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Das Handbuch widmet sich dem nordrhein-westfälischen Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG-NRW) sowie den Konkretisierungen in den dazu erlassenen Rechtsverordnungen. Dabei erklärt das Werk dem Leser die neuen Vorgaben, weist auf Anwendungsprobleme hin und zeigt Hilfestellungen sowie Lösungsmöglichkeiten auf. Die bereits ergangenen Entscheidungen sind berücksichtigt. Übersichten erleichtern dem Leser den täglichen Umgang mit dem neuen Vergaberecht in der Vergabepraxis und ermöglichen eine effiziente Auftragsvergabe. Das Werk wendet sich insbesondere an öffentliche Auftraggeber und Zuwendungsempfänger, stellt jedoch auch für Bieter eine nützliche Hilfe dar.
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Seitenzahl: 549
Veröffentlichungsjahr: 2014
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Das Handbuch widmet sich dem nordrhein-westfälischen Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG-NRW) sowie den Konkretisierungen in den dazu erlassenen Rechtsverordnungen. Dabei erklärt das Werk dem Leser die neuen Vorgaben, weist auf Anwendungsprobleme hin und zeigt Hilfestellungen sowie Lösungsmöglichkeiten auf. Die bereits ergangenen Entscheidungen sind berücksichtigt. Übersichten erleichtern dem Leser den täglichen Umgang mit dem neuen Vergaberecht in der Vergabepraxis und ermöglichen eine effiziente Auftragsvergabe. Das Werk wendet sich insbesondere an öffentliche Auftraggeber und Zuwendungsempfänger, stellt jedoch auch für Bieter eine nützliche Hilfe dar.
Dr. Alexander Fandrey ist als Rechtsanwalt bei der renommierten Kanzlei Kapellmann und Partner am Standort Düsseldorf in den Schwerpunkten Vergabe- und Zuwendungsrecht tätig. Neben der Betreuung öffentlicher Auftraggeber bei Verfahren nach VOL/A, VOB/A und VOF begleitet er Unternehmen bei europaweiten und nationalen Vergabeverfahren. Ferner vertritt der Autor Beteiligte in Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammern und Vergabesenaten und unterstützt öffentliche Auftraggeber bei der Umsetzung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen.
Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen
Erläuterungen für die Vergabepraxis
von
Alexander Fandrey Rechtsanwalt, Düsseldorf
Kohlhammer
Deutscher Gemeindeverlag
1. Auflage 2014
Alle Rechte vorbehalten © Deutscher Gemeindeverlag GmbH, Stuttgart Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print: ISBN 978-3-555-01652-8
E-Book-Formate
pdf:
ISBN 978-3-555-01653-5
epub:
ISBN 978-3-555-01655-9
mobi:
ISBN 978-3-555-01657-3
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Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Einführung
I. Motivation des Gesetzgebers
II. Generelle Kritik an den Zielen des TVgG-NRW
III. Geschichtliche Entwicklung
IV. Gesetzgebungskompetenz
V. Weitere Normsetzung in Rechtsverordnung und Verwaltungsvorschriften
VI. Das Verhältnis zwischen Rechtsverordnung und Gesetz
1. Allgemeines
2. Vorgaben außerhalb von §§ 17 bis 19 TVgG-NRW
3. Neue materielle Anforderungen an Auftraggeber und Bieter
4. Aufweichung gesetzter Pflichten des TVgG-NRW
VII. Das TVgG-NRW im Lichte der Rüffert-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
A. Anwendungsbereich des TVgG-NRW
I. Persönlicher Anwendungsbereich: Der öffentliche Auftraggeber
1. Auftraggeber nach § 98 GWB
2. Vergabe im Namen oder im Auftrag des Bundes oder eines anderen Bundeslandes
3. Bundesländerübergreifende Beschaffung
a) Gemeinsame Beschaffung von Auftraggebern aus mehreren Bundesländern
b) Bundesländerübergreifende Einkaufsgemeinschaften
c) Auftraggeber mit bundesländerübergreifendem Wirkbereich
4. Sonderstellung von Auftraggebern des Landes?
5. Zuwendungsempfänger
6. Änderungen im persönlichen Anwendungsbereich durch das Mittelstandsförderungsgesetz?
II. Sachlicher Anwendungsbereich
1. Der Begriff des öffentlichen Auftrags
2. Bauaufträge
3. Baukonzessionen
4. Lieferaufträge
5. Dienstleistungsaufträge
6. Dienstleistungskonzessionen
7. Abgrenzung zwischen einzelnen Auftragsarten
8. Sonderfall: Inhouse-Vergabe
9. Sonderfall: Vergaben im Verkehrssektor
a) Wettbewerbliche Vergaben nach Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
b) Direktvergaben nach Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
c) Verkehre nach § 1 Freistellungsverordnung
III. Ausschreibungspflicht als ungeschriebene Voraussetzung?
IV. Schwellenwerte
1. Die Berechnung des Auftragswerts
a) Maßstab der Schätzung
b) Zeitpunkt der Schätzung
c) Grundregeln für besondere Auftragsarten
d) Grundregeln für die Dokumentation der Schätzung
2. Die einzelnen Schwellenwerte im TVgG-NRW
a) Die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach dem AEntG
b) Die Einholung der Auskünfte beim Gewerbezentralregister
c) Der Beschäftigungsschwellenwert im Rahmen der Frauenförderung
d) Die Bagatellgrenze bis 500 Euro
V. Zeitlicher Anwendungsbereich
VI. Das Verhältnis des TVgG-NRW zum Haushaltsrecht
B. Generelle Pflichten
I. Wettbewerbsgrundsatz und Pflicht zur Ausschreibung
1. Pflicht zum Wettbewerb aufgrund TVgG-NRW?
2. Pflicht zum Wettbewerb aufgrund Europäischen Primärrechts?
II. Gleichbehandlung
III. Transparenz
IV. Veröffentlichungspflichten
1. Bekanntmachung des Auftrags bei Binnenmarktrelevanz
a) Keine vorrangige Veröffentlichungspflicht
b) Der Rahmen zur Prüfung der Binnenmarktrelevanz
c) Die Kriterien zur Prüfung der Binnenmarktrelevanz
d) Mindestinhalte der Bekanntmachung
e) Geeignetes Medium für die Bekanntmachung
2. Bekanntmachung über vergebene Aufträge
3. Ergänzende Veröffentlichung auf der zentralen Vergabeplattform des Landes
4. Mindestinhalte der Bekanntmachung nach dem TVgG-NRW
V. Mittelstandsförderung und Losaufteilung
1. Beteiligung des Mittelstands an Vergabeverfahren
2. Pflicht zur Losbildung
3. Ergänzende Veröffentlichungspflicht
4. Erweiterungen durch das Mittelstandsförderungsgesetz NRW
5. Mittelstandsförderung als Zuschlagskriterium?
C. Zuschlagskriterien und Angebotswertung
I. Einführung zu Zuschlagskriterien und Angebotswertung
II. Zuschlagskriterien im TVgG-NRW
1. Die allgemeine Vorgabe in § 3 Abs. 5 TVgG-NRW
2. Besondere Vorgaben zu Zuschlagskriterien im TVgG-NRW
3. Pflicht zur Nennung der Zuschlagskriterien in der Bekanntmachung?
III. Besondere Vorgaben des TVgG-NRW bei der Wertung unangemessen niedriger Angebote
IV. Besondere Ausführungsbedingungen
1. Voraussetzungen für die Verwendung besonderer Ausführungsbedingungen
2. Möglichkeit des Dispenses in § 3 Abs. 3 RVO
D. Tariftreue und Mindestentgelte
I. Allgemeine Bedeutung
II. Anwendungsbereich
III. Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit
1. Mindestarbeitsbedingungen nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz
2. Mindestentgelt im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs
a) Mindestvergütung nach dem festgelegten repräsentativen Tarifvertrag
b) Rechtliche Bedenken gegen die Tariftreuepflicht im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs
c) Verfahren zur Festlegung des repräsentativen Tarifvertrags und Anpassung.
d) Verpflichtungserklärung
e) Betreiberwechsel bei der Erbringung von Personenverkehrsdiensten
3. Vergabespezifische Mindestvergütung (§ 4 Abs. 3 TVgG-NRW)
a) Berechnung des Vergleichslohns
b) Verpflichtungserklärung
c) Anpassung des vergabespezifischen Mindestlohns
4. Gleiche Entlohnung für Leiharbeitnehmer
IV. Die Erklärung zur Tariftreue im Vergabeverfahren
1. Anwendungsbereich
2. Charakter der Verpflichtungserklärung
3. Muster-Verpflichtungserklärung
4. Sanktionen im Vergabeverfahren
V. Vertragliche Umsetzung
1. Notwendige Vertragsbedingungen
a) Vertragspflichten nach § 9 TVgG-NRW, insbesondere im Verhältnis zu Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften
b) Vertragsbedingungen zu Kontrolle und Sanktionen
2. Muster-Vertragsbedingungen
3. Sanktionen während der Vertragslaufzeit
E. Umwelt und Energieeffizienz
I. Allgemeine Bedeutung und Anwendungsbereich
II. Die Bestimmung des Beschaffungsbedarfs
1. Das Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers
2. Prüfung einer nachhaltigen Systemlösung
3. Berücksichtigung des Lebenszykluskostenprinzips im Rahmen der Bedarfsbestimmung
III. Die Beschreibung der zu erbringenden Leistung
1. Unterscheidung nach Energieverbrauchsrelevanz
2. Die Leistungsbeschreibung bei energieverbrauchsrelevanten Produkten
a) Festlegung des höchsten Leistungsniveaus an Energieeffizienz
b) Ausnahmen
3. Die Abfrage des Energieverbrauchs
4. Beförderungsleistungen mit Straßenfahrzeugen
5. Nicht energieeffizienzbezogene Umweltaspekte in der Leistungsbeschreibung
6. Die Verwendung von umweltspezifischen Gütezeichen
IV. Eignungsprüfung
1. Generelle Anforderungen an die Eignung der Bieter
2. Forderung eines Umweltmanagementsystems
3. Eignungskriterien zur Auswahl der aufzufordernden Bieter
V. Angebotsauswertung
1. Energieeffizienz als Zuschlagskriterium
2. Berücksichtigung des Lebenszykluskostenprinzips
3. Beschaffung von Straßenfahrzeugen
4. Herstellungsprozess als Zuschlagskriterium?
VI. Weitere Vorgaben der Rechtsverordnung in Sonderfällen
1. Nebenangebote
a) Anforderungen an Nebenangebote im GWB-Vergaberecht
b) Anforderungen an Nebenangebote unterhalb der Schwellenwerte
2. Umweltverträgliches und nachhaltiges Bauen
3. Beschaffung von Recyclingprodukten
4. Beschaffung von Holzprodukten
5. Beschaffung von Papier und Karton
6. Entsorgungsdienstleistungen
F. Soziale Aspekte und ILO-Kernarbeitsnormen
I. Allgemeine Bedeutung
II. Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen
1. Die ILO-Kernarbeitsnormen im Überblick
2. Die Erklärung zu den ILO-Kernarbeitsnormen im Vergabeverfahren
a) Anwendungsbereich und Wesentlichkeitsschwelle
b) Charakter der Verpflichtungserklärung
c) Anforderungen an die Bieter in Abhängigkeit zur Produktgruppe und zum Herstellungsland
d) Muster-Verpflichtungserklärung
e) Sanktionen im Vergabeverfahren
f) Generelle Bedenken gegen die Erklärung zu den ILO-Kernarbeitsnormen
3. Die vertragliche Absicherung der Einhaltung der Mindeststandards nach den ILO-Kernarbeitsnormen
a) Sanktionen während der Vertragslaufzeit
b) Muster-Vertragsbedingungen in Anlage 5 zur RVO
4. Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen als Zuschlagskriterium?
III. Fair Trade
1. Fair gehandelte Waren
2. Fair-Trade-Anforderung an die zu liefernden Waren
3. Fair gehandelte Waren als Zuschlagskriterium
IV. Der Runderlass zur Vermeidung der Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit
V. Der Erlass zur Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten
VI. Weitere Vorgaben der Rechtsverordnung
1. Generelle Berücksichtigung sozialer Kriterien in der Leistungsbeschreibung
2. Zugänglichkeitskriterien für Menschen mit Behinderungen oder Konzeption für alle Verwendungsarten
3. Soziale Kriterien als Zuschlagskriterien
4. Soziale Kriterien als ergänzende Ausführungsbestimmungen
G. Frauen- und Familienförderung
I. Allgemeine Bedeutung
II. Pflichten der Bieter
1. Anwendungsbereich
2. Beachtung geltenden Gleichbehandlungsrechts
3. Einleitung und Durchführung von Fördermaßnahmen
4. Ausnahmen von der Pflicht zur Durchführung von Fördermaßnahmen
a) Umsetzung objektiv unmöglich
b) Verpflichtung ist unverhältnismäßig
c) Alle Maßnahmen bereits umgesetzt
d) Maßnahmen bereits umgesetzt aufgrund öffentlicher Auftragsvergabe
5. Dokumentation zugesagter Fördermaßnahmen
III. Instrumente zur Durchsetzung von Aspekten der Frauenförderung
1. Verpflichtungserklärung
2. Sanktionen im Verfahren bei unterlassener Abgabe
3. Frauenförderung als Zuschlagskriterium
4. Sanktionen bei Vertragsausführung
a) Unterlassen zugesagter Fördermaßnahmen
b) Verstoß gegen geltendes Gleichbehandlungsrecht
H. Bewerber- und Bietergemeinschaften im TVgG-NRW
I. Vergaberechtliche Möglichkeiten der Beteiligung von Bewerber- und Bietergemeinschaften
II. Erweiterung des Pflichtenkreises bei Bewerber- und Bietergemeinschaften
III. Sanktionen gegen Bewerber- und Bietergemeinschaften
I. Die Eignung nach dem TVgG-NRW
I. Nachweise und Erklärungen (nicht nur) zur Eignung
II. Präqualifikationsverfahren
III. Nachweise zur Beitragsentrichtung bei Bauaufträgen
IV. Auskünfte beim Gewerbezentralregister oder Eigenerklärung zur Vergabesperre
J. Sanktionen
I. Verfahrensausschluss
II. Vertragsstrafe
III. Außerordentliches Kündigungsrecht
IV. Vergabesperre
1. Voraussetzungen
2. Rechtsschutz
3. Selbstreinigung
V. Ordnungswidrigkeiten
VI. Kontrolle der Tariftreue durch den öffentlichen Auftraggeber
VII. Kontrolle der Tariftreue durch die Prüfbehörde
VIII. Bedenken an der Wirksamkeit der Sanktionen in Anbetracht mangelhafter Vordrucke
K. Verknüpfung zum Zuwendungsrecht
L. Rechtsschutz
I. Rechtsschutz bei Vergaben nach GWB-Vergaberecht
II. Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte
III. Rechtsschutz bei Vergaben nach Verordnung (EG) Nr. 1370/2007
IV. Drittschützende Wirkung des TVgG-NRW
V. Fach- und Rechtsaufsicht
Anhang
I. Vorschriften
1. Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – TVgG – NRW)
2. Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – RVO TVgG – NRW)
a) Anlage 1 – Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen
b) Anlage 2 − Besondere Vertragsverpflichtungen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von Bauleistungen
c) Anlage 3 − Besondere Vertragsverpflichtungen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung für die Vergabe von Dienstleistungen
d) Anlage 4 – Verpflichtungserklärung 1 nach § 18 TVgG – NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen
e) Anlage 5 − Besondere vertragliche Nebenbedingungen zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen und Nachunternehmer
f) Anlage 6 − Verpflichtungserklärung nach §19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
3. Verordnung zur Feststellung der Repräsentativität von Tarifverträgen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (Repräsentative TarifverträgeVO – RepTVVO)
4. Verordnung zur Durchführung des § 4 Absatz 2 in Verbindung mit § 21 Absatz 2 Satz 3 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (Vergabe-Tarif-Feststellungsausschuss-Verordnung – VgTarifFAVO)
5. Verordnung zur Durchführung des § 4 Absatz 3 in Verbindung mit § 21 Absatz 3 Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (Vergabe-Mindestentgeltausschuss-Verordnung – VgMinAVO)
6. Übergangsregeln für die Vergabe öffentlicher Aufträge nach Inkrafttreten des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW)
7. Gesetz zur Förderung des Mittelstandes in Nordrhein-Westfalen (Mittelstandsförderungsgesetz)
8. Übersicht Dienstleistungskategorien (Anhang I zur VOL/A-EG)
II. Arbeitshilfen
1. Übersicht Tariftreue, Mindestentlohnung und Leihbeschäftigte
2. Übersicht Umwelt und Energieeffizienz
3. Übersicht Soziale Arbeitsbedingungen/ILO-Kernarbeitsnormen
4. Übersicht Maßnahmen zur Frauen- und Familienförderung
5. Mustervermerk Prüfung Binnenmarktrelevanz
6. Übersicht über zentrale Argumente im Rahmen der Binnenmarktprüfung
Stichwortverzeichnis
Mit dem im Mai 2012 in Kraft getretenen Tariftreue- und Vergabegesetz hat der nordrhein-westfälische Landesgesetzgeber eigene Impulse zur Weiterentwicklung des sowieso schon nicht immer einfachen und überschaubaren Vergaberechts gesetzt.
Zahlreiche berechtigte Anliegen wurden in Form eines Landesvergabegesetzes gegossen, die durch die Landesregierung in einer Rechtsverordnung noch weiter konkretisiert wurden. Bislang orientierten sich die Vergabestellen an den Haushaltsgrundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie den europäischen Geboten Wettbewerb, Gleichbehandlung und Transparenz. Nunmehr gewinnen mit dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW neue Aspekte an Bedeutung: Angefangen von der Beachtung der Tariftreue und Mindestvergütung über die Einbindung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz sowie sozialer Kriterien bis hin zur Förderung von Frauen und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Viele gute und einige nur gut gemeinte Ideen fanden Einzug in das Gesetz und in die Rechtsverordnung, welche die sog. Nachhaltigkeitsaspekte konkretisieren soll. Sie beeinflussen Vergaben oberhalb sowie unterhalb der EU-Schwellenwerte und unabhängig von klassischen Ausschreibungspflichten.
Die offenen Fragen, mit denen sich Vergabestellen bei ihrer täglichen Beschaffungspraxis konfrontiert sehen, rechtfertigen ein eigenes Werk zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW. Die in Teilen nicht völlig von der Hand zu weisenden Bedenken gegen die verfassungsrechtliche oder europarechtliche Zulässigkeit der Normen rücken dabei in den Hintergrund. Sie sollen nur einführend dargestellt werden, damit die Betroffenen die Brisanz einzelner Aspekte einordnen können – etwa die des vergabespezifischen Mindestlohns, der dem Europäischen Gerichtshof von der Vergabekammer Arnsberg zur Bewertung vorgelegt wurde. Dieser Graubereich wird im Laufe der nächsten Jahre die Gerichte und Wissenschaft zur Genüge beschäftigen. Da sich der Großteil der kritischen Aspekte durch punktuelle, aber sinnwahrende Korrekturen im Gesetzestext heilen lassen kann, sind auch Gesetzesänderungen nicht ausgeschlossen. Kernanliegen dieses Werks ist vielmehr die ordnungsgemäße Anwendung der landesvergaberechtlichen Vorgaben, die für sich betrachtet den Anwender bereits vor ausreichend hohe Hürden stellt. Im Fokus dieses Werks steht daher die praktische Anwendung im Beschaffungsalltag nordrhein-westfälischer Vergabestellen.
Ich danke in erster Linie meiner Familie für ihr Verständnis und ihre Unterstützung, da sie die große Last der zeitlichen Inanspruchnahme getragen und ertragen hat. Darüber hinaus gilt mein Dank dem Verlag, insbesondere Herrn Stefan Bahnert, für die angenehme und engagierte Betreuung bei der Entstehung dieses Werks.
Sollten Sie mir Anregungen, Kritik oder Ergänzungswünsche zukommen lassen wollen, so erreichen Sie mich am einfachsten unter den unten angegebenen Kontaktdaten.
Düsseldorf, im Januar 2014
Dr. Alexander Fandrey
Kapellmann und Partner Rechtsanwälte, Stadttor 1, 40219 Düsseldorf
E-Mail: [email protected]
ABl.EU
Amtsblatt der Europäischen Union
AEntG
Arbeitnehmer-Entsendegesetz
AEUV
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
ANBest
Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen
Aufl.
Auflage
Az.
Aktenzeichen
BayObLG
Bayerisches Oberstes Landesgericht
BB
Betriebsberater
Beschl.
Beschluss
BGBl.
Bundesgesetzblatt
BGH
Bundesgerichtshof
BT-Drs.
Bundestagsdrucksache
BVerfG
Bundesverfassungsgericht
BVerfGE
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
CPV
Common Procurement Vocabulary/Gemeinsames Vokabular für
Öffentliche Aufträge
Diss.
Dissertation
DÖV
Die Öffentliche Verwaltung
EG
Europäische Gemeinschaft
EMAS
Eco-Management and Audit Scheme/europäisches Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung
endg.
endgültig
Entsch.
Entscheidung
EU
Europäische Union
EuG
Gericht der Europäischen Union
EuGH
Europäischer Gerichtshof
EuR
Europarecht
EWG
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
ff.
folgende
GewArch
Das Gewerbearchiv
GG
Grundgesetz
GHH
Der Gemeindehaushalt
GO NRW
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
GVBl.
Gesetz- und Verordnungsblatt
GV.NRW
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen
Hrsg.
Herausgeber
IBR
Immobilien- & Baurecht, Recht für die Immobilienverwaltung
ILO
International Labour Organisation
KMU
europarechtlicher Begriff für kleine und mittlere Unternehmen
LKV
Landes- und Kommunalverwaltung
LT-Drs.
Landtagsdrucksache
LT-Vorlage
Landtagsvorlage
MdL
Mitglied des Landtags
m.w.N.
mit weiteren Nachweisen
NJW
Neue Juristische Wochenschrift
NRW
Nordrhein-Westfalen
Nr.
Nummer
NWVBl.
Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter
NZA
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
NZBau
Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
OECD
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
OLG
Oberlandesgericht
ÖPNV
Öffentlicher Personennahverkehr
RdErl.
Runderlass
Rn.
Randnummer
RVO
Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen
SaarBauVG
Saarländisches Bauaufträge-Vergabegesetz
S.
Seite
SektVO
Sektorenverordnung
Slg.
Sammlung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
TVgG NRW
Tariftreue- und Vergabesetz NRW
Urt.
Urteil
verb. Rs.
Verbunde Rechtssache
VergabeR
Vergaberecht
vgl.
vergleiche
VgV
Vergabeverordnung
VK
Vergabekammer
VKU
Verband kommunaler Unternehmen e. V.
VO
Verordnung
VOB
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
VOF
Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
VOL
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
ZTR
Zeitschrift für Tarifrecht
Antweiler, Chancen des Primärrechtsschutzes unterhalb der Schwellenwerte, VergabeR 2008, 352
Heuvels/Höß/Kuß/Wagner (Hrsg.), Vergaberecht – Gesamtkommentar zum Recht der öffentlichen Auftragsvergabe, 2013
Bartsch/von Gehlen/Hirsch, Mit Preisgewichtung vorbei am wirtschaftlichsten Angebot?, NZBau 2012, 393
Bayreuther, Tariftreue vor dem Aus, NZA 2008, 626
Becker, Gemeinschaftswidrigkeit sog. Tariftreueklauseln bei Vergabe öffentlicher Aufträge, JZ 2008, 891
Böckel, Vergaberechtliche Behandlung von Dienstleistungskonzessionen, LKV 2003, 393
Bungenberg, Vergaberecht im Wettbewerb der Systeme, 2007
Bungenberg, Tariftreue zwischen Bundesverfassungsgericht und EuGH – konträres oder komplementäres wirschaftsverfassungsrechtliches Verständnis?, EuR 2008, 397
Burgi, Mittelstandsfreundliche Vergabe, NZBau 2006, 693
Byok/Jaeger, Vergaberecht, 3. Aufl. 2011
Deling, Kriterien der „Binnenmarktrelevanz“ und ihre Konsequenzen unterhalb der Schwellenwerte, NZBau 2011, 725
Deling, Kriterien der „Binnenmarktrelevanz“ und ihre Konsequenzen unterhalb der Schwellenwerte, NZBau 2012, 17
Deuster/Michaels, Direktvergaben nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 an eigenes kommunales Verkehrsunternehmen im Vergabenachprüfungsverfahren, NZBau 2011, 340
Dicks, Nebenangebote, VergabeR 2012, 318
Dietlein, in Blanke/Dietlein/Nierhaus/Püttner (Hrsg.) Der grundrechtsgeprägte Verfassungsstaat – Festschrift für Klaus Stern zum 80. Geburtstag, Vergabespezifische Mindestlöhne im Lichte der Grundrechte und Grundfreiheiten, 2012
Dobmann, Zu Tariftreueerklärungen bei grenzüberschreitenden Entsendungen – Anmerkung, VergabeR 2008, 484
Dünchheim, Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, 2012
Eibel, Reichweite der vergaberechtlichen Figur des „In-House-Geschäfts“ im öffentlichrechtlichen „Konzern“, VergabeR 2011, 185
Endler, Privatisierung und Vergaberecht, NZBau 2002, 125
Epping/Hillgruber (Hrsg.), Grundgesetz Kommentar, 2009
Eschenbruch, Projektmanagement und Projektsteuerung, 2009
Eschenbruch/Opitz (Hrsg.), SektVO, 2012
Faber, A., Drittschutz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge, DÖV 1995, 403
Faber, M., Rechtsfragen zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW unter Berücksichtigung des verfassungs- und europarechtlichen Rahmens sowie des Rechtsschutzes, NWVBl. 2012, 255
Faber, M. Gründe für die Rechtswidrigkeit der Verordnung zur Feststellung repräsentativer Tarifverträge im ÖPNV (RepTVVO), EILDIENST Landkreistag NRW 2013, 304
Faber, M., ÖPNV: In welchen Fällen gilt die Bindung an einen repräsentativen Tarifvertrag gem. § 4 Abs. 2 TVgG NRW?, EILDIENST Landkreistag NRW, 2013, 65
Fandrey, Direktvergabe von Verkehrsleistungen, Diss., 2010
Fandrey, Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Schätzung des Auftragswertes, Der Gemeindehaushalt 2012, 198
Fandrey, Rechtsschutz bei Direktvergaben, Verkehr und Technik 2010, 345
Fandrey/Grüner, Rückforderung von Fördermitteln bei Verstößen gegen Landesvergaberecht – dargestellt am Beispiel des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW, Der Gemeindehaushalt 2014 (im Erscheinen)
Gaier, Verfassungsrecht – Fesseln und Freiheiten für das (Kartell-)Vergaberecht, NZBau 2008, 289
Gaus, Ökologische Kriterien in der Vergabeentscheidung, NZBau 2013, 401
Geitel, Vertragsstrafen für die Verletzung von Nebenpflichten in Landesvergabegesetzen – Rechtliche Einordnung und deren Folgen, IBR 2013, 1130
Halm, Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NW) – Überblick und Kritik, GewArch 2013, 63
Hanau, Tariftreue nicht überall vor dem Aus, NZA 2008, 751
Hardraht, In-house-Geschäfte und europäisches Vergaberecht, Diss., 2006
Hattig/Maibaum, Praxiskommentar Kartellvergaberecht, 2010
Heusch/Schönenbroicher, Landesverfassung Nordrhein-Westfalen, 2010
Hoppe/Menzenbach, Mindestlohn: Gesetzgebungskompetenz der Länder?, NZA 2008, 1110
Jennert, Das Urteil Parking Brixen: Übernahme des Betriebsrisikos als rechtssicheres Abgrenzungsmerkmal für die Dienstleistungskonzession?, NZBau 2005, 623
Jennert, Der Begriff der Dienstleistungskonzession im Gemeinschaftsrecht, NZBau 2005, 131
Kaufmann/Lübbig/Prieß/Pünder, VO (EG) Nr. 1370/2007, 2010
Keßler/Dahlke, Keine Tariftreueerklärung im EU-weiten Vergabeverfahren, EWS 2008, 247
Klumpp, Dienstleistungsfreiheit versus Tariftreue, NJW 2008, 3474
Kocher, Die Tariftreueerklärung vor dem EuGH, Der Betrieb 2008, 1042
Köster, Das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – Wird die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung nun zum „vergabefremden Kriterium“?, DÖV 2012, 474
Krämer, Mehr Klarheit oder mehr Unklarheit – Die Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz NRW ante portas, VergabeNavigator 2013, 5
Krämer/Schmidt, Zuwendungsrecht, (Textsammlung, Kommentar und Rechtsprechungssammlung zum Recht der Zuwendungen und Subventionen der öffentlichen Hand mit Verfahrenshinweisen für die Behörden und Zuwendungsempfänger), Stand: Mai 2013
Kühn, TVgG-NRW: fester „Mindestlohn“ bei Tätigkeit für mehrere Auftraggeber?“, IBR 2012, 1226
Kulartz/Niebuhr, Sachlicher Anwendungsbereich und wesentliche Grundsätze des materiellen GWB-Vergaberechts, NZBau 2000, 6
Kulartz/Kus/Portz (Hrsg.), GWB, 3. Aufl. 2014
Kulartz/Marx/Portz/Prieß (Hrsg.), VOL/A, 3. Aufl. 2014
Kulartz/Schilder, Rückforderung von Zuwendungen wegen Vergaberechtsverstößen, NZBau 2005, 552
Kupczyk, Vergaberechtliche Aspekte des In-house-Geschäfts, Diss., 2008
Kus/Verfürth, Einführung in die VOB/A, 4. Aufl. 2013
Meißner, Ökologische und soziale Aspekte der Landesvergabegesetze, VergabeR 2012, 301
Meißner, Besonderheiten, Innovationen, Schwierigkeiten, ZfBR 2013, 20
Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, 2. Aufl. 2013
Müller-Wrede, Örtliche Präsenz, Ortsnähe und Ortsansässigkeit als Wertungskriterien – eine Verletzung des Diskriminierungsverbots?, VergabeR 2005, 32
Orlowski, Zulässigkeit und Grenzen der In-house-Vergabe, NZBau 2007, 80
Otting, Vergaberecht und Städtebau, VergabeR 2013, 343
Pietzcker, Defizite beim Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte?, NJW 2005, 2881
Redmann, Landesvergaberecht 2.0, LKV 2012, 295
Rhein, Ein Flickenteppich – Zum Anwendungsbereich der Landesvergabegesetze, VergabeNavigator 5/2013, 7
Rödl/Ulber, Unvereinbarkeit von § 9 Nr. 2 Halbs. 4 AÜG mit der Leiharbeitsrichtlinie, NZA 2012, 841
Röwekamp/Fandrey, Ein Schritt vor, ein Schritt zurück, NZBau 2011, 463
Röwekamp/Fandrey, Die Binnenmarktrelevanz öffentlicher Auftragsvergaben, 2013
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Vergaberecht ist mehr als nur ein Instrument zur möglichst wirtschaftlichen und damit haushaltsschonenden Beschaffung. Die öffentliche Hand erhält Marktübersicht, soweit für den Gegenstand der öffentlichen Auftragsvergabe keine objektiven Marktpreise existieren. Zugleich wird der Markt für Unternehmen – auch aus anderen Mitgliedsstaaten – geöffnet und eine vergabefremde Einflussnahme durch Dritte minimiert, sobald sich die ausschreibende Stelle in das Licht der Öffentlichkeit begibt. Transparente Ausschreibungsverfahren gelten als geeignetes Mittel, um die mit freihändigen Auftragsvergaben in Verbindung gebrachte Willkür, Korruption und Parteilichkeit zurückzudrängen. Gerade die dem Vergaberecht zugewiesene Funktion der Marktöffnung begründet die Einschätzung der Europäischen Kommission, nach der das Vergabewesen als „Schlüsselbereich des Binnenmarkts“ anzusehen ist. Diese als Primärziele umschriebenen Funktionen des Vergaberechts treten zunehmend in den Hintergrund. Verantwortlich für diese Entwicklung ist neben dem Europarecht die steigende Dichte von Landesvergabegesetzen, die immer mehr Themenbereiche abseits der rein wirtschaftlichen Betrachtung enthalten. fragte zuletzt sogar provokativ: „Wird die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung nun zum ‚vergabefremden Kriterium‘?“
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