stücken. Das Individuum akkumuliert Kapital in Abhängigkeit von den gesellschaftlichen Strukturen, in die es hineingeworfen und in denen es sozialisiert wird. Die weitere Kapitalakkumulation hängt von der eigenen, lebenslangen Praxis in den vielen, teilweise einander überlappenden sozialen Feldern, die unser Leben ausmachen, ab. Diese Praxis gestalten wir mithilfe der durch Sozialisation angelegten dauerhaften Dispositionen des Habitus aus, also mit verinnerlichten, teilweise unbewussten Schemen der Wahrnehmung, der Deutung und des Handelns (Bourdieu 1976: 189ff.). Was unsere Fokusgruppendiskussionen und Einzelinterviews betrifft, war ein großer Teil der Befragten arbeitslos und durchlief gerade eine berufliche Rehabilitation. Über die zuletzt Genannte ließ sich nur schwer sagen, inwiefern sie zur Einkommenssicherung geeignet sein würde. Demgegenüber entstammte die sehbehinderte Interviewerin zwar der ostdeutschen Arbeiterklasse, war jedoch an einer Universität angestellt, besaß mehr kulturelles Kapital und damit bessere Chancen auf sinnvolle und gut bezahlte Beschäftigung nach der Rehabilitation. Auf diesen Unterschied und die im Verhältnis zu mir größere Benachteiligung wiesen einzelne Befragte mehr oder weniger offen hin und beanspruchten moralische Autorität in der Situation. Damit einher ging Misstrauen, ob ich sie denn wirklich verstehen und in ihrem Interesse handeln würde. In der Analyse deutete ich entsprechende Sprechakte als Versuche, einer rational erkannten oder auch nur intuitiv gefühlten Machtungleichheit in der Interviewsituation entgegenzuwirken. Um es zusammenzufassen: Vertrauen und Misstrauen beeinflussen beide die Ergebnisse einer mündlichen Befragung. Das eine wie das andere ist von sozialer Vorstrukturierung und Macht in der Interviewsituation abhängig, und daran ist nichts natürlich.

2.Kontextualisierungen

2.1Die Konstruktion von Sehbehinderung

Sehschädigung und Sehbehinderung

Sehschädigung meint eine funktionelle Beeinträchtigung des Sehens, die als nicht korrigierbar gilt und nicht durch herkömmliche Brillengläser oder Kontaktlinsen kompensiert werden kann. Die medizinische Feststellung von Sehschädigung basiert auf der Prämisse, dass Sehfähigkeit messbar ist. So definieren augenärztliche Verbände für die soziale Versorgung von Patientinnen in Deutschland folgende Kategorien:

a)»Sehbehinderung«: bei einer Sehschärfe (Visus) nicht höher als 0,3 auf dem besseren Auge oder beidseitig bzw. schwerwiegende Störungen des Sehvermögens;

b)»Hochgradige Sehbehinderung«: bei einer Sehschärfe nicht höher als 0,05 bzw. entsprechende schwerwiegende Gesichtsfeldausfälle;

c)»Blindheit«: beidseitig Sehschärfe gleich oder weniger 0,02 oder »Störungen des Sehvermögens, die dieser Beeinträchtigung gleichkommen« (BVA/DOG 2011).

Sehr vereinfacht ausgedrückt: Sehbehindert ist, wer beim Sehtest auf nicht mehr als »30 Prozent« auf dem besseren Auge kommt und sich der entsprechende Visusverlust nicht durch eine Brille ausgleichen lässt. Die aufgelisteten Kategorien sind grundlegend für die amtliche Feststellung des »Grades der Behinderung«. Ein entsprechender Antrag muss von den Betroffenen beim Versorgungsamt gestellt werden. Der Behinderungsgrad wird nach amtsärztlicher Untersuchung festgelegt. In diesem Verfahren werden medizinische Gutachten über chronische Krankheiten (z.B. Immunschwäche, Epilepsie, Diabetes Typ 1, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Parkinson-Krankheit, psychische Krankheiten) sowie andere Beeinträchtigungen (z.B. Gehör, Bewegungsapparat, kognitive Funktionen) berücksichtigt. Die Ermittlung des Grades der Behinderung erfolgt anhand von kategorialen Vorgaben und Normwerten. Er beträgt im Höchstfall 100 Prozent. Das Feststellungsverfahren kann einige Monate dauern. Die Sachbearbeiterinnen im Versorgungsamt entscheiden nach Richtlinien des Gesetzgebers darüber, ob ein Schwerbehindertenausweis als »befristet« oder »unbefristet« ausgestellt wird. Auf dem Ausweis stehen dann bestimmte »Merkzeichen«, die der Trägerin zugeordnet werden: »BL« für »blind«, »G« für »erhebliche Beeinträchtigung der Bewegung im Straßenverkehr« (gehbeeinträchtigt), »H« für »hilflos«, »Tb« für »taubblind« und »B« für Anspruch auf eine Begleitperson im öffentlichen Raum. Ein Merkzeichen für »sehbehindert« gibt es nicht. Von der Feststellung des Behinderungsgrades sowie diesen Merkzeichen sind wiederum bestimmte Rechte im Arbeitsleben und die Leistungen der Versorgungsämter abhängig. Dazu gehören: jährlich fünf zusätzliche Urlaubstage, bei unbefristetem Arbeitsvertrag besonderer Kündigungsschutz, ferner die Ausstattung mit Hilfsmitteln, kostenfreier Transport im öffentlichen Nah- und Regionalverkehr, kostenfreie Begleitung im Nahverkehr, im Fernverkehr sowie bei Theater, Kino- oder Museumsbesuchen, Steuererleichterungen und schließlich für Blinde das »Blindengeld« bzw. für hochgradig sehbehinderte Antragsteller unter bestimmten Voraussetzungen das »kleine Blindengeld«.1 Diese Leistungen bilden keine Privilegien, sondern den Ausgleich für Nachteile, denen Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft ausgesetzt sind.

Im Unterschied zum Gesetzgeber definieren Interessenverbände von Blinden und Sehbehinderten den Begriff Sehschädigung differenzierter. Sie orientieren sich dabei an den Kategorien von Low Vision und blindness der Weltgesundheitsorganisation (WHO):

a)Sehbehinderung (WHO Stufe 1): Visus gleich oder kleiner 0,3 (1/30 bzw. 30 Prozent)

b)wesentliche Sehbehinderung (WHO Stufe 2): Visus gleich oder kleiner 0,1 (1/10 bzw. 10 Prozent)

c)hochgradige Sehbehinderung (WHO Stufe 3): Visus gleich oder kleiner 0,05 (1/20 bzw. 5 Prozent)

d)Blindheit (WHO Stufe 4): Visus gleich oder kleiner 0,02 (1/50 bzw. 2 Prozent)

e)Blindheit (WHO Stufe 5): fehlende Wahrnehmung des Lichtscheins.2

Selbst wenn die Kategorie Sehschädigung nur bei Nichtkorrigierbarkeit des Sehverlusts zutrifft, tragen dennoch viele Menschen mit Sehbehinderung oft und in bestimmten Situationen Sehhilfen; beispielsweise spezielle Brillen für die Nahsicht, Kantenfilterbrillen bei extremer Lichtempfindlichkeit, Lupenbrillen für spontane Leseaktivitäten oder angepasste Dioptrinwert-basierte Brillen bei der Arbeit am PC unter zusätzlichem Einsatz von Vergrößerungssoftware. Währenddessen wird der Blindenlangstock als ein Symbol für Blindheit nicht nur von Personen mit Visus kleiner als 0,02 geführt. Er dient auch hochgradig Sehbehinderten der Orientierung im öffentlichen Raum. Der Langstock verleiht nicht nur mehr Sicherheit, sondern signalisiert anderen Menschen: »Achtung!« Er bewegt Sehende zur Rücksicht, zur hastigen Entschuldigung für Unaufmerksamkeit oder eben zu Mitleidsbekundungen. Andere wiederum übersehen ihn oder wissen ihn tatsächlich nicht zu deuten. Darüber hinaus kann der Langstock Befremden auslösen, und zwar ganz besonders dann, wenn sich für die Sehenden herausstellt, dass die ihn führende Person gar nicht »stockblind« ist. Weder zu den Sehenden noch zu den Blinden zu gehören, konstituiert Uneindeutigkeit für das Subjekt selbst ebenso wie für die Menschen, denen es begegnet. Hierin liegt ein wesentliches Charakteristikum von Sehbehinderung.

Die individuelle Sehfähigkeit lässt sich nicht allein durch Visuswerte bestimmen. Sie ergibt sich aus dem »Zusammenspiel zwischen Sehschärfe, Gesichtsfeld, Lichtsinn, Farbsinn und Binokularfunktion«, wobei diese Interaktion nicht nur »von den Gesetzmäßigkeiten der Sinnesphysiologie« abhängt, sondern auch von individueller Erfahrung, Wissen und psychischer Situation (Maritzen/Kamps 2013: 8). Dennoch bestimmt hauptsächlich die im Behandlungsraum ermittelte Sehschärfe die medizinische sowie die weitere soziale Kategorisierung des Individuums. Ermittelt wird der Visus durch standardisierte Sehtests. Am meisten bekannt sind die Tafel in der Hand der Ärztin, auf welcher mit jeder Zeile abwärts die Buchstaben kleiner und zahlreicher werden sowie die an die Wand projizierten Buchstaben, Zahlen bzw. die Ringe mit kleinen Öffnungen. In diesen Fällen wird das Sehvermögen im Nah- bzw. im Fernbereich getestet. Die Patientin liest bzw. versucht zu lesen oder gegebenenfalls die Ringöffnungen zu erkennen. Die Ärztin interpretiert die Angaben der Patientin. Eventuell berücksichtigt sie dabei Körperhaltung und Mimik sowie Momente des Zögerns – jedenfalls habe ich persönlich mit meiner Ärztin diese Erfahrung gemacht. Letztendlich übersetzt die Ärztin ihre Beobachtungen in eine Visus-Angabe. Der Begriff Visus bezieht sich auf einen Schwellenwert für die Wahrnehmung von feinen Objektdetails bzw. Abständen zwischen zwei Objekten, die mithilfe des benötigen Sehwinkels ermittelt wird. Als kleinster Sehwinkel wurde 1 Bogenminute bzw. 1/60 Winkelgrad festgelegt. »Dieser kleinste Sehwinkel stellt [