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Die vorliegende Studie untersucht die von der luzernischen Justiz seit dem 19. Jahrhundert regelmässig verfassten Rechenschaftsberichte zuhanden des Parlaments. Im Zentrum steht die Frage, welche Art von Wissen in diesen Berichten produziert wurde und inwiefern dieses Wissen bestimmte Sichtweisen förderte, die sich ihrerseits wiederum auf die Justizverwaltung auswirkten und damit handlungs- und wirklichkeitsgenerierend waren. Der Autor zeigt auf, dass der in Europa um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert einsetzende und bis heute anhaltende Siegeszug der Statistik in den staatlichen Bürokratien auch das luzernische Gerichtswesen erfasste. Dargestellt werden die Logik und Grundkonzeption sowie die Entwicklung der in den Rechenschaftsberichten zu beobachtenden statistischen Wissensproduktion. Des Weiteren wird die Wirkmächtigkeit dieses Zahlendiskurses nachgezeichnet. So wird dargelegt, wie Statistiken seit dem 19. Jahrhundert als Führungs-, Vergleichs-, Mess-, Disziplinierungs- und Kontrollinstrument fungieren, und aufgezeigt, dass in jüngster Zeit quantitative Daten an Bedeutung gewonnen haben – obwohl die justiziellen Akteure seit Mitte des 20. Jahrhunderts den Aussagewert der Statistik zunehmend relativieren –, und nachgewiesen, wie realitätsprägend der Gebrauch von Zahlen war und ist.
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