Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (SGB XIV) - Dirk Heinz - E-Book

Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung - (SGB XIV) E-Book

Dirk Heinz

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Beschreibung

Praxisnah und gleichzeitig auf wissenschaftlichem Niveau wird das "Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch - Soziale Entschädigung" dargestellt. Sowohl mit der Bearbeitung von Schadensfällen nach Sozialen Entschädigungsrecht und mit der Regressnahme betraute Sachbearbeiter der ausführenden Behörden als auch Vertreter der einschlägigen Sozialverbände und namentlich des "Weißen Rings" erhalten aktuelle Erläuterungen zur gesamten einschlägigen Materie. Auch für Rechtsanwälte, die Opfer vor den Behörden und der Sozialgerichtsbarkeit vertreten, leistet das Werk bei der täglichen Arbeit praktische Unterstützung.

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Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung – (SGB XIV)

Kommentar

Erläutert von

Prof. Dr. iur. Dirk HeinzDipl. Soz. Päd. (FH), Ravensburg-Weingarten University of Applied Sciences, Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege

2., aktualisierte Auflage

Verlag W. Kohlhammer

2. Auflage 2022

Alle Rechte vorbehalten

© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart

Print:

ISBN 978-3-17-030059-0

E-Book-Formate:

pdf:  ISBN 978-3-17-030060-6

epub:  ISBN 978-3-17-030061-3

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Praxisnah u. gleichzeitig auf wissenschaftlichem Niveau wird das „Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch & Soziale Entschädigung“ dargestellt. Sowohl mit der Bearbeitung von Schadensfällen nach Sozialen Entschädigungsrecht und mit der Regressnahme betraute Sachbearbeiter der ausführenden Behörden als auch Vertreter der einschlägigen Sozialverbände und namentlich des „Weißen Rings“ erhalten aktuelle Erläuterungen zur gesamten einschlägigen Materie. Auch für Rechtsanwälte, die Opfer vor den Behörden und der Sozialgerichtsbarkeit vertreten, möchte das Werk bei der täglichen Arbeit praktische Unterstützung leisten.

Prof. Dr. iur. Dirk Heinz ist Professor an der Hochschule Ravensburg/Weingarten und war zuvor Justitiar für Sozialrecht beim Landratsamt Ravensburg.

Vorwort

Mit dem Gesetzesvorhaben des Sozialgesetzbuches XIV sollen Gewaltopfer Leistungen schneller und zielgerichteter als bisher erhalten. Dies ist aus Sicht des Gesetzgebers eine wesentliche Folgerung aus den Auswirkungen des verheerenden Terroranschlags vom 19. Dezember 2016 auf dem Breitscheidplatz in Berlin. Das Soziale Entschädigungsrecht (SER), das auf dem im Jahr 1950 für die Versorgung der Kriegsgeschädigten, ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen geschaffenen Bundesversorgungsgesetz (BVG) basiert, soll sich zukünftig an den heutigen Bedarfen der Betroffenen, insbesondere Opfer von Gewalttaten einschließlich der Opfer von Terrortaten, ausrichten. Auch sei der im Bereich der Gewaltopferentschädigung verwendete Gewaltbegriff nicht mehr umfassend genug, so die Ausführungen im Referentenentwurf. Letzterer lässt dabei unberücksichtigt, dass nicht nur ein tätlicher Angriff, sondern auch eine psychische Gewalttat zu einer gesundheitlichen Schädigung führen kann.

Mit der Reform der Sozialen Entschädigung sollen die Entschädigungszahlungen wesentlich erhöht werden. Mit einer verpflichtenden gesetzlichen Grundlage für Traumaambulanzen und einem niedrigschwelligen Verfahren für die neuen Leistungen der Schnellen Hilfen soll erreicht werden, dass mehr Betroffene die Leistungen der Sozialen Entschädigung in Anspruch nehmen.

Das auf dem BVG als Leitgesetz fußende System der Sozialen Entschädigung beinhaltet demgegenüber ein sehr ausdifferenziertes Leistungssystem mit hoch komplexen Rechtsvorschriften, das bei einem künftig insgesamt wesentlich kleiner werdenden Personenkreis aus der Sicht des Gesetzgebers nicht auf Dauer vorgehalten werden kann. Das den Leistungen zu Grunde liegende Recht nach dem BVG sei für die Bürgerinnen und Bürger z. T. schwer verständlich und für die Verwaltung in der Umsetzung schwer durchführbar. Das neue Recht soll einen bürgernahen Zugang zu den Leistungen der Sozialen Entschädigung eröffnen und damit auch bekannter werden.

Aus diesen Gründen wurde das Sozialgesetzbuch XIV „aus der Taufe gehoben“, eine längst fällige Reform in die Wege geleitet.

Der vorliegende Kommentar enthält daher neben der Kommentierung des neuen Rechts anhand der Ausführungen des Gesetzgebers auch die bereits vorliegende, nachhaltige Rechtsprechung und Literatur zum Opferentschädigungsrecht, die nach wie vor wegen Übernahme inhaltsgleicher Formulierungen ­insbesondere zu anspruchsbegründenden und anspruchsvernichtenden Voraussetzungen Gültigkeit hat.

Dirk Heinz, November 2021

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Teil AEinführung

I.Zum Gesetzesvorhaben „SGB XIV“1

II.Zum Rechtsgrund der Entschädigung für Opfer von Gewalttaten3

III.Die Zielbestimmung der Gewaltopferentschädigung6

1.Die Entstehungsgeschichte6

2.Die Zielbestimmung der „umfassenden wirtschaftlichen Sicherung“7

Teil BGesetzestext

Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – Soziale Entschädigung – (SGB XIV)

Kapitel 1Allgemeine Vorschriften14

§ 1Aufgabe und Anwendungsbereich der Sozialen Entschädigung14

§ 2Berechtigte der Sozialen Entschädigung14

§ 3Leistungen der Sozialen Entschädigung14

Kapitel 2Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung15

Abschnitt 1Allgemeine Voraussetzungen15

§ 4Anspruch auf Leistungen für Geschädigte15

§ 5Grad der Schädigungsfolgen, Verordnungsermächtigung15

§ 6Anspruch auf Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende16

§ 7Anspruch auf Leistungen für Ausländerinnen und Ausländer16

§ 8Konkurrenz von Ansprüchen16

§ 9Ausschluss der Pfändbarkeit von Ansprüchen16

§ 10Antragserfordernis17

§ 11Beginn der Leistungserbringung, Kostenregelung für die erste Inanspruchnahme Schneller Hilfen17

§ 12Übernahme der Aufwendungen für Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Kommunikationshilfen17

Abschnitt 2Entschädigungstatbestände18

Unterabschnitt 1Gewalttaten18

§ 13Opfer von Gewalttaten18

§ 14Gleichstellungen18

§ 15Anspruch auf Leistungen bei Gewalttaten im Ausland19

§ 16Ausschluss von Ansprüchen und Leistungen19

§ 17Versagung von Leistungen19

§ 18Ansprüche bei Gebrauch eines Kraftfahrzeugs19

§ 19Ausschluss von Ansprüchen und Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende, Konkurrenzen19

§ 20Versagung von Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende19

Unterabschnitt 2Kriegsauswirkungen beider Weltkriege20

§ 21Opfer von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege20

§ 22Versagung, Entziehung und Minderung der Leistung20

Unterabschnitt 3Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes20

§ 23Geschädigte durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes20

Unterabschnitt 4Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe21

§ 24Geschädigte durch Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe21

Kapitel 3Leistungsgrundsätze21

§ 25Voraussetzungen21

§ 26Leistungsformen21

§ 27Vorrang von Leistungen zur Teilhabe21

§ 28Verhältnis zu Leistungen anderer Träger21

Kapitel 4Schnelle Hilfen22

Abschnitt 1Leistungen der Schnellen Hilfen22

§ 29Leistungen und Leistungsart22

Abschnitt 2Fallmanagement22

§ 30Leistungen des Fallmanagements22

Abschnitt 3Traumaambulanz22

§ 31Leistungen in einer Traumaambulanz22

§ 32Psychotherapeutische Frühintervention23

§ 33Psychotherapeutische Intervention in anderen Fällen23

§ 34Leistungsvoraussetzungen und Leistungsumfang23

§ 35Weiterer Bedarf nach Betreuung in der Traumaambulanz23

§ 36Fahrkosten23

§ 37Vereinbarungen mit Traumaambulanzen24

§ 38Verordnungsermächtigung24

Abschnitt 4Kooperationsvereinbarungen24

§ 39Kooperationsvereinbarungen für Beratungs- und Begleitangebote24

§ 40Verordnungsermächtigung25

Kapitel 5Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung25

Abschnitt 1Leistungen und Nachweispflicht25

§ 41Anspruch auf Leistungen der Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung25

§ 42Krankenbehandlung25

§ 43Ergänzende Leistungen der Krankenbehandlung25

§ 44Sachleistungsprinzip, Kostenbeteiligung26

§ 45Nachweispflicht26

§ 46Versorgung mit Hilfsmitteln, Pauschbetrag für außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche26

§ 47Krankengeld der Sozialen Entschädigung27

§ 48Beihilfe bei erheblicher Beeinträchtigung der Erwerbsgrundlage28

§ 49Zuschüsse bei Zahnersatz28

§ 50Erstattung von Kosten bei selbst beschaffter Krankenbehandlung28

§ 51Erstattung von Kosten für Krankenbehandlung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt29

§ 52Beiträge zur Arbeitsförderung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Alterssicherung29

§ 53Reisekosten30

Abschnitt 2Vergütung der Leistungserbringer30

§ 54Vergütung für Leistungen der Krankenbehandlung30

§ 55Vergütung für ergänzende Leistungen30

§ 56Vergütung für die Versorgung mit Hilfsmitteln31

Abschnitt 3Zuständigkeit und Datenübermittlung31

§ 57Zuständigkeit31

§ 58Zuständigkeit zur Entscheidung über Widersprüche32

§ 59Datenübermittlung32

Abschnitt 4Erstattungen von Aufwendungen und Verwaltungskosten32

§ 60Erstattung an Krankenkassen32

§ 61Erstattung an Unfallkassen der Länder33

Kapitel 6Leistungen zur Teilhabe33

§ 62Leistungsumfang33

§ 63Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben33

§ 64Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen34

§ 65Leistungen zur Teilhabe an Bildung34

§ 66Leistungen zur Sozialen Teilhabe34

§ 67Zusammentreffen von Teilhabeleistungen mit Pflegeleistungen in Einrichtungen oder Räumlichkeiten im Sinne des § 43a des Elften Buches in Verbindung mit § 71 Absatz 4 des Elften Buches34

§ 68Zusammentreffen von Teilhabeleistungen mit Pflegeleistungen außerhalb von Einrichtungen oder Räumlichkeiten im Sinne des § 43a des Elften Buches in Verbindung mit § 71 Absatz 4 des Elften Buches35

§ 69Wunsch- und Wahlrecht35

§ 70Besonderheiten der Leistungsbemessung35

Kapitel 7Leistungen bei Pflegebedürftigkeit35

Abschnitt 1Anspruch und Pflegebedürftigkeit35

§ 71Anspruch auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit35

§ 72Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad36

§ 73Kostenübernahme vor Pflegebedürftigkeit im Sinne des Elften Buches36

Abschnitt 2Umfang der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit36

§ 74Leistungen bei Pflegebedürftigkeit36

§ 75Ergänzende Leistungen bei Pflegebedürftigkeit36

§ 76Häusliche Pflege im Arbeitgebermodell37

Abschnitt 3Zuständigkeit und Erstattung37

§ 77Zuständigkeit37

§ 78Widersprüche37

§ 79Datenübermittlung37

Abschnitt 4Erstattungen von Aufwendungen und Verwaltungskosten38

§ 80Erstattung an Pflegekassen38

§ 81Erstattung an Unfallkassen der Länder38

Kapitel 8Leistungen bei hochgradiger Sehbehinderung, Blindheit und Taubblindheit39

§ 82Anspruch und Umfang39

Kapitel 9Entschädigungszahlungen39

Abschnitt 1Entschädigungszahlungen an Geschädigte39

§ 83Monatliche Entschädigungszahlung39

§ 84Abfindung40

Abschnitt 2Entschädigungszahlungen an Hinterbliebene40

§ 85Monatliche Entschädigungszahlung an Witwen und Witwer sowie an Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft40

§ 86Abfindung für Witwen und Witwer40

§ 87Monatliche Entschädigungszahlung an Waisen40

§ 88Monatliche Entschädigungszahlung an hinterbliebene Eltern41

Kapitel 10Berufsschadensausgleich41

§ 89Voraussetzung und Höhe41

§ 90Feststellung43

§ 91Verordnungsermächtigung43

Kapitel 11Besondere Leistungen im Einzelfall43

§ 92Anspruch und Umfang43

§ 93Leistungen zum Lebensunterhalt44

§ 94Leistung zur Förderung einer Ausbildung44

§ 95Leistungen zur Weiterführung des Haushalts45

§ 96Leistungen in sonstigen Lebenslagen45

§ 97Wunsch- und Wahlrecht45

§ 98Besonderheiten der Leistungsbemessung45

Kapitel 12Überführung und Bestattung45

§ 99Leistungen bei Überführung und Bestattung45

Kapitel 13Härtefallregelung46

§ 100Ausgleich in Härtefällen46

Kapitel 14Regelungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland46

§ 101Leistungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland46

Kapitel 15Besonderheiten der Leistungserbringung für einzelne Entschädigungstatbestände47

§ 102Leistungen bei Gewalttaten im Ausland47

§ 103Leistungen für Zivildienstgeschädigte und Hinterbliebene48

§ 104Krankengeld der Sozialen Entschädigung für Zivildienstgeschädigte48

Kapitel 16Einsatz von Einkommen und Vermögen48

§ 105Grundsätze48

§ 106Berücksichtigung von Einkommen49

§ 107Einkommensgrenze49

§ 108Berücksichtigung von Vermögen50

§ 109Verordnungsermächtigung50

Kapitel 17Anpassung50

§ 110Höhe und Zeitpunkt der Anpassung, Verordnungsermächtigung50

Kapitel 18Organisation, Durchführung und Verfahren50

Abschnitt 1Organisation und Durchführung50

§ 111Träger der Sozialen Entschädigung50

§ 112Sachliche Zuständigkeit50

§ 113Örtliche Zuständigkeit51

§ 114Aufgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales51

Abschnitt 2Verfahren zur Prüfung des Leistungsanspruchs51

§ 115Erleichtertes Verfahren bei Leistungen der Schnellen Hilfen51

§ 116Weiteres Verfahren51

§ 117Beweiserleichterungen52

§ 118Beiziehung von Unterlagen und Anhörung52

§ 119Vorzeitige Leistungen und vorläufige Entscheidung52

Abschnitt 3Weitere Regelungen53

§ 120Ansprüche gegen Schadensersatzpflichtige53

§ 121Erstattung von Leistungen durch öffentlich-rechtliche Stellen53

§ 122Überzahlung von Geldleistungen nach dem Tod der oder des Berechtigten53

Kapitel 19Bundesstelle für Soziale Entschädigung53

§ 123Bundesstelle für Soziale Entschädigung53

§ 124Aufgaben der Bundesstelle für Soziale Entschädigung53

§ 125Fachbeirat Soziale Entschädigung54

Kapitel 20Statistik und Bericht55

§ 126Amtliche Statistik55

§ 127Erhebungsmerkmale55

§ 128Erhebungsmerkmale zu den Ausgaben und Einnahmen der Sozialen Entschädigung56

§ 129Hilfsmerkmale56

§ 130Stichtag für die Erhebungen57

§ 131Auskunftspflicht, Übermittlung statistischer Daten57

§ 132Bericht57

Kapitel 21Kostentragung57

§ 133Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Ländern57

§ 134Kostentragung durch den Bund57

§ 135Kostentragung durch die Länder58

§ 136Kostentragung beim Zusammentreffen von Ansprüchen58

Kapitel 22Übergangsvorschriften58

§ 137Zeitlicher Geltungsbereich58

§ 138Besonderer zeitlicher Geltungsbereich für Opfer von Gewalttaten58

§ 139Besonderer zeitlicher Geltungsbereich für Kriegsopfer beider Weltkriege59

§ 140Besonderer zeitlicher Geltungsbereich für Zivildienstgeschädigte59

§ 141Besonderer zeitlicher Geltungsbereich für Geschädigte durch Schutzimpfungen oder einer anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe59

Kapitel 23Vorschriften zu Besitzständen59

Abschnitt 1Grundsätze und Leistungen59

§ 142Grundsätze59

§ 143Heil- und Krankenbehandlung60

§ 144Geldleistungen60

§ 145Befristete oder auf Zeit erbrachte Leistungen61

§ 146Pflegeleistungen für Geschädigte62

§ 147Pflegeausgleich bei langjähriger schädigungsbedingter Pflege62

§ 148Monatliche Entschädigungszahlung für Witwen und Witwer bei nicht schädigungsbedingtem Tod62

Abschnitt 2Neufeststellungen und Anpassung63

§ 149Neufeststellungen63

§ 150Anpassung, Verordnungsermächtigung63

Abschnitt 3Vertrauensschutz für die Absicherung gegen Krankheit63

§ 151Absicherung gegen Krankheit63

Abschnitt 4Wahlrecht64

§ 152Wahlrecht64

§ 153Schriftform64

Abschnitt 5Anrechnung64

§ 154Anrechnungsvorschrift64

Abschnitt 6Kostentragung und Zuständigkeit64

§ 155Kostentragung64

§ 156Pauschaliertes Abrechnungsverfahren65

§ 157Zuständigkeit65

Abschnitt 7Umsetzung65

§ 158Umsetzungsbegleitung65

Teil CKommentierung des Sozialgesetzbuchs XIV

Kapitel 1Allgemeine Vorschriften66

§ 1Aufgabe und Anwendungsbereich der Sozialen Entschädigung66

I.Zweck der Regelung66

II.Regelungsinhalt66

§ 2Berechtigte der Sozialen Entschädigung67

I.Zweck der Regelung67

II.Regelungsinhalt68

§ 3Leistungen der Sozialen Entschädigung68

Zweck und Inhalt der Regelung68

Kapitel 2Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung69

Abschnitt 1Allgemeine Voraussetzungen69

§ 4Anspruch auf Leistungen für Geschädigte69

Zweck der Regelung und Regelungsinhalt69

§ 5Grad der Schädigungsfolgen, Verordnungsermächtigung71

I.Zweck der Regelung71

II.Regelungsinhalt71

§ 6Anspruch auf Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende72

Zweck und Inhalt der Regelung72

§ 7Anspruch auf Leistungen für Ausländerinnen und Ausländer72

I.Zweck der Regelung72

II.Regelungsinhalt72

§ 8Konkurrenz von Ansprüchen73

Zweck und Inhalt der Regelung73

§ 9Ausschluss der Pfändbarkeit von Ansprüchen74

Zweck und Inhalt der Regelung74

§ 10Antragserfordernis74

I.Zweck der Regelung74

II.Regelungsinhalt75

§ 11Beginn der Leistungserbringung, Kostenregelung für die erste Inanspruchnahme Schneller Hilfen76

Zweck und Inhalt der Regelung77

§ 12Übernahme der Aufwendungen für Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Kommunikationshilfen77

Zweck und Inhalt der Regelung78

Abschnitt 2Entschädigungstatbestände79

Unterabschnitt 1Gewalttaten79

§ 13Opfer von Gewalttaten79

I.Zweck der Regelung des § 1379

II.Regelungsinhalt79

III.Regelungsinhalt im Einzelnen80

1.Der persönliche Geltungsbereich80

2.Der räumliche Geltungsbereich82

3.Der vorsätzliche, rechtswidrige, unmittelbar gegen ihre oder seine Person gerichtete tätliche Angriff (körperliche Gewalttat) oder dessen rechtmäßige Abwehr als entschädigungsauslösender Handlungsablauf83

a)Der „tätliche Angriff“ als Lösungsansatz des Gesetzgebers83

b)Der „tätliche Angriff“ in der Ausprägung der Rechtsprechung des Reichsgerichts in Strafsachen84

c)Die Ausformung des anspruchsbegründenden tätlichen Angriffs durch die Sozialgerichtsbarkeit84

d)Zum Anspruch auf soziale Entschädigung für „Mobbing-Geschädigte“89

e)Vernachlässigung von Schutzbefohlenen91

f)Freiheitsberaubung als tätlicher Angriff95

4.Zum Erfordernis der vorsätzlichen Tatbegehung und zu den mittelbaren Auswirkungen der „Vorsatzlösung“95

5.Das Erfordernis der Rechtswidrigkeit des Angriffs96

6.Gesundheitliche Schädigung und gesundheitliche/wirtschaftliche Folgen97

7.Kausalität97

8.Weitere entschädigungsrechtlich relevante Handlungsabläufe97

§ 14Gleichstellungen98

§ 15Anspruch auf Leistungen bei Gewalttaten im Ausland101

§ 16Ausschluss von Ansprüchen und Leistungen102

I.Zweck der Regelung103

II.Regelungsinhalt allgemein103

III.Rangfolge der Prüfung den Leistungsanspruch zerstörender Gründe nach § 16 Abs. 1 und 17 Abs. 1103

1.Die Abgrenzung der Ausschluss- bzw. Versagungstatbestände gem. §§ 16 und 17104

2.Zur Abwägung von Verursachungsbeitrag und Täterverhalten106

IV.Der Ausschlussgrund der Regelung des Absatzes 2107

§ 17Versagung von Leistungen107

I.Regelungszweck und -inhalt107

1.Inhalt der Regelung des ersten Absatzes107

2.Inhalt der Regelung des zweiten Absatzes108

§ 18Ansprüche bei Gebrauch eines Kraftfahrzeugs109

I.Zweck der Regelung109

II.Regelungsinhalt109

§ 19Ausschluss von Ansprüchen und Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende, Konkurrenzen109

Zweck und Inhalt der Regelung109

§ 20Versagung von Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende110

Zweck und Inhalt der Regelung110

Unterabschnitt 2Kriegsauswirkungen beider Weltkriege110

§ 21Opfer von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege110

I.Regelungszweck111

II.Regelungsinhalt111

§ 22Versagung, Entziehung und Minderung der Leistung112

I.Zweck der Regelung113

II.Inhalt der Regelung113

Unterabschnitt 3Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes113

§ 23Geschädigte durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes113

Zweck und Inhalt der Regelung114

Aus der Rechtsprechung114

Unterabschnitt 4Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe115

§ 24Geschädigte durch Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe115

I.Zweck der Regelung, Allgemeines115

II.Inhalt der Regelung116

III.Kausalitätsfeststellungen117

Kapitel 3Leistungsgrundsätze118

§ 25Voraussetzungen118

Zweck und Inhalt der Regelung118

§ 26Leistungsformen119

Zweck und Inhalt der Regelung119

§ 27Vorrang von Leistungen zur Teilhabe120

Zweck und Inhalt der Regelung120

§ 28Verhältnis zu Leistungen anderer Träger121

I.Zweck der Regelung121

II.Regelungsinhalt121

Kapitel 4Schnelle Hilfen122

Abschnitt 1Leistungen der Schnellen Hilfen122

§ 29Leistungen und Leistungsart122

Zweck und Inhalt der Regelung122

Abschnitt 2Fallmanagement123

§ 30Leistungen des Fallmanagements123

I.Zweck der Regelung123

II.Inhalt der Regelung124

Abschnitt 3Traumaambulanz126

§ 31Leistungen in einer Traumaambulanz126

I.Zweck der Regelung126

II.Regelungsinhalt126

§ 32Psychotherapeutische Frühintervention127

I.Regelungszweck127

II.Regelungsinhalt127

§ 33Psychotherapeutische Intervention in anderen Fällen128

Inhalt und Zweck der Regelung128

§ 34Leistungsvoraussetzungen und Leistungsumfang128

I.Regelungszweck128

II.Regelungsinhalt128

§ 35Weiterer Bedarf nach Betreuung in der Traumaambulanz129

I.Zweck der Regelung129

II.Inhalt der Regelung129

§ 36Fahrkosten130

Zweck und Inhalt der Regelung130

§ 37Vereinbarungen mit Traumaambulanzen130

I.Zweck der Regelung131

II.Inhalt der Regelung131

§ 38Verordnungsermächtigung131

Zweck und Inhalt der Regelung132

Abschnitt 4Kooperationsvereinbarungen132

§ 39Kooperationsvereinbarungen für Beratungs- und Begleitangebote132

Zweck und Inhalt der Regelung132

§ 40Verordnungsermächtigung132

Zweck und Inhalt der Regelung133

Kapitel 5Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung133

Abschnitt 1Leistungen und Nachweispflicht133

§ 41Anspruch auf Leistungen der Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung133

§ 42Krankenbehandlung133

I.Zweck der Vorschrift134

II.Regelungsinhalt134

§ 43Ergänzende Leistungen der Krankenbehandlung134

I.Zweck der Regelung135

II.Regelungsinhalt135

§ 44Sachleistungsprinzip, Kostenbeteiligung137

Zweck und Inhalt der Regelung137

§ 45Nachweispflicht138

I.Regelungszweck138

II.Regelungsinhalt138

§ 46Versorgung mit Hilfsmitteln, Pauschbetrag für außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche138

Inhalt und Zweck der Regelung138

§ 47Krankengeld der Sozialen Entschädigung139

I.Regelungszweck140

II.Inhalt der Regelung140

§ 48Beihilfe bei erheblicher Beeinträchtigung der Erwerbsgrundlage141

I.Regelungszweck142

II.Regelungsinhalt142

§ 49Zuschüsse bei Zahnersatz143

Zweck und Inhalt der Regelung143

§ 50Erstattung von Kosten bei selbst beschaffter Krankenbehandlung143

I.Regelungszweck144

II.Regelungsinhalt144

§ 18Neuntes Buch Sozialgesetzbuch – Erstattung selbstbeschaffter Leistungen hat folgenden Wortlaut145

§ 51Erstattung von Kosten für Krankenbehandlung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt146

I.Regelungszweck146

II.Regelungsinhalt146

§ 52Beiträge zur Arbeitsförderung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Alterssicherung147

I.Regelungszweck148

II.Regelungsinhalt148

§ 53Reisekosten148

I.Regelungszweck149

II.Regelungsinhalt149

Abschnitt 2Vergütung der Leistungserbringer149

§ 54Vergütung für Leistungen der Krankenbehandlung149

Regelungszweck und -inhalt150

§ 55Vergütung für ergänzende Leistungen150

I.Regelungszweck150

II.Regelungsinhalt150

§ 56Vergütung für die Versorgung mit Hilfsmitteln151

Regelungszweck und -inhalt151

Abschnitt 3Zuständigkeit und Datenübermittlung151

§ 57Zuständigkeit151

I.Regelungszweck152

II.Regelungsinhalt152

§ 58Zuständigkeit zur Entscheidung über Widersprüche153

Regelungszweck und -inhalt153

§ 59Datenübermittlung153

Regelungszweck und -inhalt154

Abschnitt 4Erstattungen von Aufwendungen und Verwaltungskosten154

§ 60Erstattung an Krankenkassen154

I.Regelungszweck155

II.Regelungsinhalt155

§ 61Erstattung an Unfallkassen der Länder156

I.Regelungszweck156

II.Regelungsinhalt156

Kapitel 6Leistungen zur Teilhabe157

§ 62Leistungsumfang157

Zweck und Inhalt der Regelung157

§ 63Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben157

I.Regelungszweck158

II.Regelungsinhalt158

§ 64Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen159

I.Regelungszweck160

II.Regelungsinhalt160

§ 65Leistungen zur Teilhabe an Bildung162

Regelungszweck und -inhalt162

§ 66Leistungen zur Sozialen Teilhabe162

I.Regelungszweck163

II.Regelungsinhalt163

§ 67Zusammentreffen von Teilhabeleistungen mit Pflegeleistungen in Einrichtungen oder Räumlichkeiten im Sinne des § 43a des Elften Buches in Verbindung mit § 71 Absatz 4 des Elften Buches163

I.Regelungszweck164

II.Regelungsinhalt164

§ 68Zusammentreffen von Teilhabeleistungen mit Pflegeleistungen außerhalb von Einrichtungen oder Räumlichkeiten im Sinne des § 43a des Elften Buches in Verbindung mit § 71 Absatz 4 des Elften Buches165

I.Zweck der Regelung165

II.Regelungsinhalt165

§ 69Wunsch- und Wahlrecht166

Regelungszweck und -inhalt166

§ 33Ausgestaltung von Rechten und Pflichte167

§ 8Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten167

§ 70Besonderheiten der Leistungsbemessung168

I.Zweck der Regelung168

II.Regelungsinhalt168

Kapitel 7Leistungen bei Pflegebedürftigkeit169

Abschnitt 1Anspruch und Pflegebedürftigkeit170

§ 71Anspruch auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit170

I.Regelungszweck170

II.Regelungsinhalt170

§ 72Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad171

Zweck und Inhalt der Regelung171

§ 73Kostenübernahme vor Pflegebedürftigkeit im Sinne des Elften Buches171

Zweck und Inhalt der Regelung172

Abschnitt 2Umfang der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit172

§ 74Leistungen bei Pflegebedürftigkeit172

Regelungsinhalt und -zweck172

§ 75Ergänzende Leistungen bei Pflegebedürftigkeit172

I.Regelungszweck173

II.Regelungsinhalt173

§ 76Häusliche Pflege im Arbeitgebermodell173

I.Regelungszweck174

II.Regelungsinhalt174

Abschnitt 3Zuständigkeit und Erstattung175

§ 77Zuständigkeit175

Zweck und Inhalt der Regelung175

§ 78Widersprüche175

Regelungszweck und -inhalt175

§ 79Datenübermittlung175

Regelungszweck und -inhalt176

Abschnitt 4Erstattungen von Aufwendungen und Verwaltungskosten176

§ 80Erstattung an Pflegekassen176

Regelungszweck und -inhalt177

§ 81Erstattung an Unfallkassen der Länder177

Regelungszweck und -inhalt177

Kapitel 8Leistungen bei hochgradiger Sehbehinderung, Blindheit und Taubblindheit177

§ 82Anspruch und Umfang177

Regelungszweck und -inhalt178

Kapitel 9Entschädigungszahlungen178

Abschnitt 1Entschädigungszahlungen an Geschädigte178

§ 83Monatliche Entschädigungszahlung178

I.Zweck der Regelung178

II.Regelungsinhalt179

§ 84Abfindung179

I.Regelungszweck179

II.Regelungsinhalt180

Abschnitt 2Entschädigungszahlungen an Hinterbliebene180

§ 85Monatliche Entschädigungszahlung an Witwen und Witwer sowie an Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft180

I.Regelungszweck180

II.Regelungsinhalt180

§ 86Abfindung für Witwen und Witwer181

I.Regelungszweck181

II.Regelungsinhalt181

§ 87Monatliche Entschädigungszahlung an Waisen181

Regelungszweck und -inhalt181

§ 88Monatliche Entschädigungszahlung an hinterbliebene Eltern182

Kapitel 10Berufsschadensausgleich182

§ 89Voraussetzung und Höhe182

I.Regelungszweck184

II.Regelungsinhalt184

§ 90Feststellung185

I.Regelungszweck185

II.Regelungsinhalt185

§ 91Verordnungsermächtigung186

Regelungszweck und -inhalt186

Kapitel 11Besondere Leistungen im Einzelfall186

§ 92Anspruch und Umfang186

§ 93Leistungen zum Lebensunterhalt188

I.Regelungszweck188

II.Regelungsinhalt188

§ 94Leistung zur Förderung einer Ausbildung189

I.Regelungszweck190

II.Regelungsinhalt190

§ 95Leistungen zur Weiterführung des Haushalts190

I.Regelungszweck191

II.Regelungsinhalt191

§ 96Leistungen in sonstigen Lebenslagen191

Regelungszweck und -inhalt191

§ 97Wunsch- und Wahlrecht192

Regelungszweck und -inhalt192

§ 8Wunsch- und Wahlrecht der Leistungsberechtigten192

§ 98Besonderheiten der Leistungsbemessung192

Regelungszweck und -inhalt193

Kapitel 12Überführung und Bestattung193

§ 99Leistungen bei Überführung und Bestattung193

I.Regelungszweck193

II.Regelungsinhalt193

Kapitel 13Härtefallregelung194

§ 100Ausgleich in Härtefällen194

Zweck und Inhalt der Regelung194

Kapitel 14Regelungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland195

§ 101Leistungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland195

I.Zweck der Regelung196

II.Regelungsinhalt197

Kapitel 15Besonderheiten der Leistungserbringung für einzelne Entschädigungstatbestände199

§ 102Leistungen bei Gewalttaten im Ausland199

I.Regelungszweck200

II.Regelungsinhalt200

§ 103Leistungen für Zivildienstgeschädigte und Hinterbliebene201

I.Zweck und Inhalt der Vorschrift201

§ 104Krankengeld der Sozialen Entschädigung für Zivildienstgeschädigte201

Kapitel 16Einsatz von Einkommen und Vermögen201

§ 105Grundsätze201

§ 106Berücksichtigung von Einkommen203

I.Zweck der Regelung204

II.Inhalt der Regelung204

§ 107Einkommensgrenze205

I.Zweck der Regelung205

II.Inhalt der Regelung206

§ 108Berücksichtigung von Vermögen206

I.Regelungszweck207

§ 109Verordnungsermächtigung207

Zweck und Inhalt der Regelung207

Kapitel 17Anpassung207

§ 110Höhe und Zeitpunkt der Anpassung, Verordnungsermächtigung207

I.Regelungszweck208

II.Regelungsinhalt208

Kapitel 18Organisation, Durchführung und Verfahren208

Abschnitt 1Organisation und Durchführung208

§ 111Träger der Sozialen Entschädigung208

Regelungszweck und -inhalt208

§ 112Sachliche Zuständigkeit209

Regelungszweck und -inhalt209

§ 113Örtliche Zuständigkeit209

I.Regelungszweck209

II.Regelungsinhalt209

§ 114Aufgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales210

Regelungszweck und -inhalt210

Abschnitt 2Verfahren zur Prüfung des Leistungsanspruchs210

§ 115Erleichtertes Verfahren bei Leistungen der Schnellen Hilfen210

I.Zweck der Regelung210

II.Inhalt der Regelung211

§ 116Weiteres Verfahren211

I.Zweck der Regelung211

II.Inhalt der Regelung211

§ 117Beweiserleichterungen212

I.Zweck der Regelung212

II.Regelungsinhalt212

§ 118Beiziehung von Unterlagen und Anhörung213

I.Zweck der Regelung213

II.Inhalt der Regelung213

§ 119Vorzeitige Leistungen und vorläufige Entscheidung214

I.Zweck der Regelung214

II.Inhalt der Regelung214

Abschnitt 3Weitere Regelungen215

§ 120Ansprüche gegen Schadensersatzpflichtige215

I.Zweck der Regelung215

II.Inhalt der Regelung215

§ 121Erstattung von Leistungen durch öffentlich-rechtliche Stellen217

Zweck und Inhalt der Regelung217

§ 122Überzahlung von Geldleistungen nach dem Tod der oder des Berechtigten218

Zweck und Inhalt der Vorschrift218

Kapitel 19Bundesstelle für Soziale Entschädigung218

§ 123Bundesstelle für Soziale Entschädigung218

Zweck und Inhalt der Vorschrift219

§ 124Aufgaben der Bundesstelle für Soziale Entschädigung219

I.Zweck der Regelung220

II.Inhalt der Regelung220

§ 125Fachbeirat Soziale Entschädigung221

Regelungszweck und -inhalt221

Kapitel 20Statistik und Bericht221

§ 126Amtliche Statistik221

Regelungszweck und -inhalt222

§ 127Erhebungsmerkmale222

Regelungszweck und -inhalt223

§ 128Erhebungsmerkmale zu den Ausgaben und Einnahmen der Sozialen Entschädigung224

I.Regelungszweck224

§ 129Hilfsmerkmale224

I.Regelungszweck224

II.Regelungsinhalt224

§ 130Stichtag für die Erhebungen225

Regelungszweck und -inhalt225

§ 131Auskunftspflicht, Übermittlung statistischer Daten225

I.Regelungszweck225

II.Regelungsinhalt225

§ 132Bericht226

I.Regelungszweck226

II.Regelungsinhalt226

Kapitel 21Kostentragung226

§ 133Aufteilung der Kosten zwischen Bund und Ländern226

I.Regelungszweck226

II.Regelungsinhalt226

§ 134Kostentragung durch den Bund227

Regelungszweck und -inhalt227

§ 135Kostentragung durch die Länder227

Regelungszweck und -inhalt227

§ 136Kostentragung beim Zusammentreffen von Ansprüchen227

Kapitel 22Übergangsvorschriften227

§ 137Zeitlicher Geltungsbereich227

Regelungszweck und -inhalt228

§ 138Besonderer zeitlicher Geltungsbereich für Opfer von Gewalttaten228

I.Regelungszweck228

II.Regelungsinhalt229

§ 139Besonderer zeitlicher Geltungsbereich für Kriegsopfer beider Weltkriege230

Regelungszweck und -inhalt230

§ 140Besonderer zeitlicher Geltungsbereich für Zivildienstgeschädigte230

§ 141Besonderer zeitlicher Geltungsbereich für Geschädigte durch Schutzimpfungen oder einer anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe230

Regelungszweck und -inhalt230

Kapitel 23Vorschriften zu Besitzständen230

Abschnitt 1Grundsätze und Leistungen230

§ 142Grundsätze230

I.Regelungszweck231

II.Regelungsinhalt231

§ 143Heil- und Krankenbehandlung232

I.Regelungszweck232

II.Regelungsinhalt233

§ 144Geldleistungen233

I.Regelungszweck234

II.Regelungsinhalt234

§ 145Befristete oder auf Zeit erbrachte Leistungen235

I.Regelungszweck236

II.Regelungsinhalt236

§ 146Pflegeleistungen für Geschädigte237

I.Regelungszweck237

II.Regelungsinhalt237

§ 147Pflegeausgleich bei langjähriger schädigungsbedingter Pflege238

Zweck und Inhalt der Regelung238

§ 148Monatliche Entschädigungszahlung für Witwen und Witwer bei nicht schädigungsbedingtem Tod239

Abschnitt 2Neufeststellungen und Anpassung239

§ 149Neufeststellungen239

I.Regelungsinhalt240

II.Regelungsinhalt240

§ 150Anpassung, Verordnungsermächtigung240

Regelungszweck und -inhalt240

Abschnitt 3Vertrauensschutz für die Absicherung gegen Krankheit241

§ 151Absicherung gegen Krankheit241

Regelungszweck und -inhalt241

Abschnitt 4Wahlrecht242

§ 152Wahlrecht242

Regelungszweck und -inhalt242

§ 153Schriftform242

Abschnitt 5Anrechnung242

§ 154Anrechnungsvorschrift242

Regelungszweck und -inhalt243

Abschnitt 6Kostentragung und Zuständigkeit243

§ 155Kostentragung243

Regelungszweck und -inhalt243

§ 156Pauschaliertes Abrechnungsverfahren244

Regelungszweck und -inhalt244

§ 157Zuständigkeit244

Regelungszweck und -inhalt244

Abschnitt 7Umsetzung244

§ 158Umsetzungsbegleitung244

Regelungszweck und -inhalt245

Artikel 2245

I.Regelungszweck246

II.Regelungsinhalt246

Artikel 3247

I.Regelungszweck247

II.Regelungsinhalt247

Stichwortverzeichnis

Literaturverzeichnis

(Spezielle Literaturübersichten sind vor den jeweiligen Paragraphen abgedruckt)

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Teil AEinführung

I.Zum Gesetzesvorhaben „SGB XIV“

1Gewaltopfer müssen Leistungen schneller und zielgerichteter als bisher erhalten. Dies ist eine wesentliche Folgerung aus den Auswirkungen des verheerenden Terroranschlags vom 19. Dezember 2016 auf dem Breitscheidplatz in Berlin. Das Soziale Entschädigungsrecht (SER), das auf dem im Jahr 1950 für die Versorgung der Kriegsgeschädigten, ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen geschaffenen Bundesversorgungsgesetz (BVG) basiert, soll sich künftig an den heutigen Bedarfen der Betroffenen, insbesondere Opfer von Gewalttaten einschließlich der Opfer von Terrortaten, ausrichten. Auch ist der im Bereich der Gewaltopferentschädigung verwendete Gewaltbegriff nicht mehr umfassend genug. Er lässt unberücksichtigt, dass nicht nur ein tätlicher Angriff, sondern auch eine psychische Gewalttat zu einer gesundheitlichen Schädigung führen kann.

2Die Zahl der Kriegsopfer und ihrer Hinterbliebenen geht demografiebedingt sehr stark zurück. Absehbar ist, dass zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des SGB XIV im Jahr 2022 voraussichtlich weniger als 42 000 Kriegsbeschädigte, deren Angehörige und Hinterbliebene Leistungen nach dem BVG beziehen werden. Die Zahl dieser Berechtigten wird in den Folgejahren aus Gründen der Demografie noch weiter zurückgehen. Die Zahl der Berechtigten im Bereich der Entschädigung von Opfern ziviler Gewalt wird hingegen voraussichtlich tendenziell zunehmen.

3Mit der Reform der Sozialen Entschädigung sollen die Entschädigungszahlungen wesentlich erhöht werden. Mit einer verpflichtenden gesetzlichen Grundlage für Traumaambulanzen und einem niedrigschwelligen Verfahren für die neuen Leistungen der Schnellen Hilfen soll erreicht werden, dass mehr Betroffene die Leistungen der Sozialen Entschädigung in Anspruch nehmen. Erstmals sollen Opfer von psychischer Gewalt (z. B. Opfer von schwerem Stalking und von Menschenhandel) eine Entschädigung und sogenannte Schockschadensopfer einen gesetzlichen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialen Entschädigungsrecht erhalten können. Bereits vor dem Inkrafttreten der Gesamtreform sollen die Waisenrenten und die Bestattungskosten erhöht, die Leistungen für Überführungen verbessert und alle Opfer von Gewalttaten in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus, gleichbehandelt werden.

4Das auf dem BVG als Leitgesetz fußende System der Sozialen Entschädigung beinhaltet ein sehr ausdifferenziertes Leistungssystem mit hoch komplexen Rechtsvorschriften, das bei einem künftig insgesamt wesentlich kleiner werdenden Personenkreis nicht auf Dauer vorgehalten werden kann. Das den Leistungen zu Grunde liegende Recht nach dem BVG ist für die Bürgerinnen und Bürger z. T. schwer verständlich und für die Verwaltung in der Umsetzung schwer durchführbar.

Das neue Recht soll einen bürgernahen Zugang zu den Leistungen der Sozialen Entschädigung eröffnen und damit auch bekannter werden. Die anwenderfreundliche Ausrichtung des SGB XIV soll auch bei einem aus demografischen Gründen kleiner werdenden Berechtigtenkreis eine hohe Qualität bei der Durchführung des SER sichern.

5Mit der Reform der Sozialen Entschädigung wird der einstimmig gefassten Entschließung des Deutschen Bundestages vom 13. Dezember 2017 (Bundestagsdrucksache 19/234), dem Auftrag aus dem Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vom 12. März 2018 sowie dem Beschluss der 94. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales, in dem die Länder einstimmig die SER-Reform in der 19. Legislaturperiode gefordert haben, entsprochen.

Das Soziale Entschädigungsrecht wird in einem eigenen Buch des Sozialgesetzbuchs (Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch – SGB XIV) geregelt. Die Neuordnung berücksichtigt sowohl die veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen als auch neue wissenschaftliche Erkenntnisse und die Entwicklungen im Recht der sozialen Sicherung. Die neuen Regelungen sind klar strukturiert, transparent und erleichtern den Ländern die Gesetzesausführung. Die Neuordnung tritt im Wesentlichen zum 1. Januar 2022 in Kraft, sodass die Länder ausreichend Vorlaufzeit für die Umsetzung, insbesondere im Bereich der IT-Infrastruktur, erhalten.

6Kernpunkte des Gesetzentwurfs sind:

Das SGB XIV regelt die Entschädigung von schädigungsbedingten Bedarfen von Opfern ziviler Gewalt, von auch künftig noch möglichen Opfern der beiden Weltkriege, die eine gesundheitliche Schädigung und eine daraus resultierende Schädigungsfolge bspw. durch nicht entdeckte Kampfmittel erleiden, sowie von Personen, die durch eine Schutzimpfung oder sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach dem Infektionsschutzgesetz, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.

7Es werden anrechnungsfreie wesentlich erhöhte Entschädigungsleistungen in Form von monatlichen Zahlungen an Geschädigte und Hinterbliebene erbracht. Geschädigte, Witwen oder Witwer und eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner können statt der monatlichen Entschädigungszahlungen Einmalzahlungen als Abfindung wählen.

–  Als neue Leistungen werden Schnelle Hilfen eingeführt. Die Schnellen Hilfen – das sind Leistungen in Traumaambulanzen und Leistungen des Fallmanagements – werden als niedrigschwellige Angebote in einem neuen Erleichterten Verfahren zur Verfügung gestellt.

–  Im Bereich der Entschädigung der Opfer ziviler Gewalt wird der Gewaltbegriff insbesondere in den Fällen von schwerwiegender Bedrohung und Nachstellung sowie von Menschenhandel um Formen psychischer Gewalt ergänzt.

–  Für die Krankenbehandlung werden, aufbauend auf den Leistungen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), den Berechtigten weitergehende Leistungen zur Verfügung gestellt. Einen Schwerpunkt bilden dabei Mehrleistungen im Bereich psychotherapeutischer Maßnahmen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die seelische Verfassung der Betroffenen mit der Vielfalt der zur Verfügung stehenden Behandlungsmethoden zu verbessern.

–  Der Teilhabegedanke wird deutlich gestärkt, indem Teilhabeleistungen grundsätzlich ohne den Einsatz von Einkommen und Vermögen erbracht werden.

–  Leistungen bei Pflegebedürftigkeit der Sozialen Entschädigung werden auf der Grundlage des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) erbracht und bedarfsgerecht durch Leistungen bei Pflegebedürftigkeit der Sozialen Entschädigung aufgestockt.

–  Schädigungsbedingte Einkommensverluste von Geschädigten werden ausgeglichen.

–  Die besonderen Leistungen im Einzelfall ergänzen die übrigen Leistungen der Sozialen Entschädigung bei Hilfebedürftigkeit.

–  Die Einmalzahlungen für durch Gewalttaten im Ausland Geschädigte werden wesentlich erhöht.

–  Personen, die bis zum 31. Dezember 2021 Leistungen nach dem BVG und den Gesetzen, die das BVG für anwendbar erklären, beziehen oder einen entsprechenden Antrag auf diese Leistungen gestellt haben, erhalten im Rahmen des Besitzstandsschutzes weiterhin qualitativ hochwertige Versorgungsleistungen.

–  Folgende Leistungserhöhungen und Leistungsverbesserungen wurden nicht erst mit dem Inkrafttreten des SGB XIV, sondern bereits zum 1. Juli 2018 umgesetzt: Erhöhung der Waisenrenten sowie der Bestattungskosten, Verbesserungen bei der Übernahme von Überführungskosten sowie die Gleichbehandlung inländischer und ausländischer Gewaltopfer.

II.Zum Rechtsgrund der Entschädigung für Opfer von Gewalttaten

8Das Opferentschädigungsgesetz befindet sich rechtssystematisch im sozialen Entschädigungsrecht. Dieses stellt neben der Sozialversicherung und der Sozialhilfe die dritte Säule des deutschen Sozialsystems dar. Es stellt sich daher die Frage, weshalb der Gesetzgeber sich Anfang der 70er Jahre dafür entschied, dass das bis dahin bestehende Sozialsystem nicht ausreichend war, um Opfern von Gewaltkriminalität gerecht zu werden. Die Frage nach der „causa“ der sozialen Entschädigung für den Personenkreis der Gewaltopfer ist nicht nur von theoretischem Wert. Die Theorien bzw. Erklärungssätze zum Rechtsgrund der sozialen Entschädigung nach dem OEG werden deshalb nachfolgend dargestellt. Anschließend wird als Ergebnis der Auswertung verschiedener Ansätze der derzeit wohl gültige Meinungsstand dargelegt. Der Rechtsgrund der Entschädigung für die Opfer von Gewalttaten ist heftig umstritten1. Obwohl die Berechtigung der Entschädigung zunächst angezweifelt worden war,2 scheint sich die heutige Kritik auf die Handhabung des Gesetzes zu beschränken3. Es finden sich vielfältige Begründungsansätze für die Existenz dieser Entschädigungsregelung, die auch kumulativ verwendet werden4. Die Erklärungssätze lassen sich untergliedern. Da ist zunächst die Gruppe der „funktionalistischen Ansätze“5. Hierzu zählen die „Vertragsbruchtheorie“6 und die „Theorie der Befriedigungsvereitelung durch den Staat“7. „Vertragsbruch“ im Sinne der ersten Theorie entsteht im Falle des Geschehens einer Straftat dadurch, dass ein „Garantievertrag“8 zwischen Bürger und Staatsmonopol innehabender Staatsverwaltung dem erstgenannten verbürgt, ihm umfassenden Schutz vor Übergriffen anderer zu bieten. Dies soll der Grund der Entschädigung sein9. Die „Entwaffnung“ des Einzelnen zugunsten des Gewaltmonopols des Staates soll der Hintergrund des Vertrages sein10. Die Theorie der „Befriedigungsvereitelung durch den Staat“ beinhaltet die Annahme einer Privilegierung staatlichen Strafanspruchs vor dem privatrechtlichen Schadensersatzanspruch, wobei die Privilegierung sowohl bei Freiheitsentzug als auch bei Geldstrafe zur Befriedigungsvereitelung beim Opfer führen11. Nach der „Aufopferungstheorie“12 „wurde der Schaden durch die Straftat dem Opfer als Dienst an der Gemeinschaft abverlangt“. Ebert13 befürwortet diesen Ansatz wegen der Mitwirkung des Opfers bei der Aufklärung der Tat14. Das Sonderopfer besteht in dem Schaden, den der Betroffene, der das Gewaltmonopol des Staates gelten lasse, „im Krieg nach innen“ erleide15. Nach Ansicht Schoreits16 ließe sich der Rechtsgrund der Gewaltopferentschädigung damit begründen, dass jeder, der Opfer eines Angriffs werde, zugleich – auch bei sinnlosem Widerstand – eine Straftat abwehre, damit die Rechtsordnung verteidige und eine „Belohnung“ verdiene (hier „Belohnungstheorie“ genannt)17. Stolleis18 sieht allein “Gerechtigkeitsempfindungen“ als Rechtsgrund der Entschädigung an. Diesem „Gerechtigkeitsempfinden“ verleiht Schulin Ausdruck, wenn er im Rahmen der „sozialethischen Rechtfertigung“ für Opfer von Gewalttaten dieses herausstreicht19. Die genauen sozialethischen Gründe liegen dieser Theorie nach in der staatlichen „Ausfallbürgschaft“ bei Fehlen anderweitiger Ausgleichsformen20. Das Bundessozialgericht entnimmt den Rechtsgrund des Entschädigungsanspruches für diesen Personenkreis dem einleitenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung21. Es führt aus, die Entschädigung sei deshalb auf eine gesetzliche Grundlage gestellt worden, „weil vielfach die bereits vorgeschriebenen Ersatz- und Ausgleichsleistungen, insbesondere der sozialen Sicherheit und privatrechtlicher Schadensersatz durch den Täter, nicht zu verwirklichen sind und nicht ausreichen, sodass die Betroffenen in Not geraten“22. In einer weiteren Entscheidung23 spricht das BSG von „darreichender Verwaltung“, die aufgrund eines „freien Entschlusses“ des Gesetzgebers geschaffen worden sei. Bestätigend führt das BSG24 im Zusammenhang mit der Entschädigung für Opfer auf dem Gebiet der DDR vor dem Beitritt aus, die Bundesrepublik Deutschland habe auch auf dem Gebiet der Gewaltopferentschädigung nach dem Einigungsvertrag25 die Verpflichtung zur Übernahme früherer Verpflichtungen der DDR bekundet und zwar „aufgrund freier Entschließung“. Das Bundessozialgericht steht mit dieser Auffassung in der Nähe von Kunz26, die ebenso weitergehende Erklärungsversuche ablehnt und die Intention des Gesetzgebers herausstellt, schwer geschädigte Opfer von Gewalt vor dem sozialen Abstieg zu bewahren. Dabei hat der Gesetzgeber aus ihrer Sicht „die konstitutiven Elemente dieser Verantwortung (nicht) dargelegt“27. Nach dieser Auffassung sind „allein die rechtspolitischen, das OEG als regulative Maßnahme“ansehenden Betrachtungen zutreffend28. Damit sind, wie auch Wulfhorst29 meint, einzelne Begründungsfaktoren auszuschließen. Es besteht vielmehr ein wohl nicht näher konkretisierbares „Bündel von Motiven“. Er spricht die „sozialethische Entscheidung“ an und rückt damit auch in die Nähe von Kunz und Schulin. Damit wird ferner die Begründung weitergehender Entschädigungsverpflichtungen der Gemeinschaft abgelehnt30. So erscheint die Auffassung als derzeit herrschend, wonach der Entschädigungsanspruch des OEG wie die Tatbestände der sozialen Entschädigung insgesamt in ihrer gesetzlichen Ausgestaltung durch § 5 SGB I als „Willkürakte des Gesetzgebers“ angelegt seien31. Zusammenfassend lassen sich die Meinungen von Schulin, Wulfhorst, Kunz und nicht zuletzt des BSG damit wohl auf den „gemeinsamen Nenner“ bringen, dass der Anspruch auf soziale Entschädigung für Gewaltopfer besteht, weil der Gesetzgeber dies, vor allem zur finanziellen Absicherung der Betroffenen, beschlossen hatte. Ergänzend sei jedoch an dieser Stelle eine Entwicklung der Rechtsprechung der Sozialgerichtsbarkeit, insbesondere des BSG angesprochen, die zwar nicht ausdrücklich auf den Rechtsgrund der Entschädigung nach dem OEG hinausläuft, jedoch m. E. Rückschlüsse zulässt. In zwei Entscheidungen zum „gewaltlosen“ sexuellen Missbrauch von Kindern aus dem Jahre 199532 greift das BSG im Rahmen der Auslegung des Begriffes des „tätlichen Angriffs“ i. S. v. § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG auf das Argument der Folgenschwere von Gewaltdelikten zurück. Es begründet33 letztlich die Einbeziehung „gewaltlosen“ Missbrauchs in den Tatbestand damit, dass „der sexuelle Missbrauch von Kindern tatsächlich die Gefahr krankhafter Entwicklung hervorrufen kann.“ In dem ­anderen Urt. vom selben Tag34 wird ausgeführt: „Die durch die neuen Forschungsergebnisse bestätigte Gefahr schwerer psychischer Schädigungen auch bei gewaltfreiem Missbrauch von Kindern verlangt(-e) einen staatlichen Opferschutz auch im Hinblick auf diese Folgen, die gerade die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft …“ träfen. An anderer Stelle wird noch zur Begründung der pauschalen Einbeziehung der Straftaten nach § 176 StGB ausgeführt, „mit der Differenzierung zwischen gewaltsamer und gewaltloser Angriffshandlung“ werde „die dringende Gefahr einer sekundären Victimisierung verbunden …“. – Dies wird damit in Zusammenhang gebracht, dass die Versorgungsverwaltungen andernfalls gründliche Recherchen anstellen müssten, um herauszufinden, ob denn eine Missbrauchshandlung „friedlich“ oder gewaltsam durchgeführt wurde. Diese Entscheidungen lassen Rückschlüsse auf die Sichtweise des BSG betreffend den Rechtsgrund der Entschädigung zu. Es geht wohl um ein an den Tatfolgen orientiertes Verständnis des Anspruchs auf Entschädigung i. S. d. OEG.

9Diese Sichtweise hat wohl auch bereits Eingang in die Rechtsprechung der so genannten „Untergerichte“ gefunden35, wo unter Bezugnahme auf die soeben zitierten BSG-Urteile zum Missbrauch ausgeführt wird, auch extreme Vernachlässigungen dürften „nicht komplett aus dem Anwendungsbereich (des OEG) herausfallen.“ D. E. lässt diese beschriebene Sichtweise in der Rechtsprechung auch Rückschlüsse auf den (unterstellten) Rechtsgrund, von dem das BSG insbesondere ausgeht, zu. Das OEG soll demnach bei schweren Tatfolgen, die durch einen zu definierenden tätlichen Angriff verursacht werden, greifen36. Zusammenfassend lässt sich als Ergebnis der Auswertung der Literaturmeinungen und der Rechtsprechung der Rechtsgrund der sozialen Sicherung bei schweren Folgen von Gewaltkriminalität gewinnen und zum Ausgangspunkt der vorliegenden Untersuchung machen.

III.Die Zielbestimmung der Gewaltopferentschädigung

Hinsichtlich der Zielbestimmung des Opferentschädigungsgesetzes soll nachstehend zunächst auf die Entstehungsgeschichte des Gesetzes eingegangen werden, um anschließend einen Beleg für die gefundene Zielbestimmung zu liefern.

1.Die Entstehungsgeschichte

10Ausgangspunkt für das im Jahr 1976 in Kraft getretene OEG war ausweislich der Gesetzesmaterialien37 ein in der Wochenzeitschrift „Quick“ vom 8.7.197038 erschienener Artikel, dem die Behauptung vorangestellt war, der Staat lasse die Kriminalitätsopfer im Stich. Die hiermit in Gang gesetzte Debatte führte zunächst zu der Prüfung, ob ein dem englischen Vorbild nachgebildetes Entschädigungsgesetz geschaffen werden solle39. Daraufhin bestätigte die Konferenz der Justizminister von Bund und Ländern die Erforderlichkeit einer Entschädigungsregelung40. Aufgrund einer weiteren Nachfrage41 wurde von der damaligen Opposition ein erster Entwurf eines Entschädigungsgesetzes in den deutschen Bundestag eingebracht. Danach sollten Opfer von Straftaten42 bei „Körper- und Gesundheitsschäden“43 Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten44. Ausschlaggebend für diese Lösung war nach der Begründung der Urheber des Entwurfes der „unbefriedigende Zustand“, dass ein unschuldiges Opfer bei der Verfolgung seiner Schadensersatzansprüche den Täter nicht haftbar machen könne, soweit dieser flüchtig oder unbekannt bzw. „mittellos“ war.45 Die Gegner des Entwurfs kritisierten die pauschale Erfassung aller fahrlässig begangenen Straftaten und die damit verbundene Benachteiligung von Unfallopfern, die nicht durch eine strafbare Handlung geschädigt worden waren.46 Allerdings wurde auch von den Kritikern die versicherungsrechtliche Lösung vorgezogen, da der „Leistungskatalog der RVO im Großen und Ganzen geeignet“ sei, die Schäden auszugleichen.47 Demgegenüber wurde von anderen die versorgungsrechtliche Lösung48 vorgezogen.49 Im Jahr 1974 wurde ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung eingebracht50, in welchem ein Verweis auf die Leistungen des BVG vorgesehen war. Obwohl zum Teil heftig wegen des Leistungssystems des BVG kritisiert51, wurde das OEG 1976 vom Bundestag und Bundesrat beschlossen52. Das Gesetz wurde am 15.5.1976 verkündet.53

2.Die Zielbestimmung der „umfassenden wirtschaftlichen Sicherung“

11Für die Ermittlung der Zielbestimmung des OEG sind vor allem zwei Gesetzesmaterialien54 einschlägig. Den übrigen, soeben dargelegten „Protokollen“ der Entstehungsgeschichte lässt sich im Wesentlichen entnehmen, dass man sich über die Notwendigkeit der Entschädigung einig war und die Rechtsfolgenwahl noch Probleme bereitete. Der erste Gesetzesentwurf der Bundesregierung55 enthält tragende Ausführungen hinsichtlich der Zielsetzung. Demnach sei es Aufgabe der Gesellschaft, für die soziale Sicherung derer zu sorgen, die durch Gewalttaten schwere Nachteile für Gesundheit und Erwerbsfähigkeit erlitten. Ebenso müsse demnach Hinterbliebenen geholfen werden, wenn der Ernährer durch eine Gewalttat sein Leben verloren habe. Da der gesetzliche Schadensersatzanspruch gegenüber dem Täter regelmäßig nicht zu realisieren sei, so die Begründung im Jahr 1974, wolle der Gesetzgeber „diese Lücke schließen“56.

12Ebenso wird dieser Aspekt der Zielsetzung in der Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzesentwurf57 hervorgehoben. Demnach sollte das OEG „soziale Härten vermeiden und ein soziales Absinken der Opfer verhindern“. Weiter wird in der Gesetzesbegründung58 ausgeführt, „Opfer von Gewaltkriminalität könnten oft von einem Tag auf den anderen ohne jedes Verschulden erwerbsunfähig, hilflos oder pflegebedürftig werden“. Solchen schwer geschädigten Menschen Hilfe zu leisten, sei Ziel des Gesetzes. Unter Bezugnahme auf „Dauerfolgen von Körperverletzungen“ heißt es ferner, könne „die allgemeine gesellschaftliche Stellung der Betroffenen schwer“ beeinträchtigt werden. Dabei wird ausdrücklich der Verweis auf die Leistungen der Sozialhilfe als unzureichend angesehen.59 Es wird hervorgehoben, das Leistungssystem des BVG werde diesen Anforderungen am besten gerecht.60 Eine „vollständige wirtschaftliche Sicherung“ solle durch das OEG hergestellt werden61, wenn jemand durch eine Gewalttat „Gesundheit und Arbeitskraft“ verliere62. Unter dem Gesichtspunkt der „Auswirkungen auf die Haushalte von Bund und Ländern“63 wird in der Begründung des Entwurfs der Bundesregierung besonderes Gewicht auf Fälle gelegt, „in denen Dauerschäden verursacht“ werden, die finanziell auszugleichen seien. Es soll der entgangene Schadenersatz angesichts täterlicher Zahlungsunfähigkeit kompensiert werden.64 In der hier dargelegten Zielbestimmung der am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten ist die Betonung des Zieles, bei schweren Dauerschäden eine finanzielle Sicherung herstellen zu wollen, festzustellen. Darüber hinaus soll Hinterbliebenen gewaltsam Getöteter über die Sicherung durch Sozialhilfe hinaus ein Auskommen gesichert werden, das wohl in etwa dem entspricht, welches vor der Schädigung vorhanden war.65 Heilbehandlung und Rehabilitation für die Opfer von Gewaltkriminalität wird nur ganz am Rande und ohne weiteren Bezug auf die Aufgabe der finanziellen Sicherung genannt.66

Teil BGesetzestext

Sozialgesetzbuch Vierzehntes Buch– Soziale Entschädigung – (SGB XIV)

Inhaltsübersicht

Kapitel 1Allgemeine Vorschriften

§ 1Aufgabe und Anwendungsbereich der Sozialen Entschädigung

§ 2Berechtigte der Sozialen Entschädigung

§ 3Leistungen der Sozialen Entschädigung

Kapitel 2Anspruch auf Leistungen der Sozialen Entschädigung

Abschnitt 1Allgemeine Voraussetzungen

§ 4Anspruch auf Leistungen für Geschädigte

§ 5Grad der Schädigungsfolgen, Verordnungsermächtigung

§ 6Anspruch auf Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende

§ 7Anspruch auf Leistungen für Ausländerinnen und Ausländer

§ 8Konkurrenz von Ansprüchen

§ 9Ausschluss der Pfändbarkeit von Ansprüchen

§ 10Antragserfordernis

§ 11Beginn der Leistungserbringung, Kostenregelung für die erste Inanspruchnahme Schneller Hilfen

§ 12Übernahme der Aufwendungen für Dolmetscherinnen und Dolmetscher, Übersetzerinnen und Übersetzer sowie Kommunikationshilfen

Abschnitt 2Entschädigungstatbestände

Unterabschnitt 1Gewalttaten

§ 13Opfer von Gewalttaten

§ 14Gleichstellungen

§ 15Anspruch auf Leistungen bei Gewalttaten im Ausland

§ 16Ausschluss von Ansprüchen und Leistungen

§ 17Versagung von Leistungen

§ 18Ansprüche bei Gebrauch eines Kraftfahrzeugs

§ 19Ausschluss von Ansprüchen und Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende, Konkurrenzen

§ 20Versagung von Leistungen für Angehörige, Hinterbliebene und Nahestehende

Unterabschnitt 2Kriegsauswirkungen beider Weltkriege

§ 21Opfer von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege

§ 22Versagung, Entziehung und Minderung der Leistung

Unterabschnitt 3Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes

§ 23Geschädigte durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes

Unterabschnitt 4Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe

§ 24Geschädigte durch Schutzimpfungen oder andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe

Kapitel 3Leistungsgrundsätze

§ 25Voraussetzungen

§ 26Leistungsformen

§ 27Vorrang von Leistungen zur Teilhabe

§ 28Verhältnis zu Leistungen anderer Träger

Kapitel 4Schnelle Hilfen

Abschnitt 1Leistungen der Schnellen Hilfen

§ 29Leistungen und Leistungsart

Abschnitt 2Fallmanagement

§ 30Leistungen des Fallmanagements

Abschnitt 3Traumaambulanz

§ 31Leistungen in einer Traumaambulanz

§ 32Psychotherapeutische Frühintervention

§ 33Psychotherapeutische Intervention in anderen Fällen

§ 34Leistungsvoraussetzungen und Leistungsumfang

§ 35Weiterer Bedarf nach Betreuung in der Traumaambulanz

§ 36Fahrkosten

§ 37Vereinbarungen mit Traumaambulanzen

§ 38Verordnungsermächtigung

Abschnitt 4Kooperationsvereinbarungen

§ 39Kooperationsvereinbarungen für Beratungs- und Begleitangebote

§ 40Verordnungsermächtigung

Kapitel 5Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung

Abschnitt 1Leistungen und Nachweispflicht

§ 41Anspruch auf Leistungen der Krankenbehandlung der Sozialen Entschädigung

§ 42Krankenbehandlung

§ 43Ergänzende Leistungen der Krankenbehandlung

§ 44Sachleistungsprinzip, Kostenbeteiligung

§ 45Nachweispflicht

§ 46Versorgung mit Hilfsmitteln, Pauschbetrag für außergewöhnlichen Verschleiß von Kleidung und Wäsche

§ 47Krankengeld der Sozialen Entschädigung

§ 48Beihilfe bei erheblicher Beeinträchtigung der Erwerbsgrundlage

§ 49Zuschüsse bei Zahnersatz

§ 50Erstattung von Kosten bei selbst beschaffter Krankenbehandlung

§ 51Erstattung von Kosten für Krankenbehandlung bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt

§ 52Beiträge zur Arbeitsförderung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Alterssicherung

§ 53Reisekosten

Abschnitt 2Vergütung der Leistungserbringer

§ 54Vergütung für Leistungen der Krankenbehandlung

§ 55Vergütung für ergänzende Leistungen

§ 56Vergütung für die Versorgung mit Hilfsmitteln

Abschnitt 3Zuständigkeit und Datenübermittlung

§ 57Zuständigkeit

§ 58Zuständigkeit zur Entscheidung über Widersprüche

§ 59Datenübermittlung

Abschnitt 4Erstattungen von Aufwendungen und Verwaltungskosten

§ 60Erstattung an Krankenkassen

§ 61Erstattung an Unfallkassen der Länder

Kapitel 6Leistungen zur Teilhabe

§ 62Leistungsumfang

§ 63Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

§ 64Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen

§ 65Leistungen zur Teilhabe an Bildung

§ 66Leistungen zur Sozialen Teilhabe

§ 67Zusammentreffen von Teilhabeleistungen mit Pflegeleistungen in Einrichtungen oder Räumlichkeiten im Sinne des § 43a des Elften Buches in Verbindung mit § 71 Absatz 4 des Elften Buches

§ 68Zusammentreffen von Teilhabeleistungen mit Pflegeleistungen außerhalb von Einrichtungen oder Räumlichkeiten im Sinne des § 43a des Elften Buches in Verbindung mit § 71 Absatz 4 des Elften Buches

§ 69Wunsch- und Wahlrecht

§ 70Besonderheiten der Leistungsbemessung

Kapitel 7Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

Abschnitt 1Anspruch und Pflegebedürftigkeit

§ 71Anspruch auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

§ 72Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad

§ 73Kostenübernahme vor Pflegebedürftigkeit im Sinne des Elften Buches

Abschnitt 2Umfang der Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

§ 74Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

§ 75Ergänzende Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

§ 76Häusliche Pflege im Arbeitgebermodell

Abschnitt 3Zuständigkeit und Erstattung

§ 77Zuständigkeit

§ 78Widersprüche

§ 79Datenübermittlung

Abschnitt 4Erstattungen von Aufwendungen und Verwaltungskosten

§ 80Erstattung an Pflegekassen

§ 81Erstattung an Unfallkassen der Länder

Kapitel 8Leistungen bei hochgradiger Sehbehinderung, Blindheit und Taubblindheit

§ 82Anspruch und Umfang

Kapitel 9Entschädigungszahlungen

Abschnitt 1Entschädigungszahlungen an Geschädigte

§ 83Monatliche Entschädigungszahlung

§ 84Abfindung

Abschnitt 2Entschädigungszahlungen an Hinterbliebene

§ 85Monatliche Entschädigungszahlung an Witwen und Witwer sowie an Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft

§ 86Abfindung für Witwen und Witwer

§ 87Monatliche Entschädigungszahlung an Waisen

§ 88Monatliche Entschädigungszahlung an hinterbliebene Eltern

Kapitel 10Berufsschadensausgleich

§ 89Voraussetzung und Höhe

§ 90Feststellung

§ 91Verordnungsermächtigung

Kapitel 11Besondere Leistungen im Einzelfall

§ 92Anspruch und Umfang

§ 93Leistungen zum Lebensunterhalt

§ 94Leistung zur Förderung einer Ausbildung

§ 95Leistungen zur Weiterführung des Haushalts

§ 96Leistungen in sonstigen Lebenslagen

§ 97Wunsch- und Wahlrecht

§ 98Besonderheiten der Leistungsbemessung

Kapitel 12Überführung und Bestattung

§ 99Leistungen bei Überführung und Bestattung

Kapitel 13Härtefallregelung

§ 100Ausgleich in Härtefällen

Kapitel 14Regelungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland

§ 101Leistungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland

Kapitel 15Besonderheiten der Leistungserbringung für einzelne Entschädigungstatbestände

§ 102Leistungen bei Gewalttaten im Ausland

§ 103Leistungen für Zivildienstgeschädigte und Hinterbliebene

§ 104Krankengeld der Sozialen Entschädigung für Zivildienstgeschädigte

Kapitel 16Einsatz von Einkommen und Vermögen

§ 105Grundsätze

§ 106Berücksichtigung von Einkommen

§ 107Einkommensgrenze

§ 108Berücksichtigung von Vermögen

§ 109Verordnungsermächtigung

Kapitel 17Anpassung

§ 110Höhe und Zeitpunkt der Anpassung, Verordnungsermächtigung

Kapitel 18Organisation, Durchführung und Verfahren

Abschnitt 1Organisation und Durchführung

§ 111Träger der Sozialen Entschädigung

§ 112Sachliche Zuständigkeit

§ 113Örtliche Zuständigkeit

§ 114Aufgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Abschnitt 2Verfahren zur Prüfung des Leistungsanspruchs

§ 115Erleichtertes Verfahren bei Leistungen der Schnellen Hilfen

§ 116Weiteres Verfahren

§ 117Beweiserleichterungen

§ 118Beiziehung von Unterlagen und Anhörung

§ 119Vorzeitige Leistungen und vorläufige Entscheidung

Abschnitt 3Weitere Regelungen

§ 120Ansprüche gegen Schadensersatzpflichtige