Umwandlungsgesetz - Roman A. Becker - E-Book

Umwandlungsgesetz E-Book

Roman A. Becker

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Beschreibung

Der Heidelberger Kommentar zum Umwandlungsgesetz erläutert die Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Berücksichtigt wurde bereits das Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften vom 17.7.2017. Erweitert wurde der Kommentar um zwei neue Anhänge zur - für die Praxis bedeutsamen Umwandlung im Insolvenzplanverfahren - Umwandlung mit Beteiligung einer Europäischen Aktiengesellschaft (SE).Die Autoren aus Anwaltschaft, Notariat und Wirtschaft bringen ihre beruflichen Erfahrungen in die praxisbezogene Kommentierung ein und geben umfassende Antworten. Die Erläuterungen konzentrieren sich auf das Wesentliche und orientieren sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Der Schwerpunkt der Darstellung liegt dabei auf der Erläuterung der Probleme und Gestaltungsmöglichkeiten bei Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel. Es werden aber auch die Vorschriften für Genossenschaften, Vereine oder VVaG (Vermögensübertragung) erläutert.

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Umwandlungsgesetz

Herausgegeben von

 

Dr. Hans-Christoph Maulbetsch

Dr. Axel Klumpp

und

Dr. Klaus-Dieter Rose

 

Bearbeitet von

 

Roman A. Becker, RechtsanwaltDr. Ulla Findeisen, RechtsanwältinHansjörg Frenz, LL.M., RechtsanwaltValerie Gundlach, LL.M., RechtsanwältinDr. Markus Haggeney, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtDr. Holger Kierstein, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtDr. Axel Klumpp, RechtsanwaltDr. Metin Konu, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und GesellschaftsrechtDr. Hans-Christoph Maulbetsch, RechtsanwaltDr. Egon A. Peus, Rechtsanwalt i.R., Notar a.D.Dr. Guido Quass, Rechtsanwalt, Dipl.-BetriebswirtDr. Hermann Raible, Rechtsanwalt · Felix Rebel, RechtsanwaltDr. Volker Rebmann, Rechtsanwalt, NotarDr. Gerhard Ries, RechtsanwaltDr. Klaus-Dieter Rose, RechtsanwaltDr. Oliver Schmidt, Rechtsanwalt, Fachanwalt für SteuerrechtDr. Christian Stenneken, RechtsanwaltDr. Jochen Stockburger, RechtsanwaltDr. Achim Tempelmann, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für ArbeitsrechtRalf-Dietrich Tiesler, Rechtsanwalt, Fachanwalt für ArbeitsrechtDr. Jasmin Urlaub, Rechtsanwältin, Fachanwältin für InsolvenzrechtLilian Uxa, RechtsanwältinDr. Volker Weinreich, Rechtsanwalt, Notar, Fachanwalt für Steuerrecht

 

2., neu bearbeitete Auflage

 

Impressum

Bibliografische Informationen der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über <http://dnb.d-nb.de> abrufbar.

 

ISBN 978-3-8114-5615-0

 

E-Mail: [email protected]

Telefon: +49 89 2183 7923Telefax: +49 89 2183 7620

 

www.cfmueller.de

 

© 2017 C.F. Müller GmbH, Waldhofer Straße 100, 69123 Heidelberg

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Vorwort

Seit dem Erscheinen der Erstauflage dieses Kommentars gab es mehrere Änderungen und Fortentwicklungen des Umwandlungsgesetzes sowie anderer Gesetze, die für Umwandlungsvorgänge von Bedeutung sind. Es war daher an der Zeit, die Kommentierung zu aktualisieren und weiterzuentwickeln.

Ganz neu aufgenommen wurde ein Abschnitt zu Umwandlungen im Insolvenzplanverfahren, die seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen im Insolvenzverfahren (ESUG) zum 1.3.2012 erstmals möglich wurden und ein für die Praxis interessantes Gestaltungsinstrument in Sanierungsfällen bieten können. Ebenso neu wurde ein Anhang zur Societas Europaea (SE) in den Kommentar aufgenommen.

Im Übrigen bleibt der Kommentar seinem Anspruch treu, das Umwandlungsrecht praxisnah und fundiert darzustellen. Anschauliche Beispiele, Hinweise und Formulierungsvorschläge in den einzelnen Kommentierungen unterstreichen das Ziel der Autoren, praxisnahe Hilfestellungen zu geben.

Die Kommentierung ist in allen ihren Teilen auf dem Stand Juni 2017. Nachgetragen wurden die Änderungen durch das Gesetz zum Bürokratieabbau und zur Förderung der Transparenz bei Genossenschaften vom 17.7.2017.

Unser Dank gilt wieder allen Autorinnen und Autoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an der Realisierung der 2. Auflage des Kommentars mitgewirkt haben.

Stuttgart, im Juni 2017

Hans-Christoph MaulbetschAxel KlumppKlaus-Dieter Rose

Bearbeiterverzeichnis

Becker:

Vor § 122a, §§ 122a–122l UmwG (zusammen mit Uxa)

Findeisen:

§§ 109–119, 151, 174–189, 291–300 UmwG

Frenz:

§§ 65–68, 79–98, 105–108, 147–148, 150, 251–271 UmwG

Gundlach:

§§ 15–19 UmwG

Haggeney:

§§ 39–45e, 120–122, 317–321 UmwG

Kierstein:

§§ 20–21, 200–203 UmwG

Klumpp:

§§ 69, 135–146, 152–160 UmwG

Konu:

§§ 99–104a, 149, 272–290 UmwG (zusammen mit Ries), Anhang 2 zu § 325 Societas Europaea (SE)

Maulbetsch:

Einleitung, §§ 1–3 UmwG (zusammen mit Rebel), §§ 4, 5 ohne Abs 1 Nr 9 und Abs 3, §§ 6, 7 UmwG, § 8 UmwG (zusammen mit Rebel), §§ 9–14, 22–24, 36–38, 60, 73–78 UmwG

Peus:

§§ 168–173, 301–304 UmwG (zusammen mit Stenneken)

Quass:

§§ 190–199 UmwG

Raible:

§§ 123–134 UmwG

Rebel:

§§ 1–3, 8 UmwG (zusammen mit Maulbetsch), §§ 204–213 UmwG

Rebmann:

§§ 46–59 UmwG

Ries:

§§ 99–104a, 149, 272–290 UmwG (zusammen mit Konu)

Rose:

§§ 61–64, 214–250 UmwG

Schmidt:

§§ 161–167 UmwG

Stenneken:

§§ 168–173, 301–304 UmwG (zusammen mit Peus)

Stockburger:

§§ 25–35, 70–72 UmwG

Tempelmann:

§§ 322–325 UmwG

Tiesler:

§ 5 Abs. 1 Nr 9 und Abs 3 UmwG

Urlaub:

Anhang 1 zu § 325 Umwandlung im Insolvenzplanverfahren

Uxa:

Vor § 122a, §§ 122a–122l UmwG (zusammen mit Becker)

Weinreich:

§§ 313–316 UmwG

Zitiervorschlag

 

Maulbetsch in HK-UmwG, § 4 Rn 2

Inhaltsverzeichnis

 Vorwort

 Bearbeiterverzeichnis

 Abkürzungsverzeichnis

 Literaturverzeichnis

 Einleitung

Erstes BuchMöglichkeiten von Umwandlungen

 § 1Arten der Umwandlung; gesetzliche Beschränkungen

Zweites BuchVerschmelzung

 Erster TeilAllgemeine Vorschriften

  Erster AbschnittMöglichkeit der Verschmelzung

   § 2Arten der Verschmelzung

   § 3Verschmelzungsfähige Rechtsträger

  Zweiter AbschnittVerschmelzung durch Aufnahme

   § 4Verschmelzungsvertrag

   § 5Inhalt des Verschmelzungsvertrags

   § 6Form des Verschmelzungsvertrags

   § 7Kündigung des Verschmelzungsvertrags

   § 8Verschmelzungsbericht

   § 9Prüfung der Verschmelzung

   § 10Bestellung der Verschmelzungsprüfer

   § 11Stellung und Verantwortlichkeit der Verschmelzungsprüfer

   § 12Prüfungsbericht

   § 13Beschlüsse über den Verschmelzungsvertrag

   § 14Befristung und Ausschluss von Klagen gegen den Verschmelzungsbeschluss

   § 15Verbesserung des Umtauschverhältnisses

   § 16Anmeldung der Verschmelzung

   § 17Anlagen der Anmeldung

   § 18Firma oder Name des übernehmenden Rechtsträgers

   § 19Eintragung und Bekanntmachung der Verschmelzung

   § 20Wirkungen der Eintragung

   § 21Wirkung auf gegenseitige Verträge

   § 22Gläubigerschutz

   § 23Schutz der Inhaber von Sonderrechten

   § 24Wertansätze des übernehmenden Rechtsträgers

   § 25Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger der übertragenden Rechtsträger

   § 26Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs

   § 27Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des übernehmenden Rechtsträgers

   § 28Unwirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eines übertragenden Rechtsträgers

    Vorbemerkung zu §§ 29–34

   § 29Abfindungsangebot im Verschmelzungsvertrag

   § 30Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung

   § 31Annahme des Angebots

   § 32Ausschluss von Klagen gegen den Verschmelzungsbeschluss

   § 33Anderweitige Veräußerung

   § 34Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung

   § 35Bezeichnung unbekannter Aktionäre; Ruhen des Stimmrechts

  Dritter AbschnittVerschmelzung durch Neugründung

   § 36Anzuwendende Vorschriften

   § 37Inhalt des Verschmelzungsvertrags

   § 38Anmeldung der Verschmelzung und des neuen Rechtsträgers

 Zweiter TeilBesondere Vorschriften

  Erster AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften

   Erster UnterabschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Personenhandelsgesellschaften

    § 39Ausschluss der Verschmelzung

    § 40Inhalt des Verschmelzungsvertrags

    § 41Verschmelzungsbericht

    § 42Unterrichtung der Gesellschafter

    § 43Beschluss der Gesellschafterversammlung

    § 44Prüfung der Verschmelzung

    § 45Zeitliche Begrenzung der Haftung persönlich haftender Gesellschafter

   Zweiter UnterabschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Partnerschaftsgesellschaften

    § 45aMöglichkeit der Verschmelzung

    § 45bInhalt des Verschmelzungsvertrages

    § 45cVerschmelzungsbericht und Unterrichtung der Partner

    § 45dBeschluss der Gesellschafterversammlung

    § 45eAnzuwendende Vorschriften

  Zweiter AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung

   Erster UnterabschnittVerschmelzung durch Aufnahme

    § 46Inhalt des Verschmelzungsvertrags

    § 47Unterrichtung der Gesellschafter

    § 48Prüfung der Verschmelzung

    § 49Vorbereitung der Gesellschafterversammlung

    § 50Beschluss der Gesellschafterversammlung

    § 51Zustimmungserfordernisse in Sonderfällen

    § 52Anmeldung der Verschmelzung

    § 53Eintragung bei Erhöhung des Stammkapitals

    § 54Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung

    § 55Verschmelzung mit Kapitalerhöhung

   Zweiter UnterabschnittVerschmelzung durch Neugründung

    § 56Anzuwendende Vorschriften

    § 57Inhalt des Gesellschaftsvertrags

    § 58Sachgründungsbericht

    § 59Verschmelzungsbeschlüsse

  Dritter AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften

   Erster UnterabschnittVerschmelzung durch Aufnahme

    § 60Prüfung der Verschmelzung, Bestellung der Verschmelzungsprüfer

    § 61Bekanntmachung des Verschmelzungsvertrags

    § 62Konzernverschmelzungen

    § 63Vorbereitung der Hauptversammlung

    § 64Durchführung der Hauptversammlung

    § 65Beschluss der Hauptversammlung

    § 66Eintragung bei Erhöhung des Grundkapitals

    § 67Anwendung der Vorschriften über die Nachgründung

    § 68Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung

    § 69Verschmelzung mit Kapitalerhöhung

    § 70Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs

    § 71Bestellung eines Treuhänders

    § 72Umtausch von Aktien

   Zweiter UnterabschnittVerschmelzung durch Neugründung

    § 73Anzuwendende Vorschriften

    § 74Inhalt der Satzung

    § 75Gründungsbericht und Gründungsprüfung

    § 76Verschmelzungsbeschlüsse

    § 77(aufgehoben)

  Vierter AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung von Kommanditgesellschaften auf Aktien

   § 78Anzuwendende Vorschriften

  Fünfter AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften

   Erster UnterabschnittVerschmelzung durch Aufnahme

    § 79Möglichkeit der Verschmelzung

    § 80Inhalt des Verschmelzungsvertrags bei Aufnahme durch eine Genossenschaft

    § 81Gutachten des Prüfungsverbandes

    § 82Vorbereitung der Generalversammlung

    § 83Durchführung der Generalversammlung

    § 84Beschluss der Generalversammlung

    § 85Verbesserung des Umtauschverhältnisses

    § 86Anlagen der Anmeldung

    § 87Anteilstausch

    § 88Geschäftsguthaben bei der Aufnahme von Kapitalgesellschaften und rechtsfähigen Vereinen

    § 89Eintragung der Genossen in die Mitgliederliste, Benachrichtigung

    § 90Ausschlagung durch einzelne Anteilsinhaber

    § 91Form und Frist der Ausschlagung

    § 92Eintragung der Ausschlagung in die Mitgliederliste

    § 93Auseinandersetzung

    § 94Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens

    § 95Fortdauer der Nachschusspflicht

   Zweiter UnterabschnittVerschmelzung durch Neugründung

    § 96Anzuwendende Vorschriften

    § 97Pflichten der Vertretungsorgane der übertragenden Rechtsträger

    § 98Verschmelzungsbeschlüsse

  Sechster AbschnittVerschmelzung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine

   § 99Möglichkeit der Verschmelzung

   § 100Prüfung der Verschmelzung

   § 101Vorbereitung der Mitgliederversammlung

   § 102Durchführung der Mitgliederversammlung

   § 103Beschluss der Mitgliederversammlung

   § 104Bekanntmachung der Verschmelzung

   § 104aAusschluss der Barabfindung in bestimmten Fällen

  Siebenter AbschnittVerschmelzung genossenschaftlicher Prüfungsverbände

   § 105Möglichkeit der Verschmelzung

   § 106Vorbereitung, Durchführung und Beschluss der Mitgliederversammlung

   § 107Pflichten der Vorstände

   § 108Austritt von Mitgliedern des übertragenden Verbandes

  Achter AbschnittVerschmelzung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit

   Erster UnterabschnittMöglichkeit der Verschmelzung

    § 109Verschmelzungsfähige Rechtsträger

   Zweiter UnterabschnittVerschmelzung durch Aufnahme

    § 110Inhalt des Verschmelzungsvertrags

    § 111Bekanntmachung des Verschmelzungsvertrags

    § 112Vorbereitung, Durchführung und Beschluss der Versammlung der obersten Vertretung

    § 113Keine gerichtliche Nachprüfung

   Dritter UnterabschnittVerschmelzung durch Neugründung

    § 114Anzuwendende Vorschriften

    § 115Bestellung der Vereinsorgane

    § 116Beschlüsse der obersten Vertretungen

    § 117Entstehung und Bekanntmachung des neuen Vereins

   Vierter UnterabschnittVerschmelzung kleinerer Vereine

    § 118Anzuwendende Vorschriften

    § 119Bekanntmachung der Verschmelzung

  Neunter AbschnittVerschmelzung von Kapitalgesellschaften mit dem Vermögen eines Alleingesellschafters

   § 120Möglichkeit der Verschmelzung

   § 121Anzuwendende Vorschriften

   § 122Eintragung in das Handelsregister

  Zehnter AbschnittGrenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften

    Vorbemerkung zu §§ 122a–122l

   § 122aGrenzüberschreitende Verschmelzung

   § 122bVerschmelzungsfähige Gesellschaften

   § 122cVerschmelzungsplan

   § 122dBekanntmachung des Verschmelzungsplans

   § 122eVerschmelzungsbericht

   § 122fVerschmelzungsprüfung

   § 122gZustimmung der Anteilsinhaber

   § 122hVerbesserung des Umtauschverhältnisses

   § 122iAbfindungsangebot im Verschmelzungsplan

   § 122jSchutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft

   § 122kVerschmelzungsbescheinigung

   § 122lEintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung

Drittes BuchSpaltung

 Erster TeilAllgemeine Vorschriften

  Erster AbschnittMöglichkeit der Spaltung

   § 123Arten der Spaltung

   § 124Spaltungsfähige Rechtsträger

   § 125Anzuwendende Vorschriften

  Zweiter AbschnittSpaltung zur Aufnahme

   § 126Inhalt des Spaltungs- und Übernahmevertrags

   § 127Spaltungsbericht

   § 128Zustimmung zur Spaltung in Sonderfällen

   § 129Anmeldung der Spaltung

   § 130Eintragung der Spaltung

   § 131Wirkungen der Eintragung

   § 132Beachtung allgemeinen Rechts

   § 133Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten

   § 134Schutz der Gläubiger in besonderen Fällen

  Dritter AbschnittSpaltung zur Neugründung

   § 135Anzuwendende Vorschriften

   § 136Spaltungsplan

   § 137Anmeldung und Eintragung der neuen Rechtsträger und der Spaltung

 Zweiter TeilBesondere Vorschriften

   Vorbemerkung zu §§ 138–173

  Erster AbschnittSpaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung

   § 138Sachgründungsbericht

   § 139Herabsetzung des Stammkapitals

   § 140Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung

  Zweiter AbschnittSpaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien

   § 141Ausschluss der Spaltung

   § 142Spaltung mit Kapitalerhöhung, Spaltungsbericht

   § 143Verhältniswahrende Spaltung zur Neugründung

   § 144Gründungsbericht und Gründungsprüfung

   § 145Herabsetzung des Grundkapitals

   § 146Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung

  Dritter AbschnittSpaltung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften

   § 147Möglichkeit der Spaltung

   § 148Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung

  Vierter AbschnittSpaltung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine

   § 149Möglichkeit der Spaltung

  Fünfter AbschnittSpaltung unter Beteiligung genossenschaftlicher Prüfungsverbände

   § 150Möglichkeit der Spaltung

  Sechster AbschnittSpaltung unter Beteiligung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit

   § 151Möglichkeit der Spaltung

  Siebenter AbschnittAusgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns

   Erster UnterabschnittMöglichkeit der Ausgliederung

    § 152Übernehmende oder neue Rechtsträger

   Zweiter UnterabschnittAusgliederung zur Aufnahme

     Vorbemerkung zu §§ 153–157

    § 153Ausgliederungsbericht

    § 154Eintragung der Ausgliederung

    § 155Wirkungen der Ausgliederung

    § 156Haftung des Einzelkaufmanns

    § 157Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten

   Dritter UnterabschnittAusgliederung zur Neugründung

    § 158Anzuwendende Vorschriften

    § 159Sachgründungsbericht, Gründungsbericht und Gründungsprüfung

    § 160Anmeldung und Eintragung

  Achter AbschnittAusgliederung aus dem Vermögen rechtsfähiger Stiftungen

   § 161Möglichkeit der Ausgliederung

   § 162Ausgliederungsbericht

   § 163Beschluss über den Vertrag

   § 164Genehmigung der Ausgliederung

   § 165Sachgründungsbericht und Gründungsbericht

   § 166Haftung der Stiftung

   § 167Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten

  Neunter AbschnittAusgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften

   § 168Möglichkeit der Ausgliederung

   § 169Ausgliederungsbericht, Ausgliederungsbeschluss

   § 170Sachgründungsbericht und Gründungsbericht

   § 171Wirksamwerden der Ausgliederung

   § 172Haftung der Körperschaft oder des Zusammenschlusses

   § 173Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten

Viertes BuchVermögensübertragung

 Erster TeilMöglichkeit der Vermögensübertragung

  § 174Arten der Vermögensübertragung

  § 175Beteiligte Rechtsträger

 Zweiter TeilÜbertragung des Vermögens oder von Vermögensteilen einer Kapitalgesellschaft auf die öffentliche Hand

  Erster AbschnittVollübertragung

   § 176Anwendung der Verschmelzungsvorschriften

  Zweiter AbschnittTeilübertragung

   § 177Anwendung der Spaltungsvorschriften

 Dritter TeilVermögensübertragung unter Versicherungsunternehmen

  Erster AbschnittÜbertragung des Vermögens einer Aktiengesellschaft auf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen

   Erster UnterabschnittVollübertragung

    § 178Anwendung der Verschmelzungsvorschriften

   Zweiter UnterabschnittTeilübertragung

    § 179Anwendung der Spaltungsvorschriften

  Zweiter AbschnittÜbertragung des Vermögens eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf Aktiengesellschaften oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen

   Erster UnterabschnittVollübertragung

    § 180Anwendung der Verschmelzungsvorschriften

    § 181Gewährung der Gegenleistung

    § 182Unterrichtung der Mitglieder

    § 183Bestellung eines Treuhänders

   Zweiter UnterabschnittTeilübertragung

    § 184Anwendung der Spaltungsvorschriften

  Dritter AbschnittÜbertragung des Vermögens eines kleineren Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf eine Aktiengesellschaft oder auf ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen

   § 185Möglichkeit der Vermögensübertragung

   § 186Anzuwendende Vorschriften

   § 187Bekanntmachung der Vermögensübertragung

  Vierter AbschnittÜbertragung des Vermögens eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens auf Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

   Erster UnterabschnittVollübertragung

    § 188Anwendung der Verschmelzungsvorschriften

   Zweiter UnterabschnittTeilübertragung

    § 189Anwendung der Spaltungsvorschriften

Fünftes BuchFormwechsel

 Erster TeilAllgemeine Vorschriften

  § 190Allgemeiner Anwendungsbereich

  § 191Einbezogene Rechtsträger

  § 192Umwandlungsbericht

  § 193Umwandlungsbeschluss

  § 194Inhalt des Umwandlungsbeschlusses

  § 195Befristung und Ausschluss von Klagen gegen den Umwandlungsbeschluss

  § 196Verbesserung des Beteiligungsverhältnisses

  § 197Anzuwendende Gründungsvorschriften

  § 198Anmeldung des Formwechsels

  § 199Anlagen der Anmeldung

  § 200Firma oder Name des Rechtsträgers

  § 201Bekanntmachung des Formwechsels

  § 202Wirkungen der Eintragung

  § 203Amtsdauer von Aufsichtsratsmitgliedern

  § 204Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten

  § 205Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des formwechselnden Rechtsträgers

  § 206Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs

  § 207Angebot der Barabfindung

  § 208Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung

  § 209Annahme des Angebots

  § 210Ausschluss von Klagen gegen den Umwandlungsbeschluss

  § 211Anderweitige Veräußerung

  § 212Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung

  § 213Unbekannte Aktionäre

 Zweiter TeilBesondere Vorschriften

  Erster AbschnittFormwechsel von Personengesellschaften

   Erster UnterabschnittFormwechsel von Personenhandelsgesellschaften

    § 214Möglichkeit des Formwechsels

    § 215Umwandlungsbericht

    § 216Unterrichtung der Gesellschafter

    § 217Beschluss der Gesellschafterversammlung

    § 218Inhalt des Umwandlungsbeschlusses

    § 219Rechtsstellung als Gründer

    § 220Kapitalschutz

    § 221Beitritt persönlich haftender Gesellschafter

    § 222Anmeldung des Formwechsels

    § 223Anlagen der Anmeldung

    § 224Fortdauer und zeitliche Begrenzung der persönlichen Haftung

    § 225Prüfung des Abfindungsangebots

   Zweiter UnterabschnittFormwechsel von Partnerschaftsgesellschaften

    § 225aMöglichkeit des Formwechsels

    § 225bUmwandlungsbericht und Unterrichtung der Partner

    § 225cAnzuwendende Vorschriften

  Zweiter AbschnittFormwechsel von Kapitalgesellschaften

   Erster UnterabschnittAllgemeine Vorschriften

    § 226Möglichkeit des Formwechsels

    § 227Nicht anzuwendende Vorschriften

   Zweiter UnterabschnittFormwechsel in eine Personengesellschaft

    § 228Möglichkeit des Formwechsels

    § 229(aufgehoben)

    § 230Vorbereitung der Versammlung der Anteilsinhaber

    § 231Mitteilung des Abfindungsangebots

    § 232Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber

    § 233Beschluss der Versammlung der Anteilsinhaber

    § 234Inhalt des Umwandlungsbeschlusses

    § 235Anmeldung des Formwechsels

    § 236Wirkungen des Formwechsels

    § 237Fortdauer und zeitliche Begrenzung der persönlichen Haftung

   Dritter UnterabschnittFormwechsel in eine Kapitalgesellschaft anderer Rechtsform

    § 238Vorbereitung der Versammlung der Anteilsinhaber

    § 239Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber

    § 240Beschluss der Versammlung der Anteilsinhaber

    § 241Zustimmungserfordernisse beim Formwechsel einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    § 242Zustimmungserfordernis beim Formwechsel einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien

    § 243Inhalt des Umwandlungsbeschlusses

    § 244Niederschrift über den Umwandlungsbeschluss; Gesellschaftsvertrag

    § 245Rechtsstellung als Gründer; Kapitalschutz

    § 246Anmeldung des Formwechsels

    § 247Wirkungen des Formwechsels

    § 248Umtausch der Anteile

    § 249Gläubigerschutz

    § 250Nicht anzuwendende Vorschriften

   Vierter UnterabschnittFormwechsel in eine eingetragene Genossenschaft

    § 251Vorbereitung und Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber

    § 252Beschluss der Versammlung der Anteilsinhaber

    § 253Inhalt des Umwandlungsbeschlusses

    § 254Anmeldung des Formwechsels

    § 255Wirkungen des Formwechsels

    § 256Geschäftsguthaben; Benachrichtigung der Mitglieder

    § 257Gläubigerschutz

  Dritter AbschnittFormwechsel eingetragener Genossenschaften

   § 258Möglichkeit des Formwechsels

   § 259Gutachten des Prüfungsverbandes

   § 260Vorbereitung der Generalversammlung

   § 261Durchführung der Generalversammlung

   § 262Beschluss der Generalversammlung

   § 263Inhalt des Umwandlungsbeschlusses

   § 264Kapitalschutz

   § 265Anmeldung des Formwechsels

   § 266Wirkungen des Formwechsels

   § 267Benachrichtigung der Anteilsinhaber

   § 268Aufforderung an die Aktionäre; Veräußerung von Aktien

   § 269Hauptversammlungsbeschlüsse; genehmigtes Kapital

   § 270Abfindungsangebot

   § 271Fortdauer der Nachschusspflicht

  Vierter AbschnittFormwechsel rechtsfähiger Vereine

   Erster UnterabschnittAllgemeine Vorschriften

    § 272Möglichkeit des Formwechsels

   Zweiter UnterabschnittFormwechsel in eine Kapitalgesellschaft

    § 273Möglichkeit des Formwechsels

    § 274Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung

    § 275Beschluss der Mitgliederversammlung

    § 276Inhalt des Umwandlungsbeschlusses

    § 277Kapitalschutz

    § 278Anmeldung des Formwechsels

    § 279(aufgehoben)

    § 280Wirkungen des Formwechsels

    § 281Benachrichtigung der Anteilsinhaber; Veräußerung von Aktien, Hauptversammlungsbeschlüsse

    § 282Abfindungsangebot

   Dritter UnterabschnittFormwechsel in eine eingetragene Genossenschaft

    § 283Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung

    § 284Beschluss der Mitgliederversammlung

    § 285Inhalt des Umwandlungsbeschlusses

    § 286Anmeldung des Formwechsels

    § 287(aufgehoben)

    § 288Wirkungen des Formwechsels

    § 289Geschäftsguthaben; Benachrichtigung der Mitglieder

    § 290Abfindungsangebot

  Fünfter AbschnittFormwechsel von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit

   § 291Möglichkeit des Formwechsels

   § 292Vorbereitung und Durchführung der Versammlung der obersten Vertretung

   § 293Beschluss der obersten Vertretung

   § 294Inhalt des Umwandlungsbeschlusses

   § 295Kapitalschutz

   § 296Anmeldung des Formwechsels

   § 297(aufgehoben)

   § 298Wirkungen des Formwechsels

   § 299Benachrichtigung der Aktionäre; Veräußerung von Aktien; Hauptversammlungsbeschlüsse

   § 300Abfindungsangebot

  Sechster AbschnittFormwechsel von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

   § 301Möglichkeit des Formwechsels

   § 302Anzuwendende Vorschriften

   § 303Kapitalschutz; Zustimmungserfordernisse

   § 304Wirksamwerden des Formwechsels

   §§ 305 bis 312(aufgehoben)

Sechstes BuchStrafvorschriften und Zwangsgelder

 § 313Unrichtige Darstellung

 § 314Verletzung der Berichtspflicht

 § 314aFalsche Angaben

 § 315Verletzung der Geheimhaltungspflicht

 § 316Zwangsgelder

Siebentes BuchÜbergangs- und Schlussvorschriften

 § 317Umwandlung alter juristischer Personen

 § 318Eingeleitete Umwandlungen; Umstellung auf den Euro

 § 319Enthaftung bei Altverbindlichkeiten

 § 320Aufhebung des Umwandlungsgesetzes 1969

 § 321Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie und zum Dritten Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes

 § 322Gemeinsamer Betrieb

 § 323Kündigungsrechtliche Stellung

 § 324Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang

 § 325Mitbestimmungsbeibehaltung

 Anhang 1 zu § 325Umwandlung im Insolvenzplanverfahren

 Anhang 2 zu § 325Societas Europaea (SE)

 Stichwortverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

aA

anderer Ansicht

aaO

am angegebenen Ort

abl

ablehnend

ABl

Amtsblatt

Abs

Absatz

Abschn

Abschnitt

Abspalt

Abspaltung

abw

abweichend

ADHGB

Allgemeines Deutsches Handelsgesetzbuch

aE

am Ende

AEUV

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

aF

alte Fassung

AG

Aktiengesellschaft, Amtsgericht, Die Aktiengesellschaft (Zeitschrift)

AktG

Aktiengesetz

allg

allgemein

allgA

allgemeine Auffassung

allgM

allgemeine Meinung

Alt

Alternative

aM

andere Meinung

ÄndG

Änderungsgesetz

AN

Arbeitnehmer

Anh

Anhang

Anm

Anmerkung

AO

Abgabenordnung

AP

Arbeitsrechtliche Praxis (Zeitschrift)

A/P/S

Ascheid/Preis/Schmidt, Kommentar zum Kündigungsrecht

Art

Artikel

Aufl

Auflage

Aufn

Aufnahme

ausf

ausführlich

AusfG

Ausführungsgesetz

Ausgl

Ausgliederung

Az

Aktenzeichen

BaFin

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BAG

Bundesarbeitsgericht

BAnz

Bundesanzeiger

BauGB

Baugesetzbuch

BayObLG

Bayerisches Oberstes Landesgericht

BayObLGZ

Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts in Zivilsachen

BB

Der Betriebs-Berater (Zeitschrift)

BBodSchG

Bundesbodenschutzgesetz

Bd

Band

Begr

Begründung

bes

besonders, besondere

Beschl

Beschluss

best

bestimmt, bestimmte, bestimmten

bestr

bestritten

betr

betreffend

BetrAVG

Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (Betriebsrentengesetz)

BetrVerfRefG

Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (Betriebsverfassungsreformgesetz)

BetrVG

Betriebsverfassungsgesetz

BeurkG

Beurkundungsgesetz

BewG

Bewertungsgesetz

BFH

Bundesfinanzhof

BGB

Bürgerliches Gesetzbuch

BGBl

Bundesgesetzblatt

BGH

Bundesgerichtshof

BGHSt

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Strafsachen

BGHZ

Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen

BMF

Bundesministerium der Finanzen

Bsp

Beispiel

bspw

beispielsweise

BR

Bundesrat

BRAO

Bundesrechtsanwaltsordnung

BR-Drucks

Bundesrats-Drucksache

BRRG

Beamtenrechtsrahmengesetz

BStBl

Bundessteuerblatt

BT

Bundestag

BT-Drucks

Bundestags-Drucksache

Buchst

Buchstabe

BVerfG

Bundesverfassungsgericht

BVerfGE

Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

BVerwG

Bundesverwaltungsgericht

BWNotZ

Zeitschrift für das Notariat in Baden-Württemberg

bzgl

bezüglich

bzw

beziehungsweise

ca

circa

CAPM

Capital Asset Pricing Model

cic

culpa in contrahendo

DAV

Deutscher Anwaltverein e. V.

DB

Der Betrieb (Zeitschrift)

DDR

Deutsche Demokratische Republik

ders

derselbe

dh

das heißt

Diss

Dissertation

DM

Deutsche Mark

DNotl

Deutsches Notarinstitut

DNotZ

Deutsche Notar-Zeitschrift

DrittelbG

Gesetz über die Dittelbeteiligung der Arbeitnehmer

DStR

Deutsches Steuerrecht

DVBl

Deutsches Verwaltungsblatt (Zeitschrift)

DZWiR

Deutsche Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

eG

eingetragene Genossenschaft

EG

Europäische Gemeinschaft, Einführungsgesetz

EGAktG

Einführungsgesetz zum Aktiengesetz

EGBGB

Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch

EGHGB

Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch

EGV

Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

EHUG

Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister

Einf

Einführung

Einl

Einleitung

einschl

einschließlich

einschr

einschränkend

eK

eingetragener Kaufmann

Entsch

Entscheidung

entspr

entsprechend

ErbStG

Erbschaftsteuergesetz

ErfK

Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht

erg

ergänzend

Erg

Ergänzung, Ergebnis

EStG

Einkommensteuergesetz

etc

et cetera

EU

Europäische Union

EuGH

Europäischer Gerichtshof

EUR

Europarecht (Zeitschrift)

EuroEG

Euro-Einführungsgesetz

EuZW

Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

eV

eingetragener Verein

evtl

eventuell

EWG

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

EWiR

Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht (Zeitschrift)

EWIV

Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung

EWR

Europäischer Wirtschaftsraum

f

folgende

ff

fortfolgende

FG

Finanzgericht

FGG

Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Fn

Fußnote

FR

Finanz-Rundschau (Zeitschrift)

FS

Festschrift

G

Gericht, Gesetz

GastG

Gaststättengesetz

GBl

Gesetzblatt (DDR)

GBO

Grundbuchordnung

GbR

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

GBV

Grundbuchverfügung

Gen

Genossenschaft

GenRegVO

Verordnung über das Genossenschaftsregister

gem

gemäß

GenG

Gesetz betreffend die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Genossenschaftsgesetz)

GesR

Gesellschaftsrecht

GesRZ

Der Gesellschafter (Zeitschrift)

GG

Grundgesetz

ggf

gegebenenfalls

G/H/E/K

Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff, Kommentar zum Aktiengesetz

GK

Gemeinschaftskommentar

GK-BetrVG

Gemeinschaftskommentar zum Betriebsverfassungsgesetz

GKG

Gerichtskostengesetz

GK-KR

Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsrecht

GmbH

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

GmbH & Co

Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Compagnie

GmbHG

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

GmbHR

GmbH-Rundschau (Zeitschrift)

GO

Gemeindeordnung

grdl

grundlegend

grds

grundsätzlich

GrdstVG

Grundstücksverkehrgesetz

Großkomm

Großkommentar

GRUR

Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht (Zeitschrift)

GVG

Gerichtsverfassungsgesetz

GWB

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung

hA

herrschende Ansicht

HdB

Handbuch

HFA

Hauptfachausschuss des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V.

HGB

Handelsgesetzbuch

hL

herrschende Lehre

hM

herrschende Meinung

HR

Handelsregister

HRA

Handelsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltsvereins e. V.

HRegGebV

Handelsregistergebührenverordnung

Hrsg

Herausgeber

HRV

Handelsregisterverordnung

HS

Halbsatz

H/W/K

Henssler/Willemsen/Kalb, Arbeitsrecht

IAS

International Accounting Standards

idF

in der Fassung

idR

in der Regel

IdW

Institut der Wirtschaftsprüfer

iE

im Ergebnis

IFRS

International Financial Reporting Standards

insbes

insbesondere

InsO

Insolvenzordnung

iRd

im Rahmen der/des

IRe

im Rahmen eines, -r

iSd

im Sinne der/des

iSv

im Sinne von

im Übrigen

iVm

in Verbindung mit

iwS

im weiteren Sinne

JA

Juristische Arbeitsblätter (Zeitschrift)

jew

jeweils, jeweilig

Kap

Kapitel

KapErhG

Kapitalerhöhungsgesetz

KapGes

Kapitalgesellschaft

KG

Kammergericht, Kommanditgesellschaft

KGaA

Kommanditgesellschaft auf Aktien

Komm

Kommentar, Kommentierung

KostO

Kostenordnung

krit

kritisch

KSchG

Kündigungsschutzgesetz

KStG

Körperschaftsteuergesetz

KWG

Kreditwesengesetz

LAG

Landesarbeitsgericht

LG

Landgericht

Lit

Literatur

LPG

Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft

lt

laut

LwAnpG

Landwirtschaftsanpassungsgesetz

MarkenG

Markengesetz

maW

mit anderen Worten

mE

meines Erachtens

MgVG

Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung

Mio

Millionen

MitbestErgG

Mitbestimmungsergänzungsgesetz

MitbestG

Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer

MittBayNot

Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins, der Notarkasse und der Landesnotarkammer Bayern (Zeitschrift)

MittRhNotK

Mitteilungen der Rheinischen Notarkammer (Zeitschrift)

MK

Münchener Kommentar

MoMiG

Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen

mN

mit Nachweisen

MontanMitbestG

Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeugenden Industrie

MünchArbR

Münchener Handbuch zum Arbeitsrecht

mwN

mit weiteren Nachweisen

NachhBG

Nachhaftungsbegrenzungsgesetz

NaStraG

Namensaktiengesetz

nF

neue Fassung

NJW

Neue Juristische Wochenschrift

NJW-RR

NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (Zeitschrift)

NotBZ

Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis

Nr

Nummer

nrk

nicht rechtskräftig

NStZ

Neue Zeitschrift für Strafrecht

NVwZ

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht

NWB

Neue Wirtschaftsbriefe (Zeitschrift)

NZA

Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht

NZG

Neue Zeitschrift für Gesellschaftsrecht

og

oben genannt/e/er/en

OHG

Offene Handelsgesellschaft

OLG

Oberlandesgericht

OLGR

Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte auf dem Gebiete des Zivilrechts

OLGZ

Entscheidungen der Oberlandesgerichte in Zivilsachen einschließlich der freiwilligen Gerichtsbarkeit

pa

per anno

PartGes

Partnerschaftsgesellschaft

PartGG

Partnerschaftsgesellschaftsgesetz

PatAO

Patentanwaltsordnung

PatG

Patentgesetz

PBefG

Personenbeförderungsgesetz

PersGes

Personengesellschaft

PersHandelsGes

Personenhandelsgesellschaft(en)

PRV

Partnerschaftsregisterverordnung

PublG

Gesetz über die Rechnungslegung von bestimmten Unternehmen und Konzernen (Publizitätsgesetz)

RdA

Recht der Arbeit (Zeitschrift)

RdE

Recht der Energiewirtschaft (Zeitschrift)

RdW

Recht der Wirtschaft (Zeitschrift)

RefE

Referentenentwurf

RegBegr

Regierungsbegründung

RegE

Regierungsentwurf

RG

Reichsgericht

RGZ

Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen

rkr

rechtskräftig

RL

Richtlinie

Rn

Randnummer/n

RNotZ

Rheinische Notarzeitschrift

RPfleger

Der Deutsche Rechtspfleger (Zeitschrift); Rechtspfleger

Rspr

Rechtssprechung

S, s

Satz, Seite, siehe

sa

siehe auch

SCE

Europäische Genossenschaft (Societas Cooperativa Europaea)

SE

Europäische Gesellschaft (Societas Europaea)

SEBG

Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer einer europäischen Gesellschaft

SEStEG

Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften

SE-VO

Verordnung über das Statut der Europäischen Gesellschaft

SMG

Schuldrechtsmodernisierungsgesetz

so

siehe oben

sog

sogenannte

SpaltRL

Sechste Richtlinie des Rates vom 17.12.1982 gem. Art. 54 Abs. 3 Buchst. g) des Vertrages betreffend die Spaltung von Aktiengesellschaften

SpruchG

Spruchverfahrensgesetz

SpTrUG

Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen

StGB

Strafgesetzbuch

StPO

Strafprozessordnung

str

streitig

stRspr

ständige Rechtsprechung

su

siehe unten

teilw

teilweise

TVG

Tarifvertragsgesetz

Tz

Textziffer

TzBfG

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge

ua

unter anderem, und andere

UG

Unternehmergesellschaft

UMAG

Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts

umstr

umstritten

Umw

Umwandlung

UmwB

Umwandlungsbeschluss

UmwBerG

Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts

UmwG

Umwandlungsgesetz

UmwR

Umwandlungsrecht

UmwStG

Umwandlungssteuergesetz

unstr

unstreitig

UrhG

Urhebergesetz

Urt

Urteil

USt

Umsatzsteuer

usw

und so weiter

uU

unter Umständen

UWG

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb

v

von, vom

va

vor allem

VAG

Gesetz über die Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz)

VerschmRL

Dritte Richtlinie des Rates vom 9.10.1978 gem. Art. 54 Abs. 3 Buchst. g des Vertrages betreffend die Verschmelzung von Aktiengesellschaften (78/855/EWG), Abl.EG Nr. L295 vom 20.10.1978, S. 36

VersR

Versicherungsrecht (Zeitschrift)

Vfg

Verfügung

vgl

vergleiche

vH

vom Hundert

VO

Verordnung

Vor

Vorbemerkung

Voraufl

Vorauflage

VVaG

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

VwVfG

Verwaltungsverfahrensgesetz

WiB

Wirtschaftsrechtliche Beratung (Zeitschrift)

wistra

Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht

WM

Wertpapiermitteilungen (Zeitschrift)

WP

Wirtschaftsprüfer; Das Wertpapier (Zeitschrift)

WPg

Die Wirtschaftsprüfung (Zeitschrift)

WPG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

WP-Hdb

Wirtschaftsprüferhandbuch

WpHG

Wertpapierhandelsgesetz

WPO

Wirtschaftsprüferordnung

WpÜG

Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen

ZAP

Zeitschrift für die Anwaltspraxis

zB

zum Beispiel

ZEV

Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge

ZfA

Zeitschrift für Arbeitsrecht

ZGR

Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht

ZHR

Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht

Ziff

Ziffer

ZIP

Zeitschrift für Wirtschaftsrecht

zT

zum Teil

zust

zustimmend

zutr

zutreffend

zzgl

zuzüglich

Literaturverzeichnis

Adler/Düring/Schmaltz Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl 2000

Bartl GmbH-Recht, 7. Aufl 2013

Baumbach/Hopt Handelsgesetzbuch mit GmbH & Co., Handelsklauseln, Bank- und Börsenrecht, Transportrecht (ohne Seerecht), 37. Aufl 2016

Baumbach/Hueck GmbH-Gesetz, 21. Aufl 2017

Beck‚scher Bilanz-Kommentar Handels- und Steuerrecht – §§ 238 bis 339, 342 bis 342e HGB, 10. Aufl 2016

Beuthien Genossenschaftsgesetz, 16. Aufl 2017

Böttcher/Habighorst/Schulte Umwandlungsrecht, 2015

Budde/Förschle/Winkeljohann Sonderbilanzen – Von der Gründungsbilanz bis zur Liquidationsbilanz, 4. Aufl 2008

Bürgers/Körber Aktiengesetz, 4. Aufl 2017

Dauner-Lieb/Simon Kölner Kommentar zum UmwG, 2009

Erbs/Kohlhaas Strafrechtliche Nebengesetze, Loseblatt

Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 17. Aufl 2017

Ericke/Ekkenga/Oechsler Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz, 2003

Fischer Strafgesetzbuch und Nebengesetze, 64. Aufl 2017

Fitting Betriebsverfassungsgesetz, 28. Aufl 2016

Ganske Umwandlungsrecht, Textausgabe des Umwandlungsgesetzes und des Umwandlungssteuergesetzes, 2. Aufl 1995

Gemeinschaftskommentar zum Betriebsverfassungsgesetz, 10. Aufl 2014

Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzgesetz, 11. Aufl 2016

Geßler/Hefermehl/Eckardt/Kropff Aktiengesetz, 2011 ff

Goebel/Ungemach Praktiker-Kommentar Umwandlung von Unternehmen, 2014

Goutier/Knopf/Tulloch Kommentar zum Umwandlungsrecht, Umwandlungsgesetz – Umwandlungssteuergesetz, 1995

Großkommentar zum Aktiengesetz, 5. Aufl 2015

Großkommentar zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), 8. Aufl 1990

Happ/Groß Aktienrecht, Handbuch-Mustertexte-Kommentar, 4. Aufl 2015

Hartmann Kostengesetze, 47. Aufl 2017

Heckschen/Simon Umwandlungsrecht, 2003

Hüffer/Koch Aktiengesetz, 12. Aufl 2016

IDW WP-Handbuch Bd II, 14. Aufl 2014

Jannot/Frodermann Handbuch der Europäischen Aktiengesellschaft – Societas Europaea, 2. Aufl 2014

Kallmeyer Umwandlungsgesetz, 6. Aufl 2017

Kölner Kommentar zum Aktiengesetz, 3. Aufl 2004 ff

Küting/Weber Handbuch der Rechnungslegung, Loseblatt

Lang/Weidmüller Genossenschaftsgesetz, 38. Aufl 2016

Lerch Beurkundungsgesetz, 5. Aufl 2016

Limmer Handbuch der Unternehmensumwandlung, 5. Aufl 2016

Lutter Kommentar zum Umwandlungsgesetz, 5. Aufl 2014

Lutter/Hommelhoff GmbH-Gesetz, Kommentar, 18. Aufl 2012

Lutter/Hommelhoff SE-Kommentar, 2. Aufl 2015

Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd 4 Aktiengesellschaft, 4. Aufl 2015

Münchener Kommetnar zum Aktiengesetz, 3. Aufl

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 7. Aufl

Münchener Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 4. Aufl

Neye/Frenz/Limmer/Harnacke Handbuch der Unternehmensumwandlung, 2. Aufl 2002

Palandt Bürgerliches Gesetzbuch, 76. Aufl 2017

Pöhlmann/Fandrich/Bloehs Genossenschaftsgesetz nebst umwandlungsrechtlichen Vorschriften, 4. Aufl 2012

Prölss Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), 12. Aufl 2005

Reichert/Dauernheim/Schimke Handbuch des Vereins- und Verbandsrechts, 13. Aufl 2016

Richardi Betriebsverfassungsgesetz, 15. Aufl 2016

Röhricht/Graf von Westphalen Handelsgesetzbuch, 4. Aufl 2014

Roth/Altmeppen Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), 8. Aufl 2015

Rowedder/Schmidt-Leithoff Gesetz betreffend die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbHG), Kommentar, 5. Aufl 2013

Sagasser/Bula/Brünger Umwandlungen, 4. Aufl 2011

Schaub Arbeitsrechtshandbuch, 16. Aufl 2015

Schmidt Gesellschaftsrecht, 4. Aufl 2002

Schmidt/Lutter Aktiengesetz, 3. Aufl 2015

Schmitt/Hörtnagl/Stratz Umwandlungsgesetz – Umwandlungssteuergesetz, 7. Aufl 2016

Scholz GmbHG, 11. Aufl 2012/2015

Schönke/Schröder Strafgesetzbuch, 29. Aufl 2014

Semler/Stengel Umwandlungsgesetz, 3. Aufl 2012

Soergel Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch 13. Aufl

Spindler/Stilz Kommentar zum Aktiengesetz, 3. Aufl 2015

Stoye-Benk/Cutura Handbuch Umwandlungsrecht für die rechtsberatende und notarielle Praxis, 3. Aufl 2012

Tröndle/Fischer Strafgesetzbuch und Nebengesetze, 64. Aufl 2017

Ulmer/Habersack/Löbbe Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG), 2. Aufl 2016

Widmann/Mayer Umwandlungsrecht, Loseblatt

Einleitung

I.Ziele des Umwandlungsgesetzes1 – 15

 1.Gründe für ein Umwandlungsrecht1 – 3

 2.Rechtsbereinigung4 – 8

 3.Neue Umwandlungsmöglichkeiten9 – 11

 4.Verbesserung von Schutzprinzipien für betroffene Personenkreise12 – 15

II.Bedeutung von Umwandlungen in der unternehmerischen Praxis16 – 18

III.Entstehung des Umwandlungsgesetzes19 – 42

 1.Historische Entwicklung19 – 25

 2.Europarechtliche Vorgaben und Auswirkungen auf die Auslegung umwandlungsrechtlicher Vorschriften26 – 31

 3.Gesetzgebungsverfahren32 – 34

 4.Gesetzesänderungen nach 199535 – 42

IV.Systematischer Überblick über das Umwandlungsgesetz und das Umwandlungsverfahren43 – 54

 1.Gesetzesaufbau43 – 49

 2.Umwandlungsverfahren50 – 54

V.Umwandlungsrecht und andere Rechtsbereiche, insbesondere Umwandlungssteuerrecht55 – 63

VI.Anwendung des Umwandlungsrechts auf andere Strukturentscheidungen64

VII.Umstrukturierungen außerhalb des Umwandlungsgesetzes65 – 69

Literatur:

Aha Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge bei der Ausgliederung, AG 1997, 345; Austmann/Frost Vorwirkungen von Verschmelzungen, ZHR 169 (2005), 431; Bayer 1000 Tage neues Umwandlungsrecht – eine Zwischenbilanz, ZIP 1997, 1613; Drinhausen/Keinath Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes – Erleichterung grenzüberschreitender Verschmelzungen für deutsche Kapitalgesellschaften?, BB 2006, 725; Förster/Wendland Einbringungen von Unternehmensteilen in Kapitalgesellschaften – Auswirkungen des SEStEG auf Umwandlungsvorgänge, BB 2007, 631; Ganske Der Weg vom Diskussionsentwurf zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bereinigung des Umwandlungsrechts, in IDW (Hrsg), Reform des Umwandlungsrechts, 1993, S 15; Haritz/v Wolff Internationalisierung des deutschen Umwandlungsrechts – Zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes, GmbHR 2006, 430; Heckschen Die Entwicklung des Umwandlungsrechts aus Sicht der Rechtsprechung und Praxis, DB 1998, 1835; Herrler Ermöglichung grenzüberschreitender Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften durch Änderung des Umwandlungsgesetzes, EuZW 2007, 295; Krause/Kulpa Grenzüberschreitende Verschmelzungen – Vor dem Hintergrund der „SEVIC“-Entscheidung und der Reform des deutschen Umwandlungsrechts –, ZHR 171 (2007), 38; Mayer/Weiler Neuregelungen durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes, Teil I DB 2007, 1235 und Teil II DB 2007, 1291; Meister Die Auswirkungen der MoMiG auf das Umwandlungsrecht, NZG 2008, 767; Müller Internationalisierung des deutschen Umwandlungsrechts: Die Regelung der grenzüberschreitenden Verschmelzung, ZIP 2007, 1081; Neye Das neue Umwandlungsrecht vor der Verabschiedung im Bundestag, ZIP 1994, 917; ders Der Regierungsentwurf zur Reform des Umwandlungsrechts, ZIP 1994, 165; ders Die Reform des Umwandlungsrechts, DB 1994, 2069; Neye/Kraft Neuigkeiten beim Umwandlungsrecht, NZG 2011, 681; Schmidt Die Änderung der umwandlungsrechtlichen Informationspflichten durch das ARUG, NZG 2008, 734; Simon/Merkelbach Das Dritte Gesetz zur Änderung des UmwG, DB 2011, 1317; Streck/Mack/Schwedhelm Verschmelzung und Formwechsel nach neuem Umwandlungsgesetz, GmbHR 1995, 161; Wiesner Die grenzüberschreitende Verschmelzung und der neue Mitbestimmungskompromiss, DB 2005, 91.

I.Ziele des Umwandlungsgesetzes

1.Gründe für ein Umwandlungsrecht

1

Mit dem UmwG 1995 hat der Gesetzgeber ein umfassendes neues UmwR geschaffen. Dem Gesetzgeber ist dabei die Kodifikation umfassender Möglichkeiten für Unternehmensumstrukturierungen gelungen. Handwerkliche Fehler wurden durch das intensive und aufwendige Gesetzgebungsverfahren vermieden. Nicht zu Unrecht spricht Mayer in Widmann/Mayer, Einf UmwG Rn 1 davon, dass die Bedeutung des UmwG „für die künftige gesellschaftsrechtliche Entwicklung ebenso einzuschätzen ist, wie es 1965 bei der damaligen Aktienrechtsreform der Fall war“.

2

Die Gründe für das UmwG sind lt Gesetzesbegründung (vgl die RegBegr, abgedruckt bei Ganske UmwR, S 13) die Folgenden:

Die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes vorhandenen Umwandlungsmöglichkeiten sollten zusammengefasst und systematisiert werden.

Die Umwandlungsmöglichkeiten sollten umfassend erweitert werden, um vorhandene Lücken bei Umstrukturierungen zu schließen und den Unternehmen für Umstrukturierungen einen rechtlichen Rahmen zu geben.

Der Anlegerschutz, und zwar insbes der Schutz von Minderheitsbeteiligten, und der Schutz von Gläubigern sollte verbessert werden.

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Auch die Terminologie wurde durch das UmwG vereinheitlicht. Unter den Begriff „Umwandlung“ als Oberbegriff fallen nach der Definition in § 1 Abs 1 die Verschmelzung, die Spaltung, die Vermögensübertragung und der Formwechsel.

2.Rechtsbereinigung

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Bis zum Inkrafttreten des UmwG waren verschiedene Umwandlungsmöglichkeiten im UmwG 1969, im AktG, im KapErhG (für GmbH), im GenG und im VAG geregelt. Diese Sondervorschriften beschränkten sich auf einzelne Umwandlungsarten unter Beteiligung bestimmter und für die jeweiligen Gesetze prägender Rechtsformen. Eine umfassende Kodifizierung der Umwandlungsmöglichkeiten unter Einbeziehung sämtlicher Rechtsformen gab es nicht.

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Abgesehen von der Regelung der Umwandlungsmöglichkeiten in verschiedenen Gesetzen war auch die Gesetzestechnik bei den einzelnen Umwandlungsmöglichkeiten unterschiedlich. So gab es für die Änderung der Rechtsform drei verschiedene Regelungstypen, nämlich den identitätswahrenden Formwechsel (für die AG nach §§ 362–393 AktG aF sowie für die Umw einer bergrechtlichen Gewerkschaft in eine GmbH nach §§ 63 ff UmwG 1969), die verschmelzende Umw als Unterform der übertragenden Umw (zB für die Umw einer AG in eine OHG nach § 3 ff UmwG 1969) und die errichtende Umw als weitere Unterform der übertragenden Umw (zB für die Umw einer PersHandelsGes in eine GmbH nach §§ 46 ff UmwG 1969).

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Durch das UmwG wurde die Kodifizierung von einzelnen Umwandlungsmöglichkeiten in verschiedenen Gesetzen beendet. Die entspr Vorschriften wurden sämtlich aufgehoben. Die Umwandlungsmöglichkeiten sind im UmwG zusammenfassend geregelt.

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Die „Typenvielfalt“ der Umwandlungsmöglichkeiten wurde durch das UmwG 1995 ebenfalls beseitigt. Die Umwandlungsmöglichkeiten wurden systematisiert. Das UmwG 1995 unterscheidet nunmehr zwischen Umw mit einer Vermögensübertragung und Umw ohne Vermögensübertragung. Dabei sind Umw mit Vermögensübertragung die Verschmelzungen (zweites Buch des UmwG), die Spaltungen (drittes Buch des UmwG) und die Vermögensübertragung im eigentlichen Sinn (viertes Buch des UmwG). Umw ohne Vermögensübertragung sind die vom UmwG vorgesehenen und zugelassenen Rechtsformwechsel (fünftes Buch des UmwG), bei denen die betreffenden Rechtsträger mit geänderter Rechtsform identitätswahrend fortbestehen (insoweit wurde die bis dahin geltende Unterscheidung in Rechtsformwechsel mit und Rechtsformwechsel ohne Vermögensübertragung aufgegeben).

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Die im UmwG geregelten Umwandlungsmöglichkeiten lassen sich danach wie folgt einteilen:

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3.Neue Umwandlungsmöglichkeiten

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Das UmwG hat die Umwandlungsmöglichkeiten deutlich erweitert und auch Lücken bei bereits vor Inkrafttreten des UmwG bestehenden Umwandlungsmöglichkeiten geschlossen. Sämtlichen in Deutschland gebräuchlichen Rechtsformen sind nun im Grundsatz Umwandlungsmöglichkeiten eröffnet.

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Bei Verschmelzungen und beim identitätswahrenden Formwechsel wurden zusätzliche Rechtsformen einbezogen. Sofern für bestimmte Rechtsformen bereits eine Verschmelzung oder ein Formwechsel vorgesehen war, wurden die diesbezüglichen Umwandlungsmöglichkeiten auf weitere Rechtsformen erstreckt. So wurde beispielhaft die ursprünglich nicht geregelte Verschmelzung von PersGes oder von KapGes mit PersGes neu in das UmwG aufgenommen. Weiter wurden Möglichkeiten des Formwechsels von KapGes in PersGes vorgesehen. Die Umwandlungsmöglichkeiten für Genossenschaften wurden ebenfalls deutlich erweitert.

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Durch das UmwG neu geschaffen wurde das Rechtsinstitut der Spaltung. Aufspaltung und Abspaltung waren bis zum Inkrafttreten des UmwG nur über mehrere komplizierte Gestaltungsschritte zu erreichen (vgl hierzu die seinerzeit erhebliches Aufsehen erregenden Spaltungsfälle der Löwenbräu AG und der Varta AG). Ausgliederungen waren ursprünglich (und sind es noch) im Wege der Einzelrechtsnachfolge möglich (vgl hierzu Rn 68). Durch das UmwG wurde die Ausgliederung im Wege der partiellen Gesamtrechtsnachfolge neu geschaffen. Bereits durch die Kodifizierung der Spaltung ist die Zahl der Umwandlungsmöglichkeiten deutlich angestiegen.

4.Verbesserung von Schutzprinzipien für betroffene Personenkreise

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Nach der Gesetzesbegründung wird als Ziel des UmwG auch der Schutz von Anlegern und Gläubigern genannt. Hinzu kommt nach der konkreten Ausgestaltung der gesetzlichen Vorschriften der Schutz der Arbeitnehmer. Für alle diese Personenkreise sieht das UmwG eine Verstärkung ihrer Rechte vor.

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Die Sicherung von Arbeitnehmerrechten wird durch das UmwG insbes durch folgende Maßnahmen erreicht:

Jeder Umwandlungsvertrag muss Angaben über die Folgen der Umw für die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen sowie für die insoweit vorgesehenen Maßnahmen enthalten (vgl zB §§ 5 Abs 1 Nr 9, 126 Abs 1 Nr 11, 194 Abs 1 Nr 7). Der Umwandlungsvertrag ist zudem den zuständigen Betriebsräten spätestens einen Monat vor Beschlussfassung der Anteilsinhaber zuzuleiten.

§ 324 sieht für die Fälle der Verschmelzung, der Spaltung und der Vermögensübertragung die ausdrückliche Anwendung von §§ 613a Abs 1, 4–6 BGB vor. Die Arbeitsverhältnisse gehen damit unverändert auf den neuen Rechtsträger über. § 323 Abs 1 regelt überdies ausdrücklich, dass ein Arbeitnehmer bei einer Spaltung oder Teilübertragung für die Dauer von zwei Jahren seine kündigungsrechtliche Stellung behält.

Für die Fälle der Abspaltung oder Ausgliederung enthält § 325 Abs 1 den Grundsatz der Mitbestimmungsbeibehaltung beim übertragenden Rechtsträger. Würden durch die Abspaltung oder Ausgliederung wegen Absinkens der Mitarbeiterzahl beim übertragenden Rechtsträger die Voraussetzungen für eine gesetzliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat entfallen, bleibt die mitbestimmungsrechtliche Situation für einen Zeitraum von fünf Jahren unverändert erhalten. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Zahl der beim übertragenden Rechtsträger verbliebenen Arbeitnehmer weniger als ein Viertel der für die betreffende Arbeitnehmermitbestimmung gesetzlich vorgesehenen Mindestzahl an Arbeitnehmern beträgt.

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Der vom Gesetzgeber angestrebte Gläubigerschutz wird insbes durch folgende Regelungen erreicht:

Gläubiger der beteiligten Rechtsträger können Sicherheitsleistung für ihre Forderungen verlangen (§§ 22, 125, 204).

Die Mitglieder der Vertretungsorgane und, wenn vorhanden, auch der Aufsichtsorgane der beteiligten Rechtsträger können bei schuldhaft begangenen Verletzungshandlungen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden (§§ 25, 125, 205).

Bei der Spaltung wurde eine im Grundsatz fünfjährige Nachhaftung aller an der Spaltung beteiligten Rechtsträger für die am Spaltungsstichtag vorhandenen Verbindlichkeiten begründet (§ 133), die nach § 133 Abs 3 S 2 für Versorgungsverpflichtungen nach dem BetrAVG auf 10 Jahre verlängert ist. Eine Haftungserweiterung ist iÜ für die in § 134 bestimmten Fälle zugunsten der Arbeitnehmer vorgesehen. Beim Formwechsel in eine KapGes finden überdies die Bestimmungen über die Gründerhaftung Anwendung.

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Der als zu verwirklichendes Ziel ebenfalls angestrebte verbesserte Anlegerschutz ist durch eine Vielzahl von Maßnahmen, die für die einzelnen Umwandlungsarten weitgehend identisch sind, verwirklicht worden. Bereits im Vorfeld der von ihnen zu fassenden Beschl haben die Anteilseigner umfassende Informationsrechte. Für die ganz überwiegende Zahl der Umw ist eine gesonderte Prüfung durch Sachverständige (Wirtschaftsprüfer) vorgesehen, die nur mit Zustimmung aller Anteilsinhaber entbehrlich ist. Weiter müssen die Anteilsinhaber einer Umw mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln zustimmen. In bestimmten Fällen bestehen darüber hinaus Zustimmungsrechte einzelner Anteilsinhaber sowie – nach allg Grundsätzen und bei Vorhandensein verschiedener Anteilsgattungen – die Notwendigkeit von Sonderbeschlüssen einzelner Gruppen von Anteilsinhabern. Verschiedentlich ist den Anteilsinhabern darüber hinaus ein Ausscheiden gegen Barabfindung anzubieten. Die Zulässigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zu fassenden Gesellschafterbeschlüsse können die Anteilsinhaber über Anfechtungsprozesse überprüfen lassen. Für die Überprüfung des angemessenen Umtauschverhältnisses sowie der Angemessenheit der Barabfindung steht das Spruchverfahren nach Spruchverfahrensgesetz zur Verfügung.

II.Bedeutung von Umwandlungen in der unternehmerischen Praxis

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Umw können in der Entwicklung von Unternehmen eine erhebliche Rolle spielen. Die Inhaber von Unternehmen sind in der Wahl der Rechtsform für ihr Unternehmen frei und werden diese unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher, organisatorischer und steuerlicher Gesichtspunkte bestimmen. Die maßgebenden Gegebenheiten können sich im Laufe der Zeit ändern; die Rechtsform ist an die geänderten Gegebenheiten anzupassen. Das UmwG eröffnet den Weg hierzu über den Formwechsel. Unternehmerische Entwicklungen können jedoch auch den Zusammenschluss mit anderen Unternehmen, mit Dritten oder konzernverbundenen Unternehmen, oder die Spaltung eines Unternehmens in verschiedene Teile erforderlich machen. Auch für diese Fälle stellt das Gesetz die verschiedenen Formen der Umw, konkret hier die Verschmelzung und die Spaltung, zur Verfügung.

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Damit können beispielhaft als unternehmerische Gründe für Umw genannt werden:

Verschmelzungen: Zusammenschluss von Unternehmen zu neuen, größeren Einheiten; Bereinigung von Konzernstrukturen durch Zusammenlegung von Gesellschaften; Zusammenführung eines übernommenen Unternehmens mit dem Erwerber nach Übernahme aller Anteile oder jedenfalls einer qualifizierten Mehrheit; vereinfachte Liquidation oder Sanierung eines Unternehmens durch Verschmelzung.

Spaltung: Herstellung einer Holding-Struktur; Aufteilung von Unternehmen mit dem Ziel der Teilveräußerung oder der Trennung von Gesellschafterstämmen; Teilung von Unternehmen aus organisatorischen Gründen, zur Verselbstständigung einzelner Bereiche oder Vermögensgegenstände oder zur Vorbereitung von Fusionen mit separierten Unternehmensteilen; Herbeiführung einer Betriebsaufspaltung.

Formwechsel: Anpassung der Rechtsform an geänderte betriebswirtschaftliche, steuerliche oder organisatorische Gegebenheiten; Formwechsel in die AG zwecks Zugang zum Kapitalmarkt.

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Da Umw wegen ihres formalisierten Verfahrens mit nicht unerheblichen Kosten belastet sein können, ist vor Durchführung einer Maßnahme nach dem UmwG idR zu prüfen, ob das gewünschte Ziel nicht auch durch eine Umstrukturierungsmaßnahme außerhalb des UmwG vorgenommen werden kann und soll (vgl hierzu unter Rn 65 ff).

III.Entstehung des Umwandlungsgesetzes

1.Historische Entwicklung

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Erste gesetzliche Regelungen von Umw wurden im ausgehenden 19. Jahrhundert geschaffen. Im ADHGB von 1861 finden sich erstmals Vorschriften zur Verschmelzung von AG. Das ADHGB 1884 enthielt Bestimmungen über den Formwechsel einer KGaA in eine AG. Im GmbHG von 1892 wurde die Umw einer AG in eine GmbH gesetzlich ermöglicht (§§ 80, 81 GmbHG).

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Das AktG 1937 sah zum einen die Verschmelzung von KapGes vor, zum anderen wurde die Umw von KapGes in KapGes anderer Rechtsform – unter Aufhebung der §§ 80 und 81 GmbHG 1892 – geregelt. Die Umwandlungsregelungen beschränkten sich bis dahin auf KapGes (sieht man von dem Gesetz über die Umw von KapGes von 1934 ab, aufgrund dessen bis zum 31.12.1936 KapGes in PersGes umgewandelt werden konnten).

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Umwandlungsmöglichkeiten unter Einbeziehung von PersGes finden sich erstmals im UmwG 1956. Dort wurde die (übertragende) Umw einer KapGes in eine PersGes geregelt. Durch das UmwG 1969 wurde sodann die Umw von PersGes in KapGes zum ersten Mal umfassend kodifiziert. Die GmbH-Novelle von 1980 sah in den §§ 56a ff GmbHG die Umw eines Einzelkaufmannes in eine GmbH vor.

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Wesentliche umwandlungsrechtliche Regelungen wurden iÜ in das AktG aufgenommen, nämlich die §§ 339 ff AktG für die Verschmelzung und die §§ 362 ff AktG für die formwechselnde Umw von KapGes in andere KapGes. Das KapErhG enthielt seit 1980 Bestimmungen für die Verschmelzung zweier GmbH, die in ihrer Systematik den aktienrechtlichen Regelungen entsprachen. Die Verschmelzung von Genossenschaften war in den §§ 93a ff GenG geregelt.

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Die Spaltung von Unternehmen wurde für Einzelfälle erstmals im Landwirtschaftsanpassungsgesetz (GBl DDR I 1990 Nr 42, 642) und im Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen v 5.4.1991 (BGBl I 1991, 854) gesetzlich geregelt.

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Insgesamt waren die umwandlungsrechtlichen Regelungen somit einzelfallbezogen und lückenbehaftet. Zahlreiche denkbare Umwandlungsfälle waren nicht geregelt und konnten deshalb mangels Analogiefähigkeit der kodifizierten Fälle nicht durchgeführt werden (PersGes konnten zB nicht miteinander verschmolzen werden, Genossenschaften nur untereinander, eine Regelung der Spaltung gab es bis 1990 überhaupt nicht).

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Neben seiner einzelfallbezogenen und auf verschiedene Gesetze verteilten Kodifizierung war das UmwR ursprünglich von der rechtssystematischen Unterscheidung zwischen PersGes und KapGes geprägt. Da die PersGes als Gesamthandsgemeinschaft und die KapGes als juristische Person rechtsdogmatisch eine andere Struktur aufweisen, wurde für das UmwR bei dem Wechsel der Rechtsform nicht einheitlich von einer Identität des Rechtsträgers ausgegangen. Diese wurde vielmehr nur bei dem Wechsel der Rechtsform von einer KapGes in eine andere KapGes angenommen. Der Wechsel der Rechtsform von der PersGes in die KapGes und umgekehrt wurde als sog übertragende Umw angesehen.

2.Europarechtliche Vorgaben und Auswirkungen auf die Auslegung umwandlungsrechtlicher Vorschriften

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Das UmwG beruht ausschließlich auf der Entsch des deutschen Gesetzgebers, eine umfassende Kodifizierung des UmwR vorzunehmen. Eine Verpflichtung zum Erlass des UmwG aufgrund europarechtlicher Vorschriften bestand nicht. Die Verschmelzungsrichtlinie (Dritte Richtlinie) war bereits 1982 umgesetzt worden. Die Spaltungsrichtlinie (Sechste Richtlinie) war nur zu beachten, falls der nationale Gesetzgeber Regelungen zur Spaltung treffen wollte. Einen europarechtlichen Zwang zur Regelung der Spaltung gab es also nicht. Die ergänzend zu berücksichtigende gesellschaftsrechtliche RL war ebenfalls bereits in nationales Recht umgesetzt.

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Nachdem sich der nationale Gesetzgeber für eine umfassende Kodifizierung im UmwG entschieden hatte, wurden die europarechtlichen Vorgaben der genannten RL in das UmwG eingearbeitet. Hierbei regelt die Verschmelzungsrichtlinie die Verschmelzung von AG. Die Spaltungsrichtlinie regelt die Aufspaltung einer AG, und zwar zur Neugründung und zur Aufnahme. Beteiligte Rechtsträger können lediglich AG sein. Von der Kapitalrichtlinie wird für den Fall des Formwechsels in eine AG die Anwendung der aktienrechtlichen Gründungsvorschriften verlangt. Die europarechtlichen Vorgaben betreffen also nur wenige vom UmwG erfasste Umwandlungsfälle. Lediglich insoweit setzt das UmwG die europarechtlichen Vorgaben um, was bei der Auslegung der umwandlungsgesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen ist. IÜ werden die Vorgaben der RL vom nationalen Gesetzgeber – ohne dass hierzu eine Verpflichtung bestand – auch auf die anderen Umwandlungsmöglichkeiten nach UmwG ausgedehnt. Eine solche über das Ziel der RL hinausgehende Umsetzung ist zulässig.

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Aufgrund der Umsetzung der RL iRd UmwG sind die Richtlinienvorschriften bei der Auslegung des UmwG zu berücksichtigen. Dabei betreffen die RL aufgrund ihres eingeschränkten Regelungsbereichs unmittelbar nur einen geringen Teil der umwandlungsrechtlichen Bestimmungen. Wegen der Gesetzestechnik des UmwG, nämlich grdl Regelungen für alle Umwandlungsvorgänge in einem allg Teil zusammenzufassen, auf den dann in den bes Teilen jeweils verwiesen wird, und außerdem die einzelnen Umwandlungsvorgänge für die jeweiligen Umwandlungsfälle und Rechtsformen weitgehend parallel zu regeln, haben die Richtlinienvorschriften jedoch Auswirkungen auf weite Teile des UmwR. Dies ist iRd Auslegung der umwandlungsrechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen (vgl zur richtlinienkonformen Auslegung der umwandlungsrechtlichen Vorschriften bei Lutter/Bayer in Lutter, Einl I Rn 26 ff; Mayer in Widmann/Mayer, Einf UmwG Rn 106 ff).

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Soweit die einzelne Bestimmung des UmwG danach unmittelbar auf der RL beruht, muss sie richtlinienkonform ausgelegt werden. Dies bedeutet, dass nach den herkömmlichen Auslegungsmethoden zu ermitteln ist, ob die Norm des UmwG der entspr Richtlinienbestimmung entspricht. Lässt sich der Inhalt der Richtliniennorm nicht eindeutig bestimmen, ist die Auslegungsfrage im Rahmen von Gerichtsverfahren vorab dem EuGH zur Entsch vorzulegen. IÜ ist die Norm des UmwG mit der Richtlinienvorschrift in Einklang zu bringen. Würde die Bestimmung des UmwG der RL widersprechen, wäre unmittelbar die Regelung der RL im nationalen Recht anzuwenden. Soweit das UmwG strengere Anforderungen als die RL stellen sollte, ist zunächst zu prüfen, ob eine solche strengere Regelung zulässig ist oder der RL widerspricht. Lässt die RL keine höheren Anforderungen zu, würde die nationale Vorschrift der Richtlinienanforderung widersprechen und wäre insoweit unwirksam.

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Die unmittelbare Auslegung greift nur, soweit das UmwG die RL unmittelbar umsetzt. Aufgrund der eingangs geschilderten Gesetzgebungstechnik bei Abfassung des UmwG (vgl dazu auch unten Rn 48 ff) haben die RL jedoch darüber hinaus Ausstrahlungswirkung auf weite Teile des UmwG. Es fragt sich, ob auch insoweit eine richtlinienkonforme Auslegung dieser umwandlungsrechtlichen Normen erfolgen soll oder ob sich die Auslegung hier ausschließlich am nationalen Recht orientiert.

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Aufgrund der Gesetzestechnik gelten die unmittelbar auf den RL beruhenden umwandlungsrechtlichen Vorschriften auch für die entspr anderen Umwandlungsfälle. Deshalb sind auch diese richtlinienkonform auszulegen. Dies beruht zwar nicht auf einer europarechtlichen Pflicht. Wäre eine ausschließlich auf nationalem Recht beruhende Auslegung gewollt, hätte dies der Gesetzgeber jedoch unmissverständlich zum Ausdruck bringen müssen.

3.Gesetzgebungsverfahren

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Das Gesetzgebungsverfahren zum UmwG beruht auf einer Anregung des Rechtsausschusses des Bundestags aus dem Jahr 1980, der anlässlich der GmbH-Novelle 1980 anregte, Verschmelzung und Umw umfassend in einem Gesetz zu regeln. Aufgrund dieser Anregung erstellte das Bundesjustizministerium den „Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts“ v 3.8.1988, der bereits die Grundstruktur des heutigen UmwG enthielt (Beilage Nr 214a BAnz Nr 214 v 15.11.1988). Wegen der Wiedervereinigung verzögerten sich die Arbeiten am UmwG. Allerdings wurden unter Berücksichtigung der im Diskussionsentwurf enthaltenen Regelungen Bestimmungen über die Spaltung sowohl in das Landwirtschaftsanpassungsgesetz als auch in das Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen aufgenommen (vgl Rn 23).

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Am 14.4.1992 wurde der „Referentenentwurf für ein Gesetz zur Bereinigung des Umwandlungsrechts“ vorgelegt (Beilage Nr 112a BAnz Nr 112 v 20.6.1992), der – wie bereits der Diskussionsentwurf – in der Lit breit diskutiert wurde. Hierbei lag bes Gewicht auf arbeitsrechtlichen Belangen, insbes in Bezug auf die Unternehmensmitbestimmung.

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Das Gesetzgebungsverfahren als solches fand im Jahr 1994 statt. Es wurde eingeleitet durch die im Januar 1994 erfolgte Vorlage des RegE (BR-Drucks 75/94). In dem RegE wurden insbes die arbeitsrechtlichen Vorschriften des RefE ergänzt (zB Einf des § 5 Abs 1 Nr 9 und der entspr Regelungen für Spaltung und Formwechsel, in denen die voraussichtlichen Folgen der Umw für die Arbeitnehmer und ihre Vertreter dargestellt werden müssen). Am 16.6.1994 wurde der Gesetzentwurf im BTag verabschiedet. Nachdem der BR jedoch seine Zustimmung verweigert hatte, konnte erst im Vermittlungsausschuss ein Kompromiss zu den str arbeits- und mitbestimmungsrechtlichen Fragen erzielt werden (so wurde zB die Mitbestimmungsbeibehaltung nach § 325 aufgenommen, das Übergangsmandat des Betriebsrats nach § 321 wurde auf sechs Monate und die kündigungsrechtliche Stellung nach § 321 Abs 1 auf zwei Jahre verlängert), dem der BTag am 6.9.1994 und der BR am 23.9.1994 zustimmten. Das UmwG wurde am 28.10.1994 im BGBl verkündet und trat zum 1.1.1995 in Kraft (vgl im Einzelnen zum Gesetzgebungsverfahren bei Stratz in Schmitt/Hörtnagl/Stratz, Einf UmwG A Rn 9; Lutter/Bayer in Lutter, Einl I Rn 8 ff; Mayer in Widmann/Mayer, Einf UmwG Rn 1 ff).

4.Gesetzesänderungen nach 1995

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Wesentliche Änderungen erfuhr das UmwG durch das Gesetz zur Änderung des UmwG, des PartGG und anderer Gesetze v 27.7.1998 (BGBl I 1998, 1878), durch das insbes die PartGes als umwandlungsfähiger Rechtsträger in das UmwG aufgenommen wurde. Das Spruchverfahrensneuordnungsgesetz v 12.6.2003 (BGBl I 2003, 838) regelt einheitlich das Spruchverfahren. Die einzelgesetzlichen Regelungen, die im AktG, im UmwG und im FGG enthalten waren, sind entfallen. An entspr Stelle ist im UmwG nunmehr auf das Spruchverfahrensneuordnungsgesetz verwiesen.

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Durch das Zweite Gesetz zur Änderung des UmwG v 19.4.2007 (BGBl I 2007, 542) wurde die grenzüberschreitende Verschmelzung innerhalb der EU ermöglicht (§§ 122a–122l). Die Bestimmungen setzen den gesellschaftsrechtlichen Teil der RL 2005/56/EG v 26.10.2005 (Verschmelzungsrichtlinie) sowie die SEVIC-Entsch des EuGH v 13.12.2005 (DB 2005, 2804) um. Die Regelungen der §§ 122a ff erfassen nur grenzüberschreitende Verschmelzungen, nicht jedoch Spaltungen, Formwechsel oder Vermögensübertragungen. Zudem ist der Anwendungsbereich auf KapGes beschränkt. Das Zweite Gesetz zur Änderung des UmwG sieht – neben verschiedenen anderen Änderungen – weiter eine wesentliche Erleichterung für die Verschmelzung und Spaltung vor. Ein übernehmender Rechtsträger in der Rechtsform der KapGes darf nunmehr von einer Anteilsgewährung absehen, wenn alle Anteilsinhaber des übertragenden Rechtsträgers hierauf durch notariell beurkundete Erklärung verzichten (§§ 54 Abs 1 S 3 und 68 Abs 1 S 3).

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Durch das FGG-Reformgesetz vom 17.12.2008 (BGBl I 2008, 2586) wurde das FGG durch das FamFG ersetzt und das Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundlegend reformiert. Das UmwG ist vom FGG-Reformgesetz insoweit betroffen als mit den geänderten Vorschriften über Rechtsmittel im FamFG auch Änderungen der Rechtsmittel im UmwG einhergehen; angesprochen sind die §§ 10 und 26 UmwG.

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Das Dritte Gesetz zur Änderung des UmwG vom 11.7.2011 (BGBl I 2011, 1338) brachte insbesondere Neuerungen bei der Konzernverschmelzung, die nach § 125 S 1 auch für die Spaltung gelten.

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Nach dem neu in das UmwG aufgenommenen § 62 Abs 4 ist bei Verschmelzung einer 100 %igen Tochter-Kapitalgesellschaft auf ihre Mutter-AG ein Verschmelzungsbeschluss bei der übertragenden Kapitalgesellschaft nicht erforderlich. Wird ein Verlangen nach § 62 Abs 2 bei der Mutter-AG nicht gestellt, kann eine derartige Konzernverschmelzung ohne die Fassung von Verschmelzungsbeschlüssen vorgenommen werden

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Neu geschaffen wurde der sog umwandlungsrechtliche Squeeze out (§ 62 Abs 5). Nach § 62 Abs 5 S 1 kann bei Verschmelzung einer AG auf eine andere AG die Hauptversammlung der übertragenden AG innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Verschmelzungsvertrags den Ausschluss der Minderheitsaktionäre beschließen, wenn der übernehmenden AG mindestens 90 % des Grundkapitals gehören. Beim aktienrechtlichen Squeeze out liegt die Schwelle bei 95 %; der Schwellenwert ist beim umwandlungsrechtlichen Squeeze out somit nicht unerheblich abgesenkt.

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