5,49 €
Eine Stelle zu finden ist nicht einfach. Schnell ist der Suchende frustriert, demotiviert und überfordert. In seinem Ratgeber setzt sich Andre Schmitt mit dem Bewerbungsanschreiben und dem Lebenslauf auseinander. Er beschreibt beispielhaft, wie Bewerbungsanschreiben und Lebensläufe richtig aufgebaut werden. Wie sieht der Ablauf bei einem Vorstellungsgespräch aus, welches sind zulässige und unzulässige Fragen und worauf sollte der Suchende im Vorstellungsgespräch achten? Was macht selbstsicheres Auftreten aus? Welche Kleidung ist angemessen? Wie wirkt Mimik und Gestik auf den Gesprächspartner? Mit diesen und anderen Fragen befasst sich der Autor und verhilft den Lesern zu einem hoffentlich erfolgreichen Abschluss bei der Stellensuche.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Seitenzahl: 124
Veröffentlichungsjahr: 2020
Vorwort
Die Stelle
Stellenbildung
Befristete oder unbefristete Stelle
Befristetes Arbeitsverhältnis
Die Anzeigen
Stellenanzeige
Chiffre-Anzeige
Die Bewerbungsmappe für Auszubildende und Angestellte
Welche Unterlagen gehören zur schriftlichen Bewerbung?
Anschriftenfeld
Anschreiben
Lebenslauf
Bewerbungsfoto
Standardisierte Bewerbungen
Gehaltsvorstellung
Initiativbewerbung
Stellensuche
Das Vorstellungsgespräch
Kontaktpflege vor dem Vorstellungsgespräch
Telefonkontakt
Terminverschiebung
Vorbereitung
Pünktlichkeit und Dauer
Begrüßung und Verzögerung
Gesprächseinstieg
Gängige Fragen
Zulässige und unzulässige Fragen
Fahrtkosten
Phasen eines Vorstellungsgesprächs
Arten von Vorstellungsgesprächen
Probearbeiten nach dem Vorstellungsgespräch
Nachgespräch nach dem Probearbeiten
Checkliste zum Vorstellungsgespräch
Die Berufsausbildung
Praktika
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
Der Berufsausbildungsvertrag
Eignungstest
Assessment-Center
Postkorbübung
Interview
Gruppendiskussion
Präsentationsübung
Rollenspiele
Ausstattung Assessment-Center
Verhalten während der Ausbildung
Ausbildungszeugnis
Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten nach Ihrer Berufsausbildung
Der Berufseinsteiger
Der Arbeitsvertrag
Mindestinhalte
Rechte und Pflichten der Vertragsparteien
Arbeitsaufnahme - Einführung
Neueintritt
Erster Arbeitstag
Negativstrategien
Einarbeitung und Einarbeitungsplan
Kündigung
Formulierungsbeispiel
Weitere Möglichkeiten der Stellensuche
Fachzeitschrift
Jobbörse
Zeitarbeit
Karrieremesse
Personalberater
Sonstiges
Ablauf eines Bewerbungsverfahrens
Erfahrungen mit der Stellensuche
Meine Buchempfehlung
Nachwort
AGG
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
AÜG
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
BBiG
Berufsbildungsgesetz
BEEG
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
BetrVG
Betriebsverfassungsgesetz
BGB
Bürgerliches Gesetzbuch
ff.
fortfolgende
JArbSchG
Jugendarbeitsschutzgesetz
KSchG
Kündigungsschutzgesetz
MuSchG
Mutterschutzgesetz
NachwG
Nachweisgesetz
p. a.
pro anno (pro Jahr)
PflegeZG
Pflegezeitgesetz
SGB
Sozialgesetzbuch
TVAöD
Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes
TzBfG
Teilzeit- und Befristungsgesetz
Dieses Buch ist all denen gewidmet,
die sich auf der Suche nach
einer Ausbildungs- oder Arbeitsstelle
nicht entmutigen lassen, sondern
sich unverdrossen und stets
aufs Neue auf den Weg machen.
Alle Namen und Anschriften in diesem Buch sind frei erfunden, Übereinstimmungen oder Ähnlichkeiten mit anderen Personen rein zufällig.
Alle Angaben in diesem Buch sind sorgfältig zusammengetragen und geprüft.
Durch Neuerungen in der Gesetzgebung, Rechtsprechung sowie durch den Zeitablauf ergeben sich zwangsläufig Änderungen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich für die Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts keine Haftung übernehmen kann.
Liebe Leserin, lieber Leser,
der Titel des Buches hat Sie angesprochen und Sie haben es schließlich erworben. Das Leben ist eine Suche. Jeder von Ihnen ist sicherlich schon vor Herausforderungen gestellt worden, die er sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich zu bewältigen hatte. Die einen suchen nach einer Wohnung in Stadtnähe, einem bestimmten Porzellan auf dem Flohmarkt und die anderen suchen den Partner fürs Leben oder eine Arbeitsstelle und müssen feststellen, dass das, was sie suchen, nicht immer ihren Vorstellungen entspricht. Letzteres kann den Suchenden schnell zur Verzweiflung bringen, besonders dann, wenn man nicht weiß, wie man dabei vorgehen soll.
Eine Absage auf eine Bewerbung zu erhalten, ist schmerzlich, insbesondere dann, wenn man nicht genau weiß, warum. Lag es vielleicht an der schriftlichen Bewerbung? War das Vorstellungsgespräch nicht so gut gelaufen? Hatten Sie das Gefühl, auf die Fragen Ihres Gegenübers nervös, unsicher reagiert oder nicht die richtige Antwort gegeben zu haben?
Ich stelle Ihnen in meinem Buch verschiedene Möglichkeiten vor, wie Sie einen Arbeitsplatz finden können. Sie erfahren, wie ein Bewerbungsanschreiben mit Lebenslauf richtig aufgebaut wird und worauf Sie im Vorstellungsgespräch achten sollten. Machen Sie sich nun mit mir auf die spannende und erfolgreiche Suche nach einer Stelle.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Ihr Andre Schmitt
im April 2020
Als Stelle bezeichnet man die kleinste organisatorische Einheit eines Unternehmens. Sie ist Aufgabenbereich einer Person und existiert unabhängig von der Besetzung mit einer Person. Dies bedeutet, dass eine Stelle zwar von einer Person besetzt werden kann, aber nicht besetzt sein muss – es gibt also freie Stellen. Eine Stelle kann mit einer Vollzeitkraft oder mit mehreren Teilzeitkräften besetzt werden. Insgesamt stellt eine Stelle aber immer den Aufgabenbereich dar, der von einer Person innerhalb der üblichen (vollen) Arbeitszeit und mit einem durchschnittlichen Arbeitstempo erledigt werden kann.
Bei der Bildung von Stellen müssen alle innerhalb eines Unternehmens anfallenden Aufgaben möglichst genau analysiert werden. Dazu wird die Gesamtaufgabe des Unternehmens, die darin besteht, Umsatz zu erbringen, in Teilaufgaben zerlegt. Diese Teilaufgaben werden auch als Elementaraufgaben bezeichnet. In einem zweiten Schritt werden die Teilaufgaben zu Aufgabenkomplexen zusammengefasst. Bei der Zusammenfassung von Teilaufgaben ist der Aufgabenkomplex so zu bemessen, dass die Summe der Teilaufgaben in der gewöhnlichen Arbeitszeit von einer Person bewältigt werden kann. Der zusammengefasste Aufgabenkomplex wird dann als Stelle bezeichnet.
Wenn Sie eine neue Stelle suchen, sollten Sie eine unbefristete Stelle favorisieren, denn bei befristeten droht nach Ablauf der Befristung im Falle einer fehlenden Anschlussverwendung Arbeitslosigkeit. Ein sich anschließender Arbeitsplatzwechsel kann sich als problematisch erweisen. Sollten Sie sich dennoch in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis befinden, sei es, weil es nicht anders ging oder weil Ihnen eine Anschlussbeschäftigung in Aussicht gestellt wurde, sollten Sie unbedingt etwa sechs Wochen vor Ablauf Ihres bestehenden Arbeitsvertrages Ihren Arbeitgeber auf eine Weiterbeschäftigung ansprechen. Teilt Ihnen Ihr Arbeitgeber mit, dass er Sie nicht weiterbeschäftigen kann oder möchte, können Sie, sofern Ihnen noch Urlaub zur Verfügung steht, diesen nehmen und sich darauf konzentrieren, eine neue Arbeitsstelle zu finden.
Wird die Dauer des Arbeitsverhältnisses bei Vertragsabschluss vereinbart, spricht man von einem befristeten Arbeitsvertrag. Dieser Vertrag endet durch Zeitablauf. Eine Kündigung ist nicht notwendig. Als Rechtsgrundlage für ein befristetes Arbeitsverhältnis kommt das Teilzeit- und Befristungsgesetz, kurz TzBfG genannt, in Betracht. Es regelt das Recht der Teilzeitarbeitsverhältnisse und der befristeten Beschäftigung.
Die Befristung ist in § 3 TzBfG geregelt.
Man unterscheidet hierbei die
Befristung mit Sachgrund (§ 14 (1) TzBfG)
kalendermäßige Befristung (§ 14 (2) TzBfG)
Daraus ergeben sich folgende Gründe für die Befristung:
maximal zwei Jahre
innerhalb von zwei Jahren maximal dreimalige Verlängerung möglich
§ 14 (1) S. 2 Nr. 1 TzBfG vorübergehender Bedarf z. B. Saisonarbeit
§ 14 (1) S. 2 Nr. 2 TzBfG Anschluss an Studium und Ausbildung
§ 14 (1) S. 2 Nr. 3 TzBfG Vertretung z. B. Mutterschutz, Elternzeit
gilt für Neueinstellungen (Arbeitnehmer darf ca. drei Jahre nicht beim gleichen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein.)
abweichende Regelungen im Tarifvertrag möglich
§ 14 (1) S. 2 Nr. 4 TzBfG Eigenart der Arbeitsleistung z. B. Schauspieler
§ 14 (2a) TzBfG
§ 14 (1) S. 2 Nr. 5 TzbfG Erprobung
Neugegründete Unternehmen können in den ersten vier Jahren Arbeitsverträge befristen, mehrfache Verlängerung innerhalb dieser Zeit ist möglich.
§ 14 (1) S. 2 Nr. 6 TzBfG rechtfertigende Gründe z.B. Übergangsarbeitsverhältnisse
§ 14 (3) TzBfG
§ 14 (1) S. 2 Nr. 7 TzBfG Vergütung durch Haushaltsmittel z. B. Streetworker
§ 14 (1) S. 2 Nr. 8 TzBfG gerichtlicher Vergleich
Arbeitsverhältnisse von Arbeitnehmern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu fünf Jahren befristet werden, wenn mindestens vier Monate zuvor Beschäftigungslosigkeit bestanden hat. Bis zur Gesamtdauer von fünf Jahren ist eine mehrfache Verlängerung möglich.
Stellenanzeigen dienen einem Unternehmen unter anderem als Marketinginstrument (Kommunikation nach außen). Die grafische Gestaltung einer Stellenanzeige mit Verwendung des Firmenlogos und Inhalt der Anzeige sind sowohl für die Personalbeschaffung als auch für die Außenwirkung äußerst wichtig. Eine Stellenanzeige ist oft wie folgt aufgebaut:
Unternehmensbezeichnung (Firma) und Logo und eventuell Fotos (Impressionen)
Kurzvorstellung des Unternehmens
Bezeichnung der Stelle (geschlechtsneutral)
Aufgabenbereiche
Vollzeit oder Teilzeit
Befristet oder unbefristet
Voraussetzungen
Was geboten wird
Verfügbarkeit (vakant)
Bewerbungsmodalitäten (schriftlich/online oder Ansprechpartner, Adresse, Telefonnummer)
Einsatzort, wenn abweichend.
Bevor Sie mit dem Anschreiben beginnen, müssen Sie die Stellenanzeige aufmerksam lesen und prüfen, ob das darin aufgeführte Anforderungsprofil mit Ihrem Eignungsprofil in etwa übereinstimmt, ansonsten wird Ihr Anschreiben sofort aussortiert. Sie sind umso geeigneter, je mehr Sie den Anforderungen der Stelle entsprechen. Ihre Bewerbung ist in der Regel immer dann erfolgreich, wenn Sie mindestens zwei Drittel der in der Stellenanzeige aufgeführten Anforderungen erfüllen. Nehmen wir an, in einer Stellenanzeige sind folgende sechs inhaltliche Kriterien an den Bewerber gestellt:
Zur Unterstützung unseres Teams suchen wir ab sofort einen engagierten
Wir erwarten: eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Buchhaltung, sehr gute MS-Office Kenntnisse, gute Kommunikationsfähigkeit, sicherer Umgang mit SAP und Teamfähigkeit, Flexibilität, Belastbarkeit.
Sie lesen gerade diese Stellenanzeige. Was glauben Sie, wie viele inhaltliche Punkte Sie erfüllen müssen, um für die ausgeschriebene Stelle geeignet zu sein?
Die Bewerberin oder der Bewerber muss mindestens vier Anforderungen gerecht werden, um für diese Stelle infrage zu kommen. Die jeweiligen Anforderungen werden von einem bestimmten Personenkreis – meist der Personalleiterin oder dem Personalleiter – selbst vorgenommen und entsprechend ihrer Gewichtung absteigend festgelegt. Auf obiges Beispiel bezogen bedeutet das konkret, dass auf die erste Anforderung (eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung) die größte Gewichtung in der Stellenanzeige gelegt wird, gefolgt von der zweiten (mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Buchhaltung). Angenommen, Sie haben eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung, erfüllen aber nicht die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Buchhaltung, dann hat hier eine Bewerbung eher geringe Erfolgschancen. Aus der Vielzahl der eingehenden Bewerbungen suchen sich die Unternehmen in der Regel immer die Bewerberin oder den Bewerber heraus, die/der die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in der Buchhaltung vorweisen kann.
Es gibt einige Kriterien, die Sie auf jeden Fall erfüllen müssen. Dazu gehören Formulierungen wie:
Wir setzen voraus ...
Erfahrungen/Kenntnisse im Bereich .... sind unabdingbar.
Sie verfügen über ...
Sie bringen mit ...
Voraussetzung sind … (z. B. mehrjährige Berufserfahrung).
Hingegen gibt es Qualifikationen, die nicht unbedingt erfüllt sein müssen, es aber vorteilhaft wäre, wenn Sie diese mit Praxisbeispielen belegen können. Dazu gehören Aussagen wie:
... wäre ein zusätzlicher Vorteil ...
Eine (z. B. mehrjährige Berufserfahrung) ist nicht unbedingt erforderlich, aber wünschenswert ...
... wären vorteilhaft …
Weitere Erfahrungen/Kenntnisse im Bereich ... sind von Vorteil.
Erfahrungen/Kenntnisse im Bereich ... sind wünschenswert, aber nicht Voraussetzung/Bedingung.
Idealerweise verfügen Sie über ...
… vorzugsweise …
Unter den Stellengesuchen in der Zeitung finden sich auch immer Chiffreanzeigen. Diese Art der Kontaktaufnahme mag in Zeiten von Handy und E-Mail erstaunen. Chiffreanzeigen funktionieren, indem die Zeitung eine Chiffrenummer an das Unternehmen vergibt. Das Unternehmen tritt weder namentlich noch in anderer Form in Erscheinung. Es bleibt absolut anonym. Die Leserinnen und Leser können nur über diese Chiffrenummer mit dem Unternehmen in Briefkontakt treten. Wer auf eine Chiffreanzeige antwortet, gibt seine Identität preis, ohne zu wissen wem. Mögliche Gründe für ein Stellenangebot unter Chiffre können sein, dass das Unternehmen die ausgeschriebene Stelle vor den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geheim halten möchte oder dem Unternehmen ein schlechter Ruf vorauseilt.
Beispiel: In der Samstagsausgabe der regionalen Tageszeitung lesen Sie folgenden Anzeigentext:
Großhandel bietet kaufmännische Tätigkeiten im organisatorischen Bereich. Chiffre Z 254354475
Bewerben Sie sich nicht auf eine Chiffre-Anzeige. Sie wissen nicht, in welche Hände Sie Ihre Bewerbungsunterlagen, die ja voll von sensiblen persönlichen Daten ist, geben. Bei dieser Art der Kontaktaufnahme können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen auch nicht zurückfordern, Sie wissen ja nicht von wem. Möglicherweise bewerben Sie sich bei Ihrem eigenen Unternehmen, bei dem Sie gerade beschäftigt sind. Das wäre zwar ein großer Zufall, aber dennoch möglich.
Die Bewerbungsmappe enthält Anschreiben, Lebenslauf, Foto, Kopien von Zeugnissen und Zertifikaten, eventuelle Arbeitsproben und Referenzen. Wichtig ist, dass Ihr zuletzt erworbenes Schulabgangszeugnis bei keiner Bewerbung fehlt. Ihre Originale bewahren Sie bei sich zu Hause auf und legen diese nur vor, wenn Sie von dem Unternehmen, bei dem Sie sich bewerben, angefordert werden. Die aktuellsten Unterlagen werden immer oben abgeheftet, die älteren folgen. Immer wieder gibt es darüber Unstimmigkeiten, ob ein Deckblatt für eine Bewerbungsmappe erforderlich ist. Welchen Sinn soll ein Deckblatt haben? Viele Bewerberinnen und Bewerber sind der Meinung, dass das Deckblatt durch eine besonders ansprechende Gestaltung das Interesse der Empfängerin oder des Empfängers weckt und das Bewerbungsfoto auf diese Weise besser zum Ausdruck kommt. Das ist jedoch nicht der Fall. Also lassen Sie das Deckblatt weg!
Das Anschriftenfeld gliedert sich in eine Zusatz- und Vermerkzone und eine Anschriftzone. Nach DIN 5008 ergibt sich folgende Aufteilung des Anschriftenfeldes.
Die Schriftgröße kann erweitert werden, wenn ein elektronisches Frankierverfahren mehr als drei Zeilen Platz in der Zusatz- und Vermerkzone benötigt. Die Schriftgröße von 8 pt darf nicht überschritten werden. Ohne Zusätze und Vermerke beginnt die Anrede in der 1. Zeile der Anschriftzone. Berufs- oder Amtsbezeichnungen (Amtmann, Direktor oder Rechtsanwalt) stehen hinter der Anrede. Akademische Grade (Dr. oder Dipl.-Ing.) stehen vor dem Namen. Die Straßenbezeichnung steht im Allgemeinen in der 3. Zeile der Anschriftzone, während für die Postleitzahl und den Wohnort die 4. Zeile vorgesehen ist. Im Folgenden möchte ich Ihnen verschiedene Beispiele für die Gestaltung von Empfängeranschriften vorstellen.
1 • 2 • 3 • Musterhausen GmbH Frau Geschäftsführerin Maja Mustermann Musterstraße 123 12345 Musterberg 6 •
1 • 2 • 3 • Textilgroßhandel Maja Mustermann e. K. Musterstraße 879 34567 Musterberg 5 • 6 •
1 • 2 • Einschreiben Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Max Mustermann Musterstraße 123 12345 Musterhausen 5 • 6 •
1 • Einschreiben Persönlich/Vertraulich Herrn Max Mustermann Werbeabteilung Postfach 1 23 45 12345 Musterhausen 6 •
1 • 2 • Eigenhändig Frau Direktorin Maja Mustermann Musterstraße 456 67890 Musterland 5 • 6 •
1 • 2 • Nicht nachsenden Frau Maja Mustermann e. K. Musterstraße 123 12345 Musterberg 5 • 6 •
Bevor Sie überhaupt eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch bekommen, müssen Sie die erste Hürde überwinden – das Bewerbungsanschreiben. Mit dem Anschreiben vermitteln Sie den ersten entscheidenden Eindruck von Ihrer Person und Ihren Kompetenzen. Das Gegenüber muss sich angesprochen fühlen, denn für das erste Lesen investieren Personaler nicht mehr als fünf Minuten. Standardisierte Bewerbungen, bei denen nur die Empfängerin oder der Empfänger ausgetauscht wird, sollten Sie unbedingt vermeiden. Jeder Leser erkennt sofort, dass es sich um vorgefertigte, mit Floskeln ausgestattete Massenanschreiben handelt. Somit wird mangelnde Sorgfalt und fehlendes Interesse unterstellt. Die Bewerbung wird aussortiert. In dem Anschreiben soll die Empfängerin oder der Empfänger unter anderem erfahren, ob Sie Ihr Interesse und Ihre Eignung klar und glaubhaft darstellen können, die in der Stellenanzeige aufgeführten Anforderungen gelesen und verstanden haben, Sie mit dem Inhalt und dem Aufbau eines Anschreibens vertraut sind und den sicheren Umgang mit einem Textverarbeitungsprogramm beherrschen. Ihr Anschreiben sollte nach DIN 5008 aufgebaut sein. Diese legt die Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung fest und gehört zu den grundlegenden Normen für Arbeiten im Verwaltungs- und Bürobereich.