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Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 2,3, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale (Wirtschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Im Juni 1999 veröffentlichte der Ausschuß für Bankenaufsicht1 einen Vorschlag zur Ersetzung der Eigenkapitalverordnung von 1988 durch eine risikogerechte Regelung. Der Basel II genannte Entwurf sollte ab 2006 in mehr als 100 Ländern eingesetzt werden. Ziel der neuen Regelung ist größere Sicherheit und Solidität des Finanzsystems, indem die internen Kontrollsysteme und die Geschäftsführung der Banken, die Überprüfung durch die Aufsicht und die Marktdisziplin einen höheren Stellenwert erhalten. „Der Ausschuß vertritt die Ansicht, daß die Vorteile eines Systems, in dem sich das Eigenkapital stärker an Risiken anlehnt, wesentlich größer sind als der Aufwand und dazu führen werden, daß das Bankensystem an Sicherheit, Solidität und Effizienz gewinnt.“2 Die Höhe des erforderlichen Eigenkapitals soll sich deshalb in Zukunft stärker an den individuellen Risiken der vergebenen Kredite und der einzelnen Bank orientieren. Mit der neuen Regelung werden bankinterne und externe Ratings zur Bewertung von Kreditrisiken zugelassen. Ein gutes Ratingergebnis zu veröffentlichen, bedeutet nicht nur eine verbesserte Beziehung zwischen Kunden und Bank, sondern dadurch wird ein positives Image des gerateten Kunden auf dem Markt positioniert. Der Kunde kann auf Wunsch einen Zertifikat erhalten, in dem verschiedene Bonitätsklassen und -kriterien wie Kundenbeziehung, Management, wirtschaftliche Verhältnisse, Unternehmensentwicklung mit Schulnoten bewertet werden. Der Aufbau der neuen Eigenkapitalvereinbarung basiert auf drei Säulen. Die erste Säule formuliert die Mindesteigenkapitalanforderungen der Banken. Die Neuerungen beinhalten eine umfassende Bewertung von Kreditrisiken, Marktrisiken und operationellen Risiken. Die zweite Säule dient der Überprüfung durch die Aufsichtsinstanzen, die dafür Sorge tragen, daß jede Bank solide interne Verfahren um die Angemessenheit ihres Eigenkapitals mittels einer gründlichen Risikobewertung anwenden. Die vermehrte Offenlegung der Banken ist in der dritten Säule unter Marktdisziplin erfaßt. [...] 1 Def.: Der Ausschuß setzt sich aus hochrangigen Vertretern der Bankenaufsicht von Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Schweden, der Schweiz, den USA und dem Vereinigten Königreich zusammen. [...] 2 Sekretariat des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, Erläuternde Angaben zur Neuen Basler Eigenkapitalvereinbarung; Januar 2001
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