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Examensarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 13,00, Universität des Saarlandes, Sprache: Deutsch, Abstract: Einschlägige Behandlungen der Italienpolitik römisch-deutscher Könige im 14. Jahrhundert behandeln die Beziehungen des Reiches zu Venedig meist nur sehr am Rande.Dies verwundert um so mehr, als gerade Venedig zu allen Zeiten Anstregungen unternahm seine Unabhängigkeit zu bewahren und damit eine Sonderstellung einnimmt.Eine zusammenhängende Behandlung dieses Themas war daher ein Desiderat der Forschung. Im Mittelpunkt standen dabei die Fragen nach den dem Vorgehen der einzelnen Herrscher in Italien inhärenten Konzepten, nach den Gründen für das in der Forschung häufig hervorgehobene Scheitern der Italienpolitik der römisch-deutschen Könige sowie nach Kohärenzen zwischen Italienpolitik im allgemeinen und Venedigpolitik im besonderen.
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Durch Jörg K. HOENSCHS Monographie1als prägendes Merkmal dieser Epoche wieder in den Blickpunkt gerückt, kann ein großer Teil des Spätmittelalters mit Bezug auf das römischdeutsche Reich mit Fug und Recht als das „Zeitalter der Luxemburger“ bezeichnet werden. Angehörige aus vier Generationen des bislang nur regional bedeutenden Moselgrafengeschlechts bestiegen den deutschen Thron als römisch-deutsche Könige, von denen immerhin drei darüber hinaus die angestrebte Kaiserweihe erlangten.2
Die zeitlichen Grenzen dieser besonderen Periode liegen dabei einerseits bereits knapp am Ende des ersten Jahrzehnts des 14. Jahrhunderts, ragen aber andererseits weit in die erste Hälfte des 15. Jahrhunderts hinein. Denn ließe sich zwar mit dem Jahr 1400 und der Absetzung Wenzels IV. als einem offensichtlichen Bruch eine bestechend exakte chronologische Grenze dieses „Zeitalters“ ziehen, so erscheint dies angesichts der Wahl des letzten Luxemburgers Sigismund 1410 zum römisch-deutschen König, der das „Zeitalter der Luxemburger“ gewissermaßen abrundet und zum Abschluss bringt, keinesfalls gerechtfertigt. Im Folgenden soll der Versuch unternommen werden, einen Aspekt der von dieser Dynastie geprägten Epoche des Spätmittelalters in ihren Grundzügen näher zu beleuchten: die Venedigpolitik. Es wird dabei zu zeigen sein, wie das Verhältnis des Reiches gegenüber der Republik Venedig3während dieses „überlangen“ 14. Jahrhunderts insbesondere unter den
Jörg Konrad HOENSCH, Die Luxemburger: eine spätmittelalterliche Dynastie1
gesamteuropäischer Bedeutung 1308-1437. Stuttgart 2000 (Urban-Tb. 407).
2Ebd. 11f.
(Anmerkung zur Zitierweise in den Fußnoten:Autor (wie Anm. ...)verweist auf die betreffende Anmerkungauf einer vorherigen Seite,in der das ausführliche Schrifttumszitat zu finden ist; daneben bezieht sichebd. ...auf das zuletzt genannte Zitat,Autor ebd. ...auf das zuletzt genannte des betreffenden Autorsjeweils auf derselben Seite)
3Zur Geschichte Venedigs vgl. ausführlich Heinrich KRETSCHMAYR, Geschichte von Venedig (= Allg. Staatengeschichte Abt.1: Geschichte der europäischen Staaten 35, 3 Bde.) hrg. v. A.H.L. HEEREN u.a. (Neudruck der Ausgabe von 1905-34) Aalen 1964; En detail und
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Herrschern aus dem Hause Luxemburg - aber auch zur Zeit des Wiittelsbachers Ludwigs IV. und seines langjährigen Konkurrenten Königs Johann von Böhmen (ebenfalls Luxemburger, aber nicht König des römisch-deutschen Reiches) sowie Ruprechts von der Pfalz - einerseits zukunftsweisenden Wandlungen unterworfen war, sich andererseits aber auch noch im 15. Jahrhundert die Politik Praktiken bediente, die auf eine 500jährige Tradition verweisen. Der Alpenraum und Italien um 13004Karte:
besonders im Schrifttumsverzeichnis fehlerhaft und ohne wissenschaftlichen Anspruch: Helmut DUMLER, Venedig und die Dogen. Darmstadt 2001.
4Erstellt von Detlef Schwarz, dem an dieser Stelle herzlich zu danken ist, nach: Atlas der Weltgeschichte (hrg. von Geoffrey Barraclough) dt. Ausgabe Bechtermünz Verlag im Weltbild Verlag. Augsburg 1997 S.55 und 56.
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Abfassungszeit jedoch bereits 110 bzw. 43 Jahre zurückliegt.10Ebenso ist das Verhältnis der römisch-deutschen Zentralgewalt zur Markusrepublik unter Kaiser Sigismund zwischen 1433 und 1437 Gegenstand einer älteren Dissertation.11Für die dazwischenliegenden 120 Jahre jedoch fehlen entsprechend Untersuchungen. Eine zusammenhängende Behandlung dieses Themas erscheint daher angezeigt, zumal die wirtschaftliche Bedeutung der Venedig-Kontakte immer wieder Beachtung gefunden hat.12Da jedoch das, was aufgrund des bekannten Materials insbesondere von der Ereignisgeschichte her zum Thema gesagt werden kann, auf die ein oder andere Weise im angegebenen Schrifttum bereits ausführlich diskutiert worden ist, andererseits hier aber nicht nur Bekanntes wiederholt, sondern nach Möglichkeit ein originaler Beitrag zur Geschichte des Späteren Mittelalters geliefert werden soll, muss die faktengeschichtliche Darstellung im Folgenden auf Wesentliches beschränkt werden.
10L.A. FERRAI, Enrico VII. Di Lussemburgo e la Repubblica Veneta, in: Rivista Storica Italiana VII (1890) 692-714. An dieser Stelle sei Frau Dagmar Wiltz für ihre Hilfe bei der Übersetzung dieses Aufsatzes recht herzlich gedankt; Manfred HELLMANN, Kaiser Heinrich VII. und Venedig, in: Historisches Jahrbuch 76 (1957) 15-33.
11Bruno SPORS, Die Beziehungen Kaiser Sigmunds zu Venedig in den Jahren 1433-1437. Diss. Kiel (1905). Die Habilitationsschrift von Uwe LUDWIG, Karl IV. und Venedig. Die Luxemburger, die Markusrepublik und das Reich im 14. Jahrhundert (Ms. Duisburg 1996) wurde mir erst nach Abschluss meines eigenen Manuskripts zugänglich. Eine Durchsicht dieser Arbeit, die sich auf die Behandlung des Zeitraums von 1337 bis 1360 beschränkt (ebd. 10), ergab weitgehende Übereinstimmung in den grundlegenden Thesen. So vertritt auch LUDWIG die in der vorliegenden Arbeit vertretene Auffassung, dass Karl IV. bis 1341 vor allem eine gegen die Markusrepublik gerichtete Umfassungsstrategie zur Eindämmung der venezianischen Expansionspolitik auf der Terraferma zur Sicherung der Romzugspläne betrieben hat (vgl. z.B. ebd. 237), allerdings mit der Nuance, dass jene gleichzeitig auch explizit gegen die neuerlichen Expansionsbestrebungen Ludwigs IV. in Italien gerichtet gewesen sei (ebd. 4 und öfter, vgl. unten Anm. 165). Entsprechende Verweise und Anmerkungen finden sich in den Fußnoten zu den Karl IV. betreffenden Abschnitten unten S.28f.
Vgl. Philippe BRAUNSTEIN, Venezia nel medioevo, in: Venezia e la Germania (Mailand12
1986) 35-49; Gerhard RÖSCH, Il Fondaco Tedeschi, ebd. 51-72; beide zitiert nach Giorgio ZORDAN/Silvia GASPARINI, Repertorio di storiografia veneziana:testi i studi. Varianti 24 (Padua 1998) 264. Das Werk ist wegen vieler fehlerhafter Angaben nur mit Vorsicht zu benutzen).
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Demgegenüber soll denjenigen Problemkreisen mehr Raum gegeben werden, von denen man sich einen Zugang zu Persönlichkeit13und politischen Grundpositionen der römisch-deutschen Könige erhoffen kann: Das sind insbesondere Fragen nach den dem Vorgehen der einzelnen Herrscher in Italien inhärenten Konzepten, sowie nach den Gründen für das in der Forschung häufig hervorgehobene Scheitern der Italienpolitik der römisch-deutschen Könige ebenso wie natürlich nach mutmaßlichen Kohärenzen zwischen Italienpolitik im allgemeinen und Venedigpolitik im besonderen. Dem liegt hier die Prämisse zugrunde, dass Venedigpolitik als Teil der Italienpolitik insgesamt und nicht als ein davon zu trennender Sonderbereich anzusehen ist.
Am 27. November 1308 wurde Heinrich, Graf von Luxemburg, bei Abwesenheit Heinrichs VI. von Kärnten, der als umstrittener König von Böhmen die böhmische Kurstimme innehatte, von den übrigen Kurfürsten einstimmig zum „rexRomanorum in Imperatorem promovendus“gewählt und bereits am 6. Januar 1309, erheblichvorder am 26. Juli erfolgten - und nicht extra erbetenen14- Approbation15durch Papst Clemens V.16, in Aachen gekrönt.
13Vgl. Kurt GRÄFE, Die Persönlichkeit Kaiser Heinrich VII. Diss. Jena (1910) stellvertretend für die Person Heinrichs VII.
14In einem auf den Wahltag datierten Notariatsinstrument war Papst Clemens V. im Anschluss an die Wahlanzeige um die baldige Kaiserkrönung gebeten worden (Const. IV 262). Ob Heinrich VII. mit dem Verzicht auf die Bitte nach Approbation bewusst auf antippäpstliche Tendenzen der römischen Stadtbevölkerung des 12. Jh. Bezug nimmt, durch die jegliche Teilnahme von Papst und Kirche an der Kaiserkrönung zurückgewiesen und diedomina mundiRoms (d.h. seine Bevölkerung) als alleinigecreatrix et mater omnium Imperatorumangesehen wurde, sodass Friedrich I. seine Wahlanzeige sowohl an den Papst als auch an dieUrbsrichtete, kann man nur vermuten. Dass man ihm geschichtsbewusstes Handeln unterstellen darf, zeigt jedoch nicht zuletzt deutlich der erbitterte Kampf um Brescia, um zu verhindern, dass „die weltweite Kaisermacht“, wie vormals unter Friedrich II. erneut „ (... ) an den Mauern einer kleinen Stadt“ scheiterte; vgl. GRUNDMANN (wie Anm. 5) 60.
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Die von Heinrich mehrfach erbetene Vorverlegung des Termins der Kaiserweihe wurde von Clemens V. in zwei feierlichen Sendschreiben an die geistlichen und weltlichen Reichsuntertanen in Italien allerdings nicht bestätigt.17Der Papst preist darin Heinrich im Stile alttestamentlicher Psalmen als „Friedensbringer ( ... ), dessen Antlitz die ganze Erde ersehnt.“ Friede ist der zentrale Begriff dieser Texte.18
Während bald nach seinem Erstumritt auf einem Hoftag Ende August 1309 in Speyer der 1. Oktober als Termin für den Aufbruch nach Italien festgesetzt worden war, hatte Heinrich VII. bereits am 24. Juni 1309 Boten nach Italien geschickt, um seine Wahl und die Absicht kund zu tun, als Friedensstifter in Italien einzuziehen und für Ausgleich unter den verfeindeten Parteien zu sorgen.19
Die Chronologie der Ereignisse zeigt, dass der Romzug für Heinrich bereits vor der förmlichen Anerkennung durch den Papst am 26. Juli 130920und der förmlichen Verkündung des
15Sophia MENACHE, Clement V. (= Cambridge Studies in Medival Life and Thought, Fourth Series 36) ed. D.E. Luscombe (Cambridge 1998) 154 mit Zusammenstellung der Quellen.16Alain DEMURGER, Clement V, in: Phillipe LEVILLAIN (ed.) Dictionnaire da la Papaute (Paris 1994) 367-69 mit weiterführendem Schrifttum.
17Const. IV 435f. vom 1. September 1310. Bereits Anfang Juni 1309 beauftragte Heinrich eine Gesandtschaft , einen möglichst frühen Krönungstermin mit dem Papst auszuhandeln (Const. IV 294). Eine weitere Gesandtschaft mit demselben Anliegen unter Graf Guido von Flandern machte sich im Mai 1310 auf den Weg zu Kurie. Clemens V. selbst hatte inzwischen in seiner förmlichen Anerkennung Heinrichs am 26. Juli 1309 den Krönungstermin auf den 2. Februar 1312 festgesetzt (Const. IV 295; vgl. MENACHE ebd. 154 Anm.121 für die Quellen). Die Chronologie zeigt, dass der vom Papst gesetzte Termin keinesfalls der Präferenz Heinrichs entsprach, der offensichtlich einen noch früheren Termin anstrebte. Wenn man also eine bewusste Anknüpfung an den 350. Jahrestag der Kaiserkrönung Ottos I. suggerieren will; vgl. Thomas FRENZ, Das „Kaisertum“ Rudolfs von Habsburg aus italienischer Sicht, in: Rudolf von Habsburg 1273-1291. Eine Königsherrschaft zwischen Tradition und Wandel, in: Passauer Historische Forschungen 7 (1993) 87-102 (hrsg. von E:Boshof und F.-R.Erkens) 101f., so scheint diese Absicht auf Seiten Clemens V. bestanden zu haben ! Zur Friedensproblematik vgl. Harald DICKERHOF, Friede als Herrschaftslegitimation in der18
italienischen Politik des 13. Jahrhunderts, in: Archiv für Kulturgeschichte 59 (1977) S. 366-389.
19Const. IV 306.
20Const. IV 295
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Aufbruchstermins in Speyer (Ende August desselben Jahres) offenbar eine feststehende Sache war: Der Römerkönig war entschlossen, die Restitution der Reichsrechte imRegnum Italiaeund seine Kaiserkrönung als conditio sine qua non für eine effektive Durchführung dieses Vorhabens so schnell wie möglich in Angriff zu nehmen.21
Die Gesandtschaft Heinrichs vom Juni 1309, die eine Vorverlegung des Krönungstermins erwirken sollte, noch bevor Clemens V. einen solchen am 26. Juli 1309 für den 2. Februar 1312 überhaupt in Aussicht gestellt hatte, gibt zu der Vermutung Anlass, dass bereits ein später Termin - wenn nicht gar der 2. Februar 1312 - besprochen worden war und dass demgegenüber der Faktor Zeit für den König in dieser Angelegenheit eine wichtige Rolle spielte.22Grund für die Eile dürfte nicht zuletzt die Veränderungen der Machtverhältnisse gewesen sein, die sich in Italien anbahnten: tatsächlich belehnte nur eine Woche nach der förmlichen Anerkennung Heinrichs und dem bei dieser Gelegenheit dem Papst geleisteten Schutzeid Clemens V. Robert von Anjou mit dem Königreich Neapel. Darüber hinaus verschaffte diesem die Stellung eines päpstlichen Generalvikars in der Romagna gewissermaßen die Stellvertreterfunktion für den Papst im gesamten Kirchenstaat. Roberts Bündnisbestrebungen mit den kaiserfeindlichen und papsttreuen Parteien in der Lombardei und der Toskana mussten Heinrich zusätzlich als akute Gefährdung seiner Italienpläne erscheinen.23Die Motive des
21Für die Bedeutung der Kaiserkrönung im Bewusstsein der Menschen s. PAULER (wie Anm. 6) 46 und Knut SCHULZ, „Denn sie lieben die Freiheit so sehr ...“ Kommunale Aufstände und die Entstehung des europäischen Bürgertums im Hochmittelalter. Darmstadt (1995) 152-59.
22Entgegen den Ausführungen bei PAULER (wie Anm. 6) 50, stimmte der Papst in den Bullen vom 1. September 1310 (Const. IV 435f.) keineswegs einer Vorverlegung des Krönungstermins zu, sondern berichtete lediglich über ein diesbezügliches Anliegen Heinrichs VII. Dieser hatte eine Vorverlegung auf den 15. August 1311 angestrebt (LINDNER (wie Anm. 5) 237). Es blieb beim Termin 2. Februar 1312, der jedoch durch die folgenden Ereignisse (Tod der Königin Margarete Dezember 1311) obsolet wurde.
23Friedrich BOCK, Reichsidee und Nationalstaat vom Untergang des alten Reiches bis zur Kündigung des deutsch-englischen Bündnisses im Jahre 1341. München (1943) 131; GRUNDMANN (wie Anm. 5) 148; HOENSCH (wie Anm. 1) 34f.
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Papstes für diese Entscheidung dürften von vornherein in einer Beschränkung der zukünftigen kaiserlichen Gewalt durch Schaffung eines potenten Gegengewichts in Gestalt des Anjou gelegen haben. Sosehr Clemens V. Heinrich als Friedensbringer insbesondere für die zerstrittenen lombardischen Städte begrüßte,24sowenig konnte ihm daran gelegen sein, die Gefahr einer erneuten Umklammerung des Kirchenstaates wie zu Zeiten der staufischen Kaiser heraufzubeschwören.25
Heinrich VII. seinerseits war daran gelegen, die Einflussnahme des Anjou auf die Verhältnisse imRegnum Italiaefrühzeitig einzudämmen. Für eine effektive Durchführung dieses Vorhabens aber war die persönliche Anwesenheit in den Augen des Luxemburgers unabdingbare Voraussetzung.26
Immerhin schien das Wiederaufleben der Kaiseridee unter den Ghibellinen als Folge des Machtzuwachses des Anjou, der von den italienischen Kommunen keinesfalls einhellig begrüßt wurde, das Vorhaben des Römerkönigs letztlich zu begünstigen.27
Insgesamt vermitteln die Aktivitäten Heinrichs VII. im Vorfeld seines Romzuges - die auffällige Raschheit des Entschlusses zu diesem Unternehmen, der Verzicht auf die Bitte um päpstliche Approbation - den Eindruck einer selbstbewussten, zielbewussten und auf Italien als Hauptschauplatz seiner Politik ausgerichteten Planung.
24Für Heinrich in der Rolle desangelus pacisundpaciariusals Legitimation für den Romzug s. DICKERHOF (wie Anm.18) 381.
25Dabei kann eine zusätzliche Einflussnahme des französischen Königs aus eigenen Interessen in dieser Angelegenheit als sicher vorausgesetzt werden; vgl. BOCK ebd. 129 u. bes. 132f. zur Interessenlage der französischen Krone.