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Der Heidelberger Kommentar zum Umwandlungsgesetz erläutert die Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Berücksichtigt wurde bereits das Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften vom 17.7.2017. Erweitert wurde der Kommentar um zwei neue Anhänge zur - für die Praxis bedeutsamen Umwandlung im Insolvenzplanverfahren - Umwandlung mit Beteiligung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE).Die Autoren aus Anwaltschaft, Notariat und Wirtschaft bringen ihre beruflichen Erfahrungen in die praxisbezogene Kommentierung ein und geben umfassende Antworten. Die Erläuterungen konzentrieren sich auf das Wesentliche und orientieren sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt dabei auf der Erläuterung der Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten bei Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel. Es werden aber auch die Vorschriften für Genossenschaften, Vereine oder VVaG (Vermögensübertragung) erläutert.
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Herausgegeben von
Dr. Hans-Christoph Maulbetsch
Dr. Axel Klumpp
und
Dr. Klaus-Dieter Rose
Bearbeitet von
Roman A. Becker, RechtsanwaltDr. Ulla Findeisen, RechtsanwältinHansjörg Frenz, LL.M., RechtsanwaltValerie Gundlach, LL.M., RechtsanwältinDr. Markus Haggeney, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtDr. Holger Kierstein, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtDr. Axel Klumpp, RechtsanwaltDr. Metin Konu, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtDr. Hans-Christoph Maulbetsch, RechtsanwaltDr. Egon A. Peus, Rechtsanwalt i.R., Notar a.D.Dr. Guido Quass, Rechtsanwalt, Dipl.-BetriebswirtDr. Hermann Raible, Rechtsanwalt · Felix Rebel, RechtsanwaltDr. Volker Rebmann, Rechtsanwalt, NotarDr. Gerhard Ries, RechtsanwaltDr. Klaus-Dieter Rose, RechtsanwaltDr. Oliver Schmidt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für SteuerrechtDr. Christian Stenneken, RechtsanwaltDr. Jochen Stockburger, RechtsanwaltDr. Achim Tempelmann, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für ArbeitsrechtRalf-Dietrich Tiesler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für ArbeitsrechtDr. Jasmin Urlaub, Rechtsanwältin, Fachanwältin für InsolvenzrechtLilian Uxa, RechtsanwältinDr. Volker Weinreich, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Steuerrecht
2., neu bearbeitete Auflage
Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek
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ISBN 978-3-8114-5615-0
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Seit dem Erscheinen der Erstauflage dieses Kommentars gab es mehrere Änderungen und Fortentwicklungen des Umwandlungsgesetzes sowie anderer Gesetze, die für Umwandlungsvorgänge von Bedeutung sind. Es war daher an der Zeit, die Kommentierung zu aktualisieren und weiterzuentwickeln.
Ganz neu aufgenommen wurde ein Abschnitt zu Umwandlungen im Insolvenzplanverfahren, die seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen im Insolvenzverfahren (ESUG) zum 1.3.2012 erstmals möglich wurden und ein für die Praxis interessantes Gestaltungsinstrument in Sanierungsfällen bieten können. Ebenso neu wurde ein Anhang zur Societas Europaea (SE) in den Kommentar aufgenommen.
Im Übrigen bleibt der Kommentar seinem Anspruch treu, das Umwandlungsrecht praxisnah und fundiert darzustellen. Anschauliche Beispiele, Hinweise und Formulierungsvorschläge in den einzelnen Kommentierungen unterstreichen das Ziel der Autoren, praxisnahe Hilfestellungen zu geben.
Die Kommentierung ist in allen ihren Teilen auf dem Stand Juni 2017. Nachgetragen wurden die Änderungen durch das Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften vom 17.7.2017.
Unser Dank gilt wieder allen Autorinnen und Autoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an der Realisierung der 2. Auflage des Kommentars mitgewirkt haben.
Stuttgart, im Juni 2017
Hans-Christoph MaulbetschAxel KlumppKlaus-Dieter Rose
Becker:
Vor § 122a, §§ 122a–122l UmwG (zusammen mit Uxa)
Findeisen:
§§ 109–119, 151, 174–189, 291–300 UmwG
Frenz:
§§ 65–68, 79–98, 105–108, 147–148, 150, 251–271 UmwG
Gundlach:
§§ 15–19 UmwG
Haggeney:
§§ 39–45e, 120–122, 317–321 UmwG
Kierstein:
§§ 20–21, 200–203 UmwG
Klumpp:
§§ 69, 135–146, 152–160 UmwG
Konu:
§§ 99–104a, 149, 272–290 UmwG (zusammen mit Ries), Anhang 2 zu § 325 Societas Europaea (SE)
Maulbetsch:
Einleitung, §§ 1–3 UmwG (zusammen mit Rebel), §§ 4, 5 ohne Abs 1 Nr 9 und Abs 3, §§ 6, 7 UmwG, § 8 UmwG (zusammen mit Rebel), §§ 9–14, 22–24, 36–38, 60, 73–78 UmwG
Peus:
§§ 168–173, 301–304 UmwG (zusammen mit Stenneken)
Quass:
§§ 190–199 UmwG
Raible:
§§ 123–134 UmwG
Rebel:
§§ 1–3, 8 UmwG (zusammen mit Maulbetsch), §§ 204–213 UmwG
Rebmann:
§§ 46–59 UmwG
Ries:
§§ 99–104a, 149, 272–290 UmwG (zusammen mit Konu)
Rose:
§§ 61–64, 214–250 UmwG
Schmidt:
§§ 161–167 UmwG
Stenneken:
§§ 168–173, 301–304 UmwG (zusammen mit Peus)
Stockburger:
§§ 25–35, 70–72 UmwG
Tempelmann:
§§ 322–325 UmwG
Tiesler:
§ 5 Abs. 1 Nr 9 und Abs 3 UmwG
Urlaub:
Anhang 1 zu § 325 Umwandlung im Insolvenzplanverfahren
Uxa:
Vor § 122a, §§ 122a–122l UmwG (zusammen mit Becker)
Weinreich:
§§ 313–316 UmwG
Zitiervorschlag
Maulbetsch in HK-UmwG, § 4 Rn 2
Vorwort
Bearbeiterverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Einleitung
Erstes BuchMöglichkeiten von Umwandlungen
§ 1Arten der Umwandlung; gesetzliche Beschränkungen
Zweites BuchVerschmelzung
Erster TeilAllgemeine Vorschriften
Erster AbschnittMöglichkeit der Verschmelzung
§ 2Arten der Verschmelzung
§ 3Verschmelzungsfähige Rechtsträger
Zweiter AbschnittVerschmelzung durch Aufnahme
§ 4Verschmelzungsvertrag
§ 5Inhalt des Verschmelzungsvertrags
§ 6Form des Verschmelzungsvertrags
§ 7Kündigung des Verschmelzungsvertrags
§ 8Verschmelzungsbericht
§ 9Prüfung der Verschmelzung
§ 10Bestellung der Verschmelzungsprüfer
§ 11Stellung und Verantwortlichkeit der Verschmelzungsprüfer
§ 12Prüfungsbericht
§ 13Beschlüsse über den Verschmelzungsvertrag
§ 14Befristung und Ausschluss von Klagen gegen den Verschmelzungsbeschluss
§ 15Verbesserung des Umtauschverhältnisses
§ 16Anmeldung der Verschmelzung
§ 17Anlagen der Anmeldung
§ 18Firma oder Name des übernehmenden Rechtsträgers
§ 19Eintragung und Bekanntmachung der Verschmelzung
§ 20Wirkungen der Eintragung
§ 21Wirkung auf gegenseitige Verträge
§ 22Gläubigerschutz
§ 23Schutz der Inhaber von Sonderrechten
§ 24Wertansätze des übernehmenden Rechtsträgers
§ 25Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger der übertragenden Rechtsträger
§ 26Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs
§ 27Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des übernehmenden Rechtsträgers
§ 28Unwirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eines übertragenden Rechtsträgers
Vorbemerkung zu §§ 29–34
§ 29Abfindungsangebot im Verschmelzungsvertrag
§ 30Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung
§ 31Annahme des Angebots
§ 32Ausschluss von Klagen gegen den Verschmelzungsbeschluss
§ 33Anderweitige Veräußerung
§ 34Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung
§ 35Bezeichnung unbekannter Aktionäre; Ruhen des Stimmrechts
Dritter AbschnittVerschmelzung durch Neugründung
§ 36Anzuwendende Vorschriften
§ 37Inhalt des Verschmelzungsvertrags
§ 38Anmeldung der Verschmelzung und des neuen Rechtsträgers
Zweiter TeilBesondere Vorschriften
Erster AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften
Erster UnterabschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Personenhandelsgesellschaften
§ 39Ausschluss der Verschmelzung
§ 40Inhalt des Verschmelzungsvertrags
§ 41Verschmelzungsbericht
§ 42Unterrichtung der Gesellschafter
§ 43Beschluss der Gesellschafterversammlung
§ 44Prüfung der Verschmelzung
§ 45Zeitliche Begrenzung der Haftung persönlich haftender Gesellschafter
Zweiter UnterabschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Partnerschaftsgesellschaften
§ 45aMöglichkeit der Verschmelzung
§ 45bInhalt des Verschmelzungsvertrages
§ 45cVerschmelzungsbericht und Unterrichtung der Partner
§ 45dBeschluss der Gesellschafterversammlung
§ 45eAnzuwendende Vorschriften
Zweiter AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
Erster UnterabschnittVerschmelzung durch Aufnahme
§ 46Inhalt des Verschmelzungsvertrags
§ 47Unterrichtung der Gesellschafter
§ 48Prüfung der Verschmelzung
§ 49Vorbereitung der Gesellschafterversammlung
§ 50Beschluss der Gesellschafterversammlung
§ 51Zustimmungserfordernisse in Sonderfällen
§ 52Anmeldung der Verschmelzung
§ 53Eintragung bei Erhöhung des Stammkapitals
§ 54Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung
§ 55Verschmelzung mit Kapitalerhöhung
Zweiter UnterabschnittVerschmelzung durch Neugründung
§ 56Anzuwendende Vorschriften
§ 57Inhalt des Gesellschaftsvertrags
§ 58Sachgründungsbericht
§ 59Verschmelzungsbeschlüsse
Dritter AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften
Erster UnterabschnittVerschmelzung durch Aufnahme
§ 60Prüfung der Verschmelzung, Bestellung der Verschmelzungsprüfer
§ 61Bekanntmachung des Verschmelzungsvertrags
§ 62Konzernverschmelzungen
§ 63Vorbereitung der Hauptversammlung
§ 64Durchführung der Hauptversammlung
§ 65Beschluss der Hauptversammlung
§ 66Eintragung bei Erhöhung des Grundkapitals
§ 67Anwendung der Vorschriften über die Nachgründung
§ 68Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung
§ 69Verschmelzung mit Kapitalerhöhung
§ 70Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs
§ 71Bestellung eines Treuhänders
§ 72Umtausch von Aktien
Zweiter UnterabschnittVerschmelzung durch Neugründung
§ 73Anzuwendende Vorschriften
§ 74Inhalt der Satzung
§ 75Gründungsbericht und Gründungsprüfung
§ 76Verschmelzungsbeschlüsse
§ 77(aufgehoben)
Vierter AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Kommanditgesellschaften auf Aktien
§ 78Anzuwendende Vorschriften
Fünfter AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften
Erster UnterabschnittVerschmelzung durch Aufnahme
§ 79Möglichkeit der Verschmelzung
§ 80Inhalt des Verschmelzungsvertrags bei Aufnahme durch eine Genossenschaft
§ 81Gutachten des Prüfungsverbandes
§ 82Vorbereitung der Generalversammlung
§ 83Durchführung der Generalversammlung
§ 84Beschluss der Generalversammlung
§ 85Verbesserung des Umtauschverhältnisses
§ 86Anlagen der Anmeldung
§ 87Anteilstausch
§ 88Geschäftsguthaben bei der Aufnahme von Kapitalgesellschaften und rechtsfähigen Vereinen
§ 89Eintragung der Genossen in die Mitgliederliste, Benachrichtigung
§ 90Ausschlagung durch einzelne Anteilsinhaber
§ 91Form und Frist der Ausschlagung
§ 92Eintragung der Ausschlagung in die Mitgliederliste
§ 93Auseinandersetzung
§ 94Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens
§ 95Fortdauer der Nachschusspflicht
Zweiter UnterabschnittVerschmelzung durch Neugründung
§ 96Anzuwendende Vorschriften
§ 97Pflichten der Vertretungsorgane der übertragenden Rechtsträger
§ 98Verschmelzungsbeschlüsse
Sechster AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine
§ 99Möglichkeit der Verschmelzung
§ 100Prüfung der Verschmelzung
§ 101Vorbereitung der Mitgliederversammlung
§ 102Durchführung der Mitgliederversammlung
§ 103Beschluss der Mitgliederversammlung
§ 104Bekanntmachung der Verschmelzung
§ 104aAusschluss der Barabfindung in bestimmten Fällen
Siebenter AbschnittVerschmelzung genossenschaftlicher Prüfungsverbände
§ 105Möglichkeit der Verschmelzung
§ 106Vorbereitung, Durchführung und Beschluss der Mitgliederversammlung
§ 107Pflichten der Vorstände
§ 108Austritt von Mitgliedern des übertragenden Verbandes
Achter AbschnittVerschmelzung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
Erster UnterabschnittMöglichkeit der Verschmelzung
§ 109Verschmelzungsfähige Rechtsträger
Zweiter UnterabschnittVerschmelzung durch Aufnahme
§ 110Inhalt des Verschmelzungsvertrags
§ 111Bekanntmachung des Verschmelzungsvertrags
§ 112Vorbereitung, Durchführung und Beschluss der Versammlung der obersten Vertretung
§ 113Keine gerichtliche Nachprüfung
Dritter UnterabschnittVerschmelzung durch Neugründung
§ 114Anzuwendende Vorschriften
§ 115Bestellung der Vereinsorgane
§ 116Beschlüsse der obersten Vertretungen
§ 117Entstehung und Bekanntmachung des neuen Vereins
Vierter UnterabschnittVerschmelzung kleinerer Vereine
§ 118Anzuwendende Vorschriften
§ 119Bekanntmachung der Verschmelzung
Neunter AbschnittVerschmelzung von Kapitalgesellschaften mit dem Vermögen eines Alleingesellschafters
§ 120Möglichkeit der Verschmelzung
§ 121Anzuwendende Vorschriften
§ 122Eintragung in das Handelsregister
Zehnter AbschnittGrenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
Vorbemerkung zu §§ 122a–122l
§ 122aGrenzüberschreitende Verschmelzung
§ 122bVerschmelzungsfähige Gesellschaften
§ 122cVerschmelzungsplan
§ 122dBekanntmachung des Verschmelzungsplans
§ 122eVerschmelzungsbericht
§ 122fVerschmelzungsprüfung
§ 122gZustimmung der Anteilsinhaber
§ 122hVerbesserung des Umtauschverhältnisses
§ 122iAbfindungsangebot im Verschmelzungsplan
§ 122jSchutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft
§ 122kVerschmelzungsbescheinigung
§ 122lEintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung
Drittes BuchSpaltung
Erster TeilAllgemeine Vorschriften
Erster AbschnittMöglichkeit der Spaltung
§ 123Arten der Spaltung
§ 124Spaltungsfähige Rechtsträger
§ 125Anzuwendende Vorschriften
Zweiter AbschnittSpaltung zur Aufnahme
§ 126Inhalt des Spaltungs- und Übernahmevertrags
§ 127Spaltungsbericht
§ 128Zustimmung zur Spaltung in Sonderfällen
§ 129Anmeldung der Spaltung
§ 130Eintragung der Spaltung
§ 131Wirkungen der Eintragung
§ 132Beachtung allgemeinen Rechts
§ 133Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten
§ 134Schutz der Gläubiger in besonderen Fällen
Dritter AbschnittSpaltung zur Neugründung
§ 135Anzuwendende Vorschriften
§ 136Spaltungsplan
§ 137Anmeldung und Eintragung der neuen Rechtsträger und der Spaltung
Zweiter TeilBesondere Vorschriften
Vorbemerkung zu §§ 138–173
Erster AbschnittSpaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung
§ 138Sachgründungsbericht
§ 139Herabsetzung des Stammkapitals
§ 140Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung
Zweiter AbschnittSpaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien
§ 141Ausschluss der Spaltung
§ 142Spaltung mit Kapitalerhöhung, Spaltungsbericht
§ 143Verhältniswahrende Spaltung zur Neugründung
§ 144Gründungsbericht und Gründungsprüfung
§ 145Herabsetzung des Grundkapitals
§ 146Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung
Dritter AbschnittSpaltung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften
§ 147Möglichkeit der Spaltung
§ 148Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung
Vierter AbschnittSpaltung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine
§ 149Möglichkeit der Spaltung
Fünfter AbschnittSpaltung unter Beteiligung genossenschaftlicher Prüfungsverbände
§ 150Möglichkeit der Spaltung
Sechster AbschnittSpaltung unter Beteiligung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
§ 151Möglichkeit der Spaltung
Siebenter AbschnittAusgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns
Erster UnterabschnittMöglichkeit der Ausgliederung
§ 152Übernehmende oder neue Rechtsträger
Zweiter UnterabschnittAusgliederung zur Aufnahme
Vorbemerkung zu §§ 153–157
§ 153Ausgliederungsbericht
§ 154Eintragung der Ausgliederung
§ 155Wirkungen der Ausgliederung
§ 156Haftung des Einzelkaufmanns
§ 157Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten
Dritter UnterabschnittAusgliederung zur Neugründung
§ 158Anzuwendende Vorschriften
§ 159Sachgründungsbericht, Gründungsbericht und Gründungsprüfung
§ 160Anmeldung und Eintragung
Achter AbschnittAusgliederung aus dem Vermögen rechtsfähiger Stiftungen
§ 161Möglichkeit der Ausgliederung
§ 162Ausgliederungsbericht
§ 163Beschluss über den Vertrag
§ 164Genehmigung der Ausgliederung
§ 165Sachgründungsbericht und Gründungsbericht
§ 166Haftung der Stiftung
§ 167Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten
Neunter AbschnittAusgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften
§ 168Möglichkeit der Ausgliederung
§ 169Ausgliederungsbericht, Ausgliederungsbeschluss
§ 170Sachgründungsbericht und Gründungsbericht
§ 171Wirksamwerden der Ausgliederung
§ 172Haftung der Körperschaft oder des Zusammenschlusses
§ 173Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten
Viertes BuchVermögensübertragung
Erster TeilMöglichkeit der Vermögensübertragung
§ 174Arten der Vermögensübertragung
§ 175Beteiligte Rechtsträger
Zweiter TeilÜbertragung des Vermögens oder von Vermögensteilen einer Kapitalgesellschaft auf die öffentliche Hand
Erster AbschnittVollübertragung
§ 176Anwendung der Verschmelzungsvorschriften
Zweiter AbschnittTeilübertragung
§ 177Anwendung der Spaltungsvorschriften
Dritter TeilVermögensübertragung unter Versicherungsunternehmen
Erster AbschnittÜbertragung des Vermögens einer Aktiengesellschaft auf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
Erster UnterabschnittVollübertragung
§ 178Anwendung der Verschmelzungsvorschriften
Zweiter UnterabschnittTeilübertragung
§ 179Anwendung der Spaltungsvorschriften
Zweiter AbschnittÜbertragung des Vermögens eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf Aktiengesellschaften oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
Erster UnterabschnittVollübertragung
§ 180Anwendung der Verschmelzungsvorschriften
§ 181Gewährung der Gegenleistung
§ 182Unterrichtung der Mitglieder
§ 183Bestellung eines Treuhänders
Zweiter UnterabschnittTeilübertragung
§ 184Anwendung der Spaltungsvorschriften
Dritter AbschnittÜbertragung des Vermögens eines kleineren Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf eine Aktiengesellschaft oder auf ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen
§ 185Möglichkeit der Vermögensübertragung
§ 186Anzuwendende Vorschriften
§ 187Bekanntmachung der Vermögensübertragung
Vierter AbschnittÜbertragung des Vermögens eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens auf Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
Erster UnterabschnittVollübertragung
§ 188Anwendung der Verschmelzungsvorschriften
Zweiter UnterabschnittTeilübertragung
§ 189Anwendung der Spaltungsvorschriften
Fünftes BuchFormwechsel
Erster TeilAllgemeine Vorschriften
§ 190Allgemeiner Anwendungsbereich
§ 191Einbezogene Rechtsträger
§ 192Umwandlungsbericht
§ 193Umwandlungsbeschluss
§ 194Inhalt des Umwandlungsbeschlusses
§ 195Befristung und Ausschluss von Klagen gegen den Umwandlungsbeschluss
§ 196Verbesserung des Beteiligungsverhältnisses
§ 197Anzuwendende Gründungsvorschriften
§ 198Anmeldung des Formwechsels
§ 199Anlagen der Anmeldung
§ 200Firma oder Name des Rechtsträgers
§ 201Bekanntmachung des Formwechsels
§ 202Wirkungen der Eintragung
§ 203Amtsdauer von Aufsichtsratsmitgliedern
§ 204Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten
§ 205Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des formwechselnden Rechtsträgers
§ 206Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs
§ 207Angebot der Barabfindung
§ 208Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung
§ 209Annahme des Angebots
§ 210Ausschluss von Klagen gegen den Umwandlungsbeschluss
§ 211Anderweitige Veräußerung
§ 212Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung
§ 213Unbekannte Aktionäre
Zweiter TeilBesondere Vorschriften
Erster AbschnittFormwechsel von Personengesellschaften
Erster UnterabschnittFormwechsel von Personenhandelsgesellschaften
§ 214Möglichkeit des Formwechsels
§ 215Umwandlungsbericht
§ 216Unterrichtung der Gesellschafter
§ 217Beschluss der Gesellschafterversammlung
§ 218Inhalt des Umwandlungsbeschlusses
§ 219Rechtsstellung als Gründer
§ 220Kapitalschutz
§ 221Beitritt persönlich haftender Gesellschafter
§ 222Anmeldung des Formwechsels
§ 223Anlagen der Anmeldung
§ 224Fortdauer und zeitliche Begrenzung der persönlichen Haftung
§ 225Prüfung des Abfindungsangebots
Zweiter UnterabschnittFormwechsel von Partnerschaftsgesellschaften
§ 225aMöglichkeit des Formwechsels
§ 225bUmwandlungsbericht und Unterrichtung der Partner
§ 225cAnzuwendende Vorschriften
Zweiter AbschnittFormwechsel von Kapitalgesellschaften
Erster UnterabschnittAllgemeine Vorschriften
§ 226Möglichkeit des Formwechsels
§ 227Nicht anzuwendende Vorschriften
Zweiter UnterabschnittFormwechsel in eine Personengesellschaft
§ 228Möglichkeit des Formwechsels
§ 229(aufgehoben)
§ 230Vorbereitung der Versammlung der Anteilsinhaber
§ 231Mitteilung des Abfindungsangebots
§ 232Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber
§ 233Beschluss der Versammlung der Anteilsinhaber
§ 234Inhalt des Umwandlungsbeschlusses
§ 235Anmeldung des Formwechsels
§ 236Wirkungen des Formwechsels
§ 237Fortdauer und zeitliche Begrenzung der persönlichen Haftung
Dritter UnterabschnittFormwechsel in eine Kapitalgesellschaft anderer Rechtsform
§ 238Vorbereitung der Versammlung der Anteilsinhaber
§ 239Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber
§ 240Beschluss der Versammlung der Anteilsinhaber
§ 241Zustimmungserfordernisse beim Formwechsel einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
§ 242Zustimmungserfordernis beim Formwechsel einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien
§ 243Inhalt des Umwandlungsbeschlusses
§ 244Niederschrift über den Umwandlungsbeschluss; Gesellschaftsvertrag
§ 245Rechtsstellung als Gründer; Kapitalschutz
§ 246Anmeldung des Formwechsels
§ 247Wirkungen des Formwechsels
§ 248Umtausch der Anteile
§ 249Gläubigerschutz
§ 250Nicht anzuwendende Vorschriften
Vierter UnterabschnittFormwechsel in eine eingetragene Genossenschaft
§ 251Vorbereitung und Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber
§ 252Beschluss der Versammlung der Anteilsinhaber
§ 253Inhalt des Umwandlungsbeschlusses
§ 254Anmeldung des Formwechsels
§ 255Wirkungen des Formwechsels
§ 256Geschäftsguthaben; Benachrichtigung der Mitglieder
§ 257Gläubigerschutz
Dritter AbschnittFormwechsel eingetragener Genossenschaften
§ 258Möglichkeit des Formwechsels
§ 259Gutachten des Prüfungsverbandes
§ 260Vorbereitung der Generalversammlung
§ 261Durchführung der Generalversammlung
§ 262Beschluss der Generalversammlung
§ 263Inhalt des Umwandlungsbeschlusses
§ 264Kapitalschutz
§ 265Anmeldung des Formwechsels
§ 266Wirkungen des Formwechsels
§ 267Benachrichtigung der Anteilsinhaber
§ 268Aufforderung an die Aktionäre; Veräußerung von Aktien
§ 269Hauptversammlungsbeschlüsse; genehmigtes Kapital
§ 270Abfindungsangebot
§ 271Fortdauer der Nachschusspflicht
Vierter AbschnittFormwechsel rechtsfähiger Vereine
Erster UnterabschnittAllgemeine Vorschriften
§ 272Möglichkeit des Formwechsels
Zweiter UnterabschnittFormwechsel in eine Kapitalgesellschaft
§ 273Möglichkeit des Formwechsels
§ 274Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
§ 275Beschluss der Mitgliederversammlung
§ 276Inhalt des Umwandlungsbeschlusses
§ 277Kapitalschutz
§ 278Anmeldung des Formwechsels
§ 279(aufgehoben)
§ 280Wirkungen des Formwechsels
§ 281Benachrichtigung der Anteilsinhaber; Veräußerung von Aktien, Hauptversammlungsbeschlüsse
§ 282Abfindungsangebot
Dritter UnterabschnittFormwechsel in eine eingetragene Genossenschaft
§ 283Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung
§ 284Beschluss der Mitgliederversammlung
§ 285Inhalt des Umwandlungsbeschlusses
§ 286Anmeldung des Formwechsels
§ 287(aufgehoben)
§ 288Wirkungen des Formwechsels
§ 289Geschäftsguthaben; Benachrichtigung der Mitglieder
§ 290Abfindungsangebot
Fünfter AbschnittFormwechsel von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit
§ 291Möglichkeit des Formwechsels
§ 292Vorbereitung und Durchführung der Versammlung der obersten Vertretung
§ 293Beschluss der obersten Vertretung
§ 294Inhalt des Umwandlungsbeschlusses
§ 295Kapitalschutz
§ 296Anmeldung des Formwechsels
§ 297(aufgehoben)
§ 298Wirkungen des Formwechsels
§ 299Benachrichtigung der Aktionäre; Veräußerung von Aktien; Hauptversammlungsbeschlüsse
§ 300Abfindungsangebot
Sechster AbschnittFormwechsel von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
§ 301Möglichkeit des Formwechsels
§ 302Anzuwendende Vorschriften
§ 303Kapitalschutz; Zustimmungserfordernisse
§ 304Wirksamwerden des Formwechsels
§§ 305 bis 312(aufgehoben)
Sechstes BuchStrafvorschriften und Zwangsgelder
§ 313Unrichtige Darstellung
§ 314Verletzung der Berichtspflicht
§ 314aFalsche Angaben
§ 315Verletzung der Geheimhaltungspflicht
§ 316Zwangsgelder
Siebentes BuchÜbergangs- und Schlussvorschriften
§ 317Umwandlung alter juristischer Personen
§ 318Eingeleitete Umwandlungen; Umstellung auf den Euro
§ 319Enthaftung bei Altverbindlichkeiten
§ 320Aufhebung des Umwandlungsgesetzes 1969
§ 321Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie und zum Dritten Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes
§ 322Gemeinsamer Betrieb
§ 323Kündigungsrechtliche Stellung
§ 324Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang
§ 325Mitbestimmungsbeibehaltung
Anhang 1 zu § 325Umwandlung im Insolvenzplanverfahren
Anhang 2 zu § 325Societas Europaea (SE)
Stichwortverzeichnis
aA
anderer Ansicht
aaO
am angegebenen Ort
abl
ablehnend
ABl
Amtsblatt
Abs
Absatz
Abschn
Abschnitt
Abspalt
Abspaltung
abw
abweichend
ADHGB
Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch
aE
am Ende
AEUV
Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
aF
alte Fassung
AG
Aktiengesellschaft, Amtsgericht, Die Aktiengesellschaft (Zeitschrift)
AktG
Aktiengesetz
allg
allgemein
allgA
allgemeine Auffassung
allgM
allgemeine Meinung
Alt
Alternative
aM
andere Meinung
ÄndG
Änderungsgesetz
AN
Arbeitnehmer
Anh
Anhang
Anm
Anmerkung
AO
Abgabenordnung
AP
Arbeitsrechtliche Praxis (Zeitschrift)
A/P/S
Ascheid/Preis/Schmidt, Kommentar zum Kündigungsrecht
Art
Artikel
Aufl
Auflage
Aufn
Aufnahme
ausf
ausführlich
AusfG
Ausführungsgesetz
Ausgl
Ausgliederung
Az
Aktenzeichen
BaFin
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
BAG
Bundesarbeitsgericht
BAnz
Bundesanzeiger
BauGB
Baugesetzbuch
BayObLG
Bayerisches Oberstes Landesgericht
BayObLGZ
Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts in Zivilsachen
BB
Der Betriebs-Berater (Zeitschrift)
BBodSchG
Bundesbodenschutzgesetz
Bd
Band
Begr
Begründung
bes
besonders, besondere
Beschl
Beschluss
best
bestimmt, bestimmte, bestimmten
bestr
bestritten
betr
betreffend
BetrAVG
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz)
BetrVerfRefG
Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (Betriebsverfassungsreformgesetz)
BetrVG
Betriebsverfassungsgesetz
BeurkG
Beurkundungsgesetz
BewG
Bewertungsgesetz
BFH
Bundesfinanzhof
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl
Bundesgesetzblatt
BGH
Bundesgerichtshof
BGHSt
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen
BGHZ
Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen
BMF
Bundesministerium der Finanzen
Bsp
Beispiel
bspw
beispielsweise
BR
Bundesrat
BRAO
Bundesrechtsanwaltsordnung
BR-Drucks
Bundesrats-Drucksache
BRRG
Beamtenrechtsrahmengesetz
BStBl
Bundessteuerblatt
BT
Bundestag
BT-Drucks
Bundestags-Drucksache
Buchst
Buchstabe
BVerfG
Bundesverfassungsgericht
BVerfGE
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts
BVerwG
Bundesverwaltungsgericht
BWNotZ
Zeitschrift für das Notariat in Baden-Württemberg
bzgl
bezüglich
bzw
beziehungsweise
ca
circa
CAPM
Capital Asset Pricing Model
cic
culpa in contrahendo
DAV
Deutscher Anwaltverein e. V.
DB
Der Betrieb (Zeitschrift)
DDR
Deutsche Demokratische Republik
ders
derselbe
dh
das heißt
Diss
Dissertation
DM
Deutsche Mark
DNotl
Deutsches Notarinstitut
DNotZ
Deutsche Notar-Zeitschrift
DrittelbG
Gesetz über die Dittelbeteiligung der Arbeitnehmer
DStR
Deutsches Steuerrecht
DVBl
Deutsches Verwaltungsblatt (Zeitschrift)
DZWiR
Deutsche Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
eG
eingetragene Genossenschaft
EG
Europäische Gemeinschaft, Einführungsgesetz
EGAktG
Einführungsgesetz zum Aktiengesetz
EGBGB
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
EGHGB
Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
EGV
Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
EHUG
Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister
Einf
Einführung
Einl
Einleitung
einschl
einschließlich
einschr
einschränkend
eK
eingetragener Kaufmann
Entsch
Entscheidung
entspr
entsprechend
ErbStG
Erbschaftsteuergesetz
ErfK
Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht
erg
ergänzend
Erg
Ergänzung, Ergebnis
EStG
Einkommensteuergesetz
etc
et cetera
EU
Europäische Union
EuGH
Europäischer Gerichtshof
EUR
Europarecht (Zeitschrift)
EuroEG
Euro-Einführungsgesetz
EuZW
Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
eV
eingetragener Verein
evtl
eventuell
EWG
Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
EWiR
Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (Zeitschrift)
EWIV
Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung
EWR
Europäischer Wirtschaftsraum
f
folgende
ff
fortfolgende
FG
Finanzgericht
FGG
Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Fn
Fußnote
FR
Finanz-Rundschau (Zeitschrift)
FS
Festschrift
G
Gericht, Gesetz
GastG
Gaststättengesetz
GBl
Gesetzblatt (DDR)
GBO
Grundbuchordnung
GbR
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
GBV
Grundbuchverfügung
Gen
Genossenschaft
GenRegVO
Verordnung über das Genossenschaftsregister
gem
gemäß
GenG
Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz)
GesR
Gesellschaftsrecht
GesRZ
Der Gesellschafter (Zeitschrift)
GG
Grundgesetz
ggf
gegebenenfalls
G/H/E/K
Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff, Kommentar zum Aktiengesetz
GK
Gemeinschaftskommentar
GK-BetrVG
Gemeinschaftskommentar zum Betriebsverfassungsgesetz
GKG
Gerichtskostengesetz
GK-KR
Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsrecht
GmbH
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
GmbH & Co
Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Compagnie
GmbHG
Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
GmbHR
GmbH-Rundschau (Zeitschrift)
GO
Gemeindeordnung
grdl
grundlegend
grds
grundsätzlich
GrdstVG
Grundstücksverkehrgesetz
Großkomm
Großkommentar
GRUR
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (Zeitschrift)
GVG
Gerichtsverfassungsgesetz
GWB
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung
hA
herrschende Ansicht
HdB
Handbuch
HFA
Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.
HGB
Handelsgesetzbuch
hL
herrschende Lehre
hM
herrschende Meinung
HR
Handelsregister
HRA
Handelsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins e. V.
HRegGebV
Handelsregistergebührenverordnung
Hrsg
Herausgeber
HRV
Handelsregisterverordnung
HS
Halbsatz
H/W/K
Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht
IAS
International Accounting Standards
idF
in der Fassung
idR
in der Regel
IdW
Institut der Wirtschaftsprüfer
iE
im Ergebnis
IFRS
International Financial Reporting Standards
insbes
insbesondere
InsO
Insolvenzordnung
iRd
im Rahmen der/des
IRe
im Rahmen eines, -r
iSd
im Sinne der/des
iSv
im Sinne von
iÜ
im Übrigen
iVm
in Verbindung mit
iwS
im weiteren Sinne
JA
Juristische Arbeitsblätter (Zeitschrift)
jew
jeweils, jeweilig
Kap
Kapitel
KapErhG
Kapitalerhöhungsgesetz
KapGes
Kapitalgesellschaft
KG
Kammergericht, Kommanditgesellschaft
KGaA
Kommanditgesellschaft auf Aktien
Komm
Kommentar, Kommentierung
KostO
Kostenordnung
krit
kritisch
KSchG
Kündigungsschutzgesetz
KStG
Körperschaftsteuergesetz
KWG
Kreditwesengesetz
LAG
Landesarbeitsgericht
LG
Landgericht
Lit
Literatur
LPG
Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft
lt
laut
LwAnpG
Landwirtschaftsanpassungsgesetz
MarkenG
Markengesetz
maW
mit anderen Worten
mE
meines Erachtens
MgVG
Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung
Mio
Millionen
MitbestErgG
Mitbestimmungsergänzungsgesetz
MitbestG
Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer
MittBayNot
Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins, der Notarkasse und der Landesnotarkammer Bayern (Zeitschrift)
MittRhNotK
Mitteilungen der Rheinischen Notarkammer (Zeitschrift)
MK
Münchener Kommentar
MoMiG
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen
mN
mit Nachweisen
MontanMitbestG
Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie
MünchArbR
Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht
mwN
mit weiteren Nachweisen
NachhBG
Nachhaftungsbegrenzungsgesetz
NaStraG
Namensaktiengesetz
nF
neue Fassung
NJW
Neue Juristische Wochenschrift
NJW-RR
NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (Zeitschrift)
NotBZ
Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis
Nr
Nummer
nrk
nicht rechtskräftig
NStZ
Neue Zeitschrift für Strafrecht
NVwZ
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht
NWB
Neue Wirtschaftsbriefe (Zeitschrift)
NZA
Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht
NZG
Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht
og
oben genannt/e/er/en
OHG
Offene Handelsgesellschaft
OLG
Oberlandesgericht
OLGR
Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte auf dem Gebiete des Zivilrechts
OLGZ
Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Zivilsachen einschließlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit
pa
per anno
PartGes
Partnerschaftsgesellschaft
PartGG
Partnerschaftsgesellschaftsgesetz
PatAO
Patentanwaltsordnung
PatG
Patentgesetz
PBefG
Personenbeförderungsgesetz
PersGes
Personengesellschaft
PersHandelsGes
Personenhandelsgesellschaft(en)
PRV
Partnerschaftsregisterverordnung
PublG
Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz)
RdA
Recht der Arbeit (Zeitschrift)
RdE
Recht der Energiewirtschaft (Zeitschrift)
RdW
Recht der Wirtschaft (Zeitschrift)
RefE
Referentenentwurf
RegBegr
Regierungsbegründung
RegE
Regierungsentwurf
RG
Reichsgericht
RGZ
Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen
rkr
rechtskräftig
RL
Richtlinie
Rn
Randnummer/n
RNotZ
Rheinische Notarzeitschrift
RPfleger
Der Deutsche Rechtspfleger (Zeitschrift); Rechtspfleger
Rspr
Rechtssprechung
S, s
Satz, Seite, siehe
sa
siehe auch
SCE
Europäische Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea)
SE
Europäische Gesellschaft (Societas Europaea)
SEBG
Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer einer europäischen Gesellschaft
SEStEG
Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
SE-VO
Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft
SMG
Schuldrechtsmodernisierungsgesetz
so
siehe oben
sog
sogenannte
SpaltRL
Sechste Richtlinie des Rates vom 17.12.1982 gem. Art. 54 Abs. 3 Buchst. g) des Vertrages betreffend die Spaltung von Aktiengesellschaften
SpruchG
Spruchverfahrensgesetz
SpTrUG
Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen
StGB
Strafgesetzbuch
StPO
Strafprozessordnung
str
streitig
stRspr
ständige Rechtsprechung
su
siehe unten
teilw
teilweise
TVG
Tarifvertragsgesetz
Tz
Textziffer
TzBfG
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
ua
unter anderem, und andere
UG
Unternehmergesellschaft
UMAG
Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts
umstr
umstritten
Umw
Umwandlung
UmwB
Umwandlungsbeschluss
UmwBerG
Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts
UmwG
Umwandlungsgesetz
UmwR
Umwandlungsrecht
UmwStG
Umwandlungssteuergesetz
unstr
unstreitig
UrhG
Urhebergesetz
Urt
Urteil
USt
Umsatzsteuer
usw
und so weiter
uU
unter Umständen
UWG
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb
v
von, vom
va
vor allem
VAG
Gesetz über die Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz)
VerschmRL
Dritte Richtlinie des Rates vom 9.10.1978 gem. Art. 54 Abs. 3 Buchst. g des Vertrages betreffend die Verschmelzung von Aktiengesellschaften (78/855/EWG), Abl.EG Nr. L295 vom 20.10.1978, S. 36
VersR
Versicherungsrecht (Zeitschrift)
Vfg
Verfügung
vgl
vergleiche
vH
vom Hundert
VO
Verordnung
Vor
Vorbemerkung
Voraufl
Vorauflage
VVaG
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
VwVfG
Verwaltungsverfahrensgesetz
WiB
Wirtschaftsrechtliche Beratung (Zeitschrift)
wistra
Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
WM
Wertpapiermitteilungen (Zeitschrift)
WP
Wirtschaftsprüfer; Das Wertpapier (Zeitschrift)
WPg
Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift)
WPG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
WP-Hdb
Wirtschaftsprüferhandbuch
WpHG
Wertpapierhandelsgesetz
WPO
Wirtschaftsprüferordnung
WpÜG
Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen
ZAP
Zeitschrift für die Anwaltspraxis
zB
zum Beispiel
ZEV
Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge
ZfA
Zeitschrift für Arbeitsrecht
ZGR
Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
ZHR
Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht
Ziff
Ziffer
ZIP
Zeitschrift für Wirtschaftsrecht
zT
zum Teil
zust
zustimmend
zutr
zutreffend
zzgl
zuzüglich
Adler/Düring/Schmaltz Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl 2000
Bartl GmbH-Recht, 7. Aufl 2013
Baumbach/Hopt Handelsgesetzbuch mit GmbH & Co., Handelsklauseln, Bank- und Börsenrecht, Transportrecht (ohne Seerecht), 37. Aufl 2016
Baumbach/Hueck GmbH-Gesetz, 21. Aufl 2017
Beck‚scher Bilanz-Kommentar Handels- und Steuerrecht – §§ 238 bis 339, 342 bis 342e HGB, 10. Aufl 2016
Beuthien Genossenschaftsgesetz, 16. Aufl 2017
Böttcher/Habighorst/Schulte Umwandlungsrecht, 2015
Budde/Förschle/Winkeljohann Sonderbilanzen – Von der Gründungsbilanz bis zur Liquidationsbilanz, 4. Aufl 2008
Bürgers/Körber Aktiengesetz, 4. Aufl 2017
Dauner-Lieb/Simon Kölner Kommentar zum UmwG, 2009
Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze, Loseblatt
Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 17. Aufl 2017
Ericke/Ekkenga/Oechsler Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, 2003
Fischer Strafgesetzbuch und Nebengesetze, 64. Aufl 2017
Fitting Betriebsverfassungsgesetz, 28. Aufl 2016
Ganske Umwandlungsrecht, Textausgabe des Umwandlungsgesetzes und des Umwandlungssteuergesetzes, 2. Aufl 1995
Gemeinschaftskommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, 10. Aufl 2014
Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 11. Aufl 2016
Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff Aktiengesetz, 2011 ff
Goebel/Ungemach Praktiker-Kommentar Umwandlung von Unternehmen, 2014
Goutier/Knopf/Tulloch Kommentar zum Umwandlungsrecht, Umwandlungsgesetz – Umwandlungssteuergesetz, 1995
Großkommentar zum Aktiengesetz, 5. Aufl 2015
Großkommentar zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), 8. Aufl 1990
Happ/Groß Aktienrecht, Handbuch-Mustertexte-Kommentar, 4. Aufl 2015
Hartmann Kostengesetze, 47. Aufl 2017
Heckschen/Simon Umwandlungsrecht, 2003
Hüffer/Koch Aktiengesetz, 12. Aufl 2016
IDW WP-Handbuch Bd II, 14. Aufl 2014
Jannot/Frodermann Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft – Societas Europaea, 2. Aufl 2014
Kallmeyer Umwandlungsgesetz, 6. Aufl 2017
Kölner Kommentar zum Aktiengesetz, 3. Aufl 2004 ff
Küting/Weber Handbuch der Rechnungslegung, Loseblatt
Lang/Weidmüller Genossenschaftsgesetz, 38. Aufl 2016
Lerch Beurkundungsgesetz, 5. Aufl 2016
Limmer Handbuch der Unternehmensumwandlung, 5. Aufl 2016
Lutter Kommentar zum Umwandlungsgesetz, 5. Aufl 2014
Lutter/Hommelhoff GmbH-Gesetz, Kommentar, 18. Aufl 2012
Lutter/Hommelhoff SE-Kommentar, 2. Aufl 2015
Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd 4 Aktiengesellschaft, 4. Aufl 2015
Münchener Kommetnar zum Aktiengesetz, 3. Aufl
Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 7. Aufl
Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 4. Aufl
Neye/Frenz/Limmer/Harnacke Handbuch der Unternehmensumwandlung, 2. Aufl 2002
Palandt Bürgerliches Gesetzbuch, 76. Aufl 2017
Pöhlmann/Fandrich/Bloehs Genossenschaftsgesetz nebst umwandlungsrechtlichen Vorschriften, 4. Aufl 2012
Prölss Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), 12. Aufl 2005
Reichert/Dauernheim/Schimke Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 13. Aufl 2016
Richardi Betriebsverfassungsgesetz, 15. Aufl 2016
Röhricht/Graf von Westphalen Handelsgesetzbuch, 4. Aufl 2014
Roth/Altmeppen Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), 8. Aufl 2015
Rowedder/Schmidt-Leithoff Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG), Kommentar, 5. Aufl 2013
Sagasser/Bula/Brünger Umwandlungen, 4. Aufl 2011
Schaub Arbeitsrechtshandbuch, 16. Aufl 2015
Schmidt Gesellschaftsrecht, 4. Aufl 2002
Schmidt/Lutter Aktiengesetz, 3. Aufl 2015
Schmitt/Hörtnagl/Stratz Umwandlungsgesetz – Umwandlungssteuergesetz, 7. Aufl 2016
Scholz GmbHG, 11. Aufl 2012/2015
Schönke/Schröder Strafgesetzbuch, 29. Aufl 2014
Semler/Stengel Umwandlungsgesetz, 3. Aufl 2012
Soergel Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch 13. Aufl
Spindler/Stilz Kommentar zum Aktiengesetz, 3. Aufl 2015
Stoye-Benk/Cutura Handbuch Umwandlungsrecht für die rechtsberatende und notarielle Praxis, 3. Aufl 2012
Tröndle/Fischer Strafgesetzbuch und Nebengesetze, 64. Aufl 2017
Ulmer/Habersack/Löbbe Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), 2. Aufl 2016
Widmann/Mayer Umwandlungsrecht, Loseblatt
I.Ziele des Umwandlungsgesetzes1 – 15
1.Gründe für ein Umwandlungsrecht1 – 3
2.Rechtsbereinigung4 – 8
3.Neue Umwandlungsmöglichkeiten9 – 11
4.Verbesserung von Schutzprinzipien für betroffene Personenkreise12 – 15
II.Bedeutung von Umwandlungen in der unternehmerischen Praxis16 – 18
III.Entstehung des Umwandlungsgesetzes19 – 42
1.Historische Entwicklung19 – 25
2.Europarechtliche Vorgaben und Auswirkungen auf die Auslegung umwandlungsrechtlicher Vorschriften26 – 31
3.Gesetzgebungsverfahren32 – 34
4.Gesetzesänderungen nach 199535 – 42
IV.Systematischer Überblick über das Umwandlungsgesetz und das Umwandlungsverfahren43 – 54
1.Gesetzesaufbau43 – 49
2.Umwandlungsverfahren50 – 54
V.Umwandlungsrecht und andere Rechtsbereiche, insbesondere Umwandlungssteuerrecht55 – 63
VI.Anwendung des Umwandlungsrechts auf andere Strukturentscheidungen64
VII.Umstrukturierungen außerhalb des Umwandlungsgesetzes65 – 69
Aha Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge bei der Ausgliederung, AG 1997, 345; Austmann/Frost Vorwirkungen von Verschmelzungen, ZHR 169 (2005), 431; Bayer 1000 Tage neues Umwandlungsrecht – eine Zwischenbilanz, ZIP 1997, 1613; Drinhausen/Keinath Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes – Erleichterung grenzüberschreitender Verschmelzungen für deutsche Kapitalgesellschaften?, BB 2006, 725; Förster/Wendland Einbringungen von Unternehmensteilen in Kapitalgesellschaften – Auswirkungen des SEStEG auf Umwandlungsvorgänge, BB 2007, 631; Ganske Der Weg vom Diskussionsentwurf zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts, in IDW (Hrsg), Reform des Umwandlungsrechts, 1993, S 15; Haritz/v Wolff Internationalisierung des deutschen Umwandlungsrechts – Zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes, GmbHR 2006, 430; Heckschen Die Entwicklung des Umwandlungsrechts aus Sicht der Rechtsprechung und Praxis, DB 1998, 1835; Herrler Ermöglichung grenzüberschreitender Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften durch Änderung des Umwandlungsgesetzes, EuZW 2007, 295; Krause/Kulpa Grenzüberschreitende Verschmelzungen – Vor dem Hintergrund der „SEVIC“-Entscheidung und der Reform des deutschen Umwandlungsrechts –, ZHR 171 (2007), 38; Mayer/Weiler Neuregelungen durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes, Teil I DB 2007, 1235 und Teil II DB 2007, 1291; Meister Die Auswirkungen der MoMiG auf das Umwandlungsrecht, NZG 2008, 767; Müller Internationalisierung des deutschen Umwandlungsrechts: Die Regelung der grenzüberschreitenden Verschmelzung, ZIP 2007, 1081; Neye Das neue Umwandlungsrecht vor der Verabschiedung im Bundestag, ZIP 1994, 917; ders Der Regierungsentwurf zur Reform des Umwandlungsrechts, ZIP 1994, 165; ders Die Reform des Umwandlungsrechts, DB 1994, 2069; Neye/Kraft Neuigkeiten beim Umwandlungsrecht, NZG 2011, 681; Schmidt Die Änderung der umwandlungsrechtlichen Informationspflichten durch das ARUG, NZG 2008, 734; Simon/Merkelbach Das Dritte Gesetz zur Änderung des UmwG, DB 2011, 1317; Streck/Mack/Schwedhelm Verschmelzung und Formwechsel nach neuem Umwandlungsgesetz, GmbHR 1995, 161; Wiesner Die grenzüberschreitende Verschmelzung und der neue Mitbestimmungskompromiss, DB 2005, 91.
1
Mit dem UmwG 1995 hat der Gesetzgeber ein umfassendes neues UmwR geschaffen. Dem Gesetzgeber ist dabei die Kodifikation umfassender Möglichkeiten für Unternehmensumstrukturierungen gelungen. Handwerkliche Fehler wurden durch das intensive und aufwendige Gesetzgebungsverfahren vermieden. Nicht zu Unrecht spricht Mayer in Widmann/Mayer, Einf UmwG Rn 1 davon, dass die Bedeutung des UmwG „für die künftige gesellschaftsrechtliche Entwicklung ebenso einzuschätzen ist, wie es 1965 bei der damaligen Aktienrechtsreform der Fall war“.
2
Die Gründe für das UmwG sind lt Gesetzesbegründung (vgl die RegBegr, abgedruckt bei Ganske UmwR, S 13) die Folgenden:
–
Die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes vorhandenen Umwandlungsmöglichkeiten sollten zusammengefasst und systematisiert werden.
–
Die Umwandlungsmöglichkeiten sollten umfassend erweitert werden, um vorhandene Lücken bei Umstrukturierungen zu schließen und den Unternehmen für Umstrukturierungen einen rechtlichen Rahmen zu geben.
–
Der Anlegerschutz, und zwar insbes der Schutz von Minderheitsbeteiligten, und der Schutz von Gläubigern sollte verbessert werden.
3
Auch die Terminologie wurde durch das UmwG vereinheitlicht. Unter den Begriff „Umwandlung“ als Oberbegriff fallen nach der Definition in § 1 Abs 1 die Verschmelzung, die Spaltung, die Vermögensübertragung und der Formwechsel.
4
Bis zum Inkrafttreten des UmwG waren verschiedene Umwandlungsmöglichkeiten im UmwG 1969, im AktG, im KapErhG (für GmbH), im GenG und im VAG geregelt. Diese Sondervorschriften beschränkten sich auf einzelne Umwandlungsarten unter Beteiligung bestimmter und für die jeweiligen Gesetze prägender Rechtsformen. Eine umfassende Kodifizierung der Umwandlungsmöglichkeiten unter Einbeziehung sämtlicher Rechtsformen gab es nicht.
5
Abgesehen von der Regelung der Umwandlungsmöglichkeiten in verschiedenen Gesetzen war auch die Gesetzestechnik bei den einzelnen Umwandlungsmöglichkeiten unterschiedlich. So gab es für die Änderung der Rechtsform drei verschiedene Regelungstypen, nämlich den identitätswahrenden Formwechsel (für die AG nach §§ 362–393 AktG aF sowie für die Umw einer bergrechtlichen Gewerkschaft in eine GmbH nach §§ 63 ff UmwG 1969), die verschmelzende Umw als Unterform der übertragenden Umw (zB für die Umw einer AG in eine OHG nach § 3 ff UmwG 1969) und die errichtende Umw als weitere Unterform der übertragenden Umw (zB für die Umw einer PersHandelsGes in eine GmbH nach §§ 46 ff UmwG 1969).
6
Durch das UmwG wurde die Kodifizierung von einzelnen Umwandlungsmöglichkeiten in verschiedenen Gesetzen beendet. Die entspr Vorschriften wurden sämtlich aufgehoben. Die Umwandlungsmöglichkeiten sind im UmwG zusammenfassend geregelt.
7
Die „Typenvielfalt“ der Umwandlungsmöglichkeiten wurde durch das UmwG 1995 ebenfalls beseitigt. Die Umwandlungsmöglichkeiten wurden systematisiert. Das UmwG 1995 unterscheidet nunmehr zwischen Umw mit einer Vermögensübertragung und Umw ohne Vermögensübertragung. Dabei sind Umw mit Vermögensübertragung die Verschmelzungen (zweites Buch des UmwG), die Spaltungen (drittes Buch des UmwG) und die Vermögensübertragung im eigentlichen Sinn (viertes Buch des UmwG). Umw ohne Vermögensübertragung sind die vom UmwG vorgesehenen und zugelassenen Rechtsformwechsel (fünftes Buch des UmwG), bei denen die betreffenden Rechtsträger mit geänderter Rechtsform identitätswahrend fortbestehen (insoweit wurde die bis dahin geltende Unterscheidung in Rechtsformwechsel mit und Rechtsformwechsel ohne Vermögensübertragung aufgegeben).
8
Die im UmwG geregelten Umwandlungsmöglichkeiten lassen sich danach wie folgt einteilen:
[Bild vergrößern]
9
Das UmwG hat die Umwandlungsmöglichkeiten deutlich erweitert und auch Lücken bei bereits vor Inkrafttreten des UmwG bestehenden Umwandlungsmöglichkeiten geschlossen. Sämtlichen in Deutschland gebräuchlichen Rechtsformen sind nun im Grundsatz Umwandlungsmöglichkeiten eröffnet.
10
Bei Verschmelzungen und beim identitätswahrenden Formwechsel wurden zusätzliche Rechtsformen einbezogen. Sofern für bestimmte Rechtsformen bereits eine Verschmelzung oder ein Formwechsel vorgesehen war, wurden die diesbezüglichen Umwandlungsmöglichkeiten auf weitere Rechtsformen erstreckt. So wurde beispielhaft die ursprünglich nicht geregelte Verschmelzung von PersGes oder von KapGes mit PersGes neu in das UmwG aufgenommen. Weiter wurden Möglichkeiten des Formwechsels von KapGes in PersGes vorgesehen. Die Umwandlungsmöglichkeiten für Genossenschaften wurden ebenfalls deutlich erweitert.
11
Durch das UmwG neu geschaffen wurde das Rechtsinstitut der Spaltung. Aufspaltung und Abspaltung waren bis zum Inkrafttreten des UmwG nur über mehrere komplizierte Gestaltungsschritte zu erreichen (vgl hierzu die seinerzeit erhebliches Aufsehen erregenden Spaltungsfälle der Löwenbräu AG und der Varta AG). Ausgliederungen waren ursprünglich (und sind es noch) im Wege der Einzelrechtsnachfolge möglich (vgl hierzu Rn 68). Durch das UmwG wurde die Ausgliederung im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge neu geschaffen. Bereits durch die Kodifizierung der Spaltung ist die Zahl der Umwandlungsmöglichkeiten deutlich angestiegen.
12
Nach der Gesetzesbegründung wird als Ziel des UmwG auch der Schutz von Anlegern und Gläubigern genannt. Hinzu kommt nach der konkreten Ausgestaltung der gesetzlichen Vorschriften der Schutz der Arbeitnehmer. Für alle diese Personenkreise sieht das UmwG eine Verstärkung ihrer Rechte vor.
13
Die Sicherung von Arbeitnehmerrechten wird durch das UmwG insbes durch folgende Maßnahmen erreicht:
–
Jeder Umwandlungsvertrag muss Angaben über die Folgen der Umw für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen sowie für die insoweit vorgesehenen Maßnahmen enthalten (vgl zB §§ 5 Abs 1 Nr 9, 126 Abs 1 Nr 11, 194 Abs 1 Nr 7). Der Umwandlungsvertrag ist zudem den zuständigen Betriebsräten spätestens einen Monat vor Beschlussfassung der Anteilsinhaber zuzuleiten.
–
§ 324 sieht für die Fälle der Verschmelzung, der Spaltung und der Vermögensübertragung die ausdrückliche Anwendung von §§ 613a Abs 1, 4–6 BGB vor. Die Arbeitsverhältnisse gehen damit unverändert auf den neuen Rechtsträger über. § 323 Abs 1 regelt überdies ausdrücklich, dass ein Arbeitnehmer bei einer Spaltung oder Teilübertragung für die Dauer von zwei Jahren seine kündigungsrechtliche Stellung behält.
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Für die Fälle der Abspaltung oder Ausgliederung enthält § 325 Abs 1 den Grundsatz der Mitbestimmungsbeibehaltung beim übertragenden Rechtsträger. Würden durch die Abspaltung oder Ausgliederung wegen Absinkens der Mitarbeiterzahl beim übertragenden Rechtsträger die Voraussetzungen für eine gesetzliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat entfallen, bleibt die mitbestimmungsrechtliche Situation für einen Zeitraum von fünf Jahren unverändert erhalten. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Zahl der beim übertragenden Rechtsträger verbliebenen Arbeitnehmer weniger als ein Viertel der für die betreffende Arbeitnehmermitbestimmung gesetzlich vorgesehenen Mindestzahl an Arbeitnehmern beträgt.
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Der vom Gesetzgeber angestrebte Gläubigerschutz wird insbes durch folgende Regelungen erreicht:
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Gläubiger der beteiligten Rechtsträger können Sicherheitsleistung für ihre Forderungen verlangen (§§ 22, 125, 204).
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Die Mitglieder der Vertretungsorgane und, wenn vorhanden, auch der Aufsichtsorgane der beteiligten Rechtsträger können bei schuldhaft begangenen Verletzungshandlungen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden (§§ 25, 125, 205).
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Bei der Spaltung wurde eine im Grundsatz fünfjährige Nachhaftung aller an der Spaltung beteiligten Rechtsträger für die am Spaltungsstichtag vorhandenen Verbindlichkeiten begründet (§ 133), die nach § 133 Abs 3 S 2 für Versorgungsverpflichtungen nach dem BetrAVG auf 10 Jahre verlängert ist. Eine Haftungserweiterung ist iÜ für die in § 134 bestimmten Fälle zugunsten der Arbeitnehmer vorgesehen. Beim Formwechsel in eine KapGes finden überdies die Bestimmungen über die Gründerhaftung Anwendung.
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Der als zu verwirklichendes Ziel ebenfalls angestrebte verbesserte Anlegerschutz ist durch eine Vielzahl von Maßnahmen, die für die einzelnen Umwandlungsarten weitgehend identisch sind, verwirklicht worden. Bereits im Vorfeld der von ihnen zu fassenden Beschl haben die Anteilseigner umfassende Informationsrechte. Für die ganz überwiegende Zahl der Umw ist eine gesonderte Prüfung durch Sachverständige (Wirtschaftsprüfer) vorgesehen, die nur mit Zustimmung aller Anteilsinhaber entbehrlich ist. Weiter müssen die Anteilsinhaber einer Umw mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln zustimmen. In bestimmten Fällen bestehen darüber hinaus Zustimmungsrechte einzelner Anteilsinhaber sowie – nach allg Grundsätzen und bei Vorhandensein verschiedener Anteilsgattungen – die Notwendigkeit von Sonderbeschlüssen einzelner Gruppen von Anteilsinhabern. Verschiedentlich ist den Anteilsinhabern darüber hinaus ein Ausscheiden gegen Barabfindung anzubieten. Die Zulässigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zu fassenden Gesellschafterbeschlüsse können die Anteilsinhaber über Anfechtungsprozesse überprüfen lassen. Für die Überprüfung des angemessenen Umtauschverhältnisses sowie der Angemessenheit der Barabfindung steht das Spruchverfahren nach Spruchverfahrensgesetz zur Verfügung.
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Umw können in der Entwicklung von Unternehmen eine erhebliche Rolle spielen. Die Inhaber von Unternehmen sind in der Wahl der Rechtsform für ihr Unternehmen frei und werden diese unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher, organisatorischer und steuerlicher Gesichtspunkte bestimmen. Die maßgebenden Gegebenheiten können sich im Laufe der Zeit ändern; die Rechtsform ist an die geänderten Gegebenheiten anzupassen. Das UmwG eröffnet den Weg hierzu über den Formwechsel. Unternehmerische Entwicklungen können jedoch auch den Zusammenschluss mit anderen Unternehmen, mit Dritten oder konzernverbundenen Unternehmen, oder die Spaltung eines Unternehmens in verschiedene Teile erforderlich machen. Auch für diese Fälle stellt das Gesetz die verschiedenen Formen der Umw, konkret hier die Verschmelzung und die Spaltung, zur Verfügung.
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Damit können beispielhaft als unternehmerische Gründe für Umw genannt werden:
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Verschmelzungen: Zusammenschluss von Unternehmen zu neuen, größeren Einheiten; Bereinigung von Konzernstrukturen durch Zusammenlegung von Gesellschaften; Zusammenführung eines übernommenen Unternehmens mit dem Erwerber nach Übernahme aller Anteile oder jedenfalls einer qualifizierten Mehrheit; vereinfachte Liquidation oder Sanierung eines Unternehmens durch Verschmelzung.
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Spaltung: Herstellung einer Holding-Struktur; Aufteilung von Unternehmen mit dem Ziel der Teilveräußerung oder der Trennung von Gesellschafterstämmen; Teilung von Unternehmen aus organisatorischen Gründen, zur Verselbstständigung einzelner Bereiche oder Vermögensgegenstände oder zur Vorbereitung von Fusionen mit separierten Unternehmensteilen; Herbeiführung einer Betriebsaufspaltung.
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Formwechsel: Anpassung der Rechtsform an geänderte betriebswirtschaftliche, steuerliche oder organisatorische Gegebenheiten; Formwechsel in die AG zwecks Zugang zum Kapitalmarkt.
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Da Umw wegen ihres formalisierten Verfahrens mit nicht unerheblichen Kosten belastet sein können, ist vor Durchführung einer Maßnahme nach dem UmwG idR zu prüfen, ob das gewünschte Ziel nicht auch durch eine Umstrukturierungsmaßnahme außerhalb des UmwG vorgenommen werden kann und soll (vgl hierzu unter Rn 65 ff).
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Erste gesetzliche Regelungen von Umw wurden im ausgehenden 19. Jahrhundert geschaffen. Im ADHGB von 1861 finden sich erstmals Vorschriften zur Verschmelzung von AG. Das ADHGB 1884 enthielt Bestimmungen über den Formwechsel einer KGaA in eine AG. Im GmbHG von 1892 wurde die Umw einer AG in eine GmbH gesetzlich ermöglicht (§§ 80, 81 GmbHG).
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Das AktG 1937 sah zum einen die Verschmelzung von KapGes vor, zum anderen wurde die Umw von KapGes in KapGes anderer Rechtsform – unter Aufhebung der §§ 80 und 81 GmbHG 1892 – geregelt. Die Umwandlungsregelungen beschränkten sich bis dahin auf KapGes (sieht man von dem Gesetz über die Umw von KapGes von 1934 ab, aufgrund dessen bis zum 31.12.1936 KapGes in PersGes umgewandelt werden konnten).
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Umwandlungsmöglichkeiten unter Einbeziehung von PersGes finden sich erstmals im UmwG 1956. Dort wurde die (übertragende) Umw einer KapGes in eine PersGes geregelt. Durch das UmwG 1969 wurde sodann die Umw von PersGes in KapGes zum ersten Mal umfassend kodifiziert. Die GmbH-Novelle von 1980 sah in den §§ 56a ff GmbHG die Umw eines Einzelkaufmannes in eine GmbH vor.
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Wesentliche umwandlungsrechtliche Regelungen wurden iÜ in das AktG aufgenommen, nämlich die §§ 339 ff AktG für die Verschmelzung und die §§ 362 ff AktG für die formwechselnde Umw von KapGes in andere KapGes. Das KapErhG enthielt seit 1980 Bestimmungen für die Verschmelzung zweier GmbH, die in ihrer Systematik den aktienrechtlichen Regelungen entsprachen. Die Verschmelzung von Genossenschaften war in den §§ 93a ff GenG geregelt.
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Die Spaltung von Unternehmen wurde für Einzelfälle erstmals im Landwirtschaftsanpassungsgesetz (GBl DDR I 1990 Nr 42, 642) und im Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen v 5.4.1991 (BGBl I 1991, 854) gesetzlich geregelt.
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Insgesamt waren die umwandlungsrechtlichen Regelungen somit einzelfallbezogen und lückenbehaftet. Zahlreiche denkbare Umwandlungsfälle waren nicht geregelt und konnten deshalb mangels Analogiefähigkeit der kodifizierten Fälle nicht durchgeführt werden (PersGes konnten zB nicht miteinander verschmolzen werden, Genossenschaften nur untereinander, eine Regelung der Spaltung gab es bis 1990 überhaupt nicht).
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Neben seiner einzelfallbezogenen und auf verschiedene Gesetze verteilten Kodifizierung war das UmwR ursprünglich von der rechtssystematischen Unterscheidung zwischen PersGes und KapGes geprägt. Da die PersGes als Gesamthandsgemeinschaft und die KapGes als juristische Person rechtsdogmatisch eine andere Struktur aufweisen, wurde für das UmwR bei dem Wechsel der Rechtsform nicht einheitlich von einer Identität des Rechtsträgers ausgegangen. Diese wurde vielmehr nur bei dem Wechsel der Rechtsform von einer KapGes in eine andere KapGes angenommen. Der Wechsel der Rechtsform von der PersGes in die KapGes und umgekehrt wurde als sog übertragende Umw angesehen.
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Das UmwG beruht ausschließlich auf der Entsch des deutschen Gesetzgebers, eine umfassende Kodifizierung des UmwR vorzunehmen. Eine Verpflichtung zum Erlass des UmwG aufgrund europarechtlicher Vorschriften bestand nicht. Die Verschmelzungsrichtlinie (Dritte Richtlinie) war bereits 1982 umgesetzt worden. Die Spaltungsrichtlinie (Sechste Richtlinie) war nur zu beachten, falls der nationale Gesetzgeber Regelungen zur Spaltung treffen wollte. Einen europarechtlichen Zwang zur Regelung der Spaltung gab es also nicht. Die ergänzend zu berücksichtigende gesellschaftsrechtliche RL war ebenfalls bereits in nationales Recht umgesetzt.
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Nachdem sich der nationale Gesetzgeber für eine umfassende Kodifizierung im UmwG entschieden hatte, wurden die europarechtlichen Vorgaben der genannten RL in das UmwG eingearbeitet. Hierbei regelt die Verschmelzungsrichtlinie die Verschmelzung von AG. Die Spaltungsrichtlinie regelt die Aufspaltung einer AG, und zwar zur Neugründung und zur Aufnahme. Beteiligte Rechtsträger können lediglich AG sein. Von der Kapitalrichtlinie wird für den Fall des Formwechsels in eine AG die Anwendung der aktienrechtlichen Gründungsvorschriften verlangt. Die europarechtlichen Vorgaben betreffen also nur wenige vom UmwG erfasste Umwandlungsfälle. Lediglich insoweit setzt das UmwG die europarechtlichen Vorgaben um, was bei der Auslegung der umwandlungsgesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen ist. IÜ werden die Vorgaben der RL vom nationalen Gesetzgeber – ohne dass hierzu eine Verpflichtung bestand – auch auf die anderen Umwandlungsmöglichkeiten nach UmwG ausgedehnt. Eine solche über das Ziel der RL hinausgehende Umsetzung ist zulässig.
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Aufgrund der Umsetzung der RL iRd UmwG sind die Richtlinienvorschriften bei der Auslegung des UmwG zu berücksichtigen. Dabei betreffen die RL aufgrund ihres eingeschränkten Regelungsbereichs unmittelbar nur einen geringen Teil der umwandlungsrechtlichen Bestimmungen. Wegen der Gesetzestechnik des UmwG, nämlich grdl Regelungen für alle Umwandlungsvorgänge in einem allg Teil zusammenzufassen, auf den dann in den bes Teilen jeweils verwiesen wird, und außerdem die einzelnen Umwandlungsvorgänge für die jeweiligen Umwandlungsfälle und Rechtsformen weitgehend parallel zu regeln, haben die Richtlinienvorschriften jedoch Auswirkungen auf weite Teile des UmwR. Dies ist iRd Auslegung der umwandlungsrechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen (vgl zur richtlinienkonformen Auslegung der umwandlungsrechtlichen Vorschriften bei Lutter/Bayer in Lutter, Einl I Rn 26 ff; Mayer in Widmann/Mayer, Einf UmwG Rn 106 ff).
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Soweit die einzelne Bestimmung des UmwG danach unmittelbar auf der RL beruht, muss sie richtlinienkonform ausgelegt werden. Dies bedeutet, dass nach den herkömmlichen Auslegungsmethoden zu ermitteln ist, ob die Norm des UmwG der entspr Richtlinienbestimmung entspricht. Lässt sich der Inhalt der Richtliniennorm nicht eindeutig bestimmen, ist die Auslegungsfrage im Rahmen von Gerichtsverfahren vorab dem EuGH zur Entsch vorzulegen. IÜ ist die Norm des UmwG mit der Richtlinienvorschrift in Einklang zu bringen. Würde die Bestimmung des UmwG der RL widersprechen, wäre unmittelbar die Regelung der RL im nationalen Recht anzuwenden. Soweit das UmwG strengere Anforderungen als die RL stellen sollte, ist zunächst zu prüfen, ob eine solche strengere Regelung zulässig ist oder der RL widerspricht. Lässt die RL keine höheren Anforderungen zu, würde die nationale Vorschrift der Richtlinienanforderung widersprechen und wäre insoweit unwirksam.
30
Die unmittelbare Auslegung greift nur, soweit das UmwG die RL unmittelbar umsetzt. Aufgrund der eingangs geschilderten Gesetzgebungstechnik bei Abfassung des UmwG (vgl dazu auch unten Rn 48 ff) haben die RL jedoch darüber hinaus Ausstrahlungswirkung auf weite Teile des UmwG. Es fragt sich, ob auch insoweit eine richtlinienkonforme Auslegung dieser umwandlungsrechtlichen Normen erfolgen soll oder ob sich die Auslegung hier ausschließlich am nationalen Recht orientiert.
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Aufgrund der Gesetzestechnik gelten die unmittelbar auf den RL beruhenden umwandlungsrechtlichen Vorschriften auch für die entspr anderen Umwandlungsfälle. Deshalb sind auch diese richtlinienkonform auszulegen. Dies beruht zwar nicht auf einer europarechtlichen Pflicht. Wäre eine ausschließlich auf nationalem Recht beruhende Auslegung gewollt, hätte dies der Gesetzgeber jedoch unmissverständlich zum Ausdruck bringen müssen.
32
Das Gesetzgebungsverfahren zum UmwG beruht auf einer Anregung des Rechtsausschusses des Bundestags aus dem Jahr 1980, der anlässlich der GmbH-Novelle 1980 anregte, Verschmelzung und Umw umfassend in einem Gesetz zu regeln. Aufgrund dieser Anregung erstellte das Bundesjustizministerium den „Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts“ v 3.8.1988, der bereits die Grundstruktur des heutigen UmwG enthielt (Beilage Nr 214a BAnz Nr 214 v 15.11.1988). Wegen der Wiedervereinigung verzögerten sich die Arbeiten am UmwG. Allerdings wurden unter Berücksichtigung der im Diskussionsentwurf enthaltenen Regelungen Bestimmungen über die Spaltung sowohl in das Landwirtschaftsanpassungsgesetz als auch in das Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen aufgenommen (vgl Rn 23).
33
Am 14.4.1992 wurde der „Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts“ vorgelegt (Beilage Nr 112a BAnz Nr 112 v 20.6.1992), der – wie bereits der Diskussionsentwurf – in der Lit breit diskutiert wurde. Hierbei lag bes Gewicht auf arbeitsrechtlichen Belangen, insbes in Bezug auf die Unternehmensmitbestimmung.
34
Das Gesetzgebungsverfahren als solches fand im Jahr 1994 statt. Es wurde eingeleitet durch die im Januar 1994 erfolgte Vorlage des RegE (BR-Drucks 75/94). In dem RegE wurden insbes die arbeitsrechtlichen Vorschriften des RefE ergänzt (zB Einf des § 5 Abs 1 Nr 9 und der entspr Regelungen für Spaltung und Formwechsel, in denen die voraussichtlichen Folgen der Umw für die Arbeitnehmer und ihre Vertreter dargestellt werden müssen). Am 16.6.1994 wurde der Gesetzentwurf im BTag verabschiedet. Nachdem der BR jedoch seine Zustimmung verweigert hatte, konnte erst im Vermittlungsausschuss ein Kompromiss zu den str arbeits- und mitbestimmungsrechtlichen Fragen erzielt werden (so wurde zB die Mitbestimmungsbeibehaltung nach § 325 aufgenommen, das Übergangsmandat des Betriebsrats nach § 321 wurde auf sechs Monate und die kündigungsrechtliche Stellung nach § 321 Abs 1 auf zwei Jahre verlängert), dem der BTag am 6.9.1994 und der BR am 23.9.1994 zustimmten. Das UmwG wurde am 28.10.1994 im BGBl verkündet und trat zum 1.1.1995 in Kraft (vgl im Einzelnen zum Gesetzgebungsverfahren bei Stratz in Schmitt/Hörtnagl/Stratz, Einf UmwG A Rn 9; Lutter/Bayer in Lutter, Einl I Rn 8 ff; Mayer in Widmann/Mayer, Einf UmwG Rn 1 ff).
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Wesentliche Änderungen erfuhr das UmwG durch das Gesetz zur Änderung des UmwG, des PartGG und anderer Gesetze v 27.7.1998 (BGBl I 1998, 1878), durch das insbes die PartGes als umwandlungsfähiger Rechtsträger in das UmwG aufgenommen wurde. Das Spruchverfahrensneuordnungsgesetz v 12.6.2003 (BGBl I 2003, 838) regelt einheitlich das Spruchverfahren. Die einzelgesetzlichen Regelungen, die im AktG, im UmwG und im FGG enthalten waren, sind entfallen. An entspr Stelle ist im UmwG nunmehr auf das Spruchverfahrensneuordnungsgesetz verwiesen.
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Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des UmwG v 19.4.2007 (BGBl I 2007, 542) wurde die grenzüberschreitende Verschmelzung innerhalb der EU ermöglicht (§§ 122a–122l). Die Bestimmungen setzen den gesellschaftsrechtlichen Teil der RL 2005/56/EG v 26.10.2005 (Verschmelzungsrichtlinie) sowie die SEVIC-Entsch des EuGH v 13.12.2005 (DB 2005, 2804) um. Die Regelungen der §§ 122a ff erfassen nur grenzüberschreitende Verschmelzungen, nicht jedoch Spaltungen, Formwechsel oder Vermögensübertragungen. Zudem ist der Anwendungsbereich auf KapGes beschränkt. Das Zweite Gesetz zur Änderung des UmwG sieht – neben verschiedenen anderen Änderungen – weiter eine wesentliche Erleichterung für die Verschmelzung und Spaltung vor. Ein übernehmender Rechtsträger in der Rechtsform der KapGes darf nunmehr von einer Anteilsgewährung absehen, wenn alle Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers hierauf durch notariell beurkundete Erklärung verzichten (§§ 54 Abs 1 S 3 und 68 Abs 1 S 3).
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Durch das FGG-Reformgesetz vom 17.12.2008 (BGBl I 2008, 2586) wurde das FGG durch das FamFG ersetzt und das Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundlegend reformiert. Das UmwG ist vom FGG-Reformgesetz insoweit betroffen als mit den geänderten Vorschriften über Rechtsmittel im FamFG auch Änderungen der Rechtsmittel im UmwG einhergehen; angesprochen sind die §§ 10 und 26 UmwG.
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Das Dritte Gesetz zur Änderung des UmwG vom 11.7.2011 (BGBl I 2011, 1338) brachte insbesondere Neuerungen bei der Konzernverschmelzung, die nach § 125 S 1 auch für die Spaltung gelten.
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Nach dem neu in das UmwG aufgenommenen § 62 Abs 4 ist bei Verschmelzung einer 100 %igen Tochter-Kapitalgesellschaft auf ihre Mutter-AG ein Verschmelzungsbeschluss bei der übertragenden Kapitalgesellschaft nicht erforderlich. Wird ein Verlangen nach § 62 Abs 2 bei der Mutter-AG nicht gestellt, kann eine derartige Konzernverschmelzung ohne die Fassung von Verschmelzungsbeschlüssen vorgenommen werden
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Neu geschaffen wurde der sog umwandlungsrechtliche Squeeze out (§ 62 Abs 5). Nach § 62 Abs 5 S 1 kann bei Verschmelzung einer AG auf eine andere AG die Hauptversammlung der übertragenden AG innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags den Ausschluss der Minderheitsaktionäre beschließen, wenn der übernehmenden AG mindestens 90 % des Grundkapitals gehören. Beim aktienrechtlichen Squeeze out liegt die Schwelle bei 95 %; der Schwellenwert ist beim umwandlungsrechtlichen Squeeze out somit nicht unerheblich abgesenkt.
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