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Das KommTheo-Institut für entwicklungsfördernde Kommunikation mit jungen Menschen bietet u.a. den Lehrgang: "Kommunikationspädagoge MMK - Menschenwürdig Motivierende Kommunikation" an. Auf Wunsch können Sie eine persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung erhalten. Zusätzlich zur persönlichen Teilnahmebestätigung ist es möglich, durch eine bestandene schriftliche, mündliche und praktische Prüfung die Berechtigung zu erlangen, die geschützte Wortmarke "Kommunikationspädagoge MMK - Menschenwürdig Motivierende Kommunikation" berufsmäßig und/oder ehrenamtlich zusätzlich zur Ausübung Ihrer bisherigen pädagogischen Tätigkeit und/oder Übungsleitertätigkeit zu führen. Die Aufgabensammlung mit Lösungsvorschlägen soll helfen, sich auf diese Klausur vorzubereiten und vor Anmeldung zum Lehrgang sich informieren zu können, welche Inhalte gelehrt und was von den Teilnehmern erwartet werden wird.
Das E-Book können Sie in Legimi-Apps oder einer beliebigen App lesen, die das folgende Format unterstützen:
Seitenzahl: 31
1.0. VORWORT DES HERAUSGEBERS
1.2. VORWORT DES AUTORS
2.0. PRÜFUNGSINHALTE
2.1. RECHTLICHER TEIL DER KLAUSUR
2.2. THEORETISCHER TEIL DER KLAUSUR
2.3. PRAKTISCHER TEIL DER KLAUSUR
2.4. DIDAKTISCHER TEIL DER KLAUSUR
2.5. MÜNDLICHER SOWIE PRAKTISCHER TEIL DER KLAUSUR
3.0. LÖSUNGSVORSCHLÄGE
4.0. LITERATURHINWEISE FÜR IHR STUDIUM
Das KommTheo-Institut für entwicklungsfördernde Kommunikation mit jungen Menschen bietet u.a. den Lehrgang: „Kommunikationspädagoge MMK® - Menschenwürdig Motivierende Kommunikation“ an. Auf Wunsch können Sie eine persönliche Teilnahmebestätigung zum Nachweis Ihrer beruflichen Fortbildung erhalten.
Zusätzlich zur persönlichen Teilnahmebestätigung ist es möglich, durch eine bestandene schriftliche, mündliche und praktische Prüfung die Berechtigung zu erlangen, die geschützte Wortmarke (Reg.Nr. 302020245842 beim Deutsches Patent- und Markenamt München) „Kommunikationspädagoge MMK® - Menschenwürdig Motivierende Kommunikation“ berufsmäßig und/oder ehrenamtlich zusätzlich zur Ausübung Ihrer bisherigen pädagogischen Tätigkeit und/oder Übungsleitertätigkeit zu führen.
Nach Vorstellung des Markeninhabers soll der Kommunikationspädagoge MMK® zumindest eine pädagogische Fachausbildung oder Studium abgeschlossen haben. Diese Qualifikation soll nachgewiesen werden. Ein Nachweis über eine anschließende Berufserfahrung ist nicht zwingend erforderlich, da der Kommunikationspädagoge MMK® eine Zusatzqualifizierung ist, die auch schon vor der dann eigentlichen pädagogischen beruflichen Ausübung erworben werden kann und eigentlich standardmäßig auch erworben werde sollte.
Denn bildungspolitisches Ziel des Herausgebers ist, Kommunikationspädagogik MMK© und zumindest deren Methode „Entwicklungsfördernde Kommunikation“ i.S.d. § 1 Abs. 1 SGB VIII als Pflichtfach in der pädagogischen Ausbildung und Studium einzubinden und anzubieten. Die Gründe dazu werden Sie beim Studium der Theorie der Menschenwürdigen Kommunikation selbst erkennen.
Ein Kommunikationspädagoge MMK® hat zu seiner pädagogischen Berufsausbildung erweiterte Kenntnisse der Theorie der Menschenwürdigen Kommunikation erworben. In der Regel bildet ein Kommunikationspädagoge MMK® andere pädagogische Fachkräfte auf dem Gebiet der Kommunikation mit jungen Menschen weiter. Diese pädagogischen Fachkräfte sollen dann in der Lage sein, mit Kindern und Jugendlichen kindgerecht und jugendgerecht entwicklungsfördernd sprechen zu können.
Ferner kann der Kommunikationspädagoge MMK® auch als Kommunikationsbeauftragter in Bildungs- und Erziehungseinrichtungen, Erziehungsberater für Eltern, pädagogische Fach-und Lehrkräfte auf dem Gebiet der entwicklungsfördernden Kommunikation mit jungen Menschen tätig sein und die Interessen junger Menschen in ihm betreffenden Bereichen, soweit jeweils rechtlich geregelt, vertreten.
Das kindgerechte und jugendgerechte Sprechen soll dabei insbesondere die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung der Kinder und Jugendlichen motivieren und fördern.
Jedes Kind und jeder Jugendliche hat ein Recht auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Dies darf heute von Lehrern, Erziehern, Jugendhilfe und Erziehungsberatung sowie auch Eltern abverlangt werden. Denn es ist ein Rechtsanspruch des jungen Menschen von 0-26 Jahren gem. § 7 Absatz 1 Nr. 4 SGB VIII. Der Gesetzgeber hat diesen Rechtsanspruch für Kinder und Jugendliche seit Anfang 2022 in § 1 Absatz 1 im Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - verankert (Bundesgesetzblatt Art. 34 G vom 5.10.2021).
Somit wird die selbstbestimmte, eigenverantwortliche und gemeinschaftsfähige Persönlichkeit als Rechtsnorm gesetzübergreifendes Leitbild (Schule, Kindergarten, Sozialrecht, Familienrecht, Strafrecht usw.).
Die Kommunikationspädagogik MMK© hat damit seit 2022 einen gesetzlichen Rahmen in Bildungs- und Erziehungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche erhalten.