Was Sie über Pflegeberatung wissen sollten - Sonja Fröse - E-Book

Was Sie über Pflegeberatung wissen sollten E-Book

Sonja Fröse

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Beschreibung

Der Dschungel der Pflegeversicherung ist dicht und fast jeder, der sich damit beschäftigen muss, ist ein Neuling. Pflegeberater sind hier die richtigen Scouts. Aber auch sie müssen ihr Handwerk beherrschen. Dieses Buch beschreibt, welche sozialen Kompetenzen Pflegeberater brauchen; welche gesetzlichen Neuerungen wichtig sind; welche ergänzenden Hilfen es gibt; wie eine Beratung konkret aussieht; wie vorhandene Ressourcen genutzt werden; wie eine Beratung professionell dokumentiert wird. Je besser die Beratung, desto gezielter die Hilfe und die unternehmensinterne Planung der Prozesse. In der 4., aktualisierten Auflage wird die ganze Bandbreite und Vielfältigkeit der Pflegeberatung (inklusive Schnittstellen) aufgezeigt und dabei ein Fokus auf die umfassende Versorgung der Klientinnen, Klienten und Angehörigen gelegt.

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Sonja Fröse ist examinierte Krankenschwester, ausgebildete Pflegedienstleitung und Qualitätsbeauftragte in der Pflege sowie Fachkraft für Palliative Care (Abschluss 2021). Sie hat in unterschiedlichen Bereichen der stationären und ambulanten Pflege gearbeitet und ist weiterhin im Bereich der Pflege in Berlin tätig.

»Gute Pflege gibt es nicht von der Stange, sie muss wie ein Maßanzug auf die persönliche Situation zugeschnitten sein.«

BUNDESGESUNDHEITSMINISTER A. D. HERMANN GRÖHE

pflegebrief

– die schnelle Information zwischendurchAnmeldung zum Newsletter unter www.pflegen-online.de

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.de abrufbar.

ISBN 978-3-8426-0877-1 (Print)

ISBN 978-3-8426-9141-4 (PDF)

ISBN 978-3-8426-9142-1 (EPUB)

4., aktualisierte Auflage

© 2022 Schlütersche Fachmedien GmbH, Hans-Böckler-Allee 7, 30173 Hannoverwww.schluetersche.de

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Buch häufiger die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich Personenbezeichnungen gleichermaßen auf Angehörige des männlichen und weiblichen Geschlechts sowie auf Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen. Autorin und Verlag haben dieses Buch sorgfältig erstellt und geprüft. Für eventuelle Fehler kann dennoch keine Gewähr übernommen werden. Weder Autorin noch Verlag können für eventuelle Nachteile oder Schäden, die aus in diesem Buch vorgestellten Erfahrungen, Meinungen, Studien, Therapien, Medikamenten, Methoden und praktischen Hinweisen resultieren, eine Haftung übernehmen. Insgesamt bieten alle vorgestellten Inhalte und Anregungen keinen Ersatz für eine medizinische Beratung, Betreuung und Behandlung.

Etwaige geschützte Warennamen (Warenzeichen) werden nicht besonders kenntlich gemacht. Daraus kann nicht geschlossen werden, dass es sich um freie Warennamen handelt.

Alle Rechte vorbehalten. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der gesetzlich geregelten Fälle muss vom Verlag schriftlich genehmigt werden.

Lektorat: Claudia Flöer, Text & Konzept Flöer

Covermotiv: fizkes – stock.adobe.com

Covergestaltung und Reihenlayout: Lichten, Hamburg

Inhalt

Danksagung

Vorwort

1Gesetzliche Grundlagen der Pflegeberatung

1.1 Definition der Pflegeberatung

1.2 Das Beratungskonzept

1.3 Der Stellenwert der Beratung in der Pflege

1.3.1Der Qualitätsrahmen für die Beratung in der Pflege

1.4 Pflegestützpunkte – Vom Modellprojekt zum festen Bestandteil des Gesundheitswesens

1.5 Der Präventive Hausbesuch (pHb)

2Das Berufsbild Pflegeberater*in

2.1 Das Selbstverständnis der Beratungsperson

2.2 Aufgaben und Qualifikation der Beratungsperson

2.3 Stellenbeschreibung eines/einer Pflegeberater*in

3Pflegeberatung in der täglichen Praxis

3.1 Beratung in der Pflegesituation

3.2 Erstgespräch und Beziehungsaufbau

3.3 Informationsmaterial

3.4 Die Dokumentation

3.5 Beratungsmodelle

3.5.110 Tipps zur Beratung

3.6 Beratungsmethoden

3.6.1 Die Face-to-Face-Beratung/zugehende Beratung

3.6.2 Die Telefonberatung

3.6.3 Onlineberatung/E-Mail-Beratung

3.6.4 Gruppenberatung/Angehörigencafé/Elterncafé

3.7 Young Carer

4Digitalisierung in der Pflege und in der Pflegeberatung

4.1 Software und Hardware

4.2 Digitale Beratungsangebote

4.3 Digitale Dokumentation

5Die Leistungen der Pflegeversicherung

5.1 Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff

5.2 Die Beantragung des Grades der Pflegebedürftigkeit

5.3 Ablauf der Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

5.4 Erhalt des Leistungsbescheids

5.4.1 Vollstationäre Leistungen gem. § 43 SGB XI

5.4.2 Ambulante und teilstationäre Leistungen

5.4.3 Entlastungsbetrag

5.4.4 Pflegegeldleistung gem. § 37 SGB XI

5.4.5 Tages- und Nachtpflege gem. § 41 SGB XI

5.4.6Ambulante Pflegesachleistung gem. § 36 SGB XI

5.4.7 Kombinationsleistung

5.4.8 Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen gem. § 40 SGB XI

5.5 Hausnotruf

5.6 »Alternative Wohnformen«

5.6.1 Ambulant betreute Wohngemeinschaften

5.6.2 Betreutes Wohnen

5.7 Kurzzeitpflege

5.8 Verhinderungspflege gem. § 39 SGB XI

5.8.1Stundenweise Verhinderungspflege

5.9 Leistungen für pflegende Angehörige

5.9.1Grundkurs für pflegende Angehörige und an der Pflege Interessierte

5.9.2 Individuelle Pflegeschulungen gem. § 45 SGB XI

6Niedrigschwellige Hilfen

6.1 (Telefon-)Seelsorge

6.2 Ehrenamtliche Dienste, Besuchsdienste, Nachbarschaftsvereine

6.3 Selbsthilfegruppen

6.4 Einkaufshilfen und Lieferservices

6.5 Hausmeister- und Handwerkerdienste

6.6 Wäschedienste

6.7 Fensterreinigungs- und Gardinenservice

6.8 Fahr- und Begleitdienste

6.9 Essen auf Rädern

6.10 Mittagstische in benachbarten öffentlichen oder privaten Einrichtungen

6.11 Apothekenbringedienste

6.12 Opferhilfe

7Der Beratungsbesuch gem. § 37 Abs. 3 SGB IX

7.1Herausfordernde Beratungssituationen

7.1.1Ablehnung von Beratung

7.1.2Erschwerte Terminvereinbarung

7.1.3Missverständnisse zwischen Beratungsperson und Beratenden

7.2Pflege nicht sichergestellt – was tun?

7.3Die Dokumentation auf dem Nachweisformular

7.4Checkliste für das Beratungsgespräch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

7.5Auswertung und Statistik

8Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (SGB V)

8.1Krankenbeförderung, Arztfahrten

8.1.1Krankenfahrten

8.1.2Krankentransporte

8.1.3Rettungsfahrten

8.2Häusliche Krankenpflege gem. § 37 SGB V

8.3Zuzahlungsbefreiung nach § 62 SGB V

8.4Stromkostenzuschuss/-pauschale

8.5Übergangspflege im Krankenhaus

8.6Ambulante Psychiatrische Pflege (APP)/ Psychiatrische Krankenpflege

8.7Heilmittel gem. § 32 SGB V und weitere Therapien

8.7.1Physiotherapie

8.7.2Logopädie (Stimm-, Sprech- und Schlucktherapie)

8.7.3Podologie

8.7.4Ergotherapie

8.7.5Soziotherapie

8.7.6Weitere Therapien

9Beratung für Eltern mit pflegebedürftigen Kindern

10Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel und Alltagshilfen

10.1Das Hilfsmittelrezept

10.2Spezielle Hilfsmittel

10.3»Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel«

10.4Technische Pflegehilfsmittel

11Betreuungsrecht, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

12Rehabilitationsmaßnahmen (SGB IX)

12.1Rehabilitationsleistungen für Mutter und Väter (Mutter-/Vater-Kind-Leistung)

12.2Reha-Sport

12.3Medizinische Reha

12.4Reha für pflegende Angehörige

13Leistungen der Palliative Care

13.1Allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV)

13.2Spezielle ambulante Palliativversorgung (SAPV)

13.3Zusätzliche Palliativversorgung im Pflegeheim

13.4Stationäres und ambulantes Hospiz (Tageshospiz)

14Sozialleistungen

15Schwerbehindertenausweis

16Anhang

16.1Notfälle/Katastrophenschutz

16.2Assessments

16.3Checklisten

16.4Compliance

16.5Familien- und Lebensverhältnisse

Literatur- und Quellennachweis

Ansprechpartner und ihre Aufgaben

Adressenverzeichnis

Internetadressen

Register

Danksagung

Während der letzten Monate und Jahre durfte ich immer wieder Pflegeberater*innen treffen, die mich mit ihrem Fachwissen sehr beeindruckt haben. Die beratenden Kolleg*innen hatten umfangreiches Wissen zu einzelnen Teilbereichen der Pflege, z. B. der Inkontinenz- und Stoma-Versorgung, der Wundversorgung, den Leistungen der Pflegeversicherung, der Hilfsmittelversorgung oder – ganz aktuell – im Bereich der palliativen Versorgung.

Steigt man erst einmal in ein Themenfeld tiefer ein, gibt es unglaublich viele neue Blickwinkel und Erkenntnisse zu entdecken. Die Themenfelder innerhalb der Pflegeberatung sind riesig, angefangen von der alltäglichen Beratung zur ausreichenden Trinkmenge bis hin zu komplexen Versorgungsplänen. In allen Bereichen sind korrekte und kompetente Aufklärung, Beratung und Informationsweitergabe an Patient*innen und Angehörige wichtig.

Falsches und unzureichendes Wissen erschwert die pflegerische Versorgung, während durch kompetente und qualifizierte Beratung eine Entlastung aller im Gesundheits- und Pflegebereich Tätigen erfolgen kann. Daher gilt mein Dank allen engagierten Kolleg*innen und Mitarbeiter*innen in der Pflege und Pflegeberatung.

Vorwort

Seit der Veröffentlichung der Erstauflage dieses Fachbuches im Jahre 2010 hat sich das Themenfeld »Beratung in der Pflege« enorm weiterentwickelt. Die Beratung hat deutlich an Wertung dazugewonnen, indem das Berufsbild des Pflegeberatersder Pflegeberatin (gem. § 7a SGB XI) durch Richtlinien und Anforderungen gestärkt wurde.

Zahlreiche Studien wurden zu Themen im Bereich der Pflegeberatung veröffentlicht. Die Unkenntnis und Unsicherheit bei pflege- oder hilfebedürftigen Menschen, deren Angehörigen und teilweise professionell Pflegenden in Bezug auf Versorgungsmöglichkeiten und Pflegetechniken ist weiterhin hoch. Gleichzeitig gibt es zwar viele Beratungsmöglichkeiten, aber häufig zu wenige Planstellen und damit Personal oder die Qualitätsunterschiede bei den Beratungsleistungen schwanken stark. Beratung muss häufig aktiv eingefordert werden. In diesen Bereichen der Pflegeberatung gilt es, besser zu werden.

Es freut mich sehr, dass Themen wie Digitalisierung des Beratungsprozesses und Palliative Care neu hinzugekommen sind und das Buch durch zahlreiche Abbildungen möglichst leicht verständlich und nachvollziehbar wird. Aufgrund der Komplexität werden vermehrt Verweise auf Quellen bereitgestellt, falls Sie bei einzelnen Themen weiter in die Tiefe gehen möchten.

Über kollegialen Austausch, Feedback und Rezensionen auf entsprechenden Plattformen und Social Media würde ich mich freuen.

Berlin, im Januar 2022

Sonja Fröse

https://www.sonjafroese.de

1 Gesetzliche Grundlagen der Pflegeberatung

Wer plötzlich oder auch allmählich in die Situation einer Pflegebedürftigkeit kommt, sei es als Angehöriger oder selbst Betroffener, fühlt sich häufig überfordert und alleingelassen. Viele geben an, sich zuvor nicht mit der Thematik rund um die Versorgung und Pflege befasst zu haben. Viele Begriffe, Voraussetzungen und Regularien sind unbekannt und undurchsichtig. Teil- und Falschwissen sind weit verbreitet. Daher braucht es leicht zugängliche und qualitativ hochwertige Beratung in der Pflege.

Schon seit 2009 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Im Rahmen des Pflegeneuausrichtungsgesetzes (PNG) von 2013 wurden sogenannte »Beratungsgutscheine« beschlossen. Im Pflegestärkungsgesetz II1 sollte dieser Anspruch durch eine zeitnahe und neutrale Beratung nachhaltig gestärkt werden. In der letzten Pflegereform (Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung GVWG), die am 19. 07. 2021 beschlossen wurde, wurde die Notwendigkeit von Beratung auch durch die Veränderung der Überschrift des Gesetztextes § 7b SGB XI deutlich. Hier heißt es nun »Pflicht zum Beratungsangebot und Beratungsgutscheine«.

Abb. 1: Zeitliche Entwicklung der Pflegeberatung im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Die Pflegekassen finanzieren seit 2017 verpflichtend kostenfreie Schulungen und Kurse für pflegende Angehörige und Interessierte. Diese Kurse werden zunehmend in Form von (Video-) Schulungen durchgeführt (Kap. 4). Veranstalter der Schulungen können unabhängige Beratungsstellen, selbstständige Pflegeberater*innen und Pflegestützpunkte sein, aber auch ambulante Pflegedienste.

Durch das Entlassmanagement im Krankenhaus sollen ebenfalls Beratungs- und Versorgungslücken geschlossen werden. Im Bereich der Stärkung von Palliativer Versorgung haben Hospizvereine die Beratungsaufgabe erhalten.

Beratungen im Gesundheits- und Pflegebereich finden durch zahlreiche Anbieter und Leistungsträger statt, beispielsweise direkt durch Mitarbeiter*innen der Krankenund Pflegekassen, Wohlfahrtsverbände, Pflege- und Seniorenstützpunkte, Beratungs- und Koordinationsstellen, Seniorenverbände sowie durch Ärzte, Sozialarbeiter, Pflegefachkräfte usw. Es scheint also, dass es genügend Angebote zur Beratung in der Pflege gibt. Die unterschiedlichen Bezeichnungen einzelner Beratungsangebote können aber verwirrend wirken: Wer berät wen wann und zu was?

Abb. 2: Chaos in der Beratungslandschaft: Wer berät wen zu welchen Themen?

Auf dem »Markt« der Pflegeberatung hat sich in den letzten Jahren viel getan. Themen und Angebote werden immer umfangreicher und komplexer, immer mehr Menschen werden pflegebedürftig und der Bedarf an strukturierter Beratung in den unterschiedlichen Stadien der Versorgung steigt. Mit einer einmaligen Beratung ist es nicht getan. Verändert sich die Situation bedarf es einer erneuten Beratung.

Info

Je nach Pflegekasse haben zwischen 1 und 19 Prozent der Versicherten im Jahr 2018 das Angebot der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI in Anspruch genommen (durchschnittlich 5 Prozent).*

* Vgl. IGES (2020): Evaluation der Pflegeberatung und Pflegeberatungsstrukturen gem. § 7 a Abs. 9 SGB XI

Ohne spezielle Pflegeberater*innen würde die Beratung in der Pflege nebenher durchgeführt werden. Trotzdem kann eine Beratungsperson die Komplexität der Gesundheits- und Versorgungsstrukturen nicht vollumfänglich behandeln und es bedarf zu bestimmten Themengebieten weiterer Experten.

Die Kernfrage der Beratung lautet: Welches Ziel hat die Beratung und wie kann es erreicht werden?

Und weitere Fragen kommen hinzu:

• Welche Beratungsstelle übernimmt welche Beratung?

• Wer bezahlt die Beratung oder muss vom Beratungsklienten doch selbst gezahlt werden?

• Welche Themen werden bei der Beratung angesprochen?

• Wie lange dauert es, bis die Beratung stattfindet?

• Wie lange dauert die Beratung selbst?

• Wer darf oder muss anwesend sein?

• Wie häufig darf oder muss eine Beratung erfolgen?

• Kommt die Beratungsperson ins Haus oder müssen sich die Ratsuchenden selbst auf den Weg machen?

All diese Fragen treiben die Ratsuchenden um und können nicht pauschal beantwortet werden. Im Rahmen der Sozialleistungen gibt es vielfache Leistungen auf Beratung und Auskunft, die primär mit der pflegerischen Versorgung nichts zu tun haben, die jedoch auf die individuelle Versorgungssituation Einfluss nehmen. Daher ist es sinnvoll, auf die weiteren Unterstützungsangebote verweisen zu können, z. B. die Schuldnerberatung und Suchtberatung gem. § 16 SGB II, die Beratung bei Grundsicherung für Arbeitssuchende gem. § 1 SGB II, die Beratung von Menschen mit Behinderung gem. § 33 SGB IX. Die entsprechenden Beratungsstellen sind häufig in der Stadtverwaltung (z. B. Sozialamt, Grundsicherungsamt) oder dem Landratsamt ansässig.

Letztlich klärt die Art der Beratung die Finanzierungsmöglichkeit und die entsprechenden Inhalte der Beratung. Deshalb ist eine Übersicht der möglichen Beratungen innerhalb der Pflege sinnvoll (Tab. 1).

Tab. 1: Übersicht über Beratungsmöglichkeiten in der Pflege

Name, Art der Beratung Zielgruppe

Beratungsperson

Ziele der Beratung

Palliativberatung § 39 b SGB V

• Versicherte, Angehörige und Vertrauenspersonen

• Mitarbeiter*innen von Hospizvereinen

Beratung gem. § 132g SGB V Gesundheitliche Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase

*

• Bewohner*innen von vollstationären Pflegeeinrichtungen

• Menschen mit Behinderung in Einrichtungen der Eingliederungshilfe

• Mitarbeiter*innen der Pflegeeinrichtung

• Kooperationspartner

• Medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung

• Angebote der Sterbebegleitung

• Mögliche Notfallsituationen

• Fallbesprechung mit behandelndem Arzt

Pflegeberatung gem. § 7 a SGB XI/Case Management

**

• Antragsteller*innen für Pflegebedürftigkeit gem. § 14 SGB XI und deren Angehörige

• (freiberufliche) Pflegefachkräfte mit entsprechender Weiterbildung

• Unabhängige Beratungsstellen

• Sozialarbeiter*innen

• Pflegestützpunkte

• Individuelle Beratung und Hilfestellung zur Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen und Hilfsangeboten

• Erstellung und Überwachung eines individuellen Versorgungsplans

• Information zur Entlastung von Pflegepersonen

Pflegeberatung gem. § 45 SGB XI

• An der Pflege Interessierte, Pflegende Angehörige, ehrenamtliche Pflegepersonen

• Einrichtungsträger mit Rahmenvertrag der Pflegekassen (zugelassene Pflegedienste)

• Unabhängige Beratungsstellen

• Pflegestützpunkte

• Förderung soziales Engagement

• Erleichterung und Verbesserung von Pflege und Betreuung

• Minderung und Vorbeugung von Belastung

Beratungsgespräch gem. § 37 Abs. 3 SGB XI

• Nur Pflegegeldempfänger (ab PG 2 verpflichtend) und deren Angehörige

• Zugelassene Pflegedienste,

• neutrale und unabhängige Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz, die von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannt sind,

• Pflegefachkräfte, die von der Pflegekasse beauftragt wurden, aber nicht bei dieser beschäftigt sind,

• Pflegeberater*innen der Pflegekassen,

• Beratungspersonen der kommunalen Gebietskörperschaften, die die erforderliche pflegefachliche Kompetenz aufweisen.

• Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege

• Regelmäßige Hilfestellung

• Praktische pflegefachliche Unterstützung

• Hinweis auf Beratung gem. 7a SGB XI***

Beratung anhand der nationalen Expertenstandards in der Pflege (chronische Wunden, Dekubitus, Sturz, Mangelernährung)

• Patient*innen, Pflegende Angehörige sowohl ambulant und stationäre Versorgung

• Pflegefachkräfte

• Wundmanager*innen

• HomeCare-Fachkräfte

• Risikoerkennung und -vermeidung

• Umsetzung des Standards und damit einhergehende Versorgung

Entlassmanagement gem. § 39 SGB V

****

• Patient*innen im Rahmen eines stationären Krankenhausaufenthalts

• Sozialarbeiter,

• Pflegeberater*innen

• Brückenschwestern

• Bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung von Patienten im Anschluss an Krankenhausbehandlung

• Standardisiertes Entlassmanagement durch Assessments

• Informationsweitergabe

• Entlassplan

• Prüfung weiterer Leistungen

Erforderliche Beratung und Unterstützung beim Persönlichen Budget nach § 29 Abs. 2 SGB IX

• Menschen mit Behinderung

• Sozialarbeiter

• Pflegeberater*innen

• Rechtsbetreuer

• Möglichkeiten zum Persönlichen Budget

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung EUTB

®

gem. § 32 SGB IX

*https://www.dhpv.de/files/public/themen/2018_Vereinbarung_nach_132g_Abs_3_SGBV_GVP.pdf

**https://www.iges.com/sites/igesgroup/iges.de/myzms/content/e6/e1621/e10211/e23547/e24014/e24015/e24017/attr_objs24019/Endbericht_KVQSPS_IGES_gesamt_Final__20181220__ger.pdf

*** §37 Abs. 3 SGB XI

**** Rahmenvertrag über Entlassmanagement beim Übergang in die Versorgung nach Krankenhausbehandlung nach § 39 Abs. 1a SGB V

Kostenfreie Beratung erhalten alle Menschen mit Interesse an Wohnraumanpassung von deutschlandweit vorhandenen Wohnberatungsstellen. Die Beratung ist nicht gesetzlich verankert. Der Verein Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e. V. hat Qualitätsstandards entwickelt, an die sich die beteiligten Wohnberatungsstellen orientieren. In Nordrhein-Westfalen haben sich die Wohnberater in der Landesarbeitsgemeinschaft Wohnberatung NRW zusammengeschlossen und stellen derzeit 130 Wohnberatungsstellen (Stand: 11/2021) zur Verfügung, die von unterschiedlichen Betreibern geführt werden.

Bevor Sie mit der Beratung beim Betroffenen und dessen Angehörigen starten, machen Sie sich Gedanken zum Gesprächsverlauf und -inhalt. Fragen Sie sich, ob Sie alle Fragen beantworten können und wie Sie heikle oder sehr intime Themen ansprechen können. Sie werden sich natürlich überlegen, wie Sie die umfassenden Leistungen der Pflegeversicherung verständlich »an den Mann bringen« können und möglichst im Zeitrahmen bleiben, den Ihnen Ihr Unternehmen gesteckt hat. Sie möchten natürlich nichts an Inhalten vergessen und alle pflegerelevanten Informationen sammeln sowie die Ergebnisse Ihrer Beratung dokumentieren.

Info

Mögliche Inhalte der Beratung von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen:

• Leistungen der Pflegeversicherung, z. B. Urlaubs- und Verhinderungspflege, Geld-, Sach- und Kombileistung,

• Ersatzpflege,

• Pflegehilfsmittel, z. B. Inkontinenzmaterial,

• Wohnraumanpassungsmaßnahmen,

• technische Hilfen, z. B. Hausnotruf,

• Tages-, Kurzzeit-, Nachtpflege.

• Versicherungsansprüche der Pflegeperson.

• Pflegekurse für pflegende Angehörige.

• Informationen zu Gefahren in der Pflege, wie z. B. Dekubitus, Sturz, Exsikkose,

• Ergebnisse aktueller pflegewissenschaftlicher Untersuchungen, u. Maßnahmen der Expertenstandards,

• Vermittlung von zugehenden Diensten, z. B. Begleit-, Einkaufsdienste etc.,

• Vermittlung von Nachbarschaftshilfen,

• Übergangspflege,

• Entlastung pflegender Angehöriger,

• Pflegezeit,

• Häusliche Krankenpflege nach §§ 37 und 39 SGB V,

• Rehabilitationsmöglichkeiten,

• Beantragung eines Schwerbehindertenausweises.

Diese Liste der Beratungsinhalte ist bei körper-, geistig- und mehrfachbehinderten Menschen um Themenkreise wie z. B. Betreuungsrecht, Einzelfallhilfe, finanzielle Hilfen und Wohnformen zu erweitern.

Um diese Anforderungen an die Pflegeberatung zu erfüllen, sind regelmäßige Fortund Weiterbildung der Beratungsperson in allgemeinen Themen der Alten- und Krankenpflege sowie zu sozialwissenschaftlichen Themen notwendig. Die Aktualisierung von Kenntnissen in den Bereichen der Pflegefinanzierung und -versicherung sollte zudem in Besprechungen und durch Informationsweitergabe, z. B. in Form von Rundschreiben, erfolgen.

1.1Definition der Pflegeberatung

Das Bundesministerium für Gesundheit beschreibt eine Pflegeberatung wie folgt: »Die Pflegeberaterinnen und Pflegeberater, die auf Wunsch die Beratung auch zu Hause und zu einem späteren Zeitpunkt durchführen, nehmen sich der Sorgen und Fragen der Hilfe- und Pflegebedürftigen sowie ihrer Angehörigen an, ermitteln den individuellen Hilfebedarf, beraten umfassend über das vorhandene Leistungsangebot und begleiten in der jeweiligen Pflegesituation. Falls erforderlich sowie auf Wunsch erstellen sie auch einen individuellen Versorgungsplan mit den für die pflegebedürftige Person erforderlichen Hilfen.«2

Definition Pflegeberatung

Der Begriff Pflegeberatung, wie er in diesem Buch verwendet wird, meint die möglichst ganzheitliche und individuelle Beratung in jeder Form und zu jedem Zeitpunkt, ggf. auch bereits vor Beginn einer Pflegebedürftigkeit im Sinne des SGB XI.

In zahlreichen Literaturquellen wird die Pflegeberatung als Prozess beschrieben, angelehnt an den Pflegeprozess selbst oder in Form von wiederkehrenden und aufeinander aufbauenden Gesprächen. »Dabei lassen sich elf Prozessschritte unterscheiden:

1.Der Klient äußert seinen Hilfebedarf.

2.Die Beratungssituation ist defniert.

3.Der Klient wird zum freien Ausdruck seiner eigentlichen Probleme ermutigt.

4.Der Berater akzeptiert und klärt die Aussagen des Klienten, damit dieser sie strukturieren und verarbeiten kann.

5.Der Berater versucht, hinter den Aussagen des Klienten liegende Gefühle zu klären.

6Der Berater bestärkt positive Impulse des Klienten in Richtung Problemlösung.

7.Der Klient entwickelt eine neue Sichtweise gegenüber seinen Problemen.

8.Die zur Wahl stehenden Lösungsmöglichkeiten werden geklärt.

9.Der Klient versucht die Realisierung von Lösungsansätzen.

10.In der Realisierung gewinnt der Klient neue Sichtweisen für seinen Umgang mit Problemen.

11.Der Klient ist in der Lage, seine Probleme selbst zu bewältigen.«3

Dabei ist Informationsweitergabe der zentrale und wichtigste Bestandteil (Punkt 1). Da sich jedoch im Laufe der Zeit häufig der Zustand und damit auch der Hilfebedarf der betroffenen Person verändern, muss sich auch die Beratung dementsprechend anpassen. Nicht immer wird von Seiten der Angehörigen und Betroffenen ein Beratungsbedarf gesehen. Wenn Sie aus pflegefachlicher oder sozialer Sicht einen Beratungsbedarf erkennen, ist dies ebenfalls ein guter Einstieg in die Beratung.

FazitWas Pflegeberatung leisten soll

1. Pflegeberatung soll individuell angepasst sein an die Möglichkeiten und Voraussetzungen des Betroffenen und ggf. dessen Angehörigen.

2. Pflegeberatung soll Möglichkeiten zur Verbesserung aufzeigen. Ob diese dann auch umgesetzt und genutzt werden, müssen Betroffene und Angehörige entscheiden.

3. Pflegeberatung soll von allen Beteiligten verstanden werden.

4. Pflegeberatung muss in Abständen wiederholt werden. Ggf. sind die gesetzlich vorgegebenen Zeiträume zu groß.

1.2Das Beratungskonzept

Beratung ist nicht gleich Beratung! Verfolgen Pflegeberater*innen den Servicegedanken und eine vollumfängliche Versorgung im Rahmen der Beratung oder geht es sehr zielgerichtet nur um das Nötigste? Eine Frage an Sie, liebe Leser*innen: Was wollen Sie mit Ihrer Beratung erreichen?

Mit einem konkreten Beratungskonzept können sich Pflegeberater*innen gegenüber ihrer Kundschaft und zukünftigen Partnern vorstellen. Ähnlich wie in Teilen eines Businessplans werden die einzelnen Leistungen vorgestellt. Überlegen Sie also: Was unterscheidet Sie von anderen Beratungsangeboten? In einem Beratungskonzept veranschaulichen Sie, welche Ziele und Aufgaben erbracht werden können. Zukünftige Mitarbeiter*innen von Pflege- und Beratungseinrichtungen können sich mit dieser Philosophie Ihres Unternehmens vertraut machen. Die folgenden Fragen sind beim Konzept handlungsleitend:

• Zu welchen Themen werden Sie beraten?

• Welche Qualifikationen haben Sie?

• Wo setzen Sie einen Schwerpunkt bei der Beratung?

• Wie definieren Sie eine kompetente und gute Beratung?

• Welche Anforderungen stellen Sie an eine Beratung?

• Welche Anforderungen stellen Klienten und Angehörige an eine Beratung?

• Welche Möglichkeiten der Beratung haben Sie?

• Wie lange sollte eine gute Beratung dauern?

• Ist Ihre Beratung wirtschaftlich? Wie können Sie eine (bessere) Wirtschaftlichkeit erreichen?

• Welchen Stellenwert nimmt Pflegeberatung in Ihrem Unternehmen ein?

• Woher bekommen Sie das notwendige Wissen für die Beratung?

• Welche Voraussetzungen müssen für eine gute Beratung erfüllt sein?

• Wie können Sie die Qualität einer Beratung überprüfen?

• Wie können Sie feststellen, ob alles verstanden wurde?

Diese und ähnliche Fragen beantworten Sie im Rahmen Ihres Beratungskonzepts, das Sie individuell an Ihr Unternehmen, Ihre Situation und die Gegebenheiten anpassen. Das Beratungskonzept kann durch eine Richtlinie oder Standard, die Stellenbeschreibung für die Beratungs(fach)kraft sowie spezielle Checklisten usw. ergänzt werden.

Info

Die Beantwortung der Fragen bzw. ein komprimiertes Beratungskonzept darf sich auch im Pflegeleitbild bzw. Unternehmensleitbild wiederfinden!

Beratungskonzepte helfen dann, »wenn ein Ratsuchender sich in einer für ihn problematischen Situation sieht, die ihn veranlasst, sich … an einen Berater zu wenden. Der Startpunkt einer Beratung ist die Sicht des Klienten auf eine problematische Situation.«4 Insofern beginnt ein Beratungskonzept zumeist mit der Problemerfassung. In einem anschließenden Gespräch werden dann Ziele definiert. Ggf. muss sich der Berater hier Experten suchen, die ihm weiterhelfen. Sind die Ziele oder Teilziele geklärt, erfolgt der Schritt »vom Problem zur Lösung«5, also die Intervention und schließlich die Evaluation: Was bringt die Intervention?

1.3Der Stellenwert der Beratung in der Pflege

Wie bereits im Vorwort erwähnt, beklagen Fachleute in der Pflege schon seit langem den Mangel an einheitlicher und strukturierter Pflegeberatung. Doch im Alltag drängen Leitungskräfte, Geschäftsführer und viele professionell Pflegende eine kompetente und umfassende Beratung eher in den Hintergrund ab. Sicherlich spielen der hohe Zeitdruck in der Pflege und der chronische Mangel an Fachpersonal dabei eine Rolle. Zwischen Tür und Angel, gehetzt und ständig unter Druck stehend, kann nicht gut beraten werden.

Zudem haben Betroffene und deren Angehörigen noch nicht in vollem Umfang erkannt, wie wichtig und erleichternd eine kompetente Beratung sein kann. Die Chance, das Beratungsgespräch für spezifische Fragen rund um die pflegerische Versorgung zu nutzen, wird wenig in Anspruch genommen. Selten bereiten sich Angehörige oder Betroffene mit gezielten Fragen auf ein solches Gespräch vor. Umso wichtiger ist es, dass Sie möglichst vorbereitet in die Beratungssituation gehen. Denn Beratung ist mehr als kompetente Informationsvermittlung. Es ist eine Möglichkeit der Kundengewinnung und ein wichtiger Baustein der Versorgungsstruktur.

Eine strukturierte Beratung ist eine wichtige Säule des Unternehmenserfolges einer Pflege- und Beratungseinrichtung. Durch die Beratung können gerade im Bereich der Prophylaxen große Erfolge erzielt werden – weniger Krankenhausaufenthalte, weniger Medikamenteneinnahme, mehr Selbstständigkeit und Zufriedenheit.

1.3.1Der Qualitätsrahmen für die Beratung in der Pflege

Das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) hat einen »Qualitätsrahmen für Beratung in der Pflege«6 veröffentlicht, um gerade Pflegepersonen etwas mehr Handlungssicherheit zu geben. »Durch Beratung können pflegende Angehörige in ihrer Kompetenz und ihrem Wissen für eine gute Pflege gestärkt werden sowie Entlastung und Unterstützung erhalten. Zudem können die Beratungsangebote – insbesondere wenn sie frühzeitig in Anspruch genommen werden – einen Beitrag zur Prävention von Gesundheitsproblemen bei pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen leisten. Der Beratung kommt daher eine wichtige Funktion bei der Stabilisierung häuslicher Pflegearrangements zu.«7

Info

Sowohl für die Pflegeperson als auch für den Betroffenen und die Angehörigen ist eine regelmäßige Wissensvermittlung in Form von Beratung eine Stärkung der eigenen Kompetenz.

1.4Pflegestützpunkte – Vom Modellprojekt zum festen Bestandteil des Gesundheitswesens

Das Modellprojekt der Pflegestützpunkte startete im Jahr 2007 und endete im November 2010. Das Bundesministerium für Gesundheit förderte damals 16 Pilot-Pflegestützpunkte. Begleitet wurde das Projekt durch das Kuratorium Deutsche Altershilfe. Da der Begriff des Pflegestützpunkts nicht geschützt ist, können sich höchst unterschiedliche Beratungs- und Sozialeinrichtungen Pflegestützpunkt nennen.

Info

Pflegestützpunkte haben die Aufgabe neutrale, unabhängige und wohnortnahe Versorgungs- und Betreuungsangebote, Auskünfte zu Pflege- und Sozialleistungen, konkrete Hilfe bei Pflegebedürftigkeit oder vorhandene häusliche Situationen zu koordinieren und zu verbessern. Sie sollen Auskünfte auch über andere Leistungsangebote, z. B. über Selbsthilfegruppen nennen und regionale Netzwerke aufbauen.

Die Aufgaben der Pflegestützpunkte umfassen insbesondere folgende Aufgaben:

•»Eine umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pfichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote.

•Die Koordinierung aller für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pfegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote einschließlich der Hilfestellung bei der Inanspruchnahme der Leistungen.

•Die Vernetzung aufeinander abgestimmter pfegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote.«8

Mit Stand 2018 gab es ca. 448 Pflegestützpunkte in Deutschland. Ihre Verteilung innerhalb Deutschlands ist allerdings sehr unterschiedlich.9 Aufgrund der steigenden Nachfrage und Nutzung der Angebote ist der Ausbau von Pflegestützpunkten (Tab. 2), Beratungsstellen und Koordinationsstellen zwingend erforderlich. Eine aktuelle Übersicht bietet die Website https://www.zqp.de/beratung-pflege/#/home.

Tab. 2: Pflegestützpunkte in Deutschland*

Bundesland

Anzahl der Orte, in denen Pflegestützpunkte vorhanden sind

Besonderheiten

Baden-Württemberg

62

Bayern

8

Beratung in München durch Alten- und Service-Zentren (ASZ) sowie in Bayern durch die Fachstellen für pflegende Angehörige

Berlin

35

**

Kostenfreie Service-Telefonnummer 0800 59 500 59Informationsblätter in verschiedenen Sprachen und zu verschiedenen Themen frei erhältlich

Brandenburg

19

Teilweise mit Außenstellen

Bremen-Bremerhaven

7

Hamburg

7

Hessen

20

Mecklenburg-Vorpommern

12

Niedersachsen

33

Offizielle Bezeichnung »Senioren- und Pflegestützpunkte« (SPN)

Nordrhein-Westfalen

66

Teilweise befinden sich in einzelnen Städten mehrere Pflegestützpunkte

Rheinland-Pfalz

112

Saarland

8

Sachsen

kein

Der Freistaat Sachsen hat sich bereits 2009 gegen die Einrichtung von Pflegestützpunkten ausgesprochen. Hier ist das PflegeNetz tätig.

***

Sachsen-Anhalt

kein

Beratung durch Pflege- und Krankenkassen unter dem Namen »Vernetzte Pflegeberatung Sachsen-Anhalt«. In diesem Zusammenschluss befinden sich in 14 Landkreisen teilweise mehrere Beratungsstellen

****

Schleswig-Holstein

23

Thüringen

3

Jena, Nordhausen, Sondershausen

*****

* Vgl. www.gesundheits-und-pflegeberatung.de

**https://www.pflegestuetzpunkteberlin.de/

***https://www.pflegenetz.sachsen.de/beratung-hilfe.html

****https://www.pflegeberatung-sachsen-anhalt.de/

*****https://www.tmasgff.de/soziales/pflege

Für Privatversicherte gibt es eine kostenlose Beratung über COMPASS Private Pflegeberatung GmbH, bundesweit gebührenfrei unter 0800 101 88 00. Auf ihrer Home-page10 bieten sie jedoch jedem an, sich für eine kostenfreie Beratung an sie zu wenden: