Wer ist Antisemit? - Abraham Melzer - E-Book

Wer ist Antisemit? E-Book

Abraham Melzer

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Beschreibung

Wer ist Antisemit? Dieser Frage wird in diesem Buch nachgegangen. Die Artikel sind im Verlauf der letzten Jahre verfasst worden. Es ist daher unvermeidbar, dass manche Themen, manche Namen und manche Formulierungen wiederholt werden. Ich bitte die Leser um Verständnis und Nachsicht. Erstaunt war ich trotzdem, als ich die letzte Korrektur vor dem aktuellen Erscheinen gemacht habe, wie aktuell die Texte heute noch sind. Man könnte bei manchem Artikel den Eindruck gewinnen, als ob die Zeit stehen geblieben ist oder als ob sie rückwärts verläuft. Man braucht nur Namen und Daten ändern und man könnte glauben, dass die Texte heute entstanden sind. Weitere Informationen: https://nahost-bücher.de

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Ich widme dieses Buch Charlotte Knobloch, die mich einen „berüchtigten Antisemiten“ nannte, weil ich anderer Meinung war als sie.

Die folgenden Artikel sind im Verlauf der letzten Jahre verfasst worden. Es ist daher unvermeidbar, dass manche Themen, manche Namen und manche Formulierungen wiederholt werden. Ich bitte die Leser um Verständnis und Nachsicht.

Erstaunt war ich trotzdem, als ich die letzte Korrektur vor dem aktuellen Erscheinen gemacht habe, wie aktuell die Texte heute noch sind.

Man könnte bei manchem Artikel den Eindruck gewinnen, als ob die Zeit stehen geblieben ist oder als ob sie rückwärts verläuft. Man braucht nur Namen und Daten ändern und man könnte glauben, dass die Texte heute entstanden sind.

Im Nahost-Konflikt ist es wie gehabt: Ein Schritt vorwärts und zwei zurück.

INHALT

Ich bin kein Antisemit

September 2021

Wer ist Antisemit?

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte

Deutscher Bundestag: Antisemitismus in Deutschland

Die Dummheit der Menschen ist grenzenlos

Dezember 2023

„Nie wieder“ war gestern, „jetzt“ ist „Ende Legende“

Dezember 2023

Reden ist Silber, aber Schweigen ist Gold

Dezember 2023

Jerusalem ist nicht mehr ein „Licht der Völker“

Februar 2022

Ceterum Censeo

Februar 2022

Israelbezogener Antisemitismus – ein Totschlagargument

Februar 2022

There is no business like Shoa business

Oktober 2021

Es ist Zeit über Israels Demokratie zu reden

November 2021

Sagen was ist

Dezember 2021

Kollektive Neurose?

September 2021

Zivilcourage in den Medien

September 2021

BDS: Aus der Mücke ist ein Tiger geworden

Juli 2021

Genug ist genug

Mai 2021

Ein nützlicher Idiot der Zionisten

April 2021

Antisemitismus-Experten?

Dezember 2020

Der neue deutsche Antisemit - paranoid wirr, und perfid

August 2020

Wenn ihr wollt, bleibt es kein Märchen

Juli 2020

Antisemitismus ein Perpetuum Mobile

November 2019

Ist der Antisemitismus ein Weltkulturerbe?

März 2019

Zionistischer McCarthysmus ante portas

März 2019

Verdruckste Antisemiten

Dezember 2018

Wie antisemitisch ist Deutschland?

Juni 2018

Antisemitismus– ein Witz?

Januar 2019

J’accuse – ich klage an!

Oktober 2018

Haltet’s Maul, ihr Täter

April 2018

Die Presse manipuliert die Öffentlichkeit

April 2018

Israel und die vielen Fragezeichen

April 2018

Eine Zeitung will den Antisemitismus bekämpfen

April 2018

Notruf: Antisemitismus-Hysterie

März 2028

Woran Ignoranz erkannt wird

November 2019

Das Zeitalter der neuen Inqusition

Januar 2018

Der Müllhaufen der Geschichte

Oktober 2015

Mitleid mit den armen israelischen Soldaten

Dezember 2014

Krieg ohne Ende – Paranoia ohne Ende

Dezember 2014

Endnoten

ICH BIN KEIN ANTISEMIT!

Warum habe ich diesen provokanten Titel gewählt? Ich stamme aus einer jüdischen Familie und habe die Abneigung gegen den Antisemitismus damit in die Wiege gelegt bekommen. Anti-Antisemitismus ist insofern Bestandteil meiner Gene.

Dennoch wurde und werde ich von manchen Juden und philosemitischen Nichtjuden als Antisemit bezeichnet. Henryk M. Broder meinte: „Abi Melzer macht den Adolf.“ Charlotte Knobloch meinte: „Abi Melzer ist ein berüchtigter Antisemit.“ Beide haben sich bis heute nicht entschuldigt. Nathan Gelbart, Broders und Knoblochs Anwalt, sagte der Jerusalem Post: „Es gehört zu unserem freien, demokratischen System, dass man Erscheinungen wie Melzer als das benennen darf, was sie sind: Antisemiten.“

Und warum bin ich in ihren Augen ein Antisemit? Weil ich schreibe, was viele meiner Kritiker nicht einmal zu denken wagen, indem ich mir erlaube, Israels Politik leidenschaftlich, aber sachlich zu kritisieren, und zwar, weil ich mich vor Verleumdungen nicht fürchte.

Nathan Gelbart, Henryk M. Broder und Charlotte Knobloch dürfen selbstverständlich ihre Meinung sagen. Das Problem ist nur, dass sie mir und meinen Freunden genau dies verbieten wollen, weil ihnen unsere Meinung missfällt. Ihre Meinung gefällt unsereinem auch nicht. Alle haben wir allerdings das Recht, unsere Meinung frei zu äußern.Hier in diesem Buch finden Sie, lieber Leser, eine kleine Auswahl meiner Artikel und Pamphlete. Wenn sie mehr lesen wollen, dann schauen sie unter: http://der-semit.de. Und wenn Sie mir schreiben, sich beschweren oder zustimmen möchten, dann unter: [email protected]

Abraham Melzer, 20. September 2021

Wer ist Antisemit?

Laut Zentralrat der Juden in Deutschland ist die Definition von Antisemitismus wie folgt: Wer überall eine jüdische Weltverschwörung wittert, oder die Juden für alle Übel im Zusammenleben der Völker verantwortlich macht, oder wer Israel das Existenzrecht abspricht, es verteufelt oder seine Vernichtung anstrebt, oder wer grobschlächtige Nazi-Vergleiche anbringt, um israelische Politik zu verdammen – der ist ein Antisemit.

Demzufolge ist derjenige, der Israel wie jeden anderen Staat betrachtet und ihn kritisiert, wenn die Regierung das Völkerrecht verletzt, und an dieses Israel keinen Doppelstandart anlegt - kein Antisemit.

Im Disput um Israel, Antisemitismus und Juden stimmt aber diese Schlussfolgerung nicht. Ich habe nie irgendwo eine jüdische Weltverschwörung gewittert und auch niemals die Juden für alle Übel im Zusammenleben der Völker verantwortlich gemacht. Ich habe niemals Israel das Existenzrecht abgesprochen, es verteufelt oder seine Vernichtung gefordert, und habe auch nie grobschlächtige Nazi-Vergleiche angebracht, um Israels Politik zu verdammen. Dennoch nannte mich Charlotte Knobloch, ehemalige Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, einen „berüchtigten Antisemiten“. Und auch viele andere Freunde, Kollegen und Bekannte, die lediglich Israels Politik kritisiert haben, wurden als Antisemiten diffamiert, diskreditiert und verteufelt. Und das nur, weil sie Israels Politik kritisiert haben, was, wie uns immer wieder versichert wird, erlaubt sei.

Jakob Augstein hat Israel nur kritisiert, vielleicht sogar „obsessiv und feindselig“, wie es Dieter Graumann, der frühere Präsident des Zentralrats meint. Aber das ist noch kein Beweis für Antisemitismus. Viele kritisieren diese Tage Russland „obsessiv und feindselig“, was aber mit der Politik Putins und weniger mit Hass oder Verachtung von Russen zu tun hat. Ähnlich hat auch die Kritik der israelischen Politik weniger mit Hass auf Juden zu tun als mit der völkerrechtswidrigen Politik Israels. Es ist aber schon immer so gewesen, dass man den Boten für die Botschaft bestraft und die Kritiker für die Verhältnisse verantwortlich macht. Die Verhältnisse sind aber wie sie sind, auch wenn manche nicht glauben wollen, was sie mit eigenen Augen sehen.

Seit Jahren aber werden diejenigen, die darüber sprechen, schreiben und Vorträge halten von der Israel-Lobby als Antisemiten diskreditiert. Heute wird fast nur noch von „Israelbezogenem Antisemitismus“ gesprochen. Im Herbst 2021 erschienenen Buch „Israelbezogener Antisemitismus“ von Prof. Dr. Julia Bernstein, bestätigt die Autorin „das der israelbezogene Antisemitismus die domminierende Form des Antisemitismus in der Gegenwart ist.“

Wenn aber sachliche, berechtigte und notwendige Kritik an Israels Politik immer und immer wieder als Diskriminierung von Juden und als Versuch der Vernichtung von Israel interpretiert werden, wenn jüdische Organisationen wie „Jewish Voice for Peace“ oder „Frieden jetzt“ oder internationale Organisationen wie „Amnesty International“ oder prominente Journalisten wie Jakob Augstein, jüdische Akademiker wie Prof. Moshe Zuckermann oder weltberühmte Künstler wie Daniel Barenboim und viele mehr, als Antisemiten beleidigt, diskriminiert und unberechtigt verleumdet werden, dann ist am Ende jeder ein Antisemit oder keiner. Dabei geht es uns nur um Recht und Gerechtigkeit, und auch darum Israel davor zu bewahren sein menschliches Antlitz zu verlieren. Der Gedanke, dass Israel ein Apartheidstaat sein könnte, hat mich beunruhigt und nicht losgelassen. In meiner langjährigen Aktivität ist mir niemals jemand begegnet, der Israel vernichten wollte, aber viele, die sich wegen Israels Politik geschämt haben.

Ich habe schon in meinem Buch „Die Antisemitenmacher“ festgestellt, dass ich diese, die ganze Gesellschaft umfassende Debatte, als Hysterie und Hypokrisie betrachte und Antisemitismus und Philosemitismus als Ideologien bewerte, die dieselben Wurzeln haben, nämlich Juden als etwas Besonderes zu halten, die man einerseits hasst und andererseits liebt. Juden wollen aber ganz normale Bürger sein, die weder benachteiligt werden noch bevorzugt werden, weil sie Juden sind.

Ein Bild sagt mehr als tausend Worte

Das dachte ich auch, als ich das Bild für den Umschlag ausgewählt habe. Es zeigt genau, worum es in diesem Buch geht. Die Szene stammt vom 06. Juni 2017, als verblendete Zionisten mit einer Demonstration gegen den KoPI (Kooperation Palästina-Israel) Kongress das Reden und Diskutieren mit Prof. Moshe Zuckermann, Prof. Ilan Pappe u.a. verhindern wollten.

Bürgermeister Uwe Becker1, der gleichzeitig auch Antisemitismusbeauftragter des Landes Hessen und Vorsitzender der Deutsch-Israelischen Gesellschaft ist, führte zusammen mit dem ehemaligen Bundestagabgeordneten der Grünen, Volker Beck2 und Jutta Ditfurth3, für die ÖkoLinX Mitglied der Stadtverordnetenversammlung in Frankfurt, einen Mob mit Hunderten von aufgebrachten und gewaltbereiten Menschen bis vor den Saal, wo der Kongress stattfand. Die Atmosphäre war geladen, und der Kongress musste von der Polizei beschützt werden.

Wie ist es möglich, dass ein Mitglied des Frankfurter Stadtparlaments öffentlich bekundet, dass der Jude Moshe Zuckermann, der in Frankfurt zur Schule ging und später an der Uni bei Adorno studierte, in Frankfurt unerwünscht sei, wie Becker behauptete? Die Eltern von Moshe Zuckermann waren schon einmal in Deutschland unerwünscht und mussten nach Palästina fliehen.

Wie kommt es, dass ein deutscher Bürgermeister ein anderes Volk, die Palästinenser, auf eine derartig primitive und die Würde verletzende Art beleidigt, damit aber unser Grundgesetz verletzt, und nach vier Jahren immer noch im Amt ist? Wie kann es sein, dass kein Politiker, kein Publizist, weder Mann noch Frau der Kirche, der Gewerkschaften, der jüdischen Gemeinde und der anständigen Frankfurter protestiert oder sich bei den Palästinensern entschuldigt? Zivilcourage ist überall und immer vonnöten. Wer wegschaut, wer wieder verharmlost oder meint, all das gehe ihn nichts an, der macht sich schuldig. Das darf weder auf Toleranz noch auf Wegschauen und Schweigen stoßen.

Zionistische Kundgebung gegen die Konferenz in Frankfurt

Propagandisten des Imperialismus:

Jutta Dittfuth (re. o.), Frankfurts Bürgermeister Uwe Becker (re. u.), Zionistischer „Grüner“, Volker Beck (li. u.)

Deutscher Bundestag: Antisemitismus in Deutschland

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Özcan Mutlu, Monika Lazar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/3870 –

Vorbemerkung der FragestellerIn Deutschland sind wir täglich mit allen Formen der gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit konfrontiert. Antisemitische Straf taten gehören zum traurigen Alltag. Jüdische Einrichtungen sind häufig auf einen dauerhaften Schutz durch die Polizei angewiesen. Nicht erst nach den Terroranschlägen von Paris leben viele Juden in Deutschland mit einer gewachsenen Sorge vor Anschlägen und Angriffen. Denn, wie der Sommer 2014 zeigte, werden Auseinandersetzungen im Nahostkonflikt zwischen Israelis und Palästinensern auch mit Gewalt auf deutsche Straßen getragen, welche in teilweise antisemitischen und gewaltsamen Auseinandersetzungen endeten.

Der Deutsche Bundestag hat mehrfach seine Entschlossenheit gegen Antisemitismus und sein Ja zum jüdischen Leben hier bekundet (beispielsweise auf Bundestagsdrucksache 17/13885, 16/10775 (neu), 16/10776). Zudem hat im Januar 2015 der Expertenkreis Antisemitismus erneut seine Arbeit aufgenommen.

Vorbemerkung der BundesregierungNicht nur vor dem Hintergrund der historischen Verantwortung Deutschlands ist die Bekämpfung von Antisemitismus ein zentrales Anliegen der Bunderegierung. Über jüdische Menschen und die die jüdischen Gemeinden hinaus bedroht Antisemitismus jeglicher Ausrichtung auch die demokratische Gesellschaft in ihrer Gesamtheit und in ihren Grundwerten. Für die Bundesregierung sind sowohl die Prävention als auch die entschiedene Bekämpfung von Antisemitismus und extremistischen Bestrebungen jeglicher Couleur von hoher politischer Priorität. Dass jüdische Menschen sich in Deutschland sicher und aufgehoben fühlen, ist für die Bundesregierung von großer Bedeutung. Darüber besteht ein umfassender gesellschaftlicher und politischer Konsens.

1. Wie definiert die Bundesregierung Antisemitismus?

Eine allgemeingültige Definition des Antisemitismus existiert in sozialwissenschaftlichen oder anderen öffentlichen Zusammenhängen nicht. Die Bundesregierung versteht unter Antisemitismus die politisch, sozial, rassistisch oder religiös (Antijudaismus) grundierte Feindschaft gegenüber Juden (Verfassungsschutzbericht des Bundes 2013, S. 124).

a) Falls sich diese Definition von der Arbeitsdefinition Antisemitismus der EUMC (European Monitoring Centre on Racism and Xenophobia) unterscheidet, wie begründet dies die Bundesregierung?

Die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) hat eine unverbindliche und nicht offizielle Arbeitsdefinition vorgeschlagen deren Gebrauch und mediale Verbreitung von dort verantwortet wird: „Der Antisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegenüber Juden ausdrücken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen jüdische oder nicht-jüdische Einzelpersonen und/oder deren Eigentum, sowie gegen jüdische Gemeindeinstitutionen oder religiöse Einrichtungen.“ Die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten sind nicht an diese Definition gebunden und können Antisemitismus eigenständig definieren. Im Bericht des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus aus dem Jahr 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7700 vom 10. November 2011) wird diese Arbeitsdefinition als eingeschränkt verwendbar eingestuft. Der Bericht des Expertenkreises Antisemitismus sieht – ähnlich zur o.g. Begriffsbestimmung der Bundesregierung – in der Feindschaft gegen Juden aufgrund der angeblichen oder tatsächlichen Zugehörigkeit der jeweiligen Individuen oder Institutionen zum Judentum einen wesentlichen definitorischen Kern.

b) Weshalb ist die Arbeitsdefinition Antisemitismus der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) aus dem Jahr 2004, die über die Website der Agentur der Europäischen Union für Grundrechte abrufbar war und die online nicht mehr verfügbar ist (www.fra.europa.eu/en/fra/material/pub/AS/AS-WorkingDefinition-draft.pdf), nicht mehr online verfügbar?

Zum 1. März 2007 wurde die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (Grundrechteagentur) als Nachfolgeeinrichtung der EUMC errichtet (vgl. Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte). Ziel der Grundrechteagentur ist es, die Organe und Einrichtungen der Union und die Mitgliedstaaten bei der Durchführung des Unionsrechts in Grundrechtsfragen zu unterstützen und ihnen Fachkenntnisse bereit zustellen, um ihnen die uneingeschränkte Achtung der Grundrechte zu erleichtern, wenn sie in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich Maßnahmen einleiten oder Aktionen festlegen (vgl. Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 168/2007).

Das Mandat der Grundrechteagentur geht über das Mandat der EUMC hinaus. Derzeit arbeitet die Grundrechteagentur zu den Themenbereichen, die in Artikel 2 des Beschlusses Nr. 252/2013/EU des Rates vom 11. März 2013 zur Festlegung eines Mehrjahresrahmens (2013–2017) für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (ABl. L 53 vom 21. März 2013, S. 1) festgelegt wurden. Neben dem Themenbereich Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und damit einhergehende Intoleranz erfasst der aktuelle Mehrjahresrahmen unter anderem Themenbereiche wie Zugang zum Recht, Opfer von Straftaten, Informationsgesellschaft, Integration von Roma, Rechte des Kindes sowie Diskriminierung.

Weshalb die Arbeitsdefinition Antisemitismus der EUMC nicht mehr online auf der Seite der Grundrechteagentur verfügbar ist, ist der Bundesregierung nicht bekannt.

c) Gilt diese vereinbarte Arbeitsdefinition noch für die Bundesregierung?

Es wird auf die Antwort zu Frage 1a verwiesen.

d) Wird sich die Bundesregierung für die Wiederveröffentlichung dieser Arbeitsdefinition einsetzen?

Die Grundrechteagentur nimmt nach Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 168/2007 des Rates vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grund rechte ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahr. Die Bundesregierung respektiert die Eigenständigkeit der Grundrechteagentur.

e) Welche Kriterien werden bei der Neudefinition antisemitischer Übergriffe für die Registrierung von Straftaten diskutiert, und wie findet diese Diskussion statt?

Der Empfehlung des parlamentarischen Untersuchungsausschuss zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) entsprechend wurde die Bund-Länder-Arbeitsgruppe Kriminalpolizeilicher Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (BLAG „KPMD-PMK“) mit dem Auftrag eingerichtet, das Definitionssystem Politisch motivierte Kriminalität (PMK) zu überprüfen.

Die Definition antisemitischer Straftaten im Definitionssystem – „antisemitisch ist der Teil der Hasskriminalität, der aus einer antijüdischen Haltung heraus begangen wird“ – bedarf aus Sicht der Bundesregierung keiner Modifizierung. Eine Neu-Definition des Begriffs „Antisemitismus“ wird daher im Rahmen der BLAG „KPMD-PMK“ derzeit nicht angestrebt.

2. Wäre aus Sicht der Bundesregierung ein jährlich erscheinender Antisemitismusbericht über antisemitische Straftaten, der pa-rallel zu den Empfehlungen der Expertenkommission entsteht, sinnvoll, und wenn nein, warum nicht?

Eine jährliche Veröffentlichung von Statistiken und Zahlen zur „politisch-motivierten Kriminalität“ – inkl. antisemitischer Gewalttaten und Volksverhetzungsdelikte – erfolgt bereits in den Verfassungsschutzberichten des Bundes und der Länder. Darüber hinaus wird keine Berichterstattung angestrebt.

3. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Verbreitung des sogenannten Alltagsantisemitismus, der laut dem letzten Bericht des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus (Bundestagsdrucksache 17/7700) der Bundesregierung „antisemitische Stereotype oder Zuschreibungen gleichwohl in die Alltagswelt“ (S.65) einwebt, und welche Gegenmaßnahmen hat sie ergriffen?

4. Wie viele Menschen haben in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung ein geschlossen antisemitisches Weltbild (Zahlen bitte begründen)?

Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die im o. g. Bericht des Expertenkreises Antisemitismus ausgewerteten demoskopischen Untersuchungen geben übereinstimmend eine Größenordnung von etwa 20 Prozent latentem Antisemitismus an.

Je nach Methode, erkenntnisleitendem Interesse und Fragebogendesign können solche Ergebnisse allerdings variieren. Wie viele Menschen in Deutschland ein geschlossen antisemitisches Weltbild haben, ist der Bundesregierung nicht bekannt. Gleichwohl nimmt die Bundesregierung diese Ergebnisse ernst und sieht sich fortwährend veranlasst, dem Antisemitismus in der Gesellschaft entgegen-zutreten und ihn nachhaltig zu bekämpfen. Alle gemessenen Quantitäten antisemitischen Einstellungspotenzials in unterschiedlichsten Erscheinungen (z.B. antisemitische Ressentiments, Klischees, Verschwörungsideologien etc.) sind mit den Werten einer freiheitlichen demokratischen Gesellschaft nicht vereinbar.

Maßnahmen zur Bekämpfung antisemitischer Einstellungen sind dauerhafter Bestandteil der Bildungsangebote der Bundes zentrale für politische Bildung (BpB). In diesem Zusammenhang sind auch die Angebote zur Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit, dem Holocaust und dem Zweiten Weltkrieg sowie Maßnahmen zur Bekämpfung extremistischer Einstellungen und rassistischer Vorurteile zu sehen. Durch ein umfassendes Angebot an Print- und Online-Produkten wie auch Veranstaltungen und Förderungen werden verschiedene Facetten des Antisemitismus aufgegriffen, kritisch reflektiert und Handreichungen entwickelt. Außerdem wird parallel zur argumentativen Auseinandersetzung mit antisemitischen Positionen und zur Rückbeziehung auf den Holocaust der Ansatz verfolgt, die integrativen Aspekte der Geschichte der Juden in Deutschland und Europa hervorzuheben. Die BpB hat immer wieder Angebote in ihrem Programm, die das Spektrum jüdischen Lebens in Deutschland und Europa darstellen. Ein zentrales Anliegen der BpB ist es, zivilgesellschaftliche Kräfte zu unterstützen, die sich gegen Extremismus und Antisemitismus einsetzen. Entsprechend fördert sie Maßnahmen zur Stärkung örtlicher und regionaler zivilgesellschaftlicher Strukturen. Die Bundesregierung sieht mit Sorge, dass antisemitische Stereotype und Hetze in zunehmendem Maße auf die Straße und in die Sozialen Netzwerke im Internet getragen werden. Deshalb befasst sich im vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aufgelegten Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlickeit“ ein Programmbereich ausdrücklich mit dem Schwerpunkt „aktueller Antisemitismus“. Hieraus gewonnene Erkenntnisse, innovative Ansätze und Arbeitsformen gegen aktuelle Formen des Antisemitismus sollen in die Fläche gebracht werden und insbesondere in den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe übertragbar sein. Auch im Bereich „Förderung zur Strukturentwicklung“ sind Mittel für Träger mit dem Arbeitsschwerpunkt „Antisemitismus“ bereitgestellt, um deren Arbeit in dem Themenfeld zu stärken und zu verstetigen.

5. Wie viele antisemitische Straftaten hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2000 gezählt (bitte nach Jahren aufführen)?

a) Wie viele Straftaten ordnet die Bundesregierung dabei den Kategorien der politisch motivierten Kriminalität „Rechts“, „Links“ und „Ausländer“ zu?

b) Welches Alter hatten die Täterinnen und Täter?

c) Welches Geschlecht hatten die Täterinnern und Täter

Die Entwicklung der antisemitischen Straftaten im Zeitraum von 2001 bis 2013 stellt sich wie folgt dar:

Jahr

PMK- rechts

PMK-links

PMK- Ausländer

PMK- sonstige

Insgesamt

2001

1 629

2

31

29

1 629

2002

1 594

6

89

82

1 771

2003

1 226

6

53

59

1 344

2004

1 346

4

46

53

1 449

2005

1 682

7

33

26

1 748

2006

1 662

4

89

54

1 809

2007

1 561

1

59

36

1 657

2008

1 496

5

41

17

1559

2009

1 520

4

101

65

1 690

2010

1 192

1

53

22

1 268

2011

1 188

6

24

21

1 239

2012

1 314

3

38

19

1 374

2013

1 218

0

31

26

1 275

Die weiteren Angaben zum Alter und Geschlecht der Täter sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Alter

bis 13

14-17

18-20

21-24

25-30

über 30

m

w

m

w

m

w

m

w

m

w

m

w

2001

22

3

262

33

210

20

134

9

82

3

146

19

2002

19

5

247

42

230

14

178

12

121

6

304

15

2003

9

0

216

20

191

13

176

1

112

8

331

31

2004

8

1

238

33

211

18

176

10

133

9

352

40

2005

10

3

227

23

231

12

191

9

149

4

394

21

2006

9

3

297

23

259

18

241

10

182

15

324

27

2007

11

4

197

29

181

28

150

6

145

2

332

24

2008

19

3

213

15

218

19

185

9

126

2

262

23

2009

14

2

204

20

233

19

174

9

137

8

276

39

2010

20

0

146

16

152

10

130

8

104

2

180

22

2011

11

5

126

10

121

5

108

6

103

5

275

33

2012

8

0

121

8

100

6

120

11

123

7

295

23

2013

6

1

129

18

104

6

133

10

137

3

301

25

Ein aussagefähiger Vergleich mit den Zahlen des davor liegenden Zeitraums ist nicht möglich, da die Erfassungssystematik grundlegend geändert wurde.

Mit den Ländern abgestimmte valide Zahlen für das Jahr 2014 liegen noch nicht vor. 6. Wie viele Opfer antisemitischer Straftaten zählt die Bundesregierung seit dem Jahr 2000?

7. Wie viele Opfer antisemitischer Gewalttaten zählt die Bundesregierung seit dem Jahr 2000? [sic]

Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der Fallzahlendatei Lagebild Politisch motivierter Straftaten (LAPOS) werden ausschließlich Geschädigte von Gewaltdelikten, also Verletzte, erfasst. Die entsprechenden Angaben sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:

Jahr

Verletzte

2001

26

2002

23

2003

36

2004

26

2005

38

2006

62

2007

58

2008

47

2009

37

2010

41

2011

36

2012

41

2013

40

Ein aussagefähiger Vergleich mit den Zahlen des davor liegenden Zeitraums ist nicht möglich, da die Erfassungssystematik grundlegend geändert wurde. Mit den Ländern abgestimmte valide Zahlen für das Jahr 2014 liegen noch nicht vor.

8. In wie vielen Fällen wurde das Opfer nach Kenntnis der Bundesregierung angegriffen, weil es sich durch das Tragen des Davidsterns, einer Kippa oderÄhnlichem öffentlich als jüdisch erkennbar machte (bitte nach Jahren und Bundesländern aufgliedern)?

Die erbetenen Angaben, die insbesondere auf Detailinformationen zur Motivation des Täters von Straftaten gerichtet sind, sind im Rahmen der Kriminaltakti-schen Anfrage politisch motivierte Kriminalität (KTA-PMK), mit welcher die Länder die Sachverhalte an das BKA übermitteln, nicht verpflichtend anzugeben. Neben der Einstufung einer Tat als antisemitisch motiviert können die zuständigen Landesbehörden die von ihnen als relevant bewerteten weitergehenden Informationen in fakultativ auszufüllenden Freitextfeldern übermitteln. Das BKA verfügt vor diesem Hintergrund nicht über belastbare Informationen, die eine vollständige und systematische Auswertung der vorliegenden KTA-PMK ermöglichen.

9. Teilt die Bundesregierung in Bezug auf die Frage 8 die Sorge von vielen Jüdinnen und Juden in Deutschland, sich öffentlich als jüdisch erkennbar zu zeigen?

Die Bundesregierung kann diesbezügliche Sorgen von Jüdinnen und Juden in Deutschland nachvollziehen. Eine allgemeine Gefahr für Jüdinnen und Juden durch das öffentliche Erkennbarmachen ihres Glaubens sieht die Bundesregierung jedoch nicht.

10. Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Hintergrund der islamistischen Anschläge auf einen jüdischen Supermarkt in Paris am 9. Januar 2015 und auf das Jüdische Museum in Brüssel am 24. Mai 2014 auch die Anschlagsgefahr auf jüdische Einrichtungen in Deutschland erhöht, und wenn ja, in welchem Ausmaß?

Israelische bzw. jüdische Interessen unterliegen weltweit – auch in der Bundesrepublik – einer hohen, besonderen Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus. Die genannten Anschläge belegen diese Bewertung nachdrücklich; eine weitere Erhöhung der Anschlagsgefahr ergibt sich dadurch nicht.

11. Auf welche Höhe beläuft sich der jährliche Sachschaden durch antisemitische Straftaten seit dem Jahr 2000 nach Kenntnis der Bundesregierung?

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor.12. Wie viele jüdische Friedhöfe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 in Deutschland geschändet?

Die Entwicklung der antisemitischen Straftaten, die im Zusammenhang mit jüdischen Friedhöfen stehen, stellt sich seit 2001 wie folgt dar:

Gesamt

davon PMK- links

PMK- rechts

PMK- Ausländer

PMK- sonstige

unbe kannt

2001

52

0

49

2

0

1

2002

59

0

54

0

0

4

2003

61

0

57

0

1

3

2004

38

0

38

0

0

0

2005

58

0

58

0

0

0

2006

37

0

37

0

0

0

2007

42

0

42

0

0

0

2008

63

0

63

0

0

0

2009

38

0

35

1

2

0

2010

41

0

41

0

0

0

2011

33

0

32

0

1

0

2012

29

0

27

0

2

0

2013

36

0

32

0

4

0

Gesamt

587

0

565

4

10

8

Ein aussagefähiger Vergleich mit den Zahlen des davor liegenden Zeitraums ist nicht möglich, da die Erfassungssystematik grundlegend geändert wurde. Mit den Ländern abgestimmte valide Zahlen für das Jahr 2014 liegen noch nicht vor.

13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Gefährdung jüdischer Einrichtungen in Deutschland durch islamistische Terrororganisationen?

Israel ist neben den USA seit jeher erklärtes Feindbild jihadistischer Täter und damit direktes operatives und propagandistisches Ziel. Trotz der permanent hohen polizeilichen und militärischen Sicherheitsmaßnahmen gelingt es verschiedenen Organisationen und Einzeltätern immer wieder, Anschläge gegen staatliche und zivile Einrichtungen weltweit durchzuführen.

Die Negierung des Existenzrechts Israels, die Auseinandersetzung zwischen Palästinensern und Israel sowie die „Befreiung Palästinas“ sind von jeher fester Bestandteil der jihadistischen Ideologie.

Diese Faktoren sind besonders geeignet, die Emotionen und Sympathien vieler Muslime weltweit für die als ungerecht empfundene Situation der Palästinenser zu wecken und zu gewaltsamen Aktionen gegen Israel und mit Israel verbündete westliche Staaten aufzurufen. Die Gesamtschau macht deutlich, dass jüdische bzw. israelische Interessen weiterhin im unmittelbaren Zielspektrum jihadistischer Täter bzw. Tätergruppierungen stehen und somit einer hohen, besonderen Gefährdung weltweit unterliegen.

Die Anschläge der jüngeren Vergangenheit zum Nachteil israelischer Interessen und Einrichtungen (z. B. der tödliche Angriff auf mehrere Personen vor einer jüdischen Schule am 19. März 2012 in Toulouse/ FRA, der Schusswaffenanschlag im jüdischen Museum in Brüssel/BEL vom 24. Mai 2014, die Geiselnahme in einem Lebensmittelgeschäft am

9. Januar 2015 in Paris/Frau sowie der Anschlag auf eine jüdische Synagoge in Kopenhagen/DEN am 15. Februar 2015) zeigen, dass sich die Gefährdung weltweit und jederzeit, auch innerhalb der Europäischen Union, konkretisieren kann.

Zusammenfassend bleibt zu konstatieren, dass das hauptsächliche Gefahrenmoment für jüdische Einrichtungen und Interessen derzeit im Wesentlichen aus dem Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus resultiert und sich hier-aus eine hohe, besondere Gefährdung ableiten lässt. Den Bundessicherheitsbehörden werden in diesem Zusammenhang immer wieder auch Hinweise auf eine Gefährdung israelischer/ jüdischer Interessen und Einrichtungen/Organisationen bekannt.

Gleichwohl liegen derzeit keine entsprechend substantiierten Hinweise vor, die auf eine konkrete Gefährdung jüdischer und israelischer Einrichtungen in Deutschland durch islamistische Gruppierungen hinweisen.

14. Wie arbeitet die Bundesregierung mit den EU-Partnern zusammen, um jüdische Einrichtungen nach den Terroranschlägen von Brüssel und Paris vor weiteren Anschlägen, auch in Deutschland, zu schützen?

Die Bundesregierung und die Sicherheitsbehörden befinden sich im Hinblick auf den Schutz jüdischer Einrichtungen in einem intensiven Austausch. Seitens des Bundeskriminalamtes (BKA) werden jegliche Gefahrensachverhalte und somit auch Sachverhalte mit Bezug zur Gefährdung jüdischer Einrichtungen soweit sie andere europäische Länder betreffen auf den seit Jahren etablierten Meldewegen mit den EU-Partnern zeitnah ausgetauscht, bewertet und bearbeitet.

Darüber hinaus finden anlassbezogen auch Besprechungen mit EU-Partnern über die Gefährdungssituation z.B. von jüdischen Einrichtungen statt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) arbeitet sowohl bilateral als auch multilateral sehr vertrauensvoll mit den europäischen Partnern bei der Bekämp-fung des islamistischen Terrorismus zusammen. Der Fokus der Zusammenarbeit liegt aber nicht nur auf dem Schutz jüdischer Einrichtungen. Vielmehr handelt es sich um einen ganzheitlichen Ansatz im Kampf gegen den Terrorismus. Der Bundesnachrichtendienst (BND) arbeitet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eng mit den Nachrichtendiensten der EU-Partner zusammen, um Erkenntnisse hinsichtlich etwaiger bestehender Anschlagsplanungen oder Gefährdungssachverhalte zu erkennen.

15. Hat die Bundesregierung unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der sogenannten Pegida-Demonstrationen und ihren Ablegerinnen in anderen deutschen Städten antisemitische Tendenzen, Aus sagen oder Slogans zur Kenntnis genommen, und wenn ja, welche (bitte einzeln aufzählen)?

Antisemitische Aussagen/Tendenzen/Slogans im Rahmen des Demonstrationsgeschehens der Pegida-Bewegung sind der Bundesregierung nicht bekannt. Im Rahmen der von Pro NRW beeinflussten GIDA-Gruppierungen in Köln, Bonn und Düsseldorf sollen auch antisemitische Parolen gerufen worden sein.

16. Hat die Bundesregierung antisemitische Tendenzen, Aus sagen oder Slogans unter Mitgliedern bzw. Funktionären der AfD zur Kenntnis genommen, und wenn ja, welche?

Antisemitische Aussagen/Tendenzen/Slogans unter Mitgliedern bzw. Funktionären der AfD sind der Bundesregierung nicht bekannt.

17. Weshalb hat sich die Bundesregierung erst am 27.Oktober 2014 mit einem Schreiben an die Kultusministerkonferenz (KMK) gewandt, um diese über die in Punkt4 beschlossenen Forderungen der interfraktionellen Resolution „Antisemitismus entschlossen bekämpfen, jüdisches Leben in Deutschland weiterhin nachhaltig fördern“ (Bundestagsdrucksache 17/ 13885) vom 11.Juni 2013 aufmerksam zu machen?

Bereits im Vorfeld des genannten Schreibens auf Staatssekretärsebene bestanden Kontakte der Bundesregierung auf Arbeitsebene mit der KMK. Im Übrigen achtet die Bundesregierung das Verfassungsgebot der Zuständigkeit der Länder in Kultusangelegenheiten.

Die Fragen 17a und 17b werden gemeinsam beantwortet. Die Verantwortung für die Gestaltung des allgemeinen Bildungsbereichs liegt aufgrund der föderativen Staatsstruktur bei den Ländern. Im Bereich der Jugendsozialarbeit fördert das BMFSFJ das Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e.V. (IDA) mit Sitz in Düsseldorf (im Jahr 2015 mit 199180 Euro). IDA ist ein Dienstleistungszentrum, das in den Themenfeldern (Anti-)Rassismus, Rechtsextremismus, Antisemitismus, Interkulturelle Öffnung, Diversität, (Anti-) Diskriminierung und Migration informiert, dokumentiert, berät und qualifiziert. 27 Verbände sind Mitglied des IDA e.V., darunter Mitgliedsorganisationen des Deutschen Bundesjugendrings, des Rings politischer Jugend und die Deutsche Sportjugend. Auch die vom BMFSFJ geförderten Jugendverbände und die politische Jugendbildung beschäftigen sich in ihrer Bildungsarbeit seit langem häufig mit dem Themenspektrum des Antisemitismus. Zur grundsätzlichen konzeptionellen Bedeutung des Themas Antisemitismus in der politischen Bildungsarbeit wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.

c) Inwieweit ist Antisemitismus nach Kenntnis der Bundesregierung Teil des Lehrcurriculums in der Lehreraus- und -fortbildung? Welche Koordinierungsmaßnahmen gegen über den Bundesländern und der KMK ergreift die Bundesregierung dabei?

Die Zuständigkeit für die Lehrerausbildung liegt bei den Kultusministerien der Länder. Die Ausbildung durch Studienordnungen und Prüfungsordnungen werden durch diese geregelt. Auch die Zuständigkeit für die fachliche Fort- und Weiterbildung des pädagogischen Personals erfolgt im Rahmen der Zuständigkeit der Länder.

Die Bundesregierung unterstützt in den kommenden Jahren mit der „Qualität-soffensive Lehrerbildung“ die Länder in ihrem Bemühen, die Qualität der Lehreraus- und -weiterbildung zu verbessern. Dafür werden von Bundesseite in den kommenden Jahren bis zum Jahr 2023 bis zu 500 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.

d) Hat die Bundesregierung in der 16., 17. und 18. Legislaturperiode Forschungsprojekte in Auftrag gegeben, die sich mit dem Thema Antisemitismus in Bildungsinstitutionen befassen, und liegen diesbezüglich Forschungsergebnisse vor?

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert aber seit April 2012 das Zentrum Jüdische Studien (ZJS) Berlin-Brandenburg mit 7,8 Mio. Euro aus Projektfördermitteln über zunächst fünf Jahre. Im ZJS ist Antisemitismus- und Rechtsextremismusforschung eines der ausgewiesenen Forschungsfelder (www.zentrum-juedischestudien.de/forschungsfeld/antisemitismus-und-rechtsextremismusforschung/). Die konkrete Forschungsvorhabenplanung obliegt dem ZJS.

18. Sieh die Bundesregierung in der formalen Änderung der so genannten Extremismusklausel durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) auch die Umsetzung der unter Punkt2 im Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 17/13885) geforderten Beseitigung von Hindernissen, die der Bekämpfung des Antisemitismus entgegenstehen?

Die Bundesregierung sieht zwischen den beschriebenen Sachverhalten keinen Zusammenhang.

19. In welcher Form und wann fand die Information von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendiensten – auch im Zusammenwirken mit den Ländern – statt, um diese für das Thema Antisemitismus zu sensibilisieren, wie unter Punkt 5 auf Bundestagsdrucksache 17/13885 gefordert (bitte Kontaktaufnahmen einzeln aufzählen)?

20. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung entsprechend dem Antrag (Bundestagsdrucksache 17/13885), die Polizeiund Strafverfolgungsbehörden sowie die Nachrichtendienste effektiv für das Thema Antisemitismus zu sensibilisieren?

Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung befindet sich mit den Sicherheitsbehörden in einem regelmäßigen Austausch, bei dem Antisemitismus dauerhaft ein zentrales Thema ist. Die Sicherheitsbehörden beobachten die Entwicklung antisemitische Straf- und Gewalttaten, die Gefährdung jüdischer Einrichtungen und Menschen jüdischen Glaubens, auch auf Grund der historischen Verantwortung Deutschlands, mit besonderer Aufmerksamkeit und berichten der Bunderegierung regelmäßig. Insbesondere im Hinblick auf konkrete Gefährdungen findet ein intensiver Ausausch mit den Sicherheitsbehörden der Länder in den Gemeinsamen Extremismusund Terrorabwehrzentren statt. Eine dauerhaft hohe Sensibilität im Hinblick auf Antisemitismus ist bei den Sicherheitsbehörden gewährleistet. Damit wird nach Auffassung der Bundesregierung dem oben genannten Antrag Rechnung getragen. Eine darüber hinausgehende appellatorische Sensibilisierung hält die Bundesregierung nicht für notwendig. Die hohe Sensibilität für Antisemitismus wird auch in diversen Maßnahmen und Facetten in der Ausbildung und Arbeit der Sicherheitsbehörden deutlich.

Auch das Thema „Antisemitismus“ im Besonderen wurde im Bereich der Ausbildung des gehobenen und des höheren Kriminaldienstes des Bundes in den letzten Jahren auf mehreren Feldern noch deutlicher in den Fokus gerückt. Am 27.März 2013 wurde eine Kooperationsvereinbarung in Form einer Bildungspartnerschaft zwischen dem Bundeskriminalamt und dem Fritz-Bauer-Institut, Frankfurt am Main, geschlossen. Ziel dieses Kooperationsvertrages ist es, Wissen über die ambivalente und in weiten Teilen auch verbrecherische Verstrickung von Polizei in das NS-System, sowie die Entwicklung einer offenen Wahrnehmung von Minderheiten als integralem Teil der deutschen Gesellschaft und Geschichte zu vermitteln. Bestandteil des Vertrags wurde insbesondere die Planung und Durchführung von Veranstaltungen im Rahmen des jährlich statt-findenden Holocaustgedenktages im BKA am 27. Januar. Im BKA besteht ein allgemeiner Konsens, dass ein kritischer, offener Umgang mit der eigenen Geschichte vor dem Hintergrund des Holocausts und des „Dritten Reichs“ für deutsche Polizisten eine immer währende Verpflichtung bleibt. Die Erinnerung an den nationalsozialistischen Völkermord, an dem die damalige Schutz- und Kriminalpolizei verantwortlich mitwirkte, kennt keinen Schlussstrich. Vom Jahr 2007 an kam es vor diesem Hintergrund im Rahmen einer Kolloquienreihe und eines Forschungsprojektes unter externer Leitung zu einer intensiven Aufarbeitung der Geschichte der deutschen Polizei und insbesondere des BKA. In den Veranstaltungen fand eine direkte Auseinandersetzung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BKA mit den Themen Nationalsozialismus und Rassismus statt.

Das BKA begleitet des Weiteren die Ausstellung der Deutschen Hochschule der Polizei mit dem Titel „Ordnung und Vernichtung“, die die Rolle der Polizei im NS-Staat zum Thema hat.

Auch an der Akademie für Verfassungsschutz (AfV) wird das Thema Antisemitismus sowohl phänomenspezifisch als auch phänomenübergreifend behandelt.

Antisemitismus im Islamismus ist zunächst im Hinblick auf seine historischen und theologischen Bezüge Thema der Laufbahnausbildung des mittleren und gehobenen Dienstes im Fach Ausländerextremismus/Islamismus sowie des Grundlehrgangs Islamismus. Dabei wird insbesondere auch auf eine differenzierte Betrachtung der moderat-islamischen sowie der islamistisch-jihadistischen Sicht auf die Juden in der heutigen Zeit Wert gelegt.

Aktuelle Erscheinungsformen des Antisemitismus sind insbesondere Gegenstand der Länderkunde „Israel/Palästina und die Nachbarstaaten“, des Seminars „Feindbilder des Islamismus“ sowie aller Lehrgänge zur islamistischen und jihadistischen Ideologie und Programmatik. Im Rahmen des Fachs Ausländerextremismus in Aus- und Fortbildung ist in jüngster Zeit die Aufmerksamkeit für den türkischen (Ultra-)Nationalismus (Ülkücü-Bewegung) und den hier verorteten Antisemitismus deutlich gestiegen. Im Phänomenbereich Rechtsextremismus wird der Schwerpunkt in der Aus- und Fortbildung auf die Ideologieelemente Antisemitismus, Rassismus, Nationalismus und Revisionismus gelegt. Aus Gründen der Sensibilisierung und Aktualisierung werden zahlreiche Lehrveranstaltungen im Fach Rechtsextremismus mit einer Wiederholung und Zusammenfassung, gerade zum Antisemitismus, eröffnet, um zu diesem Thema alle Teilnehmer einer Lehrveranstaltung auf eine gemeinsame Wissensgrundlage zu stellen. Im Rahmen der verfügbaren Zeit wird dabei der Bogen vom religiös begründeten Antisemitismus über den Antisemitismus des Mittelalters, der Gründerzeit und des historischen Nationalsozialismus bis zum Antisemitismus der Neuzeit geschlagen.

Darüber hinaus wird der Antisemitismus im Rahmen der Laufbahnausbildung des gehobenen Dienstes phänomenübergreifend im Fach „Politische Ideengeschichte“ thematisiert.

Im Bereich der Fortbildung erscheint Antisemitismus als Querschnittsthema insbesondere im regelmäßig stattfindenden Seminar „Antisemitismus – ideengeschichtliche Hintergründe und aktuelle Erscheinungsformen in Islamismus, Links- und Rechtsextremismus“, sowie als Teilbereich in Auswertungs- und Analyselehrgängen zum politischen Extremismus.

Auch im Rahmen der täglichen Arbeit des BfV sind die Beobachtung und Auswertung antisemitische Bestrebungen ein wichtiger Bestandteil. Dem BfV ist gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 1 und 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) allgemein die Aufgabe der Beobachtung extremistischer Bestrebungen sowie solche, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, zugewiesen. Bei allen Phänomenbereichen – Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus und Islamismus – sind antisemitische Tendenzen in unterschiedlichster Ausprägung feststellbar. Als einem bedeutenden Basiselement der rechtsextremistischen Ideologie stellt die Bearbeitung und Analyse antisemitischer Sachverhalte seit jeher einen wichtigen Bestandteil in der Beobachtung rechtsextremistischer Bestrebungen dar. Der Antisemitismus ist ebenfalls ein wichtiger Bestandteil islamistischer Ideologie. Daher ist die Bearbeitung und Analyse antisemitischer Ausprägungen bei der Beobachtung islamistischer Bestrebungen ebenso ein wichtiger Bestandteil. Im deutschen Linksextremismus gibt es seit den 60er-Jahren immer wieder scharfe antizionistische Positionierungen, die teilweise als (latent) antisemitisch zu bewerten sind. Zwar gibt es keinen genuin linksextremistischen Antisemitismus, dennoch bleibt das Thema Antisemitismus und Linksextremismus für den Verfassungsschutz relevant, weil antizionistische Positionierungen zum Teil – mit Übergängen zum latenten Antisemitismus – Anknüpfungspunkte und Diskursimpulse für andere Extremisten liefern können, etwa durch Wortwahl und Argumentationsmuster.

Auch im Bereich des Ausländerextremismus sind bei links extremistischen Gruppierungen antizionistische Tendenzen fest zu stellen. Der Staat Israel wird als „Erfüllungsgehilfe“ der als imperialistisch betrachteten USA gesehen. Bei den türkischen Nationalisten, gemeinhin auch als „Graue Wölfe“ bezeichnet, liegt in diesem Zusammenhang der Schwerpunkt auf antisemitischen Tendenzen. Antisemitismus ist ein Bestandteil der Ideologie türkischer Nationalisten, da die Anhängerschaft von einer Überlegenheit des Türkentums gegenüber anderen Völkern und Staaten ausgeht. Insgesamt spielen die Themen Antisemitismus bzw. Antisemitismus [sic] im Phänomenbereich des säkularen Ausländerextremismus eine untergeordnete Rolle.

Das Phänomen Antisemitismus wird bei einer antizionistischen und antisemitischen Ausrichtung islamistischer und jihadistischer Gruppierungen auch in umfangreichen Aus- und Weiterbildungsangeboten des Bundesnachrichtendienstes (BND) sowohl mit den ideologischen Grundlagen innerhalb des Themenkomplexes Islamismus/Jihadismus, als auch im Hinblick auf etwaige tatsächliche Anschlagsgefährdungen gegen israelische und jüdische Ziele behandelt.

An der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (Fachbereich Nachrichtendienste, Abteilung BND) wurde hierfür im Mai 2008 eine Professur für Politikwissenschaften mit dem Schwerpunkt Islamismus/islamischer Extremismus geschaffen.

21. Welche Organisationen oder Einzelpersonen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Al-Quds-Demonstrationen der vergangenen zehn Jahre in Berlin angemeldet?

Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde die Demonstration anlässlich des „Al-Quds-Tages“ im Jahr 2005 von einer Einzelperson mit iranischer Staatsangehörigkeit angemeldet, seit dem Jahr 2006 erfolgt die Anmeldung im Namen der sogenannten Quds-Arbeitsgruppe (Quds-AG).

a) Sind Verbindungen den erfragten Personen und/oder Gruppen zu ausländischen Regierungen bekannt, und wenn ja, welche?

In der „Quds-AG“ engagieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung regimenahe Iraner und dem Regime gegenüber positiv eingestellte deutsche Staatsangehörige. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.

b) Welche Organisationen haben nach Kenntnis der Bundesregierung an den Demonstrationen teilgenommen?

An der jährlichen Demonstration anlässlich des „Al-Quds-Tages“ in Berlin nehmen vor allem Anhänger der libanesischen „Hizb Allah“ und regimetreue Iraner, darüber hinaus Schiiten aus dem Irak und der Türkei sowie Palästinenser teil.

c) Werden anmeldende oder teilnehmende Organisationen oder Einzelpersonen vom Bundesamt für Verfassungsschutz oder anderen staatlichen Stellen beobachtet, und wenn ja, welche?

Das Teilnehmerspektrum, aber vor allem die von diesem intendierte Zielsetzung, erfüllen grundsätzlich die Beobachtungsvoraussetzungen nach § 3 Absatz 1 BVerfSchG. Einzelpersonen werden allein aufgrund ihrer Teilnahme an den Demonstrationen nicht beobachtet.

22. Gegen wie viele teilnehmende Personen wurde wegen des Verdachts auf welche Straftaten nach Kenntnis der Bundesregierung im Nachgang zu den Demonstrationen ermittelt, und in welchen Fällen kam es zu einer Verurteilung?

Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Das Versammlungsrecht und die Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit Versammlungen ist Sache der Länder.

3. Welche Fahnen und Symbole von welchen politischen und/oder religiösen Organisationen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Al-Quds-Demonstrationen mitgeführt?

Während der Demonstrationen anlässlich des „Al-Quds-Tages“ werden regelmäßig iranische, libanesische und palästinensische Fahnen mitgeführt. Vereinzelt werden auch Fahnen der libanesischen „Hizb Allah“ sowie Porträts von Ayatollah Khomeini und Ayatollah Khamenei aus dem Iran gezeigt.

24. Wie beurteilt die Bundesregierung rechtlich das Tragen von Fahnen und Symbolen von Hamas und Hisbollah?

Das Tragen und Zeigen von Symbolen der beiden genannten Organisationen sind nicht strafbar. Eine Strafbarkeit käme nur infolge eines Vereinsverbotes der beiden Organisationen in Betracht, da dieses ausdrücklich auch die Symbolik umfassen würde. Beide Organisationen sind in Deutschland nach dem Vereinsgesetz nicht verboten. Das Zeigen der Flaggen bei Demonstrationen kann jedoch als Ordnungswidrigkeit nach § 29 Absatz 1 Nummer 3 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes (VersammlG) verfolgbar sein, soweit es durch eine vollziehbare Auflage untersagt wurde.

25. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zum Islamischen Zentrum Hamburg e.V. (Schöne Aussicht 36, 22085 Hamburg) vor, bestehen Kontakte zu den Al-Quds-Marsch organisierenden oder teilnehmenden Pers-nen oder Organisationen, und wenn ja, welche?

Das „Islamische Zentrum Hamburg e.V.“ (IZH), Träger der „Imam Ali Moschee“, wurde im Jahr 1962 gegründet. Das IZH ist neben der Botschaft die wichtigste Vertretung der Islamischen Republik Iran in Deutschland und eines der wichtigsten Propagandazentren in Europa. So gilt der Leiter des IZH, der hochrangig in die iranischen Regimestrukturen eingebunden ist, als Vertreter des „Revolutionsführers“ der Islamischen Republik Iran – derzeit Ayatollah Seyyed Ali Khamenei. Mit Hilfe des IZH versucht das Regime der Islamischen Republik Iran, Schiiten verschiedener Nationalitäten an sich zu binden und die gesellschaftlichen, politischen und religiösen Grundwerte der „Islamischen Revolution“ in Europa zu verbreiten.

Nach außen stellt sich das IZH als unpolitisch, kooperativ und moderat dar. Gleichwohl sind die Aktivitäten des IZH weiterhin darauf ausgerichtet, die islamische Lehre schiitisch-iranischer Prägung auf unterschiedlichste Art und Weise in Deutschland und Europa zu verbreiten. An den Quds-Demon-strationen der letzten Jahre nahmen Führungsfunktionäre des IZH teil.

26. WelcheErkenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung iranischer Botschaftsangehöriger bei der Al-Quds- Demonstration im Jahr 2015?

Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor.

27. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen veränderten Zulauf zu den nahestehenden Organisationen oder Gruppen der Hamasoder Hisbollah seit Sommer 2014?

Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor.

28. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Verbreitung antisemitischer Hasspropaganda in Moscheen und Mo-scheegemeinden (bitte Moscheen, Moscheegemeinden einzeln aufführen)?