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Soft Law und seine Rolle bei der Durchsetzung von Unionsrecht: Neben dem Vertragsverletzungsverfahren gibt es immer mehr, v.a. sekundärrechtlich geregelte Verfahren, mit denen die EU Rechtsdurchsetzung gegenüber Mitgliedstaaten betreibt, oft auch mittels Soft Law. Diese Entwicklung darf in ihrer transformatorischen Kraft nicht unterschätzt werden. Sie verdient nicht nur eine grundlegende, v.a. kompetenzrechtliche Analyse des EU-Soft Law, sondern auch eine systemische und rechtliche Einordnung der genannten Verfahren, in denen oftmals EU-Agenturen – statt, wie im AEUV vorgesehen, Kommission und EuGH – in öffentlich kaum beachteter Weise Unionsrecht auslegen und auf dieser Grundlage gegenüber den Mitgliedstaaten durchzusetzen versuchen.
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