15,99 €
Akademische Arbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Soziologie - Politik, Majoritäten, Minoritäten, Note: 1,0, Universität Münster (Institut für Soziologie), Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit werden die beiden Artikel "Human Rights. A western construct with limited applicability" und "Human Righs. New perspectives, new realities" analysiert. Dabei soll die Entwicklung der kulturrelativistischen Position in der Debatte zwischen Universalismus und Kulturrelativismus des Menschenrechtskonzeptes untersucht werden. Zu diesem Zweck wird zunächst der für den Diskurs stark prägende Artikel der beiden Autoren, „Human Rights: A western construct with limited applicability“, von 1979 vorgestellt und kritisiert. Anschließend wird der Artikel „A new universalism“ der Autorin Pollis auf eine Weiterentwicklung der Position hin untersucht.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Impressum:
Copyright (c) 2015 GRIN Verlag / Open Publishing GmbH, alle Inhalte urheberrechtlich geschützt. Kopieren und verbreiten nur mit Genehmigung des Verlags.
Bei GRIN macht sich Ihr Wissen bezahlt! Wir veröffentlichen kostenlos Ihre Haus-, Bachelor- und Masterarbeiten.
Jetzt beiwww.grin.com
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Definition der zentralen Begriffe
1.1.1 Der ‚Westen’
1.1.2 Menschenrechte
1.2 Einführung in die Debatte
1.2.1 Universalismus
1.2.2 Kulturrelativismus
1.3 Zur Literaturlage
2. Ein westliches Konstrukt mit eingeschränkter Anwendbarkeit
2.1 Vorstellung des Artikels
2.1.1 Die westliche Prägung des Menschenrechtskonzeptes
2.1.2 Ideologische Differenzen
2.1.3 Kulturelle Differenzen
2.2 Kritik des Artikels
2.2.1 Die westliche Verankerung des Menschenrechtskonzepts
2.2.2 Die Priorisierung der ersten Generation der Menschenrechte
2.2.3 Individuum und Gemeinschaft
2.2.4 Fazit: Ein westliches Konstrukt mit mangelnder Anwendbarkeit?
3. Ein neuer Universalismus
3.1 Inhalt des Artikels
3.1.1 Einfluss der Internationalen Beziehungen auf die Universalisierung des Menschenrechtskonzepts
3.1.2 Ein neuer Universalismus – Das Konzept
3.1.3 Die Dichotomie zwischen individuellen und kollektiven Rechten
3.1.4 Zusammenfassung des Artikels
3.2 Kritik des Artikels
4. Fazit
5. Literaturverzeichnis (inklusive weiterführender Literatur)
Forschungsliteratur:
Internetquellen:
Menschenrechte sind bis heute nicht unumstritten. Vor über einem halben Jahrhundert, unter dem Eindruck der Verbrechen des Zweiten Weltkrieges, verfasste die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte mit dem Anspruch auf universale, angeborene und unveräußerliche Menschenrechte. Die Jahresberichte von amnesty international und Human Rights Watch zeugen jedoch von anhaltenden Menschenrechtsverletzungen: In einigen Staaten Afrikas, u.a. in Somalia und Kenia, wird bis heute die schmerzhafte Tradition der Beschneidung von Frauen aufrechterhalten. Im Jahr 2003 wurden allein in China, Iran, USA und Vietnam insgesamt 84% der weltweiten Todesstrafen vollzogen, oftmals ohne fairen Gerichtsprozess.[1] Auch in der „westlichen Welt“, in der die Anerkennung der Menschenrechte auf den ersten Blick unumstritten scheint, sind die tatsächlichen Rechte der Menschen - die nicht nur einen Anspruch auf Geltung für die Bürger der Nationalstaaten haben, sondern für alle Menschen gelten sollen - nicht selbstverständlich. Dazu muss man nicht bis zu den Gräueln des Holocaust vor über 60 Jahren zurückgreifen: Von der menschenunwürdigen Behandlung gefangener Terroristen der USA in Guantánamo Bay bis zur gewaltsamen Abschiebung von Asylsuchenden in Deutschland sind die Nachrichten voll von Verstößen gegen internationale Menschenrechtsabkommen.[2]
Die weltweite Durchsetzung der Menschenrechte ist ein politisches Problem. Es gibt neben dieser politischen Problematik auch einen philosophischen Diskurs, der nicht nur die Durchsetzung, sondern - weitaus essentieller - ihre Legitimation hinterfragt: Das Menschenrechtskonzept zwischen Universalität und Kulturrelativismus. Diese beiden Theorien sollen in der vorliegenden Arbeit näher beleuchtet werden: