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Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 2,3, DIPLOMA Fachhochschule Nordhessen; Zentrale (-), Veranstaltung: Finanzdienstleistungen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die betriebliche Altersvorsorge galt bis zur Novellierung des Altersvermögensgesetzes als freiwillige Zuwendung des Arbeitgebers. Seit dem 01. Januar 2001 steht jedem Mitarbeiter, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, gegenüber seinem Arbeitgeber, ein Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung. Dies bedeutet, daß eine Vielzahl von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sich erstmals mit dieser Vorgabe ernsthaft beschäftigen müssen. Weiterhin ist seit dem 01. Januar 2002 ein zusätzlicher Durchführungsweg, der Pensionsfonds, zu den bisherigen vier Versorgungsinstrumenten hinzugetreten. Diese Diplomarbeit konzentriert sich auf die Umsetzung der betrieblichen Altersvorsorge in der Praxis anhand der ausgewählten Durchführungswege auf der privatrechtlichen Ebene. Die Zusatzversorgung des öffentlichen und des kirchlichen Dienstes wurden ausgeschlossen, um das Umbrella-Symptom zu vermeiden. Es wird versucht, den aktuellen Stand der betrieblichen Altersversorgung auf das Wesentliche reduziert darzubieten. In den ersten zwei Kapiteln werden fünf Durchführungswege und die Novellierung der betrieblichen Altersvorsorge zur Übersicht dargestellt. Der Kernpunkt der Diplomarbeit wird auf drei definierte Gruppen wie Arbeitgeber, Arbeitnehmer und weitere Gestaltungsoptionen aufgeteilt. Die Positionierung der Unternehmer wird zusätzlich durch die externen Versorgungsträger ergänzt und vertieft. Die entscheidenden Bereiche wie Steuer-, Arbeits- und Sozialabgabenrecht werden systematisch nach den Vor- und Nachteilen für jede Definitionsgruppe durchgescannt. Die Präsentation erfolgt an den drei ausgewählten Durchführungswegen, Unterstützungskasse, betriebsinterner Pensionsfonds und Pensionsfonds.
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