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In der beruflichen Grundbildung ist es seit einigen Jahren zu einem Paradigmenwechsel gekommen: weg von Inhaltskatalogen, hin zu beruflichen Handlungskompetenzen. Eine der zentralen Herausforderungen des Reformprozesses war und ist die Umsetzung der Kompetenzorientierung. Eine Grundbildung zu revidieren, ist jedoch kein Spaziergang. Was bedeutet die Kompetenzorientierung für die Lernorte? Welche Veränderungen werden durch die neue Ausrichtung verursacht? Welche Faktoren tragen entscheidend zum Gelingen einer Reform bei? Dieses Buch dokumentiert an einem konkreten Beispiel den Reformprozess vom Auftrag der Organisation der Arbeitswelt über die Umsetzung an den drei Lernorten bis zur Neugestaltung des Qualifikationsverfahrens. Erfolgsfaktoren wie auch Stolpersteine bei der Umsetzung eines neuen Bildungsplans werden praxisnah aufgezeigt.
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Seitenzahl: 173
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Herausgeberschaft der Reihe praxis
im hep verlag
Prof. Dr. Jürg Arpagaus
Prorektor, Mitglied der Hochschulleitung der Pädagogischen Hochschule
Luzern (PH Luzern), Verantwortlicher für die Bereiche Berufsbildung,
Aus- und Weiterbildung von Schulleitungen sowie Weiterbildung von
Lehrpersonen aller Stufen.
Prof. Dr. Marc Eyer
Institutsleiter Sekundarstufe II
Pädagogische Hochschule Bern (PHBern)
Dozent für Interdisziplinarität an der PHBern
Prof. Dr. Esther Kamm
Abteilungsleiterin Sekundarstufe I
Pädagogische Hochschule Zürich (PH Zürich)
Prof. Dr. habil. Manfred Pfiffner
Professur Fachdidaktik der beruflichen Bildung
Pädagogische Hochschule Zürich (PH Zürich)
Dr. phil. Andreas Schubiger
Rektor, stv. Direktor, Leitung Abteilung Berufspädagogik
Zentrum für berufliche Weiterbildung (ZbW), St. Gallen
Prof. Dr. Christoph Städeli
Abteilungsleiter Sekundarstufe II/Berufsbildung
Pädagogische Hochschule Zürich (PH Zürich)
Christian Carlen, Andreas Grassi, Petra Hämmerle, Benedikt Koch
Ausbilden
Kompetenzorientierung und Lernortkooperation in der beruflichen Grundbildung
ISBN Print: 978-3-0355-0826-0
ISBN E-Book: 978-3-0355-0907-6
Fotografien: Alle verwendeten Fotos entstanden im Rahmen des Buchprojekts.
1. Auflage 2017
Alle Rechte vorbehalten
© 2017 hep verlag ag, Bern
www.hep-verlag.ch
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Ein paar Hinweise, bevor es losgeht …
1 Eine zeitgemässe Ausbildung als zentrale Aufgabe jedes Berufsverbands
1.1 Eine Branche ändert sich
1.2 Wir revidieren unsere Grundbildung
1.3 Eine Revision in Rekordzeit
1.4 Klare Strukturen und Zuständigkeiten
1.5 Verschiedene Anforderungen unter einen Hut bringen
1.6 Eine Revision ist nicht gratis zu haben
1.7 Das Geheimnis des Erfolgs
2 Von Inhaltskatalogen zu beruflichen Handlungskompetenzen
2.1 Grundlagen des Paradigmenwechsels
2.2 Herausforderungen des Reformvorhabens «Verkehrswegbau»
2.3 Phasen einer Reform nach den Vorgaben des SBFI
2.4 Zielsetzungen bei der Reform im Berufsfeld Verkehrswegbau
2.5 Methodisches Vorgehen bei der Reform im Berufsfeld Verkehrswegbau
2.6 Erfolgsfaktoren
2.7 Resultate
3 Erste Überlegungen der Schulleitung zum Umsetzungsprojekt
3.1 Der Auftrag des Verbands als Grundlage für die Umsetzung
3.2 Der ungewisse Weg vom Bildungsplan über den Rahmenlehrplan zum Schullehrplan
4 Methodische Steuerungsgrundlagen
4.1 Pädagogisches Konzept
4.2 Curriculare Struktur mittels Lernthemen
4.3 Exkurs zur Lernortkooperation
5 Den Veränderungsprozess gestalten
5.1 Wie sind die Mitarbeitenden in das Entwicklungsprojekt integriert?
5.2 Wie überzeugen wir die Mitarbeitenden vom Sinn des Projekts?
5.3 Wie können wir Veränderungen initiieren?
5.4 Wie gehen wir mit Ängsten und Sorgen von Mitarbeitenden um?
5.5 Wie bringen wir den alten und den neuen Bildungsplan unter einen Hut?
5.6 Wie können wir die Ressourcen der Mitarbeitenden sinnvoll einsetzen?
5.7 Wie können wir die Mitarbeit der Lehrbetriebe effizient und gewinnbringend gestalten?
5.8 Welche Unterstützung braucht die BFS VWB, um Veränderungen im Unterricht wirksam werden zu lassen?
5.9 Wie ist das neue Lehrmittel aufgebaut, und wie soll es im Unterricht eingesetzt werden?
5.10 Sind die bisherigen Unterrichtsunterlagen nur noch Makulatur?
5.11 Werden die Lehrpersonen durch die Standardisierung in der Lehrfreiheit eingeschränkt?
5.12 Wie wird sichergestellt, dass das neue Unterrichtsmaterial allen Lehrpersonen zur Verfügung steht?
5.13 Was geschieht mit der Allgemeinbildung?
5.14 Wie sieht das neue Qualifikationsverfahren aus?
5.15 Sind unsere Fördermassnahmen noch à jour?
6 Lernortkooperation und Kompetenzorientierung an den drei Lernorten realisieren
6.1 Das pädagogisch-didaktische Konzept als Leitlinie für die Umsetzung des Bildungsplans an der BFS VWB
6.2 Das AVIVA-Modell als Ausbildungsgrundlage in der beruflichen Grundbildung
6.3 Lernortkooperation: Verknüpfen der drei Lernorte
6.4 Von der Inhaltsorientierung zur Kompetenzorientierung im Unterricht
6.5 Kompetenzorientierter Unterricht an der Berufsschule
6.6 Kompetenzorientierung im überbetrieblichen Kurs
6.7 Kompetenzorientierung in der beruflichen Praxis
7 Kompetenzorientierte Prüfungen
7.1 Grundlagen der kompetenzorientierten Prüfungen
7.2 Prüfungskonzept
8 Ausbilden aus der Sicht der Lehrbetriebe
8.1 Der neue Bildungsplan und seine Auswirkungen auf die betriebliche Ausbildung
8.2 Zur Vernetzung der Lernorte
8.3 Zu den Vorbereitungsaufträgen
8.4 Zu den Nachbearbeitungsaufträgen
8.5 Zur Lerndokumentation als Bindeglied zwischen den Lernorten
8.6 Zum Thema Heterogenität der Lernenden
8.7 Zu Formen der Unterstützung für Leistungsschwächere
8.8 Zum Umgang mit leistungsstärkeren Lernenden
8.9 Gesamteinschätzung der Bildungsreform
9 Schlusswort
Literaturverzeichnis
Vorwort
Im Berufsbildungsbericht des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv aus dem Jahr 1994 ist ein Abschnitt dem damals aktuellen Konzept der «Schlüsselqualifikationen» gewidmet. Darin steht unter anderem: «Zur qualifizierten Ausübung eines Berufes sind, neben Fachwissen und fachlichen Fertigkeiten, Schlüsselqualifikationen wie vernetztes Denken, Selbständigkeit, Kreativität usw. sowie die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen notwendig. In Schule und Praxis müssen diese übergreifenden Qualifikationen gezielt gefördert werden.» Zehn Jahre später wurden im Rahmen der Umsetzung des Berufsbildungsgesetzes aus dem Jahr 2002 die beruflichen Grundbildungen reformiert. Dabei stand die konsequente Ausrichtung auf berufliche Handlungskompetenzen im Zentrum. Und heute ist die Diskussion um die «Berufsbildung 4.0» voll im Gange.
Das Konzept der «Schlüsselqualifikationen» hat sich verändert, die Begriffsvielfalt zum Thema «Kompetenzorientierung» hat deutlich zugenommen. In der Wirtschaft wird Kompetenz überwiegend als die Fähigkeit zum selbstorganisierten, kreativen Handeln in sich verändernden Situationen begriffen. Im Rahmen der Berufsentwicklungsprozesse übernehmen die Trägerschaften (Organisationen der Arbeitswelt, OdA) der einzelnen Berufe eine grosse Verantwortung für aktuelle, auf die Bedürfnisse der Branchen und Unternehmen abgestimmte Bildungserlasse. Diese müssen eine kompetenzorientierte Ausbildung an allen Lernorten ermöglichen und auch im Qualifikationsverfahren zum Ausdruck kommen.
Das vorliegende Buch gibt Einblick in die aktuelle Entwicklung von Infra Suisse, der ausbildungs- und prüfungsverantwortlichen OdA in den Berufen des Infrastruktur- und Verkehrswegbaus und zeigt anhand von konkreten Beispielen «gute Praxis» in diesem Bereich.
Ich wünsche eine interessante, spannende Lektüre, danke allen aktiven Akteuren für ihr wertvolles Engagement und wünsche allen viel Erfolg bei ihrer Arbeit zugunsten unseres Berufsnachwuchses.
Christine Davatz
Vizedirektorin sgv
1 Eine zeitgemässe Ausbildung als zentrale Aufgabe jedes Berufsverbands
Eine Grundbildung zu revidieren, ist kein Spaziergang – schon gar nicht, wenn es sich um ein Berufsfeld mit fünf verschiedenen Berufen handelt, wie dies im Verkehrswegbau der Fall ist. Wie es zu diesem Vorhaben gekommen ist, wie es in Angriff genommen wurde und was dabei zum Erfolg beigetragen hat, erfahren Sie in diesem Kapitel.
Die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) tragen die Hauptverantwortung für die Revision von Bildungsverordnungen und Bildungsplänen. Sie müssen den Prozess anführen und vorantreiben. Bei der Revision der Bildungsverordnungen und Bildungspläne für das Berufsfeld Verkehrswegbau hat Infra Suisse wertvolle Erfahrungen sammeln können. Davon handelt dieses Buch.
Wettbewerb ist ein elementares Prinzip unserer Wirtschaft. Unternehmen streben nach den besten Ideen, den tiefsten Kosten, den treuesten Kunden und – mehr denn je – nach den besten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Personen zu finden, die kompetent sind und zur Unternehmenskultur passen, ist indessen gerade in traditionellen handwerklichen Berufen nicht immer einfach. Firmen können das notwendige Personal entweder bei der Konkurrenz abwerben oder selbst aus- und weiterbilden. Beide Wege haben ihre Vor- und Nachteile; die Erfahrung aus der Praxis dürfte aber klar dafür sprechen, dass sich eine Unternehmung in der Aus- und Weiterbildung der eigenen Mitarbeitenden engagiert – ganz nach dem Motto von Benjamin Franklin (1706–1790), einem der Gründerväter der Vereinigten Staaten: «Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen.» Wer gute Mitarbeitende will und sie auch halten möchte, muss sich anstrengen und um den Ruf eines attraktiven Arbeitgebers bemüht sein – dazu gehört auch Engagement in der Aus- und Weiterbildung.
Das Gebot der Attraktivität gilt in Zeiten des Fachkräftemangels nicht nur für einzelne Unternehmungen, sondern auch für ganze Wirtschaftszweige. Eine Branche muss dem Personal gute Arbeitsbedingungen, konkurrenzfähige Löhne und vor allem Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Der Schweizer Infrastrukturbau steht diesbezüglich gut da. Die Aus- und Weiterbildungen im Bauhauptgewerbe sind klar strukturiert und seit Langem etabliert. In einer Baufirma findet sich für jeden, unabhängig von seinen technischen, organisatorischen oder kaufmännischen Fähigkeiten, eine Aufgabe, sei es als Bauarbeiter ohne Fachkenntnisse, als Facharbeiter, Vorarbeiterin, Polier, Bauführerin, Kalkulator, Abteilungsleiterin oder als Geschäftsführer.
Infra Suisse ist die Branchenorganisation der Schweizer Infrastrukturbauer. Die Berufsbildung ist für sie eine zentrale Aufgabe. Auch wenn der Verband in seiner heutigen Form erst seit dem Jahr 2007 existiert, blickt er dank seiner Vorgängerorganisationen doch auf eine lange Berufsbildungstradition zurück. Aber auch eine lange Tradition entbindet nicht von der Pflicht, für Aus- und Weiterbildungen auf der Höhe der Zeit zu sorgen. Verbände, die das nicht tun, haben je länger, desto mehr Mühe, ihre Existenz zu legitimieren.
Die Anforderungen an das Baustellenpersonal haben sich auch im Infrastrukturbau in den letzten Jahrzehnten deutlich verändert. Früher beschäftigte die Branche ein Heer von grösstenteils ungelernten Bauarbeitern. Die meisten Arbeiten wurden von Hand ausgeführt. Heute werden, wo immer möglich, Maschinen eingesetzt. Die Konsequenz: Wofür früher zehn Männer nötig waren, reichen heute ein Bagger und ein Baggerführer. Die reine Muskelkraft hat auf der Baustelle an Bedeutung verloren. Entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg einer Bauunternehmung sind heute vielmehr die Fähigkeiten ihrer Mitarbeitenden – und zwar nicht mehr nur auf der Baustelle selbst, sondern vor allem bei der Vorbereitung der Arbeiten, deren Organisation und Führung.
Mit der technischen Entwicklung haben sich die Aufgaben eines Verkehrswegbauers gewandelt. Sie sind vielfältiger, spannender und anspruchsvoller geworden. Strassenbauer beispielsweise bauen Beläge ein, heben Gräben aus, erstellen Randabschlüsse, versetzen Schächte oder bedienen und warten ihre Geräte und Maschinen. Entsprechende Kompetenzen sind für ihre Tätigkeiten elementar und müssen darum auch in der Bildungsverordnung und im Bildungsplan abgebildet sein.
Zum Berufsfeld Verkehrswegbau gehören die fünf Berufe Strassenbauer/-in, Gleisbauer/-in, Grundbauer/-in, Industrie- und Unterlagsbodenbauer/-in und Pflästerin/Pflästerer. Für alle diese Berufe werden heute zum einen Grundbildungen mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ), zum andern zweijährige Berufslehren mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) angeboten. Das Berufsfeld Verkehrswegbau wurde vor rund zwanzig Jahren geschaffen. Davon profitierten insbesondere die Berufe, die pro Lehrjahr nur ein paar wenige Lernende ausbildeten. Sie erhielten so eine strukturierte Grundbildung mit einem national anerkannten Abschluss.
Vorstellungen, wie eine Berufsbildung auszusehen hat, sind einem steten Wandel unterworfen. Noch bei der letzten Revision der Bildungsverordnungen im Berufsfeld Verkehrswegbau im Jahr 2007 standen die Gemeinsamkeiten der fünf Berufe im Vordergrund. Man wollte den Lernenden eine möglichst breite Ausbildung anbieten. Das war zwar spannend, doch vieles, was gelernt und geprüft wurde, hatte später bei der Arbeit auf der Baustelle keinen echten Nutzen. Dies wurde mit der jüngsten Revision seit 2012 berücksichtigt: Die Kernaufgaben der einzelnen Berufe wurden wieder stärker betont.
Nach den Vorgaben des Bundes müssen Bildungsverordnungen regelmässig – aber mindestens alle fünf Jahre – überprüft und den wirtschaftlichen, technologischen und didaktischen Entwicklungen angepasst werden (vgl. www.sbfi.admin.ch → Themen → Berufsbildung → Berufliche Grundbildung → Berufsentwicklung [Zugriff: 19.4.2017]. Die Bildungsverordnung für das Berufsfeld Verkehrswegbau war seit 2008 in Kraft, eine nächste Evaluation war also spätestens im Jahr 2013 angesagt. Doch neue Anforderungen vonseiten der Branche wie des Gesetzgebers waren ein Grund, die Sache schon früher anzugehen.
•Beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) galt neu die Devise: Nicht die Ausbildung, sondern deren Ergebnis strukturiert die Bildungsverordnung und den Bildungsplan. Die bisherigen Leit- und Richtziele sollen durch Handlungskompetenzen ersetzt werden.
•Bei der Revision von 2007 hatte die Gleisbau-Branche auf eine Attestausbildung verzichtet. Nun war der Wunsch da, eine zweijährige EBA-Ausbildung auch für Gleisbaupraktiker/-innen zu schaffen.
•Der Bedarf an qualifizierten Baumaschinenführern wird insbesondere bei Firmen des Tief- und Strassenbaus immer grösser. Verschiedene Unternehmen forderten daher, das Berufsfeld Verkehrswegbau um den Beruf «Baumaschinenführer/-in EFZ» zu erweitern.
Den Steilpass der Branche und des SBFI hat die Infra Suisse gerne aufgenommen und sich zusammen mit den Partnerorganisationen Pavidensa – Abdichtungen Estriche (Industrie und Unterlagsbodenbauer/-in) Schweiz, Verband Schweizerischer Pflästerermeister VSP (Pflästerin/Pflästerer) sowie «Login Berufsbildung» (Gleisbauer) an die Reform der Grundbildung im Berufsfeld Verkehrswegbau gemacht.
Die Reform einer Grundbildung ist komplex und braucht viel Zeit. Relevante Aspekte aus dem Arbeitsalltag müssen ermittelt, rechtliche Fragen geklärt, pädagogische Vorgaben eingehalten, politische Aspekte beachtet und verschiedene Interessengruppen angehört werden. Die Revision der beiden Bildungsverordnungen und Bildungspläne EFZ und EBA wurde in nur zwölf Monaten geschafft – eine extrem kurze Zeit in Anbetracht dessen, dass wir fünf EFZ-Ausbildungen und vier EBA-Ausbildungen neu aufzubauen und eine EBA-Ausbildung für Gleisbaupraktiker von Grund auf neu zu entwickeln hatten. Die dreijährige Lehre für Baumaschinenführer EFZ wurde zwar vollständig entwickelt, konnte aber aufgrund brancheninterner Widerstände schliesslich doch nicht eingeführt werden.
Wenn wir die Revision in Rekordzeit gemeistert haben, dann nur dank einem schlanken und effizienten Projektteam, einer präzisen Projektplanung mit klaren Meilensteinen und realistischen Bearbeitungsfristen, ausreichend personellen Ressourcen und einer professionellen pädagogischen Begleitung.
Dass die Berufsfachschule Verkehrswegbauer (BFS VWB) in Sursee für sämtliche Deutschschweizer Kantone und das Fürstentum Liechtenstein die Fachkurse, die überbetrieblichen Kurse und die Qualifikationsverfahren im Berufsfeld Verkehrswegbau anbietet, hat wesentlich zu einer raschen und effizienten Revision beigetragen. Die wichtigsten Akteure kannten sich bereits und arbeiteten schon vorher eng zusammen. So waren Informationsaustausch und Zuständigkeiten rasch geregelt. Zudem konnten ausgewählte Lehrpersonen und Prüfungsexperten zu konkreten Fragestellungen direkt konsultiert werden, was nicht nur zu guten Resultaten, sondern bereits in einer frühen Phase zu einer hohen Akzeptanz der getroffenen Entscheide geführt hat.
Eine transparente Struktur mit klaren Zuständigkeiten erleichterte die Revisionsarbeit wesentlich. Als Steuerungsgremium wurde die bereits existierende Schweizerische Kommission für Berufsentwicklung und Qualität (B&Q) für das Berufsfeld Verkehrswegbau eingesetzt. Die operative Leitung der Revision wurde an ein Projektteam aus vier Personen delegiert. Ihnen stand ein professionelles Beratungsunternehmen zur Seite, die Ectaveo AG Zürich, der vor allem die pädagogischen, formellen und administrativen Aufgaben übertragen wurden.
Oberstes Organ der Totalrevision von Bildungsverordnungen und Bildungsplänen ist gemäss Berufsbildungsverordnung (Art. 12 BBV) die erwähnte Kommission für Berufsentwicklung und Qualität für das Berufsfeld Verkehrswegbau (Kommission B&Q). Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Organisationen der Arbeitswelt (OdA), der Sozialpartner, der Fachlehrerschaft, der Kantone und des Bundes zusammen. Bei einem Berufsfeld ist es besonders wichtig, dass sämtliche Berufe und alle Sprachregionen in der Kommission B&Q angemessen vertreten sind. Weil die Kommission ein grosses, repräsentatives und breit abgestütztes Gremium ist, eignet sie sich vorzüglich als oberstes Steuerungsorgan eines Revisionsprojekts. Zudem hat sie die notwendigen Kompetenzen, um strategische Entscheide zu fällen.
Der wichtigste Beschluss stand ganz am Anfang des Revisionsprojekts. Die Kommission B&Q muss nämlich jeweils entscheiden, ob eine Revision der Bildungsverordnung und des Bildungsplans aufgrund wirtschaftlicher, technologischer, ökologischer oder didaktischer Entwicklungen überhaupt notwendig ist. Falls ja, ersucht sie die involvierten Organisationen der Arbeitswelt (OdA), dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI einen entsprechenden Änderungsantrag zu stellen. Der zweite wichtige Entscheid ist dann die Genehmigung der Bildungsverordnung und des Bildungsplans zuhanden des SBFI. Sitzungen in regelmässigen Abständen während der Revision dienen dazu, die involvierten Kreise zu informieren, Arbeiten genehmigen zu lassen und das weitere Vorgehen zu bestimmen.
Das Projektteam, das die Revision operativ leitete, wurde auf möglichst wenige Personen beschränkt. Dazu gehörte je eine Vertretung der beteiligten OdA, der Fachlehrerschaft, der Kantone und des Bundes. Die Vertreter der Kantone und des Bundes stellten sicher, dass die Beschlüsse den gesetzlichen Vorgaben entsprachen und von den Behörden mitgetragen wurden. Die OdA-Vertreter kannten die Aufgaben und Kompetenzen, die ihre Firmen von ausgebildeten Fachleuten erwarten. Nur mit diesem Wissen konnten die Tätigkeits- und Qualifikationsprofile erarbeitet werden.
Die Leitung des Projektteams musste unserer Ansicht nach ein OdA-Vertreter innehaben. Er führte das Projekt operativ, leitete die Teamsitzungen, tauschte sich intensiv mit der pädagogischen Beratung aus und pflegte einen direkten Kontakt zu Personen der Branche und der praktischen Ausbildung.
Das Projektteam wusste dank der OdA-Vertreter, welches Fachwissen in der Grundbildung vermittelt werden muss. Über spezifisches Wissen, wie eine Bildungsverordnung und ein Bildungsplan heutzutage entwickelt und geschrieben werden, verfügten die OdA-Vertreter nicht. Aus diesem Grund wurde eine spezialisierte Beratungsfirma beigezogen. Sie wurde mit grosser Sorgfalt ausgewählt, denn es war wichtig, dass sie zum einen über Erfahrung mit solchen Reformen verfügt und zum andern die Vorgaben und Prozesse des SBFI genau kennt. Zu bedenken war dabei auch, dass die Vorstellungen, welche Strukturen oder Formulierungen in den Bildungsverordnungen und -plänen richtig sind, von Beratungsunternehmen zu Beratungsunternehmen variieren.
Bei der Berufsbildung treffen erfahrungsgemäss die unterschiedlichsten Vorgaben, Anforderungen und Wünsche aufeinander:
•Die Lehrbetriebe möchten eine Ausbildung, die ihnen nützt und die möglichst kurz ist, damit die Lernenden nicht allzu häufig abwesend sind.
•Bei den Lehrpersonen stehen vor allem pädagogisch-didaktische und ab und zu auch ganzheitlich-humanistische Aspekte im Vordergrund.
•Ausbildungsstätten bevorzugen umfangreiche Ausbildungen, damit sie ihren Lehrauftrag möglichst vollumfänglich erfüllen und dabei auch ihre Infrastrukturen auslasten können.
•Den Verwaltungen von Bund oder Kantonen sind formale und juristische Faktoren wie auch die Kosten wichtig.
•Die Berufsverbände schliesslich wollen eine kostengünstige Ausbildung.
Die Vorgaben der Branche – beispielsweise die Anzahl der Tage für die überbetrieblichen Kurse – wollten wir möglichst früh festlegen. Damit ein effizienter Projektablauf möglich war, sollten diese Vorgaben später nicht mehr verändert werden. Wir hielten deshalb alle Entscheide schriftlich fest. Auch die Kommission B&Q diskutierte in einer sehr frühen Phase Rahmen und Ziele der Revision. Auch ihre Beschlüsse wurden konsequent schriftlich festgehalten.
Gesetzliche Vorgaben von Bund und Kantonen sind zwingend einzuhalten. Dazu gehört beispielsweise die Anzahl der Lektionen in den Fachkursen. Bei der Revision können diese Vorgaben natürlich nicht verändert werden. Indem die mit der Revision betrauten Gremien frühzeitig über nicht veränderbare Randbedingungen informiert wurden, konnten unnötige Diskussionen vermieden werden.
Das SBFI unterstützt die Revision von Bildungsverordnungen und Bildungsplänen finanziell mit einem Pauschalbetrag. Doch dieser vermochte die Projektkosten bei Weitem nicht zu decken, denn es wurden die Ausbildungspläne für insgesamt neun Berufe revidiert und für einen Beruf vollständig neu entwickelt. Wichtig war darum, dass die OdA ihrerseits über ausreichend finanzielle Mittel und Personalressourcen verfügten.
Eine Revision der Bildungspläne und Bildungsverordnungen ist ein grosses Unterfangen und hat für die Lehrbetriebe und Bildungseinrichtungen mitunter weitreichende Konsequenzen. Die Schweizer Infrastrukturbauer und Infra Suisse haben die aktuelle Revision erfolgreich bewältigt. Rückblickend haben sich folgende Elemente als zentral erwiesen:
•Einen allen bekannten Handlungsspielraum schaffen. Die Revision einer Bildungsverordnung und von Bildungsplänen erfolgt im Rahmen gesetzlicher Vorgaben. Es gibt Randbedingungen, die gegeben sind und daher auch nicht ständig infrage gestellt oder ausufernd diskutiert werden müssen. Es gibt zudem Punkte, die vom Steuerungsausschuss frühzeitig entschieden werden und später nur im Ausnahmefall abgeändert werden dürfen.
•Experten aus der Praxis beziehen. Jede Revision orientiert sich an der Berufspraxis. Es war uns darum wichtig, die Lehrbetriebe möglichst früh in den Prozess einzubeziehen und ihre Meinungen und Erfahrungen zu nutzen, beispielsweise in Workshops. Während der Revisionsarbeit ergaben sich immer wieder folgende Fragen: Welche Kompetenzen braucht unsere Branche wirklich? Was muss eine Fachperson an ihrem ersten Arbeitstag nach dem Lehrabschluss wirklich können?
•Lehrkräfte und Instruktoren beziehen. Die Ausbildnerinnen und Ausbildner an Berufsfachschulen und in überbetrieblichen Kursen verfügen über einen grossen Erfahrungsschatz. Eine Revision, die dieses Wissen miteinbezieht, hat es bei der praktischen Umsetzung leichter.
•Beratung von aussen holen. Wissen, das bei den OdA oder in der Kommission B&Q nicht vorhanden ist, muss zugekauft werden. Es war wichtig, dass die beigezogenen Berater die Prozesse einer Revision kennen und beim Formulieren von Arbeitssituationsbeschreibungen und Kompetenzen überzeugen. Zudem mussten sie ein gewisses Verständnis für den Arbeitsalltag unserer Berufe mitbringen.
•Sich auf das Wesentliche beschränken.