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Zu den Aufgaben der Mitarbeiter des Jugendamtes zählt u.a. die Beratung gemäß §§ 17 und 18 KJHG in Fragen der Trennung/Scheidung und des Umgangsrechts. Bei der Beratung zum Umgangsrecht werden die Jugendamtsmitarbeiter mit unterschiedlichen Lebenslagen der betroffenen Eltern, Kinder und Jugendlichen konfrontiert. Anhand einer Aktenanalyse zum Umgangsrecht wird versucht, die Komplexität der Fälle darzustellen, um diese anschließend anhand der erhobenen Ergebnisse zu diskutieren und um damit der Frage näher zu kommen, warum es den Helfern in einigen Fällen nicht dauerhaft gelingt, trotz der vielfältigen Handlungsmöglichkeiten eine Umgangsregelung mit den Eltern, -unter der Berücksichtigung der Kindesinteressen-, zu erarbeiten. Psycho-soziale und erzieherische Aspekte sowie wirtschaftliche Faktoren spielen hierbei eine wesentliche Rolle. Neben der Beschreibung der rechtlichen Grundlagen zum Umgangsrecht werden die Aufgaben des Jugendamtes und des Familiengerichts, die unterschiedlichen Lebenslagen der Eltern und betroffenen Kinder und Jugendlichen, ausgewählte Regelungshilfen sowie das methodische Vorgehen bei der Aktenanalyse beschrieben. Die Darstellung des Methodenteils umfasst Bereiche wie Erstellung der Forschungsfragen und der Hypothese, Entwicklung des Erhebungsbogens, Pretest, Überarbeitung des Erhebungsbogens, Reliabilität, Validität, Auswahl und Definition der Variablen, Festlegung der Stichprobe, Erstellung der Datenmatrix, Eingabe und Auswertung der Daten, Anwendung statistischer Verfahren usw.
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